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Genehmigungsbescheides - Regierung von Schwaben - Bayern

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REGIERUNG<br />

VON SCHWABEN<br />

<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> – 86145 Augsburg<br />

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Hinweis: Eine Liste geeigneter Messeinrichtungen wird vom Umweltbundesamt bekannt<br />

gegeben (http://www.umweltbundesamt.de).<br />

Beim Einbau der Messeinrichtungen nach Nebenbestimmung A. III. 6.4.8.1 sind die<br />

Richtlinien VDI 3950 zu beachten.<br />

Der ordnungsgemäße Einbau ist durch eine Bescheinigung einer <strong>von</strong> der<br />

obersten Landesbehörde für die Funktionsprüfung und Kalibrierungen <strong>von</strong><br />

Emissionsmesseinrichtungen bekannt gegebenen Messstelle nachzuweisen.<br />

Die Bescheinigung ist entsprechend dem Musterbericht der VDI 3950 zu erstellen<br />

und ist der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> spätestens bis zur Inbetriebnahme der Anlage<br />

vorzulegen.<br />

Hinweis: Die für die Kalibrierung und Funktionsprüfung zugelassenen Stellen werden<br />

vom Bayerischen Landesamt für Umwelt bekannt gegeben (http://www.lfu.bayern.de).<br />

Die Messeinrichtungen sind durch entsprechend ausgebildetes und in die Bedienung<br />

eingewiesenes Fachpersonal zu bedienen und warten. Hierbei sind die Bedienungsanleitungen<br />

des Herstellers zu beachten. Ggf. ist ein Wartungsvertrag abzuschließen.<br />

Die Messeinrichtungen sind mindestens einmal im Wartungsintervall auf ihre ordnungsgemäße<br />

Funktion hin zu prüfen. Dabei sind insbesondere der Null- und Referenzpunkt<br />

zu überprüfen und aufzuzeichnen. Die Überprüfung (qualitätssichernde<br />

Maßnahme) sind nach Abschnitt 7 der DIN EN 14181 (QAL 3) durchzuführen und zu<br />

dokumentieren.<br />

Hinweis: Die Wartungsintervalle sind in den jeweiligen Eignungsprüfberichten dokumentiert.<br />

Es ist ein Kontrollbuch über alle Arbeiten an den Messeinrichtungen zu führen. Das<br />

Kontrollbuch ist mindestens drei Jahre an der Betriebsstätte aufzubewahren und der<br />

<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> auf Verlangen vorzulegen.<br />

Die Auswerteeinheit (Emissionswerterechner) darf ausschließlich für die Belange der<br />

Emissionsüberwachung eingesetzt werden. Die gespeicherten Daten einschließlich<br />

der Parametrierung sind fünf Jahre aufzubewahren.<br />

6.4.8.4. Für die Emissionsmesseinrichtungen ist der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> ein Parametrierkonzept<br />

mit Festlegung über Beginn und Ende der Klassierung, einschließlich der festzulegenden<br />

Statussignale zur Zustimmung vorzulegen.<br />

Die erforderliche Parametrierung ist bei der Kalibrierung der Messeinrichtungen unter<br />

Beachtung der DIN EN 14181 zu ermitteln.<br />

Im Bericht über die Funktionsprüfung des Emissionsrechners ist das Parametrierkonzept<br />

zu dokumentieren. Abweichungen vom festgelegten Auswertemodus bedürfen vorab der<br />

ausdrücklichen Zustimmung der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> und sind im nächsten Prüfbericht<br />

des Emissionsrechners zu dokumentieren.<br />

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)<br />

Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d<br />

BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr<br />

TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89<br />

E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de<br />

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

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