Genehmigungsbescheides - Regierung von Schwaben - Bayern
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REGIERUNG<br />
VON SCHWABEN<br />
<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> – 86145 Augsburg<br />
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Hinweis: Eine Liste geeigneter Messeinrichtungen wird vom Umweltbundesamt bekannt<br />
gegeben (http://www.umweltbundesamt.de).<br />
Beim Einbau der Messeinrichtungen nach Nebenbestimmung A. III. 6.4.8.1 sind die<br />
Richtlinien VDI 3950 zu beachten.<br />
Der ordnungsgemäße Einbau ist durch eine Bescheinigung einer <strong>von</strong> der<br />
obersten Landesbehörde für die Funktionsprüfung und Kalibrierungen <strong>von</strong><br />
Emissionsmesseinrichtungen bekannt gegebenen Messstelle nachzuweisen.<br />
Die Bescheinigung ist entsprechend dem Musterbericht der VDI 3950 zu erstellen<br />
und ist der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> spätestens bis zur Inbetriebnahme der Anlage<br />
vorzulegen.<br />
Hinweis: Die für die Kalibrierung und Funktionsprüfung zugelassenen Stellen werden<br />
vom Bayerischen Landesamt für Umwelt bekannt gegeben (http://www.lfu.bayern.de).<br />
Die Messeinrichtungen sind durch entsprechend ausgebildetes und in die Bedienung<br />
eingewiesenes Fachpersonal zu bedienen und warten. Hierbei sind die Bedienungsanleitungen<br />
des Herstellers zu beachten. Ggf. ist ein Wartungsvertrag abzuschließen.<br />
Die Messeinrichtungen sind mindestens einmal im Wartungsintervall auf ihre ordnungsgemäße<br />
Funktion hin zu prüfen. Dabei sind insbesondere der Null- und Referenzpunkt<br />
zu überprüfen und aufzuzeichnen. Die Überprüfung (qualitätssichernde<br />
Maßnahme) sind nach Abschnitt 7 der DIN EN 14181 (QAL 3) durchzuführen und zu<br />
dokumentieren.<br />
Hinweis: Die Wartungsintervalle sind in den jeweiligen Eignungsprüfberichten dokumentiert.<br />
Es ist ein Kontrollbuch über alle Arbeiten an den Messeinrichtungen zu führen. Das<br />
Kontrollbuch ist mindestens drei Jahre an der Betriebsstätte aufzubewahren und der<br />
<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> auf Verlangen vorzulegen.<br />
Die Auswerteeinheit (Emissionswerterechner) darf ausschließlich für die Belange der<br />
Emissionsüberwachung eingesetzt werden. Die gespeicherten Daten einschließlich<br />
der Parametrierung sind fünf Jahre aufzubewahren.<br />
6.4.8.4. Für die Emissionsmesseinrichtungen ist der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> ein Parametrierkonzept<br />
mit Festlegung über Beginn und Ende der Klassierung, einschließlich der festzulegenden<br />
Statussignale zur Zustimmung vorzulegen.<br />
Die erforderliche Parametrierung ist bei der Kalibrierung der Messeinrichtungen unter<br />
Beachtung der DIN EN 14181 zu ermitteln.<br />
Im Bericht über die Funktionsprüfung des Emissionsrechners ist das Parametrierkonzept<br />
zu dokumentieren. Abweichungen vom festgelegten Auswertemodus bedürfen vorab der<br />
ausdrücklichen Zustimmung der <strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> und sind im nächsten Prüfbericht<br />
des Emissionsrechners zu dokumentieren.<br />
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)<br />
Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d<br />
BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr<br />
TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89<br />
E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de<br />
ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater