Genehmigungsbescheides - Regierung von Schwaben - Bayern
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REGIERUNG<br />
VON SCHWABEN<br />
<strong>Regierung</strong> <strong>von</strong> <strong>Schwaben</strong> – 86145 Augsburg<br />
werke Augsburg Energie GmbH führt in den Antragsunterlagen aus, dass die Heißwassererzeugung<br />
auf die spezifischen Belange der Fernwärme- und Stromerzeugung abgestimmt<br />
ist und ein anderes Konzept unwirtschaftlich wäre. Da im vorliegenden Fall die erzeugte<br />
Wärme - abgesehen <strong>von</strong> geringen Abgasverlusten – vollständig in das Fernwärmenetz<br />
eingespeist wird und daher Abwärme nur in geringem Umfang anfällt, ist dem<br />
Wärmenutzungsgebot ausreichend Rechnung getragen und eine weitergehende Forderung<br />
zur Errichtung einer KWK-Anlage nicht geboten.<br />
- Abfallwirtschaft<br />
Im bestimmungsgemäßen Betrieb des HW-K9 fallen durch die Feuerungen selbst keine<br />
Reststoffe an. In geringem Umfang können Reststoffe bei Reinigungs- und Reparaturarbeiten<br />
anfallen. Diese sind ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Abschließend ist damit festzuhalten, dass aus immissionsschutzfachlicher Sicht bei Einhaltung<br />
der vorgesehenen Nebenbestimmungen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />
durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind.<br />
b) Baurecht<br />
Für das o. g. Betriebsgrundstück Franziskanergasse 9 bestehen keine Festsetzungen im<br />
Sinne des § 30 BauGB. Da sich die Eigenart der näheren Umgebung aufgrund der vorgefundenen<br />
Gemengelage keinem der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Baugebiete<br />
zuordnen lässt, richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 1<br />
BauGB.<br />
An das seit vor 1986 bereits als Heizkraftwerk genutzte Betriebsgrundstück grenzen verschiedene<br />
Nutzungen an (wie Krankenhaus, Ärztehaus, Tagesklinik, Fachschule, Kindergarten,<br />
Büroräume, Wohnnutzung).<br />
Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist<br />
gesichert. Wie die immissionsschutzfachlichen Überprüfungen ergeben haben, bleiben die<br />
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt, ebenso wird das Ortsbild<br />
nicht beeinträchtigt. Das Vorhaben ist damit aus bauplanungsrechtlicher Sicht zulässig.<br />
Das Einvernehmen der Stadt Augsburg wurde erteilt.<br />
c) Brandschutz<br />
Den im - in den Antragsunterlagen enthaltenen - Brandschutznachweis "Brandschutzmaßnahmen<br />
im Bestand für das Heizkraftwerk" des Planungsbüros für Brandschutz Weldishofer<br />
& Hienle in der Fassung vom 10. Januar 2013 (interne Projekt-Nr. 2011 768) beantragten<br />
Abweichungen zum Brandschutz kann nach der Stellungnahme der Stadt Augsburg vom<br />
15. Mai 2013, Gz: 321-32.30.02 entsprochen werden. Gem. Art 3, 63 BayBO konnten die<br />
Abweichungen erteilt werden, da die Belange des Brandschutzes gewahrt werden und andere<br />
öffentlich-rechtliche oder öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch<br />
die erteilten Abweichungen nicht berührt werden. Die aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen<br />
und Richtlinien werden eingehalten. Auf nachfolgende Begründung zu den ein-<br />
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)<br />
Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d<br />
BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr<br />
TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89<br />
E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayern.de – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de<br />
ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater