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Umweltbericht (7,01 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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Regionalplan<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

EISENACH<br />

Wartburgkreis<br />

Landkreis<br />

Schmalkalden-<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen SUHL<br />

Landkreis<br />

Hildburghausen<br />

Landkreis<br />

Sonneberg


Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während<br />

e<strong>in</strong>es Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.<br />

Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist <strong>in</strong>sbesondere die Verteilung auf<br />

Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das E<strong>in</strong>legen, Aufdrucken oder Aufkleben<br />

parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke<br />

der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Weise verwendet werden, die als Parte<strong>in</strong>ahme der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

zugunsten e<strong>in</strong>zelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.<br />

Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und <strong>in</strong> welcher Anzahl<br />

diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur<br />

Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.<br />

Vorwort<br />

Verfahrensübersicht<br />

E<strong>in</strong>führung / Erläuterungen<br />

Bekanntgabe der Genehmigungen 2<strong>01</strong>1 und 2<strong>01</strong>2<br />

Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Zusammenfassende Erklärung<br />

Glossar<br />

Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsstelle<br />

Hölderl<strong>in</strong>straße 1, Behördenzentrum<br />

98527 Suhl<br />

Telefon: 03681 / 73 45 <strong>01</strong><br />

Fax: 03681 / 73 45 02<br />

E-Mail: regionalplanung-sued@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

www.regionalplanung.thuer<strong>in</strong>gen.de/rpg/suedwest


Regionalplan<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>Umweltbericht</strong>


INHALTSVERZEICHNIS<br />

I<br />

1. Anlass und Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ......................................................................................................1<br />

1.1 H<strong>in</strong>tergrund und Methodik der Umweltprüfung...................................................................................................... 1<br />

1.1.1 Rechtsgrundlagen und Zweck der Umweltprüfung ............................................................................................... 1<br />

1.1.2 Inhalt und Methode der Umweltprüfung ................................................................................................................ 1<br />

1.1.3 Datengrundlage und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen .................... 3<br />

1.2 Inhalt und wichtigste Ziele des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen / Prüferfordernis ............................................ 4<br />

1.2.1 Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ....................................................................................... 5<br />

1.2.2 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen ............................................................................................ 5<br />

1.2.3 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen ...................................................... 6<br />

1.2.4 Festlegungen zu Brachflächen und Konversion.................................................................................................... 7<br />

1.2.5 Trassenfreihaltung Schiene und Straße................................................................................................................ 7<br />

1.2.6 Festlegungen zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur............................................................................................ 9<br />

1.2.7 Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie ................................................................................................................................ 9<br />

1.2.8 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder ........................................................................ 10<br />

1.2.9 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung .................................................................................................. 10<br />

1.2.10 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe......................................................................................................... 11<br />

1.3 Planrelevante Ziele des Umweltschutzes ........................................................................................................... 12<br />

2. Planrelevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes .............................................................14<br />

2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................................................ 14<br />

2.1.1 Mensch ............................................................................................................................................................... 14<br />

2.1.2 Kultur- und sonstige Sachgüter........................................................................................................................... 15<br />

2.2 Natur und Landschaft.......................................................................................................................................... 15<br />

2.2.1 Boden.................................................................................................................................................................. 15<br />

2.2.2 Wasser................................................................................................................................................................ 17<br />

2.2.3 Klima / Luft .......................................................................................................................................................... 18<br />

2.2.4 Biologische Vielfalt, Fauna, Flora........................................................................................................................ 19<br />

2.2.5 Landschaft .......................................................................................................................................................... 21<br />

2.3 FFH-/SPA-Gebiete .............................................................................................................................................. 22<br />

2.4 Wechselwirkungen.............................................................................................................................................. 22<br />

2.5 Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Regionalplanes.............................. 22<br />

3. Erhebliche Umweltauswirkungen – Ermittlung und Bewertung.....................................................24<br />

3.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ............................................................................................. 24<br />

3.1.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................................................ 24<br />

3.1.2 Natur und Landschaft.......................................................................................................................................... 25<br />

3.1.3 FFH-/SPA-Gebiete .............................................................................................................................................. 30<br />

3.1.4 Wechselwirkungen.............................................................................................................................................. 31<br />

3.2 Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung und Kompensation erheblicher negativer Umweltauswirkungen<br />

................................................................................................................................................................ 33<br />

4. Überwachungsmaßnahmen (Monitor<strong>in</strong>g).........................................................................................35<br />

5. Gesamtplanbetrachtung und allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung..................................36<br />

Quellenverzeichnis .........................................................................................................................................41<br />

Anhang.............................................................................................................................................................43<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


II<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

TABELLEN<br />

Tab.1 Übersicht: Festlegungstypen ohne weiteres Darstellungs-/Prüferfordernis........................................................ 4<br />

Tab.2 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen................................... 5<br />

Tab.3 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Trassenfreihaltung Schiene und Straße ...................................................... 8<br />

Tab.4 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie ....................................................................... 9<br />

Tab.5 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung......................................... 11<br />

Tab.6 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe................................................ 11<br />

Tab.7 Planrelevante Umweltziele ............................................................................................................................... 12<br />

Tab.8 Umweltleit<strong>in</strong>dikatoren und Zielwerte................................................................................................................. 35<br />

Tab.9 Übersicht: Vertieft geprüfte regionalplanerische Festlegungen........................................................................ 37<br />

ABBILDUNGEN<br />

Abb.1 Umweltkompass: Schema zur Ermittlung der Erheblichkeit im Kontext von Festlegungsauswirkungen<br />

und Bedeutung / Sensibilität betroffener Gebiete............................................................................................... 2<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


1<br />

1. Anlass und Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

1.1 H<strong>in</strong>tergrund und Methodik der Umweltprüfung<br />

1.1.1 Rechtsgrundlagen und Zweck der Umweltprüfung<br />

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürLPlG ist vorzusehen, dass bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen e<strong>in</strong>e Umweltprüfung<br />

durchgeführt wird. Sie erfolgt nach § 8 Abs. 4 ThürLPlG als nicht selbständiger Teil im Rahmen der Änderung des<br />

Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen. Die Fortschreibung des Regionalplanes wurde durch die Beschlussfassung der <strong>Regionale</strong>n<br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen am 22.06.2004 und die Bekanntmachung der allgeme<strong>in</strong>en Planungsabsichten<br />

im Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr. 27/2004 e<strong>in</strong>geleitet.<br />

Mit dem Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong> am 30.06.2006 wurde die Beteiligung der Behörden mit umweltbezogenem Aufgabenbereich<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Umweltverbände (vgl. § 8 Abs. 2 ThürLPlG) sichergestellt. Er diente der Festlegung des Umfanges<br />

und des Detaillierungsgrades der <strong>in</strong> den <strong>Umweltbericht</strong> aufzunehmenden Informationen, <strong>in</strong>sbesondere der Vorstellung<br />

der Planungsabsichten sowie der bereits erkannten räumlichen Konfliktpotenziale und der geme<strong>in</strong>samen Festlegung<br />

schwerpunktmäßig zu prüfender Plan<strong>in</strong>halte, der Prüfmethoden und fachrelevanter raumbezogener Umweltziele <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

Anhang.<br />

Die Überwachung (Monitor<strong>in</strong>g) nach § 12 ThürLPlG be<strong>in</strong>haltet Maßnahmen, die bei der Umsetzung des Regionalplanes<br />

dazu dienen, frühzeitig unvorhergesehene negative Umweltauswirkungen zu ermitteln und bei Erforderlichkeit geeignete<br />

Abhilfemaßnahmen e<strong>in</strong>zuleiten <strong>Umweltbericht</strong>, 4.<br />

In der Zusammenfassenden Erklärung als Teil der Begründung zum Regionalplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 ThürLPlG wird<br />

dargelegt, wie Umwelterwägungen <strong>in</strong> den Regionalplan e<strong>in</strong>bezogen wurden, <strong>in</strong> welcher Weise der <strong>Umweltbericht</strong> sowie<br />

die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung <strong>in</strong> der Abwägung berücksichtigt wurden und welche Gründe<br />

nach Abwägung mit den geprüften Planungsmöglichkeiten für die Festlegungen des Regionalplanes entscheidungserheblich<br />

waren.<br />

Die Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Gebiete geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete)<br />

und Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) im S<strong>in</strong>ne des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgt nach § 7<br />

Abs. 7 und § 8 Abs. 1 ThürLPlG. Die sich daraus ergebenden Prüferfordernisse werden als Verfahrenselement <strong>in</strong> das<br />

Gesamtverfahren der Änderung des Regionalplanes nach § 8 Abs. 4 ThürLPlG <strong>in</strong>tegriert. Auf Grund der unterschiedlichen<br />

Rechtswirkungen zur eigentlichen Umweltprüfung werden die ermittelten Ergebnisse <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Umweltbericht</strong>es<br />

eigenständig nachvollziehbar dokumentiert.<br />

Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen Raumentwicklung (§ 1 Abs. 2 ROG, § 1 Abs. 1 ThürLPlG) wurden Umweltbelange bisher<br />

bereits umfassend berücksichtigt. Die Umweltprüfung be<strong>in</strong>haltet nun, dass die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen,<br />

die bei der Durchführung des Regionalplanes auf die Umwelt entstehen sowie vernünftige Alternativen zu ermitteln<br />

und im <strong>Umweltbericht</strong> zu beschreiben und zu bewerten s<strong>in</strong>d (§ 8 Abs. 1 ThürLPlG). Die Erstellung des <strong>Umweltbericht</strong>es<br />

und die E<strong>in</strong>beziehung von Umwelterwägungen <strong>in</strong> die Ausarbeitung des Regionalplanes ist dabei e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher<br />

Prozess, der zu nachhaltigeren Lösungen <strong>in</strong> der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung beitragen (Europäische Kommission 2003,<br />

S. 27) und dem Planungsträger die umweltbezogenen Folgen se<strong>in</strong>er Entscheidungen bewusst machen soll. Der <strong>Umweltbericht</strong><br />

kann auch als <strong>in</strong>formative Grundlage zur Beurteilung von umweltrelevanten Planungen und Vorhaben, die im<br />

Rahmen nachfolgender Plan- und Genehmigungsverfahren e<strong>in</strong>er Umweltprüfung zu unterziehen s<strong>in</strong>d, genutzt werden.<br />

1.1.2 Inhalt und Methode der Umweltprüfung<br />

Gegenstand der Umweltprüfung im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d die normativen<br />

Bestandteile (Ziele und Grundsätze der Raumordnung ohne Begründungen) des Planes <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2. Die<br />

Umweltprüfung wird entsprechend e<strong>in</strong>er angemessenen Verhältnismäßigkeit auf die vom Regionalplan ausgehenden<br />

wesentlichen Wirkungen konzentriert (vgl. § 8 Abs. 1 ThürLPlG). E<strong>in</strong> wichtiges Kriterium ist der h<strong>in</strong>reichend konkret bestimmbare<br />

Bezug e<strong>in</strong>es Planbestandteiles zu möglichen Umweltauswirkungen, <strong>in</strong>soweit sie auf der Ebene des Regionalplanes<br />

erkennbar und von Bedeutung s<strong>in</strong>d. Angenommen werden kann dies z.B. bei denjenigen verb<strong>in</strong>dlichen regionalplanerischen<br />

Festlegungen, die den Rahmen für e<strong>in</strong> künftig zu genehmigendes UVP-pflichtiges Vorhaben setzen (vgl.<br />

Art. 3 Abs. 2a Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG).<br />

Betrachtungsraum für die Umweltprüfung ist <strong>in</strong> der Regel die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen, es sei denn, es muss<br />

mit relevanten Umweltauswirkungen auch außerhalb der Planungsregion (mittelbare Wirkungen) gerechnet werden. In<br />

diesem Fall wurden mögliche Auswirkungen mit geprüft. Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung entspricht dabei<br />

dem, was nach Umfang, Inhalt und Detaillierungsgrad des Regionalplanes <strong>in</strong> angemessener Weise gefordert werden<br />

kann und unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Wissensstandes auf der Ebene der Regionalplanung (Maßstab<br />

1 : 100.000) erkennbar und von Bedeutung ist (vgl. § 8 Abs. 1 ThürLPlG). Ergebnisse bzw. Informationen bereits vorliegender<br />

Umweltprüfungen (z.B. von Raumordnungsverfahren, Fachplanungen usw.) werden bei <strong>in</strong>haltlicher Eignung zur<br />

M<strong>in</strong>imierung des Verwaltungsaufwandes – soweit möglich und s<strong>in</strong>nvoll – e<strong>in</strong>bezogen. Die Umweltprüfung wird im S<strong>in</strong>ne<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


2<br />

e<strong>in</strong>er Abschichtung (vgl. § 8 Abs. 1 und 3 ThürLPlG) auf erkennbare zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen<br />

(z.B. kumulativ) beschränkt.<br />

Die Bestandsbeschreibung und -bewertung erfolgt schutzgutbezogen. Es wurden <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch die<br />

vorhandenen Vorbelastungen betrachtet, denen h<strong>in</strong>sichtlich der Bewertung des Bestandes Relevanz zukommt. Des Weiteren<br />

wurden die Gebiete mit besonderer Umweltrelevanz <strong>in</strong> die Betrachtung e<strong>in</strong>bezogen, die durch die Regelungen des<br />

Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen erheblich bee<strong>in</strong>flusst werden können. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf den Gebieten<br />

geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung und den Europäischen Vogelschutzgebieten (Natura-2000-Gebiete) <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

2.<br />

Die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen (vgl. § 8 Abs. 1 ThürLPlG) erfolgt im Kontext von<br />

möglichen Festlegungsauswirkungen und der Bedeutung / Sensibilität des betroffenen Gebietes <strong>in</strong> Bezug auf den Erhalt<br />

e<strong>in</strong>es hohen Umweltschutzniveaus (vgl. Abb.1).<br />

Abb.1 Umweltkompass: Schema zur Ermittlung der Erheblichkeit im Kontext von Festlegungsauswirkungen<br />

und Bedeutung / Sensibilität betroffener Gebiete<br />

Den Bewertungsmaßstab bilden dafür die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen für die jeweiligen Schutzgüter<br />

festgelegten Umweltziele <strong>Umweltbericht</strong>, 1.3. Die schutzgutbezogene Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen<br />

des Regionalplanes erfolgt verbal-argumentativ überwiegend auf der Basis e<strong>in</strong>er qualitativ zusammenfassenden Betrachtung<br />

von E<strong>in</strong>zelbewertungen. Diese erfolgten über e<strong>in</strong>e formalisierte Prüfabfolge, welches e<strong>in</strong>e nachvollziehbare<br />

und vergleichbare Dokumentation des Ermittlungsvorganges und der subsumierten Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen<br />

gestattet <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang.<br />

Die Beurteilung der Erheblichkeit e<strong>in</strong>er Festlegung hängt <strong>in</strong>sbesondere davon ab,<br />

▪ welchen Schutzwert die jeweils voraussichtlich betroffenen Schutzgüter h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Funktion und Bedeutung für<br />

den Erhalt e<strong>in</strong>es hohen Umweltschutzniveaus haben,<br />

▪ ob umweltbezogene Schutzgebiete h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Zweckbestimmung u.a. formaler Zielsetzungen betroffen s<strong>in</strong>d,<br />

▪ welche Vorbelastungen vorhanden s<strong>in</strong>d bzw.<br />

▪ <strong>in</strong>wieweit festgestellte Umweltauswirkungen durch Konkretisierung bzw. Anpassung der jeweiligen Vorhaben auf den<br />

nachfolgenden Planungsebenen berücksichtigt werden können.<br />

Ermittelt wird dies anhand folgender Schutzgüter:<br />

▪ Menschen, e<strong>in</strong>schließlich der menschlichen Gesundheit,<br />

▪ Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />

▪ Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />

▪ die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern,<br />

e<strong>in</strong>schließlich weiterer relevanter Belange des Umweltschutzes, wenn sie für den Regionalplan von Bedeutung s<strong>in</strong>d (vgl.<br />

Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG / § 2 Abs. 1 UVPG).<br />

Methodisch erfolgte die Ermittlung möglicher Auswirkungen durch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Differenzierung der Umweltmerkmale<br />

h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Bedeutung und Funktion. Dabei wurde unterschieden <strong>in</strong>:<br />

▪ allgeme<strong>in</strong>e Merkmale, die sich auf e<strong>in</strong>e weitgehend <strong>in</strong>takte Umwelt ohne spezifische Standortausprägungen beziehen.<br />

E<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung ist bei Gebieten mit allgeme<strong>in</strong>en Merkmalen nur bei e<strong>in</strong>er großflächigen Beanspruchung<br />

anzunehmen und<br />

▪ besondere Merkmale, die auch durch weniger großräumige Vorhaben auf Grund ihrer spezifischen Bedeutung bzw.<br />

Sensibilität erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden können <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 4.<br />

Folgende E<strong>in</strong>stufungen s<strong>in</strong>d für die Bewertung von Festlegungen möglich:<br />

▪ Umweltauswirkungen: nicht relevant – Die möglichen Umweltauswirkungen auf Schutzgüter s<strong>in</strong>d bereits vorhanden<br />

bzw. sie s<strong>in</strong>d festlegungsspezifisch nicht relevant (ke<strong>in</strong> relevanter Wirkungspfad). Wechselwirkungen und Vorbelastungen<br />

verstärken die ermittelten Auswirkungen nicht. Zudem s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete betroffen.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


▪ Umweltauswirkungen: vorhanden – Es s<strong>in</strong>d Umweltauswirkungen auf Schutzgüter zu erwarten. Sie werden aber<br />

nicht als erheblich e<strong>in</strong>gestuft oder ihre mögliche Erheblichkeit wird durch die Festlegung nicht präjudiziert und kann<br />

auf der nachfolgenden Ebene im Zuge der Vorhabenskonkretisierung weitgehend ausgeschlossen werden. Es besteht<br />

auf der Festlegungsfläche / Wirkzone bereits schutzgutbezogen e<strong>in</strong>e beurteilungsrelevante Vorbelastung.<br />

Schutzgebiete s<strong>in</strong>d zwar betroffen, aber ohne relevante Auswirkung auf die rechtlich festgesetzten Ziele der Gebiete.<br />

▪ Umweltauswirkungen: erheblich – Es s<strong>in</strong>d Umweltauswirkungen auf Schutzgüter vorhanden und diese wurden als<br />

voraussichtlich erheblich e<strong>in</strong>gestuft. Die mögliche Erheblichkeit ist nicht durch Vorbelastungen der Umwelt oder die<br />

nachgeordnete Berücksichtigung der Umweltbelange im Rahmen von Ermessensspielräumen relativierbar. Relevante<br />

Auswirkungen auf Schutzgebiete h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Ziele s<strong>in</strong>d nicht auszuschließen.<br />

Die Alternativenbetrachtung ist methodischer Bestandteil des planerischen Konzeptes. Durch H<strong>in</strong>weise zu methodischen<br />

Grundlagen zu Festlegungen des Regionalplanes wird die Möglichkeit alternativer Variantenbetrachtungen bzw. die E<strong>in</strong>beziehung<br />

umweltbezogener Ausweisungskriterien aufgezeigt <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2. Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

werden <strong>in</strong>soweit betrachtet, als sie unter Berücksichtigung der Planziele und des Geltungsbereiches des Regionalplanes<br />

als s<strong>in</strong>nvolle und zweckentsprechende Alternative <strong>in</strong> Frage kommen.<br />

Die Betrachtung der e<strong>in</strong>zelnen Festlegungen ist nicht orig<strong>in</strong>äre Aufgabenstellung, sondern ermöglicht die Bewertung e<strong>in</strong>zelner<br />

Teilräume und – bezogen auf die Schutzgüter – die Bewertung des Regionalplanes <strong>in</strong>sgesamt <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

3.1. Bestandteil der Ermittlung und Bewertung voraussichtlich erheblicher Auswirkungen ist auch die Darstellung positiv<br />

zu beurteilender Umweltfolgen, wie z.B. zum Schutz des Freiraumes oder zum Hochwasserschutz bzw. Möglichkeiten<br />

der Vermeidung, Verr<strong>in</strong>gerung bzw. Kompensation der verbleibenden erheblichen negativen Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 3.2. Außerdem werden die möglichen Wirkungen dargestellt, die bei e<strong>in</strong>er Fortgeltung des <strong>Regionale</strong>n<br />

Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen zu erwarten gewesen wären <strong>Umweltbericht</strong>, 2.5.<br />

Zur Sicherung der Anforderungen, die sich aus der Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der<br />

FFH- und SPA-Gebiete (Natura-2000-Gebiete) nach § 7 Abs. 7 und § 8 Abs. 1 ThürLPlG ergeben, wurde im Rahmen<br />

des Planänderungsverfahrens die mögliche Betroffenheit dieser Gebiete durch regionalplanerische Festlegungen ermittelt.<br />

Bei den Festlegungen, die durch die räumliche Lage und die Art der Nutzung e<strong>in</strong> Gefährdungspotenzial erkennen<br />

lassen, wurde im Weiteren durch e<strong>in</strong>e Erheblichkeits-/Gefährdungsabschätzung geprüft, ob e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

offensichtlich ausgeschlossen werden konnte oder nicht (Vorprüfung). Dabei ist im Gegensatz zu e<strong>in</strong>er FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

e<strong>in</strong>es bestimmten Projektes zu berücksichtigen, dass die regionalplanerischen Festlegungen ke<strong>in</strong>e<br />

konkreten Projektparameter be<strong>in</strong>halten bzw. <strong>in</strong>sbesondere bei Grundsätzen der Raumordnung e<strong>in</strong>en Ermessensspielraum<br />

für die nachfolgenden Planungsebenen belassen. E<strong>in</strong>e relevante Gefährdung liegt <strong>in</strong>sbesondere dann vor, wenn<br />

für Lebensraumtypen und Lebensräume von Arten (sofern sie als Erhaltungsziel des Gebietes benannt wurden) durch<br />

die Art der regionalplanerischen Festlegung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem jeweiligen Erhaltungszustand e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

nicht ausgeschlossen werden kann. Soweit die Natura-2000-Gebiete erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden können,<br />

ist im Weiteren nach den Vorschriften des § 34 BNatSchG über die Zulässigkeit oder Durchführung von derartigen<br />

E<strong>in</strong>griffen sowie die E<strong>in</strong>holung der Stellungnahme der Kommission zu verfahren (vgl. § 7 Abs. 6 ROG).<br />

Die Vorprüfung erfolgte mittels e<strong>in</strong>es formalisierten Prüfblattes <strong>in</strong> Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 3. Danach wurden die Natura-2000-Gebiete auf räumliche Überschneidungen mit Darstellungen<br />

des Regionalplanes untersucht; darüber h<strong>in</strong>ausgehend nur für den E<strong>in</strong>zelfall, wenn konkrete Informationen vorliegen,<br />

die auf funktionale Zusammenhänge im Umfeld schließen ließen. Nach Analyse der verfügbaren Datengrundlagen<br />

wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zwischenschritt die voraussichtliche Konfliktsituation bzgl. der möglichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele<br />

und den Zweck des jeweiligen Natura-2000-Gebietes bewertet (Beurteilung der Konfliktsituation). Im Konfliktfall<br />

wurde im Rahmen der Koord<strong>in</strong>ierung der verschiedenen Raumnutzungsansprüche geprüft, ob unter Berücksichtigung<br />

anderer relevanter Belange und des gesamtplanerischen Konzeptes e<strong>in</strong>e Konfliktmediation möglich ist.<br />

Das Ergebnis der Vorprüfung <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3 ist die zusammenfassende Feststellung, ob regionalplanerische<br />

Festlegungen zu erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen maßgeblicher Erhaltungsziele führen können oder diese auszuschließen<br />

s<strong>in</strong>d. Dieses Ergebnis wurde der zuständigen Naturschutzbehörde zur Kenntnis gegeben. Unter Beachtung der naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahme wurde anschließend entschieden, ob weitere Prüfschritte notwendig s<strong>in</strong>d. Die Entscheidung<br />

wurde begründet und der zuständigen Naturschutzbehörde übermittelt.<br />

In der Summe der hier aufgeführten Betrachtungsaspekte ergeben sich die Anforderungen an das durchzuführende Monitor<strong>in</strong>g<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 4 und die Beurteilung der Auswirkungen des Regionalplanes auf die Umwelt <strong>in</strong> Bezug auf die<br />

Sicherstellung e<strong>in</strong>es hohen Umweltschutzniveaus <strong>Umweltbericht</strong>, 5.<br />

1.1.3 Datengrundlage und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen<br />

Der generalisierte Betrachtungsmaßstab der Raumordnung und der fehlende unmittelbare Projektbezug regionalplanerischer<br />

Festlegungen erschweren e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Handhabung aller zur Bewertung der Umweltauswirkungen vorliegenden<br />

Umwelt<strong>in</strong>formationen.<br />

Unter Beteiligung der umweltbezogenen Behörden und Verbände <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 3 und 4 (Scop<strong>in</strong>g) wurden<br />

die Umwelt<strong>in</strong>formationen bestimmt, die e<strong>in</strong>e sachgerechte Beurteilung der wesentlichen Umweltaspekte und e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>heitliche methodische Vorgehensweise im Rahmen der Umweltprüfung auf der Ebene des Regionalplanes gewährleisten.<br />

Verwendet wurden <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Umwelt<strong>in</strong>formationen, welche flächendeckend digital vorlagen und e<strong>in</strong>e re-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

3


4<br />

levante Ermittlung und Bewertung der Schutzgüter ermöglichten. Zusätzlich wurde im E<strong>in</strong>zelfall auf bereits erstellte Unterlagen<br />

(z.B. bei Planverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung) zur Beurteilung spezifischer Problemlagen zurückgegriffen.<br />

Die für den <strong>Umweltbericht</strong> verwendeten Quellen wurden im Quellenverzeichnis und im Anhang aufgelistet. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus wurden sämtliche umweltbezogenen H<strong>in</strong>weise aus den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gesichtet<br />

und <strong>in</strong> Abhängigkeit ihrer Bedeutung bzw. Relevanz für die Umweltprüfung <strong>in</strong> den <strong>Umweltbericht</strong> e<strong>in</strong>gestellt.<br />

Im Zuge der Abschichtung verbleibt e<strong>in</strong> Konkretisierungserfordernis für umweltbezogene Prüfungen (e<strong>in</strong>schließlich nach<br />

§ 26a-c ThürNatG) im Rahmen nachfolgender Plan- und Genehmigungsverfahren. Auf Defizite <strong>in</strong> der Datenlage wird im<br />

jeweiligen Abschnitt h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

1.2 Inhalt und wichtigste Ziele des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen / Prüferfordernis<br />

Der Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen ist gemäß der Leitvorstellung e<strong>in</strong>er nachhaltigen Entwicklung (§ 1 ROG), den<br />

Grundsätzen der Raumordung (§ 2 ROG) und aus dem Landesentwicklungsprogramm (§ 14 Abs. 1 ThürLPlG) – aktuell<br />

dem Landesentwicklungsplan 2004 – zu entwickeln. Er legt als räumliche und sachliche Ausformung des Raumordnungsplanes<br />

für das Land Thür<strong>in</strong>gen für die Planungsregion die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und<br />

Grundsätze der Raumordnung fest.<br />

Der Regionalplan schafft den Rahmen für e<strong>in</strong>e zusammenfassende, übergeordnete räumliche Entwicklung der Planungsregion<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen und trägt durch die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zur Ordnung,<br />

Sicherung und Entwicklung der Raumfunktionen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen Raumentwicklung bei. Er enthält <strong>in</strong>sbesondere<br />

Festlegungen zur Raumstruktur, zu den Grundzügen der Siedlungsentwicklung und zu Zentralen Orten (soweit<br />

sie nicht durch den Landesentwicklungsplan festgelegt s<strong>in</strong>d), der Sicherung und der Entwicklung des Freiraumes<br />

sowie zu regional bedeutsamen Infrastrukturtrassen und -standorten. Der Regionalplan enthält auch Festlegungen zu<br />

raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Fachplanungen.<br />

Gegenüber sonstigen öffentlichen Stellen, der Fachplanung und den Kommunen der Planungsregion nimmt der Regionalplan<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen e<strong>in</strong>e Rahmen setzende Koord<strong>in</strong>ierungsfunktion<br />

wahr. Die Bauleitpläne und die Ergebnisse der von den Geme<strong>in</strong>den der Planungsregion beschlossenen sonstigen<br />

städtebaulichen Planungen s<strong>in</strong>d dabei <strong>in</strong> der Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Aufgrund der Aussagen zu Scop<strong>in</strong>g, relevanten Plan<strong>in</strong>halten, Abschichtung und Alternativenbetrachtung <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

1.1 wird auf die <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1ff beschriebenen Inhalte des Regionalplanes e<strong>in</strong> Schwerpunkt <strong>in</strong> der<br />

Umweltprüfung gelegt. D.h. näher betrachtet werden <strong>in</strong>sbesondere die Festlegungen, die der Sicherung e<strong>in</strong>es hohen<br />

Umweltschutzniveaus entgegenstehen könnten.<br />

Tab.1 Übersicht: Festlegungstypen ohne weiteres Darstellungs-/Prüferfordernis<br />

Kapitel Festlegungstypen Inhalte und Bewertung<br />

1. Raumstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />

– Raumstrukturelle Entwicklung<br />

– Zentralen Orten<br />

– Entwicklungsachsen<br />

2. Siedlungsstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />

– Siedlungsentwicklung<br />

3. Infrastruktur Grundsätze zu:<br />

– Sozialen Infrastruktur<br />

4. Freiraumstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />

– Tourismus und Erholung<br />

– allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen und<br />

verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen<br />

ohne Standortb<strong>in</strong>dung<br />

– ke<strong>in</strong>e Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben, bei denen mit<br />

erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist bzw. mögliche Umweltauswirkungen<br />

durch fehlende Parameter / Verortbarkeit nicht beurteilungsadäquat<br />

ermittelbar (Abschichtung)<br />

– allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen und<br />

verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen<br />

ohne Standortb<strong>in</strong>dung<br />

– ke<strong>in</strong>e Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben, bei denen mit<br />

erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist bzw. mögliche Umweltauswirkungen<br />

durch fehlende Parameter / Verortbarkeit nicht beurteilungsadäquat<br />

ermittelbar (Abschichtung)<br />

– allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen<br />

– ke<strong>in</strong>e Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben, bei denen mit<br />

erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist<br />

– allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen und<br />

verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen<br />

ohne Standortb<strong>in</strong>dung<br />

– ke<strong>in</strong>e Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben, bei denen mit<br />

erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist bzw. mögliche Umweltauswirkungen<br />

durch fehlende Parameter / Verortbarkeit nicht beurteilungsadäquat<br />

ermittelbar (Abschichtung)<br />

Bei den weiteren wesentlichen Inhalten des Regionalplanes kann entsprechend Tab.1 davon ausgegangen werden,<br />

dass ke<strong>in</strong>e negativen erheblichen Umweltauswirkungen mit der regionalplanerischen Festlegung verbunden s<strong>in</strong>d bzw.<br />

die für e<strong>in</strong>e Abschätzung der Umweltauswirkungen notwendigen Basisdaten durch den fehlenden verortbaren Kausali-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


tätsbezug nicht im notwendigen (beurteilungsgeeigneten) Detaillierungsgrad ermittelt werden können (Abschichtungserfordernis).<br />

Positive Umweltauswirkungen werden zum Teil bei der Betrachtung e<strong>in</strong>er Nichtdurchführung des Regionalplanes<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 2.5 sowie <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2 und zusammenfassend <strong>in</strong> der Gesamtplanbetrachtung<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 5 dargestellt.<br />

1.2.1 Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung<br />

Regionalplan, 2.1<br />

Durch den Regionalplan werden Regelungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung getroffen, die e<strong>in</strong> quantitatives<br />

Wachstum der Siedlungsfläche nicht ausschließen. Diese Regelungen erfolgen allerd<strong>in</strong>gs, ohne konkrete E<strong>in</strong>zelflächen<br />

zu bestimmen.<br />

Der fehlende standörtliche Bezug verh<strong>in</strong>dert e<strong>in</strong>e umfassende Aussage über mögliche erhebliche Umweltauswirkungen.<br />

Diese standortbezogene Ermittlung kann daher nur im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung im Zuge der Flächenkonkretisierung<br />

erfolgen. Trotzdem wird diesem Aspekt <strong>in</strong> der Betrachtung der Umweltauswirkungen <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

3 und 5 Rechnung getragen.<br />

1.2.2 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />

Regionalplan, 2.2.1<br />

Der Landesentwicklungsplan bestimmt, dass für den festgelegten Standortraum für Industriegroßflächen „Grabfeld“ im<br />

Regionalplan e<strong>in</strong> Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen mit m<strong>in</strong>destens 100 ha zusammenhängender Fläche<br />

auszuweisen ist LEP, 3.3.4. Dieses <strong>in</strong> der Planungsregion e<strong>in</strong>zige Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen<br />

(IG) Grabfeld / Thür<strong>in</strong>ger Tor umfasst als Ziel der Raumordnung e<strong>in</strong> Areal von ca. 242 ha, welches für Ansiedlungen<br />

mit hoher strukturpolitischer und landesweiter Bedeutung zu sichern und von entgegen stehenden Nutzungen freizuhalten<br />

ist. Im Interesse von Unternehmensansiedlungen mit strukturpolitischer Bedeutung für die Planungsregion und<br />

den Freistaat soll die Vorranggebietsfläche nicht kle<strong>in</strong>gliedrig geteilt werden.<br />

Für e<strong>in</strong>e Teilfläche dieses Vorranggebietes <strong>in</strong> der Größe von ca. 100 ha existiert bereits e<strong>in</strong> rechtsverb<strong>in</strong>dlicher Bebauungsplan<br />

(Bebauungsplan Industriegebiet „Im Oberen Weidig“ <strong>in</strong> der Gemarkung der Geme<strong>in</strong>de Queienfeld).<br />

Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkeffekte (Wirkfaktoren/Auswirkungen) und die dadurch ausgelösten möglichen<br />

Umweltveränderungen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tab.2 dargestellt. Es handelt sich im Wesentlichen um<br />

▪ Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Flora / Fauna durch Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen mit Wirkungen auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch<br />

▪ zerschneidende Wirkungen, die auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch<br />

negativ E<strong>in</strong>fluss nehmen<br />

▪ Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen und ihren Folgewirkungen <strong>in</strong>sbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna<br />

und Menschen.<br />

Tab.2<br />

Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />

Schutzgut<br />

5<br />

Wirkeffekte<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Flora / Fauna / Biologische<br />

Vielfalt<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• •• •• •• •<br />

Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) • <br />

Visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung (VisB) •• •• •<br />

Zerschneidung (ZS) • • • <br />

Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />

Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM) •• •• •• <br />

•• Umweltauswirkungen <strong>in</strong> der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />

• Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

<strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen: nicht zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

Die voraussichtliche Wirkzone der Festlegung, die über die eigentliche Festlegungsfläche h<strong>in</strong>ausgeht, wurde für die Umweltprüfung<br />

pauschal durch e<strong>in</strong>en Referenzwert für Immissionen (vgl. Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Landesplanung<br />

(1993), Thür<strong>in</strong>ger Abstandserlass, Ste<strong>in</strong>bruch mit Sprengarbeiten) und für visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen (vgl. Gassner,<br />

E. / W<strong>in</strong>kelbrandt, A. (2005), UVP – Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung) festgelegt.<br />

Daraus folgend gelten vorbehaltlich eventuell notwendiger E<strong>in</strong>zelfallbetrachtungen folgende pauschal ermittelten<br />

Abstände:<br />

▪ Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen – bis 300 m<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


6<br />

▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung – bis 500 m.<br />

Das Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen Grabfeld / Thür<strong>in</strong>ger Tor gehörte zum Standortpool e<strong>in</strong>er landesweiten,<br />

<strong>in</strong>term<strong>in</strong>isteriell abgestimmten Voruntersuchung. Anhand der Kriterien:<br />

▪ zusammenhängende, ebene Fläche größer 100 ha,<br />

▪ verkehrsgünstige Lage (Straße, Schiene, Flughafen, frei von Ortsdurchfahrten),<br />

▪ Arbeitskräfteverfügbarkeit,<br />

▪ räumliche Nähe zu höherstufigen Zentralen Orten (Oberzentrum, Mittelzentren),<br />

▪ Nähe zu Universitäten / Fachhochschulen,<br />

▪ Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten,<br />

▪ regionalpolitische Bedeutung,<br />

▪ weiche Standortfaktoren<br />

erfolgte e<strong>in</strong>e Bewertung und E<strong>in</strong>stufung des Standortraumes als bed<strong>in</strong>gt geeignet. Er ist damit der e<strong>in</strong>zige Standort <strong>in</strong><br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen, der grundsätzlich die Voraussetzungen zur Ausweisung erfüllt. Durch die Regionalplanung zu prüfende<br />

Standortalternativen kommen auf Grund der verb<strong>in</strong>dlichen Vorgabe LEP, 3.3.4 nicht <strong>in</strong> Betracht.<br />

Da für das Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass später Betriebsbereiche<br />

angesiedelt werden, die <strong>in</strong> den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, müssen gegenüber<br />

schutzbedürftigen Gebieten bestimmte Schutzabstände e<strong>in</strong>gehalten werden. Die Berücksichtung angemessener<br />

Abstände soll dazu beitragen, die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswirkungen so weit wie möglich zu vermeiden.<br />

Die Störfall-Kommission / Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit beim Bundesm<strong>in</strong>isterium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dazu bei fehlender Detailkenntnis der gefährlichen Stoffe e<strong>in</strong>en Abstand bis zu<br />

1.500 m empfohlen (Störfall-Kommission / Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit, (2005)). Die Ausweisungsanforderungen<br />

zur Sicherung e<strong>in</strong>er leistungsfähigen Verknüpfung des Vorranggebietes mit bestehenden Siedlungs- und Infrastrukturen<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den vorhandenen, naturräumlichen und <strong>in</strong>frastrukturellen Lagebed<strong>in</strong>gungen ermöglichten<br />

e<strong>in</strong>e Berücksichtigung dieser Empfehlung nicht. In späteren Zulassungs- und Genehmigungsverfahren muss dem, bezogen<br />

auf konkretisierte Nutzungsregelungen, entsprechend durch sicherheitstechnische Maßnahmen Rechnung getragen<br />

werden.<br />

1.2.3 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen<br />

Regionalplan, 2.2.2<br />

E<strong>in</strong> Festlegungserfordernis für Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen ergibt sich<br />

aus LEP, 3.3.6. Durch die Festlegung als Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen<br />

wird dieses Gebiet von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten. Diese Vorranggebietskategorie ist vor allem auf Unternehmen<br />

zugeschnitten, die regional und überregional auf Standortsuche s<strong>in</strong>d und von denen im Falle der Ansiedlung<br />

e<strong>in</strong>e Profilierung der regionalen Gewerbe- und Industriestruktur ausgeht. Auch hier soll ke<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>gliedrige Teilung der<br />

Areale erfolgen. Als Orientierungswert ist e<strong>in</strong>e zusammenhängende, ebene, als Industrie- und Gewerbegebiet nutzbare<br />

Fläche von m<strong>in</strong>destens 50 ha Bruttofläche vorgegeben.<br />

Dem landesplanerisch fixierten Auftrag folgend, s<strong>in</strong>d im Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen sechs Vorranggebiete Regional<br />

bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen (RIG-1 bis RIG-6) mit e<strong>in</strong>er Gesamtfläche von ca. 610 ha ausgewiesen.<br />

Die mit der Festlegung als Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen verbundenen<br />

Wirkeffekte entsprechen denen der Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen und s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tab.2 dargestellt<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2.<br />

Anhand der landesplanerisch aufgezeigten Eigenschaften für diese Vorranggebiete wurden im Rahmen der notwendigen<br />

Voruntersuchungen zunächst alle <strong>in</strong> der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen relevanten Standorträume mit bereits bestehenden<br />

Gewerbe- und Industriegebieten auf ihre Auslastung und Entwicklungsfähigkeit h<strong>in</strong> geprüft.<br />

Kriterien wie verkehrsgünstige Lage (ortsdurchfahrtsfreie Anb<strong>in</strong>dung an das großräumige Straßennetz), räumlicher und<br />

funktioneller Zusammenhang zu Zentralen Orten und Entwicklungsachsen sowie die Nachnutzung geeigneter Konversions-<br />

und Brachflächen führten letztlich zu e<strong>in</strong>er deutlichen E<strong>in</strong>grenzung des Standortpools. Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er möglichst umweltverträglichen<br />

Standortevaluierung wurde auf e<strong>in</strong>e völlige Neuausweisung von Gewerbe-/Industriearealen mit 50 ha<br />

und mehr Fläche ohne Anknüpfungspunkt an bestehende derartige Standorte verzichtet. Demzufolge s<strong>in</strong>d die ausgewiesenen<br />

Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>in</strong> jedem Fall partiell bereits gewerblich<br />

oder <strong>in</strong>dustriell genutzt. Sie liegen im Falle Eisfeld, Hildburghausen und Sonneberg <strong>in</strong> Zentralen Orten. Alle sechs<br />

Vorranggebiete s<strong>in</strong>d funktionalräumlich an landesbedeutsame Entwicklungsachsen angebunden.<br />

Zu prüfen waren die Bereiche der Gebiete, die nicht bereits durch rechtskräftige Bebauungspläne planrechtlich gesichert<br />

wurden. Alle Gebiete s<strong>in</strong>d zum<strong>in</strong>dest teilweise, RIG-1 und RIG-5 bereits vollständig, durch Bebauungspläne gesichert<br />

und teilweise oder überwiegend erschlossen. E<strong>in</strong>e Betrachtung von Erweiterungsflächen im Kontext sich möglicherweise<br />

verstärkenden Wirkungen im jeweiligen Gesamtgebiet (kumulativ) wurde vorgenommen.<br />

Da für die Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen nicht ausgeschlossen werden<br />

kann, dass später Betriebsbereiche angesiedelt werden, die <strong>in</strong> den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung<br />

(12. BImSchV) fallen, müssen gegenüber schutzbedürftigen Gebieten bestimmte Schutzabstände e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Die Berücksichtung angemessener Abstände soll dazu beitragen, die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswir-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


kungen so weit wie möglich zu vermeiden. Die Störfall-Kommission / Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit beim<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dazu bei fehlender Detailkenntnis der gefährlichen<br />

Stoffe e<strong>in</strong>en Abstand bis zu 1.500 m empfohlen (Störfall-Kommission / Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit,<br />

(2005)). Die Ausweisungsanforderungen zur Sicherung e<strong>in</strong>er leistungsfähigen Verknüpfung des Vorranggebietes<br />

mit bestehenden Siedlungs- und Infrastrukturen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den vorhandenen, naturräumlichen und <strong>in</strong>frastrukturellen<br />

Lagebed<strong>in</strong>gungen ermöglichten e<strong>in</strong>e Berücksichtigung dieser Empfehlung nicht. In späteren Zulassungs- und Genehmigungsverfahren<br />

muss dem, bezogen auf konkretisierte Nutzungsregelungen, entsprechend durch sicherheitstechnische<br />

Maßnahmen Rechnung getragen werden.<br />

1.2.4 Festlegungen zu Brachflächen und Konversion<br />

Regionalplan, 2.3<br />

E<strong>in</strong> Festlegungserfordernis für die Regelung der Nachnutzung regional bedeutsamer Konversions- und Brachflächen ergibt<br />

sich aus LEP, 3.4.2. Die regionale Bedeutsamkeit ist gegeben, wenn sie auf Grund ihrer Lage, ihrer Problemsituation<br />

oder ihres Nachnutzungspotenziales den sie umgebenden Teilraum prägen oder maßgeblich bee<strong>in</strong>flussen bzw. auf<br />

Grund ihrer potenziellen Nachnutzung zukünftig maßgeblich prägen oder bee<strong>in</strong>flussen werden. Ihre Bestimmung erfolgt<br />

im Regionalplan nur textlich unter Bezug auf den jeweiligen Standort.<br />

Die bisherige Nutzung ist oder war überwiegend gewerblicher Art und <strong>in</strong> jedem Fall durch das Vorhandense<strong>in</strong> von Baulichkeiten<br />

geprägt. Die regionalplanerischen Entwicklungsoptionen sehen ausschließlich Nachnutzungen vor, die ke<strong>in</strong>e<br />

über die ehemalige Nutzung und den bestehenden Zustand (Vorbelastung) h<strong>in</strong>ausgehende Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung zur<br />

Folge hätte. Für e<strong>in</strong>e detaillierte Betrachtung fehlt e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichende Konkretheit der Festlegungen <strong>in</strong> Bezug auf konkrete<br />

Vorhabensparameter, da es sich <strong>in</strong> diesem Fall nur um die Sicherung e<strong>in</strong>er Entwicklungsoption handelt. Unter den genannten<br />

Voraussetzungen und der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.3 dargestellten Bewertungsmethodik kann davon ausgegangen<br />

werden, dass auf Grund der vorhandenen Vorbelastungen die von der Festlegung ausgehenden Umweltwirkungen<br />

nicht relevant s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong> weitergehendes Prüferfordernis h<strong>in</strong>sichtlich möglicher erheblicher Umweltauswirkungen<br />

auf der Ebene der Regionalplanung damit entbehrlich wird. Dieser Aspekt wird aber <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 5 nochmals<br />

aufgegriffen und im Zusammenhang der umweltbezogenen Bilanzierung des gesamten Regionalplanes bewertet.<br />

1.2.5 Trassenfreihaltung Schiene und Straße<br />

Regionalplan, 3.1<br />

E<strong>in</strong> Festlegungserfordernis für im öffentlichen Interesse erforderliche Trassen ergibt sich aus LEP, 4.1.5, wobei dieser<br />

Plansatz offen lässt, auf welche Weise die Festlegung zu erfolgen hat. Im Regionalplan wurden daher zwei Methoden<br />

verfolgt:<br />

▪ Ausweisung als Trassenl<strong>in</strong>ie bzw. -korridor und textliche Festlegung bzw.<br />

▪ Bestimmung nur als textliche Festlegung – <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen ausreichend, <strong>in</strong>sbesondere wenn nicht zu erwarten ist,<br />

dass konkurrierende Nutzungs- und Funktionsansprüche die Realisierung e<strong>in</strong>er Maßnahme erschweren oder verh<strong>in</strong>dern<br />

können.<br />

Außerdem ist e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> textliche Festlegung dort angewandt worden, wo z.B. bei Ortskernumgehungen im regionalplanerischen<br />

Maßstab e<strong>in</strong> den lokalen Gegebenheiten angemessener Detaillierungsgrad nicht erreicht werden konnte oder<br />

durch den Fachplanungsträger noch ke<strong>in</strong>e räumlich spezifizierbaren Vorgaben erfolgten.<br />

Durch die Festlegungen für im öffentlichen Interesse erforderliche Trassen wird der Trassen(korridor)verlauf regionalplanerisch<br />

geordnet und mit unterschiedlicher B<strong>in</strong>dungswirkung räumlich bestimmt. Textliche Festlegungen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit l<strong>in</strong>ienhafter Darstellung s<strong>in</strong>d als Ziele der Raumordnung abschließend abgewogene, verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben. Trassenkorridore<br />

sowie textliche Festlegungen von Neubauten z.B. zu Ortsumgehungen s<strong>in</strong>d als Grundsätze Vorgaben für nachfolgende<br />

Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.<br />

Die mit der Festlegung von Trassenl<strong>in</strong>ien bzw. -korridoren verbundenen Wirkeffekte werden <strong>in</strong> Tab.3 dargestellt. Es handelt<br />

sich dabei im Wesentlichen um:<br />

▪ Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna im Wesentlichen durch Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme und<br />

den damit verbundenen Lebensraumentzug,<br />

▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken,<br />

▪ zerschneidende Wirkung auf Lebensräume für Flora / Fauna und auf Landschaften mit Wohlfahrtsfunktionen für den<br />

Menschen,<br />

▪ Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen mit Auswirkungen <strong>in</strong>sbesondere auf Flora / Fauna und Menschen.<br />

Die voraussichtliche Wirkzone der von der Festlegung ausgehenden Wirkungen wird entsprechend der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

1.1.2 dargestellten Methode wie folgt festgelegt:<br />

▪ Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen – bis 300 m<br />

▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung – bis 500 m.<br />

Den Schwerpunkt der Festlegungen bilden Ortsumgehungen im Rahmen der Ertüchtigung von Bundes- und Landesstraßen,<br />

zum Teil als Folgeprojekte <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Bau der Bundesautobahnen A 71 und A 73. In diesem Zusammenhang<br />

s<strong>in</strong>d auch positive Umweltauswirkungen für den Mensch zu erwarten, da Ortslagen vom Durchgangsverkehr<br />

entlastet werden.<br />

7<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


8<br />

Tab.3<br />

Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Trassenfreihaltung Schiene und Straße<br />

Schutzgut<br />

Wirkeffekte<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Flora / Fauna / Biologische<br />

Vielfalt<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• • • •• •<br />

Visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung (VisB) • • •<br />

Zerschneidung (ZS) • • •• •• •• <br />

Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />

Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM) • • •• •• •• <br />

•• Umweltauswirkungen <strong>in</strong> der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />

• Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

<strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen: nicht zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

Aus dem Bundesverkehrswegeplan 2003 übernommene Maßnahmen beruhen auf Entscheidungen der übergeordneten<br />

Planungsebene zum Bedarf e<strong>in</strong>es Projektes (Netzverknüpfung, Ausbautyp und Investitionskosten). E<strong>in</strong>e Nullvariante (im<br />

S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es netzbezogenen Status-Quo-Zustandes) scheidet daher für diese aus, da zudem nach § 1 Abs. 2 FStrAG der<br />

Bedarf für e<strong>in</strong>e Straße abschließend festgestellt wird, wenn diese im Bedarfsplan enthalten ist. Der Bundesverkehrswegeplan<br />

enthält bereits e<strong>in</strong>e Umweltrisikoe<strong>in</strong>schätzung bzw. FFH-Verträglichkeitse<strong>in</strong>schätzung. E<strong>in</strong>e Entscheidung über<br />

die L<strong>in</strong>ienführung ist mit dem Bundesverkehrswegeplan aber nicht gegeben, daher s<strong>in</strong>d auf regionalplanerischer Ebene<br />

Trassenalternativen zu prüfen und ergänzende umwelt-bezogene Betrachtungen anzustellen, sofern bislang ke<strong>in</strong>e landesplanerische<br />

Beurteilung aus e<strong>in</strong>em Raumordnungsverfahren oder e<strong>in</strong>e Beurteilung aus e<strong>in</strong>em L<strong>in</strong>ienbestimmungsverfahren<br />

vorliegt bzw. sich aus den näheren Umständen ke<strong>in</strong>e vernünftigerweise <strong>in</strong> Betracht kommende Alter-native zur<br />

dargestellten Festlegung ergibt. Bei mittels e<strong>in</strong>er Landesplanerischen Beurteilung (im Ergebnis e<strong>in</strong>es Raumordnungsverfahrens)<br />

/ L<strong>in</strong>ienbestimmung konkretisierten Trasse wurden ke<strong>in</strong>e großräumigen Trassenalternativen untersucht, weil e<strong>in</strong>e<br />

ausführliche Alternativenprüfung bereits Gegenstand des Verfahrens war.<br />

Im Regionalplan wurden Trassen für den Neu- und Ausbau von Straßen bestimmt, die z.T. nicht Gegenstand e<strong>in</strong>es<br />

Raumordnungs-/L<strong>in</strong>ienbestimmungsverfahrens waren und nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten s<strong>in</strong>d. Diese Festlegungen<br />

wurden <strong>in</strong> der Regel als Grundsatz getroffen und s<strong>in</strong>d daher auf nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen.<br />

Ihre Alternativenprüfung erfolgte im Zusammenhang mit der räumlichen Bestimmung der jeweiligen Trassenkorridore<br />

durch Betrachtung räumlich getrennter Verläufe der Gesamttrasse oder von Teilabschnitten. Insbesondere die<br />

Festlegung von Trassenkorridoren belässt für die nachfolgenden Verfahren e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> der Regel erheblichen Spielraum zur<br />

Konkretisierung und damit für weitere Alternativenprüfungsmöglichkeiten <strong>in</strong>nerhalb des raumordnerisch gesicherten Bereiches.<br />

Dort, wo auf Grund der spezifischen Lagesituation (z.B. Topographie, verkehrstechnischer Anschluss, Lage zu<br />

Siedlungen etc.) ke<strong>in</strong> vernünftigerweise alternativ <strong>in</strong> Betracht kommender Trassenverlauf erkennbar war, der <strong>in</strong> Bezug<br />

auf die Umweltsituation im Raum <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em relevanten Maße andere (günstigere) Wirkungen zur Folge hätte, wurde <strong>in</strong><br />

Abhängigkeit der Relevanz anderer Belange die Freihaltung von nur e<strong>in</strong>er Trasse als Grundsatz oder als Ziel der Raumordnung<br />

bestimmt (s.o.).<br />

Die Ergebnisse e<strong>in</strong>er durchgeführten projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (e<strong>in</strong>schließlich von Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

im Raumordnungsverfahren) wurden im Rahmen der Abschichtung nicht nochmals geprüft, solange<br />

das Ergebnis nicht zu e<strong>in</strong>er Ablehnung des Projektes geführt hat, die Prüfung nicht länger zurückliegt als zehn Jahre<br />

und ke<strong>in</strong>e grundlegend neueren Erkenntnisse vorliegen. Lediglich die mögliche Betroffenheit der Natura-2000-Kulisse<br />

wurde <strong>in</strong> jedem Fall erneut geprüft.<br />

Bei zeichnerisch dargestellten Trassenkorridoren, bei denen e<strong>in</strong>e Umweltverträglichkeitsprüfung als Bestandteil e<strong>in</strong>es<br />

Plan- oder Genehmigungsverfahrens <strong>in</strong> Erarbeitung ist, wurde im S<strong>in</strong>ne der Vermeidung von Doppelprüfungen entsprechend<br />

des Ergebnisstandes entschieden, ob e<strong>in</strong>e zusätzlich regionalplanerische Prüfnotwendigkeit vorlag.<br />

Die Trassenfreihaltungen für Schienenverb<strong>in</strong>dungen betreffen bis auf kurze Bahnanschlüsse <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den Vorranggebieten<br />

Großflächige Industrieansiedlungen IG – Grabfeld / Thür<strong>in</strong>ger Tor und Regional bedeutsame Industrie- und<br />

Gewerbeansiedlungen RIG-4 nur Trassen im Bestand, so dass die Umweltauswirkungen am Standort gegeben s<strong>in</strong>d<br />

bzw. den Raum mit zeitlicher Unterbrechung bereits bee<strong>in</strong>flusst haben (temporäre Emissionen während des Bahnbetriebes).<br />

Der mögliche E<strong>in</strong>fluss auf den jeweiligen Umweltzustand ist durch die regionalplanerischen Regelungen mit Bezug<br />

zu den Schienenverb<strong>in</strong>dungen daher kaum relevant, so dass unter Berücksichtigung der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1 genannten<br />

Voraussetzungen ke<strong>in</strong> zusätzliches raumordnerisches Prüferfordernis <strong>in</strong> Bezug auf etwaige vom Regionalplan<br />

<strong>in</strong>duzierte erhebliche Umweltauswirkungen entsteht bzw. e<strong>in</strong>e Prüfung im S<strong>in</strong>ne der Abschichtung erst im Zuge örtlichen<br />

und sachlichen Konkretisierung durch nachfolgende Plan- bzw. Genehmigungsverfahren s<strong>in</strong>nvoll vorzunehmen ist.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


1.2.6 Festlegungen zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur<br />

Regionalplan, 3.2<br />

Die durch den Regionalplan auf der Basis der Vorgaben des LEP, 4.2 getroffenen Festlegungen zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur<br />

be<strong>in</strong>halten außer bei der W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7 ke<strong>in</strong>e gebietskonkreten Vorgaben<br />

zum Ausbau der jeweiligen Infrastrukturnetze. Durch textliche Festlegungen wurden nur Trassen bestimmt, die <strong>in</strong> jedem<br />

Fall bereits e<strong>in</strong> Raumordnungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen haben und landesplanerisch <strong>in</strong><br />

der Sache positiv beschieden worden s<strong>in</strong>d, so dass hier im S<strong>in</strong>ne der s<strong>in</strong>nvollen Abschichtung ke<strong>in</strong> zusätzliches raumordnerisches<br />

Prüferfordernis <strong>in</strong> Bezug auf relevante Umweltauswirkungen entsteht.<br />

Für e<strong>in</strong>e weitere Prüfung von Festlegungen zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur fehlt die h<strong>in</strong>reichende Konkretheit, um<br />

valide Aussagen über mögliche Umweltauswirkungen treffen zu können. Im Rahmen der örtlichen und sachlichen Konkretisierung<br />

durch nachfolgende Plan- bzw. Genehmigungsverfahren ist dies bei der Festlegung des Untersuchungsumfanges<br />

(Scop<strong>in</strong>g) entsprechend zu berücksichtigen.<br />

1.2.7 Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie<br />

Regionalplan, 3.2.2<br />

Entsprechend dem Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie auszuweisen, die zugleich die Wirkung<br />

von Eignungsgebieten haben LEP, 4.2.8. Durch die Zielfestlegung mit Ausschlusswirkung werden raumbedeutsame<br />

W<strong>in</strong>dkraftanlagen auf bestimmte Gebiete gelenkt, die sich e<strong>in</strong>erseits durch e<strong>in</strong>e besondere W<strong>in</strong>dhöffigkeit und andererseits<br />

durch m<strong>in</strong>imierte Konflikte zum Freiraum und zum Siedlungsraum auszeichnen.<br />

Durch sogenannte Tabu- und Restriktionskriterien wurden umfangreiche konfliktrelevante Belange, e<strong>in</strong>schließlich Umweltbelange,<br />

<strong>in</strong> die Ausweisungsmethodik e<strong>in</strong>gestellt und im S<strong>in</strong>ne der Konfliktvermeidung beachtet bzw. berücksichtigt<br />

Regionalplan, Z 3-6. Trotzdem können im E<strong>in</strong>zelfall auf Grund der konkreten standörtlichen Situation erhebliche Umweltauswirkungen<br />

durch W<strong>in</strong>dkraftanlagen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bei entsprechenden (<strong>in</strong>sbesondere<br />

artenschutzfachlichen) H<strong>in</strong>weisen wurden zusätzliche Recherchen h<strong>in</strong>sichtlich möglicher Gefährdungssituationen vorgenommen.<br />

Für Südwestthür<strong>in</strong>gen ergibt sich e<strong>in</strong> Standortpotenzial von neun neu ausgewiesenen Standorten und fünf bereits im<br />

<strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen ausgewiesenen (teilweise erheblich reduzierten) Gebieten, an denen vere<strong>in</strong>zelt<br />

noch neue Anlagen errichtet bzw. das sogenannten Repower<strong>in</strong>g (d.h. bestehende Anlagen werden durch leistungsstärkere<br />

ersetzt) durchgeführt werden können. In der Summe der Flächen ergibt sich dadurch e<strong>in</strong> Potenzial von ca.<br />

607 ha.<br />

Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkeffekte (Wirkfaktoren/Auswirkungen) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tab.4 dargestellt. Es handelt es<br />

sich im Wesentlichen um<br />

▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen mit Wirkungen auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch,<br />

▪ Lärmimmissionen und ihren Folgewirkungen <strong>in</strong>sbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Menschen sowie<br />

▪ artspezifische Gefährdungen.<br />

Die voraussichtlichen Wirkzonen der Festlegung, die über die eigentliche Festlegungsfläche h<strong>in</strong>ausgehen, wurden bereits<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Ausweisungsmethodik berücksichtigt.<br />

Tab.4 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie<br />

Schutzgut<br />

9<br />

Wirkeffekte<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Flora / Fauna / Biologische<br />

Vielfalt<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) • • • •<br />

Verluste und Vertreibung von Avifauna / Fledermäusen (Avi) •• <br />

Visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung (VisB) •• •• •<br />

Zerschneidung (ZS) • • • <br />

Lärm- und Lichtimmissionen (IM) • •• <br />

•• Umweltauswirkungen <strong>in</strong> der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />

• Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

<strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen: nicht zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

Da mit der Ausweisung von Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie die Erzeugung regenerativer Energien gefördert werden soll,<br />

s<strong>in</strong>d auch positive Umweltauswirkungen der Festlegung <strong>in</strong> Bezug auf das Schutzgut Klima zu erwarten.<br />

Die Ausweisungsmethodik zur Ermittlung von Vorranggebieten be<strong>in</strong>haltet auf Grund der Wirkung der Gebiete als Eignungsgebiete<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Forderung nach m<strong>in</strong>imierten Konfliktwirkungen e<strong>in</strong>e durchgehende Alternativenbetrachtung<br />

im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er schrittweisen Optimierung des Gesamtkonzeptes nach dem Ausschlusspr<strong>in</strong>zip. Die M<strong>in</strong>imie-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


10<br />

rung möglicher Konflikte durch das Ausschlusspr<strong>in</strong>zip hat bei der Auswahl der Gebiete auch zur Folge, dass das<br />

verbleibende Potenzial für voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen <strong>in</strong> Bezug auf die oben aufgeführten relevanten<br />

Wirkeffekte vergleichsweise ger<strong>in</strong>g ist Regionalplan, Z 3-6.<br />

1.2.8 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder<br />

Regionalplan, 4.2.3<br />

Das Festlegungserfordernis für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder ergibt sich aus LEP, 5.1.15. Durch<br />

den Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen werden Festlegungen zum erweiterten Hochwasserschutz bei Eisfeld, Kloster Veßra,<br />

Sonneberg / Ortsteil Hönbach und an der Engnitz getroffen Regionalplan, 4.2.3. Durch die Festlegung sollen den<br />

Vorhaben entgegenstehende Nutzungen vermieden werden.<br />

Die Standorte werden durch symbolhafte Darstellungen und textlich bestimmt Regionalplan, Raumnutzungskarte,<br />

ohne die Maßnahmen sachlich zu konkretisieren. Dies entspricht der Vorgabe des Landesentwicklungsplanes, lediglich<br />

die Standorte für die entsprechenden Vorhaben vorsorgend zu sichern. Generell ist bei Vorhaben dieser Art mit folgenden<br />

Auswirkungen zu rechnen:<br />

▪ auf die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna im Wesentlichen durch lokale Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme und den damit<br />

verbundenen Lebensraumentzug im Bereich der technischen Anlagen,<br />

▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen können im E<strong>in</strong>zelfall (bei großen technisch wirkenden Bauwerken) auf die Schutzgüter<br />

Landschaft und Mensch wirken,<br />

▪ durch die aufstauende Wirkung kann temporär oder dauerhaft e<strong>in</strong>e Veränderung des Wasserhaushaltes und des Lebensraumzustandes<br />

e<strong>in</strong>treten.<br />

Für e<strong>in</strong>e weitere Prüfung der o.g. Festlegungen fehlte aber die h<strong>in</strong>reichende Konkretheit, um valide Aussagen über mögliche<br />

Umweltauswirkungen e<strong>in</strong>schließlich etwaiger Auswirkungen auf Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebietskulisse<br />

treffen zu können, da die Erheblichkeit unmittelbar von der Art der Ausführung des jeweiligen Vorhabens abhängt. Die<br />

Festlegungen zu Eisfeld, Kloster Veßra und Engnitz dienen der Aufrechterhaltung e<strong>in</strong>er Entwicklungsoption (vorsorgende<br />

Sicherung). Auf e<strong>in</strong>e differenzierte tabellarische Darstellung des Wirkungspfades wurde aus o.g. Gründen verzichtet.<br />

Im Rahmen der örtlichen und sachlichen Konkretisierung durch nachfolgende Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren<br />

ist dies bei der Festlegung des Untersuchungsumfanges (Scop<strong>in</strong>g) entsprechend zu berücksichtigen. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die weiteren Planungen zu den Rückhaltebecken Eisfeld und Kloster Veßra (als Grünbecken ohne<br />

Dauerstau vorgesehen), die durch den querenden Verlauf von Werra und Schleuse im Zusammenhang mit dem FFH-<br />

Gebiet Nr. 111 „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ näher zu betrachten se<strong>in</strong> werden. Die Auswahl der Standorte für den<br />

vorsorgenden Wasserrückhalt erfolgte auf der Grundlage günstiger morphologischer und geologischer Gegebenheiten,<br />

die im Raum Eisfeld und Kloster Veßra zur Absenkung des Hochwasserscheitels (temporäre Wirkung) an der Werra beitragen<br />

können.<br />

Für das <strong>in</strong> der Planungsregion Oberfranken-West geplante Rückhaltebecken Röden, dessen gesamter Staubereich sich<br />

auf Südwestthür<strong>in</strong>gen erstreckt, liegt e<strong>in</strong> abgeschlossenes Raumordnungsverfahren mit Untersuchung der Umweltauswirkungen<br />

vor.<br />

Da die Ausweisungen auf der Basis wasserwirtschaftlicher Erfordernisse (s.o.) erfolgten und die Standorte den Vorgaben<br />

des Landesentwicklungsplanes entsprechen, erübrigt sich e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Alternativenprüfung, wenn nicht neue fachliche<br />

Erkenntnisse dies nahe legen.<br />

1.2.9 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />

Regionalplan, 4.4<br />

Mit der durch den Landesentwicklungsplan vorgegebenen Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung<br />

sollen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Stabilisierung e<strong>in</strong>er naturnahen<br />

Bodennutzung bewirkt werden LEP, 5.2.7. Im Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen wurden vier Vorrang- und elf<br />

Vorbehaltsgebiete Waldmehrung ausgewiesen. Sie nehmen e<strong>in</strong>en Umfang von ca. 25 ha bei Vorranggebieten und ca.<br />

110 ha bei Vorbehaltsgebieten e<strong>in</strong>. Durch die Festlegung werden entgegenstehende Nutzungen ausgeschlossen bzw.<br />

weitgehend vermieden.<br />

Die mit der Festlegung verbundenen Wirkeffekte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tab.5 dargestellt. Die von der Waldmehrung ausgehenden Wirkungen<br />

s<strong>in</strong>d bzgl. der landesplanerischen Zielstellung pr<strong>in</strong>zipiell auf e<strong>in</strong>e Verbesserung des Umweltzustandes gerichtet.<br />

Trotzdem können aber auch negative Umweltauswirkungen für e<strong>in</strong>zelne Schutzgüter auftreten. Ihre mögliche negative<br />

Erheblichkeit ist ursächlich mit dem jeweiligen Standort verknüpft. Nur besondere Standortfaktoren (z.B. Magerstandorte,<br />

Geländee<strong>in</strong>schnitte mit Kaltluftleitfunktionen, landschaftliche Sichtbeziehungen usw.) werden im Regelfall zum Erfordernis<br />

e<strong>in</strong>er diesbezüglichen Prüfung führen. Die Ausweisung der Gebiete orientierte sich zudem überwiegend an bestehenden<br />

Waldflächen, so dass sich die Art der Umweltauswirkungen am Standort nicht pr<strong>in</strong>zipiell ändert. Der E<strong>in</strong>fluss auf<br />

den jeweiligen raumrelevanten Umweltzustand ist demzufolge relativ ger<strong>in</strong>g. Aus diesem Grund erübrigt sich auch die<br />

Betrachtung von Wirkzonen.<br />

Im Rahmen der parallel zur Änderung des Regionalplanes laufenden Forstlichen Rahmenplanung wurde e<strong>in</strong> Waldmehrungskonzept<br />

erarbeitet, welches grundsätzlich den Intentionen des Landesentwicklungsplanes entspricht LEP, 5.2.7<br />

und als Grundlage für die regionalplanerische Ausweisung diente. Bei der Ermittlung geeigneter Gebiete erfolgte durch<br />

die Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei e<strong>in</strong>e Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde, so<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


dass von e<strong>in</strong>er naturschutzfachlichen Optimierung im S<strong>in</strong>ne struktureller Alternativüberlegungen ausgegangen werden<br />

kann.<br />

Tab.5 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />

Schutzgut<br />

11<br />

Wirkeffekte<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Flora / Fauna / Biologische<br />

Vielfalt<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Verdrängungseffekte (VDrä) •• <br />

Nutzungsumwandlung (NU) • • •• • <br />

Visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung (VisB) • • •<br />

Störung von Kaltluftbahnen (KaL) •• • <br />

•• Umweltauswirkungen <strong>in</strong> der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />

• Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

<strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen: nicht zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

1.2.10 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />

Regionalplan, 4.5<br />

Für die langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung s<strong>in</strong>d Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe auszuweisen<br />

LEP, 5.3.3. Mit der Ausweisung wird e<strong>in</strong>e räumlich ausgewogene, verbrauchernahe und unter Berücksichtigung der<br />

Standortgebundenheit der Rohstoffe auch umweltverträgliche Gew<strong>in</strong>nung angestrebt. Gleichzeitig wird die langfristige<br />

Zugriffsmöglichkeit auf raumbedeutsame Rohstoffvorräte erhalten. Für Südwestthür<strong>in</strong>gen ergibt sich e<strong>in</strong> regionalplanerisch<br />

gesichertes Gew<strong>in</strong>nungspotenzial <strong>in</strong> der Summe der Flächen von ca. 1.350 ha bei 54 Vorranggebieten und ca.<br />

790 ha bei 45 Vorbehaltsgebieten.<br />

Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkeffekte (Wirkfaktoren/Auswirkungen) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tab.6 dargestellt. Es handelt sich<br />

dabei im Wesentlichen sich um folgende Auswirkungen:<br />

▪ auf die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna im Wesentlichen durch Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme und den damit verbundenen<br />

Lebensraumentzug,<br />

▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken,<br />

▪ zerschneidende Wirkung auf Lebensräume für Flora / Fauna und auf Landschaften mit Wohlfahrtsfunktionen für den<br />

Menschen,<br />

▪ Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen mit Auswirkungen <strong>in</strong>sbesondere auf Flora / Fauna und Menschen.<br />

Die voraussichtliche Wirkzone der von der Festlegung ausgehenden Wirkungen wird entsprechend der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

1.2.2 dargestellten Methode wie folgt festgelegt:<br />

▪ Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen – bis 300 m<br />

▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung – bis 500 m.<br />

Tab.6 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />

Schutzgut<br />

Wirkeffekte<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Flora / Fauna / Biologische<br />

Vielfalt<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• • •• •<br />

Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) •• • <br />

Visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung (VisB) •• •• <br />

Zerschneidung (ZS) • • • <br />

Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />

Lärm- und Staubimmissionen (IM) •• •• •• <br />

•• Umweltauswirkungen <strong>in</strong> der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />

• Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

<strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen: nicht zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

Auf der Basis lagerstättenwirtschaftlicher Zielstellungen (geologischer Dienst) und der Analyse der bisherigen Wirksamkeit<br />

der durch den <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen h<strong>in</strong>sichtlich Verteilung und Umfang gesicherten Gew<strong>in</strong>-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


12<br />

nungsstellen bzw. Lagerstätten wurden nach Maßgabe von Kriterien wie Erkundungsgrad der Lagerstätte, Rohstoffqualität,<br />

Nutzungszustand, Versorgungs- und Erschließungssituation geeignete Gebiete ermittelt und unter Berücksichtigung<br />

anderer raumrelevanter Belange gesichert.<br />

Für die Rohstoffgew<strong>in</strong>nung an sich existiert ke<strong>in</strong>e Strukturalternative, da sie bis auf den anteiligen E<strong>in</strong>satz von Substituten<br />

(Recycl<strong>in</strong>g bzw. Rohstoffveredelung) alternativlos ist und e<strong>in</strong>e Basis für die wirtschaftliche Entwicklung der Region<br />

bildet. Wenn nicht durch neuere Untersuchungen konkrete H<strong>in</strong>weise auf gew<strong>in</strong>nungsgeeignete Rohstoffvorräte der verschiedenen<br />

Lagerstätten vorliegen, dann ist gegenüber bekannten, lagerstättengeologisch evaluierten Standorten kaum<br />

e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Variantenbetrachtung gegeben. Bei Neuausweisungen erfolgte bei gleicher oder ähnlicher fachlicher Ausgangslage<br />

e<strong>in</strong>e Alternativenbetrachtung <strong>in</strong> Bezug auf e<strong>in</strong>e räumlich ausgewogene Verteilung und <strong>in</strong> Bezug auf konkrete<br />

Raumnutzungskonflikte e<strong>in</strong>schließlich der Konflikte mit Umweltbelangen. Die Feststellung der Prüfnotwendigkeit e<strong>in</strong>zelner<br />

Standorte im Zusammenhang mit der Vermeidung von Mehrfachprüfungen entspricht der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5<br />

dargestellten Vorgehensweise. Bereits planfestgestellte bzw. umweltgeprüfte Gebiete wurden ke<strong>in</strong>er erneuten Prüfung<br />

unterzogen, solange ke<strong>in</strong>e neueren Erkenntnisse vorlagen (Ausnahme: Natura-2000-Gebietskulisse).<br />

1.3 Planrelevante Ziele des Umweltschutzes<br />

Damit die zu prüfenden Festlegungen des Regionalplanes e<strong>in</strong>schließlich der Standortalternativen bewertet und mite<strong>in</strong>ander<br />

verglichen sowie im S<strong>in</strong>ne der Umweltvorsorge optimiert werden können, bedarf es e<strong>in</strong>es Zielsystemes, das schutzgutbezogene<br />

Bewertungsmaßstäbe für die Umweltprüfung festlegt (Anhang I, Pkt. e der Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG). Deshalb<br />

wurden auf der Grundlage e<strong>in</strong>schlägiger Fachgesetze und des Landesentwicklungsplanes Thür<strong>in</strong>gen 2004 relevante<br />

Umweltziele bestimmt, die für den Regionalplan von Bedeutung s<strong>in</strong>d. Diese wurden mit den oberen Umweltbehörden<br />

und den Umweltverbänden abgestimmt <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 2.<br />

Ziele des Umweltschutzes s<strong>in</strong>d sämtliche Zielvorgaben, die auf e<strong>in</strong>e Sicherung oder Verbesserung des Zustandes der<br />

Umwelt gerichtet s<strong>in</strong>d. Dies s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere Aussagen, die für e<strong>in</strong> Schutzgut das zu erhaltende oder zu erreichende<br />

Niveau angeben und / oder Aussagen zu den hierfür erforderlichen Maßnahmen. Von Bedeutung s<strong>in</strong>d Ziele des Umweltschutzes,<br />

wenn ihnen im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e sachliche Relevanz zukommt, sie daher für die Inhalte des Regionalplanes e<strong>in</strong>e<br />

Rolle spielen können. Die Umweltprüfung wendet daher bestehende Umweltziele als Prüfmaßstab an.<br />

Die Ziele des Umweltschutzes f<strong>in</strong>den Berücksichtigung bei der Festlegung von besonderen Umweltmerkmalen im S<strong>in</strong>ne<br />

von Erheblichkeitskriterien und der Bewertung der Betroffenheit der e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter. Durch ihre konkrete Verortung<br />

im Zuge der E<strong>in</strong>zelprüfungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.2 werden sie so zu e<strong>in</strong>em regionalisierten Bewertungsmaßstab<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 4. Weiterh<strong>in</strong> bieten sie e<strong>in</strong>e Beurteilungsgrundlage zur vorsorgenden Vermeidung und<br />

M<strong>in</strong>derung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen bei der Planung.<br />

Tab.7 Planrelevante Umweltziele<br />

Umweltziele<br />

Rechtsquellen<br />

Schutzgutübergreifend<br />

1. Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, dauerhafte Sicherung<br />

der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der<br />

Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter;<br />

Erhalt e<strong>in</strong>er großräumig, übergreifenden Freiraumstruktur<br />

2. Schutz des Menschen, von Tieren und Pflanzen, des Bodens, des Wassers,<br />

der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen<br />

Umwelte<strong>in</strong>wirkungen und Vorbeugung des Entstehens schädlicher Umwelte<strong>in</strong>wirkungen<br />

– § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 ROG<br />

– § 1 Abs. 1 ThürLPlG<br />

– § 1 BNatSchG<br />

– § 1 ThürWaldG<br />

– § 1a WHG<br />

– LEP, 5.1.1<br />

– § 1 Abs. 1 BImSchG<br />

– § 1 Abs. 3 und 4 sowie § 2 Abs. 1 BNatSchG<br />

– § 1a WHG<br />

Schutzgutbezogen<br />

3. Sicherung der Böden, ihrer Funktion und ihrer Nutzbarkeit durch sparsame,<br />

schonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen<br />

4. Schutz, Erhalt und Entwicklung von naturnahen Oberflächengewässern und<br />

Grundwasser <strong>in</strong> Struktur und Wasserqualität und Vermeidung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

– § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 6 ROG<br />

– § 1a Abs. 2 BauGB<br />

– §§ 2, 7 und 17 Abs. 2 BBodSchG<br />

– § 2 Abs. 1 BNatSchG<br />

– LEP, 5.1.4<br />

– § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG<br />

– § 2 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG<br />

– §§ 1a, 25a und 33a WHG<br />

– § 25 ThürWG<br />

– Art. 4 EU-WRRL<br />

– LEP, 5.1.6 / 5.1.7<br />

5. Vorbeugender Hochwasserschutz – § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG<br />

– §§ 31a und 31b Abs. 6 WHG<br />

– LEP, 5.1.13 / 5.1.14<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


Umweltziele<br />

6. Vermeidung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Klimas; Erhalt, Entwicklung oder<br />

Wiederherstellung von Gebieten hoher Bedeutung für Klima und Luftre<strong>in</strong>haltung<br />

7. Schutz, Pflege und Entwicklung bedeutsamer Lebensräume / Schutzgebiete,<br />

<strong>in</strong>kl. Sicherung des Biotopverbundes; Erhalt der Waldflächen und deren<br />

Funktionalität<br />

8. Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit (sowie<br />

des Erholungswertes) von Natur und Landschaft (gewachsene Kulturlandschaft)<br />

9. Zerschneidung und Verbrauch der Landschaft s<strong>in</strong>d so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu<br />

halten<br />

10. Schutz der Allgeme<strong>in</strong>heit und/oder der Nachbarschaft vor Geräuschen,<br />

Erschütterungen, Luftverunre<strong>in</strong>igungen und nicht ionisierender Strahlung sowie<br />

M<strong>in</strong>derung vorhandener Belastungen; Schaffung und Sicherung dauerhaft<br />

guter Luftqualität<br />

11. Berücksichtigung der Anforderungen an Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten<br />

(ländlicher Räume)<br />

Rechtsquellen<br />

– § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG<br />

– § 2 Abs. 1 Nr. 6 BNatSchG<br />

– LEP, 5.1.8 / 5.1.9<br />

– § 2 Abs. 2 Nrn. 2, 5 und 6 ROG<br />

– § 2 Abs. 1 Nr. 9 sowie §§ 22 bis 33<br />

BNatSchG<br />

– § 1a ThürNatG<br />

– §§ 1 und 2 ThürWaldG<br />

– LEP, 5.1.10 / 5.1.11<br />

– § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG<br />

– § 1 Nr. 4 und § 2 Abs. 1 Nr. 14 BNatSchG<br />

– § 1 Abs. 3 ThürNatG<br />

– § 1 ThürWaldG<br />

– LEP, 5.1.12 / 5.2.3<br />

– § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG<br />

– § 2 Abs. 1 Nr. 12 BNatSchG<br />

– LEP, 4.1.4 / 5.1.11<br />

– § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG<br />

– §§ 1, 41, 45 und 50 BImSchG<br />

– § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG<br />

12. Erhalt und Schutz von Denkmälern und Sachgütern – §§ 1 und 7 ThürDSchG<br />

– LEP, 5.1.4<br />

13<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


14<br />

2. Planrelevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes<br />

In diesem Kapitel werden die relevanten Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes und dessen voraussichtliche Entwicklung<br />

bei Nichtdurchführung des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen gem. Anhang I, Pkt. b der Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG<br />

sowie sämtliche derzeitigen für den Regionalplan relevanten Umweltprobleme unter besonderer Berücksichtigung der<br />

Probleme, die sich auf Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 beziehen (Anhang I, Pkt. d der<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG), dargestellt. Dies erfolgt deskriptiv im Wesentlichen auf der Grundlage von Veröffentlichungen<br />

des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und<br />

Geologie sowie den landschaftsrahmenplanerischen Fachgutachten 1994 für die <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne Südund<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen mit Bezug zu den naturräumlichen Gegebenheiten. In <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 7 bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e<br />

Übersicht mit den für die e<strong>in</strong>zelnen Naturräume relevanten und zusammengefassten Aussagen zum Zustand der Umwelt<br />

<strong>in</strong> Form von Steckbriefen.<br />

2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

2.1.1 Mensch<br />

Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen hatte am 31.12.2008 e<strong>in</strong>en Bevölkerungsstand von 479.366 E<strong>in</strong>wohnern (Thür<strong>in</strong>ger<br />

Landesamt für Statistik, 2009) bei e<strong>in</strong>er durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 117 E<strong>in</strong>wohnern pro km². Raumstrukturell<br />

zählt die Planungsregion zum Ländlichen Raum aus dem sich die Siedlungskonzentrationen Eisenach, Suhl /<br />

Zella-Mehlis und Sonneberg als landesweit bedeutsame Entwicklungsräume herausheben. Ansonsten wird die Region<br />

von Kle<strong>in</strong>städten und ländlichen Geme<strong>in</strong>den geprägt. In den 33 Geme<strong>in</strong>den mit Zentrenfunktionen (16,5 % aller Geme<strong>in</strong>den)<br />

konzentrieren sich ca. 60 % der Regionsbevölkerung.<br />

Großräumig erholungswirksame Gebiete <strong>in</strong> der Planungsregion s<strong>in</strong>d der Thür<strong>in</strong>ger Wald, das Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge,<br />

die Thür<strong>in</strong>gische Rhön und der Ha<strong>in</strong>ich mit Teilen des Werraberglandes sowie als re<strong>in</strong> gewässergeprägter Teilraum die<br />

Werraaue. Über e<strong>in</strong> Drittel aller <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen staatlich anerkannten Heilbäder, Kur- und Erholungsorte bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong><br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen. Sie liegen fast ausschließlich im Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge, vere<strong>in</strong>zelt auf Grund<br />

von besonderen Vorkommen an Heilmitteln <strong>in</strong> Bad Salzungen und Bad Colberg-Heldburg. Wälder <strong>in</strong> der Nähe der Städte<br />

(z.B. Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen, Hildburghausen u.ä.) oder größeren Geme<strong>in</strong>den, von Heilbädern, Kur- und Erholungsorten sowie <strong>in</strong> bedeutenden<br />

Erholungsräumen <strong>in</strong>sbesondere des Thür<strong>in</strong>ger Waldes / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges besitzen e<strong>in</strong>e relevante<br />

Erholungsfunktion.<br />

Luftverunre<strong>in</strong>igungen können direkt oder <strong>in</strong>direkt (durch Umweltveränderungen) die Gesundheit des Menschen bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />

Die Belastung durch Luftverunre<strong>in</strong>igungen hat sich <strong>in</strong> den letzten Jahren und Jahrzehnten geändert. In den<br />

1970er und 1980er Jahren dom<strong>in</strong>ierten die smogrelevanten Schwefeldioxid- und Staubbelastungen. Durch den Rückgang<br />

der Emissionen aus der Industrie und der Energieerzeugung (z.B. Verr<strong>in</strong>gerung des Hausbrandes, neue Kraftwerkstechnologien<br />

usw.) nahm die Luftschadstoffbelastung ab (Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz<br />

und Umwelt, 2004, S. 57). Im Gegenzug zur Verr<strong>in</strong>gerung z.B. der <strong>in</strong>dustriell bzw. energieträgerbed<strong>in</strong>gten Schwefeldioxidemissionen<br />

nahm der verkehrsbed<strong>in</strong>gte Emissionsanteil (z.B. durch die Luftschadstoffe wie Stickoxide und Partikelstaub)<br />

zu. Dies hat zur Folge, dass <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Innenstädten und Verkehrsknotenpunkten Schadstoffbelastungen<br />

erreicht werden, die gesundheitlich nach wie vor bedenklich s<strong>in</strong>d (Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz<br />

und Umwelt, 2004, S. 61). Diese Gefährdungen s<strong>in</strong>d auch für die größeren Städte und Hauptverkehrsstraßen <strong>in</strong><br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen anzunehmen.<br />

Lärm ist e<strong>in</strong>e der Umweltbelastungen, welche den Menschen <strong>in</strong> Gesundheit und <strong>in</strong> der Lebensqualität am unmittelbarsten<br />

bee<strong>in</strong>trächtigen. Bezüglich der empfundenen immissionsrelevanten Bee<strong>in</strong>trächtigungen bildet er <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen den<br />

wesentlichsten und kont<strong>in</strong>uierlichsten Belastungsfaktor (Ergebnis der jährlichen Beschwerdeanalyse Immissionsschutz).<br />

Betrachtet man die Gesamtbelastung, so stellt der Verkehrslärm die dom<strong>in</strong>ierende Geräuschquelle dar. E<strong>in</strong>e von der<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie durchgeführte Studie zur Geräuschbelastung durch Straßen- und<br />

Schienenverkehr <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen (Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, 2004, S. 62ff) zeigt<br />

e<strong>in</strong> differenziertes Bild. Während die Spitzenwerte der Lärmbelastungen von den Bundesfernstraßen ausg<strong>in</strong>gen (über<br />

65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) <strong>in</strong> der Nacht), so wird der Verkehr auf Geme<strong>in</strong>destraßen am häufigsten als dom<strong>in</strong>anter<br />

Lärmverursacher wahrgenommen (am Tag zu 62 % und <strong>in</strong> der Nacht zu 48 %). Die Betroffenheit durch Straßenverkehrslärm<br />

ist dabei erheblich größer als durch den Schienenverkehrslärm, wobei auf der Schiene hohe Spitzenwerte auftreten<br />

können (75 dB(A)). Technische Verbesserungen haben zwar zu e<strong>in</strong>er Reduzierung der Geräuschemissionen pro Fahrzeug<br />

geführt, doch wurde dieser Effekt durch e<strong>in</strong>en Anstieg des Verkehrsaufkommens oftmals kompensiert (vgl. Thür<strong>in</strong>ger<br />

M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, 2004, S. 62). Durch den fortschreitenden Ausbau des Verkehrsnetzes<br />

wurden und werden auch Verkehrsströme geändert, so dass e<strong>in</strong>e differenzierte Bewertung der Lärmbelastungen<br />

im E<strong>in</strong>zelnen noch relativ schwierig ist. Aber es kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmbelastung im<br />

Bereich hoch frequentierter Trassen e<strong>in</strong> erhebliches Ausmaß annimmt, <strong>in</strong>sbesondere dann, wenn diese Trassen Siedlungsgebiete<br />

mit Wohnfunktionen (z.B. bei Ortsdurchfahrten) oder Freiräume mit Erholungsfunktionen durchqueren.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


Insgesamt zeigt sich, dass besonders die vom Verkehr ausgehenden Immissionen zu teilräumlich erheblichen Umweltbelastungen<br />

im Bereich größerer Siedlungsbereiche und stark frequentierter Verkehrstrassen führen. Bed<strong>in</strong>gt durch die<br />

Topographie Südwestthür<strong>in</strong>gens mit zum Teil engen Tallagen ist von e<strong>in</strong>er zusätzlichen naturräumlich bed<strong>in</strong>gten Verschärfung<br />

entsprechender Belastungssituationen auszugehen. Zu den vorbelasteten Räumen s<strong>in</strong>d die Bundesautobahnen<br />

A 4, A 71 und A 73 und die Siedlungs- und Infrastrukturbänder bzw. -schwerpunkte entlang des Werratales (Schwallungen<br />

bis Vacha und Obermaßfeld / Grimmenthal bis Walldorf), am südlichen Gebirgsrand des Thür<strong>in</strong>ger Waldes<br />

(Barchfeld / Bad Liebenste<strong>in</strong> – Schmalkalden – Ste<strong>in</strong>bach-Hallenberg – Zella-Mehlis / Suhl – Schleus<strong>in</strong>gen – Eisfeld) sowie<br />

der Raum Eisenach – Wutha-Farnroda – Ruhla und das Ste<strong>in</strong>achtal zwischen Neuhaus am Rennweg und Sonneberg<br />

zu zählen.<br />

2.1.2 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen verfügt über e<strong>in</strong>en großen und vielfältigen Bestand an Kulturdenkmalen. Zu diesen,<br />

die Landschaft und das Ortsbild prägenden Denkmalen gehören u.a.:<br />

▪ Klosteranlagen,<br />

▪ Feudalburgen des Mittelalters,<br />

▪ e<strong>in</strong>e Reihe bedeutender Stadt- und Dorfkirchen,<br />

▪ Residenzschlösser,<br />

▪ städtische Bürgerhäuser,<br />

▪ im 19. und frühen 20. Jahrhundert entstandene Wohn- und Industriebauten,<br />

▪ zweckbestimmte Gebäude des 20. Jahrhunderts,<br />

▪ charakteristische Dorfensembles,<br />

▪ technische Denkmale,<br />

▪ Parkanlagen und Landschaftsgärten.<br />

Den Raum <strong>in</strong> besonderer Weise prägend s<strong>in</strong>d z.B.:<br />

▪ Kloster Veßra<br />

▪ die Wartburg, die Creuzburg oder die Veste Heldburg,<br />

▪ die Residenzstädte Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen, Schmalkalden oder Schleus<strong>in</strong>gen,<br />

▪ die <strong>in</strong> der Gründerzeit entstandenen Villenbereiche <strong>in</strong> der Südstadt von Eisenach oder die Bahnhofsvorstadt von<br />

Sonneberg,<br />

▪ die regionaltypischen, fachwerkgeprägten Ortsbilder im Grabfeld und Heldburger Unterland oder die schiefergeprägten<br />

Siedlungen im Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge,<br />

▪ Objekte der Industriebaukultur des 19. und 20. Jahrhunderts im Eisenacher und Schmalkaldener Raum sowie<br />

▪ der Altenste<strong>in</strong>er Park.<br />

Vorbelastungen für Kultur- und Sachgüter entstehen neben unmittelbarer Beanspruchung vor allem durch<br />

▪ Nutzungsaufgabe (Verfall),<br />

▪ Bau- und betriebsbed<strong>in</strong>gte Bee<strong>in</strong>trächtigungen (z.B. Erschütterungen und Immissionen durch Verkehr oder Industrie),<br />

▪ ästhetische Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch Silhouettenüberprägungen (Konkurrenz zur Solitärstellung oder Ensemblewirkung),<br />

▪ optische Bee<strong>in</strong>trächtigungen von zu schützenden Gesamtanlagen <strong>in</strong>klusive der für ihr Ersche<strong>in</strong>ungsbild notwendigen<br />

Umgebung (Freiräume, Freiflächen, Sichtbezüge) als Folge von Siedlungsentwicklung, Rohstoffabbau, Errichtung<br />

von W<strong>in</strong>denergieanlagen, Hochspannungsleitungen oder Neubau von Verkehrswegen,<br />

▪ Inanspruchnahme und Veränderung von Bereichen mit natur- oder kulturgeschichtlicher Bedeutung sowie Bodendenkmalen<br />

durch Siedlungstätigkeit, z.T. auch land- oder forstwirtschaftliche Aktivitäten.<br />

Hierbei handelt es sich oft um lang andauernde Prozesse, deren Wirkungen nicht sofort sichtbar werden, aber langfristig<br />

erhebliche Gefährdungen be<strong>in</strong>halten können.<br />

Potenzielle Gefährdungen, die als <strong>in</strong>direkte Vorbelastung des Standortes angesehen werden können, bestehen bei den<br />

Kultur- und Sachgütern, die <strong>in</strong> Überschwemmungsgebieten (HQ100) liegen. In Südwestthür<strong>in</strong>gen betrifft das vor allem die<br />

Siedlungsgebiete <strong>in</strong> den Tallagen der Vorfluter Werra, Ste<strong>in</strong>ach, Lauter, Hasel, Schleuse, Schwarza, Felda, Ulster und<br />

Hörsel.<br />

2.2 Natur und Landschaft<br />

2.2.1 Boden<br />

Boden erfüllt als e<strong>in</strong> wichtiges Naturgut e<strong>in</strong>e Vielzahl von Funktionen und erbr<strong>in</strong>gt bedeutende Leistungen <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Naturhaushaltes und für den Menschen. Boden ist e<strong>in</strong>e nicht erneuerbare oder vermehrbare Ressource. Das Bundesbodenschutzgesetz<br />

beschreibt folgende wesentliche Funktionen dieser Naturkomponente:<br />

▪ natürliche Bodenfunktionen,<br />

15<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


16<br />

▪ Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,<br />

▪ Nutzungsfunktionen.<br />

Im Rahmen des landschaftsrahmenplanerischen Fachgutachtens zum <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen<br />

(Planungsbüro Grebe, 1994) wurden <strong>in</strong>sbesondere die Bodenfunktionen betrachtet, die zur Sicherung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes und der nachhaltigen Ressourcennutzung dienen:<br />

▪ (besondere) Lebensraumfunktion (Flora, Fauna, Mensch),<br />

▪ Regelungsfunktion (Regulativ <strong>in</strong>nerhalb ökosystemarer Prozesse),<br />

▪ Produktionsfunktion (Land- und Forstwirtschaft).<br />

Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen wird durch sechs überregionale Bodene<strong>in</strong>heiten geprägt (Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt<br />

für Umwelt und Geologie, 2006b). Dies s<strong>in</strong>d<br />

▪ im Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge das paläozoische und vorpaläozoische Grundgebirge und Schiefergebirge,<br />

▪ <strong>in</strong> der Rhön die Plateaus, Kuppen und Blockschutthänge neozoischer Rhönbasalte,<br />

▪ <strong>in</strong> der Rhön, zwischen Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen und Schalkau, im Bereich der Hörselberge und des Ha<strong>in</strong>ichs sowie im nördlichen<br />

Werrabergland mesozoischer Schichtstufen und Kalkplatten,<br />

▪ im Bergvorland von Rhön und Thür<strong>in</strong>ger Wald die mesozoischen Berg- und Hügelländer,<br />

▪ im Südthür<strong>in</strong>ger Grabfeld / Heldburger Unterland und im Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügelland die lößbee<strong>in</strong>flussten mesozoischen<br />

Hügelländer und Lößböden,<br />

▪ im Werratal die Terrassenebenen, Flussauen und Niederungen.<br />

In den mittleren und oberen Gebirgslagen (Thür<strong>in</strong>gische Rhön mit Basaltausläufern, Thür<strong>in</strong>ger Wald und Thür<strong>in</strong>ger<br />

Schiefergebirge) überwiegen lehmig-ste<strong>in</strong>ige Substrate (meistens Ranker, Braunerden, z.T. Staugleye und <strong>in</strong> Haupttälern<br />

Vega-Böden). Diese Böden besitzen überwiegend je nach geologischer Bed<strong>in</strong>gung und Exposition e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge bis<br />

mittlere Ertragspotenz. Auf den abflusslosen Hochplateaus können lokal auch moorige Bildungen (Anmoore) auftreten.<br />

E<strong>in</strong>e hohe Bedeutung für den Bodenschutz besitzen <strong>in</strong>sbesondere die größeren zusammenhängenden Areale der Locker-Braunerden<br />

und die montanen Moorgleyböden.<br />

Die unteren Gebirgslagen bzw. das Bergvorland wird im Bereich des Thür<strong>in</strong>ger Waldes / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges<br />

überwiegend durch z.T. lehmige Sandböden des Buntsandste<strong>in</strong>s geprägt (z.B. Braunerden und Podsole). Das Ertragspotenzial<br />

nimmt von den b<strong>in</strong>demittelarmen und eher stärker geneigten Flächen (z.B. Hänge) zu den b<strong>in</strong>demittelreichen,<br />

z.T. lößüberdeckten, ger<strong>in</strong>g geneigten Gebieten (z.B. Niederungen, Plateaus, Terrassen bei Bad Salzungen, Vacha, Berka<br />

und Geisa) zu. Als seltene Bodenform tritt hier der Eisenhumuspodosol <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung.<br />

Die muschelkalkbestimmten Bergvorländer, die Me<strong>in</strong>iger Kalkplatten, das Schalkauer Kalkgebiet, die Rhöner Kalkplatten<br />

bzw. -schichtstufen sowie der Ha<strong>in</strong>ich und das Werrabergland werden durch lehmige oder tonige, meist stark ste<strong>in</strong>ige<br />

Rendz<strong>in</strong>en (z.B. Berglehm-/Bergton-Rendz<strong>in</strong>a) bestimmt, die nur bei Lößüberwehungen bzw. e<strong>in</strong>er höheren Tiefgründigkeit<br />

e<strong>in</strong> höheres Ertragspotenzial bieten. Ähnliches gilt für die Bereiche des Zechste<strong>in</strong>gebietes bei Bad Liebenste<strong>in</strong>. Die<br />

<strong>in</strong> diesen Gebieten vorkommenden fossilen Verwitterungsböden (Terra fusca) besitzen e<strong>in</strong>e besondere naturgeschichtlicher<br />

Bedeutung (Archivfunktion).<br />

In den lößbee<strong>in</strong>flussten bzw. -dom<strong>in</strong>ierten Hügellandschaften des Keupers im Südthür<strong>in</strong>ger Grabfeld / Heldburger Unterland<br />

und den westlichen Ausläufern des Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügellandes und im Übergang zu den Muschelkalk- und<br />

Buntsandste<strong>in</strong>gebieten treten mit Böden wie Schwarzerden, Parabraunerden und Fahlerden überwiegend ertragsstarke<br />

Böden auf.<br />

Die größeren Flussauen und Niederungen (z.B. Werraaue, Ste<strong>in</strong>achaue, Moorgrund bei Bad Salzungen) e<strong>in</strong>schließlich<br />

angrenzender Terrassenebenen werden durch Vega- und Gleyböden bestimmt. Diese Auelehmböden (z.T. Schwarzund<br />

Braunerden) weisen <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> mittleres bis hohes Ertragspotenzial auf. Insbesondere <strong>in</strong> den Senken entstanden<br />

Sonderstandorte mit stark grundwasserbee<strong>in</strong>flussten Böden (Humus-, Kalk-, Anmoorgley), z.T. auch moorige und<br />

anmoorige Bildungen (z.B. Ste<strong>in</strong>achaue).<br />

Böden mit e<strong>in</strong>er sehr hohen Nutzungseignung (Nutzungseignungsklasse 4 bis 7) nehmen <strong>in</strong>sgesamt ca. 11 % der Regionsfläche<br />

e<strong>in</strong>. Dies s<strong>in</strong>d hauptsächlich die lößbee<strong>in</strong>flussten Böden und die Auelehmböden.<br />

Vorbelastungen bestehen durch die Inanspruchnahme von Böden für Siedlungen und Verkehrsflächen. Der Anteil der<br />

Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen beträgt 8,3 % (Thür<strong>in</strong>ger<br />

Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2006b). Dabei konzentriert sich die Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme entlang der Südthür<strong>in</strong>ger<br />

Siedlungs- und Infrastrukturbänder und -schwerpunkte sowie im Raum Eisenach – Wutha-Farnroda – Ruhla<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 2.1.1. Verbunden mit dieser Nutzung s<strong>in</strong>d zum Teil auch Bodenverunre<strong>in</strong>igungen, die über die eigentliche<br />

Siedlungs- und Verkehrsfläche h<strong>in</strong>aus reichen und andere Nutzungen bzw. Funktionen bee<strong>in</strong>flussen können<br />

(z.B. <strong>in</strong> der Grumbachaue bei Barchfeld). Auf Grund der naturräumlichen Lagegunst betraf die Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

häufig besonders ertragsfähige Böden.<br />

Durch Rohstoffabbau kommt es regional verteilt nur zu vergleichsweise ger<strong>in</strong>gen Flächen<strong>in</strong>anspruchnahmen von Boden<br />

(weniger als 1 %). Der wesentliche Anteil der Rohstoffversorgung erfolgt durch den Abbau von Kalkste<strong>in</strong> <strong>in</strong> den Muschelkalkgebieten<br />

sowie von Kies / Kiessand im Bereich der Werraaue e<strong>in</strong>schließlich angrenzender Terrassen.<br />

Mit der z.T. <strong>in</strong>tensiven agrarischen Nutzung des Bodens (40 % der Regionsfläche) s<strong>in</strong>d auch verschiedene Belastungsfaktoren<br />

verbunden, die mehr oder weniger unmittelbar nutzungsbed<strong>in</strong>gt s<strong>in</strong>d und auf das Schutzgut Boden wirken.<br />

Durch Regulierung des Wasserhaushaltes (Meliorationen), Stoffe<strong>in</strong>träge (z.B. m<strong>in</strong>eralische Düngung) oder e<strong>in</strong>e nur zeit-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


weise oder ger<strong>in</strong>ge Bodenbedeckung (Vegetation) kann es zu ungewollten Stoffanreicherungen, -austrägen oder -verlagerungen<br />

kommen. E<strong>in</strong>e übermäßige Anreicherung von z.B. Stickstoff im Boden erhöht auch die Gefahr des Austrages<br />

<strong>in</strong> das Grundwasser. Wobei der Umfang e<strong>in</strong>er Stickstoffanreicherung im Boden nicht nur von der Landwirtschaft abhängt,<br />

sondern auch auf Immissionen z.B. durch Industrie und Verkehr zurückzuführen ist. Auch die standort- und fachgerechte<br />

Applikation der Stoffe, der natürliche Nährstoffgehalt des Bodens und andere Faktoren bee<strong>in</strong>flussen die jeweilige<br />

Gefährdung bzw. Belastung. E<strong>in</strong>e erhebliche diffuse E<strong>in</strong>tragsbelastung ist für die landwirtschaftlich geprägten Räume<br />

bei Eisenach, Bad Salzungen, südlich von Hildburghausen und westlich von Sonneberg gegeben. Zusätzlich bestehen<br />

Belastungen im Raum zwischen Dankmarshausen, Vacha und Bad Salzungen durch e<strong>in</strong>e höhere Salzlast bzw. durch<br />

Rückstands- und Aschehalden als Folgen des Kalibergbaues.<br />

2.2.2 Wasser<br />

Wasser ist als Bestandteil der unbelebten Umwelt gleichwohl e<strong>in</strong> lebensnotwendiges Naturgut und auf Grund se<strong>in</strong>er Variabilität<br />

und se<strong>in</strong>er engen Verknüpfung mit anderen Naturgütern dynamisch an den Kreislaufprozessen des Naturhaushaltes<br />

beteiligt. Neben den ökologischen Funktionen spielen die Nutzfunktionen e<strong>in</strong>e wesentliche Rolle bei der Beurteilung<br />

der Leistungsfähigkeit bzw. der Bedeutung dieses Naturgutes. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes<br />

(WHG) zielt auf den Erhalt folgender wesentlicher Funktionen:<br />

▪ ökologische Funktionen (biotische Lebensgrundlage, Sicherung der Leistungsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes<br />

und wassergeprägter Ökosysteme, Wasserre<strong>in</strong>haltung / Selbstregulation),<br />

▪ Wasserrückhalt (Hochwasserschutz) und<br />

▪ nachhaltige ortsnahe Wasserversorgung (Tr<strong>in</strong>k- und Brauchwasser).<br />

Weitere relevante Nutzungsfunktionen des Wassers s<strong>in</strong>d die Erholungsfunktion sowie die Funktion als Energieträger und<br />

Transportmedium.<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen hat vor allem auf Grund der geographischen Lagesituation (hoher Anteil an Mittelgebirgs- und Vorgebirgslagen)<br />

e<strong>in</strong> im Verhältnis zu den anderen Thür<strong>in</strong>ger Planungsregionen höheres jährliches durchschnittliches Niederschlagsaufkommen,<br />

welches von ca. 600 mm bei Bad Salzungen bis etwa 1.200 mm <strong>in</strong> den Kammlagen des Thür<strong>in</strong>ger<br />

Waldes reicht. Das zentrale Thür<strong>in</strong>ger Becken hat zum Vergleich Niederschlagswerte von z.T. deutlich unter 600 mm.<br />

Die mittlere Jahresabflusshöhe steigt von den Niederungsgebieten mit 150 bis 200 mm (z.B. Werraaue) auf bis zu<br />

900 mm <strong>in</strong> den Kammlagen an. Die Gewässerdichte <strong>in</strong> der Region unterscheidet sich durch e<strong>in</strong>e<br />

▪ hohe bis sehr hohe Netzdichte im Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge und den großen Auen,<br />

▪ mittlere Netzdichte <strong>in</strong> den Lößgebieten und e<strong>in</strong>e<br />

▪ stark schwankende, oft niedrige Netzdichte <strong>in</strong> den übrigen Räumen.<br />

Markant s<strong>in</strong>d die Armut an natürlichen Stillgewässern (meist wassergefüllte Senken / Auslaugungstrichter wie z.B.<br />

Bernshäuser Kutte), der rasche Abfluss von Niederschlägen aus den Mittelgebirgen und das rasche Versickern von Niederschlägen<br />

<strong>in</strong> verkarsteten Muschelkalkgebieten mit z.T. konzentriertem Wasseraustritt am Fuße der Kalkplatten (Karstquellen).<br />

Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen liegt <strong>in</strong> den Fließgewässere<strong>in</strong>zugsgebieten der Weser (Werra), der Elbe (Saale)<br />

und des Rhe<strong>in</strong>s (Ma<strong>in</strong>). Die Werra ist das größte und wichtigste Fließgewässer der Planungsregion. Sie entspr<strong>in</strong>gt im<br />

Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge und erhält ihre Hauptzuflüsse aus dem Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge (Hasel,<br />

Schleuse, Schmalkalde und Hörsel) und der Rhön (Ulster und Felda). Die südliche Rhön (Streu), Teile des Südthür<strong>in</strong>ger<br />

Grabfeldes / Heldburger Unterlandes (Milz und Rodach) sowie das südöstliche Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge und die Ste<strong>in</strong>achaue<br />

(Itz und Ste<strong>in</strong>ach) entwässern <strong>in</strong> den Ma<strong>in</strong>. Über die im Kammbereich des Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges entspr<strong>in</strong>gende<br />

Schwarza besteht durch die E<strong>in</strong>mündung <strong>in</strong> die Saale e<strong>in</strong> Anschluss <strong>in</strong>s Elbee<strong>in</strong>zugsgebiet.<br />

Die größten, dem Charakter von Stillgewässern entsprechenden, künstlichen Gewässer s<strong>in</strong>d die Talsperren Schönbrunn<br />

und Ratscher. Weitere künstliche „Stillgewässer“ s<strong>in</strong>d die landwirtschaftlichen Speicher vorrangig <strong>in</strong> den ackerbaulich geprägten<br />

Räumen und die Tagebaurestseen <strong>in</strong> den größeren Auenbereichen der Werra.<br />

E<strong>in</strong>e Reihe von Fließgewässern gilt als erheblich verändert. Dazu zählen die Hörsel mit der E<strong>in</strong>mündung des Erbstroms,<br />

die Schmalkalde mit ihren Zuflüssen, die Hasel mit Zuflüssen bis zur E<strong>in</strong>mündung der Schwarza, im Bereich der Staubauwerke<br />

die Schleuse (Talsperre Schönbrunn, Rückhaltebecken Ratscher), die Schwarza im Bereich des Pumpspeicherwerkes<br />

Goldisthal und die Ste<strong>in</strong>ach mit Zuflüssen. Alle anderen Flüsse wurden als natürliche Gewässer e<strong>in</strong>gestuft.<br />

Die Gewässergüte entspricht überwiegend e<strong>in</strong>er mittleren bis guten Qualität (mäßig belastet und besser). Ausnahme ist<br />

hierbei der salzbelastete Werraabschnitt zwischen Vacha und Treffurt.<br />

Belastungen der Oberflächengewässer entstehen besonders durch:<br />

▪ Schadstoffe<strong>in</strong>träge aus Industrie, kommunalen Abwässern, Landwirtschaft und Bergbau sowie<br />

▪ Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen (z.B. Staustufen, Uferausbau u.ä.)<br />

▪ Wasserentnahmen (z.B. Tr<strong>in</strong>kwassertalsperren).<br />

Schadstoffe<strong>in</strong>träge und E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das natürliche Abflussverhalten s<strong>in</strong>d mit unterschiedlicher Ausprägung <strong>in</strong> der gesamten<br />

Gewässerlandschaft (Hauptfließgewässer) zu verzeichnen. Haupte<strong>in</strong>tragswege für Stickstoff s<strong>in</strong>d der Zustrom stickstoffhaltigen<br />

Grundwassers und Dränagezuflüsse (81 %-Anteil bei der Werra). Dies ist mehr oder weniger stark ausgeprägt<br />

für alle Oberflächengewässer der Planungsregion nachweisbar, deren E<strong>in</strong>zugsgebiet größere landwirtschaftliche<br />

Flächen be<strong>in</strong>halten (Ausnahme: Ste<strong>in</strong>achaue). Phosphor gelangt vor allem über die Bodenerosion und aus urbanen, ver-<br />

17<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


18<br />

siegelten Flächen <strong>in</strong> die Gewässer (55 %-Anteil bei der Werra). E<strong>in</strong>e erhöhte durch Bergbau <strong>in</strong>duzierte Salzbelastung<br />

liegt an der unteren Werra im Bereich zwischen Vacha und Treffurt vor. Des Weiteren bestehen erhebliche Belastungen<br />

durch Abflussregulierung und morphologische Veränderungen, die vor allem die Durchwanderbarkeit der Gewässer für<br />

Fische und Kle<strong>in</strong>tierlebewesen be- oder verh<strong>in</strong>dern. Dies gilt für praktisch alle größeren Fließgewässer, während die Zuflüsse<br />

noch als weitgehend naturnah bezeichnet werden können. E<strong>in</strong>e bedeutende Wasserentnahme (550 l/s) und damit<br />

verbunden e<strong>in</strong>e erhebliche Veränderung des Abflussregimes erfolgt <strong>in</strong> der Schleuse durch die Talsperre Schönbrunn.<br />

Für folgende Hauptfließgewässer wird mit dem Bezugsjahr 2004 das Erreichen e<strong>in</strong>es nach biologischen und chemischen<br />

Qualitätskomponenten guten Zustandes nach Maßgabe der EU-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie bis 2<strong>01</strong>5 als wahrsche<strong>in</strong>lich<br />

(und damit als weitgehend unbelastet) e<strong>in</strong>gestuft: obere Werra bis Veilsdorf, mittlere Werra ab der Hasele<strong>in</strong>mündung bis<br />

Vacha und obere Felda. Für alle anderen Hauptfließgewässerabschnitte ist, weitgehend auch für deren größere Zuflüsse,<br />

das Erreichen e<strong>in</strong>es guten Zustandes unwahrsche<strong>in</strong>lich oder unklar. Für die Talsperre Schönbrunn wird die Zielerreichung<br />

als wahrsche<strong>in</strong>lich, für die Talsperre Ratscher als unwahrsche<strong>in</strong>lich e<strong>in</strong>geschätzt (Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für<br />

Umwelt und Geologie, 2006b).<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen hat Anteil an drei Grundwasserräumen (großräumige E<strong>in</strong>zugsgebiete): Werra, Ma<strong>in</strong> und Saale. Diese<br />

E<strong>in</strong>zugsgebiete s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>sichtlich ihrer hydrogeologischen Ausgangsbed<strong>in</strong>gungen sehr <strong>in</strong>homogen. In den Mittelgebirgsbereichen<br />

ist der Grundwasserabfluss vor allem durch Störungs- und Kluftzonen gekennzeichnet. Zum Teil sammelt sich<br />

das Wasser <strong>in</strong> Kluftgrundwasserleitern (Festgeste<strong>in</strong>s-Grundwasserleiter) oder tritt auch <strong>in</strong> die Grundwasserleiter des<br />

Zechste<strong>in</strong> / Buntsandste<strong>in</strong> über (z.B. Schleus<strong>in</strong>ger Randzone). Die Schichtenabfolgen des Buntsandste<strong>in</strong>es besitzen wegen<br />

ihrer Ergiebigkeit (Kluftgrundwasserleiter) <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e große Bedeutung für die Wasserversorgung <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen.<br />

Weitere Grundwasserleiter bef<strong>in</strong>den sich im Zechste<strong>in</strong> und Muschelkalk (Kluft-Karst-Grundwasserleiter). In<br />

der Werraaue liegen zum Teil mächtige Schotter- und Kieslager, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong> Porengrundwasserleiter (Lockergeste<strong>in</strong>-<br />

Grundwasserleiter) auftritt. Dieser spielt bei der Wasserversorgung des Raumes Bad Salzungen – Barchfeld e<strong>in</strong>e wichtige<br />

Rolle.<br />

Die Grundwasserneubildung ist bed<strong>in</strong>gt durch höhere Niederschläge <strong>in</strong> den Mittelgebirgsbereichen und dem Buntsandste<strong>in</strong>-/Muschelkalkgebirgsvorland<br />

höher als <strong>in</strong> den Tal- und Beckenlagen. Dies resultiert aber auch aus den bevorzugt <strong>in</strong><br />

den Tal- und Beckenlagen häufig vorkommenden b<strong>in</strong>digen Deckschichten, z.B. Lößbildungen oder Auelehmböden, die<br />

e<strong>in</strong>erseits dem Grundwasserleiter e<strong>in</strong>en natürlichen Schutz gegenüber flächenhaft e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>genden Schadstoffen bieten,<br />

aber anderseits e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Die Bodenbedeckung spielt bei der möglichen Versauerung<br />

des neugebildeten Grundwassers ebenfalls e<strong>in</strong>e wichtige Rolle. Besonders gefährdet s<strong>in</strong>d Gebiete mit carbonatund<br />

basenarmen Böden auf Gneisen, Graniten, Quarziten, Schiefern und Sandste<strong>in</strong>en (Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger<br />

Schiefergebirge, Buntsandste<strong>in</strong>gebiete).<br />

Schwerpunkte der Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nung und der Ausweisung von Wasserschutzgebieten liegen auf Grund der natürlichen<br />

Voraussetzung <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen im Bereich des Thür<strong>in</strong>ger Waldes / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge, <strong>in</strong> den Buntsandste<strong>in</strong>gebieten<br />

und der Werraaue.<br />

Anthropogene Gefährdungen bzw. Belastungen der Grundwasserkörper entsprechen <strong>in</strong> Bezug auf Schadstoffe etwa denen<br />

der Fließgewässer (s.o.). Das heißt, vor allem durch den diffusen E<strong>in</strong>trag hauptsächlich von Nitrat aus der Landwirtschaft<br />

und durch Salzbelastungen aus dem Kalibergbau (z.T. aber auch geogen bed<strong>in</strong>gt) ist das Erreichen e<strong>in</strong>es guten<br />

Zustandes des Grundwassers nach EU-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie bis 2<strong>01</strong>5 für das Heldburger Unterland, das Bundsandste<strong>in</strong>land<br />

westlich von Sonneberg, das gesamte nördliche und östliche Rhönvorland, das Buntsandste<strong>in</strong>land zwischen<br />

Bad Salzungen und Gerstungen (e<strong>in</strong>schließlich Werraaue), das nördliche Buntsandste<strong>in</strong>land östlich von Eisenach (e<strong>in</strong>schließlich<br />

Hörselaue bis zur Werramündung) und die nördliche Werraaue unklar bzw. unwahrsche<strong>in</strong>lich (Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt<br />

für Umwelt und Geologie, 2006b).<br />

2.2.3 Klima / Luft<br />

Das Klima erfasst die Gesamtheit aller atmosphärischen Elemente bzw. Wettermerkmale und beschreibt damit die jeweiligen<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsformen der Atmosphäre. Es wirkt als dynamischer abiotischer Bestandteil des Naturhaushaltes. Die<br />

Landschaftsstruktur und die Landschaftsnutzung bee<strong>in</strong>flussen die lokalen und regionalen Ausprägungen des Klimas. Die<br />

Luft ist das Medium der Atmosphäre und e<strong>in</strong> wesentlicher Umweltfaktor. Ihr Zustand und ihre Zusammensetzung bestimmen<br />

als unmittelbare Lebensgrundlage Gesundheit und Wohlbef<strong>in</strong>den des Menschen.<br />

Maßgebliche Betrachtungsaspekte dieses Schutzgutes s<strong>in</strong>d die klimaökologischen und lufthygienischen Regenerationsund<br />

Regulationsfunktionen, die ausgleichend auf das klimatische Wirkungsgefüge wirken und Belastungsersche<strong>in</strong>ungen<br />

entgegen wirken können.<br />

Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen liegt großklimatisch im Übergangsbereich von ozeanisch geprägtem h<strong>in</strong> zu kont<strong>in</strong>ental<br />

geprägtem Klima. Mesoklimatisch prägend für die Planungsregion s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die Mittelgebirge, deren Erhebungen<br />

je nach Wetterlage großräumig zu erheblichen klimatischen Differenzen führen können. Bei den <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

vorherrschenden südwestlichen W<strong>in</strong>den bilden die Gebirge e<strong>in</strong> Staugebiet für Luftmassen aus dem südwestdeutschen<br />

Raum. Dies führt zu e<strong>in</strong>em im Vergleich zu den anderen Thür<strong>in</strong>ger Planungsregionen <strong>in</strong>sgesamt höheren<br />

Niederschlagsaufkommen <strong>Umweltbericht</strong>, 2.2.2. Die relevante zyklonale Südwestlage mit eher wärmerer und feuchterer<br />

Luft hat <strong>in</strong> den letzten hundert Jahren deutlich zugenommen (im Zeitraum von 1951 bis 2000 gegenüber 19<strong>01</strong> bis<br />

1950 verdreifacht). Dies führt tendenziell zu mehr Niederschlägen bei gleichzeitig etwas höheren durchschnittlichen<br />

Temperaturen. Die Jahresmitteltemperaturen der Planungsregion reichen von etwa 9 °C (niedere Becken- und Tallagen)<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


is zu etwa 5 °C <strong>in</strong> den Kammlagen des Thür<strong>in</strong>ger Waldes. Die Schneebedeckung mit über 10 cm beträgt z.T. weniger<br />

als 10 bis über 100 Tage pro Jahr (Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2006a).<br />

Verallgeme<strong>in</strong>ert heißt dass: die höheren Lagen s<strong>in</strong>d generell eher kühl und feucht, die größeren Flusstäler und Beckenlagen<br />

(z.T. im Regenschatten der Mittelgebirge, z.B. unteres Werratal) relativ wärmebegünstigt und trockener. Bei den<br />

sogenannten Inversionswetterlagen (antizyklonale Wetterlagen im W<strong>in</strong>terhalbjahr) können sich diese Verhältnisse umkehren.<br />

Das heißt, es bildet sich e<strong>in</strong>e austauscharme Luftschichtung mit der Bildung von Kaltluftseen (durch Kaltluftabfluss<br />

<strong>in</strong> tiefere Lagen) verbunden mit Nebelbildung und Nasskälte <strong>in</strong> den größeren Tälern und deutlich höheren Temperaturen<br />

und Sonnensche<strong>in</strong> auf den Kammlagen. Im Sommerhalbjahr bewirken diese Wetterlagen bei stärkerer Aufheizung<br />

dicht besiedelter Gebiete durch den Kaltluftstrom e<strong>in</strong>en Temperaturausgleich und e<strong>in</strong>e gewisse Luftzirkulation.<br />

Von Bedeutung für günstige klimaökologische Verhältnisse s<strong>in</strong>d alle raumstrukturellen Gegebenheiten, die mikro- oder<br />

mesoklimatisch Austauschprozesse fördern und zur Luftregeneration (z.B. Staubb<strong>in</strong>dung, Luftbefeuchtung usw.) beitragen.<br />

Dazu zählen besonders großräumige Kalt- und Frischluftproduktionsgebiete (<strong>in</strong>sbesondere Wälder s<strong>in</strong>d für die Luftregeneration<br />

von großer Bedeutung) und Kaltluftabflussgebiete (Hänge, stärker geneigte Täler) besonders wenn sie e<strong>in</strong>en<br />

räumlichen Kontakt zu Siedlungsgebieten haben. Größere Talräume, Becken- und Muldenlagen wirken als Kaltluftsammelgebiete,<br />

die Austauschprozesse unter Umständen erschweren und Schadstoffanreicherungen fördern (s.o. Inversionswetterlagen).<br />

Die starke Reliefierung der Planungsregion, ihre ländliche Struktur und der hohe Waldanteil bewirken<br />

relativ günstige lufthygienische und klimaökologische Bed<strong>in</strong>gungen. Insbesondere der regionale und lokale Luftaustausch<br />

wird durch den großräumigen Luftaustausch zwischen Gebirgslagen und dem Vorland (regionale Ausgleichströmungen)<br />

sowie kle<strong>in</strong>räumigen Berg- und Talw<strong>in</strong>dsystemen (lokale Zirkulationen) unterstützt, wobei sich die regionalen<br />

und lokalen Strömungen zeit- und richtungsversetzt überlagern können.<br />

Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen besitzt e<strong>in</strong>en großen Anteil an Gebieten mit e<strong>in</strong>er hohen oder sehr hohen klimaökologischen<br />

Ausgleichsleistung (Geonet, 2002). Diese verteilen sich relativ gleichmäßig im gesamten Raum. Schwerpunkte<br />

s<strong>in</strong>d die Mittelgebirge und Teile des Gebirgsvorlandes. Gebiete mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren klimaökologischen Ausgleichsleistung<br />

bef<strong>in</strong>den sich im Südthür<strong>in</strong>ger Grabfeld / Heldburger Unterland / Raum um Hildburghausen, im nördlichen<br />

und südlichen Raum um Bad Salzungen sowie nördlich von Eisenach. Durch die vielen Gebiete mit e<strong>in</strong>er hohen Reliefenergie<br />

bzw. stärker geneigten Tälern besteht <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong> raumübergreifendes Netz an Kaltluftleitbahnen,<br />

deren Abfluss auch tiefer <strong>in</strong> Siedlungsbereiche vordr<strong>in</strong>gt bzw. sie durchströmt.<br />

Belastungen bestehen durch Unterbrechungen oder Veränderung klimaökologischer Wirkungsgefüge (z.B. Bildung von<br />

Stadtklimaten <strong>in</strong> den größeren Siedlungsbereichen, Unterbrechung von Kaltluftleitbahnen usw.) sowie durch siedlungsund<br />

verkehrsbed<strong>in</strong>gte Schadstoffanreicherung der Luft. Diese Belastungsfaktoren wirken <strong>in</strong>sbesondere bei Inversionswetterlagen<br />

<strong>in</strong> Städten mit Kessel-, Tal- oder Beckenlage, da sich durch den ger<strong>in</strong>gen Luftaustausch die im Stadtbereich<br />

ohneh<strong>in</strong> höhere Konzentration von Stäuben und Schadstoffen erheblich verstärkt. Als gefährdet bzw. vorbelastet können<br />

alle größeren Städte der Planungsregion angesehen werden. Zusätzlich entwickelt sich der zunehmende Verkehr vorrangig<br />

entlang der Hauptverkehrsstraßen als e<strong>in</strong> wesentlicher Hauptemittent zu e<strong>in</strong>em überdurchschnittlichen Belastungsfaktor<br />

für <strong>in</strong>takte lufthygienische Verhältnisse (entsprechende Ausführungen erfolgten bereits <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

2.1.1).<br />

2.2.4 Biologische Vielfalt, Fauna, Flora<br />

Die biotische Komponente des Naturhaushaltes ist Grundlage und Ausdruck für die Art und den Zustand (Leistungsfähigkeit)<br />

e<strong>in</strong>es Ökosystemes. Pflanzen und Tiere bilden <strong>in</strong>nerhalb dieses Systemes e<strong>in</strong> regeneratives, unmittelbares Naturgut,<br />

das als Lebensgrundlage des Menschen vielfältige Funktionen be<strong>in</strong>haltet<br />

▪ Lebensraumfunktionen,<br />

▪ Regulierungs- und Stabilisierungsfunktion (Stoffumsatz),<br />

▪ Ressourcen- bzw. Nutzungsfunktion (biologische „Rohstoffe“),<br />

▪ Informations- und Erkenntnisfunktion (z.B. Bio<strong>in</strong>dikator),<br />

▪ Wohlfahrtsfunktion (z.B. Wald als Erholungsraum).<br />

Biologische Vielfalt (Biodiversität) sichert zukünftige Handlungsoptionen bei der Gestaltung und Nutzung der Umwelt. Sie<br />

entstand bzw. entsteht durch die jeweiligen natürlichen (naturräumlichen) Bed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Abhängigkeit des jeweiligen<br />

Grades menschlicher Bee<strong>in</strong>flussung. Art und Intensität der Nutzung s<strong>in</strong>d für die Art und die Vielfalt an Lebensräumen<br />

und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften und damit für das Maß an biologischer Vielfalt verantwortlich. Aufgrund der hohen naturräumlichen<br />

Vielfalt <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er großklimatischen Übergangslage vom ozeanisch geprägten zum kont<strong>in</strong>ental<br />

geprägten Klima besitzt die Planungsregion e<strong>in</strong>e Vielzahl tier- und pflanzengeographischen Übergangszonen, was sich<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er entsprechenden Biodiversität ausdrückt. Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen weist e<strong>in</strong>en überdurchschnittlichen<br />

Anteil der Schutzgebiete nach §§ 12 bis 14 ThürNatG, e<strong>in</strong>schließlich der Natura-2000-Gebietskulisse, auf.<br />

Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge zeichnen sich durch e<strong>in</strong>en hohen Grad an Bewaldung (ca. 80 %) aus. Während<br />

im nordwestlichen Thür<strong>in</strong>ger Wald große Bestände naturnaher Laubmischwälder vorkommen, dom<strong>in</strong>ieren im mittleren<br />

Thür<strong>in</strong>ger Wald und Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge kulturbestimmte Nadelwälder (Fichte). Naturnahe Bergmischwälder<br />

aus Buche, Fichte und Tanne s<strong>in</strong>d hier selten. E<strong>in</strong>e besondere Bedeutung hat das Biosphärenreservat Vessertal-Thür<strong>in</strong>ger<br />

Wald mit se<strong>in</strong>en naturnahen Laubwäldern, Bächen und artenreiche Bergwiesen sowie kle<strong>in</strong>flächigen, faunistisch<br />

bedeutsamen Hochmooren. Weitere wertvolle Biotope s<strong>in</strong>d die verschiedenen Felsbildungen und Blockschutthalden und<br />

die meist wenig bee<strong>in</strong>trächtigten, noch naturnahen Bachauen. Die Hang- und Tallagen sowie kle<strong>in</strong>ere Hochplateaus<br />

19<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


20<br />

(Schiefergebirge) stehen vielerorts unter extensiver Grünlandnutzung. Diese Biotopstruktur bietet geeignete Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />

für viele wertvolle Arten, wie z.B. Schwarzstorch, Sperl<strong>in</strong>gskauz, Kreuzotter, Salamander, verschiedene Orchideen,<br />

Arnika u.ä.<br />

Im Gegensatz zu den zentralen Thür<strong>in</strong>ger Gebirgen weist die Thür<strong>in</strong>gische Rhön e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Bewaldung auf (Basalthochfläche:<br />

30 bis 40 %), wobei ca. e<strong>in</strong> Drittel Fichtenforste und zwei Drittel naturnahe montane Buchenwälder s<strong>in</strong>d. Die<br />

anderen Flächen werden überwiegend als Grünland (z.T. Bergwiesen und -weiden) genutzt. Vere<strong>in</strong>zelt treten lokal auch<br />

kle<strong>in</strong>ere Übergangsmoore auf. Die an den Flanken der Hohen Rhön abfließenden Bäche s<strong>in</strong>d sehr blockreich und <strong>in</strong>sgesamt<br />

naturnah ausgebildet. Die besonderen Standortbed<strong>in</strong>gungen der Rhön bieten u.a. das letzte autochthone Mittelgebirgs-Rückzugsgebiet<br />

des Birkhuhnes <strong>in</strong> Deutschland und beheimaten auch endemische Arten (z.B. Rhön-Quellschnecke).<br />

Die Rhön besitzt ebenfalls den Status e<strong>in</strong>es anerkannten Bio-sphärenreservates.<br />

Der Anteil bewaldeter Flächen der Buntsandste<strong>in</strong>hügelländer ist sehr unterschiedlich. In den nord-westlichen Gebieten<br />

(Gerstungen – Bad Salzungen – Breitungen) an den flachen Werratalhängen und <strong>in</strong> den Mulden bzw. Becken dom<strong>in</strong>iert<br />

die landwirtschaftliche Nutzung (Ackerbau). Erst Richtung Südosten gew<strong>in</strong>nen die Wälder an Bedeutung und dom<strong>in</strong>ieren<br />

bei Schleus<strong>in</strong>gen – Hildburghausen wieder den Landschaftsraum. Die vorhandenen Wälder bestehen zum großen Teil<br />

aus Kiefern- und Fichtenbeständen, zum Teil mischen sich Buche und auch Eiche <strong>in</strong> die großen Waldgebiete.<br />

Zu den wertvollen Lebensräumen zählen vor allem die Feuchtgebiete <strong>in</strong> ebenen und muldigen Hochflächenlagen oder<br />

Talgründen, im Nordwesten der Planungsregion z.T. mit auslaugungsbed<strong>in</strong>gten natürlichen Stillgewässern, ansonsten<br />

mit Teichen oder Teichketten und kle<strong>in</strong>flächigen Moorbildungen. Bedeutsam s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> die lokalen Vorkommen von<br />

Heiden und Sandmagerrasen sowie extensiv genutzte Ackerterrassen und sekundäre B<strong>in</strong>nensalzstellen im Bereich der<br />

Kalihalden (Vacha – Philippsthal, Unterbreizbach). Das besondere Spektrum an Arten bzw. Lebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />

reicht <strong>in</strong> den Buntsandste<strong>in</strong>-Hügelländern von dem fleischfressenden Rundblättrigen Sonnentau und der Geme<strong>in</strong>en Geburtshelferkröte<br />

über das Bachneunauge, den größten Zwergstrauchheidenbeständen Thür<strong>in</strong>gens im Bereich des Pleß<br />

bis zu vere<strong>in</strong>zelt auftretenden bodensaueren Eichenmischwäldern.<br />

Kennzeichnend für die Muschelkalkplatten und -bergländer (e<strong>in</strong>schließlich des Bad Liebenste<strong>in</strong>er Zechste<strong>in</strong>gürtels) ist<br />

der hohe Laub- und Mischwaldanteil (überwiegend Buchenwälder und Kieferforste) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Grünland (z.B. als<br />

Triften bzw. Huteflächen genutzt) an den steileren Hängen bzw. engen Tälern, durchsetzt von Streuobstwiesen, Wacholderheiden,<br />

Feldgehölzen und Hecken. Die breiteren Täler, flacheren Hänge und Hochflächen werden z.T. auch ackerbaulich<br />

genutzt. Charakteristisch für die Planungsregion s<strong>in</strong>d die oft naturnahen und orchideenreichen Kalk-Buchenwälder<br />

(z.B. um Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen). E<strong>in</strong> Lebensraum mit nationaler Bedeutung ist der Ha<strong>in</strong>ich als größter zusammenhängender<br />

Kalk-Buchenwald <strong>in</strong> Deutschland. Von besonderer Bedeutung im Muschelkalk s<strong>in</strong>d außerdem die trockenen Gras- und<br />

Felsfluren (Kalktrocken-/-halbtrockenrasen), die durch langjährige extensive Weidewirtschaft entstanden s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>er<br />

Vielzahl seltener Arten Lebensraum bieten. Im Kontakt mit diesen Biotopen stehen oft die an sonnenexponierten Steilhängen<br />

vorkommenden Trockenwälder. Verkarstungen, Quellaustritte (Karstquellen) und Kalkquellmoore bilden zusätzliche<br />

Lebensraumstrukturen. Die neben den großen zusammenhängenden Waldgebieten oft kle<strong>in</strong>räumig strukturierte, kulturbestimmte<br />

Landschaft bildet mit dem eng verzahnten Mosaik unterschiedlichster Biotoptypen die Grundlage für e<strong>in</strong>e<br />

hohe Artenvielfalt. Außer e<strong>in</strong>er Vielzahl an Orchideen (z.B. Frauenschuh, Knabenkräuter, Ragwurze u.a.) s<strong>in</strong>d z.B. noch<br />

Vorkommen der Eibe und mehrer Arten der Mehlbeere erhalten geblieben. Die Fauna reicht von waldgebundenen Arten<br />

wie Spechten, Fledermäusen oder der seltenen Wildkatze (Ha<strong>in</strong>ich) bis zu Arten der offenen oder halboffenen, trockenen<br />

Landschaft, wie z.B. Kreuzotter, Glattnatter oder Zauneidechse.<br />

Das Ackerhügelland (Grabfeld und westlicher Ausläufer des Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügellandes) weist im Wesentlichen e<strong>in</strong>e<br />

großflächige <strong>in</strong>tensive landwirtschaftliche Nutzung auf (ca. 70 %). Der relative Strukturreichtum (gegenüber dem zentralen<br />

Thür<strong>in</strong>ger Becken) resultiert aus e<strong>in</strong>em höheren Anteil an Wäldern (Buchenwälder, wärmebegünstigte Eichen-/Eichen-Ha<strong>in</strong>buchenwälder,<br />

Kiefern- und Fichtenforsten) besonders auf den Keuperhügeln (teilweise mit Basaltkuppen im<br />

Grabfeld), artenreichen Trocken- und Halbtrockenrasen (z.B. Schlechtsarter Schweiz) sowie den kle<strong>in</strong>eren Talauen und<br />

feuchten Niederungen mit Wiesen und Weiden. Vere<strong>in</strong>zelt s<strong>in</strong>d auch naturnahe Bäche mit angrenzenden Bachauenwäldern<br />

erhalten geblieben. Diese kont<strong>in</strong>ental getönten Gebiete s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere für e<strong>in</strong>e artenreiche Ackerwild- bzw.<br />

Steppenkrautflora von Bedeutung (z.B. Flammen-Adonisröschen). Die noch naturnahen <strong>in</strong> den Ma<strong>in</strong> entwässernden Bäche<br />

des Grabfeldes beherbergen die Bachmuschel sowie die e<strong>in</strong>zigen Thür<strong>in</strong>ger Vorkommen des Ste<strong>in</strong>krebses.<br />

Naturnahe Auenlandschaften mit ausgeprägter Auendynamik s<strong>in</strong>d nur noch <strong>in</strong> Resten vorhanden. Der Flusslauf der Werra<br />

selbst ist noch als naturnah zu bezeichnen (Mäandrierung). Die Werraaue wird überwiegend besonders <strong>in</strong> den tiefer<br />

liegenden Talbereichen als Grünland sonst auch als Ackerland genutzt. Die Struktur anreichernd s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der eher ausgeräumten<br />

Aue die Gehölzbestockungen der Fließgewässer, Altwässer sowie ehemalige und jetzt aufgelassene Kiesgruben.<br />

In Resten existieren auch noch Röhrichte, Hochstaudenfluren und artenreiche Feuchtwiesen. Von Bedeutung s<strong>in</strong>d<br />

ferner die mehrfach auftretenden B<strong>in</strong>nensalzstellen, z.T. natürlich, meistens aber anthropogenen Ursprunges. Auf ihnen<br />

bildet sich e<strong>in</strong>e lokale Halophytenflora (z.B. Strand-Milchkraut). Die ausgedehnten Grünländer s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere bei naturnaher<br />

Ausbildung und <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den unterschiedlich strukturierten Gewässertypen die Voraussetzungen für<br />

die besondere avifaunistische und amphibische Lebensraumeignung und die überregionale Bedeutung der Werraaue,<br />

was sich u.a. <strong>in</strong> wichtigen Vorkommen von Weißstorch, Blaukehlchen, Wachtelkönig, Bekass<strong>in</strong>e, Gelbbauchunke und<br />

Kreuzkröte ausdrückt. Im Gegensatz dazu besitzt die Ste<strong>in</strong>achaue e<strong>in</strong>en deutlich höheren Anteil an ackerbaulich genutzter<br />

Fläche, ist aber im unmittelbaren Flussbett und im Bereich der Zuflüsse (z.B. Föritz) durch e<strong>in</strong> eng abwechselndes<br />

Biotopmosaik aus Hochstaudenfluren, Auwaldrestflächen, Feuchtwiesen, Teiche, Kiesgruben u.ä. kle<strong>in</strong>teiliger struktu-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


iert. Zu der Artenausstattung gehören z.B. Wasserpflanzen wie die kle<strong>in</strong>e Seerose oder Libellenarten, wie die Grüne<br />

Flussjungfer.<br />

Der Waldanteil ist <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> den letzten Jahren nahezu konstant geblieben (ca. 44 %). Der Waldzustand<br />

hat sich <strong>in</strong> ganz Thür<strong>in</strong>gen seit 2004 kaum grundlegend geändert. 21 % der Waldfläche weisen ke<strong>in</strong>e Schadmerkmale<br />

auf, 45 % gelten als schwach geschädigt und bei 34 % wurde e<strong>in</strong>e deutliche Schädigung nachgewiesen. Die Ursachen<br />

liegen neben direkten Schäden gasförmiger Substanzen (SO2, NOX und O3) auch bei den Stickstoffe<strong>in</strong>trägen von benachbarten<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen, <strong>in</strong> der hohen Sulfatkonzentration im Boden („saurer Regen“) und dem<br />

Witterungsverlauf (Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, 2008).<br />

Die biologische Artenvielfalt wird wesentlich vom Strukturreichtum e<strong>in</strong>es Lebensraumes bestimmt. Dies ist <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> agrarisch geprägten Gebieten von Bedeutung. Dafür wurde e<strong>in</strong> Maß, der sogenannte Biotop<strong>in</strong>dex bestimmt. Dieser<br />

Biotop<strong>in</strong>dex bezeichnet den Ausstattungsgrad e<strong>in</strong>er Agrarlandschaft mit naturbetonten terrestrischen Habitaten (Anteil<br />

an Kle<strong>in</strong>strukturen). Für die Wiedererholung von terrestrischen Lebensgeme<strong>in</strong>schaften ist e<strong>in</strong> ausreichender Anteil solcher<br />

Kle<strong>in</strong>strukturen notwendig. Dies ist im Bereich des Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügellandes nordöstlich von Eisenach und<br />

im nördlichen Grabfeld nicht gegeben (Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, 2006).<br />

Die Trennung des Freiraumes durch Verkehrs-, Siedlungsbauten und die Zunahme des Verkehrs bewirkt <strong>in</strong> der Regel<br />

auch die Trennung ökologischer Systeme (Zerschneidung). Diese Zerschneidung ist durch unmittelbare Gefährdung<br />

(z.B. durch Verkehrstod) oder mittelbare Gefährdung (Verm<strong>in</strong>derung der Populationsgrößen, Verkle<strong>in</strong>erung der Lebensräume<br />

u.a.) mit Ursache für den fortschreitenden Artenrückgang. Die Bedeutung von Gebieten für bestimmte großräumige<br />

tierökologische Zusammenhänge wird stellvertretend über die Lebensraumansprüche bestimmter wandernder Tierarten<br />

(Ziel- oder Leitarten) ermittelt. Unterbrechungen bedeutender Wanderungskorridore dieser Arten s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Indiz für die<br />

Vorbelastung h<strong>in</strong>sichtlich des Erhaltes der biologischen Vielfalt. Besonders betroffen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen die großräumig<br />

wandernden Arten Rothirsch, Wildkatze und Luchs, deren E<strong>in</strong>standsgebiete ver<strong>in</strong>selt s<strong>in</strong>d bzw. deren Rückkehr<br />

verh<strong>in</strong>dert wird. E<strong>in</strong> Schwerpunktgebiet der Barrieren liegt für diese Arten entlang der Bundesautobahn A 4 mit e<strong>in</strong>er<br />

Vielzahl an Siedlungen und parallel verlaufenden Infrastrukturen, welche die Migrationen großräumig betrachtet zwischen<br />

den nördlichen und südlichen Thür<strong>in</strong>ger Mittelgebirgen (konkretisiert: dem nordwestlichen Thür<strong>in</strong>ger Wald und<br />

dem Ha<strong>in</strong>ich / Eichsfeld) erschweren.<br />

E<strong>in</strong>e nicht genau zu quantifizierende Vorbelastung für den Erhalt der Artenvielfalt entsteht durch Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung,<br />

Nutzungssegregation und Nutzungsaufgabe. Besonders das Brachfallen wenig ertragreicher Flächen und die anschließende<br />

Verwaldung (durch Sukzession) führen zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung der Nutzungsvielfalt und der Verdrängung von Arten<br />

des Offenlandes. E<strong>in</strong> Versuch, dem entgegenzusteuern, wurde durch das Naturschutzgroßprojekt „Thür<strong>in</strong>ger Rhönhutungen“<br />

(Landschaftspflegeverband „BR Thür<strong>in</strong>gische Rhön“ e.V., 2004) gestartet.<br />

2.2.5 Landschaft<br />

Die Bedeutung von Landschaften als zu schützendes Gut resultiert aus dem Zusammenspiel natürlicher und anthropogener<br />

Landschaftsfaktoren. Dabei bildet die Synthese der bereits dargestellten E<strong>in</strong>zelfaktoren (Schutzgüter) e<strong>in</strong>e wesentliche<br />

Grundlage. Hauptanliegen ist letztendlich der Erhalt der Individualität (Vielfalt und Eigenart) und Attraktivität<br />

(Schönheit und Heimatgefühl) gewachsener Kulturlandschaften als Basis<br />

▪ e<strong>in</strong>er abwechslungsreichen und lebenswerten Umwelt,<br />

▪ der naturbezogenen Erholung,<br />

▪ des Erhaltes kulturhistorischer Werte.<br />

Die Beurteilung e<strong>in</strong>er Landschaft wird also auch von subjektiven Faktoren bestimmt. Da sich soziale und <strong>in</strong>dividuelle Gesichtspunkte<br />

nicht verallgeme<strong>in</strong>ern lassen, können auf der Ebene der Regionalplanung <strong>in</strong> der Regel nur raumstrukturelle<br />

Merkmale (Naturraum, Nutzungsmuster, Schutzgebiete/-bereiche u.ä.) und das Merkmal Ruhe bzw. Störungsarmut (unzerschnittene,<br />

störungsarme Räume) als wesentliche Beurteilungskriterien e<strong>in</strong>er Landschaft herangezogen werden.<br />

Maßgeblich f<strong>in</strong>den diese Aspekte ihren Ausdruck <strong>in</strong> der Bewertung der Landschaftsbildqualität und der Erholungseignung<br />

von Landschaften. E<strong>in</strong>e zusammenfassende Übersicht h<strong>in</strong>sichtlich des Zustandes der Landschaften kann den<br />

Steckbriefen <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 7 entnommen werden.<br />

Als regional bedeutsame gewachsene Kulturlandschaften wurden auf der Basis geschützter bzw. schutzwürdiger Landschaftsräume<br />

(z.B. Naturpark, Landschaftsschutzgebiete usw.) und hoher Landschaftsbildqualitäten folgende Räume ermittelt:<br />

▪ Ha<strong>in</strong>ich / Werrabergland,<br />

▪ Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge mit Buntsandste<strong>in</strong>vorland,<br />

▪ Thür<strong>in</strong>gische Rhön mit Buntsandste<strong>in</strong>vorland und<br />

▪ Heldburger Unterland / Gleichberge.<br />

Zusätzlich besitzen diejenigen Räume e<strong>in</strong>e Bedeutung, die durch e<strong>in</strong>e ausgeprägte, erholungsrelevante Spezifik die Erholungseignung<br />

der Landschaft mit bestimmen (z.B. Werratal).<br />

Die Ausweisung immer neuer Bauflächen für Gewerbe und Wohnen, der Neu- und Ausbau von Straßen, Elektroenergieleitungen,<br />

W<strong>in</strong>denergieanlagen und anderer Infrastruktur sowie der stetig wachsende Verkehr führen nicht nur zu e<strong>in</strong>er<br />

Nivellierung des <strong>in</strong>dividuellen Charakters und zu e<strong>in</strong>er Überprägung gewachsener Landschaftsräume, sondern auch zur<br />

Zerschneidung und Störung weitgehend unberührter Gebiete. Aber gerade für das Naturerleben s<strong>in</strong>d großflächig unzerschnittene,<br />

störungsarme Räume wichtig. Sie stellen e<strong>in</strong>e endliche Ressource dar, die kaum wieder hergestellt werden<br />

21<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


22<br />

kann. Die voranschreitende Dezimierung der unzerschnittenen, störungsarmen Räume hat also nicht nur Auswirkungen<br />

auf ökologische Wirkungsbeziehungen <strong>Umweltbericht</strong>, 2.2.4, sie schränkt auch die Erholungsfunktion der Landschaft<br />

e<strong>in</strong>. Südwestthür<strong>in</strong>gen hat Anteil an fünf regional bedeutsamen unzerschnittenen, störungsarmen Räumen mit mehr als<br />

50 km² Regionalplan, G 4-4. Im E<strong>in</strong>zelnen handelt es sich um die Räume:<br />

▪ Ha<strong>in</strong>ich (mehr als 100 km²; regionsübergreifend),<br />

▪ Mittlerer Thür<strong>in</strong>ger Wald zwischen Struth-Helmersdorf, Georgenthal und Oberhof (mehr als 100 km²; regionsübergreifend),<br />

▪ Pleßmassiv zwischen Dermbach, Bad Salzungen und Breitungen (mehr als 50 km²),<br />

▪ Dolmar – Buntsandste<strong>in</strong>land südlich von Schmalkalden (mehr als 50 km²) sowie<br />

▪ Östlicher Thür<strong>in</strong>ger Wald zwischen Schmiedefeld a.R., Neustadt a.R. und Waldau (mehr als 50 km², regionsübergreifend).<br />

In Bezug auf signifikante Vorbelastungen der Landschaft sei auf die <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 2.1.1 gemachten Ausführungen<br />

verwiesen (Gebiete mit hoher Besiedlungsdynamik und hoher Lärmbelastung).<br />

2.3 FFH-/SPA-Gebiete<br />

FFH- und SPA-Gebiete s<strong>in</strong>d Teil des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 und dienen der Erhaltung des europäischen<br />

Naturerbes. Ziel ist es, bedrohte, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Kohärenz dieser<br />

Lebensräume zu sichern und zu schützen. Dieses großräumige Netz dient der Sicherung e<strong>in</strong>er für die Landschaften<br />

Europas charakteristischen biologischen Vielfalt und soll natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse fördern.<br />

In der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen wurden 68.800 ha als Natura-2000-Gebietkulisse gemeldet. Dies entspricht e<strong>in</strong>em<br />

Anteil von ca. 17 % der Regionsfläche (Stand 13.02.2007). Schwerpunkträume der Ausweisung s<strong>in</strong>d das Werrabergland<br />

mit Ha<strong>in</strong>ich, der Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge, die Thür<strong>in</strong>gische Rhön mit Buntsandste<strong>in</strong>vorland<br />

und die Fließgewässer der Planungsregion, <strong>in</strong>sbesondere das Werratal.<br />

2.4 Wechselwirkungen<br />

Aus der Beschreibung des Zustandes der e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter <strong>Umweltbericht</strong>, 2.1 und 2.2 g<strong>in</strong>g bereits hervor,<br />

dass sie als Systemkomponenten des Natur- bzw. Landschaftshaushaltes e<strong>in</strong>er wechselseitigen Bee<strong>in</strong>flussung unterliegen.<br />

Das bedeutet, dass e<strong>in</strong>e Wirkung auf e<strong>in</strong>e Komponente auch Wirkungen auf die anderen hervorrufen kann. Besonders<br />

deutlich wird dies bei e<strong>in</strong>er Veränderung des Wasserhaushaltes e<strong>in</strong>es Landschaftsraumes. Durch die komplexe<br />

Vernetzung des Wassers im Naturhaushalt und se<strong>in</strong>er großen Variabilität und Dynamik wirkt e<strong>in</strong>e spürbare Veränderung<br />

der vorherrschenden Bed<strong>in</strong>gungen mittelbar oder unmittelbar auch auf alle anderen Schutzgüter. Dies wird besonders <strong>in</strong><br />

den unmittelbar wasserbee<strong>in</strong>flussten Landschaftsteilen (Auen, Moore) deutlich. Durch diese wechselseitige Bee<strong>in</strong>flussung<br />

wirken auch Bee<strong>in</strong>trächtigungsfaktoren meist nicht nur s<strong>in</strong>gulär. Auch die von den verschiedenen Nutzungen ausgehenden<br />

Wirkungen s<strong>in</strong>d vielfältiger Natur. In der Zusammenschau der schutzgutbezogenen Betrachtung wurde ersichtlich,<br />

dass es Räume gibt, <strong>in</strong> denen bestimmte Nutzungen gleich mehrere Schutzgüter bee<strong>in</strong>flussen (z.B. Aspekt<br />

Verkehrslärm), mehrere Nutzungen gleichzeitig auf e<strong>in</strong> oder mehrere Schutzgüter wirken (z.B. Stickstoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> den<br />

Boden und nachfolgend <strong>in</strong> das Grundwasser durch Landwirtschaft, Industrie, Verkehr) oder die naturräumliche Lage<br />

wechselseitige Bee<strong>in</strong>flussungen der Landschaftsfaktoren begünstigt (z.B. Tallagen). Daraus folgend ergeben sich räumliche<br />

wirkungskettenspezifische Schwerpunkte, die anthropogenen Nutzungsschwerpunkten mit hoher Nutzungs<strong>in</strong>tensität<br />

gleichkommen und bei denen Wechselwirkungen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Bezug auf bestehende Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen angenommen<br />

werden können:<br />

▪ die Bundesautobahnen A 4, A 71 und A 73 (Versiegelung, Immissionen, Barrierewirkungen),<br />

▪ die Siedlungs- und Infrastrukturbänder bzw. -schwerpunkte entlang des Werratales (Schwallungen bis Vacha und<br />

Obermaßfeld / Grimmenthal bis Wasungen), am südlichen Gebirgsrand des Thür<strong>in</strong>ger Waldes / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge<br />

(Barchfeld / Bad Liebenste<strong>in</strong> – Schmalkalden – Ste<strong>in</strong>bach-Hallenberg – Zella-Mehlis / Suhl – Schleus<strong>in</strong>gen –<br />

Eisfeld) sowie der Raum um Eisenach – Wutha-Farnroda – Ruhla und das Ste<strong>in</strong>achtal zwischen Neuhaus am Rennweg<br />

und Sonneberg (Versiegelung, Immissionen, Barrierewirkungen, Silhouettenveränderung),<br />

▪ die untere Werraaue ab Breitungen (Versalzung, Kiesabbau, Siedlungsentwicklung, Freizeitnutzung u.ä.),<br />

▪ die Ackerbaugebiete nordöstlich von Eisenach, bei Bad Salzungen und im Grabfeld / Heldburger Unterland (Nährstoffaustrag,<br />

Veränderung des lokalen Wasserhaushaltes, Erosionsgefährdung, z.T. Monostrukturierung der Landschaft<br />

u.ä.).<br />

2.5 Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des<br />

Regionalplanes<br />

Die Beurteilung der Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Regionalplanes beruht,<br />

unter Beachtung der e<strong>in</strong>schlägigen Rechtsvorschriften (ROG, ThürLPlG) und <strong>in</strong> Anbetracht der Aussagen des Landes-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


entwicklungsplanes, auf verallgeme<strong>in</strong>erten Annahmen. Dies resultiert aus dem Charakter und der Steuerungswirksamkeit<br />

des Regionalplanes als Rahmen setzende, zusammenfassende und übergeordnete räumliche Planung. Die weitere<br />

Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes würde sich bei Nichtdurchführung des Regionalplanes unter den Regelungen<br />

des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen (1999) vollziehen. Die dar<strong>in</strong> getroffenen Festlegungen konnten<br />

aber nicht z.B. das fortschreitende Umweltrecht und neue Erkenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels,<br />

gutachterliche Fachbeiträge, die dynamisch wachsende Bedeutung regenerativer Energien, die Folgen des demographischen<br />

Wandels und die Auswirkungen auf die Infrastruktur u.ä. berücksichtigen. Der <strong>Regionale</strong> Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen<br />

setzt räumliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, die <strong>in</strong>sbesondere bei der Sicherung von Freiraumfunktionen überwiegend<br />

auf das Instrument der Vorbehaltsgebiete zurückgreift bzw. bestimmte Freiraumfunktionen nur nachrichtlich darstellt<br />

(z.B. Hochwasserschutz). Daraus folgt, dass für die nachhaltige <strong>Regionale</strong>ntwicklung bedeutsame überörtliche Umweltbelange<br />

im Rahmen der Abwägung überwunden werden könnten. Die Möglichkeit, dass sich der Umweltzustand bezogen<br />

auf diesen Aspekt eher negativ verändert, ist demzufolge bei der Nichtdurchführung des Regionalplanes eher gegeben,<br />

als bei se<strong>in</strong>er Durchführung, da die Sicherung herausragender Freiraumfunktionen im Regionalplan umfassender<br />

erfolgt, als dies beim <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan der Fall war.<br />

Auch die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung müsste sich bei der Nichtdurchführung des Regionalplanes an den<br />

Maßgaben des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen orientieren. Dieser wird <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Festlegungen noch<br />

stark vom Nachholbedarf im Ausbau und der Modernisierung der Siedlungs- und Infrastruktur des ersten Jahrzehntes<br />

nach der Wiedervere<strong>in</strong>igung geprägt.<br />

Es wird auch mit dem neuen Regionalplan e<strong>in</strong>en weiteren Zuwachs an Siedlungsfläche, an technischer Infrastruktur und<br />

e<strong>in</strong>en weiteren Rohstoffabbau geben können. Damit verbunden ist zum<strong>in</strong>dest quantitativ e<strong>in</strong> Verlust an Freiraum durch<br />

Versieglung bzw. Verbrauch und <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung des derzeitigen Umweltzustandes. E<strong>in</strong> gleichwertiger<br />

Zuwachs an versiegelter Fläche wäre je nach kommunaler Entwicklungsabsicht aber auch bei Fortgeltung des alten Planes<br />

möglich. Es besteht aber e<strong>in</strong> qualitativer Unterschied. Die Steuerungs<strong>in</strong>strumente des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes<br />

verfolgten vor dem H<strong>in</strong>tergrund anderer gesamtgesellschaftlicher Rahmenbed<strong>in</strong>gungen andere Entwicklungsoptionen<br />

und ließen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit offener gestalteten freiraumstrukturellen Festlegungen (s.o.) eher e<strong>in</strong>e negative Entwicklung<br />

h<strong>in</strong>sichtlich des beanspruchbaren Freiraumes zu. Als Folge könnte z.B. mehr Verkehr <strong>in</strong> der Fläche entstehen,<br />

e<strong>in</strong>schließlich der bereits dargestellten, damit e<strong>in</strong>hergehenden Umweltbelastungen <strong>Umweltbericht</strong>, 2.1.1.<br />

23<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


24<br />

3. Erhebliche Umweltauswirkungen – Ermittlung und Bewertung<br />

Kapitel 3 beschreibt schutzgutbezogen die relevanten Auswirkungen des Regionalplanes auf die Umwelt. Grundlage dafür<br />

ist die <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.2 beschriebene Methodik <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2 festgelegten<br />

Prüfansatz für die festlegungsbezogene E<strong>in</strong>zelprüfung. In Bezug auf die Erheblichkeitsbeurteilung des Regionalplanes<br />

ist zu beachten, dass die <strong>in</strong> diesem Kapitel vorgenommene Bewertung von voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen<br />

auf E<strong>in</strong>zelbewertungen beruht, die erst <strong>in</strong> den räumlich-sachlichen Kontext des Regionalplanes gesetzt, e<strong>in</strong>e<br />

Gesamtbewertung zulassen <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang.<br />

Ferner ist zu berücksichtigen, dass bestehende bundes- und landesgesetzliche Regelungen, wie z.B. die projektbezogene<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung und die naturschutzrechtliche E<strong>in</strong>griffsregelung, <strong>in</strong> nachgelagerten Verfahren e<strong>in</strong>zelfallbezogen<br />

ebenfalls das Ziel verfolgen, e<strong>in</strong>e Verschlechterung des Umweltzustandes zu verh<strong>in</strong>dern.<br />

3.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen<br />

3.1.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Mensch<br />

Umweltbelastungen für den Menschen resultieren hauptsächlich aus der unmittelbaren Nähe von se<strong>in</strong>em Wohlbef<strong>in</strong>den<br />

abträglichen Nutzungen. Dies wirkt sich <strong>in</strong>sbesondere dann negativ aus, wenn das <strong>in</strong> dem Umfeld passiert, welches für<br />

die Regeneration der Psyche und der Physis des Menschen besonders wichtig ist. Dazu zählen <strong>in</strong>sbesondere Gebiete<br />

mit Wohnfunktionen, mit Erholungsfunktionen und mit siedlungsrelevanten Klimafunktionen.<br />

E<strong>in</strong>e zusätzliche nutzungsbezogene Immissionsbelastung ist durch die Festlegungen des Regionalplanes bis auf E<strong>in</strong>zelfälle<br />

nicht zu erwarten. Entweder ist durch die Art der regionalplanerischen Festlegungen e<strong>in</strong>e Berücksichtigung möglicher<br />

nachteiliger Umweltauswirkungen gegeben (Grundsatz) oder die jeweilige Belastung existiert bereits bzw. ist durch<br />

andere Planverfahren vordem auf ihre Zulässigkeit geprüft worden. Die Nähe e<strong>in</strong>er belastungsrelevanten Nutzung zu<br />

Siedlungsbereichen ist nicht automatisch gleichbedeutend mit e<strong>in</strong>er erheblichen Umweltauswirkung <strong>in</strong> Bezug auf das<br />

Schutzgut Mensch (hauptsächlich bei Wohnfunktion).<br />

Mögliche Belastungssituationen können <strong>in</strong>sbesondere entstehen bei:<br />

▪ Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />

▪ Vorranggebieten Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />

▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />

▪ Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9 und<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />

Die Ausweisungsmethodik zur Ermittlung geeigneter Vorranggebiete für Großflächige Industrieansiedlungen und Regional<br />

bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen be<strong>in</strong>haltet die Orientierung auf bereits erschlossene Standorte.<br />

Damit verbunden s<strong>in</strong>d zwangsläufig e<strong>in</strong>e gewisse Siedlungsnähe und das Vorhandense<strong>in</strong> der mit den möglichen Vorhaben<br />

verbundenen Umweltauswirkungen. Zusätzliche, darüber h<strong>in</strong>ausgehende relevante Auswirkungen neuen Charakters<br />

konnten nicht festgestellt werden. Die unmittelbare Nähe zu e<strong>in</strong>er leistungsfähigen technischen Infrastruktur lässt e<strong>in</strong>e<br />

verkehrs<strong>in</strong>duzierte Mehrbelastung nicht erwarten.<br />

Die geprüften Trassenfreihaltungen für Straßen dienen neben der Optimierung des Verkehrsflusses vor allem der Entlastung<br />

der Ortslagen von verkehrs<strong>in</strong>duzierten Belastungen <strong>Umweltbericht</strong>, 2.1.1. Großräumige Umfahrungen s<strong>in</strong>d<br />

nicht vorgesehen, so dass immer e<strong>in</strong>e gewisse Siedlungsnähe bestehen bleibt. Die von neu bestimmten Trassen oder<br />

Trassenkorridoren ausgehenden möglichen Belastungen für den Menschen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sofern <strong>in</strong>s Verhältnis zu entlastenden<br />

Wirkungen im Orts<strong>in</strong>nenbereich zu setzen. Ausgehend davon, dass Lärmschutzmaßnahmen bei e<strong>in</strong>em Neubau <strong>in</strong> weniger<br />

eng bebauten Siedlungsrandbereichen <strong>in</strong> der Regel effektiver zu realisieren s<strong>in</strong>d als <strong>in</strong>nerhalb von Ortschaften, ist <strong>in</strong><br />

der Summe teilräumlich von ke<strong>in</strong>er höheren Umweltauswirkung <strong>in</strong> Bezug auf das Schutzgut Mensch auszugehen. E<strong>in</strong>e<br />

mögliche Bee<strong>in</strong>flussung siedlungsnaher Kaltluftleitbahnen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren für RIG-3 und die Ortsumfahrungen<br />

B 285 Langenfeld, L 1026 Dermbach / Wiesenthal, B 87n Herpf, B 281 Sachsenbrunn, und <strong>in</strong>sbesondere für die<br />

Ortsumfahrungen im Zuge des Neubaues der B 62 Schmalkalden – Benshausen näher zu prüfen. Auf Grund der bereits<br />

dargestellten häufigen Siedlungsnähe ist aber mehr oder weniger bei allen Verkehrsvorhaben mit e<strong>in</strong>er zum<strong>in</strong>dest punktuellen<br />

Bee<strong>in</strong>flussung lokalklimatischer Wirkprozesse zu rechnen. Dies gilt ähnlich auch für die Bee<strong>in</strong>flussung ortsnaher<br />

erholungswirksamer Bereiche (hohe Landschaftsbildqualität). Insbesondere auf Grund der Zerschneidungswirkung von<br />

Räumen mit hoher Landschaftsbildqualität ist bei der B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda und der B 87n Herpf von e<strong>in</strong>em<br />

höheren Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial auszugehen.<br />

Für die Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie ist bereits durch weitgehende Konfliktm<strong>in</strong>imierung im Rahmen der Ermittlung geeigneter<br />

Gebiete das Schutzgut Mensch <strong>in</strong> der unmittelbaren Betroffenheit umfassend berücksichtigt worden. Zum Teil unterliegen<br />

diese Gebiete bereits e<strong>in</strong>er Nutzung. Bei fast allen Neuausweisungen s<strong>in</strong>d relevante Auswirkungen auf den<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


Menschen nicht zu erwarten. Lediglich beim Vorranggebiet W-5 bei Tüngeda ist auf Grund der Gebietsgröße mit e<strong>in</strong>er<br />

entsprechenden dom<strong>in</strong>anten Wirkung auf den umgebenden Raum zu rechnen.<br />

Die Ausweisung von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten Waldmehrung dient u.a. dazu, die vom Wald ausgehenden klimatischen<br />

Regulationseffekte zu verbessern. Die Auswirkungen der Festlegungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen auf Grund<br />

des bestehenden Waldreichtums als relativ ger<strong>in</strong>g zu beurteilen. In E<strong>in</strong>zelfällen könnten neue Waldgebiete auch nachteilige<br />

lokalklimatische Effekte verursachen. Dies gilt z.B. für das Gebiet WM-2, das zum Teil <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er siedlungsnahen Kaltluftleitbahn<br />

liegt. Dieses Gebiet bildet allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e Pufferzone zwischen der Ortslage Brünn und der Bundesautobahn<br />

A 73 und besitzt somit gleichzeitig e<strong>in</strong>e Immissionsschutzfunktion. Die unmittelbare Tallage der Brünn bleibt unberührt,<br />

so dass ke<strong>in</strong>e erheblichen negativen klimaökologischen Effekte (Kaltluftstau) zu erwarten s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>flussung<br />

siedlungsnaher Kaltluftleitbahnen ist entsprechend zu prüfen.<br />

Schwerpunkte möglicher Belastungen, die durch den Rohstoffabbau hervorgerufen werden können, liegen <strong>in</strong> Bezug auf<br />

den Menschen <strong>in</strong>sbesondere im Bereich der Immissionswirkungen und der Verletzung visuell unversehrter, besonders<br />

erholungsgeeigneter Landschaftsbereiche. Von sechs siedlungsnahen Vorranggebieten (weniger als 100 m Siedlungsabstand)<br />

s<strong>in</strong>d fünf durch e<strong>in</strong>en bestehenden Abbau gekennzeichnet (KIS-5, K-7, K-11, T-1, T-4). Das bisher nicht <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommene Vorranggebiet KIS-1 bef<strong>in</strong>det sich zwar <strong>in</strong> Siedlungsnähe, grenzt aber nicht an Wohngebiete. E<strong>in</strong> relevantes<br />

Abbaugebiet (T-2) bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er siedlungsnahen Leitbahn, ist aber ebenfalls vorbelastet. Bei den Vorbehaltsgebieten<br />

betrifft dies <strong>in</strong>sgesamt fünf Gebiete mit Siedlungsnähe (kis-4, kis-7, k-4, t-1, wd-2) und vier Gebiete (kis-1,<br />

kis-7, kis-15, h-3) mit Bezug zu wesentlichen Kaltluftleitbahnfunktionen. Die Relevanz möglicher Immissionswirkungen<br />

und des Erhaltes von Kaltluftleitbahnfunktionen kann hier <strong>in</strong> nachfolgenden Plan- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt<br />

werden.<br />

Fünf Vorranggebiete Rohstoffe (H-6, K-2, K-6, K-7, K-13) liegen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em relevanten Ausmaß (über 10 ha) im Bereich mit<br />

e<strong>in</strong>er hohen Landschaftsbildqualität (erholungsgeeignete Landschaftsbereiche). Bei allen fünf Gebieten ist e<strong>in</strong>e Vorbelastung<br />

durch e<strong>in</strong>en Abbau gegeben, so dass ke<strong>in</strong>e grundsätzlich neuen Umweltauswirkungen auftreten können. Beim<br />

Gebiet K-2 ist diese Vorbelastung relativ ger<strong>in</strong>g. Beim Gebiet K-13 – Vachdorf-Schattenberg besteht diese Vorbelastung<br />

nur <strong>in</strong>direkt, durch e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> Sichtbeziehung (ca. 300 m Entfernung) liegenden großflächigen Aufschluss (oberflächige Degradation).<br />

E<strong>in</strong>e diesbezügliche Betroffenheit ist auch bei fünf Vorbehaltsgebieten (kis-1, kis-4, kis-7, h-1, h-3, k-1) festzustellen.<br />

Bei diesen Gebieten ist bis auf h-3 und kis-1 bereits e<strong>in</strong>e visuelle Vorbelastung im jeweiligen Raum gegeben.<br />

Bei h-3 handelt es sich um e<strong>in</strong>en straßennahen Standort (B 281) mit entsprechenden Belastungsersche<strong>in</strong>ungen des Erholungspotenziales<br />

im Umfeld. Bei kis-1 entstünde <strong>in</strong> der Aue e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Tagebaurestsee als neues, <strong>in</strong> den Naturraum<br />

<strong>in</strong>tegrierbares Landschaftselement. E<strong>in</strong>e Berücksichtigung der besonderen Lage der Standorte ist durch die Grundsatzfestlegung<br />

zusätzlich gegeben.<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Die Inanspruchnahme von regionalplanerisch relevanten Kultur- und Sachgütern kann durch die jeweiligen fachbezogenen<br />

Ausweisungsmethodiken weitgehend ausgeschlossen werden. Lediglich durch die Festlegung von Trassen und<br />

Trassenkorridoren im Nahbereich der Siedlungen oder auch bei Durchquerung bedeutender Rohstoffvorkommen ist e<strong>in</strong>e<br />

Inanspruchnahme von Kultur- und Sachgütern bei e<strong>in</strong>er Umsetzung der Maßnahmen nicht auszuschließen. E<strong>in</strong> entsprechendes<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial ist <strong>in</strong> Abhängigkeit der (horizontalen und/oder vertikalen) Dimension auch bei besonders<br />

großflächigen baulichen Vorhaben anzunehmen. Die umwelterhebliche Relevanz e<strong>in</strong>er möglichen Inanspruchnahme<br />

ist auf der Ebene der Regionalplanung nicht abschließend zu klären. Daher ist diesem Aspekt bei nachfolgenden<br />

Plan- und Genehmigungsverfahren e<strong>in</strong> besonderes Augenmerk zu schenken. E<strong>in</strong>e Auswertung digitaler Daten zu<br />

denkmalschutzrechtlichen Objekten bzw. Flächen lag flächendeckend nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e diesbezügliche Bewertung<br />

ebenfalls im Rahmen e<strong>in</strong>er Vorhabenskonkretisierung erfolgen muss.<br />

3.1.2 Natur und Landschaft<br />

Boden<br />

Von Bedeutung für die Ermittlung von möglichen erheblichen Umweltauswirkungen s<strong>in</strong>d die Betroffenheit besonderer<br />

(wertvoller oder ertragsstarker) Böden <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang oder die großflächige Inanspruchnahme von Böden,<br />

die zu e<strong>in</strong>er relevanten Funktionsbee<strong>in</strong>trächtigung der Umwelt führen können.<br />

Belastungen können besonders durch folgende Festlegungen hervorgerufen werden:<br />

▪ Siedlungsentwicklung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1,<br />

▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />

▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />

▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />

▪ Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />

E<strong>in</strong>e grundsätzliche Änderung der großräumigen, bodenfunktionsrelevanten Nutzungsstruktur wird durch den Regionalplan<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen nicht angestrebt. Durch die Festlegungen zur Siedlungs- und Verkehrsentwicklung s<strong>in</strong>d raumordnerische<br />

Bewertungsmaßstäbe zur Sicherung e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen bodenrelevanten Neu<strong>in</strong>anspruchnahme von Freiraum gesetzt<br />

worden. Daher ist bezogen auf die gesamte Regionsfläche kaum mit regionalplanerisch <strong>in</strong>duzierten relevanten Um-<br />

25<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


26<br />

weltauswirkungen zu rechnen. Dies gilt auch für die Beurteilung der mit der Versiegelung verbundenen Folgewirkungen<br />

(z.B. Erhöhung von Abflussspitzen, Veränderung des Klimas usw.) <strong>in</strong> Bezug auf die regionale Erheblichkeit möglicher<br />

Umweltauswirkungen.<br />

Die Auswertung der geprüften Festlegungen im E<strong>in</strong>zelnen ergab:<br />

▪ Die Betroffenheit von wertvollen Böden ist ger<strong>in</strong>g. Die mögliche Inanspruchnahme (Ziel / Grundsatz) der entsprechenden<br />

Bodentypen betrifft für die gesamte Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> der Summe lediglich etwas über<br />

100 ha.<br />

▪ Die mögliche Betroffenheit von ertragsstarken Böden (Nutzungseignungsklasse 4 bis 7) ist höher. Insbesondere<br />

beim Kiesabbau <strong>in</strong> der Werraaue und bei e<strong>in</strong>er möglichen Nutzung regional-planerisch gesicherter Flächen für Industrie-<br />

und Gewerbeansiedlungen, ist mit e<strong>in</strong>er relevanten Inanspruchnahme durch die Ausweisung von Vorranggebieten<br />

zu rechnen. In der ebenfalls durch ertragsstarke Böden gekennzeichneten Ste<strong>in</strong>achaue erfolgt die Rohstoffsicherung<br />

ausschließlich über Vorbehaltsgebiete, so dass e<strong>in</strong>e Berücksichtigung bodenrelevanter Ansprüche pr<strong>in</strong>zipiell<br />

gegeben ist. Aber auch bei e<strong>in</strong>er nur anteiligen Nutzung ist ebenso e<strong>in</strong>e relevante Beanspruchung anzunehmen. Der<br />

Anteil der betroffenen ertragsstarken Böden liegt bei unter 1 % ohne (ca. 300 ha) und bei etwas über 1 % mit (ca.<br />

520 ha) Vorbehaltsgebietsausweisungen.<br />

▪ Der dauerhafte Entzug von bodenökologisch wirksamer Fläche ist bezogen auf Teilräume besonders da von Relevanz,<br />

wo er vor allem großflächig die Wiederherstellung der Bodenfunktionen mittel- oder langfristig <strong>in</strong> Frage stellt<br />

bzw. großräumig Struktur verändernd wirkt (über 50 ha bzw. über 10 km). Dies ist unter Berücksichtigung der Bestandssituation<br />

bei sieben E<strong>in</strong>zelfestlegungen der Fall (IG, RIG-2 [bed<strong>in</strong>gt: 47 ha], RIG-6, Trassenkorridor B 62<br />

Schmalkalden – Benshausen, KIS-6 und mit E<strong>in</strong>schränkungen: h-3 und Trassenkorridor B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-<br />

Farnroda).<br />

Die Inanspruchnahme von Böden bei der Sicherung von Trassen bzw. bei der Errichtung von W<strong>in</strong>denergieanlagen ist<br />

vergleichsweise ger<strong>in</strong>g. Die Bee<strong>in</strong>flussung besteht hier eher <strong>in</strong> der Veränderung nutzungsstruktureller Grundlagen, die<br />

<strong>in</strong>direkt auch E<strong>in</strong>fluss z.B. auf die Art der angrenzenden Bodenbewirtschaftung und damit auf den Zustand des Bodens<br />

im Umfeld haben können. Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d auch bei e<strong>in</strong>er eher ger<strong>in</strong>gfügigen Inanspruchnahme bei Verkehrsvorhaben <strong>in</strong><br />

der Werraaue z.T. ertragsstarke Aueböden betroffen (Bestandteil der Bilanzierung s.o.). Durch die Waldmehrung wird<br />

lediglich die Bodenbewirtschaftungsart, nicht die Oberflächenstruktur geändert. Die Bodennutzung wird extensiviert und<br />

näher an die Prozesse e<strong>in</strong>er natürlichen Pedogenese herangeführt.<br />

Insbesondere der großflächige Kiesabbau <strong>in</strong> der Werraaue zwischen Treffurt und Breitungen sowie der mögliche Kiesabbau<br />

<strong>in</strong> der Ste<strong>in</strong>achaue <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Siedlungsentwicklungen und Verkehrsvorhaben können e<strong>in</strong>en teilräumlich bedeutenden<br />

Verlust besonders ertragreicher Böden verursachen. Dieser Verlust ist <strong>in</strong> der Regel auch nicht reversibel, da<br />

entweder nach dem Abbau Tagebaurestseen oder e<strong>in</strong>e dauerhafte Versiegelung verbleiben. Bereits <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />

hat es zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> der Werraaue e<strong>in</strong>en zum Teil erheblichen Kiesabbau gegeben. E<strong>in</strong> weiterer Abbau ist bereits<br />

fachrechtlich gesichert. Strukturalternative Betrachtungen entfallen, da die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen über ke<strong>in</strong>e<br />

anderen vergleichbaren Kieslagerstätten verfügt.<br />

Wasser<br />

Um das Schutzgut Wasser auf regionalplanerischer Ebene sachgerecht behandeln zu können, wurde die Bewertung<br />

möglicher Umweltauswirkungen durch Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme und damit verbundene Veränderungen des Wasserhaushaltes<br />

anhand der Größe e<strong>in</strong>zelner Gebiete und durch die Betroffenheit von geplanten und gesicherten Wasserschutzgebieten<br />

sowie von Überschwemmungsbereichen (HQ100) und überschwemmungsgefährdeten Bereichen (HQ200)<br />

vorgenommen.<br />

Belastungen können besonders durch folgende Festlegungen hervorgerufen werden:<br />

▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />

▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />

▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />

Die Betroffenheit (ca. 30 ha) von geplanten oder vorhandenen Wasserschutzgebieten (nur Schutzzone III) beschränkt<br />

sich bei Zielfestlegungen auf fünf Vorranggebiete Rohstoffe (S-6, S-7, H-1, H 6, K-4), die aber bereits e<strong>in</strong>er Abbautätigkeit<br />

unterliegen. Bei Grundsatzfestlegungen kann diesem Aspekt <strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren Rechnung getragen werden.<br />

Dies betrifft <strong>in</strong>sgesamt neun Vorbehaltsgebiete (kis-7, kis-8, kis-9, s-4, s-6, s-7, h-1, k-4, k-6) mit e<strong>in</strong>er Gesamtfläche<br />

von etwas mehr als 100 ha. Auch hier ist bereits e<strong>in</strong>e Vorbelastung gegeben. Im Bereich von kis-7 besteht bei e<strong>in</strong>er<br />

möglichen Gew<strong>in</strong>nung e<strong>in</strong> ergänzendes Bee<strong>in</strong>trächtigungsrisiko (für das Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsgebiet Barchfeld) im Zusammenhang<br />

mit bestehenden Schwermetallbelastungen der Deckschichten.<br />

Bei den Trassenkorridoren B 84 Stockhausen, B 84 Reichenbach / Behr<strong>in</strong>gen, L 1026 Dermbach, B 62 Schmalkalden –<br />

Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda ist e<strong>in</strong>e Berührung der Schutzzonen II und III, bei der L 1132 Obermaßfeld<br />

ger<strong>in</strong>gfügig auch der Schutzzone I möglich. Bei e<strong>in</strong>er räumlichen Konkretisierung der Trassen kann bis auf die<br />

Trassenkorridore B 84 Reichenbach / Behr<strong>in</strong>gen und B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda je nach Variantenwahl e<strong>in</strong>e<br />

Berührung der Schutzzonen weitgehend (bzw. bei der L 1132 Obermaßfeld vollständig) ausgeschlossen werden. Auf<br />

Grund ihrer Größe (mehr als 50 ha) ist bei vier Vorranggebieten (IG, RIG-6, KIS-6 und etwas unter 50 ha: RIG-2) e<strong>in</strong>e<br />

hohe Wirksamkeit auf den lokalen Wasserhaushalt anzunehmen. Für RIG-2 gilt dies bereits durch die Betroffenheit e<strong>in</strong>es<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


geplanten Wasserschutzgebietes (Schutzzone I bis II). E<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>flussung liegt <strong>in</strong> allen vier Fällen durch die bestehende<br />

Nutzung bereits vor.<br />

Überschwemmungsbereiche s<strong>in</strong>d bei drei Zielfestlungen von Vorranggebieten Rohstoffe betroffen (KIS-3, KIS-6, K-8).<br />

Bis auf KIS-3 handelt es sich um bereits genutzte Gebiete. Bezogen auf Grundsatzfestlegungen zur Rohstoffsicherung<br />

bef<strong>in</strong>den sich vier Vorbehaltsgebiete (kis-2, kis-4, kis-7, kis-12) zum<strong>in</strong>dest teilweise <strong>in</strong> Überschwemmungsbereichen. Der<br />

Rohstoffabbau führt <strong>in</strong> der Regel nicht zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung des überstaubaren Raumes, kann allerd<strong>in</strong>gs das Abflussverhalten<br />

(nachteilig) verändern. Dies ist bei nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen.<br />

Außerdem berühren drei Trassen (B 84 Vacha, L 1140 / L 1131 Rohr und L 2668 Queienfeld) und fünf Trassenkorridore<br />

(B 84 Stockhausen, B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 62 Dorndorf – Merkers, B 87n Herpf und B 19 Etterw<strong>in</strong>den –<br />

Wutha-Farnroda Überschwemmungsbereiche. Bis auf den Trassenkorridor der B 62 Dorndorf – Merkers (ca. 2 ha) ist die<br />

Betroffenheit (unter 1 ha) ger<strong>in</strong>g und steht fast immer im Zusammenhang mit der notwendigen Querung von Fließgewässern<br />

und ihren Auen. Neben der re<strong>in</strong> flächenmäßigen Betroffenheit s<strong>in</strong>d aber <strong>in</strong>sbesondere die möglichen Wirkungen<br />

auf das Abflussverhalten durch z.B. Staueffekte o.ä. bei der Vorhabenskonkretisierung näher zu betrachten. Überschwemmungsgefährdete<br />

Bereiche s<strong>in</strong>d von Zielfestlegungen nur durch das RIG-6 (25 ha) sowie als Grundsatzfestlegung<br />

durch die Vorbehaltsgebiete Rohstoffe kis-1 (16 ha) und kis-2 (ca. 10 ha) <strong>in</strong> relevantem Ausmaße betroffen.<br />

Klima / Luft<br />

In der Beurteilung möglicher erheblicher Umweltauswirkungen <strong>in</strong> Bezug auf das Schutzgut Klima / Luft s<strong>in</strong>d die Festlegungen<br />

relevant, die wesentlichen E<strong>in</strong>fluss auf wichtige klimaökologische und lufthygienische Funktionen nehmen. Dies<br />

kann e<strong>in</strong>e großflächige Änderung mikroklimatischer Gegebenheiten se<strong>in</strong> (z.B. durch Versiegelung oder Immissionen)<br />

oder es kann sich um die Bee<strong>in</strong>flussung wichtiger klimaökologischer Zusammenhänge (z.B. Luftaustauschprozesse)<br />

handeln.<br />

Belastungen können besonders durch folgende Festlegungen hervorgerufen werden:<br />

▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />

▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />

▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9 und<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />

Auf Grund der <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen günstigen gesamtklimatischen Situation <strong>Umweltbericht</strong>, 2.2.3 kann davon ausgegangen<br />

werden, dass nur bei Kaltluftleitbahnen <strong>in</strong> Siedlungsnähe e<strong>in</strong>e beurteilungsrelevante Umweltwirkung zu erwarten<br />

ist. Diese wurde bereits beim Schutzgut Mensch betrachtet <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1.<br />

Im Bereich der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist bei der ergänzenden Flächensicherung der Vorranggebiete Regional<br />

bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-2 – Eisenach-K<strong>in</strong>del und RIG-3 – Merkers sowie bei vier Trassenkorridoren<br />

(L 1026 Dermbach, B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 87n Herpf und B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda)<br />

e<strong>in</strong>e relevante Inanspruchnahme bzw. Bee<strong>in</strong>flussung klimaökologisch hochwirksamer Flächen anzunehmen. Die<br />

tatsächliche Wirkung hängt von der konkreten Gebiets- bzw. Trassengestaltung ab. Auf Grund der Gebietsgröße / Trassenlänge<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em klimaökologisch bedeutenden Gebiet ist auf diesen Aspekt <strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren e<strong>in</strong> Betrachtungsschwerpunkt<br />

zu setzen.<br />

Insgesamt bef<strong>in</strong>den sich dreizehn Vorranggebiete Rohstoffe und acht Vorbehaltsgebiete Rohstoffe mit e<strong>in</strong>em relevanten<br />

Anteil <strong>in</strong> Gebieten mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung. Durch den Rohstoffabbau wird zeitweise die Oberflächenstruktur<br />

verändert. Nach Rekultivierung und Renaturierung kann davon ausgegangen werden, dass zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong><br />

Teil der klimaökologischen Funktionen wiederhergestellt wird bzw. je nach Abbau gar nicht erst verloren geht.<br />

Relevante Wirkungen der Waldmehrungsgebiete auf den Umweltzustand s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten, da sie im Regelfall nur<br />

der Arrondierung bestehender Waldgebiete dienen und <strong>in</strong> der Flächendimension, sowohl was ihre maximale E<strong>in</strong>zelgröße<br />

als auch ihr Gesamtflächenanteil an der bestehenden Gesamtwaldfläche (unter 1 %) angeht, als marg<strong>in</strong>al zu beurteilen<br />

ist.<br />

Angesichts des sehr hohen Gesamtanteiles der für die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen ermittelten Bereiche mit hoher<br />

oder sehr hoher klimaökologischer Wirksamkeit (ca. 50 % der Regionsfläche) ist nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Gesamtwirksamkeit<br />

der ca. 730 ha betroffener Fläche (Ziel / Grundsatz) anzunehmen. Zu möglichen Immissionswirkungen und Wirkungen<br />

auf Kaltluftleitbahnfunktionen wurden bereits <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1 entsprechende Ausführungen gemacht.<br />

Biologische Vielfalt, Fauna, Flora<br />

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist nicht nur e<strong>in</strong> durch verschiedene bundes- oder landes-rechtliche Regelungen<br />

fixiertes, sondern durch UN-Konventionen und EU-Richtl<strong>in</strong>ien auch <strong>in</strong>ternational verankertes Umweltziel. Voraussetzungen<br />

dafür s<strong>in</strong>d, neben dem Schutz e<strong>in</strong>zelner Arten, die Bewahrung e<strong>in</strong>er vielfältigen Lebensraumstruktur und von<br />

großen zusammenhängenden bzw. funktionell vernetzten Ökosystemen. Durch die notwendige Sicherstellung der FFH-<br />

Verträglichkeit des Regionalplanes ist bereits e<strong>in</strong>e umfassende Berücksichtigung dieses Aspektes gegeben. Die möglichen<br />

Umweltauswirkungen auf die Natura-2000-Gebietskulisse werden auf Grund der unterschiedlichen Rechtswirkung<br />

<strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3 eigenständig behandelt. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die Gebiete von Bedeutung, bei denen e<strong>in</strong>e<br />

hohe spezifische Funktion (z.B. Wiesenbrütergebiete) oder e<strong>in</strong> besonderer landschaftsstruktureller Wert (z.B. Landschaftsschutzgebiet)<br />

für den Erhalt e<strong>in</strong>er hohen Biodiversität festgestellt wurde. Insofern ist die Bee<strong>in</strong>flussung dieser Ge-<br />

27<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


28<br />

biete bzw. auch die großflächige Verr<strong>in</strong>gerung von Lebensraumstrukturen allgeme<strong>in</strong>er Bedeutung Maßstab für die Bewertung<br />

möglicher Umweltauswirkungen. Daher s<strong>in</strong>d die Festlegungen relevant, die bestehende Lebensraumstrukturen<br />

wesentlich verändern könnten. Dazu zählen:<br />

▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />

▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />

▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />

▪ Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9 und<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />

E<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>flussung vorhandener Lebensräume durch großflächige Versiegelung / strukturelle Veränderungen<br />

ist bei acht Ziel- (IG, RIG-2, RIG-6, W-1, W-5, W-10, W-12, KIS-6) und bei vier Grundsatzfestlegungen (B 62 Schmalkalden<br />

– Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda, h-3 und kis-10) möglich. In diesen Räumen ist teilweise durch<br />

bestehende nachbarschaftliche bzw. vorhandene Nutzungen am Standort e<strong>in</strong>e gleichartige Vorbelastung gegeben.<br />

Unter anderem bed<strong>in</strong>gt durch den erheblichen Anteil an Großschutzgebieten (über e<strong>in</strong> Drittel der Regionsfläche, zusätzlich<br />

weitere geplante Großschutzgebiete) führt auch die Ergänzung bzw. Leistungsertüchtigung des bestehenden Verkehrsnetzes<br />

zur Betroffenheit dieser Gebiete. So verlaufen <strong>in</strong>sgesamt neun Trassenkorridore zum<strong>in</strong>dest teilweise durch<br />

bestehende (Landschaftsschutzgebiet / Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Wald und Landschaftsschutzgebiet / Biosphärenreservat<br />

Thür<strong>in</strong>ger Rhön) und drei Trassenkorridore durch geplante Großschutzgebiete. In der Regel s<strong>in</strong>d dies nur ortsnahe Umfahrungen<br />

mit lediglich randlichen Auswirkungen. Auf Grund der Streckenlängen bzw. möglicher Zerschneidungswirkungen<br />

weisen <strong>in</strong>sbesondere vier Trassenkorridore (B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 87n Herpf, B 19 Etterw<strong>in</strong>den –<br />

Wutha-Farnroda und bed<strong>in</strong>gt: B 62 Dorndorf – Merkers) e<strong>in</strong> höheres Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial auf. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

können die Trassenkorridore B 19 Witzelroda, B 62 Dorndorf – Merkers, L 1026 Dermbach und e<strong>in</strong> Teilbereich von RIG-<br />

3 (weniger als 10 ha ackerbaulich genutzte Fläche außerhalb der Werraaue) zu e<strong>in</strong>er relevanten Bee<strong>in</strong>trächtigung (z.T.<br />

Zerschneidungswirkung) von artenschutzfachlich maßgeblichen Bereichen (z.B. geplante Naturschutzgebiete, Wiesenbrüterflächen<br />

u.ä.) führen. Die tatsächliche Wirkung hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der jeweiligen Vorhaben<br />

ab, e<strong>in</strong>e Reduzierung etwaiger Umweltauswirkungen ist möglich.<br />

Durch e<strong>in</strong> Vorranggebiet Rohstoffe (H-1) wird e<strong>in</strong> Waldbereich mit hervorragenden Umweltfunktionen großflächig beansprucht<br />

(26 ha). Dieses Vorranggebiet ist vollständig bergrechtlich gesichert und unterliegt e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen Nutzung.<br />

Es ist der e<strong>in</strong>zige Bereich <strong>in</strong> der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen, bei dem e<strong>in</strong>e relevante Bee<strong>in</strong>flussung von<br />

Wald mit hervorragenden Umweltfunktionen durch e<strong>in</strong>e Zielfestlegung erfolgt.<br />

Naturschutzrechtlich gesicherte Großschutzgebiete werden zum<strong>in</strong>dest teilweise von elf Vorranggebieten und dreizehn<br />

Vorbehaltsgebieten Rohstoffe berührt. Bei nur zwei dieser Gebiete handelt es sich um potenzielle Neuaufschlüsse (h-3,<br />

k-10), die aber dauerhaft ke<strong>in</strong>e wesentliche Veränderung der jeweiligen großräumigen Biotopstruktur bewirken würden<br />

und als Vorbehaltsgebiete Rohstoffe auch e<strong>in</strong>en Ermessensspielraum für nachfolgende Verfahrensentscheidungen belassen.<br />

Die vom Rohstoffabbau ausgehenden Umweltwirkungen bzw. die damit verbundenen strukturellen Änderungen<br />

s<strong>in</strong>d ansonsten zum<strong>in</strong>dest teilweise vorhanden oder haben (bei jetzt ruhendem Abbau) diesen Raum bereits bee<strong>in</strong>flusst.<br />

Naturschutzfachlich geplante Großschutzgebiete werden von acht Vorranggebieten Rohstoffe vollständig oder teilweise<br />

berührt. Bei sechs Gebieten liegt e<strong>in</strong> Aufschluss vor. Beim Gebiet KIS-1 (Ackerflächen) existiert noch ke<strong>in</strong> Aufschluss,<br />

doch bef<strong>in</strong>den sich im Umfeld e<strong>in</strong>ige jetzt zum Teil naturschutzrechtlich gesicherte Tagebaurestseen. Das Gebiet KIS-3<br />

(Ackerflächen) ist bisher ebenfalls ungenutzt. Bei diesen Gebieten ist auf Grund der Größe (<strong>in</strong>sgesamt ca. 60 ha) kaum<br />

e<strong>in</strong>e relevante strukturelle Wirkung zu erwarten, die nicht der großräumigen Lebensraumstruktur e<strong>in</strong>er Aue entspräche.<br />

Neben diesen Vorranggebieten Rohstoffe bef<strong>in</strong>den sich weitere Vorbehaltsgebiete vollständig oder <strong>in</strong> Teilen <strong>in</strong>nerhalb<br />

naturschutzfachlich geplanter Großschutzgebiete. Dies betrifft <strong>in</strong>sgesamt zwölf Gebiete. Auch bei ihnen ist <strong>in</strong> der Regel<br />

bereits e<strong>in</strong>e Veränderung / Vorbelastung der Lebensraumstruktur am Standort oder im Raum (unter 300 m) gegeben o-<br />

der die Auswirkungen s<strong>in</strong>d potenzieller Bestandteil natürlicherweise vorhandener Lebensraumstrukturen (kis-1, kis-2).<br />

Dies gilt nicht oder nur e<strong>in</strong>geschränkt für die mögliche Beanspruchung von Wiesenbrütergebieten mit e<strong>in</strong>er Gesamtgröße<br />

von ca. 73 ha bei zwei Vorranggebieten (KIS-6, WD-1) und von ca. 88 ha bei fünf Vorbehaltsgebieten (kis-2, kis-4, kis-5,<br />

kis-6, kis-7) bei e<strong>in</strong>er Gesamtfläche von ca. 5.280 ha Wiesenbrütergebiete <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen. Die Berücksichtigung<br />

raumrelevanter standörtlicher Besonderheiten e<strong>in</strong>schließlich von (ger<strong>in</strong>gfügigen) Betroffenheiten von weiteren naturschutzfachlichen<br />

oder forstlichen Kerngebieten (z.B. Naturschutzgebiet, FND, Wald mit herausragenden Umweltfunktionen<br />

usw.) ist bei den Vorbehaltsgebieten / Trassenkorridoren durch die Grundsatzfestlegung gewahrt.<br />

Für die Ausweisung der Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie wurden im Zuge des fachlichen Gebietsauswahlverfahrens naturschutzrechtliche<br />

Schutzgebiete mit e<strong>in</strong>em zusätzlichen Sicherheitsabstand e<strong>in</strong>gestellt (vgl. u.a. <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

3.1.3), so dass von ke<strong>in</strong>en erheblichen Auswirkungen entsprechend des vorliegenden Datenstandes auszugehen ist. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

liegen die Vorranggebiete W-1 – Reitenberg Nord I bei Mihla und W-2 – Reitenberg Nord II bei Eisenach im Bereich<br />

naturschutzfachlich geplanter Großschutzgebiete 1 . Bezogen auf artenschutzfachliche Aspekte ist bei W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

durch den technischen Betrieb immer mit e<strong>in</strong>em gewissen Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial zu rechen. H<strong>in</strong>weisen<br />

zu möglichen Konflikten aus dem Beteiligungsverfahren <strong>in</strong>sbesondere zur Avifauna und zu Fledermäusen wurde <strong>in</strong> Abstimmung<br />

mit der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde nachgegangen. So wurden z.B. die Standorte Starkenberg /<br />

1<br />

Gemäß der aktuell gültigen Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Ha<strong>in</strong>ich-Werratal liegen W-1 und W-2 nicht mehr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em naturschutzfachlichen<br />

Großschutzgebiet.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


Vachdorf und Stelzener Berg / Eisfeld (Entwurfsstand 24.06.2008) auf Grund der ermittelten erheblichen Gefährdungssituation<br />

nicht mehr <strong>in</strong> die Genehmigungsvorlage mit Stand <strong>01</strong>.12.2009 aufgenommen. Auch bei den gegenüber der Genehmigungsvorlage<br />

(<strong>01</strong>.12.2009) neu aufgenommenen Flächen s<strong>in</strong>d artenschutzfachliche Aspekte orientierend an e<strong>in</strong>schlägigen<br />

fachlichen Empfehlungen (z.B. LANA-Bund / Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Naturschutz, Landschaftspflege und<br />

Erholung, 2004) berücksichtigt worden. Aus diesem Grund s<strong>in</strong>d zusätzlich Waldabstände e<strong>in</strong>gestellt (z.B. W-10) bzw.<br />

Gebiete gegenüber den ursprünglichen Planungsabsichten z.T. erheblich reduziert worden (z.B. W-1 und W-2). E<strong>in</strong>e<br />

unmittelbare Nähe bzw. e<strong>in</strong>e entsprechende Gefährdungssituation zu relevanten Arten ist darüber h<strong>in</strong>aus nach derzeitigem<br />

Kenntnis- bzw. Datenstand nicht gegeben. Indirekte Wirkungen bzw. sekundäre Wirkungen (allgeme<strong>in</strong>es Gefährdungspotenzial)<br />

können aber nicht gänzlich ausgeschlossen bzw. valide bestimmt werden (z.B. W-11, W-12 i.V.m. Avifauna),<br />

da das artspezifische Verhalten sehr variabel se<strong>in</strong> kann. Ähnlich gilt dies für die Relevanz potenzieller Leitstrukturen<br />

im weiteren Umfeld. Im E<strong>in</strong>zelfall können die tatsächlichen Wirkungen nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung von W<strong>in</strong>denergieanlagenbetrieb<br />

und mehrjährigem Monitor<strong>in</strong>g ermittelt werden. Dies bietet gleichzeitig die Voraussetzungen für Konfliktlösungsansätze<br />

<strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren (gilt <strong>in</strong>sbesondere für den Schutzaspekt Fledermäuse, vgl. u.a. Sächsisches Landesamt<br />

für Umwelt und Geologie / Bundesverband W<strong>in</strong>dEnergie e.V. / Vere<strong>in</strong>igung zur Förderung der Nutzung erneuerbarer<br />

Energien e.V. (Hrsg.), 2008).<br />

Die ausgewiesenen Waldmehrungsgebiete entsprechen Vorschlägen der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei.<br />

Diese Vorschläge basieren u.a. auf Abstimmungen mit der Oberen Naturschutzbehörde h<strong>in</strong>sichtlich der naturschutzfachlichen<br />

Relevanz der Waldmehrungsgebiete, um schwerwiegende Konflikte mit dem Arten- und Biotopschutz<br />

zu vermeiden. Relevante Auswirkungen auf die biologische Vielfalt oder bedeutsame Artenvorkommen s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />

Landschaft<br />

Bei der Betrachtung der Landschaft als Schutzgut stehen die Aspekte Erholung, Landschaftsbild und <strong>in</strong>direkt Landschaftsstruktur<br />

(unzerschnittene, störungsarme Räume) als wichtige Merkmale bedeutsamer gewachsener Kulturlandschaften<br />

im Vordergrund. Auswirkungen auf den Landschaftshaushalt wurden zum Teil bereits bei der Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen auf die anderen Schutzgüter reflektiert bzw. werden im Zusammenhang mit der Darstellung möglicher<br />

Wechselwirkungen ergänzend bewertet. Relevant s<strong>in</strong>d vor allem die Festlegungen, welche Vorhaben ermöglichen,<br />

die die gewachsene Landschaft so verändern, dass ihre affektive Aneignung erschwert oder bestehende landschaftsstrukturelle<br />

Zusammenhänge (z.B. Verflechtungsbereiche oder Funktionsbeziehungen) gestört werden. Zu untersuchen<br />

s<strong>in</strong>d dah<strong>in</strong>gehend:<br />

▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />

▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />

▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />

▪ Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7 und<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />

Aufgrund der Größe (über 50 ha / 10 km) ist bei sechs Ziel- (IG, RIG-2, RIG-6, W-1, W-5, KIS-6) und bei vier Grundsatzfestlegungen<br />

(B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda, h-3 und kis-9) von e<strong>in</strong>er relevanten<br />

teilräumlichen Bee<strong>in</strong>flussung der Landschaft auszugehen. In diesen Räumen ist durch bestehende nachbarschaftliche<br />

Nutzungen bzw. teilweise vorhandene Nutzungen am Standort e<strong>in</strong>e gleichartige Vorbelastung oder e<strong>in</strong>e den Standort<br />

e<strong>in</strong>grenzende Konkretisierungsmöglichkeit <strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren (Grundsatzfestlegungen) gegeben. Auf Grund<br />

der besonderen Fernwirkung von W<strong>in</strong>denergieanlagen s<strong>in</strong>d bei W-1, W-5, W-10, W-12 mit e<strong>in</strong>er Größe von über 25 ha<br />

relevante (strukturdom<strong>in</strong>ante) Bee<strong>in</strong>flussungen des umgebenden Raumes anzunehmen. Auf Grund der Lage <strong>in</strong> naturschutzfachlich<br />

geplanten Großschutzgebieten gilt dies auch für W-1 und W-2 2 . Die meisten neu aufgenommenen Vorranggebiete<br />

W<strong>in</strong>denergie liegen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von unter 25 ha. Die Berücksichtigung bedeutsamer Landschaftsdom<strong>in</strong>anten<br />

(z.B. regional bedeutsame Kulturdenkmale <strong>in</strong> exponierter Lage) ist durch die Ausweisungsmethodik<br />

Regionalplan, 3.2.2 gegeben. Die großräumigen Wirkungen auf die Landschaftsstruktur s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong>sgesamt als<br />

noch ger<strong>in</strong>g zu beurteilen.<br />

Von den ermittelten fünf unzerschnittenen, störungsarmen Räumen größer 50 km² s<strong>in</strong>d zwei Bereiche relevant von Festlegungen<br />

betroffen. Raum Nr. 4 (Dolmar – Buntsandste<strong>in</strong>land südlich von Schmalkalden) wird randlich durch das Vorranggebiet<br />

Rohstoffe KIS-12 (bestehender Abbau) sowie das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-3 und Raum Nr. 1 (Ha<strong>in</strong>ich)<br />

wird randlich durch den Trassenkorridor B 84 Reichenbach / Behr<strong>in</strong>gen berührt.<br />

E<strong>in</strong>e großräumig relevante Wirkung auf die Struktur der gewachsenen Kulturlandschaft und ihre rekreative Funktion ist<br />

<strong>in</strong>sbesondere durch den Rohstoffabbau und neue Verkehrstrassen möglich. Die Betroffenheit von wertvollen Landschaftsbereichen<br />

(vorhandene und geplante Großschutzgebiete) ist bei den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffe<br />

durch die überwiegend bestehenden Aufschlüsse gegeben. Die Struktur des jeweiligen Raumes ist durch den Abbau bereits<br />

vorgeprägt. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen entspricht daher den Aussagen zum Schutzgut Biologische<br />

Vielfalt / Fauna / Flora. Gleiches gilt, meistens auch <strong>in</strong> unmittelbaren Zusammenhang stehend, für die Betroffenheit von<br />

Bereichen mit e<strong>in</strong>em wertvollen Landschaftsbild, da alle relevanten Teilräume entsprechende Vorbelastungen aufweisen.<br />

Ausnahmen bilden dabei lediglich e<strong>in</strong>ige Vorbehaltsgebiete (kis-1, kis-2, h-3, k-10).<br />

29<br />

2<br />

Gemäß der aktuell gültigen Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Ha<strong>in</strong>ich-Werratal liegen W-1 und W-2 nicht mehr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em naturschutzfachlichen<br />

Großschutzgebiet.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


30<br />

Ähnlich verhält es sich auch bei neuen Verkehrstrassen. Hier ist, vergleichbar mit den Aussagen zum Schutzgut Biologische<br />

Vielfalt / Fauna / Flora, <strong>in</strong> der Regel lediglich mit randlichen Auswirkungen zu rechnen. Erhebliche Veränderungen<br />

der Landschaftsstruktur und <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Nutzung auch der rekreativen Eignung der betroffenen Landschaftsräume<br />

s<strong>in</strong>d bei vier Trassenkorridoren (B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 87n Herpf, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda<br />

und bed<strong>in</strong>gt B 62 Dorndorf – Merkers) zu erwarten. Dabei ist <strong>in</strong>sbesondere von der Führung und Gestaltung der<br />

Bauwerke abhängig, ob die Trassen als Fremdkörper oder als <strong>in</strong>tegriertes Landschaftselement wahrgenommen werden.<br />

Diesem Aspekt ist bei nachfolgenden Verfahren entsprechend Rechnung zu tragen.<br />

3.1.3 FFH-/SPA-Gebiete<br />

Die Prüfung der möglichen Erheblichkeit von festlegungsbezogenen Auswirkungen auf die Natura-2000-Gebietskulisse<br />

<strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen orientierte sich methodisch am E<strong>in</strong>führungserlass 21-60-225 des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Landwirtschaft,<br />

Naturschutz und Umwelt (2005b), des aktuellen Sachstandes bzgl. anzunehmender genereller Auswirkungen<br />

der jeweiligen Festlegungen und e<strong>in</strong>er Beurteilung der Oberen Naturschutzbehörde h<strong>in</strong>sichtlich möglicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

von festgelegten Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete e<strong>in</strong>schließlich des H<strong>in</strong>weises auf weitere Prüferfordernisse.<br />

Im Ergebnis wurden weitere Prüfschritte, z.B. durch Vorortbegehungen oder vertiefende Materialrecherche im<br />

Rahmen der Planwirkungen und e<strong>in</strong>er entsprechenden Verhältnismäßigkeit des diesbezüglichen Prüfaufwandes <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

1 abgeleitet und durchgeführt. Durch die entsprechende Berücksichtigung der festgestellten möglichen Auswirkungen<br />

auf die Natura-2000-Gebietskulisse wird von e<strong>in</strong>er Verträglichkeit des Regionalplanes bzgl. der Natura-2000-<br />

Gebietskulisse im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er regelungsbezogenen Prognose ausgegangen und die Durchführung e<strong>in</strong>er vertiefenden<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung für nicht notwendig erachtet.<br />

Die Feststellung der FFH-Verträglichkeit des Regionalplanes bezieht sich daher ausdrücklich nur mit den auf dieser<br />

Maßstabsebene grob ermittelbaren Auswirkungen und entb<strong>in</strong>det nicht von der Ause<strong>in</strong>andersetzung mit den naturschutzrechtlichen<br />

Anforderungen bei der Umsetzung regionalplanerischer Festlegungen im Rahmen der räumlichen und sachlichen<br />

Konkretisierung im jeweiligen Verfahren.<br />

Geprüft wurden unter Berücksichtigung der Aussagen <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2 Festlegungen, bei denen auf Grund ihrer<br />

unmittelbaren räumlichen Nähe bzw. der vollständigen oder teilweisen Lage <strong>in</strong> Natura-2000-Gebieten die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

von erheblichen Auswirkungen pr<strong>in</strong>zipiell als möglich anzunehmen ist. Dies betrifft für den Regionalplan<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen Festlegungen zu:<br />

▪ Vorranggebieten Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />

▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />

Für Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsflächen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1, zu Brachflächen und Konversion<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.4, zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.6 und zu Standorten für Talsperren,<br />

Rückhaltebecken und Flutungspolder <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.8 ist auf Grund der fehlenden räumlichen Konkretisierung<br />

bzw. der mit der Festlegung verbundenen Entwicklungsoption die Relevanz für notwendigerweise durchzuführende<br />

Prüfschritte zur Feststellung e<strong>in</strong>er Betroffenheit bzw. der Verträglichkeit mit der Natura-2000-Gebietskulisse nicht gegeben.<br />

Dies gilt auch für die ausgewiesenen Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7, da bei ihnen vollständig<br />

e<strong>in</strong> Abstand von ca. 1.000 m zur Natura-2000-Kulisse gewahrt wurde.<br />

Zu den Ergebnissen der Vorprüfung im E<strong>in</strong>zelnen:<br />

Für die überwiegende Zahl der Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen s<strong>in</strong>d auf<br />

Grund der räumlichen Distanz zur Natura-2000-Gebietskulisse ke<strong>in</strong>e erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Der naheliegende<br />

(Abstand ca. 50 m und durch B 84 getrennt), an das FFH Gebiet Nr. 36 „Ha<strong>in</strong>ich“ bzw. an das SPA-Gebiet<br />

Nr. 14 „Ha<strong>in</strong>ich“ grenzende Teil des Industriegebietes K<strong>in</strong>del (RIG-2) wird seit 1995 auf der Basis des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

„Industriegebiet K<strong>in</strong>del“ entwickelt. Bestandteil der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen<br />

zur Entwicklung dieses Gebietes waren auch umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung<br />

vorhandener wertvoller Lebensraumstrukturen im Bereich des heutigen FFH-Gebietes. E<strong>in</strong>e Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung<br />

ist mit der Festlegung als Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen nicht verbunden,<br />

da nur die Flächen regionalplanerisch gesichert werden, die als Industriegebiet im Bebauungsplan festgesetzt<br />

wurden, so dass gegenüber der bestehenden Situation ke<strong>in</strong>e FFH-relevanten Änderungen <strong>in</strong> diesem Teilbereich präjudiziert<br />

werden. Der westliche Ergänzungsbereich ist über 200 m entfernt und ebenfalls durch die B 84 getrennt.<br />

Die im öffentlichen Interesse freizuhaltenden Trassen verlaufen bei Neutrassierung außerhalb der Natura-2000-<br />

Gebietskulisse, regionalplanerisch wird e<strong>in</strong>e „berührungsfreie“ Querung privilegiert, die ausgewiesene (Trassenkorridor)<br />

bzw. nur textlich bestimmte Trassenführung erfolgt als Grundsatz und/oder die naturschutzfachliche Relevanz wird hervorgehoben.<br />

Im S<strong>in</strong>ne des E<strong>in</strong>führungserlasses und unter Maßgabe der bei Trassenkorridoren noch näher und erhaltungszielkonform<br />

zu bestimmenden Verlaufes s<strong>in</strong>d die regionalplanerischen Voraussetzungen für die Vere<strong>in</strong>barkeit mit<br />

der Natura-2000-Gebietskulisse gegeben. E<strong>in</strong> erhöhtes Raumwiderstandspotenzial bzw. e<strong>in</strong> Anpassungserfordernis ist<br />

aber bei den Verb<strong>in</strong>dungen<br />

▪ Ortsumfahrung Bad Salzungen – B 62 (Werraquerung)<br />

▪ Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda – B 19 (Verlegung)<br />

▪ Ortsumfahrung Dorndorf – Merkers – B 62 (Werraquerung)<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


▪<br />

▪<br />

▪<br />

▪<br />

▪<br />

Ortsumfahrung Hildburghausen – B 89 (Werraquerung)<br />

Ortsumfahrung Hildburghausen – L 1134 (Werraquerung)<br />

Obermaßfeld – L 1134 / B 89 (Werraquerung)<br />

Ortsumfahrung Herpf – L 2621 (Herpfquerung)<br />

Coburg – Sonneberg – Neuhaus am Rennweg – Städtedreieck Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und Neuhaus<br />

am Rennweg – Ilmenau (Richtung A 71) auf Grund der schwierigen topographischen Lagebed<strong>in</strong>gungen<br />

erkennbar und im Rahmen der sachlich-räumlichen Konkretisierung <strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen.<br />

Die Waldmehrungsgebiete wurden h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Konfliktwirkungen auf naturschutzfachliche Aspekte im Rahmen der<br />

Forstlichen Rahmenplanung geprüft und Konsequenzen für die entsprechende Ausweisung mit der Oberen Naturschutzbehörde<br />

abgestimmt. D.h. für die zur Übernahme geeigneten Darstellungen der Forstlichen Rahmenplanung hat e<strong>in</strong>e<br />

vorläufige naturschutzfachliche Prüfung stattgefunden. Die darauf basierenden regionalplanerisch ausgewiesenen Waldmehrungsgebiete<br />

überlagern die Natura-2000-Gebietskulisse nicht. Damit ist <strong>in</strong> Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde<br />

e<strong>in</strong>e Unerheblichkeit der Festlegungen gesichert.<br />

Bei den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffe wurden im Zuge e<strong>in</strong>er vorläufigen Gebietsauswahl <strong>in</strong>sgesamt zehn<br />

Gebiete festgestellt, bei denen e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>flussung der Natura-2000-Gebietskulisse nicht ausgeschlossen werden konnte.<br />

Diese Gebiete wurden entsprechend der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.3 dargestellten Methode geprüft. Unter Beibehaltung<br />

der Gebietsausweisungen wurde für fünf Gebiete <strong>in</strong> der Werraaue zwischen Vacha und Bad Salzungen, die sich mit<br />

erheblichen Flächenanteilen oder vollständig im FFH-Gebiet Nr. 111 „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ / SPA-Gebiet<br />

Nr. 18 „Werraaue zwischen Breitungen und Creuzburg“ befanden, e<strong>in</strong>e FFH-Verträglichkeitsprüfung für erforderlich angesehen.<br />

Auf e<strong>in</strong>e räumliche Ausweisung <strong>in</strong> diesem Bereich wurde danach verzichtet, da e<strong>in</strong>e projektkonkrete Evaluierung<br />

von Standorten h<strong>in</strong>sichtlich der Wirtschaftlichkeit e<strong>in</strong>es Abbaues <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Vere<strong>in</strong>barkeit der standortkonkret<br />

zu ermittelnden Natura-2000-Erhaltungsziele im Rahmen dieses Planungsprozesses nicht zu leisten war. Die<br />

Option e<strong>in</strong>er Rohstoffgew<strong>in</strong>nung wird durch den Regionalplan aber nicht ausgeschlossen. In der vorläufigen Beurteilung<br />

der anderen Gebiete (KIS-2, KIS-6, KIS-8, H-6, H-7) ist e<strong>in</strong>zuschätzen, dass aufgrund der Ger<strong>in</strong>gfügigkeit der möglichen<br />

Bee<strong>in</strong>flussung (periphere Lage, ke<strong>in</strong>e Erhaltungsziele betroffen, FFH-Verträglichkeitserfordernisse wurden <strong>in</strong> anderen<br />

Plan- bzw. Genehmigungsverfahren geklärt usw.) unter Berücksichtigung des Regelungs<strong>in</strong>haltes und der Maßstabsebene<br />

des Regionalplanes e<strong>in</strong>e Unerheblichkeit angenommen werden kann. Diese Feststellung ist zum Zeitpunkt der geplanten<br />

Inanspruchnahme unter Berücksichtigung der konkret zu bestimmenden Abbaugrenzen und nutzungsbed<strong>in</strong>gten<br />

Wirkungen (Gew<strong>in</strong>nungstechniken, Abbautiefen usw.), also neu e<strong>in</strong>zustellender Sachverhalte (vgl. u.a. Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium<br />

für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, 2005b), erneut zu überprüfen.<br />

Weiteren H<strong>in</strong>weisen aus dem Beteiligungsverfahren zu KIS-4 und KIS-8 wurde im S<strong>in</strong>ne der Prüfung umgebungsschutzrelevanter<br />

Auswirkungen nachgegangen. Unter Berücksichtigung der Regelungen bestehender Planfeststellungen zu<br />

diesen Gebieten s<strong>in</strong>d durch die regionalplanerischen Festlegungen ke<strong>in</strong>e zusätzlichen präjudizierenden Wirkungen zu<br />

erwarten.<br />

3.1.4 Wechselwirkungen<br />

Die Betrachtung der Wechselwirkungen umfasst die Wirkungen:<br />

▪ die durch Wechselbeziehungen der Umweltfaktoren (Schutzgüter) neben der primären Wirkung auf e<strong>in</strong> Schutzgut<br />

auch sekundäre Wirkungen bei anderen Schutzgütern hervorrufen und/oder<br />

▪ die durch Interaktion oder Kausalwirkungen von Belastungsfaktoren zu e<strong>in</strong>er verstärkten Belastungswirkung auf e<strong>in</strong><br />

oder mehrere Schutzgüter führen können (kumulative Wirkungen).<br />

Durch die Festlegungstypen übergreifende Betrachtung der e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter ist bereits der Teil möglicher Wechselwirkungen<br />

erfasst worden, der sich auf e<strong>in</strong> Schutzgut bezieht <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1 bis 3.1.3. Beim Schutzgut<br />

Mensch s<strong>in</strong>d ferner die Relationen von Nahwirkungen bei Betroffenheit der Schutzgüter Landschaft und Klima berücksichtigt<br />

worden.<br />

Die Grundlage für e<strong>in</strong>e übergreifende Auswirkungsanalyse bildet die Betrachtung von Wirkpfaden über mehrere Schutzgüter.<br />

Die Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Umweltfaktoren werden <strong>in</strong>sbesondere dann für die Beurteilung<br />

relevant, wenn sie durch die Art der Festlegung standortbezogen Wirkungsketten über mehrer Schutzgüter erwarten<br />

lassen oder wenn mehrere Belastungsfaktoren teilräumlich Wirkungen verstärkend <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung treten können<br />

(Komplexwirkungen). Betrachtet werden nur naheliegende und planrelevante Wirkungsbeziehungen, die sich z.B. aus<br />

Analogieschlüssen ableiten lassen (z.B. Veränderung des Wasserhaushaltes durch die Beseitigung der Deckschichten<br />

von oberflächenahen Grundwasserleitern, lokalklimatische Bee<strong>in</strong>flussung bei großflächigen Oberflächenbefestigungen,<br />

räumliche Verdichtung von Festlegungen, die E<strong>in</strong>fluss auf verschiedene oder gleiche Umweltfaktoren haben können<br />

usw.).<br />

Ausgehend von den <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2 aufgeführten Wirkungspfaden ist bei folgenden Festlegungstypen <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

der Festlegungsparameter und der standörtlichen Ausprägung der Umweltmerkmale mit relevanten Folgewirkungen<br />

zu rechnen:<br />

▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />

▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />

▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />

▪ Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />

31<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


32<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />

Bei nachfolgenden Festlegungen s<strong>in</strong>d relevante schutzgutübergreifende Folgewirkungen möglich:<br />

▪ Verstärkung siedlungs<strong>in</strong>duzierter Wirkungsketten auf Grund besonders großflächiger Versiegelung: IG, RIG-2,<br />

RIG-6,<br />

▪ Versiegelung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit raumbedeutsamer Beanspruchung überschwemmungsgefährdeter Bereiche: RIG-6,<br />

▪ Großräumig verkehrs<strong>in</strong>duzierte Wirkungsketten aufgrund der möglichen Trassenlänge von über 10 km: Trassenkorridor<br />

B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda,<br />

▪ Komplexwirkungen durch Lage <strong>in</strong> ökologisch sensiblen Gebieten: KIS-6, H-1, H-6, kis-4, kis-7, h-3,<br />

▪ Teilraum prägende Strukturveränderungen <strong>in</strong> bedeutsamen Kulturlandschaften (e<strong>in</strong>schließlich geplanter Großschutzgebiete)<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit hoher Landschaftsbildqualität: kis-1, kis-4, kis-7, K-2, K-6, K-7, k-1, kis-10, h-1, h-3 (zur<br />

Wirkung von Verkehrstrassen vgl. <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1).<br />

Bei der überwiegenden Anzahl der Festlegungen ist durch bestehende Nutzungen zum<strong>in</strong>dest teilweise oder teilräumlich<br />

der oben aufgezeigte Wirkungszusammenhang bereits als Vorbelastung gegeben. Insbesondere beim Kiesabbau <strong>in</strong> der<br />

Werraaue, aber zum Teil auch beim Abbau <strong>in</strong> anderen Geste<strong>in</strong>sformationen ist beim Auftreten verschiedener besonderer<br />

Umweltmerkmale zum<strong>in</strong>dest lokal mit Komplexwirkungen zu rechnen, die zum e<strong>in</strong>en durch Veränderungen der Oberflächenstruktur<br />

und zum anderen durch die Abdeckung der oberen Deckschichten hervorgerufen werden können. D.h.<br />

durch die Entfernung des Bodenkörpers und darunter liegender Geste<strong>in</strong>sschichten könnten Kopplungseffekte auf den<br />

Grundwasserkörper, das Abflussverhalten und klimaökologische Wirkungszusammenhänge entstehen. Bee<strong>in</strong>flusst wird<br />

mit dem E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Landschaftsmorphologie auch das Landschaftsbild sowie die Lebensraumstruktur und -eignung.<br />

Die Bee<strong>in</strong>flussung des Landschaftsbildes ist besonders dort als die Wirkung verstärkend anzunehmen, wo e<strong>in</strong> hoher (Erholungs-)Wert<br />

der Landschaft an sich festgestellt wurde. Die Relevanz dieser Wirkeffekte ist im konkreten E<strong>in</strong>zelfall zu<br />

entscheiden. Untersuchungen zu Kiesabbauvorhaben im Raum um Bad Salzungen (HYDRO-GEO-CONSULT GmbH,<br />

1998), zeigen zum Beispiel, dass unter Berücksichtigung umweltbezogener Abbauparameter (z.B. Belassen von ausreichend<br />

dimensionierten Pfeilern, naturnahe Rekultivierung u.ä.) ke<strong>in</strong>e wesentlichen Umweltwirkungen verbleiben, die<br />

nicht nahräumlich kompensiert werden könnten.<br />

Für die Zielfestlegungen IG und RIG-2, RIG-6 und die Verkehrstrassen B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den<br />

– Wutha-Farnroda s<strong>in</strong>d zum Teil vergleichbare Vorbelastungen bereits existent bzw. wird e<strong>in</strong>e Entlastung an anderer<br />

Stelle e<strong>in</strong>treten. Doch s<strong>in</strong>d die möglichen Komplexwirkungen bzw. der Umfang der Auswirkungen auf Grund der<br />

Größe der Neubelastung nicht e<strong>in</strong>fach zu relativieren, sondern auch h<strong>in</strong>sichtlich der sich weiter verstärkenden Gesamtbelastung<br />

des jeweiligen Teilraumes zu beurteilen. Daher werden diese Wirkungen im Kontext von räumlich verdichteten<br />

Belastungssituationen (Kumulationsräume, s.u.) betrachtet. Als Teilräume mit möglichen kumulativen Wirkungen auf<br />

Grund der Häufung von umweltrelevanten Festlegungen auch <strong>in</strong> Zusammenhang mit bestehenden Belastungsersche<strong>in</strong>ungen<br />

kristallisieren sich nachfolgend beschriebene fünf Schwerpunktbereiche heraus:<br />

▪ Der nordöstliche Raum bei Eisenach im Übergangsbereich des Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügellandes zu den angrenzenden<br />

Naturräumen Ha<strong>in</strong>ich-Dün-Ha<strong>in</strong>leite und Werrabergland-Hörselberge ist von folgenden Festlegungen betroffen:<br />

RIG-2, Trassenkorridore B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda und B 84 Stockhausen, Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie<br />

W-1, W-2, W-3 und W-4 sowie den Rohstofffestlegungen KIS-3, kis-2, K-3, T-1, k-3 und wd-1. Dieser Raum ist, wie<br />

bereits <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 2 festgestellt, erheblich vorbelastet. Die Festlegungen erhöhen die Umweltbelastungen<br />

im Raum bed<strong>in</strong>gt, da es sich überwiegend um bestehende Nutzungen / Vorbelastungen handelt bzw. adäquate Entlastungswirkungen<br />

an anderer Stelle gegeben s<strong>in</strong>d (z.B. Ortsumfahrung B 84 Stockhausen). Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d lokal zusätzliche<br />

mit der jeweiligen Nutzung verbundene Sekundär- bzw. kumulative Wirkungen zu erwarten, so z.B. bei e<strong>in</strong>er<br />

Rohstoffgew<strong>in</strong>nung im Raum südlich zwischen Creuzburg und Pferdsdorf / Spichra sowie im Zusammenhang mit<br />

der Verkehrsnetzertüchtigung zwischen Eisenach, Stockhausen und Wutha-Farnroda.<br />

▪ Im siedlungsgeprägten Raum zwischen Vacha – Bad Salzungen – Schwallungen entlang des Werratales zwischen<br />

den Naturräumen der Werraaue Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen – Vacha und dem Bad Salzunger Buntsandste<strong>in</strong>land bestehen Vorbelastungen<br />

<strong>in</strong>sbesondere durch den Rohstoffabbau, die W<strong>in</strong>denergienutzung sowie die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung<br />

der vergangenen Jahre. Die <strong>in</strong> diesem Raum erfolgten regionalplanerischen Festlegungen wurden <strong>in</strong> der Regel<br />

auf der Grundlage bestehender Nutzungen oder Nutzungsrechte bestimmt. Standortbezogen erfolgten bei Vorrangund<br />

Vorbehaltsgebieten kle<strong>in</strong>räumig Korrekturen der Gebietsabgrenzungen und zum Teil ergänzende Gebietsausweisungen<br />

(z.B. RIG-3, kis-9, kis-12), von denen trotz zusätzlicher Umweltauswirkungen ke<strong>in</strong>e erheblichen Änderungen<br />

<strong>in</strong> der Beurteilung relevanter kumulativer Wirkungen gegenüber der Bestandssituation zu erwarten s<strong>in</strong>d. Der mit<br />

dem Kiesabbau <strong>in</strong> der Werraaue verbundene Verlust von z.T. besonders ertragreichen Böden bzw. von relevanten<br />

Lebensraumstrukturen (Wiesenbrüter) ist <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 e<strong>in</strong>schließlich möglicher Folgewirkungen (s.o.)<br />

bereits betrachtet worden. Der Ausbau der B 19 / B 62 dient <strong>in</strong>sbesondere der <strong>in</strong>nerörtlichen Entlastung, führt aber<br />

auch zu e<strong>in</strong>er Verlagerung der Umweltauswirkungen <strong>in</strong> bisher weniger belastete Bereiche oder <strong>in</strong> Bereiche, die bereits<br />

e<strong>in</strong> erhebliches Belastungspotenzial aufweisen (z.B. B 62-Werraquerung <strong>in</strong>sbesondere im Zusammenhang mit<br />

bestehenden Nutzungen und den Aspekten Landschaftsbild, klimaökologische Wirksamkeit, Retentions- und Lebensraumveränderungen).<br />

Kumulative Folgewirkungen können durch die möglichen Entwicklungen daher nicht ausgeschlossen<br />

werden. Ihre Relevanz wird vor allem von der Art der konkreten Umsetzung bestimmt.<br />

▪ Der Raum bei Queienfeld, am Rande des Naturraumes Thür<strong>in</strong>ger Grabfeld gelegen, ist im Zusammenhang mit der<br />

landesplanerisch vorbestimmten Ausweisung der Industriegroßfläche „Grabfeld“ kumulativ h<strong>in</strong>sichtlich der regionalplanerischen<br />

Ergänzung (IG) des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes „Im Oberen Weidig“ sowie dem Vor-<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


anggebiet W-11 am Schlotberg zu betrachten. Kumulative Effekte im S<strong>in</strong>ne summarischer Wirkungen s<strong>in</strong>d wahrsche<strong>in</strong>lich,<br />

<strong>in</strong>sbesondere bei den Schutzgütern Boden, Klima / Luft und Landschaft (zunehmende <strong>in</strong>dustrielle Überprägung),<br />

teilweise auch beim Schutzgut Wasser. Ihre Erheblichkeit hängt von der konkreten Ausgestaltung bzw.<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der jeweiligen Gebiete ab. E<strong>in</strong> zusätzlicher irreversibler Verlust entsteht <strong>in</strong> jedem Fall für das Schutzgut<br />

Boden <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.<br />

▪ Der Raum um Eisfeld zwischen den Naturräumen Südthür<strong>in</strong>ger Buntsandste<strong>in</strong>land-Waldland und Schalkauer Thür<strong>in</strong>ger-Wald-Vorland<br />

unterliegt auf Grund se<strong>in</strong>er raumstrukturellen Lagegunst und der bisher vollzogenen Siedlungsund<br />

Infrastrukturentwicklung bereits e<strong>in</strong>er erheblichen Vorbelastung <strong>Umweltbericht</strong>, 2. Dieser Raum ist von folgenden<br />

Festlegungen betroffen: RIG-4, S-4 / s-4, K-19, K-20, T-4, Rückhaltebecken Eisfeld und die Ortsumfahrung<br />

B 281 Sachsenbrunn. Bis auf das Rückhaltebecken Eisfeld und die Ortsumfahrung Sachsenbrunn handelt es sich<br />

auch hier um bestehende Nutzungen, die zum Teil durch die regionalplanerischen Festlegungen lediglich ergänzt<br />

werden. Bei den wasserwirtschaftlichen bzw. verkehrs-technischen Vorhaben s<strong>in</strong>d die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e umweltschonende<br />

Umsetzung gegeben. Die bestehende Belastungssituation lässt auf Grund der gegebenen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>in</strong>sgesamt ke<strong>in</strong>e relevanten kumulativen Auswirkungen <strong>in</strong> diesem Raum erwarten.<br />

▪ Der südliche Raum bei Sonneberg, im Naturraum Ste<strong>in</strong>achaue gelegen, ist durch vielfältige Raumnutzungen vorbelastet.<br />

Die topographische Lagegunst der Ste<strong>in</strong>achaue am südlichen Stadtrand von Sonneberg hat e<strong>in</strong>e darauf ausgerichtete<br />

Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung, e<strong>in</strong>schließlich der Nutzung von Lagerstätten von Kiesen und Sanden<br />

im nahen Umfeld, gefördert. Die regionalplanerischen Festlegungen sehen e<strong>in</strong>e Erweiterung / Ergänzung bestehender<br />

Nutzungen (RIG-6, kis-13, S-6 / s-6, S-7 / s-7) bzw. den Erhalt e<strong>in</strong>er pr<strong>in</strong>zipiellen Nutzungsmöglichkeit<br />

(kis-14, kis-15, kis-16) vor. Die Fortführung bestehender Nutzungen bzw. ihre teilräumliche Ergänzung führt nicht zu<br />

e<strong>in</strong>er grundsätzlich neuen Belastungssituation. Kumulative Effekte können aber <strong>in</strong> Zusammenhang mit den <strong>in</strong> der<br />

flussnahen Ste<strong>in</strong>achaue ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten Rohstoffe sowie dem Vorranggebiet Regional bedeutsame<br />

Industrie- und Gewerbeansiedlungen auftreten. Das heißt, neben den <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 dargestellten<br />

Auswirkungen auf die e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter, <strong>in</strong>sbesondere das Schutzgut Boden, kann e<strong>in</strong>e vollständige und gleichzeitige<br />

Inanspruchnahme dieser Gebiete zusätzliche, sich ergänzende Belastungen auch für alle anderen Schutzgüter<br />

z.B. durch veränderte lokalklimatische Bed<strong>in</strong>gungen (Lärm-, Staub-, Schadstoffbelastung), Veränderungen des<br />

lokalen Abflussregimes, Veränderungen der auetypischen Landschaftsstruktur usw. hervorrufen. Die tatsächlichen<br />

Umweltauswirkungen s<strong>in</strong>d stark abhängig vom Zeitpunkt, der Art und dem Umfang e<strong>in</strong>er möglichen Umsetzung der<br />

getroffenen Festlegung. Für die mögliche Rohstoffgew<strong>in</strong>nung wurden Festlegungen zur Rekultivierung getroffen, die<br />

mögliche Umweltauswirkungen <strong>in</strong> Bezug auf die jeweilige standörtliche Situation reduzieren <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2<br />

und die dadurch Folgewirkungen durch Konzentration von Umwelt belastenden Nutzungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Raum vermeiden<br />

sollen.<br />

Zusätzlich relevante Wirkeffekte (Wirkzonen) s<strong>in</strong>d auf der Ebene des Regionalplanes nur bed<strong>in</strong>gt valide ermittelbar, da<br />

die tatsächlichen Wirkungen sehr stark abhängig s<strong>in</strong>d von den konkreten Projektparametern der jeweiligen Vorhaben<br />

und der konkreten räumlichen Situation (Topographie). Da es sich bei den umweltrelevanten Festlegungen des Regionalplanes<br />

<strong>in</strong> der Regel lage- bzw. standortbezogen um ke<strong>in</strong>e neuen Wirkfaktoren handelt oder die Wirkeffekte (z.B.<br />

durch Vorbelastungen, Lagebed<strong>in</strong>gungen, Grundsatzfestlegung usw.) nur e<strong>in</strong>geschränkt als relevante Umweltauswirkungen<br />

anzunehmen s<strong>in</strong>d, ist kaum mit zusätzlichen, über die <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 dargestellten h<strong>in</strong>ausgehenden Umweltauswirkungen<br />

zu rechnen. Lediglich beim Neubau von Verkehrstrassen, wie bereits <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1 aufgeführt,<br />

ist durch die relative Siedlungsnähe (Ortsumfahrungen) und die Durchquerung von vorhandenen bzw. geplanten<br />

Großschutzgebieten (mit e<strong>in</strong>em hohen Anteil an erholungswirksamen Bereichen / hohe Landschaftsbildqualität) e<strong>in</strong> zusätzliches,<br />

über den unmittelbar betroffenen Raum h<strong>in</strong>ausgehendes (vor allem visuelles und akustisches) Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial<br />

anzunehmen. Dies ist <strong>in</strong>sbesondere aufgrund der Trassenlänge/-führung für die Verkehrstrassen B 62<br />

Schmalkalden – Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda sowie aufgrund der Nähe zu naturschutzfachlich relevanten<br />

Gebieten neben den <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1 und 3.1.4 genannten Verkehrstrassen auch bei der Ortsumfahrung<br />

B 87n Oberkatz bei nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen.<br />

3.2 Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung und Kompensation erheblicher<br />

negativer Umweltauswirkungen<br />

Alle durch den Regionalplan getroffenen Festlegungen, die nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben können,<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel auf der Ebene der konkreten Projektgenehmigung e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder auch<br />

der naturschutzrechtlichen E<strong>in</strong>griffsregelung zu unterziehen (vgl. <strong>Umweltbericht</strong>, 3). Damit ist die nochmalige Ause<strong>in</strong>andersetzung<br />

mit den standortbezogen ermittelbaren Umweltauswirkungen des Vorhabens verbunden und zusätzlich<br />

die Verpflichtung, maßnahmenkonkret nachzuweisen, dass ke<strong>in</strong>e wesentliche Verschlechterung der Umweltsituation<br />

(<strong>in</strong>sbesondere der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes) e<strong>in</strong>tritt, solange ke<strong>in</strong>e triftigen Gründe dies<br />

verh<strong>in</strong>dern (Abwägung). Insofern s<strong>in</strong>d durch bundes- und landesgesetzliche Vorgaben Regelungen getroffen, die für die<br />

Umsetzung von Festlegungen <strong>in</strong> der Regel die Umweltverträglichkeit bzw. nur unwesentliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen des<br />

Umweltzustandes sichern sollen. Ferner trifft der Landesentwicklungsplan e<strong>in</strong>e Vielzahl von allgeme<strong>in</strong>en Festlegungen,<br />

die der Verh<strong>in</strong>derung bzw. Verr<strong>in</strong>gerung von erheblichen negativen Umweltauswirkungen dienen und die durch den Regionalplan<br />

nicht weiter konkretisiert werden (z.B. LEP, 5.1.8).<br />

33<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


34<br />

Nachfolgende Planungen (z.B. Bauleitplanung) und Maßnahmen s<strong>in</strong>d nach Möglichkeit so zu gestalten bzw. erforderliche<br />

Kompensationsmaßnahmen so zu steuern, dass die <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 festgestellte, relevante<br />

▪ mögliche Betroffenheit besonderer Umweltmerkmale im Rahmen der sachlichen und räumlichen Konkretisierung der<br />

Festlegungen des Regionalplanes und im Rahmen des jeweiligen Ermessensspielraumes z.B. auch durch die begleitende<br />

Landschaftsplanung möglichst vermieden oder zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e wesentliche Bee<strong>in</strong>trächtigung verh<strong>in</strong>dert wird,<br />

▪ großflächige Inanspruchnahme besonders h<strong>in</strong>sichtlich der vermeidbaren Wirkungen, z.B. durch die strukturelle E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

des Gebietes <strong>in</strong> die umgebende Landschaft (Schonung Landschaftsbild, E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den lokalen Biotopverbund<br />

und <strong>in</strong> den lokalen Wasserhaushalt usw.), e<strong>in</strong>e raumrelevante Verschlechterung des Umweltzustandes verh<strong>in</strong>dert,<br />

▪ mögliche Kumulationswirkung besonders <strong>in</strong> den vorbelasteten Räumen durch z.B. <strong>in</strong>tegrierte landschaftsplanerische<br />

oder städtebauliche Planungskonzepte vermieden wird.<br />

Durch den Regionalplan werden ferner Vorkehrungen für e<strong>in</strong>e Entwicklung getroffen, die e<strong>in</strong> hohes Umweltschutzniveau<br />

im S<strong>in</strong>ne der Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG sichert. Das heißt, über die E<strong>in</strong>zelfallbetrachtung h<strong>in</strong>aus wird gesamträumlich e<strong>in</strong>e<br />

nachhaltige Entwicklung angestrebt, die voraussetzt, dass die entsprechenden Rahmenbed<strong>in</strong>gungen dafür geschaffen<br />

wurden. Der Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen enthält daher Festlegungen, die geeignet s<strong>in</strong>d, mögliche erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen, die durch die Umsetzung des Regionalplanes entstehen könnten, zu verh<strong>in</strong>dern, zu verr<strong>in</strong>gern<br />

oder die Voraussetzungen dafür zu schaffen, mögliche negativen Folgen zu kompensieren (Anhang I, Pkt. g der Richtl<strong>in</strong>ie<br />

20<strong>01</strong>/42/EG). Außerdem werden durch die Ausweisung von Gebieten, die der Sicherung von Freiraumfunktionen dienen,<br />

besonders umweltsensible Bereiche vor e<strong>in</strong>er Inanspruchnahme geschützt. Zu den regionalplanerischen Festlegungen,<br />

von denen Umwelt entlastende / schützende Wirkungen ausgehen können, zählen <strong>in</strong>sbesondere:<br />

▪ Reduzierung der Siedlungsflächenneuausweisung Regionalplan, G 2-1, G 2-2, G 2-3<br />

▪ Siedlungszäsuren Regionalplan, Z 2-3,<br />

▪ Landschaftsschonende Energietrassenführung Regionalplan, G 3-21,<br />

▪ Sicherung von erkundeten Grundwasservorkommen Regionalplan, G 3-27 / G 3-28,<br />

▪ Fließgewässer- und Auenrevitalisierung Regionalplan, G 3-29, G 4-6 und G 4-8,<br />

▪ Sicherung regional bedeutsamer gewachsener Kulturlandschaften Regionalplan, G 4-2,<br />

▪ Sicherung unzerschnittener, störungsarmer Räume Regionalplan, G 4-4,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Regionalplan, Z 4-1 / G 4-7,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz Regionalplan, Z 4-2 / G 4-9,<br />

▪ Sicherung besonders ertragreicher Böden Regionalplan, G 4-12,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regionalplan, Z 4-5 / G 4-17,<br />

▪ Landschaftsgerechte Anpassung / Folgennutzungen für den Rohstoffabbau Regionalplan, G 4-23 bis G 4-25.<br />

Umweltentlastende Wirkungen (bezogen auf das Schutzgut Mensch) sollen auch die regionalplanerisch gesicherten<br />

Ortsumfahrungen und die funktionsbezogene Steuerung der Siedlungsstrukturentwicklung als Vermeidungsmaßnahmen<br />

für siedlungs<strong>in</strong>duzierte Verkehrsströme entfalten.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wurden im Prozess der Planänderung für die prüfpflichtigen Inhalte des Regionalplanes Standortkonzepte<br />

und Alternativen gewählt, die unter Berücksichtigung des jeweiligen themenbezogenen planerischen Konzeptes möglichst<br />

wenig oder ke<strong>in</strong>e negativen Umweltauswirkungen entfalten bzw. bereits e<strong>in</strong>e entsprechende Vorbelastung aufwiesen<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 1.2. Teilräumliche Kumulationswirkungen konnten so zum Beispiel weitgehend vermieden<br />

werden <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.4. Im E<strong>in</strong>zelfall wurden Streichungen bzw. Änderungen von Festlegungen mit voraussichtlich<br />

erheblich negativer Wirkung vorgenommen (z.B. zum Kiesabbau <strong>in</strong> der Werraaue, Pufferzonen bei W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3).<br />

Damit wird dem Grundsatz der Vermeidung (Verh<strong>in</strong>derung erheblicher negativer Umweltauswirkungen) Rechnung getragen.<br />

E<strong>in</strong> unmittelbarer Maßnahmebezug zu e<strong>in</strong>zelnen Festlegungen ist auf Grund der pr<strong>in</strong>zipiell Rahmen setzenden<br />

Funktion des Regionalplanes selten möglich. Mit den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Freiraumsicherung wurden aber<br />

z.B. umfassend naturschutzfachlich evaluierte Suchräume und Räume für konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

implizit gesichert. Ca. 4.300 ha der Flächen für konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen s<strong>in</strong>d durch Vorranggebiete<br />

Freiraumsicherung sogar verb<strong>in</strong>dlich gesichert. Durch Regionalplan, Z 2-3 (Siedlungsentwicklung) und Regionalplan,<br />

G 4-23 bis G 4 25 (Rohstoffabbau) wurden auch Vorgaben bestimmt, die unmittelbar mit regionalplanerischen<br />

Festlegungen verbundene negative Umweltwirkungen verh<strong>in</strong>dern bzw. verr<strong>in</strong>gern sollen.<br />

Mit den oben aufgeführten Festlegungen s<strong>in</strong>d die raumordnerischen Voraussetzungen für die Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung<br />

und Kompensation der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 dargestellten voraussichtlich erheblichen, negativen Umweltauswirkungen<br />

quantitativ und <strong>in</strong> wesentlichen Bereichen auch qualitativ gegeben.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


35<br />

4. Überwachungsmaßnahmen (Monitor<strong>in</strong>g)<br />

Die Überwachung bei der Verwirklichung des Regionalplanes auftretender Umweltauswirkungen (Monitor<strong>in</strong>g) ist vor allem<br />

erforderlich, um frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen zu ermitteln, um ggf. geeignete Gegenmaßnahmen<br />

ergreifen zu können. Unter Verwirklichung wird <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Umsetzung und Konkretisierung von regionalplanerischen<br />

Festlegungen durch nachfolgende Planungen und Maßnahmen verstanden. Gegenstand der Umweltüberwachung<br />

s<strong>in</strong>d erhebliche, bei der Umweltprüfung nicht ermittelte bzw. erkannte oder erkennbare und daher nicht berücksichtigte<br />

Umweltauswirkungen. Als unvorhergesehene Umweltauswirkungen im S<strong>in</strong>ne der Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG kommen<br />

daher nur signifikante Veränderungen der Schutzgüter <strong>in</strong> Frage, mit denen man aufgrund vorliegender Informationen<br />

nicht oder nicht <strong>in</strong> der entsprechenden Intensität gerechnet hat. Werden dabei signifikante Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

erkannt, ist deren Ursache (Verursacher) zu ermitteln. Schwierigkeiten bei der Feststellung von Veränderungen und<br />

ihren Ursachen s<strong>in</strong>d häufig auf den nicht e<strong>in</strong>deutig verortbaren Verursacher zurückzuführen. Die plausible Herleitung von<br />

Ursache-Wirkung-Beziehungen wird gerade auf Ebene der Regionalplanung auch im Zusammenspiel der Festlegungswirkungen<br />

daher nur grob modellhaft zu leisten se<strong>in</strong>. Basisjahr der Betrachtungen ist das Jahr des In-Kraft-Tretens des<br />

Regionalplanes. Der Betrachtungszeitraum soll e<strong>in</strong>e Jahresdekade umfassen, e<strong>in</strong>e Überprüfung der Entwicklung soll<br />

spätestens im Rahmen der Planüberprüfung nach § 14 Abs. 7 ThürLPlG erfolgen.<br />

Pr<strong>in</strong>zipiell kann das Monitor<strong>in</strong>g <strong>in</strong> zwei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe werden nachfolgende Planungen auf e<strong>in</strong>e<br />

konforme Umsetzung und daraufh<strong>in</strong> geprüft, <strong>in</strong>wieweit die <strong>in</strong> der Umweltprüfung prognostizierten Umweltauswirkungen<br />

e<strong>in</strong>getroffen s<strong>in</strong>d. Dabei kann auf Daten des Raumordnungskatasters der Oberen Landesplanungsbehörde zurückgegriffen<br />

werden bzw. kann dies im Zuge der Beteiligungsverfahren z.B. bei Raumordnungsverfahren geschehen. In der zweiten<br />

Stufe wird auf vorhandene Daten der Umweltbeobachtung (obere Landesbehörden mit umweltbezogenen Aufgabenbereich)<br />

und auf die Verwendung von Umweltleit<strong>in</strong>dikatoren zurückgegriffen, die von der Regionalplanung durch unmittelbare<br />

Vorgaben oder dem Setzen von wesentlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen messbar bee<strong>in</strong>flussbar s<strong>in</strong>d (vgl. Tab.8). Dabei<br />

handelt es sich um Indikatoren, die e<strong>in</strong>en unmittelbaren Bezug zu regionalplanerischen Festlegungen sowie Umweltzielen<br />

haben und besonders geeignet s<strong>in</strong>d, durch die Verwirklichung des Regionalplanes den Zustand der Umwelt zu bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Tab.8 Umweltleit<strong>in</strong>dikatoren und Zielwerte<br />

Nr.<br />

Indikator<br />

Betrachtungszeitraum<br />

10 Jahre<br />

Regionalplanerische<br />

Festlegungen<br />

Umweltziele<br />

(Tab.7)<br />

1.<br />

Entwicklung der Gesamtfläche für<br />

Siedlung und Verkehr<br />

max. 3 % Zunahme G 2-1, G 2-2, G 2-3 Nrn.1, 3 und 9<br />

2.<br />

Gesamtfläche unzerschnittener, störungsarmer<br />

Räume<br />

unter 1 % Abnahme G 4-4 Nrn.1, 7, 8 und 9<br />

3.<br />

Gesamtfläche schutzwürdiger Böden<br />

(selten, naturnah)<br />

unter 1 % Abnahme Z 4-1, G 4-7 Nrn.1 und 3<br />

4.<br />

Gesamtfläche nährstoffreicher Böden<br />

(Nutzungseignungsklasse unter 10)<br />

unter 1 % Abnahme Z 4-4, G 4-12, G 4-14 Nrn.1 und 3<br />

5. Erweiterter Retentionsraum (HQ200) unter 1 % Abnahme Z 4-2, G 4-9 Nrn.1, 2 und 5<br />

6.<br />

Flächenanteil des Rohstoffabbaues an<br />

der Regionsfläche (%)<br />

unter 1 % Z 4-6, G 4-19, G 4-21, G 4-22 Nrn.1, 3, 4, 8 und 10<br />

7. Waldanteil an der Regionsfläche (%) 44,5 % Z 4-1, Z 4-5, G 4-7, G 4-17 Nrn.1, 2, 3, 6, 7 und 8<br />

Im Rahmen des festgelegten Überprüfungsturnus des Regionalplanes (s.o.) soll se<strong>in</strong>e Wirksamkeit h<strong>in</strong>sichtlich des Erhaltes<br />

e<strong>in</strong>es guten Umweltzustandes e<strong>in</strong>schließlich der Rahmen setzenden Sicherungsabsichten evaluiert werden. Die<br />

Ergebnisse sollen dargestellt und bei Bedarf Schlussfolgerungen für die Änderung des Regionalplanes gezogen werden.<br />

Das Monitor<strong>in</strong>g bezüglich der Umweltauswirkungen auf FFH- und SPA-Gebiete kann an das Gebietsmanagement der<br />

Naturschutzbehörde gekoppelt werden. Gegebenenfalls ist auch e<strong>in</strong>e spätere Anpassung der Überwachungsmechanismen<br />

des Regionalplanes notwendig.<br />

Im Zuge der Abschichtung verbleibt auch e<strong>in</strong> Konkretisierungserfordernis für die Überwachungsmaßnahmen im Rahmen<br />

nachfolgender Plan- und Genehmigungsverfahren. Bei der Umsetzung bzw. Ausformung regionalplanerischer Vorgaben<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abhängigkeit der sachlich-räumlichen Konkretisierung (Maßstabsebene) plan- oder projektbezogen entsprechend<br />

präzisierte bzw. ergänzende Überwachungsmaßnahmen (z.B. avifaunistisches Monitor<strong>in</strong>g an W<strong>in</strong>denergieanlagen) zu<br />

bestimmen, um e<strong>in</strong>e vertikale Funktionsfähigkeit der planbezogenen Umweltüberwachung zu sichern. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />

für die Festlegungstypen / Festlegungen, bei denen ke<strong>in</strong> beurteilungsfähiger Detaillierungsgrad bzw. valide bestimmbarer<br />

Kausalzusammenhang (Ursache-Wirkungs-Beziehung) im Rahmen der Umweltprüfung des Regionalplanes<br />

hergestellt werden konnte <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


36<br />

5. Gesamtplanbetrachtung und allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung<br />

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürLPlG ist vorzusehen, dass bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen e<strong>in</strong>e Umweltprüfung<br />

durchgeführt wird. Sie erfolgt nach § 8 Abs. 4 ThürLPlG als nicht selbstständiger Teil im Rahmen der Änderung des<br />

Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen. Die Fortschreibung des Regionalplanes wurde durch die Beschlussfassung der <strong>Regionale</strong>n<br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen am 22.06.2004 und die Bekanntmachung der allgeme<strong>in</strong>en Planungsabsichten<br />

im Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr. 27/2004 e<strong>in</strong>geleitet.<br />

Das Ziel der Umweltprüfung ist es, sich möglichst frühzeitig im Planungsprozess mit den Umweltauswirkungen der Planung<br />

ause<strong>in</strong>anderzusetzen, um zu nachhaltigeren Lösungen <strong>in</strong> der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung zu gelangen (Europäische<br />

Kommission 2003, S. 27) und dem Planungsträger die umweltbezogenen Folgen se<strong>in</strong>er Entscheidungen bewusst zu machen.<br />

Damit soll e<strong>in</strong> hohes Umweltschutzniveau im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen Raumentwicklung gesichert werden (Art. 1<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG). Der <strong>Umweltbericht</strong> dokumentiert den Prüfvorgang <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en wesentlichen Bestandteilen (Ermitteln,<br />

Beschreiben und Bewerten der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen) und die Ergebnisse der Prüfung –<br />

mögliche Umweltfolgen des Regionalplanes ausgehend vom jetzigen Umweltzustand, e<strong>in</strong>schließlich der Bemühungen,<br />

nachteilige Umweltauswirkungen möglichst ger<strong>in</strong>g zu halten (Alternativenprüfung – Verh<strong>in</strong>derung / Verr<strong>in</strong>gerung / Kompensation)<br />

– nach den Maßgaben des § 8 ThürLPlG. Das Ergebnis der Umweltprüfung wurde <strong>in</strong> der Gesamtabwägung<br />

zum Regionalplan berücksichtigt.<br />

Mit der Umweltprüfung als Trägerverfahren wurde auch die Vere<strong>in</strong>barkeit mit den Erhaltungszielen und dem jeweiligen<br />

Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete geprüft. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtswirkungen zur eigentlichen Umweltprüfung<br />

wurden die ermittelten Ergebnisse <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Umweltbericht</strong>es eigenständig nachvollziehbar dokumentiert.<br />

Die Festlegung des Untersuchungsrahmens (Umfang und Detaillierungsgrad der <strong>in</strong> den <strong>Umweltbericht</strong> aufzunehmenden<br />

Informationen) e<strong>in</strong>schließlich relevanter Umweltziele (als Bewertungsmaßstab) für die Umweltprüfung erfolgte unter<br />

Beteiligung der Behörden mit umweltbezogenem Aufgabenbereich e<strong>in</strong>schließlich der Umweltverbände (Scop<strong>in</strong>g). Maßgebend<br />

waren dabei die Regelungsbefugnis und der Konkretisierungsgrad des Regionalplanes sowie die festgestellte,<br />

für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche methodische Vorgehensweise geeignete Datenlage. Die festgelegte Methodik der Prüfung folgt dem<br />

Grundpr<strong>in</strong>zip der ökologischen Risikoanalyse.<br />

Der Regionalplan schafft den Rahmen für e<strong>in</strong>e zusammenfassende, übergeordnete räumliche Entwicklung der Planungsregion<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen und trägt durch die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zur Ordnung,<br />

Sicherung und Entwicklung der Raumfunktionen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen Raumentwicklung bei. Er enthält <strong>in</strong>sbesondere<br />

Festlegungen zu den Grundzügen der Siedlungsentwicklung und Zentralen Orte, soweit sie nicht durch den<br />

Landesentwicklungsplan 2004 festgelegt s<strong>in</strong>d, der Sicherung und der Entwicklung des Freiraumes sowie zu regional bedeutsamen<br />

Infrastrukturtrassen und -standorten. Der Regionalplan enthält auch Festlegungen zu raumbedeutsamen Planungen<br />

und Maßnahmen der Fachplanungen. Die Ermittlung zur regionalplanerischen Ausweisung geeigneter Gebiete<br />

be<strong>in</strong>haltete neben der sachbezogenen Eignungsbewertung (e<strong>in</strong>schließlich Variantenbetrachtung) ebenso die Betrachtung<br />

der möglichen Umweltbelastung und e<strong>in</strong>er möglichst umweltverträglichen Variantenwahl (Verh<strong>in</strong>derungs- und Vermeidungsmaßnahme).<br />

Die Umweltprüfung des Regionalplanes erfolgte durch die Prüfung der normativen Bestandteile (Ziele und Grundsätze<br />

der Raumordnung ohne Begründungen), bei denen durch e<strong>in</strong>e Umsetzung erhebliche Umweltauswirkungen als möglich<br />

angenommen wurden. Die Umweltprüfung wurde entsprechend e<strong>in</strong>er angemessenen Verhältnismäßigkeit auf die vom<br />

Regionalplan ausgehenden wesentlichen Wirkungen konzentriert (vgl. § 8 Abs. 1 ThürLPlG). E<strong>in</strong> wichtiges Kriterium war<br />

dabei der h<strong>in</strong>reichend konkret bestimmbare Bezug e<strong>in</strong>es Planbestandteiles zu möglichen Umweltauswirkungen, <strong>in</strong>soweit<br />

sie auf der Ebene des Regionalplanes erkennbar und von Bedeutung s<strong>in</strong>d. Aus diesem Grunde nicht geprüfte Festlegungstypen<br />

wurden im jeweiligen Kapitel bzw. Abschnitt benannt und s<strong>in</strong>d im Zuge der Konkretisierung durch die nachfolgenden<br />

Fach- bzw. geme<strong>in</strong>dlichen Planungen zu prüfen. Wesentliche Inhalte des Regionalplanes, bei denen davon<br />

ausgegangen werden konnte, dass ke<strong>in</strong>e negativen erheblichen Umweltauswirkungen mit den regionalplanerischen Regelungen<br />

verbunden s<strong>in</strong>d bzw. unter Berücksichtigung des Regelungs<strong>in</strong>haltes des Regionalplanes die Voraussetzungen<br />

für e<strong>in</strong>e valide Abschätzung der Umweltauswirkung nicht gegeben waren (Abschichtungserfordernis) s<strong>in</strong>d der Tab.1<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 1.2 zu entnehmen. Bei den Festlegungen, die bereits e<strong>in</strong>er umweltbezogenen Prüfung im Rahmen<br />

anderer Verfahren unterzogen wurden, wurde <strong>in</strong> der Regel auf e<strong>in</strong>e nochmalige oder parallele Prüfung im S<strong>in</strong>ne der Vermeidung<br />

von Mehrfachprüfungen verzichtet (vgl. § 8 ThürLPlG und Art. 5 Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG). Differenziert wurde die<br />

umweltbezogene Bewertung der Festlegungen auch nach ihrer jeweiligen raumordnerischen B<strong>in</strong>dungswirkung.<br />

Von den geplanten Festlegungen für Raumnutzungen und Raumfunktionen wurden folgende zehn Festlegungstypen bestimmt,<br />

bei denen unter Umständen von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgegangen werden muss:<br />

▪ Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1,<br />

▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />

▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />

▪ Festlegungen zu Brachflächen und Konversion <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.4,<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />

▪ Festlegungen zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.6,<br />

▪ Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />

▪ Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.8,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />

Für die Festlegungstypen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1, 1.2.4, 1.2.6 und 1.2.8 wurde nach Überprüfung festgestellt, dass die<br />

o.g. räumlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e vertiefende Prüfung fehlen oder auf Grund der prognostisch<br />

nur ger<strong>in</strong>gen Umweltauswirkungen e<strong>in</strong> Prüferfordernis entfällt. Der Prüfungsumfang für die übrigen sechs Festlegungstypen<br />

ist <strong>in</strong> der Tab.9 dargestellt. Positive Umweltauswirkungen werden <strong>in</strong>sbesondere im Vergleich zur Nichtdurchführung<br />

des Regionalplanes und im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung und Kompensation<br />

erheblicher negativer Umweltauswirkungen dargestellt.<br />

Tab.9 Übersicht: Vertieft geprüfte regionalplanerische Festlegungen<br />

Festlegung<br />

Regionalplan<br />

Anzahl der<br />

E<strong>in</strong>zelprüfungen<br />

Abschichtung<br />

Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen 2.2.1 1 – 1<br />

Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und<br />

Gewerbeansiedlungen<br />

Vertiefte<br />

Prüfung<br />

2.2.2 6 2 4<br />

Trassenfreihaltung Straße (L<strong>in</strong>ien / Korridore) 3.1 33 11 22<br />

Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie 3.2.2 14 – 14<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung 4.4 15 – 15<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe 4.5 99 20 79<br />

Gesamt 168 33 135<br />

E<strong>in</strong>er vertiefenden Prüfung wurden bezogen auf den vorliegenden Regionalplan <strong>in</strong>sgesamt 135 E<strong>in</strong>zelfestlegungen unterzogen<br />

(im Laufe des gesamten Planungsprozesses wurden allerd<strong>in</strong>gs wesentlich mehr E<strong>in</strong>zelprüfungen durchgeführt).<br />

Geprüft wurden die möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter (Umweltaspekte) Mensch; Kultur- und sonstige Sachgüter;<br />

Boden; Wasser; Klima / Luft; Biologische Vielfalt / Fauna / Flora; Landschaft und deren Wechselwirkungen (e<strong>in</strong>schließlich<br />

sekundärer bzw. kumulativer Folgewirkungen). Die mögliche Betroffenheit e<strong>in</strong>zelner Schutzgüter resultiert<br />

aus der Art, der Intensität und dem Umfang möglicher Vorhaben <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem derzeitigen Umweltzustand (Vorbelastung<br />

und umweltbezogene Sensibilität / Bedeutung des jeweiligen Gebietes).<br />

Die Analyse des aktuellen Zustandes der Umwelt zeigt für die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>e nahezu<br />

flächendeckend hohe ökologische Leistungsfähigkeit, die sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vielzahl umweltbezogener Schutzgebietsausweisungen<br />

bzw. schutzwürdiger Bereiche ausdrückt, und zum anderen e<strong>in</strong>e durch wirtschaftliche Aktivitäten bzw.<br />

durch e<strong>in</strong>e konzentrierte Siedlungs- und Infrasturkurentwicklung verursachte erhebliche (komplexe) Belastungssituation<br />

e<strong>in</strong>zelner Teilräume. Zu diesen zählen <strong>in</strong>sbesondere<br />

▪ der Raum um Eisenach – Wutha-Farnroda – Ruhla,<br />

▪ die Bundesautobahnen A 4, A 71 und A 73,<br />

▪ die Siedlungs- und Infrastrukturbänder entlang des Werratales (Schwallungen bis Vacha und Obermaßfeld / Grimmenthal<br />

bis Wasungen), am südlichen Gebirgsrand des Thür<strong>in</strong>ger Waldes / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges (Barchfeld /<br />

Bad Liebenste<strong>in</strong> – Schmalkalden – Ste<strong>in</strong>bach-Hallenberg – Zella-Mehlis / Suhl – Schleus<strong>in</strong>gen – Eisfeld) und im Ste<strong>in</strong>achtal<br />

zwischen Neuhaus am Rennweg und Sonneberg.<br />

Aber auch naturraumbezogen konnten e<strong>in</strong>zelne Belastungsschwerpunkte identifiziert werden. So weist die untere Werraaue<br />

ab Breitungen im Ergebnis verschiedener Nutzungse<strong>in</strong>flüsse e<strong>in</strong> differenziertes Spektrum an Umweltbelastungen<br />

auf (Versalzung, Kiesabbau, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Freizeitnutzung u.ä.). Die Ackerbaugebiete nordöstlich<br />

von Eisenach, bei Bad Salzungen und im Grabfeld / Heldburger Unterland s<strong>in</strong>d zum Teil durch Folgen e<strong>in</strong>er dauerhaft<br />

<strong>in</strong>tensiv betriebenen, landwirtschaftlichen Nutzung vorbelastet (Nährstoffaustrag, Veränderung des lokalen Wasserhaushaltes,<br />

Erosionsgefährdung, z.T. Monostrukturierung der Landschaft u.ä.).<br />

Bei e<strong>in</strong>er Fortgeltung des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen kann sich aufgrund der dar<strong>in</strong> festgelegten<br />

regionalplanerischen Intentionen e<strong>in</strong>e dispersere Belastungssituation für die Umwelt e<strong>in</strong>stellen, als dies mit dem Regionalplan<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen der Fall se<strong>in</strong> wird.<br />

Die möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Regionalplanes wurden bezogen auf die o.g. Schutzgüter ermittelt<br />

und bewertet. Im Zuge der Wirkungsprognose und -bewertung wurden die summarischen Wirkungen der Festlegungen<br />

auf e<strong>in</strong> Schutzgut ebenso betrachtet, wie die konkreten E<strong>in</strong>zelwirkungen der Festlegungen bei e<strong>in</strong>er anzunehmenden<br />

hohen Belastungs<strong>in</strong>tensität. Dazu wurden der Wirkpfad und die mögliche Wirk<strong>in</strong>tensität der Belastungsfaktoren <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung gesetzt mit der umweltbezogenen Sensibilität / Bedeutung des betroffenen Gebietes (besondere und allgeme<strong>in</strong>e<br />

Umweltmerkmale). Ferner wurden mögliche Wechselwirkungen (sekundär, kumulativ usw.) für die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Schutzgüter und Teilräume ermittelt, die über e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> s<strong>in</strong>guläre Wirkung e<strong>in</strong>zelner Belastungsfaktoren h<strong>in</strong>ausgehen.<br />

37<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


38<br />

Die Ergebnisse der Prüfung für den Bereich Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter zeigen, dass relevante Umweltauswirkungen<br />

durch die Siedlungs- und technische Infrastrukturentwicklung, den Rohstoffabbau und die Waldmehrung<br />

möglich s<strong>in</strong>d. Hierbei handelt es sich um Wirkungen, die im weitesten S<strong>in</strong>ne das Wohlbef<strong>in</strong>den des Menschen bee<strong>in</strong>flussen<br />

können (z.B. Lärm, visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen u.ä.). Die Mehrzahl der regionalplanerischen Festlegungen erfolgte<br />

<strong>in</strong> Bereichen, die bereits durch entsprechende Nutzungen e<strong>in</strong>e Vorbelastung aufweisen. Hier s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e grundsätzlich<br />

neuen Umweltauswirkungen zu erwarten. Ansonsten s<strong>in</strong>d bezogen auf die verbleibenden E<strong>in</strong>zelfestlegungen nur<br />

kle<strong>in</strong>räumige bzw. s<strong>in</strong>guläre Effekte zu erwarten, deren umweltbezogene Wirkung <strong>in</strong> der Regel durch die Art der Festlegung<br />

(überwiegend als Grundsatz) im Rahmen der räumlichen und sachlichen Konkretisierung im S<strong>in</strong>ne der Vermeidung<br />

reduziert werden kann. E<strong>in</strong>e spezifische Betrachtung erforderten die Festlegungen zu Trassenfreihaltungen. Großräumige<br />

Umfahrungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel nicht vorgesehen, so dass immer e<strong>in</strong>e gewisse Siedlungsnähe bestehen bleibt. Die<br />

von neu bestimmten Trassen oder Trassenkorridoren ausgehenden möglichen (Immissions-)Belastungen am Ortsrandbereich<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>s Verhältnis zu entlastenden Wirkungen im Orts<strong>in</strong>nenbereich zu setzen. In der Summe ist teilräumlich von<br />

ke<strong>in</strong>er höheren Umweltauswirkung für den Mensch auszugehen. Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenziale bestehen aber <strong>in</strong> Bezug<br />

auf die Bee<strong>in</strong>flussung siedlungsnaher Kaltluftbahnen und erholungswirksamer Bereiche (hohe Landschaftsbildqualität).<br />

Die möglichen Wirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter s<strong>in</strong>d auf Grund der e<strong>in</strong>geschränkten Datenlage im Rahmen<br />

nachfolgender Verfahren zu klären.<br />

Für den Bereich Natur und Landschaft s<strong>in</strong>d, nach Schutzgütern etwas differenziert, die gleichen geplanten Raumnutzungen<br />

beurteilungsrelevant, wie dies beim Schutzgut Mensch der Fall ist. Im Ergebnis der Prüfung können zusammenfassend<br />

folgende wesentliche Aussagen zu den schutzgutbezogenen Auswirkungen gemacht werden:<br />

▪ Der prognostizierbare Verlust von Boden allgeme<strong>in</strong> bzw. von Böden mit besonderen Funktionen liegt im Bereich von<br />

etwa e<strong>in</strong>em Prozent (oder sogar darunter) bezogen auf die jeweilige Gesamtfläche. Die Beanspruchung besonders<br />

ertragsstarker Böden (Nutzungseignungsklasse 4 bis 7) durch Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie Rohstoffabbau<br />

betrifft <strong>in</strong>sbesondere die großen Auen von Werra und Ste<strong>in</strong>ach sowie daran angrenzende Bereiche.<br />

▪ Die mögliche Bee<strong>in</strong>flussung des Schutzgutes Wasser durch regionalplanerische Festlegungen ist durch bestehende<br />

Nutzungen überwiegend bereits gegeben. Die möglichen neuen Umweltauswirkungen beschränken sich standortbezogen<br />

auf E<strong>in</strong>zelaspekte bzw. punktuelle Betroffenheiten im Rahmen des Rohstoffabbaues, der Trassenfreihaltung<br />

und der Siedlungsentwicklung (Sonneberg) ohne großräumig wirksam zu werden.<br />

▪ Durch die günstige klimaökologische Situation der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen bzw. bestehende teilräumliche<br />

Vorbelastungen ist von e<strong>in</strong>er nur ger<strong>in</strong>gen Bee<strong>in</strong>flussung des regionalen Klimapotenziales durch regionalplanerische<br />

Festlegungen auszugehen (verkehrs<strong>in</strong>duzierte Belastungen bestehen bereits im jeweiligen Teilraum oder s<strong>in</strong>d Bestandteil<br />

der Betrachtung des Schutzgutes Mensch).<br />

▪ E<strong>in</strong>e großräumige Bee<strong>in</strong>flussung der biologischen Vielfalt der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen durch relevante<br />

Veränderung der bestehenden Lebensraumstrukturen bzw. -bed<strong>in</strong>gungen ist nicht zu erwarten. Dies begründet sich<br />

entweder <strong>in</strong> der bestehenden Vorbelastung, der Konflikt m<strong>in</strong>imierenden Ausweisungsmethodik zu regionalplanerischen<br />

Festlegungen (z.B. zu Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie) oder der Art der Festlegung selbst (Grundsatz). Mögliche<br />

Umweltauswirkungen beschränken sich weitgehend auf standortbezogene E<strong>in</strong>zelaspekte <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

Trassenfreihaltungen (allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen mit e<strong>in</strong>em erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial bzgl. möglicher<br />

Barrierewirkungen) und dem Rohstoffabbau.<br />

▪ Relevant für das Schutzgut Landschaft s<strong>in</strong>d vor allem die Festlegungen, welche Vorhaben ermöglichen, die die gewachsene<br />

Landschaft so verändern, dass ihre affektive Aneignung erschwert oder bestehende landschaftsstrukturelle<br />

Zusammenhänge (z.B. Verflechtungsbereiche oder Funktionsbeziehungen) gestört werden. Die bestehende Landschaftsstruktur<br />

bleibt weitgehend unverändert, das bestehende Nutzungsmuster erhalten. Dies resultiert sicherlich<br />

auch aus dem Umstand, dass sich die Dynamik des Ausbaues und der Anpassung der Siedlungs- und Infrastruktur<br />

an benachbarte Bundesländer deutlich verlangsamt haben. Die großräumigen Wirkungen der Festlegungen des Regionalplanes<br />

auf die Landschaftsstruktur s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong>sgesamt als ger<strong>in</strong>g zu beurteilen, auch wenn im E<strong>in</strong>zelfall <strong>in</strong>sbesondere<br />

durch Festlegungen zu Trassenfreihaltungen und Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie bzw. durch mögliche Kumulationseffekte<br />

(vgl. Wechselwirkungen) teilräumlich mit e<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>flussung der Landschaftsstruktur zu rechnen<br />

ist.<br />

Die Betrachtung der Wechselwirkungen umfasst die Wirkungen:<br />

▪ die durch Wechselbeziehungen der Umweltfaktoren (Schutzgüter) neben der primären Wirkung auf e<strong>in</strong> Schutzgut<br />

auch sekundäre Wirkungen bei anderen Schutzgütern hervorrufen und/oder<br />

▪ die durch Interaktion oder Kausalwirkungen von Belastungsfaktoren zu e<strong>in</strong>er verstärkten Belastungswirkung auf e<strong>in</strong><br />

oder mehrere Schutzgüter führen können (kumulative Wirkungen).<br />

Die Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Umweltfaktoren werden <strong>in</strong>sbesondere dann beurteilungsrelevant,<br />

wenn sie durch die Art der Festlegung standortbezogen Wirkungsketten über mehrer Schutzgüter erwarten<br />

lassen oder wenn mehrere Belastungsfaktoren teilräumlich als die Wirkung verstärkend <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung treten können<br />

(Komplexwirkungen). Als mögliche „gekoppelte“ Wirkungseffekte (z.B. sekundäre Folgewirkungen) e<strong>in</strong>zelner<br />

Festlegungen wurden festgestellt:<br />

▪ die Verstärkung siedlungs<strong>in</strong>duzierter Wirkungsketten auf Grund großflächiger Versiegelung,<br />

▪ die Versiegelung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er Beanspruchung überschwemmungsgefährdeter Bereiche,<br />

▪ verkehrs<strong>in</strong>duzierte Wirkungsketten,<br />

▪ Komplexwirkungen durch Lage <strong>in</strong> ökologisch sensiblen Gebieten,<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


▪ Strukturveränderungen <strong>in</strong> bedeutsamen Kulturlandschaften mit hoher Landschaftsbildqualität.<br />

Bei der überwiegenden Anzahl der geprüften Festlegungen ist durch bestehende Nutzungen zum<strong>in</strong>dest teilweise oder<br />

teilräumlich der oben aufgezeigte Wirkungszusammenhang bereits als Vorbelastung gegeben. Mögliche Umweltauswirkungen<br />

beschränken sich weitgehend auf standortbezogene E<strong>in</strong>zelaspekte. Die Relevanz dieser Wirkeffekte kann aber<br />

nur im konkreten E<strong>in</strong>zelfall bei Vorliegen der konkreten Projektparameter bestimmt werden.<br />

Als Teilräume mit möglichen kumulativen Wirkungen (Kumulationsräume) auf Grund der Häufung von umweltrelevanten<br />

Festlegungen auch <strong>in</strong> Zusammenhang mit bestehenden Belastungsersche<strong>in</strong>ungen wurden ermittelt:<br />

▪ der nordöstliche Raum bei Eisenach,<br />

▪ der siedlungsgeprägte Raum zwischen Vacha, Bad Salzungen und Schwallungen,<br />

▪ der Raum um Queienfeld,<br />

▪ der Raum um Eisfeld und<br />

▪ der südliche Raum bei Sonneberg.<br />

Durch die bestehenden Nutzungen s<strong>in</strong>d die möglichen Wirkungszusammenhänge überwiegend bereits gegeben. Zusätzliche,<br />

kumulative Effekte können <strong>in</strong>sbesondere im Zusammenhang mit der möglichen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung<br />

und zum Teil <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem möglichen Rohstoffabbau auftreten. Betroffen ist vor allem das Schutzgut Boden,<br />

außerdem die Schutzgüter Klima / Luft, Wasser und Landschaft / Mensch. Die festgestellten Wirkungen bleiben<br />

aber <strong>in</strong> der Regel lokal begrenzt. Nur <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen können, z.B. durch den Neubau von Trassen <strong>in</strong>sbesondere im Thür<strong>in</strong>ger<br />

Wald und <strong>in</strong> der Rhön oder durch Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung (Werratal), teilräumlich zusätzliche Belastungsersche<strong>in</strong>ungen<br />

auftreten. Die tatsächlichen Umweltauswirkungen (Erheblichkeit) s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs stark vom Zeitpunkt, der Art und<br />

dem Umfang e<strong>in</strong>er möglichen Umsetzung der getroffenen Festlegungen abhängig.<br />

Im Kontext des Gesamtplanes und <strong>in</strong> Bezug auf den jeweiligen naturräumlichen Zusammenhang bzw. großräumigen<br />

Schutzguterhalt ist zu resümieren, dass die Bee<strong>in</strong>flussung nicht mehr als etwa e<strong>in</strong> Prozent des jeweiligen Gesamtflächenumfanges<br />

des betroffenen Schutzgutes ausmacht. Die schwerpunktmäßig betroffenen Räume (e<strong>in</strong>schließlich Kumulationsräume)<br />

s<strong>in</strong>d oft durch erhebliche Vorbelastungen gekennzeichnet (z.B. Industriegebiete, Rohstoffabbau usw.),<br />

so dass relativ wenige Festlegungen wirklich neue Umweltauswirkungen generieren und damit weitgehend <strong>in</strong>takte (leistungs-<br />

und funktionsfähige) Umweltbereiche belasten. Die möglichen neuen Umweltauswirkungen führen auch nicht im<br />

Zusammenhang mit den bestehenden Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen zu großräumig neuen Belastungen wesentlicher Umweltmerkmale<br />

oder zu e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>seitigen Überlastung e<strong>in</strong>zelner Teilräume. Für e<strong>in</strong>en erheblichen Anteil der Festlegungen<br />

ist e<strong>in</strong> Ermessensspielraum für e<strong>in</strong>e umweltverträgliche Konkretisierung gegeben.<br />

Die Vere<strong>in</strong>barkeit des Regionalplanes mit den Erhaltungszielen und dem jeweiligen Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete<br />

wurde als eigenständig durchgeführter Verfahrensschritt nach Überprüfung der Festlegungen unter Berücksichtigung<br />

se<strong>in</strong>es Regelungs<strong>in</strong>haltes festgestellt.<br />

Durch den Regionalplan werden auch Festlegungen getroffen, die geeignet s<strong>in</strong>d, positive Umweltauswirkungen zu fördern.<br />

Sie können zum Teil zur Kompensation möglicher nachteiliger Umweltauswirkungen bzw. über die Variantenbetrachtung<br />

h<strong>in</strong>aus (s.o.) zu ihrer M<strong>in</strong>imierung beitragen. Gleichzeitig wird durch die positiv wirkenden Festlegungen e<strong>in</strong><br />

hohes Umweltschutzniveau angestrebt. Zu diesen Festlegungen zählen <strong>in</strong>sbesondere:<br />

▪ Reduzierung der Siedlungsflächenneuausweisung Regionalplan, G 2-1, G 2-2, G 2-3,<br />

▪ Siedlungszäsuren Regionalplan, Z 2-3,<br />

▪ Landschaftsschonende Energietrassenführung Regionalplan, G 3-21,<br />

▪ Sicherung von erkundeten Grundwasservorkommen Regionalplan, G 3-27 / G 3-28,<br />

▪ Fließgewässer- und Auenrevitalisierung Regionalplan, G 3-29, G 4-6 und G 4-8,<br />

▪ Sicherung regional bedeutsamer gewachsener Kulturlandschaften Regionalplan, G 4-2,<br />

▪ Sicherung unzerschnittener, störungsarmer Räume Regionalplan, G 4-4,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Regionalplan, Z 4-1 / G 4-7,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz Regionalplan, Z 4-2 / G 4-9,<br />

▪ Sicherung besonders ertragreicher Böden Regionalplan, G 4-12,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regionalplan, Z 4-5 / G 4-17,<br />

▪ Landschaftsgerechte Anpassung / Folgennutzungen für den Rohstoffabbau Regionalplan, G 4-23 bis G 4-25.<br />

E<strong>in</strong> unmittelbarer Maßnahmenbezug zu e<strong>in</strong>zelnen Festlegungen ist auf Grund der pr<strong>in</strong>zipiell Rahmen setzenden Funktion<br />

des Regionalplanes selten möglich. Mit den Vorrang- und Vorbehaltsflächen Freiraumsicherung wurden aber z.B. umfassend<br />

naturschutzfachlich evaluierte Suchräume und Räume für konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen implizit<br />

gesichert. Ca. 4.300 ha der Flächen für konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen s<strong>in</strong>d durch Vorranggebiete Freiraumsicherung<br />

sogar verb<strong>in</strong>dlich gesichert. Es wurden auch Vorgaben bestimmt, die unmittelbar mit regionalplanerischen<br />

Festlegungen verbundene negative Umweltwirkungen verh<strong>in</strong>dern bzw. verr<strong>in</strong>gern sollen (Siedlungsentwicklung,<br />

Rohstoffabbau s.o.).<br />

Der Anteil der Vorranggebiete Freiraumsicherung des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen erhöht sich gegenüber dem Anteil<br />

der Vorranggebiete Natur und Landschaft des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong>sgesamt von etwa<br />

20 % auf ca. 34 % der gesamten Regionsfläche. Die neu aufgenommenen Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

erfassen, bezogen auf Vorrangausweisungen, zusätzlich etwa 3 % der Regionsfläche. Damit verdoppelt sich<br />

nahezu <strong>in</strong>sbesondere der verb<strong>in</strong>dlich gesicherte Anteil bedeutender bzw. wertvoller Bereiche der Umwelt.<br />

39<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


40<br />

Außerdem bewirken auch Festlegungen, von denen bezogen auf e<strong>in</strong>zelne Schutzgüter nachteilige Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten s<strong>in</strong>d, positive Umwelteffekte. Dazu zählen die Festlegungen zur Trassenfreihaltung durch die Planung von<br />

Ortsumfahrungen zur Entlastung der Orts<strong>in</strong>nenbereiche (Schutzgut Mensch) und die Festlegungen zu Vorranggebieten<br />

W<strong>in</strong>denergie zur Förderung regenerativer Energien (Schutzgut Klima / Luft). Durch die o.g. Festlegungen s<strong>in</strong>d durch die<br />

verstärkte Sicherung besonderer Umweltfaktoren und funktionsunterstützende Entwicklungsmaßgaben positive Wirkungen<br />

für Schutzgüter zu erwarten, die über den Wirkungsumfang der im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen getroffenen<br />

Festlegungen h<strong>in</strong>ausgehen. Außerdem werden die raumordnerischen Voraussetzungen für die Verh<strong>in</strong>derung,<br />

Verr<strong>in</strong>gerung und Kompensation der dargestellten voraussichtlich erheblichen, negativen Umweltauswirkungen quantitativ<br />

und <strong>in</strong> wesentlichen Bereichen auch qualitativ geschaffen.<br />

Für die im E<strong>in</strong>zelnen prognostizierten Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen, die nicht unmittelbar durch die Regelungen des Regionalplanes<br />

behoben werden können, ist im S<strong>in</strong>ne der Abschichtung vor allem e<strong>in</strong>e Lösung auf der örtlichen Ebene im<br />

Zuge der Bauleitplanung oder anderen nachfolgenden Verfahren zu suchen. Dafür existieren entsprechende umweltrechtliche<br />

Regelungen (z.B. naturschutzrechtliche E<strong>in</strong>griffsreglung) und bewährte Instrumente der Umweltplanung, aber<br />

auch allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben des Landesentwicklungsplanes. Die Dokumentation der Prüfergebnisse im vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong><br />

zum Regionalplan liefert dafür wertvolle H<strong>in</strong>weise für nachfolgende Planungen (z.B. im H<strong>in</strong>blick auf vertieft zu<br />

untersuchende Umweltauswirkungen). Im S<strong>in</strong>ne der Vermeidung von Mehrfachprüfungen kann diese Vorgehensweise<br />

zur Entlastung und Beschleunigung der entsprechenden Verfahren beitragen.<br />

In der Zusammenfassung ist festzustellen, dass bei e<strong>in</strong>er Umsetzung der regionalplanerischen Festlegungen sowohl<br />

positive als auch negative Umweltauswirkungen entstehen können. Die negativen Wirkungen können bezogen auf e<strong>in</strong>zelne<br />

Schutzgüter besonders durch Rohstoffabbau, Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung im jeweiligen betroffenen<br />

Raum erheblich se<strong>in</strong>. Jedoch wird durch umweltbezogene Konfliktm<strong>in</strong>imierung und verschiedene Festlegungen des Regionalplanes<br />

gleichzeitig dafür Sorge getragen, dass gegenüber dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen gebietsbezogen<br />

e<strong>in</strong> wesentlich umfangreicherer Schutz der Umwelt sichergestellt wird. Durch die festgelegte Konzentration<br />

der Siedlungsentwicklung auf die städtischen Kernräume wird dem unkontrollierten, dispers <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung tretenden<br />

Freiraumverbrauch entgegen gewirkt. Damit werden die Instrumente des regionalplanerischen „Umweltschutzes“<br />

deutlich verstärkt, was bei e<strong>in</strong>er Planverwirklichung e<strong>in</strong> höheres Umweltschutzniveau sicherstellt, als dies bei der weiteren<br />

Gültigkeit des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen („Nullvariante“) der Fall wäre. Der Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

stellt damit unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes nach vorliegendem Kenntnisstand die günstigere<br />

Alternative dar. Die im <strong>Umweltbericht</strong> dargestellten Ergebnisse entsprechen dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der<br />

beschlossenen Planänderung.<br />

Über e<strong>in</strong> Monitor<strong>in</strong>g soll dauerhaft sichergestellt werden, dass die tatsächliche Entwicklung des Umweltzustandes der<br />

prognostizierten Entwicklung entspricht und so der Erhalt e<strong>in</strong>es guten Umweltzustandes gewährleistet werden kann. Dazu<br />

wurde auf Verwendung von Umweltleit<strong>in</strong>dikatoren zurückgegriffen, die von der Regionalplanung durch unmittelbare<br />

Vorgaben oder dem Setzen von wesentlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen messbar bee<strong>in</strong>flussbar s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>en Bezug zu relevanten<br />

Umweltzielen haben.<br />

In der Summe der regionalplanerischen Festlegungen und bei Umsetzung der im <strong>Umweltbericht</strong> aufgezeigten Maßnahmen<br />

(M<strong>in</strong>imierung, Kompensation, Monitor<strong>in</strong>g) ist davon auszugehen, dass dem mit der SUP-Richtl<strong>in</strong>ie verbundenen<br />

Ziel, e<strong>in</strong> hohes Umweltschutzniveau zu sichern, Rechnung getragen werden kann. Damit wird e<strong>in</strong> wesentlicher Beitrag<br />

zu e<strong>in</strong>er nachhaltigen Entwicklung der Planungsregion im S<strong>in</strong>ne des § Abs. 1 ThürLPlG geleistet.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


41<br />

Quellenverzeichnis<br />

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Prüfung der Erheblichkeit von Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen e<strong>in</strong>er FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

(FFH-VP)“ vom 04./05.03.2004<br />

Landschaftspflegeverband „BR Thür<strong>in</strong>gische Rhön“ e.V. (2004): Naturschutzgroßprojekt „Thür<strong>in</strong>ger Rhönhutungen“, Kaltensundheim<br />

Planungsbüro Grebe, Landschafts- und Ortsplanung (1994): Landschaftsrahmenplan Südthür<strong>in</strong>gen – Fachgutachten; Gutachten im Auftrag der<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt, Nürnberg / Erfurt<br />

Planungsgruppe Ökologie + Umwelt / Ingenieurbüro für Planung und Umwelt Erfurt (1994): Fachgutachten zum Landschaftsrahmenplan Mittelthür<strong>in</strong>gen;<br />

Gutachten im Auftrag der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt, Rottenburg / Erfurt<br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Westpfalz (2002): Prüfung der Umweltauswirkungen der Festlegungen des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Westpfalz<br />

(Entwurf zur Beteiligung) – <strong>Umweltbericht</strong>, Kaiserslautern, In: Westpfalz-Informationen Nr.110<br />

Regionalversammlung Nordhessen (2006): Regionalplan Nordhessen 2006 – <strong>Umweltbericht</strong>, Anhörungs- und Offenlegungsentwurf, Kassel<br />

Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie / Bundesverband W<strong>in</strong>dEnergie e.V. / Vere<strong>in</strong>igung zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien<br />

e.V. (Hrsg.; 2008): Fledermäuse und W<strong>in</strong>denergieanlagen <strong>in</strong> Sachsen 2006, Dresden<br />

Schmidt, C. (2004): Die Strategische Umweltprüfung <strong>in</strong> der Regionalplanung am Beispiel Nordthür<strong>in</strong>gens, Forschungsvorhaben im Auftrag des<br />

Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Bildung und Forschung (Kennziffer 17<strong>01</strong>302), Erfurt<br />

Siedentop, S. (2003): Prüfung kumulativer Umweltwirkungen <strong>in</strong> der Plan-UVP, In: Eberle, D.; Jacoby, C. (2003): Umweltprüfung für Regionalpläne,<br />

ARL-Arbeitsmaterialien, S.45-55, Hannover<br />

Störfall-Kommission / Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (2005): Leitfaden, Empfehlung für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach<br />

der Störfall-Verordnung und schutzbedürftige Gebiete im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG der SFK / TAA-Arbeitsgruppe<br />

„Überwachung der Ansiedlung“ am 18.0ktober 2005 von SFK und TAA verabschiedet.<br />

Thür<strong>in</strong>ger Innenm<strong>in</strong>isterium (1999): <strong>Regionale</strong>r Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong>: Sonderdruck Nr.3/1999 des Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeigers als<br />

Beilage zu 40/1999, Erfurt<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Landwirtschaft (2004): Entwicklung e<strong>in</strong>es Informationssystems zur Bereitstellung von Parametern für die Fortschreibung<br />

des Landesentwicklungsplanes und der „<strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne“ Thür<strong>in</strong>gens. Abschlussbericht, Jena<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik (2009): Bevölkerung nach Kreisen, Stand 31.12.2008 – www.tls.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2004a): Die Naturräume Thür<strong>in</strong>gens, <strong>in</strong>: Naturschutzreport Heft 21, Jena<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2004b): Pilotstudie Entschneidungskonzepte und Verbesserung von Wildtierkorridoren <strong>in</strong> ausgewählten<br />

Schwerpunkträumen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen, Jena<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2005a): Die Datenbank „Raumrelevante Umweltdaten Thür<strong>in</strong>gen“ (RUTH), <strong>in</strong>: Fachstandpunkte<br />

der TLUG, Jena<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2005b): Lufthygienischer Jahresbericht 2004, Jena<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2006a): Umweltdaten 2006, Jena<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2006b): Umweltthemen – www.tlug-jena.de/umwth/umwth.html<br />

Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Landesplanung (1993): Beteiligung der Immissionsschutzbehörden an der Bauleitplanung (Abstandserlass),<br />

<strong>in</strong>: Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr.4/1993, S.127-140<br />

Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Landesplanung (1994): Leitfaden Umweltverträglichkeitsprüfung und E<strong>in</strong>griffsregelung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen, Erfurt<br />

Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2004): Umweltschutz <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen, Erfurt<br />

Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2005a): Zustandsbericht Flüsse, Seen und Grundwasser 2004, Erfurt<br />

Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2005b): H<strong>in</strong>weise zur Anwendung der §§ 26a bis 26c Thür<strong>in</strong>ger Naturschutzgesetz<br />

(ThürNatG), E<strong>in</strong>führungserlass 21-60225-5 <strong>in</strong> der Fassung vom 04.06.2004, Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr.3/2005 S.99; neu: H<strong>in</strong>weise<br />

zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen vom 22.07.2009, Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr.33/2009<br />

Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2008): Forstbericht 2008, Erfurt<br />

Umweltbundesamt (2002): Umsetzung der SUP-RL 20<strong>01</strong>/42/EG Machbarkeitsstudie für e<strong>in</strong> Behördenhandbuch „Umweltschutzziele <strong>in</strong> Deutschland“,<br />

UBA-FB 389, Berl<strong>in</strong><br />

Umweltbundesamt (Hrsg.; 2009): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (SUP), Texte 08/09, Dessau<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


42<br />

EU-Richtl<strong>in</strong>ien, Bundes- und Landesgesetze/-verordnungen<br />

BauGB – Baugesetzbuch <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes<br />

31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

BBodSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz) vom<br />

17.03.1998 (BGBl. I S.502), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 09.12.2004 (BGBl. I S.3214)<br />

BImSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen durch Luftverunre<strong>in</strong>igungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge<br />

(Bundes-Immissionsschutzgesetz) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S.3830), zuletzt geändert durch<br />

Art. 2 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)<br />

BImSchV 12. – Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (Störfallverordnung) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 08.06.2005 (BGBl. I S.1598)<br />

Bio-Diversitätskonvention – Gesetz zum Übere<strong>in</strong>kommen über die Biologische Vielfalt vom 05.06.1992<br />

BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 25.03.2002 (BGBl. I S.1193), zuletzt geändert durch<br />

Art. 3 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S.2986)<br />

EEG – Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vom 25.10.2008 (BGBl. I S.2074), zuletzt geändert durch<br />

Art. 2 Abs. 69 des Gesetzes vom 22.12.2<strong>01</strong>1 (BGBl. I S. 3044)<br />

FFH-RL – Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 über die Erhaltung wildlebender Tiere und Pflanzen, (ABl. EG Nr.L/206 S.7), zuletzt geändert<br />

am 23.09.2003 (ABl. EG Nr.L/236 S.33)<br />

FStrAbG – Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 20.<strong>01</strong>.2005 (BGBl. I S.2<strong>01</strong>), zuletzt geändert<br />

durch Art.12 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I S.2833)<br />

KrW-/AbfG – Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen Kreislaufwirtschaftsund<br />

Abfallgesetz vom 27.09.1994 (BGBl I S.2705), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)<br />

ROV – Raumordnungsverordnung vom 13.12.1990 (BGBl. I S.2766), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585)<br />

ROG – Raumordnungsgesetz vom 22.12.2008 (BGBl. I S.2986), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl.<br />

EG Nr.L/189, S.12)<br />

SUP-RL – Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 27.06.20<strong>01</strong> über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter<br />

Pläne und Programme (ABl. EG Nr.L/197 S.30)<br />

ThürBodSchG – Thür<strong>in</strong>ger Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetz (Thür<strong>in</strong>ger Bodenschutzgesetz) vom 16.12.2003 (GVBl. S.511),<br />

zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S.267, 276)<br />

ThürDSchG – Thür<strong>in</strong>ger Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (Thür<strong>in</strong>ger Denkmalschutzgesetz) vom 14.04.2004 (GVBl. S.465),<br />

zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S.267, 269)<br />

Thür<strong>in</strong>ger Verordnung über den Landesentwicklungsplan vom 06.10.2004 (GVBl. S.754)<br />

ThürLPlG – Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetz vom 15.05.2007 (GVBl. S.45), zuletzt geändert am 30.11.2<strong>01</strong>1 (GVBl. S. 489)<br />

ThürNatG – Thür<strong>in</strong>ger Gesetz für Natur und Landschaft <strong>in</strong> der Fassung der Neubekanntmachung vom 30.08.2006 (GVBl. S.412), zuletzt geändert<br />

durch Art. 22 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S.267, 279)<br />

ThürUVPG – Thür<strong>in</strong>ger Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen<br />

und privaten Projekten (Thür<strong>in</strong>ger Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung – Thür<strong>in</strong>ger UVP-Gesetz) vom 06.<strong>01</strong>.2003 (GVBl.<br />

S.19), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.07.2007 (GVBl. S.85)<br />

ThürWaldG – Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thür<strong>in</strong>ger Waldgesetz)<br />

<strong>in</strong> der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.09.2008 (GVBl. S.327)<br />

ThürWG – Thür<strong>in</strong>ger Wassergesetz <strong>in</strong> der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.08.2009 (GVBl. S.648)<br />

ThürUIG – Thür<strong>in</strong>ger Umwelt<strong>in</strong>formationsgesetz vom 10.10.2006 (GVBL. S.513)<br />

VG-RL – Richtl<strong>in</strong>ie des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (79/409/EWG), (ABl. EG Nr. L/103 S.1), zuletzt geändert<br />

am 23.09.2003 (ABl. EG Nr.L/236 S.33)<br />

UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl I S.1757, 2797), zuletzt geändert<br />

durch Art. 71 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S.2723)<br />

WRRL – Richtl<strong>in</strong>ie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung e<strong>in</strong>es Ordnungsrahmens für Maßnahmen<br />

der Geme<strong>in</strong>schaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr.L/327 S.1), zuletzt geändert am 20.11.20<strong>01</strong> (ABl. EG Nr.L/331 S.1)<br />

WHG – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 19.08.2002 (BGBl I<br />

S.3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften<br />

vom 22.12.2008 (BGBl I S.2986)<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


Anhang<br />

Anhang 1 Veröffentlichung der Bekanntmachung im Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger......................................................... 44<br />

Anhang 2 Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong> – E<strong>in</strong>ladungsschreiben und Protokoll ............................................................................... 46<br />

Anhang 3 Prüfformular – Ermittlung Umweltauswirkungen (Muster) .......................................................................... 61<br />

Anhang 4 Prüfformular – FFH-Vorprüfung (Muster).................................................................................................... 62<br />

Anhang 5<br />

Übersicht besonderer Umweltfaktoren zur Abschätzung der erheblichen Umweltauswirkungen auf<br />

Ebene der Regionalplanung ....................................................................................................................... 63<br />

Anhang 6 Prüfschema / Bewertungsmodell Umweltauswirkungen ............................................................................. 64<br />

Anhang 7 Steckbriefe Naturräume.............................................................................................................................. 65<br />

43<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


44<br />

Anhang 1<br />

Veröffentlichung der Bekanntmachung im Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


45<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


46<br />

Anhang 2<br />

Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong> – E<strong>in</strong>ladungsschreiben und Protokoll<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


47<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


48<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


49<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


50<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


51<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


52<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


53<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


54<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


55<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


56<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


57<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


58<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


59<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


60<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


61<br />

Anhang 3<br />

Prüfformular – Ermittlung Umweltauswirkungen (Muster)<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


62<br />

Anhang 4<br />

Prüfformular – FFH-Vorprüfung (Muster)<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


63<br />

Anhang 5<br />

Übersicht besonderer Umweltfaktoren zur Abschätzung der erheblichen Umweltauswirkungen<br />

auf Ebene der Regionalplanung<br />

Schutzgut / Merkmal<br />

Boden<br />

Untersetzung / Quelle<br />

Schutzwürdige Böden (selten, naturnah, empf<strong>in</strong>dlich) – Moore<br />

– Nassstandorte<br />

– Seltene Böden<br />

Nährstoffreiche Böden – Nutzungseignungsklassen 4 bis 7<br />

Wasser<br />

Wasserschutzgebiete – Schutzzonen II und III<br />

– Heilquellen<br />

Überschwemmungsgebiete – HQ100<br />

Überschwemmungsgefährdete Bereiche – HQ200<br />

Klima / Luft<br />

Gebiete mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung – Gebiete mit e<strong>in</strong>er Kaltluftvolumenstromdichte von mehr<br />

als 20 m 3 /m·s<br />

Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit der Kaltluftabflüsse<br />

Biologische Vielfalt / Fauna / Flora<br />

– Leitbahnen (aus Geonet)<br />

Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete – FFH-Gebiete<br />

– SPA-Gebiete<br />

– Naturpark<br />

– Landschaftsschutzgebiete<br />

– Naturschutzgebiete<br />

– Biosphärenreservat<br />

Schutzgebiete s.o. <strong>in</strong> Planung – Prioritäre Naturschutzgebiete<br />

– Landschaftsschutzgebiete<br />

– Naturpark<br />

Sonstige Gebiete mit besonderer artenschutzrelevanter Bedeutung<br />

– Wiesenbrüter-Kulisse<br />

– Naturschutzgroßprojekte des Bundes<br />

Waldgebiete mit herausragenden Umweltfunktionen – Daten der TLWJF<br />

Landschaft<br />

Gewachsene Kulturlandschaft – Biosphärenreservate<br />

– Landschaftsschutzgebiete und Planungen<br />

– Naturpark und Planungen<br />

Landschaftsbild aus W<strong>in</strong>dgutachten – Daten aus Döpel Landschaftsplanung (2006)<br />

– Klassen 4 bis 5<br />

Unzerschnittene, störungsarme Räume – Daten der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie<br />

/ Oberen Naturschutzbehörde<br />

– Räume größer 50 km 2<br />

Mensch<br />

Siedlungsbereiche – ATKIS ® und kommunale Planungen<br />

Landschaftsbild (s.o.) – Daten aus Döpel Landschaftsplanung (2006)<br />

– Klassen 4 bis 5<br />

Kultur- / Sachgüter<br />

Regional bedeutsame Kulturdenkmale/-ensembles – Daten des Thür<strong>in</strong>ger Landesamtes für Denkmalpflege und<br />

Archäologie<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


64<br />

Anhang 6<br />

Prüfschema / Bewertungsmodell Umweltauswirkungen<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


65<br />

Anhang 7<br />

Steckbriefe Naturräume<br />

Steckbrief 1 – Mittelgebirge<br />

Blick vom Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge (Pumpspeicherwerk<br />

Goldisthal) nach Westen <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Wald (H<strong>in</strong>tergrund)<br />

Die Mittelgebirgslandschaften des nordwestlichen und mittleren Thür<strong>in</strong>ger Waldes, des Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge-Frankenwaldes und der nördlichen<br />

Hohen Rhön prägen als markante Höhenzüge bzw. Hochflächen das Landschaftsbild der gesamten Planungsregion. Diese <strong>in</strong> der Regel sehr<br />

waldreichen, nur selten von Rodungs<strong>in</strong>seln durchbrochenen (Hohe Rhön und nordwestliches Schiefergebirge) und stark bewegten und tief zertalten<br />

Landschaften bieten auf Grund ihrer natürlichen Standortvoraussetzungen und der vergleichsweise ger<strong>in</strong>gen Umweltbelastung e<strong>in</strong> hohes Potenzial<br />

als ökologische und rekreative Ausgleichsräume sowie bei der Nutzung regenerativer Ressourcen (Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nung, nachwachsende<br />

Rohstoffe usw.). Der Thür<strong>in</strong>ger Wald ist der Raum mit dem höchsten Waldanteil der Planungsregion. Starke nutzungsbed<strong>in</strong>gte Überprägungen der<br />

naturräumlichen Ausgangsbed<strong>in</strong>gungen bef<strong>in</strong>den sich vor allem im Bereich von Tälern mit wichtigen Kamm querenden Trassen, die oftmals durch<br />

langgezogene Siedlungsbänder gekennzeichnet s<strong>in</strong>d. Der höchste Punkt der Planungsregion liegt im Mittleren Thür<strong>in</strong>ger Wald und beträgt ca.<br />

970 m NN am Rennsteig unterhalb des Großen Beerberges. Die höchste Erhebung der Wildekopf liegt ebenfalls <strong>in</strong> diesem Naturraum und ist<br />

943 m NN hoch.<br />

Steckbrief 2 – Buntsandste<strong>in</strong>-Hügelländer<br />

Bad Salzunger Buntsandste<strong>in</strong>land: Acker- und Grünlandflächen<br />

bei Witzelroda<br />

An die nordöstlichen Mittelgebirgslandschaften schließt nach Südwesten und zum Teil nach Nordosten die Buntsandste<strong>in</strong>-Hügelländer mit den Waltershäuser<br />

Vorbergen, dem Bad Salzunger Buntsandste<strong>in</strong>land, dem Südthür<strong>in</strong>ger Buntsandste<strong>in</strong>-Waldland und dem Lengsfeld-Zillbach-Bauerbacher<br />

Bundsandste<strong>in</strong>land an. Diese durch weitgeschwungene Höhen und Täler gekennzeichneten Gebiete zeichnen sich durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensivere Nutzung<br />

des Raumes aus, als dies bei den Mittelgebirgen gegeben ist. Die armen, eher sandigen, zum Teil höher gelegenen bzw. stärker reliefierten<br />

Standorte werden überwiegend forstlich genutzt, während die etwas reicheren, z.T. tonigen, weniger geländebewegten Gebiete vorwiegend landwirtschaftlich<br />

genutzt werden. Insgesamt s<strong>in</strong>d diese Landschaften trotz des teilräumlichen Waldreichtumes offener strukturiert. E<strong>in</strong>e höhere Siedlungsdichte<br />

tritt im Übergangsbereich zum Mittleren Thür<strong>in</strong>ger Wald sowie zur Werraaue zwischen Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen und Vacha auf. Der Freiraum zwischen<br />

der Werraaue und der Vorderen Rhön ist dagegen deutlich weniger durch Siedlungs- und Infrastrukturen unterbrochen, die damit verbundene<br />

Umweltbelastung entsprechend ger<strong>in</strong>ger.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


66<br />

Steckbrief 3 – Muschelkalk-Platten und -Bergländer<br />

Kalkste<strong>in</strong>bruch Ebenau (l<strong>in</strong>ks) und Nordmannsste<strong>in</strong>e im<br />

Werratal bei Creuzburg<br />

Vom Becken des südlich liegenden Grabfeldes und des nördlich liegenden Thür<strong>in</strong>ger Beckens her steigen die welligen Hochflächen des Muschelkalkes<br />

an und bilden die Muschelkalk-Platten und -Bergländer. Die Me<strong>in</strong>iger Kalkplatten und das Schalkauer Thür<strong>in</strong>ger-Wald-Vorland bilden den<br />

zentral-südlichen Teil der Planungsregion. Von Norden streichen die Naturraumtypen des Ha<strong>in</strong>ich-Dün-Ha<strong>in</strong>leite und des Werrabergland-Hörselberge<br />

<strong>in</strong> die Planungsregion e<strong>in</strong>. Diese Kalkplatten s<strong>in</strong>d durch die Werra und ihre Zuflüsse tief zertalt und immer wieder durch Verkarstungen und<br />

steil abfallende Hänge oder sogar Felsformationen gekennzeichnet. Während die Hochflächen je nach standörtlichen Bed<strong>in</strong>gungen als Wald oder<br />

Acker genutzt werden, bilden die Übergänge zu den Talräumen e<strong>in</strong>e markante, teilweise unverwechselbare Nutzungsabfolge. Die Steilhänge s<strong>in</strong>d<br />

mit Trockenwäldern oder Magerrasen bewachsen. Die Übergänge zu den weniger steil geneigten Flächen wurden oft als Triften für die Schafhutung<br />

genutzt, während die daran anschließenden höheren Tallagen ackerbaulich geprägt s<strong>in</strong>d. Siedlungsschwerpunkte s<strong>in</strong>d die Niederungsbereiche<br />

bzw. niederungsnahen Bereiche entlang der größeren Fließgewässer <strong>in</strong>sbesondere der Werraaue. Die naturräumlichen Bed<strong>in</strong>gungen haben<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> diesen Gebieten wiederkehrende Raumnutzungsabfolge entstehen lassen, die auf Grund des kle<strong>in</strong>räumigen Wechsel der Standortbed<strong>in</strong>gungen<br />

und der darauf basierenden unterschiedlichen Nutzungsformen vielfältige Lebensraumstrukturen und e<strong>in</strong>en besonderen Artenreichtum haben<br />

entstehen lassen. Sie besitzen daher e<strong>in</strong>en hohen Wiedererkennungswert als markante Kulturlandschaftstypen. Neben der Werraaue s<strong>in</strong>d die<br />

Muschelkalk-Platten und -Bergländer die Räume mit dem größten Anteil bei der Sicherung der regionalen Versorgung mit Massenbaurohstoffen.<br />

Steckbrief 4 – Basaltkuppenland<br />

Basaltkegel und -platten <strong>in</strong> der Vorderrhön bei Geisa (Vordergrund)<br />

Im westlichsten Teil der Planungsregion nördlich der Hohen Rhön schließt sich die Vorderrhön als Teil des Naturraumtypes Basaltkuppenland an.<br />

Durch die flächenhaft dom<strong>in</strong>ierenden Kalkplatten von den standörtlichen Voraussetzungen her ähnlich wie das Me<strong>in</strong><strong>in</strong>ger und das Schalkauer Kalkgebiet,<br />

besitzt die Vorderrhön durch die aus dem Kalkplatten herausragende Basaltkegel- und Basaltplattenberge e<strong>in</strong>e ganz besondere landschaftliche<br />

Prägung. Das Gebiet wird von den meist von Wald bestandenen Kuppen dom<strong>in</strong>iert, ist eng zertalt und mäßig stark reliefiert. Bed<strong>in</strong>gt durch<br />

den Basalte<strong>in</strong>fluss und den häufigen Geste<strong>in</strong>s- und Expositionswechsel bis zu den von Sandste<strong>in</strong> bee<strong>in</strong>flussten Talauen der Fließgewässer ist es<br />

standörtlich sehr abwechslungsreich, was durch die darauf angepasste Nutzung e<strong>in</strong>e vielfältig strukturierte Kulturlandschaft eigenen Charakters mit<br />

weiträumige Blickbeziehungen hat entstehen lassen. Diese Bed<strong>in</strong>gungen und die relativ ger<strong>in</strong>ge Siedlungsdichte verbunden mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren<br />

Dynamik der Landschaftsveränderung begründen den besonderen Artenreichtum und die besondere landschaftliche Attraktivität dieses Raumes.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


67<br />

Steckbrief 5 – Ackerhügelländer<br />

Thür<strong>in</strong>ger Grabfeld bei Nordheim<br />

Im nordöstlichsten (Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügelland) und im südlichsten (Grabfeld) Teil der Planungsregion bef<strong>in</strong>den sich die vor allem ackerbaulich<br />

genutzten, welligen, teilweise flachen Gebiete des Naturraumtypes Ackerhügelländer. Diese vergleichsweise waldarmen, besonders bei Lößbedeckung<br />

fruchtbaren Ackerbaugebiete werden nur durch kle<strong>in</strong>flächige meist auf Muschelkalkaufragungen oder Sandste<strong>in</strong>keuperhügeln stockende<br />

Wald<strong>in</strong>seln unterbrochen. Lediglich im Grabfeld nehmen diese Waldflächen auf den <strong>in</strong> die Keuperlandschaft e<strong>in</strong>gestreuten Basaltkuppen (z.B.<br />

Gleichberge) größere Areale e<strong>in</strong>. Die nutzungsbed<strong>in</strong>gte Überprägung wird <strong>in</strong> diesen Räumen weniger durch e<strong>in</strong> dichtes Siedlungsnetz als vielmehr<br />

durch die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt, die, bed<strong>in</strong>gt durch die günstigen Standortbed<strong>in</strong>gungen (hochproduktive Böden), auf<br />

den ebeneren Flächen zu e<strong>in</strong>er umfassenden Zurückdrängung naturnaher Strukturen geführt hat.<br />

Steckbrief 6 – Auen und Niederungen<br />

Werra mit Frühjahrshochwasser bei Bad Salzungen, Blick <strong>in</strong><br />

Richtung Barchfeld / Thür<strong>in</strong>ger Wald<br />

Entlang der von Südost nach Nordwest (Werraaue Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen – Vacha) und später <strong>in</strong> nördliche Richtung (Werraaue Gerstungen) den zentralen Teil<br />

der Planungsregion querenden Werra und der im östlichsten Teil aus dem Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge nach Süd abfließenden Ste<strong>in</strong>ach (Ste<strong>in</strong>achaue)<br />

haben sich nach dem Austritt aus dem Gebirge mehrere hundert Meter teilweise bis über e<strong>in</strong>en Kilometer breite Auen und Niederungen gebildet.<br />

Diese quartäre Talauen und auslaugungsbed<strong>in</strong>gte Niederungen waren ehemals stark vernässt und wurden regelmäßig nahezu <strong>in</strong> ihrer gesamten<br />

Breite periodisch überflutet. Durch Siedlungstätigkeiten, Meliorationen, Hochwasserschutzmaßnahmen u.ä. wurden die ökologischen Funktionen<br />

der Talauen und ihrer Niederungen erheblich e<strong>in</strong>geschränkt. Heute werden sie überwiegend landwirtschaftlich als Grünland genutzt; der<br />

Waldflächenanteil ist bis auf Ufer begleitende Saumstrukturen äußerst ger<strong>in</strong>g. Im Bereich der Werraaue zwischen Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen und Vacha ist die nutzungsbed<strong>in</strong>gte<br />

Belastung dieses Naturraumes vor allem durch Siedlungstätigkeiten und Rohstoffabbau am größten. Besonders der Rohstoffabbau<br />

führte zu e<strong>in</strong>er sowohl qualitativen (Salzlast durch Kalibergbau) als auch quantitativen (Flächenbeanspruchung durch Kiesabbau) Belastung dieses<br />

Gebietes. Nach wie vor besitzen die großen Auen und Talräume aber e<strong>in</strong>e herausragende Bedeutung beim Erhalt der natürlichen Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit der Region („Landschaftsadern“ für ökosystemare Austauschprozesse), der Nutzungsfähigkeit der verschiedenen Naturgüter<br />

(z.B. Wasserressourcen, Massenbaurohstoffe), der Risiko- und Gefahrenvorsorge gegenüber Naturkatastrophen (Hochwasserschutz) und der Erholungseignung<br />

(z.B. Wasser- und Angelsport). Die bei Fehrenbach im Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge entspr<strong>in</strong>gende Werra gehört e<strong>in</strong>schließlich ihres<br />

E<strong>in</strong>zugsgebietes zum Flusssystem der Weser, während die bei Neuhaus am Rennweg ebenfalls im Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge entspr<strong>in</strong>gende Ste<strong>in</strong>ach<br />

über den Ma<strong>in</strong> zum Flusssystem des Rhe<strong>in</strong>es gehört.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen


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Steckbrief 7 – Zechste<strong>in</strong>gürtel an Gebirgsrändern<br />

Zechste<strong>in</strong>gürtel bei Eckardtshausen (rechts im H<strong>in</strong>tergrund<br />

die Wartburg)<br />

Am nördlichen Südwestrand des Thür<strong>in</strong>ger Waldes im Übergang zu den Buntsandste<strong>in</strong>-Hügelländern verläuft e<strong>in</strong> ca. 1 bis 2 km breiter und etwa<br />

50 km langer, dem Naturraumtyp Zechste<strong>in</strong>gürtel an Gebirgsrändern zuzuordnender Streifen aus Sedimenten des Zechste<strong>in</strong>es (Zechste<strong>in</strong>gürtel<br />

Bad Liebenste<strong>in</strong>). Das Relief entspricht dem e<strong>in</strong>es verdeckten Karstes. Es ist meist stark bewegt mit Felsbildungen, Erdfällen, Höhlen, Senken und<br />

anderen Karstersche<strong>in</strong>ungen. Dieser als Berg- und Hügelland <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung tretende Raum ist stärker bewaldet und besitzt mit e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>räumigen<br />

Wechsel landwirtschaftlich unterschiedlich genutzter Flächen e<strong>in</strong>en eigenen Charakter als Kulturlandschaftstyp mit e<strong>in</strong>er entsprechend hohen<br />

Erholungseignung. Die besonderen standörtlichen Voraussetzungen bed<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der jeweiligen Nutzung e<strong>in</strong> Lebensraummosaik,<br />

welches die Grundlage für e<strong>in</strong>e hohe biologische Vielfalt bietet. Im nördlichen (Stadt Eisenach) und im südlichen Bereich (Grenzlage zum mittleren<br />

Thür<strong>in</strong>ger Wald, s.o.) nimmt die siedlungsbezogene Nutzungs<strong>in</strong>tensität und damit verbundenen Umweltbelastungen zu.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen

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