Umweltbericht (7,01 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
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Regionalplan<br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />
EISENACH<br />
Wartburgkreis<br />
Landkreis<br />
Schmalkalden-<br />
Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen SUHL<br />
Landkreis<br />
Hildburghausen<br />
Landkreis<br />
Sonneberg
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />
herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während<br />
e<strong>in</strong>es Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.<br />
Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist <strong>in</strong>sbesondere die Verteilung auf<br />
Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das E<strong>in</strong>legen, Aufdrucken oder Aufkleben<br />
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der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Weise verwendet werden, die als Parte<strong>in</strong>ahme der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />
zugunsten e<strong>in</strong>zelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.<br />
Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und <strong>in</strong> welcher Anzahl<br />
diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur<br />
Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.<br />
Vorwort<br />
Verfahrensübersicht<br />
E<strong>in</strong>führung / Erläuterungen<br />
Bekanntgabe der Genehmigungen 2<strong>01</strong>1 und 2<strong>01</strong>2<br />
Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Zusammenfassende Erklärung<br />
Glossar<br />
Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />
<strong>Regionale</strong> Planungsstelle<br />
Hölderl<strong>in</strong>straße 1, Behördenzentrum<br />
98527 Suhl<br />
Telefon: 03681 / 73 45 <strong>01</strong><br />
Fax: 03681 / 73 45 02<br />
E-Mail: regionalplanung-sued@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
www.regionalplanung.thuer<strong>in</strong>gen.de/rpg/suedwest
Regionalplan<br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />
<strong>Umweltbericht</strong>
INHALTSVERZEICHNIS<br />
I<br />
1. Anlass und Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ......................................................................................................1<br />
1.1 H<strong>in</strong>tergrund und Methodik der Umweltprüfung...................................................................................................... 1<br />
1.1.1 Rechtsgrundlagen und Zweck der Umweltprüfung ............................................................................................... 1<br />
1.1.2 Inhalt und Methode der Umweltprüfung ................................................................................................................ 1<br />
1.1.3 Datengrundlage und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen .................... 3<br />
1.2 Inhalt und wichtigste Ziele des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen / Prüferfordernis ............................................ 4<br />
1.2.1 Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ....................................................................................... 5<br />
1.2.2 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen ............................................................................................ 5<br />
1.2.3 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen ...................................................... 6<br />
1.2.4 Festlegungen zu Brachflächen und Konversion.................................................................................................... 7<br />
1.2.5 Trassenfreihaltung Schiene und Straße................................................................................................................ 7<br />
1.2.6 Festlegungen zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur............................................................................................ 9<br />
1.2.7 Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie ................................................................................................................................ 9<br />
1.2.8 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder ........................................................................ 10<br />
1.2.9 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung .................................................................................................. 10<br />
1.2.10 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe......................................................................................................... 11<br />
1.3 Planrelevante Ziele des Umweltschutzes ........................................................................................................... 12<br />
2. Planrelevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes .............................................................14<br />
2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................................................ 14<br />
2.1.1 Mensch ............................................................................................................................................................... 14<br />
2.1.2 Kultur- und sonstige Sachgüter........................................................................................................................... 15<br />
2.2 Natur und Landschaft.......................................................................................................................................... 15<br />
2.2.1 Boden.................................................................................................................................................................. 15<br />
2.2.2 Wasser................................................................................................................................................................ 17<br />
2.2.3 Klima / Luft .......................................................................................................................................................... 18<br />
2.2.4 Biologische Vielfalt, Fauna, Flora........................................................................................................................ 19<br />
2.2.5 Landschaft .......................................................................................................................................................... 21<br />
2.3 FFH-/SPA-Gebiete .............................................................................................................................................. 22<br />
2.4 Wechselwirkungen.............................................................................................................................................. 22<br />
2.5 Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Regionalplanes.............................. 22<br />
3. Erhebliche Umweltauswirkungen – Ermittlung und Bewertung.....................................................24<br />
3.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ............................................................................................. 24<br />
3.1.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................................................ 24<br />
3.1.2 Natur und Landschaft.......................................................................................................................................... 25<br />
3.1.3 FFH-/SPA-Gebiete .............................................................................................................................................. 30<br />
3.1.4 Wechselwirkungen.............................................................................................................................................. 31<br />
3.2 Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung und Kompensation erheblicher negativer Umweltauswirkungen<br />
................................................................................................................................................................ 33<br />
4. Überwachungsmaßnahmen (Monitor<strong>in</strong>g).........................................................................................35<br />
5. Gesamtplanbetrachtung und allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung..................................36<br />
Quellenverzeichnis .........................................................................................................................................41<br />
Anhang.............................................................................................................................................................43<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
II<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
TABELLEN<br />
Tab.1 Übersicht: Festlegungstypen ohne weiteres Darstellungs-/Prüferfordernis........................................................ 4<br />
Tab.2 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen................................... 5<br />
Tab.3 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Trassenfreihaltung Schiene und Straße ...................................................... 8<br />
Tab.4 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie ....................................................................... 9<br />
Tab.5 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung......................................... 11<br />
Tab.6 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe................................................ 11<br />
Tab.7 Planrelevante Umweltziele ............................................................................................................................... 12<br />
Tab.8 Umweltleit<strong>in</strong>dikatoren und Zielwerte................................................................................................................. 35<br />
Tab.9 Übersicht: Vertieft geprüfte regionalplanerische Festlegungen........................................................................ 37<br />
ABBILDUNGEN<br />
Abb.1 Umweltkompass: Schema zur Ermittlung der Erheblichkeit im Kontext von Festlegungsauswirkungen<br />
und Bedeutung / Sensibilität betroffener Gebiete............................................................................................... 2<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
1<br />
1. Anlass und Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
1.1 H<strong>in</strong>tergrund und Methodik der Umweltprüfung<br />
1.1.1 Rechtsgrundlagen und Zweck der Umweltprüfung<br />
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürLPlG ist vorzusehen, dass bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen e<strong>in</strong>e Umweltprüfung<br />
durchgeführt wird. Sie erfolgt nach § 8 Abs. 4 ThürLPlG als nicht selbständiger Teil im Rahmen der Änderung des<br />
Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen. Die Fortschreibung des Regionalplanes wurde durch die Beschlussfassung der <strong>Regionale</strong>n<br />
Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen am 22.06.2004 und die Bekanntmachung der allgeme<strong>in</strong>en Planungsabsichten<br />
im Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr. 27/2004 e<strong>in</strong>geleitet.<br />
Mit dem Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong> am 30.06.2006 wurde die Beteiligung der Behörden mit umweltbezogenem Aufgabenbereich<br />
e<strong>in</strong>schließlich der Umweltverbände (vgl. § 8 Abs. 2 ThürLPlG) sichergestellt. Er diente der Festlegung des Umfanges<br />
und des Detaillierungsgrades der <strong>in</strong> den <strong>Umweltbericht</strong> aufzunehmenden Informationen, <strong>in</strong>sbesondere der Vorstellung<br />
der Planungsabsichten sowie der bereits erkannten räumlichen Konfliktpotenziale und der geme<strong>in</strong>samen Festlegung<br />
schwerpunktmäßig zu prüfender Plan<strong>in</strong>halte, der Prüfmethoden und fachrelevanter raumbezogener Umweltziele <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
Anhang.<br />
Die Überwachung (Monitor<strong>in</strong>g) nach § 12 ThürLPlG be<strong>in</strong>haltet Maßnahmen, die bei der Umsetzung des Regionalplanes<br />
dazu dienen, frühzeitig unvorhergesehene negative Umweltauswirkungen zu ermitteln und bei Erforderlichkeit geeignete<br />
Abhilfemaßnahmen e<strong>in</strong>zuleiten <strong>Umweltbericht</strong>, 4.<br />
In der Zusammenfassenden Erklärung als Teil der Begründung zum Regionalplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 ThürLPlG wird<br />
dargelegt, wie Umwelterwägungen <strong>in</strong> den Regionalplan e<strong>in</strong>bezogen wurden, <strong>in</strong> welcher Weise der <strong>Umweltbericht</strong> sowie<br />
die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung <strong>in</strong> der Abwägung berücksichtigt wurden und welche Gründe<br />
nach Abwägung mit den geprüften Planungsmöglichkeiten für die Festlegungen des Regionalplanes entscheidungserheblich<br />
waren.<br />
Die Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Gebiete geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete)<br />
und Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) im S<strong>in</strong>ne des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgt nach § 7<br />
Abs. 7 und § 8 Abs. 1 ThürLPlG. Die sich daraus ergebenden Prüferfordernisse werden als Verfahrenselement <strong>in</strong> das<br />
Gesamtverfahren der Änderung des Regionalplanes nach § 8 Abs. 4 ThürLPlG <strong>in</strong>tegriert. Auf Grund der unterschiedlichen<br />
Rechtswirkungen zur eigentlichen Umweltprüfung werden die ermittelten Ergebnisse <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Umweltbericht</strong>es<br />
eigenständig nachvollziehbar dokumentiert.<br />
Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen Raumentwicklung (§ 1 Abs. 2 ROG, § 1 Abs. 1 ThürLPlG) wurden Umweltbelange bisher<br />
bereits umfassend berücksichtigt. Die Umweltprüfung be<strong>in</strong>haltet nun, dass die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen,<br />
die bei der Durchführung des Regionalplanes auf die Umwelt entstehen sowie vernünftige Alternativen zu ermitteln<br />
und im <strong>Umweltbericht</strong> zu beschreiben und zu bewerten s<strong>in</strong>d (§ 8 Abs. 1 ThürLPlG). Die Erstellung des <strong>Umweltbericht</strong>es<br />
und die E<strong>in</strong>beziehung von Umwelterwägungen <strong>in</strong> die Ausarbeitung des Regionalplanes ist dabei e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher<br />
Prozess, der zu nachhaltigeren Lösungen <strong>in</strong> der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung beitragen (Europäische Kommission 2003,<br />
S. 27) und dem Planungsträger die umweltbezogenen Folgen se<strong>in</strong>er Entscheidungen bewusst machen soll. Der <strong>Umweltbericht</strong><br />
kann auch als <strong>in</strong>formative Grundlage zur Beurteilung von umweltrelevanten Planungen und Vorhaben, die im<br />
Rahmen nachfolgender Plan- und Genehmigungsverfahren e<strong>in</strong>er Umweltprüfung zu unterziehen s<strong>in</strong>d, genutzt werden.<br />
1.1.2 Inhalt und Methode der Umweltprüfung<br />
Gegenstand der Umweltprüfung im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d die normativen<br />
Bestandteile (Ziele und Grundsätze der Raumordnung ohne Begründungen) des Planes <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2. Die<br />
Umweltprüfung wird entsprechend e<strong>in</strong>er angemessenen Verhältnismäßigkeit auf die vom Regionalplan ausgehenden<br />
wesentlichen Wirkungen konzentriert (vgl. § 8 Abs. 1 ThürLPlG). E<strong>in</strong> wichtiges Kriterium ist der h<strong>in</strong>reichend konkret bestimmbare<br />
Bezug e<strong>in</strong>es Planbestandteiles zu möglichen Umweltauswirkungen, <strong>in</strong>soweit sie auf der Ebene des Regionalplanes<br />
erkennbar und von Bedeutung s<strong>in</strong>d. Angenommen werden kann dies z.B. bei denjenigen verb<strong>in</strong>dlichen regionalplanerischen<br />
Festlegungen, die den Rahmen für e<strong>in</strong> künftig zu genehmigendes UVP-pflichtiges Vorhaben setzen (vgl.<br />
Art. 3 Abs. 2a Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG).<br />
Betrachtungsraum für die Umweltprüfung ist <strong>in</strong> der Regel die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen, es sei denn, es muss<br />
mit relevanten Umweltauswirkungen auch außerhalb der Planungsregion (mittelbare Wirkungen) gerechnet werden. In<br />
diesem Fall wurden mögliche Auswirkungen mit geprüft. Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung entspricht dabei<br />
dem, was nach Umfang, Inhalt und Detaillierungsgrad des Regionalplanes <strong>in</strong> angemessener Weise gefordert werden<br />
kann und unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Wissensstandes auf der Ebene der Regionalplanung (Maßstab<br />
1 : 100.000) erkennbar und von Bedeutung ist (vgl. § 8 Abs. 1 ThürLPlG). Ergebnisse bzw. Informationen bereits vorliegender<br />
Umweltprüfungen (z.B. von Raumordnungsverfahren, Fachplanungen usw.) werden bei <strong>in</strong>haltlicher Eignung zur<br />
M<strong>in</strong>imierung des Verwaltungsaufwandes – soweit möglich und s<strong>in</strong>nvoll – e<strong>in</strong>bezogen. Die Umweltprüfung wird im S<strong>in</strong>ne<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
2<br />
e<strong>in</strong>er Abschichtung (vgl. § 8 Abs. 1 und 3 ThürLPlG) auf erkennbare zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen<br />
(z.B. kumulativ) beschränkt.<br />
Die Bestandsbeschreibung und -bewertung erfolgt schutzgutbezogen. Es wurden <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch die<br />
vorhandenen Vorbelastungen betrachtet, denen h<strong>in</strong>sichtlich der Bewertung des Bestandes Relevanz zukommt. Des Weiteren<br />
wurden die Gebiete mit besonderer Umweltrelevanz <strong>in</strong> die Betrachtung e<strong>in</strong>bezogen, die durch die Regelungen des<br />
Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen erheblich bee<strong>in</strong>flusst werden können. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf den Gebieten<br />
geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung und den Europäischen Vogelschutzgebieten (Natura-2000-Gebiete) <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
2.<br />
Die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen (vgl. § 8 Abs. 1 ThürLPlG) erfolgt im Kontext von<br />
möglichen Festlegungsauswirkungen und der Bedeutung / Sensibilität des betroffenen Gebietes <strong>in</strong> Bezug auf den Erhalt<br />
e<strong>in</strong>es hohen Umweltschutzniveaus (vgl. Abb.1).<br />
Abb.1 Umweltkompass: Schema zur Ermittlung der Erheblichkeit im Kontext von Festlegungsauswirkungen<br />
und Bedeutung / Sensibilität betroffener Gebiete<br />
Den Bewertungsmaßstab bilden dafür die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen für die jeweiligen Schutzgüter<br />
festgelegten Umweltziele <strong>Umweltbericht</strong>, 1.3. Die schutzgutbezogene Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen<br />
des Regionalplanes erfolgt verbal-argumentativ überwiegend auf der Basis e<strong>in</strong>er qualitativ zusammenfassenden Betrachtung<br />
von E<strong>in</strong>zelbewertungen. Diese erfolgten über e<strong>in</strong>e formalisierte Prüfabfolge, welches e<strong>in</strong>e nachvollziehbare<br />
und vergleichbare Dokumentation des Ermittlungsvorganges und der subsumierten Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen<br />
gestattet <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang.<br />
Die Beurteilung der Erheblichkeit e<strong>in</strong>er Festlegung hängt <strong>in</strong>sbesondere davon ab,<br />
▪ welchen Schutzwert die jeweils voraussichtlich betroffenen Schutzgüter h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Funktion und Bedeutung für<br />
den Erhalt e<strong>in</strong>es hohen Umweltschutzniveaus haben,<br />
▪ ob umweltbezogene Schutzgebiete h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Zweckbestimmung u.a. formaler Zielsetzungen betroffen s<strong>in</strong>d,<br />
▪ welche Vorbelastungen vorhanden s<strong>in</strong>d bzw.<br />
▪ <strong>in</strong>wieweit festgestellte Umweltauswirkungen durch Konkretisierung bzw. Anpassung der jeweiligen Vorhaben auf den<br />
nachfolgenden Planungsebenen berücksichtigt werden können.<br />
Ermittelt wird dies anhand folgender Schutzgüter:<br />
▪ Menschen, e<strong>in</strong>schließlich der menschlichen Gesundheit,<br />
▪ Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />
▪ Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />
▪ die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern,<br />
e<strong>in</strong>schließlich weiterer relevanter Belange des Umweltschutzes, wenn sie für den Regionalplan von Bedeutung s<strong>in</strong>d (vgl.<br />
Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG / § 2 Abs. 1 UVPG).<br />
Methodisch erfolgte die Ermittlung möglicher Auswirkungen durch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Differenzierung der Umweltmerkmale<br />
h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Bedeutung und Funktion. Dabei wurde unterschieden <strong>in</strong>:<br />
▪ allgeme<strong>in</strong>e Merkmale, die sich auf e<strong>in</strong>e weitgehend <strong>in</strong>takte Umwelt ohne spezifische Standortausprägungen beziehen.<br />
E<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung ist bei Gebieten mit allgeme<strong>in</strong>en Merkmalen nur bei e<strong>in</strong>er großflächigen Beanspruchung<br />
anzunehmen und<br />
▪ besondere Merkmale, die auch durch weniger großräumige Vorhaben auf Grund ihrer spezifischen Bedeutung bzw.<br />
Sensibilität erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden können <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 4.<br />
Folgende E<strong>in</strong>stufungen s<strong>in</strong>d für die Bewertung von Festlegungen möglich:<br />
▪ Umweltauswirkungen: nicht relevant – Die möglichen Umweltauswirkungen auf Schutzgüter s<strong>in</strong>d bereits vorhanden<br />
bzw. sie s<strong>in</strong>d festlegungsspezifisch nicht relevant (ke<strong>in</strong> relevanter Wirkungspfad). Wechselwirkungen und Vorbelastungen<br />
verstärken die ermittelten Auswirkungen nicht. Zudem s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete betroffen.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
▪ Umweltauswirkungen: vorhanden – Es s<strong>in</strong>d Umweltauswirkungen auf Schutzgüter zu erwarten. Sie werden aber<br />
nicht als erheblich e<strong>in</strong>gestuft oder ihre mögliche Erheblichkeit wird durch die Festlegung nicht präjudiziert und kann<br />
auf der nachfolgenden Ebene im Zuge der Vorhabenskonkretisierung weitgehend ausgeschlossen werden. Es besteht<br />
auf der Festlegungsfläche / Wirkzone bereits schutzgutbezogen e<strong>in</strong>e beurteilungsrelevante Vorbelastung.<br />
Schutzgebiete s<strong>in</strong>d zwar betroffen, aber ohne relevante Auswirkung auf die rechtlich festgesetzten Ziele der Gebiete.<br />
▪ Umweltauswirkungen: erheblich – Es s<strong>in</strong>d Umweltauswirkungen auf Schutzgüter vorhanden und diese wurden als<br />
voraussichtlich erheblich e<strong>in</strong>gestuft. Die mögliche Erheblichkeit ist nicht durch Vorbelastungen der Umwelt oder die<br />
nachgeordnete Berücksichtigung der Umweltbelange im Rahmen von Ermessensspielräumen relativierbar. Relevante<br />
Auswirkungen auf Schutzgebiete h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Ziele s<strong>in</strong>d nicht auszuschließen.<br />
Die Alternativenbetrachtung ist methodischer Bestandteil des planerischen Konzeptes. Durch H<strong>in</strong>weise zu methodischen<br />
Grundlagen zu Festlegungen des Regionalplanes wird die Möglichkeit alternativer Variantenbetrachtungen bzw. die E<strong>in</strong>beziehung<br />
umweltbezogener Ausweisungskriterien aufgezeigt <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2. Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
werden <strong>in</strong>soweit betrachtet, als sie unter Berücksichtigung der Planziele und des Geltungsbereiches des Regionalplanes<br />
als s<strong>in</strong>nvolle und zweckentsprechende Alternative <strong>in</strong> Frage kommen.<br />
Die Betrachtung der e<strong>in</strong>zelnen Festlegungen ist nicht orig<strong>in</strong>äre Aufgabenstellung, sondern ermöglicht die Bewertung e<strong>in</strong>zelner<br />
Teilräume und – bezogen auf die Schutzgüter – die Bewertung des Regionalplanes <strong>in</strong>sgesamt <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
3.1. Bestandteil der Ermittlung und Bewertung voraussichtlich erheblicher Auswirkungen ist auch die Darstellung positiv<br />
zu beurteilender Umweltfolgen, wie z.B. zum Schutz des Freiraumes oder zum Hochwasserschutz bzw. Möglichkeiten<br />
der Vermeidung, Verr<strong>in</strong>gerung bzw. Kompensation der verbleibenden erheblichen negativen Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 3.2. Außerdem werden die möglichen Wirkungen dargestellt, die bei e<strong>in</strong>er Fortgeltung des <strong>Regionale</strong>n<br />
Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen zu erwarten gewesen wären <strong>Umweltbericht</strong>, 2.5.<br />
Zur Sicherung der Anforderungen, die sich aus der Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der<br />
FFH- und SPA-Gebiete (Natura-2000-Gebiete) nach § 7 Abs. 7 und § 8 Abs. 1 ThürLPlG ergeben, wurde im Rahmen<br />
des Planänderungsverfahrens die mögliche Betroffenheit dieser Gebiete durch regionalplanerische Festlegungen ermittelt.<br />
Bei den Festlegungen, die durch die räumliche Lage und die Art der Nutzung e<strong>in</strong> Gefährdungspotenzial erkennen<br />
lassen, wurde im Weiteren durch e<strong>in</strong>e Erheblichkeits-/Gefährdungsabschätzung geprüft, ob e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
offensichtlich ausgeschlossen werden konnte oder nicht (Vorprüfung). Dabei ist im Gegensatz zu e<strong>in</strong>er FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
e<strong>in</strong>es bestimmten Projektes zu berücksichtigen, dass die regionalplanerischen Festlegungen ke<strong>in</strong>e<br />
konkreten Projektparameter be<strong>in</strong>halten bzw. <strong>in</strong>sbesondere bei Grundsätzen der Raumordnung e<strong>in</strong>en Ermessensspielraum<br />
für die nachfolgenden Planungsebenen belassen. E<strong>in</strong>e relevante Gefährdung liegt <strong>in</strong>sbesondere dann vor, wenn<br />
für Lebensraumtypen und Lebensräume von Arten (sofern sie als Erhaltungsziel des Gebietes benannt wurden) durch<br />
die Art der regionalplanerischen Festlegung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem jeweiligen Erhaltungszustand e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
nicht ausgeschlossen werden kann. Soweit die Natura-2000-Gebiete erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden können,<br />
ist im Weiteren nach den Vorschriften des § 34 BNatSchG über die Zulässigkeit oder Durchführung von derartigen<br />
E<strong>in</strong>griffen sowie die E<strong>in</strong>holung der Stellungnahme der Kommission zu verfahren (vgl. § 7 Abs. 6 ROG).<br />
Die Vorprüfung erfolgte mittels e<strong>in</strong>es formalisierten Prüfblattes <strong>in</strong> Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 3. Danach wurden die Natura-2000-Gebiete auf räumliche Überschneidungen mit Darstellungen<br />
des Regionalplanes untersucht; darüber h<strong>in</strong>ausgehend nur für den E<strong>in</strong>zelfall, wenn konkrete Informationen vorliegen,<br />
die auf funktionale Zusammenhänge im Umfeld schließen ließen. Nach Analyse der verfügbaren Datengrundlagen<br />
wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zwischenschritt die voraussichtliche Konfliktsituation bzgl. der möglichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele<br />
und den Zweck des jeweiligen Natura-2000-Gebietes bewertet (Beurteilung der Konfliktsituation). Im Konfliktfall<br />
wurde im Rahmen der Koord<strong>in</strong>ierung der verschiedenen Raumnutzungsansprüche geprüft, ob unter Berücksichtigung<br />
anderer relevanter Belange und des gesamtplanerischen Konzeptes e<strong>in</strong>e Konfliktmediation möglich ist.<br />
Das Ergebnis der Vorprüfung <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3 ist die zusammenfassende Feststellung, ob regionalplanerische<br />
Festlegungen zu erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen maßgeblicher Erhaltungsziele führen können oder diese auszuschließen<br />
s<strong>in</strong>d. Dieses Ergebnis wurde der zuständigen Naturschutzbehörde zur Kenntnis gegeben. Unter Beachtung der naturschutzfachlichen<br />
Stellungnahme wurde anschließend entschieden, ob weitere Prüfschritte notwendig s<strong>in</strong>d. Die Entscheidung<br />
wurde begründet und der zuständigen Naturschutzbehörde übermittelt.<br />
In der Summe der hier aufgeführten Betrachtungsaspekte ergeben sich die Anforderungen an das durchzuführende Monitor<strong>in</strong>g<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 4 und die Beurteilung der Auswirkungen des Regionalplanes auf die Umwelt <strong>in</strong> Bezug auf die<br />
Sicherstellung e<strong>in</strong>es hohen Umweltschutzniveaus <strong>Umweltbericht</strong>, 5.<br />
1.1.3 Datengrundlage und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen<br />
Der generalisierte Betrachtungsmaßstab der Raumordnung und der fehlende unmittelbare Projektbezug regionalplanerischer<br />
Festlegungen erschweren e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Handhabung aller zur Bewertung der Umweltauswirkungen vorliegenden<br />
Umwelt<strong>in</strong>formationen.<br />
Unter Beteiligung der umweltbezogenen Behörden und Verbände <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 3 und 4 (Scop<strong>in</strong>g) wurden<br />
die Umwelt<strong>in</strong>formationen bestimmt, die e<strong>in</strong>e sachgerechte Beurteilung der wesentlichen Umweltaspekte und e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>heitliche methodische Vorgehensweise im Rahmen der Umweltprüfung auf der Ebene des Regionalplanes gewährleisten.<br />
Verwendet wurden <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Umwelt<strong>in</strong>formationen, welche flächendeckend digital vorlagen und e<strong>in</strong>e re-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />
3
4<br />
levante Ermittlung und Bewertung der Schutzgüter ermöglichten. Zusätzlich wurde im E<strong>in</strong>zelfall auf bereits erstellte Unterlagen<br />
(z.B. bei Planverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung) zur Beurteilung spezifischer Problemlagen zurückgegriffen.<br />
Die für den <strong>Umweltbericht</strong> verwendeten Quellen wurden im Quellenverzeichnis und im Anhang aufgelistet. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus wurden sämtliche umweltbezogenen H<strong>in</strong>weise aus den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gesichtet<br />
und <strong>in</strong> Abhängigkeit ihrer Bedeutung bzw. Relevanz für die Umweltprüfung <strong>in</strong> den <strong>Umweltbericht</strong> e<strong>in</strong>gestellt.<br />
Im Zuge der Abschichtung verbleibt e<strong>in</strong> Konkretisierungserfordernis für umweltbezogene Prüfungen (e<strong>in</strong>schließlich nach<br />
§ 26a-c ThürNatG) im Rahmen nachfolgender Plan- und Genehmigungsverfahren. Auf Defizite <strong>in</strong> der Datenlage wird im<br />
jeweiligen Abschnitt h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
1.2 Inhalt und wichtigste Ziele des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen / Prüferfordernis<br />
Der Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen ist gemäß der Leitvorstellung e<strong>in</strong>er nachhaltigen Entwicklung (§ 1 ROG), den<br />
Grundsätzen der Raumordung (§ 2 ROG) und aus dem Landesentwicklungsprogramm (§ 14 Abs. 1 ThürLPlG) – aktuell<br />
dem Landesentwicklungsplan 2004 – zu entwickeln. Er legt als räumliche und sachliche Ausformung des Raumordnungsplanes<br />
für das Land Thür<strong>in</strong>gen für die Planungsregion die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und<br />
Grundsätze der Raumordnung fest.<br />
Der Regionalplan schafft den Rahmen für e<strong>in</strong>e zusammenfassende, übergeordnete räumliche Entwicklung der Planungsregion<br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen und trägt durch die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zur Ordnung,<br />
Sicherung und Entwicklung der Raumfunktionen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen Raumentwicklung bei. Er enthält <strong>in</strong>sbesondere<br />
Festlegungen zur Raumstruktur, zu den Grundzügen der Siedlungsentwicklung und zu Zentralen Orten (soweit<br />
sie nicht durch den Landesentwicklungsplan festgelegt s<strong>in</strong>d), der Sicherung und der Entwicklung des Freiraumes<br />
sowie zu regional bedeutsamen Infrastrukturtrassen und -standorten. Der Regionalplan enthält auch Festlegungen zu<br />
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Fachplanungen.<br />
Gegenüber sonstigen öffentlichen Stellen, der Fachplanung und den Kommunen der Planungsregion nimmt der Regionalplan<br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen e<strong>in</strong>e Rahmen setzende Koord<strong>in</strong>ierungsfunktion<br />
wahr. Die Bauleitpläne und die Ergebnisse der von den Geme<strong>in</strong>den der Planungsregion beschlossenen sonstigen<br />
städtebaulichen Planungen s<strong>in</strong>d dabei <strong>in</strong> der Abwägung zu berücksichtigen.<br />
Aufgrund der Aussagen zu Scop<strong>in</strong>g, relevanten Plan<strong>in</strong>halten, Abschichtung und Alternativenbetrachtung <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
1.1 wird auf die <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1ff beschriebenen Inhalte des Regionalplanes e<strong>in</strong> Schwerpunkt <strong>in</strong> der<br />
Umweltprüfung gelegt. D.h. näher betrachtet werden <strong>in</strong>sbesondere die Festlegungen, die der Sicherung e<strong>in</strong>es hohen<br />
Umweltschutzniveaus entgegenstehen könnten.<br />
Tab.1 Übersicht: Festlegungstypen ohne weiteres Darstellungs-/Prüferfordernis<br />
Kapitel Festlegungstypen Inhalte und Bewertung<br />
1. Raumstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />
– Raumstrukturelle Entwicklung<br />
– Zentralen Orten<br />
– Entwicklungsachsen<br />
2. Siedlungsstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />
– Siedlungsentwicklung<br />
3. Infrastruktur Grundsätze zu:<br />
– Sozialen Infrastruktur<br />
4. Freiraumstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />
– Tourismus und Erholung<br />
– allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen und<br />
verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen<br />
ohne Standortb<strong>in</strong>dung<br />
– ke<strong>in</strong>e Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben, bei denen mit<br />
erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist bzw. mögliche Umweltauswirkungen<br />
durch fehlende Parameter / Verortbarkeit nicht beurteilungsadäquat<br />
ermittelbar (Abschichtung)<br />
– allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen und<br />
verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen<br />
ohne Standortb<strong>in</strong>dung<br />
– ke<strong>in</strong>e Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben, bei denen mit<br />
erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist bzw. mögliche Umweltauswirkungen<br />
durch fehlende Parameter / Verortbarkeit nicht beurteilungsadäquat<br />
ermittelbar (Abschichtung)<br />
– allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen<br />
– ke<strong>in</strong>e Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben, bei denen mit<br />
erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist<br />
– allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen und<br />
verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen<br />
ohne Standortb<strong>in</strong>dung<br />
– ke<strong>in</strong>e Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben, bei denen mit<br />
erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist bzw. mögliche Umweltauswirkungen<br />
durch fehlende Parameter / Verortbarkeit nicht beurteilungsadäquat<br />
ermittelbar (Abschichtung)<br />
Bei den weiteren wesentlichen Inhalten des Regionalplanes kann entsprechend Tab.1 davon ausgegangen werden,<br />
dass ke<strong>in</strong>e negativen erheblichen Umweltauswirkungen mit der regionalplanerischen Festlegung verbunden s<strong>in</strong>d bzw.<br />
die für e<strong>in</strong>e Abschätzung der Umweltauswirkungen notwendigen Basisdaten durch den fehlenden verortbaren Kausali-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
tätsbezug nicht im notwendigen (beurteilungsgeeigneten) Detaillierungsgrad ermittelt werden können (Abschichtungserfordernis).<br />
Positive Umweltauswirkungen werden zum Teil bei der Betrachtung e<strong>in</strong>er Nichtdurchführung des Regionalplanes<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 2.5 sowie <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2 und zusammenfassend <strong>in</strong> der Gesamtplanbetrachtung<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 5 dargestellt.<br />
1.2.1 Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung<br />
Regionalplan, 2.1<br />
Durch den Regionalplan werden Regelungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung getroffen, die e<strong>in</strong> quantitatives<br />
Wachstum der Siedlungsfläche nicht ausschließen. Diese Regelungen erfolgen allerd<strong>in</strong>gs, ohne konkrete E<strong>in</strong>zelflächen<br />
zu bestimmen.<br />
Der fehlende standörtliche Bezug verh<strong>in</strong>dert e<strong>in</strong>e umfassende Aussage über mögliche erhebliche Umweltauswirkungen.<br />
Diese standortbezogene Ermittlung kann daher nur im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung im Zuge der Flächenkonkretisierung<br />
erfolgen. Trotzdem wird diesem Aspekt <strong>in</strong> der Betrachtung der Umweltauswirkungen <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
3 und 5 Rechnung getragen.<br />
1.2.2 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />
Regionalplan, 2.2.1<br />
Der Landesentwicklungsplan bestimmt, dass für den festgelegten Standortraum für Industriegroßflächen „Grabfeld“ im<br />
Regionalplan e<strong>in</strong> Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen mit m<strong>in</strong>destens 100 ha zusammenhängender Fläche<br />
auszuweisen ist LEP, 3.3.4. Dieses <strong>in</strong> der Planungsregion e<strong>in</strong>zige Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen<br />
(IG) Grabfeld / Thür<strong>in</strong>ger Tor umfasst als Ziel der Raumordnung e<strong>in</strong> Areal von ca. 242 ha, welches für Ansiedlungen<br />
mit hoher strukturpolitischer und landesweiter Bedeutung zu sichern und von entgegen stehenden Nutzungen freizuhalten<br />
ist. Im Interesse von Unternehmensansiedlungen mit strukturpolitischer Bedeutung für die Planungsregion und<br />
den Freistaat soll die Vorranggebietsfläche nicht kle<strong>in</strong>gliedrig geteilt werden.<br />
Für e<strong>in</strong>e Teilfläche dieses Vorranggebietes <strong>in</strong> der Größe von ca. 100 ha existiert bereits e<strong>in</strong> rechtsverb<strong>in</strong>dlicher Bebauungsplan<br />
(Bebauungsplan Industriegebiet „Im Oberen Weidig“ <strong>in</strong> der Gemarkung der Geme<strong>in</strong>de Queienfeld).<br />
Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkeffekte (Wirkfaktoren/Auswirkungen) und die dadurch ausgelösten möglichen<br />
Umweltveränderungen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tab.2 dargestellt. Es handelt sich im Wesentlichen um<br />
▪ Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Flora / Fauna durch Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />
▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen mit Wirkungen auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch<br />
▪ zerschneidende Wirkungen, die auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch<br />
negativ E<strong>in</strong>fluss nehmen<br />
▪ Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen und ihren Folgewirkungen <strong>in</strong>sbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna<br />
und Menschen.<br />
Tab.2<br />
Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />
Schutzgut<br />
5<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• •• •• •• •<br />
Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) • <br />
Visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung (VisB) •• •• •<br />
Zerschneidung (ZS) • • • <br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />
Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM) •• •• •• <br />
•• Umweltauswirkungen <strong>in</strong> der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
<strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen: nicht zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
Die voraussichtliche Wirkzone der Festlegung, die über die eigentliche Festlegungsfläche h<strong>in</strong>ausgeht, wurde für die Umweltprüfung<br />
pauschal durch e<strong>in</strong>en Referenzwert für Immissionen (vgl. Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Landesplanung<br />
(1993), Thür<strong>in</strong>ger Abstandserlass, Ste<strong>in</strong>bruch mit Sprengarbeiten) und für visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen (vgl. Gassner,<br />
E. / W<strong>in</strong>kelbrandt, A. (2005), UVP – Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung) festgelegt.<br />
Daraus folgend gelten vorbehaltlich eventuell notwendiger E<strong>in</strong>zelfallbetrachtungen folgende pauschal ermittelten<br />
Abstände:<br />
▪ Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen – bis 300 m<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
6<br />
▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung – bis 500 m.<br />
Das Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen Grabfeld / Thür<strong>in</strong>ger Tor gehörte zum Standortpool e<strong>in</strong>er landesweiten,<br />
<strong>in</strong>term<strong>in</strong>isteriell abgestimmten Voruntersuchung. Anhand der Kriterien:<br />
▪ zusammenhängende, ebene Fläche größer 100 ha,<br />
▪ verkehrsgünstige Lage (Straße, Schiene, Flughafen, frei von Ortsdurchfahrten),<br />
▪ Arbeitskräfteverfügbarkeit,<br />
▪ räumliche Nähe zu höherstufigen Zentralen Orten (Oberzentrum, Mittelzentren),<br />
▪ Nähe zu Universitäten / Fachhochschulen,<br />
▪ Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten,<br />
▪ regionalpolitische Bedeutung,<br />
▪ weiche Standortfaktoren<br />
erfolgte e<strong>in</strong>e Bewertung und E<strong>in</strong>stufung des Standortraumes als bed<strong>in</strong>gt geeignet. Er ist damit der e<strong>in</strong>zige Standort <strong>in</strong><br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen, der grundsätzlich die Voraussetzungen zur Ausweisung erfüllt. Durch die Regionalplanung zu prüfende<br />
Standortalternativen kommen auf Grund der verb<strong>in</strong>dlichen Vorgabe LEP, 3.3.4 nicht <strong>in</strong> Betracht.<br />
Da für das Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass später Betriebsbereiche<br />
angesiedelt werden, die <strong>in</strong> den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, müssen gegenüber<br />
schutzbedürftigen Gebieten bestimmte Schutzabstände e<strong>in</strong>gehalten werden. Die Berücksichtung angemessener<br />
Abstände soll dazu beitragen, die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswirkungen so weit wie möglich zu vermeiden.<br />
Die Störfall-Kommission / Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit beim Bundesm<strong>in</strong>isterium für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dazu bei fehlender Detailkenntnis der gefährlichen Stoffe e<strong>in</strong>en Abstand bis zu<br />
1.500 m empfohlen (Störfall-Kommission / Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit, (2005)). Die Ausweisungsanforderungen<br />
zur Sicherung e<strong>in</strong>er leistungsfähigen Verknüpfung des Vorranggebietes mit bestehenden Siedlungs- und Infrastrukturen<br />
<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den vorhandenen, naturräumlichen und <strong>in</strong>frastrukturellen Lagebed<strong>in</strong>gungen ermöglichten<br />
e<strong>in</strong>e Berücksichtigung dieser Empfehlung nicht. In späteren Zulassungs- und Genehmigungsverfahren muss dem, bezogen<br />
auf konkretisierte Nutzungsregelungen, entsprechend durch sicherheitstechnische Maßnahmen Rechnung getragen<br />
werden.<br />
1.2.3 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen<br />
Regionalplan, 2.2.2<br />
E<strong>in</strong> Festlegungserfordernis für Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen ergibt sich<br />
aus LEP, 3.3.6. Durch die Festlegung als Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen<br />
wird dieses Gebiet von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten. Diese Vorranggebietskategorie ist vor allem auf Unternehmen<br />
zugeschnitten, die regional und überregional auf Standortsuche s<strong>in</strong>d und von denen im Falle der Ansiedlung<br />
e<strong>in</strong>e Profilierung der regionalen Gewerbe- und Industriestruktur ausgeht. Auch hier soll ke<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>gliedrige Teilung der<br />
Areale erfolgen. Als Orientierungswert ist e<strong>in</strong>e zusammenhängende, ebene, als Industrie- und Gewerbegebiet nutzbare<br />
Fläche von m<strong>in</strong>destens 50 ha Bruttofläche vorgegeben.<br />
Dem landesplanerisch fixierten Auftrag folgend, s<strong>in</strong>d im Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen sechs Vorranggebiete Regional<br />
bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen (RIG-1 bis RIG-6) mit e<strong>in</strong>er Gesamtfläche von ca. 610 ha ausgewiesen.<br />
Die mit der Festlegung als Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen verbundenen<br />
Wirkeffekte entsprechen denen der Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen und s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tab.2 dargestellt<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2.<br />
Anhand der landesplanerisch aufgezeigten Eigenschaften für diese Vorranggebiete wurden im Rahmen der notwendigen<br />
Voruntersuchungen zunächst alle <strong>in</strong> der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen relevanten Standorträume mit bereits bestehenden<br />
Gewerbe- und Industriegebieten auf ihre Auslastung und Entwicklungsfähigkeit h<strong>in</strong> geprüft.<br />
Kriterien wie verkehrsgünstige Lage (ortsdurchfahrtsfreie Anb<strong>in</strong>dung an das großräumige Straßennetz), räumlicher und<br />
funktioneller Zusammenhang zu Zentralen Orten und Entwicklungsachsen sowie die Nachnutzung geeigneter Konversions-<br />
und Brachflächen führten letztlich zu e<strong>in</strong>er deutlichen E<strong>in</strong>grenzung des Standortpools. Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er möglichst umweltverträglichen<br />
Standortevaluierung wurde auf e<strong>in</strong>e völlige Neuausweisung von Gewerbe-/Industriearealen mit 50 ha<br />
und mehr Fläche ohne Anknüpfungspunkt an bestehende derartige Standorte verzichtet. Demzufolge s<strong>in</strong>d die ausgewiesenen<br />
Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>in</strong> jedem Fall partiell bereits gewerblich<br />
oder <strong>in</strong>dustriell genutzt. Sie liegen im Falle Eisfeld, Hildburghausen und Sonneberg <strong>in</strong> Zentralen Orten. Alle sechs<br />
Vorranggebiete s<strong>in</strong>d funktionalräumlich an landesbedeutsame Entwicklungsachsen angebunden.<br />
Zu prüfen waren die Bereiche der Gebiete, die nicht bereits durch rechtskräftige Bebauungspläne planrechtlich gesichert<br />
wurden. Alle Gebiete s<strong>in</strong>d zum<strong>in</strong>dest teilweise, RIG-1 und RIG-5 bereits vollständig, durch Bebauungspläne gesichert<br />
und teilweise oder überwiegend erschlossen. E<strong>in</strong>e Betrachtung von Erweiterungsflächen im Kontext sich möglicherweise<br />
verstärkenden Wirkungen im jeweiligen Gesamtgebiet (kumulativ) wurde vorgenommen.<br />
Da für die Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen nicht ausgeschlossen werden<br />
kann, dass später Betriebsbereiche angesiedelt werden, die <strong>in</strong> den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung<br />
(12. BImSchV) fallen, müssen gegenüber schutzbedürftigen Gebieten bestimmte Schutzabstände e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />
Die Berücksichtung angemessener Abstände soll dazu beitragen, die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswir-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
kungen so weit wie möglich zu vermeiden. Die Störfall-Kommission / Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit beim<br />
Bundesm<strong>in</strong>isterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dazu bei fehlender Detailkenntnis der gefährlichen<br />
Stoffe e<strong>in</strong>en Abstand bis zu 1.500 m empfohlen (Störfall-Kommission / Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit,<br />
(2005)). Die Ausweisungsanforderungen zur Sicherung e<strong>in</strong>er leistungsfähigen Verknüpfung des Vorranggebietes<br />
mit bestehenden Siedlungs- und Infrastrukturen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den vorhandenen, naturräumlichen und <strong>in</strong>frastrukturellen<br />
Lagebed<strong>in</strong>gungen ermöglichten e<strong>in</strong>e Berücksichtigung dieser Empfehlung nicht. In späteren Zulassungs- und Genehmigungsverfahren<br />
muss dem, bezogen auf konkretisierte Nutzungsregelungen, entsprechend durch sicherheitstechnische<br />
Maßnahmen Rechnung getragen werden.<br />
1.2.4 Festlegungen zu Brachflächen und Konversion<br />
Regionalplan, 2.3<br />
E<strong>in</strong> Festlegungserfordernis für die Regelung der Nachnutzung regional bedeutsamer Konversions- und Brachflächen ergibt<br />
sich aus LEP, 3.4.2. Die regionale Bedeutsamkeit ist gegeben, wenn sie auf Grund ihrer Lage, ihrer Problemsituation<br />
oder ihres Nachnutzungspotenziales den sie umgebenden Teilraum prägen oder maßgeblich bee<strong>in</strong>flussen bzw. auf<br />
Grund ihrer potenziellen Nachnutzung zukünftig maßgeblich prägen oder bee<strong>in</strong>flussen werden. Ihre Bestimmung erfolgt<br />
im Regionalplan nur textlich unter Bezug auf den jeweiligen Standort.<br />
Die bisherige Nutzung ist oder war überwiegend gewerblicher Art und <strong>in</strong> jedem Fall durch das Vorhandense<strong>in</strong> von Baulichkeiten<br />
geprägt. Die regionalplanerischen Entwicklungsoptionen sehen ausschließlich Nachnutzungen vor, die ke<strong>in</strong>e<br />
über die ehemalige Nutzung und den bestehenden Zustand (Vorbelastung) h<strong>in</strong>ausgehende Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung zur<br />
Folge hätte. Für e<strong>in</strong>e detaillierte Betrachtung fehlt e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichende Konkretheit der Festlegungen <strong>in</strong> Bezug auf konkrete<br />
Vorhabensparameter, da es sich <strong>in</strong> diesem Fall nur um die Sicherung e<strong>in</strong>er Entwicklungsoption handelt. Unter den genannten<br />
Voraussetzungen und der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.3 dargestellten Bewertungsmethodik kann davon ausgegangen<br />
werden, dass auf Grund der vorhandenen Vorbelastungen die von der Festlegung ausgehenden Umweltwirkungen<br />
nicht relevant s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong> weitergehendes Prüferfordernis h<strong>in</strong>sichtlich möglicher erheblicher Umweltauswirkungen<br />
auf der Ebene der Regionalplanung damit entbehrlich wird. Dieser Aspekt wird aber <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 5 nochmals<br />
aufgegriffen und im Zusammenhang der umweltbezogenen Bilanzierung des gesamten Regionalplanes bewertet.<br />
1.2.5 Trassenfreihaltung Schiene und Straße<br />
Regionalplan, 3.1<br />
E<strong>in</strong> Festlegungserfordernis für im öffentlichen Interesse erforderliche Trassen ergibt sich aus LEP, 4.1.5, wobei dieser<br />
Plansatz offen lässt, auf welche Weise die Festlegung zu erfolgen hat. Im Regionalplan wurden daher zwei Methoden<br />
verfolgt:<br />
▪ Ausweisung als Trassenl<strong>in</strong>ie bzw. -korridor und textliche Festlegung bzw.<br />
▪ Bestimmung nur als textliche Festlegung – <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen ausreichend, <strong>in</strong>sbesondere wenn nicht zu erwarten ist,<br />
dass konkurrierende Nutzungs- und Funktionsansprüche die Realisierung e<strong>in</strong>er Maßnahme erschweren oder verh<strong>in</strong>dern<br />
können.<br />
Außerdem ist e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> textliche Festlegung dort angewandt worden, wo z.B. bei Ortskernumgehungen im regionalplanerischen<br />
Maßstab e<strong>in</strong> den lokalen Gegebenheiten angemessener Detaillierungsgrad nicht erreicht werden konnte oder<br />
durch den Fachplanungsträger noch ke<strong>in</strong>e räumlich spezifizierbaren Vorgaben erfolgten.<br />
Durch die Festlegungen für im öffentlichen Interesse erforderliche Trassen wird der Trassen(korridor)verlauf regionalplanerisch<br />
geordnet und mit unterschiedlicher B<strong>in</strong>dungswirkung räumlich bestimmt. Textliche Festlegungen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />
mit l<strong>in</strong>ienhafter Darstellung s<strong>in</strong>d als Ziele der Raumordnung abschließend abgewogene, verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben. Trassenkorridore<br />
sowie textliche Festlegungen von Neubauten z.B. zu Ortsumgehungen s<strong>in</strong>d als Grundsätze Vorgaben für nachfolgende<br />
Abwägungs- und Ermessensentscheidungen.<br />
Die mit der Festlegung von Trassenl<strong>in</strong>ien bzw. -korridoren verbundenen Wirkeffekte werden <strong>in</strong> Tab.3 dargestellt. Es handelt<br />
sich dabei im Wesentlichen um:<br />
▪ Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna im Wesentlichen durch Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme und<br />
den damit verbundenen Lebensraumentzug,<br />
▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken,<br />
▪ zerschneidende Wirkung auf Lebensräume für Flora / Fauna und auf Landschaften mit Wohlfahrtsfunktionen für den<br />
Menschen,<br />
▪ Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen mit Auswirkungen <strong>in</strong>sbesondere auf Flora / Fauna und Menschen.<br />
Die voraussichtliche Wirkzone der von der Festlegung ausgehenden Wirkungen wird entsprechend der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
1.1.2 dargestellten Methode wie folgt festgelegt:<br />
▪ Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen – bis 300 m<br />
▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung – bis 500 m.<br />
Den Schwerpunkt der Festlegungen bilden Ortsumgehungen im Rahmen der Ertüchtigung von Bundes- und Landesstraßen,<br />
zum Teil als Folgeprojekte <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Bau der Bundesautobahnen A 71 und A 73. In diesem Zusammenhang<br />
s<strong>in</strong>d auch positive Umweltauswirkungen für den Mensch zu erwarten, da Ortslagen vom Durchgangsverkehr<br />
entlastet werden.<br />
7<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
8<br />
Tab.3<br />
Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Trassenfreihaltung Schiene und Straße<br />
Schutzgut<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• • • •• •<br />
Visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung (VisB) • • •<br />
Zerschneidung (ZS) • • •• •• •• <br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />
Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM) • • •• •• •• <br />
•• Umweltauswirkungen <strong>in</strong> der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
<strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen: nicht zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
Aus dem Bundesverkehrswegeplan 2003 übernommene Maßnahmen beruhen auf Entscheidungen der übergeordneten<br />
Planungsebene zum Bedarf e<strong>in</strong>es Projektes (Netzverknüpfung, Ausbautyp und Investitionskosten). E<strong>in</strong>e Nullvariante (im<br />
S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es netzbezogenen Status-Quo-Zustandes) scheidet daher für diese aus, da zudem nach § 1 Abs. 2 FStrAG der<br />
Bedarf für e<strong>in</strong>e Straße abschließend festgestellt wird, wenn diese im Bedarfsplan enthalten ist. Der Bundesverkehrswegeplan<br />
enthält bereits e<strong>in</strong>e Umweltrisikoe<strong>in</strong>schätzung bzw. FFH-Verträglichkeitse<strong>in</strong>schätzung. E<strong>in</strong>e Entscheidung über<br />
die L<strong>in</strong>ienführung ist mit dem Bundesverkehrswegeplan aber nicht gegeben, daher s<strong>in</strong>d auf regionalplanerischer Ebene<br />
Trassenalternativen zu prüfen und ergänzende umwelt-bezogene Betrachtungen anzustellen, sofern bislang ke<strong>in</strong>e landesplanerische<br />
Beurteilung aus e<strong>in</strong>em Raumordnungsverfahren oder e<strong>in</strong>e Beurteilung aus e<strong>in</strong>em L<strong>in</strong>ienbestimmungsverfahren<br />
vorliegt bzw. sich aus den näheren Umständen ke<strong>in</strong>e vernünftigerweise <strong>in</strong> Betracht kommende Alter-native zur<br />
dargestellten Festlegung ergibt. Bei mittels e<strong>in</strong>er Landesplanerischen Beurteilung (im Ergebnis e<strong>in</strong>es Raumordnungsverfahrens)<br />
/ L<strong>in</strong>ienbestimmung konkretisierten Trasse wurden ke<strong>in</strong>e großräumigen Trassenalternativen untersucht, weil e<strong>in</strong>e<br />
ausführliche Alternativenprüfung bereits Gegenstand des Verfahrens war.<br />
Im Regionalplan wurden Trassen für den Neu- und Ausbau von Straßen bestimmt, die z.T. nicht Gegenstand e<strong>in</strong>es<br />
Raumordnungs-/L<strong>in</strong>ienbestimmungsverfahrens waren und nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten s<strong>in</strong>d. Diese Festlegungen<br />
wurden <strong>in</strong> der Regel als Grundsatz getroffen und s<strong>in</strong>d daher auf nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen.<br />
Ihre Alternativenprüfung erfolgte im Zusammenhang mit der räumlichen Bestimmung der jeweiligen Trassenkorridore<br />
durch Betrachtung räumlich getrennter Verläufe der Gesamttrasse oder von Teilabschnitten. Insbesondere die<br />
Festlegung von Trassenkorridoren belässt für die nachfolgenden Verfahren e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> der Regel erheblichen Spielraum zur<br />
Konkretisierung und damit für weitere Alternativenprüfungsmöglichkeiten <strong>in</strong>nerhalb des raumordnerisch gesicherten Bereiches.<br />
Dort, wo auf Grund der spezifischen Lagesituation (z.B. Topographie, verkehrstechnischer Anschluss, Lage zu<br />
Siedlungen etc.) ke<strong>in</strong> vernünftigerweise alternativ <strong>in</strong> Betracht kommender Trassenverlauf erkennbar war, der <strong>in</strong> Bezug<br />
auf die Umweltsituation im Raum <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em relevanten Maße andere (günstigere) Wirkungen zur Folge hätte, wurde <strong>in</strong><br />
Abhängigkeit der Relevanz anderer Belange die Freihaltung von nur e<strong>in</strong>er Trasse als Grundsatz oder als Ziel der Raumordnung<br />
bestimmt (s.o.).<br />
Die Ergebnisse e<strong>in</strong>er durchgeführten projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (e<strong>in</strong>schließlich von Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />
im Raumordnungsverfahren) wurden im Rahmen der Abschichtung nicht nochmals geprüft, solange<br />
das Ergebnis nicht zu e<strong>in</strong>er Ablehnung des Projektes geführt hat, die Prüfung nicht länger zurückliegt als zehn Jahre<br />
und ke<strong>in</strong>e grundlegend neueren Erkenntnisse vorliegen. Lediglich die mögliche Betroffenheit der Natura-2000-Kulisse<br />
wurde <strong>in</strong> jedem Fall erneut geprüft.<br />
Bei zeichnerisch dargestellten Trassenkorridoren, bei denen e<strong>in</strong>e Umweltverträglichkeitsprüfung als Bestandteil e<strong>in</strong>es<br />
Plan- oder Genehmigungsverfahrens <strong>in</strong> Erarbeitung ist, wurde im S<strong>in</strong>ne der Vermeidung von Doppelprüfungen entsprechend<br />
des Ergebnisstandes entschieden, ob e<strong>in</strong>e zusätzlich regionalplanerische Prüfnotwendigkeit vorlag.<br />
Die Trassenfreihaltungen für Schienenverb<strong>in</strong>dungen betreffen bis auf kurze Bahnanschlüsse <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den Vorranggebieten<br />
Großflächige Industrieansiedlungen IG – Grabfeld / Thür<strong>in</strong>ger Tor und Regional bedeutsame Industrie- und<br />
Gewerbeansiedlungen RIG-4 nur Trassen im Bestand, so dass die Umweltauswirkungen am Standort gegeben s<strong>in</strong>d<br />
bzw. den Raum mit zeitlicher Unterbrechung bereits bee<strong>in</strong>flusst haben (temporäre Emissionen während des Bahnbetriebes).<br />
Der mögliche E<strong>in</strong>fluss auf den jeweiligen Umweltzustand ist durch die regionalplanerischen Regelungen mit Bezug<br />
zu den Schienenverb<strong>in</strong>dungen daher kaum relevant, so dass unter Berücksichtigung der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1 genannten<br />
Voraussetzungen ke<strong>in</strong> zusätzliches raumordnerisches Prüferfordernis <strong>in</strong> Bezug auf etwaige vom Regionalplan<br />
<strong>in</strong>duzierte erhebliche Umweltauswirkungen entsteht bzw. e<strong>in</strong>e Prüfung im S<strong>in</strong>ne der Abschichtung erst im Zuge örtlichen<br />
und sachlichen Konkretisierung durch nachfolgende Plan- bzw. Genehmigungsverfahren s<strong>in</strong>nvoll vorzunehmen ist.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
1.2.6 Festlegungen zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur<br />
Regionalplan, 3.2<br />
Die durch den Regionalplan auf der Basis der Vorgaben des LEP, 4.2 getroffenen Festlegungen zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur<br />
be<strong>in</strong>halten außer bei der W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7 ke<strong>in</strong>e gebietskonkreten Vorgaben<br />
zum Ausbau der jeweiligen Infrastrukturnetze. Durch textliche Festlegungen wurden nur Trassen bestimmt, die <strong>in</strong> jedem<br />
Fall bereits e<strong>in</strong> Raumordnungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen haben und landesplanerisch <strong>in</strong><br />
der Sache positiv beschieden worden s<strong>in</strong>d, so dass hier im S<strong>in</strong>ne der s<strong>in</strong>nvollen Abschichtung ke<strong>in</strong> zusätzliches raumordnerisches<br />
Prüferfordernis <strong>in</strong> Bezug auf relevante Umweltauswirkungen entsteht.<br />
Für e<strong>in</strong>e weitere Prüfung von Festlegungen zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur fehlt die h<strong>in</strong>reichende Konkretheit, um<br />
valide Aussagen über mögliche Umweltauswirkungen treffen zu können. Im Rahmen der örtlichen und sachlichen Konkretisierung<br />
durch nachfolgende Plan- bzw. Genehmigungsverfahren ist dies bei der Festlegung des Untersuchungsumfanges<br />
(Scop<strong>in</strong>g) entsprechend zu berücksichtigen.<br />
1.2.7 Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie<br />
Regionalplan, 3.2.2<br />
Entsprechend dem Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie auszuweisen, die zugleich die Wirkung<br />
von Eignungsgebieten haben LEP, 4.2.8. Durch die Zielfestlegung mit Ausschlusswirkung werden raumbedeutsame<br />
W<strong>in</strong>dkraftanlagen auf bestimmte Gebiete gelenkt, die sich e<strong>in</strong>erseits durch e<strong>in</strong>e besondere W<strong>in</strong>dhöffigkeit und andererseits<br />
durch m<strong>in</strong>imierte Konflikte zum Freiraum und zum Siedlungsraum auszeichnen.<br />
Durch sogenannte Tabu- und Restriktionskriterien wurden umfangreiche konfliktrelevante Belange, e<strong>in</strong>schließlich Umweltbelange,<br />
<strong>in</strong> die Ausweisungsmethodik e<strong>in</strong>gestellt und im S<strong>in</strong>ne der Konfliktvermeidung beachtet bzw. berücksichtigt<br />
Regionalplan, Z 3-6. Trotzdem können im E<strong>in</strong>zelfall auf Grund der konkreten standörtlichen Situation erhebliche Umweltauswirkungen<br />
durch W<strong>in</strong>dkraftanlagen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bei entsprechenden (<strong>in</strong>sbesondere<br />
artenschutzfachlichen) H<strong>in</strong>weisen wurden zusätzliche Recherchen h<strong>in</strong>sichtlich möglicher Gefährdungssituationen vorgenommen.<br />
Für Südwestthür<strong>in</strong>gen ergibt sich e<strong>in</strong> Standortpotenzial von neun neu ausgewiesenen Standorten und fünf bereits im<br />
<strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen ausgewiesenen (teilweise erheblich reduzierten) Gebieten, an denen vere<strong>in</strong>zelt<br />
noch neue Anlagen errichtet bzw. das sogenannten Repower<strong>in</strong>g (d.h. bestehende Anlagen werden durch leistungsstärkere<br />
ersetzt) durchgeführt werden können. In der Summe der Flächen ergibt sich dadurch e<strong>in</strong> Potenzial von ca.<br />
607 ha.<br />
Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkeffekte (Wirkfaktoren/Auswirkungen) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tab.4 dargestellt. Es handelt es<br />
sich im Wesentlichen um<br />
▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen mit Wirkungen auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch,<br />
▪ Lärmimmissionen und ihren Folgewirkungen <strong>in</strong>sbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Menschen sowie<br />
▪ artspezifische Gefährdungen.<br />
Die voraussichtlichen Wirkzonen der Festlegung, die über die eigentliche Festlegungsfläche h<strong>in</strong>ausgehen, wurden bereits<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Ausweisungsmethodik berücksichtigt.<br />
Tab.4 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie<br />
Schutzgut<br />
9<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) • • • •<br />
Verluste und Vertreibung von Avifauna / Fledermäusen (Avi) •• <br />
Visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung (VisB) •• •• •<br />
Zerschneidung (ZS) • • • <br />
Lärm- und Lichtimmissionen (IM) • •• <br />
•• Umweltauswirkungen <strong>in</strong> der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
<strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen: nicht zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
Da mit der Ausweisung von Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie die Erzeugung regenerativer Energien gefördert werden soll,<br />
s<strong>in</strong>d auch positive Umweltauswirkungen der Festlegung <strong>in</strong> Bezug auf das Schutzgut Klima zu erwarten.<br />
Die Ausweisungsmethodik zur Ermittlung von Vorranggebieten be<strong>in</strong>haltet auf Grund der Wirkung der Gebiete als Eignungsgebiete<br />
<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Forderung nach m<strong>in</strong>imierten Konfliktwirkungen e<strong>in</strong>e durchgehende Alternativenbetrachtung<br />
im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er schrittweisen Optimierung des Gesamtkonzeptes nach dem Ausschlusspr<strong>in</strong>zip. Die M<strong>in</strong>imie-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
10<br />
rung möglicher Konflikte durch das Ausschlusspr<strong>in</strong>zip hat bei der Auswahl der Gebiete auch zur Folge, dass das<br />
verbleibende Potenzial für voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen <strong>in</strong> Bezug auf die oben aufgeführten relevanten<br />
Wirkeffekte vergleichsweise ger<strong>in</strong>g ist Regionalplan, Z 3-6.<br />
1.2.8 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder<br />
Regionalplan, 4.2.3<br />
Das Festlegungserfordernis für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder ergibt sich aus LEP, 5.1.15. Durch<br />
den Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen werden Festlegungen zum erweiterten Hochwasserschutz bei Eisfeld, Kloster Veßra,<br />
Sonneberg / Ortsteil Hönbach und an der Engnitz getroffen Regionalplan, 4.2.3. Durch die Festlegung sollen den<br />
Vorhaben entgegenstehende Nutzungen vermieden werden.<br />
Die Standorte werden durch symbolhafte Darstellungen und textlich bestimmt Regionalplan, Raumnutzungskarte,<br />
ohne die Maßnahmen sachlich zu konkretisieren. Dies entspricht der Vorgabe des Landesentwicklungsplanes, lediglich<br />
die Standorte für die entsprechenden Vorhaben vorsorgend zu sichern. Generell ist bei Vorhaben dieser Art mit folgenden<br />
Auswirkungen zu rechnen:<br />
▪ auf die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna im Wesentlichen durch lokale Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme und den damit<br />
verbundenen Lebensraumentzug im Bereich der technischen Anlagen,<br />
▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen können im E<strong>in</strong>zelfall (bei großen technisch wirkenden Bauwerken) auf die Schutzgüter<br />
Landschaft und Mensch wirken,<br />
▪ durch die aufstauende Wirkung kann temporär oder dauerhaft e<strong>in</strong>e Veränderung des Wasserhaushaltes und des Lebensraumzustandes<br />
e<strong>in</strong>treten.<br />
Für e<strong>in</strong>e weitere Prüfung der o.g. Festlegungen fehlte aber die h<strong>in</strong>reichende Konkretheit, um valide Aussagen über mögliche<br />
Umweltauswirkungen e<strong>in</strong>schließlich etwaiger Auswirkungen auf Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebietskulisse<br />
treffen zu können, da die Erheblichkeit unmittelbar von der Art der Ausführung des jeweiligen Vorhabens abhängt. Die<br />
Festlegungen zu Eisfeld, Kloster Veßra und Engnitz dienen der Aufrechterhaltung e<strong>in</strong>er Entwicklungsoption (vorsorgende<br />
Sicherung). Auf e<strong>in</strong>e differenzierte tabellarische Darstellung des Wirkungspfades wurde aus o.g. Gründen verzichtet.<br />
Im Rahmen der örtlichen und sachlichen Konkretisierung durch nachfolgende Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren<br />
ist dies bei der Festlegung des Untersuchungsumfanges (Scop<strong>in</strong>g) entsprechend zu berücksichtigen. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />
<strong>in</strong> Bezug auf die weiteren Planungen zu den Rückhaltebecken Eisfeld und Kloster Veßra (als Grünbecken ohne<br />
Dauerstau vorgesehen), die durch den querenden Verlauf von Werra und Schleuse im Zusammenhang mit dem FFH-<br />
Gebiet Nr. 111 „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ näher zu betrachten se<strong>in</strong> werden. Die Auswahl der Standorte für den<br />
vorsorgenden Wasserrückhalt erfolgte auf der Grundlage günstiger morphologischer und geologischer Gegebenheiten,<br />
die im Raum Eisfeld und Kloster Veßra zur Absenkung des Hochwasserscheitels (temporäre Wirkung) an der Werra beitragen<br />
können.<br />
Für das <strong>in</strong> der Planungsregion Oberfranken-West geplante Rückhaltebecken Röden, dessen gesamter Staubereich sich<br />
auf Südwestthür<strong>in</strong>gen erstreckt, liegt e<strong>in</strong> abgeschlossenes Raumordnungsverfahren mit Untersuchung der Umweltauswirkungen<br />
vor.<br />
Da die Ausweisungen auf der Basis wasserwirtschaftlicher Erfordernisse (s.o.) erfolgten und die Standorte den Vorgaben<br />
des Landesentwicklungsplanes entsprechen, erübrigt sich e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Alternativenprüfung, wenn nicht neue fachliche<br />
Erkenntnisse dies nahe legen.<br />
1.2.9 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />
Regionalplan, 4.4<br />
Mit der durch den Landesentwicklungsplan vorgegebenen Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung<br />
sollen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Stabilisierung e<strong>in</strong>er naturnahen<br />
Bodennutzung bewirkt werden LEP, 5.2.7. Im Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen wurden vier Vorrang- und elf<br />
Vorbehaltsgebiete Waldmehrung ausgewiesen. Sie nehmen e<strong>in</strong>en Umfang von ca. 25 ha bei Vorranggebieten und ca.<br />
110 ha bei Vorbehaltsgebieten e<strong>in</strong>. Durch die Festlegung werden entgegenstehende Nutzungen ausgeschlossen bzw.<br />
weitgehend vermieden.<br />
Die mit der Festlegung verbundenen Wirkeffekte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tab.5 dargestellt. Die von der Waldmehrung ausgehenden Wirkungen<br />
s<strong>in</strong>d bzgl. der landesplanerischen Zielstellung pr<strong>in</strong>zipiell auf e<strong>in</strong>e Verbesserung des Umweltzustandes gerichtet.<br />
Trotzdem können aber auch negative Umweltauswirkungen für e<strong>in</strong>zelne Schutzgüter auftreten. Ihre mögliche negative<br />
Erheblichkeit ist ursächlich mit dem jeweiligen Standort verknüpft. Nur besondere Standortfaktoren (z.B. Magerstandorte,<br />
Geländee<strong>in</strong>schnitte mit Kaltluftleitfunktionen, landschaftliche Sichtbeziehungen usw.) werden im Regelfall zum Erfordernis<br />
e<strong>in</strong>er diesbezüglichen Prüfung führen. Die Ausweisung der Gebiete orientierte sich zudem überwiegend an bestehenden<br />
Waldflächen, so dass sich die Art der Umweltauswirkungen am Standort nicht pr<strong>in</strong>zipiell ändert. Der E<strong>in</strong>fluss auf<br />
den jeweiligen raumrelevanten Umweltzustand ist demzufolge relativ ger<strong>in</strong>g. Aus diesem Grund erübrigt sich auch die<br />
Betrachtung von Wirkzonen.<br />
Im Rahmen der parallel zur Änderung des Regionalplanes laufenden Forstlichen Rahmenplanung wurde e<strong>in</strong> Waldmehrungskonzept<br />
erarbeitet, welches grundsätzlich den Intentionen des Landesentwicklungsplanes entspricht LEP, 5.2.7<br />
und als Grundlage für die regionalplanerische Ausweisung diente. Bei der Ermittlung geeigneter Gebiete erfolgte durch<br />
die Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei e<strong>in</strong>e Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde, so<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
dass von e<strong>in</strong>er naturschutzfachlichen Optimierung im S<strong>in</strong>ne struktureller Alternativüberlegungen ausgegangen werden<br />
kann.<br />
Tab.5 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />
Schutzgut<br />
11<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Verdrängungseffekte (VDrä) •• <br />
Nutzungsumwandlung (NU) • • •• • <br />
Visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung (VisB) • • •<br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) •• • <br />
•• Umweltauswirkungen <strong>in</strong> der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
<strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen: nicht zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
1.2.10 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />
Regionalplan, 4.5<br />
Für die langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung s<strong>in</strong>d Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe auszuweisen<br />
LEP, 5.3.3. Mit der Ausweisung wird e<strong>in</strong>e räumlich ausgewogene, verbrauchernahe und unter Berücksichtigung der<br />
Standortgebundenheit der Rohstoffe auch umweltverträgliche Gew<strong>in</strong>nung angestrebt. Gleichzeitig wird die langfristige<br />
Zugriffsmöglichkeit auf raumbedeutsame Rohstoffvorräte erhalten. Für Südwestthür<strong>in</strong>gen ergibt sich e<strong>in</strong> regionalplanerisch<br />
gesichertes Gew<strong>in</strong>nungspotenzial <strong>in</strong> der Summe der Flächen von ca. 1.350 ha bei 54 Vorranggebieten und ca.<br />
790 ha bei 45 Vorbehaltsgebieten.<br />
Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkeffekte (Wirkfaktoren/Auswirkungen) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Tab.6 dargestellt. Es handelt sich<br />
dabei im Wesentlichen sich um folgende Auswirkungen:<br />
▪ auf die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna im Wesentlichen durch Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme und den damit verbundenen<br />
Lebensraumentzug,<br />
▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken,<br />
▪ zerschneidende Wirkung auf Lebensräume für Flora / Fauna und auf Landschaften mit Wohlfahrtsfunktionen für den<br />
Menschen,<br />
▪ Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen mit Auswirkungen <strong>in</strong>sbesondere auf Flora / Fauna und Menschen.<br />
Die voraussichtliche Wirkzone der von der Festlegung ausgehenden Wirkungen wird entsprechend der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
1.2.2 dargestellten Methode wie folgt festgelegt:<br />
▪ Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen – bis 300 m<br />
▪ visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung – bis 500 m.<br />
Tab.6 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />
Schutzgut<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• • •• •<br />
Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) •• • <br />
Visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung (VisB) •• •• <br />
Zerschneidung (ZS) • • • <br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />
Lärm- und Staubimmissionen (IM) •• •• •• <br />
•• Umweltauswirkungen <strong>in</strong> der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
<strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen: nicht zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
Auf der Basis lagerstättenwirtschaftlicher Zielstellungen (geologischer Dienst) und der Analyse der bisherigen Wirksamkeit<br />
der durch den <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen h<strong>in</strong>sichtlich Verteilung und Umfang gesicherten Gew<strong>in</strong>-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
12<br />
nungsstellen bzw. Lagerstätten wurden nach Maßgabe von Kriterien wie Erkundungsgrad der Lagerstätte, Rohstoffqualität,<br />
Nutzungszustand, Versorgungs- und Erschließungssituation geeignete Gebiete ermittelt und unter Berücksichtigung<br />
anderer raumrelevanter Belange gesichert.<br />
Für die Rohstoffgew<strong>in</strong>nung an sich existiert ke<strong>in</strong>e Strukturalternative, da sie bis auf den anteiligen E<strong>in</strong>satz von Substituten<br />
(Recycl<strong>in</strong>g bzw. Rohstoffveredelung) alternativlos ist und e<strong>in</strong>e Basis für die wirtschaftliche Entwicklung der Region<br />
bildet. Wenn nicht durch neuere Untersuchungen konkrete H<strong>in</strong>weise auf gew<strong>in</strong>nungsgeeignete Rohstoffvorräte der verschiedenen<br />
Lagerstätten vorliegen, dann ist gegenüber bekannten, lagerstättengeologisch evaluierten Standorten kaum<br />
e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Variantenbetrachtung gegeben. Bei Neuausweisungen erfolgte bei gleicher oder ähnlicher fachlicher Ausgangslage<br />
e<strong>in</strong>e Alternativenbetrachtung <strong>in</strong> Bezug auf e<strong>in</strong>e räumlich ausgewogene Verteilung und <strong>in</strong> Bezug auf konkrete<br />
Raumnutzungskonflikte e<strong>in</strong>schließlich der Konflikte mit Umweltbelangen. Die Feststellung der Prüfnotwendigkeit e<strong>in</strong>zelner<br />
Standorte im Zusammenhang mit der Vermeidung von Mehrfachprüfungen entspricht der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5<br />
dargestellten Vorgehensweise. Bereits planfestgestellte bzw. umweltgeprüfte Gebiete wurden ke<strong>in</strong>er erneuten Prüfung<br />
unterzogen, solange ke<strong>in</strong>e neueren Erkenntnisse vorlagen (Ausnahme: Natura-2000-Gebietskulisse).<br />
1.3 Planrelevante Ziele des Umweltschutzes<br />
Damit die zu prüfenden Festlegungen des Regionalplanes e<strong>in</strong>schließlich der Standortalternativen bewertet und mite<strong>in</strong>ander<br />
verglichen sowie im S<strong>in</strong>ne der Umweltvorsorge optimiert werden können, bedarf es e<strong>in</strong>es Zielsystemes, das schutzgutbezogene<br />
Bewertungsmaßstäbe für die Umweltprüfung festlegt (Anhang I, Pkt. e der Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG). Deshalb<br />
wurden auf der Grundlage e<strong>in</strong>schlägiger Fachgesetze und des Landesentwicklungsplanes Thür<strong>in</strong>gen 2004 relevante<br />
Umweltziele bestimmt, die für den Regionalplan von Bedeutung s<strong>in</strong>d. Diese wurden mit den oberen Umweltbehörden<br />
und den Umweltverbänden abgestimmt <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 2.<br />
Ziele des Umweltschutzes s<strong>in</strong>d sämtliche Zielvorgaben, die auf e<strong>in</strong>e Sicherung oder Verbesserung des Zustandes der<br />
Umwelt gerichtet s<strong>in</strong>d. Dies s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere Aussagen, die für e<strong>in</strong> Schutzgut das zu erhaltende oder zu erreichende<br />
Niveau angeben und / oder Aussagen zu den hierfür erforderlichen Maßnahmen. Von Bedeutung s<strong>in</strong>d Ziele des Umweltschutzes,<br />
wenn ihnen im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e sachliche Relevanz zukommt, sie daher für die Inhalte des Regionalplanes e<strong>in</strong>e<br />
Rolle spielen können. Die Umweltprüfung wendet daher bestehende Umweltziele als Prüfmaßstab an.<br />
Die Ziele des Umweltschutzes f<strong>in</strong>den Berücksichtigung bei der Festlegung von besonderen Umweltmerkmalen im S<strong>in</strong>ne<br />
von Erheblichkeitskriterien und der Bewertung der Betroffenheit der e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter. Durch ihre konkrete Verortung<br />
im Zuge der E<strong>in</strong>zelprüfungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.2 werden sie so zu e<strong>in</strong>em regionalisierten Bewertungsmaßstab<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 4. Weiterh<strong>in</strong> bieten sie e<strong>in</strong>e Beurteilungsgrundlage zur vorsorgenden Vermeidung und<br />
M<strong>in</strong>derung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen bei der Planung.<br />
Tab.7 Planrelevante Umweltziele<br />
Umweltziele<br />
Rechtsquellen<br />
Schutzgutübergreifend<br />
1. Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, dauerhafte Sicherung<br />
der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der<br />
Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter;<br />
Erhalt e<strong>in</strong>er großräumig, übergreifenden Freiraumstruktur<br />
2. Schutz des Menschen, von Tieren und Pflanzen, des Bodens, des Wassers,<br />
der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen<br />
Umwelte<strong>in</strong>wirkungen und Vorbeugung des Entstehens schädlicher Umwelte<strong>in</strong>wirkungen<br />
– § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 ROG<br />
– § 1 Abs. 1 ThürLPlG<br />
– § 1 BNatSchG<br />
– § 1 ThürWaldG<br />
– § 1a WHG<br />
– LEP, 5.1.1<br />
– § 1 Abs. 1 BImSchG<br />
– § 1 Abs. 3 und 4 sowie § 2 Abs. 1 BNatSchG<br />
– § 1a WHG<br />
Schutzgutbezogen<br />
3. Sicherung der Böden, ihrer Funktion und ihrer Nutzbarkeit durch sparsame,<br />
schonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen<br />
4. Schutz, Erhalt und Entwicklung von naturnahen Oberflächengewässern und<br />
Grundwasser <strong>in</strong> Struktur und Wasserqualität und Vermeidung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 6 ROG<br />
– § 1a Abs. 2 BauGB<br />
– §§ 2, 7 und 17 Abs. 2 BBodSchG<br />
– § 2 Abs. 1 BNatSchG<br />
– LEP, 5.1.4<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG<br />
– § 2 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG<br />
– §§ 1a, 25a und 33a WHG<br />
– § 25 ThürWG<br />
– Art. 4 EU-WRRL<br />
– LEP, 5.1.6 / 5.1.7<br />
5. Vorbeugender Hochwasserschutz – § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG<br />
– §§ 31a und 31b Abs. 6 WHG<br />
– LEP, 5.1.13 / 5.1.14<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
Umweltziele<br />
6. Vermeidung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Klimas; Erhalt, Entwicklung oder<br />
Wiederherstellung von Gebieten hoher Bedeutung für Klima und Luftre<strong>in</strong>haltung<br />
7. Schutz, Pflege und Entwicklung bedeutsamer Lebensräume / Schutzgebiete,<br />
<strong>in</strong>kl. Sicherung des Biotopverbundes; Erhalt der Waldflächen und deren<br />
Funktionalität<br />
8. Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit (sowie<br />
des Erholungswertes) von Natur und Landschaft (gewachsene Kulturlandschaft)<br />
9. Zerschneidung und Verbrauch der Landschaft s<strong>in</strong>d so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu<br />
halten<br />
10. Schutz der Allgeme<strong>in</strong>heit und/oder der Nachbarschaft vor Geräuschen,<br />
Erschütterungen, Luftverunre<strong>in</strong>igungen und nicht ionisierender Strahlung sowie<br />
M<strong>in</strong>derung vorhandener Belastungen; Schaffung und Sicherung dauerhaft<br />
guter Luftqualität<br />
11. Berücksichtigung der Anforderungen an Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten<br />
(ländlicher Räume)<br />
Rechtsquellen<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG<br />
– § 2 Abs. 1 Nr. 6 BNatSchG<br />
– LEP, 5.1.8 / 5.1.9<br />
– § 2 Abs. 2 Nrn. 2, 5 und 6 ROG<br />
– § 2 Abs. 1 Nr. 9 sowie §§ 22 bis 33<br />
BNatSchG<br />
– § 1a ThürNatG<br />
– §§ 1 und 2 ThürWaldG<br />
– LEP, 5.1.10 / 5.1.11<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG<br />
– § 1 Nr. 4 und § 2 Abs. 1 Nr. 14 BNatSchG<br />
– § 1 Abs. 3 ThürNatG<br />
– § 1 ThürWaldG<br />
– LEP, 5.1.12 / 5.2.3<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG<br />
– § 2 Abs. 1 Nr. 12 BNatSchG<br />
– LEP, 4.1.4 / 5.1.11<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG<br />
– §§ 1, 41, 45 und 50 BImSchG<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG<br />
12. Erhalt und Schutz von Denkmälern und Sachgütern – §§ 1 und 7 ThürDSchG<br />
– LEP, 5.1.4<br />
13<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
14<br />
2. Planrelevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes<br />
In diesem Kapitel werden die relevanten Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes und dessen voraussichtliche Entwicklung<br />
bei Nichtdurchführung des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen gem. Anhang I, Pkt. b der Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG<br />
sowie sämtliche derzeitigen für den Regionalplan relevanten Umweltprobleme unter besonderer Berücksichtigung der<br />
Probleme, die sich auf Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 beziehen (Anhang I, Pkt. d der<br />
Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG), dargestellt. Dies erfolgt deskriptiv im Wesentlichen auf der Grundlage von Veröffentlichungen<br />
des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und<br />
Geologie sowie den landschaftsrahmenplanerischen Fachgutachten 1994 für die <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne Südund<br />
Mittelthür<strong>in</strong>gen mit Bezug zu den naturräumlichen Gegebenheiten. In <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 7 bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e<br />
Übersicht mit den für die e<strong>in</strong>zelnen Naturräume relevanten und zusammengefassten Aussagen zum Zustand der Umwelt<br />
<strong>in</strong> Form von Steckbriefen.<br />
2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
2.1.1 Mensch<br />
Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen hatte am 31.12.2008 e<strong>in</strong>en Bevölkerungsstand von 479.366 E<strong>in</strong>wohnern (Thür<strong>in</strong>ger<br />
Landesamt für Statistik, 2009) bei e<strong>in</strong>er durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 117 E<strong>in</strong>wohnern pro km². Raumstrukturell<br />
zählt die Planungsregion zum Ländlichen Raum aus dem sich die Siedlungskonzentrationen Eisenach, Suhl /<br />
Zella-Mehlis und Sonneberg als landesweit bedeutsame Entwicklungsräume herausheben. Ansonsten wird die Region<br />
von Kle<strong>in</strong>städten und ländlichen Geme<strong>in</strong>den geprägt. In den 33 Geme<strong>in</strong>den mit Zentrenfunktionen (16,5 % aller Geme<strong>in</strong>den)<br />
konzentrieren sich ca. 60 % der Regionsbevölkerung.<br />
Großräumig erholungswirksame Gebiete <strong>in</strong> der Planungsregion s<strong>in</strong>d der Thür<strong>in</strong>ger Wald, das Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge,<br />
die Thür<strong>in</strong>gische Rhön und der Ha<strong>in</strong>ich mit Teilen des Werraberglandes sowie als re<strong>in</strong> gewässergeprägter Teilraum die<br />
Werraaue. Über e<strong>in</strong> Drittel aller <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen staatlich anerkannten Heilbäder, Kur- und Erholungsorte bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong><br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen. Sie liegen fast ausschließlich im Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge, vere<strong>in</strong>zelt auf Grund<br />
von besonderen Vorkommen an Heilmitteln <strong>in</strong> Bad Salzungen und Bad Colberg-Heldburg. Wälder <strong>in</strong> der Nähe der Städte<br />
(z.B. Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen, Hildburghausen u.ä.) oder größeren Geme<strong>in</strong>den, von Heilbädern, Kur- und Erholungsorten sowie <strong>in</strong> bedeutenden<br />
Erholungsräumen <strong>in</strong>sbesondere des Thür<strong>in</strong>ger Waldes / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges besitzen e<strong>in</strong>e relevante<br />
Erholungsfunktion.<br />
Luftverunre<strong>in</strong>igungen können direkt oder <strong>in</strong>direkt (durch Umweltveränderungen) die Gesundheit des Menschen bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />
Die Belastung durch Luftverunre<strong>in</strong>igungen hat sich <strong>in</strong> den letzten Jahren und Jahrzehnten geändert. In den<br />
1970er und 1980er Jahren dom<strong>in</strong>ierten die smogrelevanten Schwefeldioxid- und Staubbelastungen. Durch den Rückgang<br />
der Emissionen aus der Industrie und der Energieerzeugung (z.B. Verr<strong>in</strong>gerung des Hausbrandes, neue Kraftwerkstechnologien<br />
usw.) nahm die Luftschadstoffbelastung ab (Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz<br />
und Umwelt, 2004, S. 57). Im Gegenzug zur Verr<strong>in</strong>gerung z.B. der <strong>in</strong>dustriell bzw. energieträgerbed<strong>in</strong>gten Schwefeldioxidemissionen<br />
nahm der verkehrsbed<strong>in</strong>gte Emissionsanteil (z.B. durch die Luftschadstoffe wie Stickoxide und Partikelstaub)<br />
zu. Dies hat zur Folge, dass <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Innenstädten und Verkehrsknotenpunkten Schadstoffbelastungen<br />
erreicht werden, die gesundheitlich nach wie vor bedenklich s<strong>in</strong>d (Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz<br />
und Umwelt, 2004, S. 61). Diese Gefährdungen s<strong>in</strong>d auch für die größeren Städte und Hauptverkehrsstraßen <strong>in</strong><br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen anzunehmen.<br />
Lärm ist e<strong>in</strong>e der Umweltbelastungen, welche den Menschen <strong>in</strong> Gesundheit und <strong>in</strong> der Lebensqualität am unmittelbarsten<br />
bee<strong>in</strong>trächtigen. Bezüglich der empfundenen immissionsrelevanten Bee<strong>in</strong>trächtigungen bildet er <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen den<br />
wesentlichsten und kont<strong>in</strong>uierlichsten Belastungsfaktor (Ergebnis der jährlichen Beschwerdeanalyse Immissionsschutz).<br />
Betrachtet man die Gesamtbelastung, so stellt der Verkehrslärm die dom<strong>in</strong>ierende Geräuschquelle dar. E<strong>in</strong>e von der<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie durchgeführte Studie zur Geräuschbelastung durch Straßen- und<br />
Schienenverkehr <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen (Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, 2004, S. 62ff) zeigt<br />
e<strong>in</strong> differenziertes Bild. Während die Spitzenwerte der Lärmbelastungen von den Bundesfernstraßen ausg<strong>in</strong>gen (über<br />
65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) <strong>in</strong> der Nacht), so wird der Verkehr auf Geme<strong>in</strong>destraßen am häufigsten als dom<strong>in</strong>anter<br />
Lärmverursacher wahrgenommen (am Tag zu 62 % und <strong>in</strong> der Nacht zu 48 %). Die Betroffenheit durch Straßenverkehrslärm<br />
ist dabei erheblich größer als durch den Schienenverkehrslärm, wobei auf der Schiene hohe Spitzenwerte auftreten<br />
können (75 dB(A)). Technische Verbesserungen haben zwar zu e<strong>in</strong>er Reduzierung der Geräuschemissionen pro Fahrzeug<br />
geführt, doch wurde dieser Effekt durch e<strong>in</strong>en Anstieg des Verkehrsaufkommens oftmals kompensiert (vgl. Thür<strong>in</strong>ger<br />
M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, 2004, S. 62). Durch den fortschreitenden Ausbau des Verkehrsnetzes<br />
wurden und werden auch Verkehrsströme geändert, so dass e<strong>in</strong>e differenzierte Bewertung der Lärmbelastungen<br />
im E<strong>in</strong>zelnen noch relativ schwierig ist. Aber es kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmbelastung im<br />
Bereich hoch frequentierter Trassen e<strong>in</strong> erhebliches Ausmaß annimmt, <strong>in</strong>sbesondere dann, wenn diese Trassen Siedlungsgebiete<br />
mit Wohnfunktionen (z.B. bei Ortsdurchfahrten) oder Freiräume mit Erholungsfunktionen durchqueren.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
Insgesamt zeigt sich, dass besonders die vom Verkehr ausgehenden Immissionen zu teilräumlich erheblichen Umweltbelastungen<br />
im Bereich größerer Siedlungsbereiche und stark frequentierter Verkehrstrassen führen. Bed<strong>in</strong>gt durch die<br />
Topographie Südwestthür<strong>in</strong>gens mit zum Teil engen Tallagen ist von e<strong>in</strong>er zusätzlichen naturräumlich bed<strong>in</strong>gten Verschärfung<br />
entsprechender Belastungssituationen auszugehen. Zu den vorbelasteten Räumen s<strong>in</strong>d die Bundesautobahnen<br />
A 4, A 71 und A 73 und die Siedlungs- und Infrastrukturbänder bzw. -schwerpunkte entlang des Werratales (Schwallungen<br />
bis Vacha und Obermaßfeld / Grimmenthal bis Walldorf), am südlichen Gebirgsrand des Thür<strong>in</strong>ger Waldes<br />
(Barchfeld / Bad Liebenste<strong>in</strong> – Schmalkalden – Ste<strong>in</strong>bach-Hallenberg – Zella-Mehlis / Suhl – Schleus<strong>in</strong>gen – Eisfeld) sowie<br />
der Raum Eisenach – Wutha-Farnroda – Ruhla und das Ste<strong>in</strong>achtal zwischen Neuhaus am Rennweg und Sonneberg<br />
zu zählen.<br />
2.1.2 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen verfügt über e<strong>in</strong>en großen und vielfältigen Bestand an Kulturdenkmalen. Zu diesen,<br />
die Landschaft und das Ortsbild prägenden Denkmalen gehören u.a.:<br />
▪ Klosteranlagen,<br />
▪ Feudalburgen des Mittelalters,<br />
▪ e<strong>in</strong>e Reihe bedeutender Stadt- und Dorfkirchen,<br />
▪ Residenzschlösser,<br />
▪ städtische Bürgerhäuser,<br />
▪ im 19. und frühen 20. Jahrhundert entstandene Wohn- und Industriebauten,<br />
▪ zweckbestimmte Gebäude des 20. Jahrhunderts,<br />
▪ charakteristische Dorfensembles,<br />
▪ technische Denkmale,<br />
▪ Parkanlagen und Landschaftsgärten.<br />
Den Raum <strong>in</strong> besonderer Weise prägend s<strong>in</strong>d z.B.:<br />
▪ Kloster Veßra<br />
▪ die Wartburg, die Creuzburg oder die Veste Heldburg,<br />
▪ die Residenzstädte Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen, Schmalkalden oder Schleus<strong>in</strong>gen,<br />
▪ die <strong>in</strong> der Gründerzeit entstandenen Villenbereiche <strong>in</strong> der Südstadt von Eisenach oder die Bahnhofsvorstadt von<br />
Sonneberg,<br />
▪ die regionaltypischen, fachwerkgeprägten Ortsbilder im Grabfeld und Heldburger Unterland oder die schiefergeprägten<br />
Siedlungen im Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge,<br />
▪ Objekte der Industriebaukultur des 19. und 20. Jahrhunderts im Eisenacher und Schmalkaldener Raum sowie<br />
▪ der Altenste<strong>in</strong>er Park.<br />
Vorbelastungen für Kultur- und Sachgüter entstehen neben unmittelbarer Beanspruchung vor allem durch<br />
▪ Nutzungsaufgabe (Verfall),<br />
▪ Bau- und betriebsbed<strong>in</strong>gte Bee<strong>in</strong>trächtigungen (z.B. Erschütterungen und Immissionen durch Verkehr oder Industrie),<br />
▪ ästhetische Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch Silhouettenüberprägungen (Konkurrenz zur Solitärstellung oder Ensemblewirkung),<br />
▪ optische Bee<strong>in</strong>trächtigungen von zu schützenden Gesamtanlagen <strong>in</strong>klusive der für ihr Ersche<strong>in</strong>ungsbild notwendigen<br />
Umgebung (Freiräume, Freiflächen, Sichtbezüge) als Folge von Siedlungsentwicklung, Rohstoffabbau, Errichtung<br />
von W<strong>in</strong>denergieanlagen, Hochspannungsleitungen oder Neubau von Verkehrswegen,<br />
▪ Inanspruchnahme und Veränderung von Bereichen mit natur- oder kulturgeschichtlicher Bedeutung sowie Bodendenkmalen<br />
durch Siedlungstätigkeit, z.T. auch land- oder forstwirtschaftliche Aktivitäten.<br />
Hierbei handelt es sich oft um lang andauernde Prozesse, deren Wirkungen nicht sofort sichtbar werden, aber langfristig<br />
erhebliche Gefährdungen be<strong>in</strong>halten können.<br />
Potenzielle Gefährdungen, die als <strong>in</strong>direkte Vorbelastung des Standortes angesehen werden können, bestehen bei den<br />
Kultur- und Sachgütern, die <strong>in</strong> Überschwemmungsgebieten (HQ100) liegen. In Südwestthür<strong>in</strong>gen betrifft das vor allem die<br />
Siedlungsgebiete <strong>in</strong> den Tallagen der Vorfluter Werra, Ste<strong>in</strong>ach, Lauter, Hasel, Schleuse, Schwarza, Felda, Ulster und<br />
Hörsel.<br />
2.2 Natur und Landschaft<br />
2.2.1 Boden<br />
Boden erfüllt als e<strong>in</strong> wichtiges Naturgut e<strong>in</strong>e Vielzahl von Funktionen und erbr<strong>in</strong>gt bedeutende Leistungen <strong>in</strong>nerhalb des<br />
Naturhaushaltes und für den Menschen. Boden ist e<strong>in</strong>e nicht erneuerbare oder vermehrbare Ressource. Das Bundesbodenschutzgesetz<br />
beschreibt folgende wesentliche Funktionen dieser Naturkomponente:<br />
▪ natürliche Bodenfunktionen,<br />
15<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
16<br />
▪ Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,<br />
▪ Nutzungsfunktionen.<br />
Im Rahmen des landschaftsrahmenplanerischen Fachgutachtens zum <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen<br />
(Planungsbüro Grebe, 1994) wurden <strong>in</strong>sbesondere die Bodenfunktionen betrachtet, die zur Sicherung der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes und der nachhaltigen Ressourcennutzung dienen:<br />
▪ (besondere) Lebensraumfunktion (Flora, Fauna, Mensch),<br />
▪ Regelungsfunktion (Regulativ <strong>in</strong>nerhalb ökosystemarer Prozesse),<br />
▪ Produktionsfunktion (Land- und Forstwirtschaft).<br />
Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen wird durch sechs überregionale Bodene<strong>in</strong>heiten geprägt (Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt<br />
für Umwelt und Geologie, 2006b). Dies s<strong>in</strong>d<br />
▪ im Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge das paläozoische und vorpaläozoische Grundgebirge und Schiefergebirge,<br />
▪ <strong>in</strong> der Rhön die Plateaus, Kuppen und Blockschutthänge neozoischer Rhönbasalte,<br />
▪ <strong>in</strong> der Rhön, zwischen Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen und Schalkau, im Bereich der Hörselberge und des Ha<strong>in</strong>ichs sowie im nördlichen<br />
Werrabergland mesozoischer Schichtstufen und Kalkplatten,<br />
▪ im Bergvorland von Rhön und Thür<strong>in</strong>ger Wald die mesozoischen Berg- und Hügelländer,<br />
▪ im Südthür<strong>in</strong>ger Grabfeld / Heldburger Unterland und im Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügelland die lößbee<strong>in</strong>flussten mesozoischen<br />
Hügelländer und Lößböden,<br />
▪ im Werratal die Terrassenebenen, Flussauen und Niederungen.<br />
In den mittleren und oberen Gebirgslagen (Thür<strong>in</strong>gische Rhön mit Basaltausläufern, Thür<strong>in</strong>ger Wald und Thür<strong>in</strong>ger<br />
Schiefergebirge) überwiegen lehmig-ste<strong>in</strong>ige Substrate (meistens Ranker, Braunerden, z.T. Staugleye und <strong>in</strong> Haupttälern<br />
Vega-Böden). Diese Böden besitzen überwiegend je nach geologischer Bed<strong>in</strong>gung und Exposition e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge bis<br />
mittlere Ertragspotenz. Auf den abflusslosen Hochplateaus können lokal auch moorige Bildungen (Anmoore) auftreten.<br />
E<strong>in</strong>e hohe Bedeutung für den Bodenschutz besitzen <strong>in</strong>sbesondere die größeren zusammenhängenden Areale der Locker-Braunerden<br />
und die montanen Moorgleyböden.<br />
Die unteren Gebirgslagen bzw. das Bergvorland wird im Bereich des Thür<strong>in</strong>ger Waldes / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges<br />
überwiegend durch z.T. lehmige Sandböden des Buntsandste<strong>in</strong>s geprägt (z.B. Braunerden und Podsole). Das Ertragspotenzial<br />
nimmt von den b<strong>in</strong>demittelarmen und eher stärker geneigten Flächen (z.B. Hänge) zu den b<strong>in</strong>demittelreichen,<br />
z.T. lößüberdeckten, ger<strong>in</strong>g geneigten Gebieten (z.B. Niederungen, Plateaus, Terrassen bei Bad Salzungen, Vacha, Berka<br />
und Geisa) zu. Als seltene Bodenform tritt hier der Eisenhumuspodosol <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung.<br />
Die muschelkalkbestimmten Bergvorländer, die Me<strong>in</strong>iger Kalkplatten, das Schalkauer Kalkgebiet, die Rhöner Kalkplatten<br />
bzw. -schichtstufen sowie der Ha<strong>in</strong>ich und das Werrabergland werden durch lehmige oder tonige, meist stark ste<strong>in</strong>ige<br />
Rendz<strong>in</strong>en (z.B. Berglehm-/Bergton-Rendz<strong>in</strong>a) bestimmt, die nur bei Lößüberwehungen bzw. e<strong>in</strong>er höheren Tiefgründigkeit<br />
e<strong>in</strong> höheres Ertragspotenzial bieten. Ähnliches gilt für die Bereiche des Zechste<strong>in</strong>gebietes bei Bad Liebenste<strong>in</strong>. Die<br />
<strong>in</strong> diesen Gebieten vorkommenden fossilen Verwitterungsböden (Terra fusca) besitzen e<strong>in</strong>e besondere naturgeschichtlicher<br />
Bedeutung (Archivfunktion).<br />
In den lößbee<strong>in</strong>flussten bzw. -dom<strong>in</strong>ierten Hügellandschaften des Keupers im Südthür<strong>in</strong>ger Grabfeld / Heldburger Unterland<br />
und den westlichen Ausläufern des Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügellandes und im Übergang zu den Muschelkalk- und<br />
Buntsandste<strong>in</strong>gebieten treten mit Böden wie Schwarzerden, Parabraunerden und Fahlerden überwiegend ertragsstarke<br />
Böden auf.<br />
Die größeren Flussauen und Niederungen (z.B. Werraaue, Ste<strong>in</strong>achaue, Moorgrund bei Bad Salzungen) e<strong>in</strong>schließlich<br />
angrenzender Terrassenebenen werden durch Vega- und Gleyböden bestimmt. Diese Auelehmböden (z.T. Schwarzund<br />
Braunerden) weisen <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> mittleres bis hohes Ertragspotenzial auf. Insbesondere <strong>in</strong> den Senken entstanden<br />
Sonderstandorte mit stark grundwasserbee<strong>in</strong>flussten Böden (Humus-, Kalk-, Anmoorgley), z.T. auch moorige und<br />
anmoorige Bildungen (z.B. Ste<strong>in</strong>achaue).<br />
Böden mit e<strong>in</strong>er sehr hohen Nutzungseignung (Nutzungseignungsklasse 4 bis 7) nehmen <strong>in</strong>sgesamt ca. 11 % der Regionsfläche<br />
e<strong>in</strong>. Dies s<strong>in</strong>d hauptsächlich die lößbee<strong>in</strong>flussten Böden und die Auelehmböden.<br />
Vorbelastungen bestehen durch die Inanspruchnahme von Böden für Siedlungen und Verkehrsflächen. Der Anteil der<br />
Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen beträgt 8,3 % (Thür<strong>in</strong>ger<br />
Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2006b). Dabei konzentriert sich die Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme entlang der Südthür<strong>in</strong>ger<br />
Siedlungs- und Infrastrukturbänder und -schwerpunkte sowie im Raum Eisenach – Wutha-Farnroda – Ruhla<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 2.1.1. Verbunden mit dieser Nutzung s<strong>in</strong>d zum Teil auch Bodenverunre<strong>in</strong>igungen, die über die eigentliche<br />
Siedlungs- und Verkehrsfläche h<strong>in</strong>aus reichen und andere Nutzungen bzw. Funktionen bee<strong>in</strong>flussen können<br />
(z.B. <strong>in</strong> der Grumbachaue bei Barchfeld). Auf Grund der naturräumlichen Lagegunst betraf die Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />
häufig besonders ertragsfähige Böden.<br />
Durch Rohstoffabbau kommt es regional verteilt nur zu vergleichsweise ger<strong>in</strong>gen Flächen<strong>in</strong>anspruchnahmen von Boden<br />
(weniger als 1 %). Der wesentliche Anteil der Rohstoffversorgung erfolgt durch den Abbau von Kalkste<strong>in</strong> <strong>in</strong> den Muschelkalkgebieten<br />
sowie von Kies / Kiessand im Bereich der Werraaue e<strong>in</strong>schließlich angrenzender Terrassen.<br />
Mit der z.T. <strong>in</strong>tensiven agrarischen Nutzung des Bodens (40 % der Regionsfläche) s<strong>in</strong>d auch verschiedene Belastungsfaktoren<br />
verbunden, die mehr oder weniger unmittelbar nutzungsbed<strong>in</strong>gt s<strong>in</strong>d und auf das Schutzgut Boden wirken.<br />
Durch Regulierung des Wasserhaushaltes (Meliorationen), Stoffe<strong>in</strong>träge (z.B. m<strong>in</strong>eralische Düngung) oder e<strong>in</strong>e nur zeit-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
weise oder ger<strong>in</strong>ge Bodenbedeckung (Vegetation) kann es zu ungewollten Stoffanreicherungen, -austrägen oder -verlagerungen<br />
kommen. E<strong>in</strong>e übermäßige Anreicherung von z.B. Stickstoff im Boden erhöht auch die Gefahr des Austrages<br />
<strong>in</strong> das Grundwasser. Wobei der Umfang e<strong>in</strong>er Stickstoffanreicherung im Boden nicht nur von der Landwirtschaft abhängt,<br />
sondern auch auf Immissionen z.B. durch Industrie und Verkehr zurückzuführen ist. Auch die standort- und fachgerechte<br />
Applikation der Stoffe, der natürliche Nährstoffgehalt des Bodens und andere Faktoren bee<strong>in</strong>flussen die jeweilige<br />
Gefährdung bzw. Belastung. E<strong>in</strong>e erhebliche diffuse E<strong>in</strong>tragsbelastung ist für die landwirtschaftlich geprägten Räume<br />
bei Eisenach, Bad Salzungen, südlich von Hildburghausen und westlich von Sonneberg gegeben. Zusätzlich bestehen<br />
Belastungen im Raum zwischen Dankmarshausen, Vacha und Bad Salzungen durch e<strong>in</strong>e höhere Salzlast bzw. durch<br />
Rückstands- und Aschehalden als Folgen des Kalibergbaues.<br />
2.2.2 Wasser<br />
Wasser ist als Bestandteil der unbelebten Umwelt gleichwohl e<strong>in</strong> lebensnotwendiges Naturgut und auf Grund se<strong>in</strong>er Variabilität<br />
und se<strong>in</strong>er engen Verknüpfung mit anderen Naturgütern dynamisch an den Kreislaufprozessen des Naturhaushaltes<br />
beteiligt. Neben den ökologischen Funktionen spielen die Nutzfunktionen e<strong>in</strong>e wesentliche Rolle bei der Beurteilung<br />
der Leistungsfähigkeit bzw. der Bedeutung dieses Naturgutes. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes<br />
(WHG) zielt auf den Erhalt folgender wesentlicher Funktionen:<br />
▪ ökologische Funktionen (biotische Lebensgrundlage, Sicherung der Leistungsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes<br />
und wassergeprägter Ökosysteme, Wasserre<strong>in</strong>haltung / Selbstregulation),<br />
▪ Wasserrückhalt (Hochwasserschutz) und<br />
▪ nachhaltige ortsnahe Wasserversorgung (Tr<strong>in</strong>k- und Brauchwasser).<br />
Weitere relevante Nutzungsfunktionen des Wassers s<strong>in</strong>d die Erholungsfunktion sowie die Funktion als Energieträger und<br />
Transportmedium.<br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen hat vor allem auf Grund der geographischen Lagesituation (hoher Anteil an Mittelgebirgs- und Vorgebirgslagen)<br />
e<strong>in</strong> im Verhältnis zu den anderen Thür<strong>in</strong>ger Planungsregionen höheres jährliches durchschnittliches Niederschlagsaufkommen,<br />
welches von ca. 600 mm bei Bad Salzungen bis etwa 1.200 mm <strong>in</strong> den Kammlagen des Thür<strong>in</strong>ger<br />
Waldes reicht. Das zentrale Thür<strong>in</strong>ger Becken hat zum Vergleich Niederschlagswerte von z.T. deutlich unter 600 mm.<br />
Die mittlere Jahresabflusshöhe steigt von den Niederungsgebieten mit 150 bis 200 mm (z.B. Werraaue) auf bis zu<br />
900 mm <strong>in</strong> den Kammlagen an. Die Gewässerdichte <strong>in</strong> der Region unterscheidet sich durch e<strong>in</strong>e<br />
▪ hohe bis sehr hohe Netzdichte im Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge und den großen Auen,<br />
▪ mittlere Netzdichte <strong>in</strong> den Lößgebieten und e<strong>in</strong>e<br />
▪ stark schwankende, oft niedrige Netzdichte <strong>in</strong> den übrigen Räumen.<br />
Markant s<strong>in</strong>d die Armut an natürlichen Stillgewässern (meist wassergefüllte Senken / Auslaugungstrichter wie z.B.<br />
Bernshäuser Kutte), der rasche Abfluss von Niederschlägen aus den Mittelgebirgen und das rasche Versickern von Niederschlägen<br />
<strong>in</strong> verkarsteten Muschelkalkgebieten mit z.T. konzentriertem Wasseraustritt am Fuße der Kalkplatten (Karstquellen).<br />
Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen liegt <strong>in</strong> den Fließgewässere<strong>in</strong>zugsgebieten der Weser (Werra), der Elbe (Saale)<br />
und des Rhe<strong>in</strong>s (Ma<strong>in</strong>). Die Werra ist das größte und wichtigste Fließgewässer der Planungsregion. Sie entspr<strong>in</strong>gt im<br />
Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge und erhält ihre Hauptzuflüsse aus dem Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge (Hasel,<br />
Schleuse, Schmalkalde und Hörsel) und der Rhön (Ulster und Felda). Die südliche Rhön (Streu), Teile des Südthür<strong>in</strong>ger<br />
Grabfeldes / Heldburger Unterlandes (Milz und Rodach) sowie das südöstliche Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge und die Ste<strong>in</strong>achaue<br />
(Itz und Ste<strong>in</strong>ach) entwässern <strong>in</strong> den Ma<strong>in</strong>. Über die im Kammbereich des Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges entspr<strong>in</strong>gende<br />
Schwarza besteht durch die E<strong>in</strong>mündung <strong>in</strong> die Saale e<strong>in</strong> Anschluss <strong>in</strong>s Elbee<strong>in</strong>zugsgebiet.<br />
Die größten, dem Charakter von Stillgewässern entsprechenden, künstlichen Gewässer s<strong>in</strong>d die Talsperren Schönbrunn<br />
und Ratscher. Weitere künstliche „Stillgewässer“ s<strong>in</strong>d die landwirtschaftlichen Speicher vorrangig <strong>in</strong> den ackerbaulich geprägten<br />
Räumen und die Tagebaurestseen <strong>in</strong> den größeren Auenbereichen der Werra.<br />
E<strong>in</strong>e Reihe von Fließgewässern gilt als erheblich verändert. Dazu zählen die Hörsel mit der E<strong>in</strong>mündung des Erbstroms,<br />
die Schmalkalde mit ihren Zuflüssen, die Hasel mit Zuflüssen bis zur E<strong>in</strong>mündung der Schwarza, im Bereich der Staubauwerke<br />
die Schleuse (Talsperre Schönbrunn, Rückhaltebecken Ratscher), die Schwarza im Bereich des Pumpspeicherwerkes<br />
Goldisthal und die Ste<strong>in</strong>ach mit Zuflüssen. Alle anderen Flüsse wurden als natürliche Gewässer e<strong>in</strong>gestuft.<br />
Die Gewässergüte entspricht überwiegend e<strong>in</strong>er mittleren bis guten Qualität (mäßig belastet und besser). Ausnahme ist<br />
hierbei der salzbelastete Werraabschnitt zwischen Vacha und Treffurt.<br />
Belastungen der Oberflächengewässer entstehen besonders durch:<br />
▪ Schadstoffe<strong>in</strong>träge aus Industrie, kommunalen Abwässern, Landwirtschaft und Bergbau sowie<br />
▪ Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen (z.B. Staustufen, Uferausbau u.ä.)<br />
▪ Wasserentnahmen (z.B. Tr<strong>in</strong>kwassertalsperren).<br />
Schadstoffe<strong>in</strong>träge und E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das natürliche Abflussverhalten s<strong>in</strong>d mit unterschiedlicher Ausprägung <strong>in</strong> der gesamten<br />
Gewässerlandschaft (Hauptfließgewässer) zu verzeichnen. Haupte<strong>in</strong>tragswege für Stickstoff s<strong>in</strong>d der Zustrom stickstoffhaltigen<br />
Grundwassers und Dränagezuflüsse (81 %-Anteil bei der Werra). Dies ist mehr oder weniger stark ausgeprägt<br />
für alle Oberflächengewässer der Planungsregion nachweisbar, deren E<strong>in</strong>zugsgebiet größere landwirtschaftliche<br />
Flächen be<strong>in</strong>halten (Ausnahme: Ste<strong>in</strong>achaue). Phosphor gelangt vor allem über die Bodenerosion und aus urbanen, ver-<br />
17<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
18<br />
siegelten Flächen <strong>in</strong> die Gewässer (55 %-Anteil bei der Werra). E<strong>in</strong>e erhöhte durch Bergbau <strong>in</strong>duzierte Salzbelastung<br />
liegt an der unteren Werra im Bereich zwischen Vacha und Treffurt vor. Des Weiteren bestehen erhebliche Belastungen<br />
durch Abflussregulierung und morphologische Veränderungen, die vor allem die Durchwanderbarkeit der Gewässer für<br />
Fische und Kle<strong>in</strong>tierlebewesen be- oder verh<strong>in</strong>dern. Dies gilt für praktisch alle größeren Fließgewässer, während die Zuflüsse<br />
noch als weitgehend naturnah bezeichnet werden können. E<strong>in</strong>e bedeutende Wasserentnahme (550 l/s) und damit<br />
verbunden e<strong>in</strong>e erhebliche Veränderung des Abflussregimes erfolgt <strong>in</strong> der Schleuse durch die Talsperre Schönbrunn.<br />
Für folgende Hauptfließgewässer wird mit dem Bezugsjahr 2004 das Erreichen e<strong>in</strong>es nach biologischen und chemischen<br />
Qualitätskomponenten guten Zustandes nach Maßgabe der EU-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie bis 2<strong>01</strong>5 als wahrsche<strong>in</strong>lich<br />
(und damit als weitgehend unbelastet) e<strong>in</strong>gestuft: obere Werra bis Veilsdorf, mittlere Werra ab der Hasele<strong>in</strong>mündung bis<br />
Vacha und obere Felda. Für alle anderen Hauptfließgewässerabschnitte ist, weitgehend auch für deren größere Zuflüsse,<br />
das Erreichen e<strong>in</strong>es guten Zustandes unwahrsche<strong>in</strong>lich oder unklar. Für die Talsperre Schönbrunn wird die Zielerreichung<br />
als wahrsche<strong>in</strong>lich, für die Talsperre Ratscher als unwahrsche<strong>in</strong>lich e<strong>in</strong>geschätzt (Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für<br />
Umwelt und Geologie, 2006b).<br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen hat Anteil an drei Grundwasserräumen (großräumige E<strong>in</strong>zugsgebiete): Werra, Ma<strong>in</strong> und Saale. Diese<br />
E<strong>in</strong>zugsgebiete s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>sichtlich ihrer hydrogeologischen Ausgangsbed<strong>in</strong>gungen sehr <strong>in</strong>homogen. In den Mittelgebirgsbereichen<br />
ist der Grundwasserabfluss vor allem durch Störungs- und Kluftzonen gekennzeichnet. Zum Teil sammelt sich<br />
das Wasser <strong>in</strong> Kluftgrundwasserleitern (Festgeste<strong>in</strong>s-Grundwasserleiter) oder tritt auch <strong>in</strong> die Grundwasserleiter des<br />
Zechste<strong>in</strong> / Buntsandste<strong>in</strong> über (z.B. Schleus<strong>in</strong>ger Randzone). Die Schichtenabfolgen des Buntsandste<strong>in</strong>es besitzen wegen<br />
ihrer Ergiebigkeit (Kluftgrundwasserleiter) <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e große Bedeutung für die Wasserversorgung <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen.<br />
Weitere Grundwasserleiter bef<strong>in</strong>den sich im Zechste<strong>in</strong> und Muschelkalk (Kluft-Karst-Grundwasserleiter). In<br />
der Werraaue liegen zum Teil mächtige Schotter- und Kieslager, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong> Porengrundwasserleiter (Lockergeste<strong>in</strong>-<br />
Grundwasserleiter) auftritt. Dieser spielt bei der Wasserversorgung des Raumes Bad Salzungen – Barchfeld e<strong>in</strong>e wichtige<br />
Rolle.<br />
Die Grundwasserneubildung ist bed<strong>in</strong>gt durch höhere Niederschläge <strong>in</strong> den Mittelgebirgsbereichen und dem Buntsandste<strong>in</strong>-/Muschelkalkgebirgsvorland<br />
höher als <strong>in</strong> den Tal- und Beckenlagen. Dies resultiert aber auch aus den bevorzugt <strong>in</strong><br />
den Tal- und Beckenlagen häufig vorkommenden b<strong>in</strong>digen Deckschichten, z.B. Lößbildungen oder Auelehmböden, die<br />
e<strong>in</strong>erseits dem Grundwasserleiter e<strong>in</strong>en natürlichen Schutz gegenüber flächenhaft e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>genden Schadstoffen bieten,<br />
aber anderseits e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Die Bodenbedeckung spielt bei der möglichen Versauerung<br />
des neugebildeten Grundwassers ebenfalls e<strong>in</strong>e wichtige Rolle. Besonders gefährdet s<strong>in</strong>d Gebiete mit carbonatund<br />
basenarmen Böden auf Gneisen, Graniten, Quarziten, Schiefern und Sandste<strong>in</strong>en (Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger<br />
Schiefergebirge, Buntsandste<strong>in</strong>gebiete).<br />
Schwerpunkte der Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nung und der Ausweisung von Wasserschutzgebieten liegen auf Grund der natürlichen<br />
Voraussetzung <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen im Bereich des Thür<strong>in</strong>ger Waldes / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge, <strong>in</strong> den Buntsandste<strong>in</strong>gebieten<br />
und der Werraaue.<br />
Anthropogene Gefährdungen bzw. Belastungen der Grundwasserkörper entsprechen <strong>in</strong> Bezug auf Schadstoffe etwa denen<br />
der Fließgewässer (s.o.). Das heißt, vor allem durch den diffusen E<strong>in</strong>trag hauptsächlich von Nitrat aus der Landwirtschaft<br />
und durch Salzbelastungen aus dem Kalibergbau (z.T. aber auch geogen bed<strong>in</strong>gt) ist das Erreichen e<strong>in</strong>es guten<br />
Zustandes des Grundwassers nach EU-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie bis 2<strong>01</strong>5 für das Heldburger Unterland, das Bundsandste<strong>in</strong>land<br />
westlich von Sonneberg, das gesamte nördliche und östliche Rhönvorland, das Buntsandste<strong>in</strong>land zwischen<br />
Bad Salzungen und Gerstungen (e<strong>in</strong>schließlich Werraaue), das nördliche Buntsandste<strong>in</strong>land östlich von Eisenach (e<strong>in</strong>schließlich<br />
Hörselaue bis zur Werramündung) und die nördliche Werraaue unklar bzw. unwahrsche<strong>in</strong>lich (Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt<br />
für Umwelt und Geologie, 2006b).<br />
2.2.3 Klima / Luft<br />
Das Klima erfasst die Gesamtheit aller atmosphärischen Elemente bzw. Wettermerkmale und beschreibt damit die jeweiligen<br />
Ersche<strong>in</strong>ungsformen der Atmosphäre. Es wirkt als dynamischer abiotischer Bestandteil des Naturhaushaltes. Die<br />
Landschaftsstruktur und die Landschaftsnutzung bee<strong>in</strong>flussen die lokalen und regionalen Ausprägungen des Klimas. Die<br />
Luft ist das Medium der Atmosphäre und e<strong>in</strong> wesentlicher Umweltfaktor. Ihr Zustand und ihre Zusammensetzung bestimmen<br />
als unmittelbare Lebensgrundlage Gesundheit und Wohlbef<strong>in</strong>den des Menschen.<br />
Maßgebliche Betrachtungsaspekte dieses Schutzgutes s<strong>in</strong>d die klimaökologischen und lufthygienischen Regenerationsund<br />
Regulationsfunktionen, die ausgleichend auf das klimatische Wirkungsgefüge wirken und Belastungsersche<strong>in</strong>ungen<br />
entgegen wirken können.<br />
Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen liegt großklimatisch im Übergangsbereich von ozeanisch geprägtem h<strong>in</strong> zu kont<strong>in</strong>ental<br />
geprägtem Klima. Mesoklimatisch prägend für die Planungsregion s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die Mittelgebirge, deren Erhebungen<br />
je nach Wetterlage großräumig zu erheblichen klimatischen Differenzen führen können. Bei den <strong>in</strong> der Planungsregion<br />
vorherrschenden südwestlichen W<strong>in</strong>den bilden die Gebirge e<strong>in</strong> Staugebiet für Luftmassen aus dem südwestdeutschen<br />
Raum. Dies führt zu e<strong>in</strong>em im Vergleich zu den anderen Thür<strong>in</strong>ger Planungsregionen <strong>in</strong>sgesamt höheren<br />
Niederschlagsaufkommen <strong>Umweltbericht</strong>, 2.2.2. Die relevante zyklonale Südwestlage mit eher wärmerer und feuchterer<br />
Luft hat <strong>in</strong> den letzten hundert Jahren deutlich zugenommen (im Zeitraum von 1951 bis 2000 gegenüber 19<strong>01</strong> bis<br />
1950 verdreifacht). Dies führt tendenziell zu mehr Niederschlägen bei gleichzeitig etwas höheren durchschnittlichen<br />
Temperaturen. Die Jahresmitteltemperaturen der Planungsregion reichen von etwa 9 °C (niedere Becken- und Tallagen)<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
is zu etwa 5 °C <strong>in</strong> den Kammlagen des Thür<strong>in</strong>ger Waldes. Die Schneebedeckung mit über 10 cm beträgt z.T. weniger<br />
als 10 bis über 100 Tage pro Jahr (Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2006a).<br />
Verallgeme<strong>in</strong>ert heißt dass: die höheren Lagen s<strong>in</strong>d generell eher kühl und feucht, die größeren Flusstäler und Beckenlagen<br />
(z.T. im Regenschatten der Mittelgebirge, z.B. unteres Werratal) relativ wärmebegünstigt und trockener. Bei den<br />
sogenannten Inversionswetterlagen (antizyklonale Wetterlagen im W<strong>in</strong>terhalbjahr) können sich diese Verhältnisse umkehren.<br />
Das heißt, es bildet sich e<strong>in</strong>e austauscharme Luftschichtung mit der Bildung von Kaltluftseen (durch Kaltluftabfluss<br />
<strong>in</strong> tiefere Lagen) verbunden mit Nebelbildung und Nasskälte <strong>in</strong> den größeren Tälern und deutlich höheren Temperaturen<br />
und Sonnensche<strong>in</strong> auf den Kammlagen. Im Sommerhalbjahr bewirken diese Wetterlagen bei stärkerer Aufheizung<br />
dicht besiedelter Gebiete durch den Kaltluftstrom e<strong>in</strong>en Temperaturausgleich und e<strong>in</strong>e gewisse Luftzirkulation.<br />
Von Bedeutung für günstige klimaökologische Verhältnisse s<strong>in</strong>d alle raumstrukturellen Gegebenheiten, die mikro- oder<br />
mesoklimatisch Austauschprozesse fördern und zur Luftregeneration (z.B. Staubb<strong>in</strong>dung, Luftbefeuchtung usw.) beitragen.<br />
Dazu zählen besonders großräumige Kalt- und Frischluftproduktionsgebiete (<strong>in</strong>sbesondere Wälder s<strong>in</strong>d für die Luftregeneration<br />
von großer Bedeutung) und Kaltluftabflussgebiete (Hänge, stärker geneigte Täler) besonders wenn sie e<strong>in</strong>en<br />
räumlichen Kontakt zu Siedlungsgebieten haben. Größere Talräume, Becken- und Muldenlagen wirken als Kaltluftsammelgebiete,<br />
die Austauschprozesse unter Umständen erschweren und Schadstoffanreicherungen fördern (s.o. Inversionswetterlagen).<br />
Die starke Reliefierung der Planungsregion, ihre ländliche Struktur und der hohe Waldanteil bewirken<br />
relativ günstige lufthygienische und klimaökologische Bed<strong>in</strong>gungen. Insbesondere der regionale und lokale Luftaustausch<br />
wird durch den großräumigen Luftaustausch zwischen Gebirgslagen und dem Vorland (regionale Ausgleichströmungen)<br />
sowie kle<strong>in</strong>räumigen Berg- und Talw<strong>in</strong>dsystemen (lokale Zirkulationen) unterstützt, wobei sich die regionalen<br />
und lokalen Strömungen zeit- und richtungsversetzt überlagern können.<br />
Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen besitzt e<strong>in</strong>en großen Anteil an Gebieten mit e<strong>in</strong>er hohen oder sehr hohen klimaökologischen<br />
Ausgleichsleistung (Geonet, 2002). Diese verteilen sich relativ gleichmäßig im gesamten Raum. Schwerpunkte<br />
s<strong>in</strong>d die Mittelgebirge und Teile des Gebirgsvorlandes. Gebiete mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren klimaökologischen Ausgleichsleistung<br />
bef<strong>in</strong>den sich im Südthür<strong>in</strong>ger Grabfeld / Heldburger Unterland / Raum um Hildburghausen, im nördlichen<br />
und südlichen Raum um Bad Salzungen sowie nördlich von Eisenach. Durch die vielen Gebiete mit e<strong>in</strong>er hohen Reliefenergie<br />
bzw. stärker geneigten Tälern besteht <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong> raumübergreifendes Netz an Kaltluftleitbahnen,<br />
deren Abfluss auch tiefer <strong>in</strong> Siedlungsbereiche vordr<strong>in</strong>gt bzw. sie durchströmt.<br />
Belastungen bestehen durch Unterbrechungen oder Veränderung klimaökologischer Wirkungsgefüge (z.B. Bildung von<br />
Stadtklimaten <strong>in</strong> den größeren Siedlungsbereichen, Unterbrechung von Kaltluftleitbahnen usw.) sowie durch siedlungsund<br />
verkehrsbed<strong>in</strong>gte Schadstoffanreicherung der Luft. Diese Belastungsfaktoren wirken <strong>in</strong>sbesondere bei Inversionswetterlagen<br />
<strong>in</strong> Städten mit Kessel-, Tal- oder Beckenlage, da sich durch den ger<strong>in</strong>gen Luftaustausch die im Stadtbereich<br />
ohneh<strong>in</strong> höhere Konzentration von Stäuben und Schadstoffen erheblich verstärkt. Als gefährdet bzw. vorbelastet können<br />
alle größeren Städte der Planungsregion angesehen werden. Zusätzlich entwickelt sich der zunehmende Verkehr vorrangig<br />
entlang der Hauptverkehrsstraßen als e<strong>in</strong> wesentlicher Hauptemittent zu e<strong>in</strong>em überdurchschnittlichen Belastungsfaktor<br />
für <strong>in</strong>takte lufthygienische Verhältnisse (entsprechende Ausführungen erfolgten bereits <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
2.1.1).<br />
2.2.4 Biologische Vielfalt, Fauna, Flora<br />
Die biotische Komponente des Naturhaushaltes ist Grundlage und Ausdruck für die Art und den Zustand (Leistungsfähigkeit)<br />
e<strong>in</strong>es Ökosystemes. Pflanzen und Tiere bilden <strong>in</strong>nerhalb dieses Systemes e<strong>in</strong> regeneratives, unmittelbares Naturgut,<br />
das als Lebensgrundlage des Menschen vielfältige Funktionen be<strong>in</strong>haltet<br />
▪ Lebensraumfunktionen,<br />
▪ Regulierungs- und Stabilisierungsfunktion (Stoffumsatz),<br />
▪ Ressourcen- bzw. Nutzungsfunktion (biologische „Rohstoffe“),<br />
▪ Informations- und Erkenntnisfunktion (z.B. Bio<strong>in</strong>dikator),<br />
▪ Wohlfahrtsfunktion (z.B. Wald als Erholungsraum).<br />
Biologische Vielfalt (Biodiversität) sichert zukünftige Handlungsoptionen bei der Gestaltung und Nutzung der Umwelt. Sie<br />
entstand bzw. entsteht durch die jeweiligen natürlichen (naturräumlichen) Bed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Abhängigkeit des jeweiligen<br />
Grades menschlicher Bee<strong>in</strong>flussung. Art und Intensität der Nutzung s<strong>in</strong>d für die Art und die Vielfalt an Lebensräumen<br />
und Lebensgeme<strong>in</strong>schaften und damit für das Maß an biologischer Vielfalt verantwortlich. Aufgrund der hohen naturräumlichen<br />
Vielfalt <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er großklimatischen Übergangslage vom ozeanisch geprägten zum kont<strong>in</strong>ental<br />
geprägten Klima besitzt die Planungsregion e<strong>in</strong>e Vielzahl tier- und pflanzengeographischen Übergangszonen, was sich<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er entsprechenden Biodiversität ausdrückt. Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen weist e<strong>in</strong>en überdurchschnittlichen<br />
Anteil der Schutzgebiete nach §§ 12 bis 14 ThürNatG, e<strong>in</strong>schließlich der Natura-2000-Gebietskulisse, auf.<br />
Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge zeichnen sich durch e<strong>in</strong>en hohen Grad an Bewaldung (ca. 80 %) aus. Während<br />
im nordwestlichen Thür<strong>in</strong>ger Wald große Bestände naturnaher Laubmischwälder vorkommen, dom<strong>in</strong>ieren im mittleren<br />
Thür<strong>in</strong>ger Wald und Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge kulturbestimmte Nadelwälder (Fichte). Naturnahe Bergmischwälder<br />
aus Buche, Fichte und Tanne s<strong>in</strong>d hier selten. E<strong>in</strong>e besondere Bedeutung hat das Biosphärenreservat Vessertal-Thür<strong>in</strong>ger<br />
Wald mit se<strong>in</strong>en naturnahen Laubwäldern, Bächen und artenreiche Bergwiesen sowie kle<strong>in</strong>flächigen, faunistisch<br />
bedeutsamen Hochmooren. Weitere wertvolle Biotope s<strong>in</strong>d die verschiedenen Felsbildungen und Blockschutthalden und<br />
die meist wenig bee<strong>in</strong>trächtigten, noch naturnahen Bachauen. Die Hang- und Tallagen sowie kle<strong>in</strong>ere Hochplateaus<br />
19<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
20<br />
(Schiefergebirge) stehen vielerorts unter extensiver Grünlandnutzung. Diese Biotopstruktur bietet geeignete Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />
für viele wertvolle Arten, wie z.B. Schwarzstorch, Sperl<strong>in</strong>gskauz, Kreuzotter, Salamander, verschiedene Orchideen,<br />
Arnika u.ä.<br />
Im Gegensatz zu den zentralen Thür<strong>in</strong>ger Gebirgen weist die Thür<strong>in</strong>gische Rhön e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Bewaldung auf (Basalthochfläche:<br />
30 bis 40 %), wobei ca. e<strong>in</strong> Drittel Fichtenforste und zwei Drittel naturnahe montane Buchenwälder s<strong>in</strong>d. Die<br />
anderen Flächen werden überwiegend als Grünland (z.T. Bergwiesen und -weiden) genutzt. Vere<strong>in</strong>zelt treten lokal auch<br />
kle<strong>in</strong>ere Übergangsmoore auf. Die an den Flanken der Hohen Rhön abfließenden Bäche s<strong>in</strong>d sehr blockreich und <strong>in</strong>sgesamt<br />
naturnah ausgebildet. Die besonderen Standortbed<strong>in</strong>gungen der Rhön bieten u.a. das letzte autochthone Mittelgebirgs-Rückzugsgebiet<br />
des Birkhuhnes <strong>in</strong> Deutschland und beheimaten auch endemische Arten (z.B. Rhön-Quellschnecke).<br />
Die Rhön besitzt ebenfalls den Status e<strong>in</strong>es anerkannten Bio-sphärenreservates.<br />
Der Anteil bewaldeter Flächen der Buntsandste<strong>in</strong>hügelländer ist sehr unterschiedlich. In den nord-westlichen Gebieten<br />
(Gerstungen – Bad Salzungen – Breitungen) an den flachen Werratalhängen und <strong>in</strong> den Mulden bzw. Becken dom<strong>in</strong>iert<br />
die landwirtschaftliche Nutzung (Ackerbau). Erst Richtung Südosten gew<strong>in</strong>nen die Wälder an Bedeutung und dom<strong>in</strong>ieren<br />
bei Schleus<strong>in</strong>gen – Hildburghausen wieder den Landschaftsraum. Die vorhandenen Wälder bestehen zum großen Teil<br />
aus Kiefern- und Fichtenbeständen, zum Teil mischen sich Buche und auch Eiche <strong>in</strong> die großen Waldgebiete.<br />
Zu den wertvollen Lebensräumen zählen vor allem die Feuchtgebiete <strong>in</strong> ebenen und muldigen Hochflächenlagen oder<br />
Talgründen, im Nordwesten der Planungsregion z.T. mit auslaugungsbed<strong>in</strong>gten natürlichen Stillgewässern, ansonsten<br />
mit Teichen oder Teichketten und kle<strong>in</strong>flächigen Moorbildungen. Bedeutsam s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> die lokalen Vorkommen von<br />
Heiden und Sandmagerrasen sowie extensiv genutzte Ackerterrassen und sekundäre B<strong>in</strong>nensalzstellen im Bereich der<br />
Kalihalden (Vacha – Philippsthal, Unterbreizbach). Das besondere Spektrum an Arten bzw. Lebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />
reicht <strong>in</strong> den Buntsandste<strong>in</strong>-Hügelländern von dem fleischfressenden Rundblättrigen Sonnentau und der Geme<strong>in</strong>en Geburtshelferkröte<br />
über das Bachneunauge, den größten Zwergstrauchheidenbeständen Thür<strong>in</strong>gens im Bereich des Pleß<br />
bis zu vere<strong>in</strong>zelt auftretenden bodensaueren Eichenmischwäldern.<br />
Kennzeichnend für die Muschelkalkplatten und -bergländer (e<strong>in</strong>schließlich des Bad Liebenste<strong>in</strong>er Zechste<strong>in</strong>gürtels) ist<br />
der hohe Laub- und Mischwaldanteil (überwiegend Buchenwälder und Kieferforste) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Grünland (z.B. als<br />
Triften bzw. Huteflächen genutzt) an den steileren Hängen bzw. engen Tälern, durchsetzt von Streuobstwiesen, Wacholderheiden,<br />
Feldgehölzen und Hecken. Die breiteren Täler, flacheren Hänge und Hochflächen werden z.T. auch ackerbaulich<br />
genutzt. Charakteristisch für die Planungsregion s<strong>in</strong>d die oft naturnahen und orchideenreichen Kalk-Buchenwälder<br />
(z.B. um Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen). E<strong>in</strong> Lebensraum mit nationaler Bedeutung ist der Ha<strong>in</strong>ich als größter zusammenhängender<br />
Kalk-Buchenwald <strong>in</strong> Deutschland. Von besonderer Bedeutung im Muschelkalk s<strong>in</strong>d außerdem die trockenen Gras- und<br />
Felsfluren (Kalktrocken-/-halbtrockenrasen), die durch langjährige extensive Weidewirtschaft entstanden s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>er<br />
Vielzahl seltener Arten Lebensraum bieten. Im Kontakt mit diesen Biotopen stehen oft die an sonnenexponierten Steilhängen<br />
vorkommenden Trockenwälder. Verkarstungen, Quellaustritte (Karstquellen) und Kalkquellmoore bilden zusätzliche<br />
Lebensraumstrukturen. Die neben den großen zusammenhängenden Waldgebieten oft kle<strong>in</strong>räumig strukturierte, kulturbestimmte<br />
Landschaft bildet mit dem eng verzahnten Mosaik unterschiedlichster Biotoptypen die Grundlage für e<strong>in</strong>e<br />
hohe Artenvielfalt. Außer e<strong>in</strong>er Vielzahl an Orchideen (z.B. Frauenschuh, Knabenkräuter, Ragwurze u.a.) s<strong>in</strong>d z.B. noch<br />
Vorkommen der Eibe und mehrer Arten der Mehlbeere erhalten geblieben. Die Fauna reicht von waldgebundenen Arten<br />
wie Spechten, Fledermäusen oder der seltenen Wildkatze (Ha<strong>in</strong>ich) bis zu Arten der offenen oder halboffenen, trockenen<br />
Landschaft, wie z.B. Kreuzotter, Glattnatter oder Zauneidechse.<br />
Das Ackerhügelland (Grabfeld und westlicher Ausläufer des Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügellandes) weist im Wesentlichen e<strong>in</strong>e<br />
großflächige <strong>in</strong>tensive landwirtschaftliche Nutzung auf (ca. 70 %). Der relative Strukturreichtum (gegenüber dem zentralen<br />
Thür<strong>in</strong>ger Becken) resultiert aus e<strong>in</strong>em höheren Anteil an Wäldern (Buchenwälder, wärmebegünstigte Eichen-/Eichen-Ha<strong>in</strong>buchenwälder,<br />
Kiefern- und Fichtenforsten) besonders auf den Keuperhügeln (teilweise mit Basaltkuppen im<br />
Grabfeld), artenreichen Trocken- und Halbtrockenrasen (z.B. Schlechtsarter Schweiz) sowie den kle<strong>in</strong>eren Talauen und<br />
feuchten Niederungen mit Wiesen und Weiden. Vere<strong>in</strong>zelt s<strong>in</strong>d auch naturnahe Bäche mit angrenzenden Bachauenwäldern<br />
erhalten geblieben. Diese kont<strong>in</strong>ental getönten Gebiete s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere für e<strong>in</strong>e artenreiche Ackerwild- bzw.<br />
Steppenkrautflora von Bedeutung (z.B. Flammen-Adonisröschen). Die noch naturnahen <strong>in</strong> den Ma<strong>in</strong> entwässernden Bäche<br />
des Grabfeldes beherbergen die Bachmuschel sowie die e<strong>in</strong>zigen Thür<strong>in</strong>ger Vorkommen des Ste<strong>in</strong>krebses.<br />
Naturnahe Auenlandschaften mit ausgeprägter Auendynamik s<strong>in</strong>d nur noch <strong>in</strong> Resten vorhanden. Der Flusslauf der Werra<br />
selbst ist noch als naturnah zu bezeichnen (Mäandrierung). Die Werraaue wird überwiegend besonders <strong>in</strong> den tiefer<br />
liegenden Talbereichen als Grünland sonst auch als Ackerland genutzt. Die Struktur anreichernd s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der eher ausgeräumten<br />
Aue die Gehölzbestockungen der Fließgewässer, Altwässer sowie ehemalige und jetzt aufgelassene Kiesgruben.<br />
In Resten existieren auch noch Röhrichte, Hochstaudenfluren und artenreiche Feuchtwiesen. Von Bedeutung s<strong>in</strong>d<br />
ferner die mehrfach auftretenden B<strong>in</strong>nensalzstellen, z.T. natürlich, meistens aber anthropogenen Ursprunges. Auf ihnen<br />
bildet sich e<strong>in</strong>e lokale Halophytenflora (z.B. Strand-Milchkraut). Die ausgedehnten Grünländer s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere bei naturnaher<br />
Ausbildung und <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den unterschiedlich strukturierten Gewässertypen die Voraussetzungen für<br />
die besondere avifaunistische und amphibische Lebensraumeignung und die überregionale Bedeutung der Werraaue,<br />
was sich u.a. <strong>in</strong> wichtigen Vorkommen von Weißstorch, Blaukehlchen, Wachtelkönig, Bekass<strong>in</strong>e, Gelbbauchunke und<br />
Kreuzkröte ausdrückt. Im Gegensatz dazu besitzt die Ste<strong>in</strong>achaue e<strong>in</strong>en deutlich höheren Anteil an ackerbaulich genutzter<br />
Fläche, ist aber im unmittelbaren Flussbett und im Bereich der Zuflüsse (z.B. Föritz) durch e<strong>in</strong> eng abwechselndes<br />
Biotopmosaik aus Hochstaudenfluren, Auwaldrestflächen, Feuchtwiesen, Teiche, Kiesgruben u.ä. kle<strong>in</strong>teiliger struktu-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
iert. Zu der Artenausstattung gehören z.B. Wasserpflanzen wie die kle<strong>in</strong>e Seerose oder Libellenarten, wie die Grüne<br />
Flussjungfer.<br />
Der Waldanteil ist <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> den letzten Jahren nahezu konstant geblieben (ca. 44 %). Der Waldzustand<br />
hat sich <strong>in</strong> ganz Thür<strong>in</strong>gen seit 2004 kaum grundlegend geändert. 21 % der Waldfläche weisen ke<strong>in</strong>e Schadmerkmale<br />
auf, 45 % gelten als schwach geschädigt und bei 34 % wurde e<strong>in</strong>e deutliche Schädigung nachgewiesen. Die Ursachen<br />
liegen neben direkten Schäden gasförmiger Substanzen (SO2, NOX und O3) auch bei den Stickstoffe<strong>in</strong>trägen von benachbarten<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen, <strong>in</strong> der hohen Sulfatkonzentration im Boden („saurer Regen“) und dem<br />
Witterungsverlauf (Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, 2008).<br />
Die biologische Artenvielfalt wird wesentlich vom Strukturreichtum e<strong>in</strong>es Lebensraumes bestimmt. Dies ist <strong>in</strong>sbesondere<br />
<strong>in</strong> agrarisch geprägten Gebieten von Bedeutung. Dafür wurde e<strong>in</strong> Maß, der sogenannte Biotop<strong>in</strong>dex bestimmt. Dieser<br />
Biotop<strong>in</strong>dex bezeichnet den Ausstattungsgrad e<strong>in</strong>er Agrarlandschaft mit naturbetonten terrestrischen Habitaten (Anteil<br />
an Kle<strong>in</strong>strukturen). Für die Wiedererholung von terrestrischen Lebensgeme<strong>in</strong>schaften ist e<strong>in</strong> ausreichender Anteil solcher<br />
Kle<strong>in</strong>strukturen notwendig. Dies ist im Bereich des Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügellandes nordöstlich von Eisenach und<br />
im nördlichen Grabfeld nicht gegeben (Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, 2006).<br />
Die Trennung des Freiraumes durch Verkehrs-, Siedlungsbauten und die Zunahme des Verkehrs bewirkt <strong>in</strong> der Regel<br />
auch die Trennung ökologischer Systeme (Zerschneidung). Diese Zerschneidung ist durch unmittelbare Gefährdung<br />
(z.B. durch Verkehrstod) oder mittelbare Gefährdung (Verm<strong>in</strong>derung der Populationsgrößen, Verkle<strong>in</strong>erung der Lebensräume<br />
u.a.) mit Ursache für den fortschreitenden Artenrückgang. Die Bedeutung von Gebieten für bestimmte großräumige<br />
tierökologische Zusammenhänge wird stellvertretend über die Lebensraumansprüche bestimmter wandernder Tierarten<br />
(Ziel- oder Leitarten) ermittelt. Unterbrechungen bedeutender Wanderungskorridore dieser Arten s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Indiz für die<br />
Vorbelastung h<strong>in</strong>sichtlich des Erhaltes der biologischen Vielfalt. Besonders betroffen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen die großräumig<br />
wandernden Arten Rothirsch, Wildkatze und Luchs, deren E<strong>in</strong>standsgebiete ver<strong>in</strong>selt s<strong>in</strong>d bzw. deren Rückkehr<br />
verh<strong>in</strong>dert wird. E<strong>in</strong> Schwerpunktgebiet der Barrieren liegt für diese Arten entlang der Bundesautobahn A 4 mit e<strong>in</strong>er<br />
Vielzahl an Siedlungen und parallel verlaufenden Infrastrukturen, welche die Migrationen großräumig betrachtet zwischen<br />
den nördlichen und südlichen Thür<strong>in</strong>ger Mittelgebirgen (konkretisiert: dem nordwestlichen Thür<strong>in</strong>ger Wald und<br />
dem Ha<strong>in</strong>ich / Eichsfeld) erschweren.<br />
E<strong>in</strong>e nicht genau zu quantifizierende Vorbelastung für den Erhalt der Artenvielfalt entsteht durch Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung,<br />
Nutzungssegregation und Nutzungsaufgabe. Besonders das Brachfallen wenig ertragreicher Flächen und die anschließende<br />
Verwaldung (durch Sukzession) führen zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung der Nutzungsvielfalt und der Verdrängung von Arten<br />
des Offenlandes. E<strong>in</strong> Versuch, dem entgegenzusteuern, wurde durch das Naturschutzgroßprojekt „Thür<strong>in</strong>ger Rhönhutungen“<br />
(Landschaftspflegeverband „BR Thür<strong>in</strong>gische Rhön“ e.V., 2004) gestartet.<br />
2.2.5 Landschaft<br />
Die Bedeutung von Landschaften als zu schützendes Gut resultiert aus dem Zusammenspiel natürlicher und anthropogener<br />
Landschaftsfaktoren. Dabei bildet die Synthese der bereits dargestellten E<strong>in</strong>zelfaktoren (Schutzgüter) e<strong>in</strong>e wesentliche<br />
Grundlage. Hauptanliegen ist letztendlich der Erhalt der Individualität (Vielfalt und Eigenart) und Attraktivität<br />
(Schönheit und Heimatgefühl) gewachsener Kulturlandschaften als Basis<br />
▪ e<strong>in</strong>er abwechslungsreichen und lebenswerten Umwelt,<br />
▪ der naturbezogenen Erholung,<br />
▪ des Erhaltes kulturhistorischer Werte.<br />
Die Beurteilung e<strong>in</strong>er Landschaft wird also auch von subjektiven Faktoren bestimmt. Da sich soziale und <strong>in</strong>dividuelle Gesichtspunkte<br />
nicht verallgeme<strong>in</strong>ern lassen, können auf der Ebene der Regionalplanung <strong>in</strong> der Regel nur raumstrukturelle<br />
Merkmale (Naturraum, Nutzungsmuster, Schutzgebiete/-bereiche u.ä.) und das Merkmal Ruhe bzw. Störungsarmut (unzerschnittene,<br />
störungsarme Räume) als wesentliche Beurteilungskriterien e<strong>in</strong>er Landschaft herangezogen werden.<br />
Maßgeblich f<strong>in</strong>den diese Aspekte ihren Ausdruck <strong>in</strong> der Bewertung der Landschaftsbildqualität und der Erholungseignung<br />
von Landschaften. E<strong>in</strong>e zusammenfassende Übersicht h<strong>in</strong>sichtlich des Zustandes der Landschaften kann den<br />
Steckbriefen <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 7 entnommen werden.<br />
Als regional bedeutsame gewachsene Kulturlandschaften wurden auf der Basis geschützter bzw. schutzwürdiger Landschaftsräume<br />
(z.B. Naturpark, Landschaftsschutzgebiete usw.) und hoher Landschaftsbildqualitäten folgende Räume ermittelt:<br />
▪ Ha<strong>in</strong>ich / Werrabergland,<br />
▪ Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge mit Buntsandste<strong>in</strong>vorland,<br />
▪ Thür<strong>in</strong>gische Rhön mit Buntsandste<strong>in</strong>vorland und<br />
▪ Heldburger Unterland / Gleichberge.<br />
Zusätzlich besitzen diejenigen Räume e<strong>in</strong>e Bedeutung, die durch e<strong>in</strong>e ausgeprägte, erholungsrelevante Spezifik die Erholungseignung<br />
der Landschaft mit bestimmen (z.B. Werratal).<br />
Die Ausweisung immer neuer Bauflächen für Gewerbe und Wohnen, der Neu- und Ausbau von Straßen, Elektroenergieleitungen,<br />
W<strong>in</strong>denergieanlagen und anderer Infrastruktur sowie der stetig wachsende Verkehr führen nicht nur zu e<strong>in</strong>er<br />
Nivellierung des <strong>in</strong>dividuellen Charakters und zu e<strong>in</strong>er Überprägung gewachsener Landschaftsräume, sondern auch zur<br />
Zerschneidung und Störung weitgehend unberührter Gebiete. Aber gerade für das Naturerleben s<strong>in</strong>d großflächig unzerschnittene,<br />
störungsarme Räume wichtig. Sie stellen e<strong>in</strong>e endliche Ressource dar, die kaum wieder hergestellt werden<br />
21<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
22<br />
kann. Die voranschreitende Dezimierung der unzerschnittenen, störungsarmen Räume hat also nicht nur Auswirkungen<br />
auf ökologische Wirkungsbeziehungen <strong>Umweltbericht</strong>, 2.2.4, sie schränkt auch die Erholungsfunktion der Landschaft<br />
e<strong>in</strong>. Südwestthür<strong>in</strong>gen hat Anteil an fünf regional bedeutsamen unzerschnittenen, störungsarmen Räumen mit mehr als<br />
50 km² Regionalplan, G 4-4. Im E<strong>in</strong>zelnen handelt es sich um die Räume:<br />
▪ Ha<strong>in</strong>ich (mehr als 100 km²; regionsübergreifend),<br />
▪ Mittlerer Thür<strong>in</strong>ger Wald zwischen Struth-Helmersdorf, Georgenthal und Oberhof (mehr als 100 km²; regionsübergreifend),<br />
▪ Pleßmassiv zwischen Dermbach, Bad Salzungen und Breitungen (mehr als 50 km²),<br />
▪ Dolmar – Buntsandste<strong>in</strong>land südlich von Schmalkalden (mehr als 50 km²) sowie<br />
▪ Östlicher Thür<strong>in</strong>ger Wald zwischen Schmiedefeld a.R., Neustadt a.R. und Waldau (mehr als 50 km², regionsübergreifend).<br />
In Bezug auf signifikante Vorbelastungen der Landschaft sei auf die <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 2.1.1 gemachten Ausführungen<br />
verwiesen (Gebiete mit hoher Besiedlungsdynamik und hoher Lärmbelastung).<br />
2.3 FFH-/SPA-Gebiete<br />
FFH- und SPA-Gebiete s<strong>in</strong>d Teil des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 und dienen der Erhaltung des europäischen<br />
Naturerbes. Ziel ist es, bedrohte, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Kohärenz dieser<br />
Lebensräume zu sichern und zu schützen. Dieses großräumige Netz dient der Sicherung e<strong>in</strong>er für die Landschaften<br />
Europas charakteristischen biologischen Vielfalt und soll natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse fördern.<br />
In der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen wurden 68.800 ha als Natura-2000-Gebietkulisse gemeldet. Dies entspricht e<strong>in</strong>em<br />
Anteil von ca. 17 % der Regionsfläche (Stand 13.02.2007). Schwerpunkträume der Ausweisung s<strong>in</strong>d das Werrabergland<br />
mit Ha<strong>in</strong>ich, der Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge, die Thür<strong>in</strong>gische Rhön mit Buntsandste<strong>in</strong>vorland<br />
und die Fließgewässer der Planungsregion, <strong>in</strong>sbesondere das Werratal.<br />
2.4 Wechselwirkungen<br />
Aus der Beschreibung des Zustandes der e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter <strong>Umweltbericht</strong>, 2.1 und 2.2 g<strong>in</strong>g bereits hervor,<br />
dass sie als Systemkomponenten des Natur- bzw. Landschaftshaushaltes e<strong>in</strong>er wechselseitigen Bee<strong>in</strong>flussung unterliegen.<br />
Das bedeutet, dass e<strong>in</strong>e Wirkung auf e<strong>in</strong>e Komponente auch Wirkungen auf die anderen hervorrufen kann. Besonders<br />
deutlich wird dies bei e<strong>in</strong>er Veränderung des Wasserhaushaltes e<strong>in</strong>es Landschaftsraumes. Durch die komplexe<br />
Vernetzung des Wassers im Naturhaushalt und se<strong>in</strong>er großen Variabilität und Dynamik wirkt e<strong>in</strong>e spürbare Veränderung<br />
der vorherrschenden Bed<strong>in</strong>gungen mittelbar oder unmittelbar auch auf alle anderen Schutzgüter. Dies wird besonders <strong>in</strong><br />
den unmittelbar wasserbee<strong>in</strong>flussten Landschaftsteilen (Auen, Moore) deutlich. Durch diese wechselseitige Bee<strong>in</strong>flussung<br />
wirken auch Bee<strong>in</strong>trächtigungsfaktoren meist nicht nur s<strong>in</strong>gulär. Auch die von den verschiedenen Nutzungen ausgehenden<br />
Wirkungen s<strong>in</strong>d vielfältiger Natur. In der Zusammenschau der schutzgutbezogenen Betrachtung wurde ersichtlich,<br />
dass es Räume gibt, <strong>in</strong> denen bestimmte Nutzungen gleich mehrere Schutzgüter bee<strong>in</strong>flussen (z.B. Aspekt<br />
Verkehrslärm), mehrere Nutzungen gleichzeitig auf e<strong>in</strong> oder mehrere Schutzgüter wirken (z.B. Stickstoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> den<br />
Boden und nachfolgend <strong>in</strong> das Grundwasser durch Landwirtschaft, Industrie, Verkehr) oder die naturräumliche Lage<br />
wechselseitige Bee<strong>in</strong>flussungen der Landschaftsfaktoren begünstigt (z.B. Tallagen). Daraus folgend ergeben sich räumliche<br />
wirkungskettenspezifische Schwerpunkte, die anthropogenen Nutzungsschwerpunkten mit hoher Nutzungs<strong>in</strong>tensität<br />
gleichkommen und bei denen Wechselwirkungen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Bezug auf bestehende Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen angenommen<br />
werden können:<br />
▪ die Bundesautobahnen A 4, A 71 und A 73 (Versiegelung, Immissionen, Barrierewirkungen),<br />
▪ die Siedlungs- und Infrastrukturbänder bzw. -schwerpunkte entlang des Werratales (Schwallungen bis Vacha und<br />
Obermaßfeld / Grimmenthal bis Wasungen), am südlichen Gebirgsrand des Thür<strong>in</strong>ger Waldes / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge<br />
(Barchfeld / Bad Liebenste<strong>in</strong> – Schmalkalden – Ste<strong>in</strong>bach-Hallenberg – Zella-Mehlis / Suhl – Schleus<strong>in</strong>gen –<br />
Eisfeld) sowie der Raum um Eisenach – Wutha-Farnroda – Ruhla und das Ste<strong>in</strong>achtal zwischen Neuhaus am Rennweg<br />
und Sonneberg (Versiegelung, Immissionen, Barrierewirkungen, Silhouettenveränderung),<br />
▪ die untere Werraaue ab Breitungen (Versalzung, Kiesabbau, Siedlungsentwicklung, Freizeitnutzung u.ä.),<br />
▪ die Ackerbaugebiete nordöstlich von Eisenach, bei Bad Salzungen und im Grabfeld / Heldburger Unterland (Nährstoffaustrag,<br />
Veränderung des lokalen Wasserhaushaltes, Erosionsgefährdung, z.T. Monostrukturierung der Landschaft<br />
u.ä.).<br />
2.5 Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des<br />
Regionalplanes<br />
Die Beurteilung der Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Regionalplanes beruht,<br />
unter Beachtung der e<strong>in</strong>schlägigen Rechtsvorschriften (ROG, ThürLPlG) und <strong>in</strong> Anbetracht der Aussagen des Landes-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
entwicklungsplanes, auf verallgeme<strong>in</strong>erten Annahmen. Dies resultiert aus dem Charakter und der Steuerungswirksamkeit<br />
des Regionalplanes als Rahmen setzende, zusammenfassende und übergeordnete räumliche Planung. Die weitere<br />
Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes würde sich bei Nichtdurchführung des Regionalplanes unter den Regelungen<br />
des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen (1999) vollziehen. Die dar<strong>in</strong> getroffenen Festlegungen konnten<br />
aber nicht z.B. das fortschreitende Umweltrecht und neue Erkenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels,<br />
gutachterliche Fachbeiträge, die dynamisch wachsende Bedeutung regenerativer Energien, die Folgen des demographischen<br />
Wandels und die Auswirkungen auf die Infrastruktur u.ä. berücksichtigen. Der <strong>Regionale</strong> Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen<br />
setzt räumliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, die <strong>in</strong>sbesondere bei der Sicherung von Freiraumfunktionen überwiegend<br />
auf das Instrument der Vorbehaltsgebiete zurückgreift bzw. bestimmte Freiraumfunktionen nur nachrichtlich darstellt<br />
(z.B. Hochwasserschutz). Daraus folgt, dass für die nachhaltige <strong>Regionale</strong>ntwicklung bedeutsame überörtliche Umweltbelange<br />
im Rahmen der Abwägung überwunden werden könnten. Die Möglichkeit, dass sich der Umweltzustand bezogen<br />
auf diesen Aspekt eher negativ verändert, ist demzufolge bei der Nichtdurchführung des Regionalplanes eher gegeben,<br />
als bei se<strong>in</strong>er Durchführung, da die Sicherung herausragender Freiraumfunktionen im Regionalplan umfassender<br />
erfolgt, als dies beim <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan der Fall war.<br />
Auch die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung müsste sich bei der Nichtdurchführung des Regionalplanes an den<br />
Maßgaben des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen orientieren. Dieser wird <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Festlegungen noch<br />
stark vom Nachholbedarf im Ausbau und der Modernisierung der Siedlungs- und Infrastruktur des ersten Jahrzehntes<br />
nach der Wiedervere<strong>in</strong>igung geprägt.<br />
Es wird auch mit dem neuen Regionalplan e<strong>in</strong>en weiteren Zuwachs an Siedlungsfläche, an technischer Infrastruktur und<br />
e<strong>in</strong>en weiteren Rohstoffabbau geben können. Damit verbunden ist zum<strong>in</strong>dest quantitativ e<strong>in</strong> Verlust an Freiraum durch<br />
Versieglung bzw. Verbrauch und <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung des derzeitigen Umweltzustandes. E<strong>in</strong> gleichwertiger<br />
Zuwachs an versiegelter Fläche wäre je nach kommunaler Entwicklungsabsicht aber auch bei Fortgeltung des alten Planes<br />
möglich. Es besteht aber e<strong>in</strong> qualitativer Unterschied. Die Steuerungs<strong>in</strong>strumente des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes<br />
verfolgten vor dem H<strong>in</strong>tergrund anderer gesamtgesellschaftlicher Rahmenbed<strong>in</strong>gungen andere Entwicklungsoptionen<br />
und ließen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit offener gestalteten freiraumstrukturellen Festlegungen (s.o.) eher e<strong>in</strong>e negative Entwicklung<br />
h<strong>in</strong>sichtlich des beanspruchbaren Freiraumes zu. Als Folge könnte z.B. mehr Verkehr <strong>in</strong> der Fläche entstehen,<br />
e<strong>in</strong>schließlich der bereits dargestellten, damit e<strong>in</strong>hergehenden Umweltbelastungen <strong>Umweltbericht</strong>, 2.1.1.<br />
23<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
24<br />
3. Erhebliche Umweltauswirkungen – Ermittlung und Bewertung<br />
Kapitel 3 beschreibt schutzgutbezogen die relevanten Auswirkungen des Regionalplanes auf die Umwelt. Grundlage dafür<br />
ist die <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.2 beschriebene Methodik <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2 festgelegten<br />
Prüfansatz für die festlegungsbezogene E<strong>in</strong>zelprüfung. In Bezug auf die Erheblichkeitsbeurteilung des Regionalplanes<br />
ist zu beachten, dass die <strong>in</strong> diesem Kapitel vorgenommene Bewertung von voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen<br />
auf E<strong>in</strong>zelbewertungen beruht, die erst <strong>in</strong> den räumlich-sachlichen Kontext des Regionalplanes gesetzt, e<strong>in</strong>e<br />
Gesamtbewertung zulassen <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang.<br />
Ferner ist zu berücksichtigen, dass bestehende bundes- und landesgesetzliche Regelungen, wie z.B. die projektbezogene<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung und die naturschutzrechtliche E<strong>in</strong>griffsregelung, <strong>in</strong> nachgelagerten Verfahren e<strong>in</strong>zelfallbezogen<br />
ebenfalls das Ziel verfolgen, e<strong>in</strong>e Verschlechterung des Umweltzustandes zu verh<strong>in</strong>dern.<br />
3.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen<br />
3.1.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Mensch<br />
Umweltbelastungen für den Menschen resultieren hauptsächlich aus der unmittelbaren Nähe von se<strong>in</strong>em Wohlbef<strong>in</strong>den<br />
abträglichen Nutzungen. Dies wirkt sich <strong>in</strong>sbesondere dann negativ aus, wenn das <strong>in</strong> dem Umfeld passiert, welches für<br />
die Regeneration der Psyche und der Physis des Menschen besonders wichtig ist. Dazu zählen <strong>in</strong>sbesondere Gebiete<br />
mit Wohnfunktionen, mit Erholungsfunktionen und mit siedlungsrelevanten Klimafunktionen.<br />
E<strong>in</strong>e zusätzliche nutzungsbezogene Immissionsbelastung ist durch die Festlegungen des Regionalplanes bis auf E<strong>in</strong>zelfälle<br />
nicht zu erwarten. Entweder ist durch die Art der regionalplanerischen Festlegungen e<strong>in</strong>e Berücksichtigung möglicher<br />
nachteiliger Umweltauswirkungen gegeben (Grundsatz) oder die jeweilige Belastung existiert bereits bzw. ist durch<br />
andere Planverfahren vordem auf ihre Zulässigkeit geprüft worden. Die Nähe e<strong>in</strong>er belastungsrelevanten Nutzung zu<br />
Siedlungsbereichen ist nicht automatisch gleichbedeutend mit e<strong>in</strong>er erheblichen Umweltauswirkung <strong>in</strong> Bezug auf das<br />
Schutzgut Mensch (hauptsächlich bei Wohnfunktion).<br />
Mögliche Belastungssituationen können <strong>in</strong>sbesondere entstehen bei:<br />
▪ Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />
▪ Vorranggebieten Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />
▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />
▪ Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9 und<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />
Die Ausweisungsmethodik zur Ermittlung geeigneter Vorranggebiete für Großflächige Industrieansiedlungen und Regional<br />
bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen be<strong>in</strong>haltet die Orientierung auf bereits erschlossene Standorte.<br />
Damit verbunden s<strong>in</strong>d zwangsläufig e<strong>in</strong>e gewisse Siedlungsnähe und das Vorhandense<strong>in</strong> der mit den möglichen Vorhaben<br />
verbundenen Umweltauswirkungen. Zusätzliche, darüber h<strong>in</strong>ausgehende relevante Auswirkungen neuen Charakters<br />
konnten nicht festgestellt werden. Die unmittelbare Nähe zu e<strong>in</strong>er leistungsfähigen technischen Infrastruktur lässt e<strong>in</strong>e<br />
verkehrs<strong>in</strong>duzierte Mehrbelastung nicht erwarten.<br />
Die geprüften Trassenfreihaltungen für Straßen dienen neben der Optimierung des Verkehrsflusses vor allem der Entlastung<br />
der Ortslagen von verkehrs<strong>in</strong>duzierten Belastungen <strong>Umweltbericht</strong>, 2.1.1. Großräumige Umfahrungen s<strong>in</strong>d<br />
nicht vorgesehen, so dass immer e<strong>in</strong>e gewisse Siedlungsnähe bestehen bleibt. Die von neu bestimmten Trassen oder<br />
Trassenkorridoren ausgehenden möglichen Belastungen für den Menschen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sofern <strong>in</strong>s Verhältnis zu entlastenden<br />
Wirkungen im Orts<strong>in</strong>nenbereich zu setzen. Ausgehend davon, dass Lärmschutzmaßnahmen bei e<strong>in</strong>em Neubau <strong>in</strong> weniger<br />
eng bebauten Siedlungsrandbereichen <strong>in</strong> der Regel effektiver zu realisieren s<strong>in</strong>d als <strong>in</strong>nerhalb von Ortschaften, ist <strong>in</strong><br />
der Summe teilräumlich von ke<strong>in</strong>er höheren Umweltauswirkung <strong>in</strong> Bezug auf das Schutzgut Mensch auszugehen. E<strong>in</strong>e<br />
mögliche Bee<strong>in</strong>flussung siedlungsnaher Kaltluftleitbahnen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren für RIG-3 und die Ortsumfahrungen<br />
B 285 Langenfeld, L 1026 Dermbach / Wiesenthal, B 87n Herpf, B 281 Sachsenbrunn, und <strong>in</strong>sbesondere für die<br />
Ortsumfahrungen im Zuge des Neubaues der B 62 Schmalkalden – Benshausen näher zu prüfen. Auf Grund der bereits<br />
dargestellten häufigen Siedlungsnähe ist aber mehr oder weniger bei allen Verkehrsvorhaben mit e<strong>in</strong>er zum<strong>in</strong>dest punktuellen<br />
Bee<strong>in</strong>flussung lokalklimatischer Wirkprozesse zu rechnen. Dies gilt ähnlich auch für die Bee<strong>in</strong>flussung ortsnaher<br />
erholungswirksamer Bereiche (hohe Landschaftsbildqualität). Insbesondere auf Grund der Zerschneidungswirkung von<br />
Räumen mit hoher Landschaftsbildqualität ist bei der B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda und der B 87n Herpf von e<strong>in</strong>em<br />
höheren Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial auszugehen.<br />
Für die Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie ist bereits durch weitgehende Konfliktm<strong>in</strong>imierung im Rahmen der Ermittlung geeigneter<br />
Gebiete das Schutzgut Mensch <strong>in</strong> der unmittelbaren Betroffenheit umfassend berücksichtigt worden. Zum Teil unterliegen<br />
diese Gebiete bereits e<strong>in</strong>er Nutzung. Bei fast allen Neuausweisungen s<strong>in</strong>d relevante Auswirkungen auf den<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
Menschen nicht zu erwarten. Lediglich beim Vorranggebiet W-5 bei Tüngeda ist auf Grund der Gebietsgröße mit e<strong>in</strong>er<br />
entsprechenden dom<strong>in</strong>anten Wirkung auf den umgebenden Raum zu rechnen.<br />
Die Ausweisung von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten Waldmehrung dient u.a. dazu, die vom Wald ausgehenden klimatischen<br />
Regulationseffekte zu verbessern. Die Auswirkungen der Festlegungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen auf Grund<br />
des bestehenden Waldreichtums als relativ ger<strong>in</strong>g zu beurteilen. In E<strong>in</strong>zelfällen könnten neue Waldgebiete auch nachteilige<br />
lokalklimatische Effekte verursachen. Dies gilt z.B. für das Gebiet WM-2, das zum Teil <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er siedlungsnahen Kaltluftleitbahn<br />
liegt. Dieses Gebiet bildet allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e Pufferzone zwischen der Ortslage Brünn und der Bundesautobahn<br />
A 73 und besitzt somit gleichzeitig e<strong>in</strong>e Immissionsschutzfunktion. Die unmittelbare Tallage der Brünn bleibt unberührt,<br />
so dass ke<strong>in</strong>e erheblichen negativen klimaökologischen Effekte (Kaltluftstau) zu erwarten s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>flussung<br />
siedlungsnaher Kaltluftleitbahnen ist entsprechend zu prüfen.<br />
Schwerpunkte möglicher Belastungen, die durch den Rohstoffabbau hervorgerufen werden können, liegen <strong>in</strong> Bezug auf<br />
den Menschen <strong>in</strong>sbesondere im Bereich der Immissionswirkungen und der Verletzung visuell unversehrter, besonders<br />
erholungsgeeigneter Landschaftsbereiche. Von sechs siedlungsnahen Vorranggebieten (weniger als 100 m Siedlungsabstand)<br />
s<strong>in</strong>d fünf durch e<strong>in</strong>en bestehenden Abbau gekennzeichnet (KIS-5, K-7, K-11, T-1, T-4). Das bisher nicht <strong>in</strong> Anspruch<br />
genommene Vorranggebiet KIS-1 bef<strong>in</strong>det sich zwar <strong>in</strong> Siedlungsnähe, grenzt aber nicht an Wohngebiete. E<strong>in</strong> relevantes<br />
Abbaugebiet (T-2) bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er siedlungsnahen Leitbahn, ist aber ebenfalls vorbelastet. Bei den Vorbehaltsgebieten<br />
betrifft dies <strong>in</strong>sgesamt fünf Gebiete mit Siedlungsnähe (kis-4, kis-7, k-4, t-1, wd-2) und vier Gebiete (kis-1,<br />
kis-7, kis-15, h-3) mit Bezug zu wesentlichen Kaltluftleitbahnfunktionen. Die Relevanz möglicher Immissionswirkungen<br />
und des Erhaltes von Kaltluftleitbahnfunktionen kann hier <strong>in</strong> nachfolgenden Plan- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt<br />
werden.<br />
Fünf Vorranggebiete Rohstoffe (H-6, K-2, K-6, K-7, K-13) liegen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em relevanten Ausmaß (über 10 ha) im Bereich mit<br />
e<strong>in</strong>er hohen Landschaftsbildqualität (erholungsgeeignete Landschaftsbereiche). Bei allen fünf Gebieten ist e<strong>in</strong>e Vorbelastung<br />
durch e<strong>in</strong>en Abbau gegeben, so dass ke<strong>in</strong>e grundsätzlich neuen Umweltauswirkungen auftreten können. Beim<br />
Gebiet K-2 ist diese Vorbelastung relativ ger<strong>in</strong>g. Beim Gebiet K-13 – Vachdorf-Schattenberg besteht diese Vorbelastung<br />
nur <strong>in</strong>direkt, durch e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> Sichtbeziehung (ca. 300 m Entfernung) liegenden großflächigen Aufschluss (oberflächige Degradation).<br />
E<strong>in</strong>e diesbezügliche Betroffenheit ist auch bei fünf Vorbehaltsgebieten (kis-1, kis-4, kis-7, h-1, h-3, k-1) festzustellen.<br />
Bei diesen Gebieten ist bis auf h-3 und kis-1 bereits e<strong>in</strong>e visuelle Vorbelastung im jeweiligen Raum gegeben.<br />
Bei h-3 handelt es sich um e<strong>in</strong>en straßennahen Standort (B 281) mit entsprechenden Belastungsersche<strong>in</strong>ungen des Erholungspotenziales<br />
im Umfeld. Bei kis-1 entstünde <strong>in</strong> der Aue e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Tagebaurestsee als neues, <strong>in</strong> den Naturraum<br />
<strong>in</strong>tegrierbares Landschaftselement. E<strong>in</strong>e Berücksichtigung der besonderen Lage der Standorte ist durch die Grundsatzfestlegung<br />
zusätzlich gegeben.<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Die Inanspruchnahme von regionalplanerisch relevanten Kultur- und Sachgütern kann durch die jeweiligen fachbezogenen<br />
Ausweisungsmethodiken weitgehend ausgeschlossen werden. Lediglich durch die Festlegung von Trassen und<br />
Trassenkorridoren im Nahbereich der Siedlungen oder auch bei Durchquerung bedeutender Rohstoffvorkommen ist e<strong>in</strong>e<br />
Inanspruchnahme von Kultur- und Sachgütern bei e<strong>in</strong>er Umsetzung der Maßnahmen nicht auszuschließen. E<strong>in</strong> entsprechendes<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial ist <strong>in</strong> Abhängigkeit der (horizontalen und/oder vertikalen) Dimension auch bei besonders<br />
großflächigen baulichen Vorhaben anzunehmen. Die umwelterhebliche Relevanz e<strong>in</strong>er möglichen Inanspruchnahme<br />
ist auf der Ebene der Regionalplanung nicht abschließend zu klären. Daher ist diesem Aspekt bei nachfolgenden<br />
Plan- und Genehmigungsverfahren e<strong>in</strong> besonderes Augenmerk zu schenken. E<strong>in</strong>e Auswertung digitaler Daten zu<br />
denkmalschutzrechtlichen Objekten bzw. Flächen lag flächendeckend nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e diesbezügliche Bewertung<br />
ebenfalls im Rahmen e<strong>in</strong>er Vorhabenskonkretisierung erfolgen muss.<br />
3.1.2 Natur und Landschaft<br />
Boden<br />
Von Bedeutung für die Ermittlung von möglichen erheblichen Umweltauswirkungen s<strong>in</strong>d die Betroffenheit besonderer<br />
(wertvoller oder ertragsstarker) Böden <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang oder die großflächige Inanspruchnahme von Böden,<br />
die zu e<strong>in</strong>er relevanten Funktionsbee<strong>in</strong>trächtigung der Umwelt führen können.<br />
Belastungen können besonders durch folgende Festlegungen hervorgerufen werden:<br />
▪ Siedlungsentwicklung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1,<br />
▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />
▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />
▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />
▪ Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />
E<strong>in</strong>e grundsätzliche Änderung der großräumigen, bodenfunktionsrelevanten Nutzungsstruktur wird durch den Regionalplan<br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen nicht angestrebt. Durch die Festlegungen zur Siedlungs- und Verkehrsentwicklung s<strong>in</strong>d raumordnerische<br />
Bewertungsmaßstäbe zur Sicherung e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen bodenrelevanten Neu<strong>in</strong>anspruchnahme von Freiraum gesetzt<br />
worden. Daher ist bezogen auf die gesamte Regionsfläche kaum mit regionalplanerisch <strong>in</strong>duzierten relevanten Um-<br />
25<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
26<br />
weltauswirkungen zu rechnen. Dies gilt auch für die Beurteilung der mit der Versiegelung verbundenen Folgewirkungen<br />
(z.B. Erhöhung von Abflussspitzen, Veränderung des Klimas usw.) <strong>in</strong> Bezug auf die regionale Erheblichkeit möglicher<br />
Umweltauswirkungen.<br />
Die Auswertung der geprüften Festlegungen im E<strong>in</strong>zelnen ergab:<br />
▪ Die Betroffenheit von wertvollen Böden ist ger<strong>in</strong>g. Die mögliche Inanspruchnahme (Ziel / Grundsatz) der entsprechenden<br />
Bodentypen betrifft für die gesamte Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> der Summe lediglich etwas über<br />
100 ha.<br />
▪ Die mögliche Betroffenheit von ertragsstarken Böden (Nutzungseignungsklasse 4 bis 7) ist höher. Insbesondere<br />
beim Kiesabbau <strong>in</strong> der Werraaue und bei e<strong>in</strong>er möglichen Nutzung regional-planerisch gesicherter Flächen für Industrie-<br />
und Gewerbeansiedlungen, ist mit e<strong>in</strong>er relevanten Inanspruchnahme durch die Ausweisung von Vorranggebieten<br />
zu rechnen. In der ebenfalls durch ertragsstarke Böden gekennzeichneten Ste<strong>in</strong>achaue erfolgt die Rohstoffsicherung<br />
ausschließlich über Vorbehaltsgebiete, so dass e<strong>in</strong>e Berücksichtigung bodenrelevanter Ansprüche pr<strong>in</strong>zipiell<br />
gegeben ist. Aber auch bei e<strong>in</strong>er nur anteiligen Nutzung ist ebenso e<strong>in</strong>e relevante Beanspruchung anzunehmen. Der<br />
Anteil der betroffenen ertragsstarken Böden liegt bei unter 1 % ohne (ca. 300 ha) und bei etwas über 1 % mit (ca.<br />
520 ha) Vorbehaltsgebietsausweisungen.<br />
▪ Der dauerhafte Entzug von bodenökologisch wirksamer Fläche ist bezogen auf Teilräume besonders da von Relevanz,<br />
wo er vor allem großflächig die Wiederherstellung der Bodenfunktionen mittel- oder langfristig <strong>in</strong> Frage stellt<br />
bzw. großräumig Struktur verändernd wirkt (über 50 ha bzw. über 10 km). Dies ist unter Berücksichtigung der Bestandssituation<br />
bei sieben E<strong>in</strong>zelfestlegungen der Fall (IG, RIG-2 [bed<strong>in</strong>gt: 47 ha], RIG-6, Trassenkorridor B 62<br />
Schmalkalden – Benshausen, KIS-6 und mit E<strong>in</strong>schränkungen: h-3 und Trassenkorridor B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-<br />
Farnroda).<br />
Die Inanspruchnahme von Böden bei der Sicherung von Trassen bzw. bei der Errichtung von W<strong>in</strong>denergieanlagen ist<br />
vergleichsweise ger<strong>in</strong>g. Die Bee<strong>in</strong>flussung besteht hier eher <strong>in</strong> der Veränderung nutzungsstruktureller Grundlagen, die<br />
<strong>in</strong>direkt auch E<strong>in</strong>fluss z.B. auf die Art der angrenzenden Bodenbewirtschaftung und damit auf den Zustand des Bodens<br />
im Umfeld haben können. Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d auch bei e<strong>in</strong>er eher ger<strong>in</strong>gfügigen Inanspruchnahme bei Verkehrsvorhaben <strong>in</strong><br />
der Werraaue z.T. ertragsstarke Aueböden betroffen (Bestandteil der Bilanzierung s.o.). Durch die Waldmehrung wird<br />
lediglich die Bodenbewirtschaftungsart, nicht die Oberflächenstruktur geändert. Die Bodennutzung wird extensiviert und<br />
näher an die Prozesse e<strong>in</strong>er natürlichen Pedogenese herangeführt.<br />
Insbesondere der großflächige Kiesabbau <strong>in</strong> der Werraaue zwischen Treffurt und Breitungen sowie der mögliche Kiesabbau<br />
<strong>in</strong> der Ste<strong>in</strong>achaue <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Siedlungsentwicklungen und Verkehrsvorhaben können e<strong>in</strong>en teilräumlich bedeutenden<br />
Verlust besonders ertragreicher Böden verursachen. Dieser Verlust ist <strong>in</strong> der Regel auch nicht reversibel, da<br />
entweder nach dem Abbau Tagebaurestseen oder e<strong>in</strong>e dauerhafte Versiegelung verbleiben. Bereits <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />
hat es zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> der Werraaue e<strong>in</strong>en zum Teil erheblichen Kiesabbau gegeben. E<strong>in</strong> weiterer Abbau ist bereits<br />
fachrechtlich gesichert. Strukturalternative Betrachtungen entfallen, da die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen über ke<strong>in</strong>e<br />
anderen vergleichbaren Kieslagerstätten verfügt.<br />
Wasser<br />
Um das Schutzgut Wasser auf regionalplanerischer Ebene sachgerecht behandeln zu können, wurde die Bewertung<br />
möglicher Umweltauswirkungen durch Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme und damit verbundene Veränderungen des Wasserhaushaltes<br />
anhand der Größe e<strong>in</strong>zelner Gebiete und durch die Betroffenheit von geplanten und gesicherten Wasserschutzgebieten<br />
sowie von Überschwemmungsbereichen (HQ100) und überschwemmungsgefährdeten Bereichen (HQ200)<br />
vorgenommen.<br />
Belastungen können besonders durch folgende Festlegungen hervorgerufen werden:<br />
▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />
▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />
▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />
Die Betroffenheit (ca. 30 ha) von geplanten oder vorhandenen Wasserschutzgebieten (nur Schutzzone III) beschränkt<br />
sich bei Zielfestlegungen auf fünf Vorranggebiete Rohstoffe (S-6, S-7, H-1, H 6, K-4), die aber bereits e<strong>in</strong>er Abbautätigkeit<br />
unterliegen. Bei Grundsatzfestlegungen kann diesem Aspekt <strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren Rechnung getragen werden.<br />
Dies betrifft <strong>in</strong>sgesamt neun Vorbehaltsgebiete (kis-7, kis-8, kis-9, s-4, s-6, s-7, h-1, k-4, k-6) mit e<strong>in</strong>er Gesamtfläche<br />
von etwas mehr als 100 ha. Auch hier ist bereits e<strong>in</strong>e Vorbelastung gegeben. Im Bereich von kis-7 besteht bei e<strong>in</strong>er<br />
möglichen Gew<strong>in</strong>nung e<strong>in</strong> ergänzendes Bee<strong>in</strong>trächtigungsrisiko (für das Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nungsgebiet Barchfeld) im Zusammenhang<br />
mit bestehenden Schwermetallbelastungen der Deckschichten.<br />
Bei den Trassenkorridoren B 84 Stockhausen, B 84 Reichenbach / Behr<strong>in</strong>gen, L 1026 Dermbach, B 62 Schmalkalden –<br />
Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda ist e<strong>in</strong>e Berührung der Schutzzonen II und III, bei der L 1132 Obermaßfeld<br />
ger<strong>in</strong>gfügig auch der Schutzzone I möglich. Bei e<strong>in</strong>er räumlichen Konkretisierung der Trassen kann bis auf die<br />
Trassenkorridore B 84 Reichenbach / Behr<strong>in</strong>gen und B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda je nach Variantenwahl e<strong>in</strong>e<br />
Berührung der Schutzzonen weitgehend (bzw. bei der L 1132 Obermaßfeld vollständig) ausgeschlossen werden. Auf<br />
Grund ihrer Größe (mehr als 50 ha) ist bei vier Vorranggebieten (IG, RIG-6, KIS-6 und etwas unter 50 ha: RIG-2) e<strong>in</strong>e<br />
hohe Wirksamkeit auf den lokalen Wasserhaushalt anzunehmen. Für RIG-2 gilt dies bereits durch die Betroffenheit e<strong>in</strong>es<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
geplanten Wasserschutzgebietes (Schutzzone I bis II). E<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>flussung liegt <strong>in</strong> allen vier Fällen durch die bestehende<br />
Nutzung bereits vor.<br />
Überschwemmungsbereiche s<strong>in</strong>d bei drei Zielfestlungen von Vorranggebieten Rohstoffe betroffen (KIS-3, KIS-6, K-8).<br />
Bis auf KIS-3 handelt es sich um bereits genutzte Gebiete. Bezogen auf Grundsatzfestlegungen zur Rohstoffsicherung<br />
bef<strong>in</strong>den sich vier Vorbehaltsgebiete (kis-2, kis-4, kis-7, kis-12) zum<strong>in</strong>dest teilweise <strong>in</strong> Überschwemmungsbereichen. Der<br />
Rohstoffabbau führt <strong>in</strong> der Regel nicht zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung des überstaubaren Raumes, kann allerd<strong>in</strong>gs das Abflussverhalten<br />
(nachteilig) verändern. Dies ist bei nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen.<br />
Außerdem berühren drei Trassen (B 84 Vacha, L 1140 / L 1131 Rohr und L 2668 Queienfeld) und fünf Trassenkorridore<br />
(B 84 Stockhausen, B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 62 Dorndorf – Merkers, B 87n Herpf und B 19 Etterw<strong>in</strong>den –<br />
Wutha-Farnroda Überschwemmungsbereiche. Bis auf den Trassenkorridor der B 62 Dorndorf – Merkers (ca. 2 ha) ist die<br />
Betroffenheit (unter 1 ha) ger<strong>in</strong>g und steht fast immer im Zusammenhang mit der notwendigen Querung von Fließgewässern<br />
und ihren Auen. Neben der re<strong>in</strong> flächenmäßigen Betroffenheit s<strong>in</strong>d aber <strong>in</strong>sbesondere die möglichen Wirkungen<br />
auf das Abflussverhalten durch z.B. Staueffekte o.ä. bei der Vorhabenskonkretisierung näher zu betrachten. Überschwemmungsgefährdete<br />
Bereiche s<strong>in</strong>d von Zielfestlegungen nur durch das RIG-6 (25 ha) sowie als Grundsatzfestlegung<br />
durch die Vorbehaltsgebiete Rohstoffe kis-1 (16 ha) und kis-2 (ca. 10 ha) <strong>in</strong> relevantem Ausmaße betroffen.<br />
Klima / Luft<br />
In der Beurteilung möglicher erheblicher Umweltauswirkungen <strong>in</strong> Bezug auf das Schutzgut Klima / Luft s<strong>in</strong>d die Festlegungen<br />
relevant, die wesentlichen E<strong>in</strong>fluss auf wichtige klimaökologische und lufthygienische Funktionen nehmen. Dies<br />
kann e<strong>in</strong>e großflächige Änderung mikroklimatischer Gegebenheiten se<strong>in</strong> (z.B. durch Versiegelung oder Immissionen)<br />
oder es kann sich um die Bee<strong>in</strong>flussung wichtiger klimaökologischer Zusammenhänge (z.B. Luftaustauschprozesse)<br />
handeln.<br />
Belastungen können besonders durch folgende Festlegungen hervorgerufen werden:<br />
▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />
▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />
▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9 und<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />
Auf Grund der <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen günstigen gesamtklimatischen Situation <strong>Umweltbericht</strong>, 2.2.3 kann davon ausgegangen<br />
werden, dass nur bei Kaltluftleitbahnen <strong>in</strong> Siedlungsnähe e<strong>in</strong>e beurteilungsrelevante Umweltwirkung zu erwarten<br />
ist. Diese wurde bereits beim Schutzgut Mensch betrachtet <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1.<br />
Im Bereich der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist bei der ergänzenden Flächensicherung der Vorranggebiete Regional<br />
bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-2 – Eisenach-K<strong>in</strong>del und RIG-3 – Merkers sowie bei vier Trassenkorridoren<br />
(L 1026 Dermbach, B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 87n Herpf und B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda)<br />
e<strong>in</strong>e relevante Inanspruchnahme bzw. Bee<strong>in</strong>flussung klimaökologisch hochwirksamer Flächen anzunehmen. Die<br />
tatsächliche Wirkung hängt von der konkreten Gebiets- bzw. Trassengestaltung ab. Auf Grund der Gebietsgröße / Trassenlänge<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em klimaökologisch bedeutenden Gebiet ist auf diesen Aspekt <strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren e<strong>in</strong> Betrachtungsschwerpunkt<br />
zu setzen.<br />
Insgesamt bef<strong>in</strong>den sich dreizehn Vorranggebiete Rohstoffe und acht Vorbehaltsgebiete Rohstoffe mit e<strong>in</strong>em relevanten<br />
Anteil <strong>in</strong> Gebieten mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung. Durch den Rohstoffabbau wird zeitweise die Oberflächenstruktur<br />
verändert. Nach Rekultivierung und Renaturierung kann davon ausgegangen werden, dass zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong><br />
Teil der klimaökologischen Funktionen wiederhergestellt wird bzw. je nach Abbau gar nicht erst verloren geht.<br />
Relevante Wirkungen der Waldmehrungsgebiete auf den Umweltzustand s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten, da sie im Regelfall nur<br />
der Arrondierung bestehender Waldgebiete dienen und <strong>in</strong> der Flächendimension, sowohl was ihre maximale E<strong>in</strong>zelgröße<br />
als auch ihr Gesamtflächenanteil an der bestehenden Gesamtwaldfläche (unter 1 %) angeht, als marg<strong>in</strong>al zu beurteilen<br />
ist.<br />
Angesichts des sehr hohen Gesamtanteiles der für die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen ermittelten Bereiche mit hoher<br />
oder sehr hoher klimaökologischer Wirksamkeit (ca. 50 % der Regionsfläche) ist nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Gesamtwirksamkeit<br />
der ca. 730 ha betroffener Fläche (Ziel / Grundsatz) anzunehmen. Zu möglichen Immissionswirkungen und Wirkungen<br />
auf Kaltluftleitbahnfunktionen wurden bereits <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1 entsprechende Ausführungen gemacht.<br />
Biologische Vielfalt, Fauna, Flora<br />
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist nicht nur e<strong>in</strong> durch verschiedene bundes- oder landes-rechtliche Regelungen<br />
fixiertes, sondern durch UN-Konventionen und EU-Richtl<strong>in</strong>ien auch <strong>in</strong>ternational verankertes Umweltziel. Voraussetzungen<br />
dafür s<strong>in</strong>d, neben dem Schutz e<strong>in</strong>zelner Arten, die Bewahrung e<strong>in</strong>er vielfältigen Lebensraumstruktur und von<br />
großen zusammenhängenden bzw. funktionell vernetzten Ökosystemen. Durch die notwendige Sicherstellung der FFH-<br />
Verträglichkeit des Regionalplanes ist bereits e<strong>in</strong>e umfassende Berücksichtigung dieses Aspektes gegeben. Die möglichen<br />
Umweltauswirkungen auf die Natura-2000-Gebietskulisse werden auf Grund der unterschiedlichen Rechtswirkung<br />
<strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3 eigenständig behandelt. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die Gebiete von Bedeutung, bei denen e<strong>in</strong>e<br />
hohe spezifische Funktion (z.B. Wiesenbrütergebiete) oder e<strong>in</strong> besonderer landschaftsstruktureller Wert (z.B. Landschaftsschutzgebiet)<br />
für den Erhalt e<strong>in</strong>er hohen Biodiversität festgestellt wurde. Insofern ist die Bee<strong>in</strong>flussung dieser Ge-<br />
27<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
28<br />
biete bzw. auch die großflächige Verr<strong>in</strong>gerung von Lebensraumstrukturen allgeme<strong>in</strong>er Bedeutung Maßstab für die Bewertung<br />
möglicher Umweltauswirkungen. Daher s<strong>in</strong>d die Festlegungen relevant, die bestehende Lebensraumstrukturen<br />
wesentlich verändern könnten. Dazu zählen:<br />
▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />
▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />
▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />
▪ Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9 und<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />
E<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>flussung vorhandener Lebensräume durch großflächige Versiegelung / strukturelle Veränderungen<br />
ist bei acht Ziel- (IG, RIG-2, RIG-6, W-1, W-5, W-10, W-12, KIS-6) und bei vier Grundsatzfestlegungen (B 62 Schmalkalden<br />
– Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda, h-3 und kis-10) möglich. In diesen Räumen ist teilweise durch<br />
bestehende nachbarschaftliche bzw. vorhandene Nutzungen am Standort e<strong>in</strong>e gleichartige Vorbelastung gegeben.<br />
Unter anderem bed<strong>in</strong>gt durch den erheblichen Anteil an Großschutzgebieten (über e<strong>in</strong> Drittel der Regionsfläche, zusätzlich<br />
weitere geplante Großschutzgebiete) führt auch die Ergänzung bzw. Leistungsertüchtigung des bestehenden Verkehrsnetzes<br />
zur Betroffenheit dieser Gebiete. So verlaufen <strong>in</strong>sgesamt neun Trassenkorridore zum<strong>in</strong>dest teilweise durch<br />
bestehende (Landschaftsschutzgebiet / Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Wald und Landschaftsschutzgebiet / Biosphärenreservat<br />
Thür<strong>in</strong>ger Rhön) und drei Trassenkorridore durch geplante Großschutzgebiete. In der Regel s<strong>in</strong>d dies nur ortsnahe Umfahrungen<br />
mit lediglich randlichen Auswirkungen. Auf Grund der Streckenlängen bzw. möglicher Zerschneidungswirkungen<br />
weisen <strong>in</strong>sbesondere vier Trassenkorridore (B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 87n Herpf, B 19 Etterw<strong>in</strong>den –<br />
Wutha-Farnroda und bed<strong>in</strong>gt: B 62 Dorndorf – Merkers) e<strong>in</strong> höheres Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial auf. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />
können die Trassenkorridore B 19 Witzelroda, B 62 Dorndorf – Merkers, L 1026 Dermbach und e<strong>in</strong> Teilbereich von RIG-<br />
3 (weniger als 10 ha ackerbaulich genutzte Fläche außerhalb der Werraaue) zu e<strong>in</strong>er relevanten Bee<strong>in</strong>trächtigung (z.T.<br />
Zerschneidungswirkung) von artenschutzfachlich maßgeblichen Bereichen (z.B. geplante Naturschutzgebiete, Wiesenbrüterflächen<br />
u.ä.) führen. Die tatsächliche Wirkung hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der jeweiligen Vorhaben<br />
ab, e<strong>in</strong>e Reduzierung etwaiger Umweltauswirkungen ist möglich.<br />
Durch e<strong>in</strong> Vorranggebiet Rohstoffe (H-1) wird e<strong>in</strong> Waldbereich mit hervorragenden Umweltfunktionen großflächig beansprucht<br />
(26 ha). Dieses Vorranggebiet ist vollständig bergrechtlich gesichert und unterliegt e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen Nutzung.<br />
Es ist der e<strong>in</strong>zige Bereich <strong>in</strong> der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen, bei dem e<strong>in</strong>e relevante Bee<strong>in</strong>flussung von<br />
Wald mit hervorragenden Umweltfunktionen durch e<strong>in</strong>e Zielfestlegung erfolgt.<br />
Naturschutzrechtlich gesicherte Großschutzgebiete werden zum<strong>in</strong>dest teilweise von elf Vorranggebieten und dreizehn<br />
Vorbehaltsgebieten Rohstoffe berührt. Bei nur zwei dieser Gebiete handelt es sich um potenzielle Neuaufschlüsse (h-3,<br />
k-10), die aber dauerhaft ke<strong>in</strong>e wesentliche Veränderung der jeweiligen großräumigen Biotopstruktur bewirken würden<br />
und als Vorbehaltsgebiete Rohstoffe auch e<strong>in</strong>en Ermessensspielraum für nachfolgende Verfahrensentscheidungen belassen.<br />
Die vom Rohstoffabbau ausgehenden Umweltwirkungen bzw. die damit verbundenen strukturellen Änderungen<br />
s<strong>in</strong>d ansonsten zum<strong>in</strong>dest teilweise vorhanden oder haben (bei jetzt ruhendem Abbau) diesen Raum bereits bee<strong>in</strong>flusst.<br />
Naturschutzfachlich geplante Großschutzgebiete werden von acht Vorranggebieten Rohstoffe vollständig oder teilweise<br />
berührt. Bei sechs Gebieten liegt e<strong>in</strong> Aufschluss vor. Beim Gebiet KIS-1 (Ackerflächen) existiert noch ke<strong>in</strong> Aufschluss,<br />
doch bef<strong>in</strong>den sich im Umfeld e<strong>in</strong>ige jetzt zum Teil naturschutzrechtlich gesicherte Tagebaurestseen. Das Gebiet KIS-3<br />
(Ackerflächen) ist bisher ebenfalls ungenutzt. Bei diesen Gebieten ist auf Grund der Größe (<strong>in</strong>sgesamt ca. 60 ha) kaum<br />
e<strong>in</strong>e relevante strukturelle Wirkung zu erwarten, die nicht der großräumigen Lebensraumstruktur e<strong>in</strong>er Aue entspräche.<br />
Neben diesen Vorranggebieten Rohstoffe bef<strong>in</strong>den sich weitere Vorbehaltsgebiete vollständig oder <strong>in</strong> Teilen <strong>in</strong>nerhalb<br />
naturschutzfachlich geplanter Großschutzgebiete. Dies betrifft <strong>in</strong>sgesamt zwölf Gebiete. Auch bei ihnen ist <strong>in</strong> der Regel<br />
bereits e<strong>in</strong>e Veränderung / Vorbelastung der Lebensraumstruktur am Standort oder im Raum (unter 300 m) gegeben o-<br />
der die Auswirkungen s<strong>in</strong>d potenzieller Bestandteil natürlicherweise vorhandener Lebensraumstrukturen (kis-1, kis-2).<br />
Dies gilt nicht oder nur e<strong>in</strong>geschränkt für die mögliche Beanspruchung von Wiesenbrütergebieten mit e<strong>in</strong>er Gesamtgröße<br />
von ca. 73 ha bei zwei Vorranggebieten (KIS-6, WD-1) und von ca. 88 ha bei fünf Vorbehaltsgebieten (kis-2, kis-4, kis-5,<br />
kis-6, kis-7) bei e<strong>in</strong>er Gesamtfläche von ca. 5.280 ha Wiesenbrütergebiete <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen. Die Berücksichtigung<br />
raumrelevanter standörtlicher Besonderheiten e<strong>in</strong>schließlich von (ger<strong>in</strong>gfügigen) Betroffenheiten von weiteren naturschutzfachlichen<br />
oder forstlichen Kerngebieten (z.B. Naturschutzgebiet, FND, Wald mit herausragenden Umweltfunktionen<br />
usw.) ist bei den Vorbehaltsgebieten / Trassenkorridoren durch die Grundsatzfestlegung gewahrt.<br />
Für die Ausweisung der Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie wurden im Zuge des fachlichen Gebietsauswahlverfahrens naturschutzrechtliche<br />
Schutzgebiete mit e<strong>in</strong>em zusätzlichen Sicherheitsabstand e<strong>in</strong>gestellt (vgl. u.a. <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
3.1.3), so dass von ke<strong>in</strong>en erheblichen Auswirkungen entsprechend des vorliegenden Datenstandes auszugehen ist. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
liegen die Vorranggebiete W-1 – Reitenberg Nord I bei Mihla und W-2 – Reitenberg Nord II bei Eisenach im Bereich<br />
naturschutzfachlich geplanter Großschutzgebiete 1 . Bezogen auf artenschutzfachliche Aspekte ist bei W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />
durch den technischen Betrieb immer mit e<strong>in</strong>em gewissen Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial zu rechen. H<strong>in</strong>weisen<br />
zu möglichen Konflikten aus dem Beteiligungsverfahren <strong>in</strong>sbesondere zur Avifauna und zu Fledermäusen wurde <strong>in</strong> Abstimmung<br />
mit der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde nachgegangen. So wurden z.B. die Standorte Starkenberg /<br />
1<br />
Gemäß der aktuell gültigen Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Ha<strong>in</strong>ich-Werratal liegen W-1 und W-2 nicht mehr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em naturschutzfachlichen<br />
Großschutzgebiet.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
Vachdorf und Stelzener Berg / Eisfeld (Entwurfsstand 24.06.2008) auf Grund der ermittelten erheblichen Gefährdungssituation<br />
nicht mehr <strong>in</strong> die Genehmigungsvorlage mit Stand <strong>01</strong>.12.2009 aufgenommen. Auch bei den gegenüber der Genehmigungsvorlage<br />
(<strong>01</strong>.12.2009) neu aufgenommenen Flächen s<strong>in</strong>d artenschutzfachliche Aspekte orientierend an e<strong>in</strong>schlägigen<br />
fachlichen Empfehlungen (z.B. LANA-Bund / Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Naturschutz, Landschaftspflege und<br />
Erholung, 2004) berücksichtigt worden. Aus diesem Grund s<strong>in</strong>d zusätzlich Waldabstände e<strong>in</strong>gestellt (z.B. W-10) bzw.<br />
Gebiete gegenüber den ursprünglichen Planungsabsichten z.T. erheblich reduziert worden (z.B. W-1 und W-2). E<strong>in</strong>e<br />
unmittelbare Nähe bzw. e<strong>in</strong>e entsprechende Gefährdungssituation zu relevanten Arten ist darüber h<strong>in</strong>aus nach derzeitigem<br />
Kenntnis- bzw. Datenstand nicht gegeben. Indirekte Wirkungen bzw. sekundäre Wirkungen (allgeme<strong>in</strong>es Gefährdungspotenzial)<br />
können aber nicht gänzlich ausgeschlossen bzw. valide bestimmt werden (z.B. W-11, W-12 i.V.m. Avifauna),<br />
da das artspezifische Verhalten sehr variabel se<strong>in</strong> kann. Ähnlich gilt dies für die Relevanz potenzieller Leitstrukturen<br />
im weiteren Umfeld. Im E<strong>in</strong>zelfall können die tatsächlichen Wirkungen nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung von W<strong>in</strong>denergieanlagenbetrieb<br />
und mehrjährigem Monitor<strong>in</strong>g ermittelt werden. Dies bietet gleichzeitig die Voraussetzungen für Konfliktlösungsansätze<br />
<strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren (gilt <strong>in</strong>sbesondere für den Schutzaspekt Fledermäuse, vgl. u.a. Sächsisches Landesamt<br />
für Umwelt und Geologie / Bundesverband W<strong>in</strong>dEnergie e.V. / Vere<strong>in</strong>igung zur Förderung der Nutzung erneuerbarer<br />
Energien e.V. (Hrsg.), 2008).<br />
Die ausgewiesenen Waldmehrungsgebiete entsprechen Vorschlägen der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei.<br />
Diese Vorschläge basieren u.a. auf Abstimmungen mit der Oberen Naturschutzbehörde h<strong>in</strong>sichtlich der naturschutzfachlichen<br />
Relevanz der Waldmehrungsgebiete, um schwerwiegende Konflikte mit dem Arten- und Biotopschutz<br />
zu vermeiden. Relevante Auswirkungen auf die biologische Vielfalt oder bedeutsame Artenvorkommen s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />
Landschaft<br />
Bei der Betrachtung der Landschaft als Schutzgut stehen die Aspekte Erholung, Landschaftsbild und <strong>in</strong>direkt Landschaftsstruktur<br />
(unzerschnittene, störungsarme Räume) als wichtige Merkmale bedeutsamer gewachsener Kulturlandschaften<br />
im Vordergrund. Auswirkungen auf den Landschaftshaushalt wurden zum Teil bereits bei der Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen auf die anderen Schutzgüter reflektiert bzw. werden im Zusammenhang mit der Darstellung möglicher<br />
Wechselwirkungen ergänzend bewertet. Relevant s<strong>in</strong>d vor allem die Festlegungen, welche Vorhaben ermöglichen,<br />
die die gewachsene Landschaft so verändern, dass ihre affektive Aneignung erschwert oder bestehende landschaftsstrukturelle<br />
Zusammenhänge (z.B. Verflechtungsbereiche oder Funktionsbeziehungen) gestört werden. Zu untersuchen<br />
s<strong>in</strong>d dah<strong>in</strong>gehend:<br />
▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />
▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />
▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />
▪ Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7 und<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />
Aufgrund der Größe (über 50 ha / 10 km) ist bei sechs Ziel- (IG, RIG-2, RIG-6, W-1, W-5, KIS-6) und bei vier Grundsatzfestlegungen<br />
(B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda, h-3 und kis-9) von e<strong>in</strong>er relevanten<br />
teilräumlichen Bee<strong>in</strong>flussung der Landschaft auszugehen. In diesen Räumen ist durch bestehende nachbarschaftliche<br />
Nutzungen bzw. teilweise vorhandene Nutzungen am Standort e<strong>in</strong>e gleichartige Vorbelastung oder e<strong>in</strong>e den Standort<br />
e<strong>in</strong>grenzende Konkretisierungsmöglichkeit <strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren (Grundsatzfestlegungen) gegeben. Auf Grund<br />
der besonderen Fernwirkung von W<strong>in</strong>denergieanlagen s<strong>in</strong>d bei W-1, W-5, W-10, W-12 mit e<strong>in</strong>er Größe von über 25 ha<br />
relevante (strukturdom<strong>in</strong>ante) Bee<strong>in</strong>flussungen des umgebenden Raumes anzunehmen. Auf Grund der Lage <strong>in</strong> naturschutzfachlich<br />
geplanten Großschutzgebieten gilt dies auch für W-1 und W-2 2 . Die meisten neu aufgenommenen Vorranggebiete<br />
W<strong>in</strong>denergie liegen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Größenordnung von unter 25 ha. Die Berücksichtigung bedeutsamer Landschaftsdom<strong>in</strong>anten<br />
(z.B. regional bedeutsame Kulturdenkmale <strong>in</strong> exponierter Lage) ist durch die Ausweisungsmethodik<br />
Regionalplan, 3.2.2 gegeben. Die großräumigen Wirkungen auf die Landschaftsstruktur s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong>sgesamt als<br />
noch ger<strong>in</strong>g zu beurteilen.<br />
Von den ermittelten fünf unzerschnittenen, störungsarmen Räumen größer 50 km² s<strong>in</strong>d zwei Bereiche relevant von Festlegungen<br />
betroffen. Raum Nr. 4 (Dolmar – Buntsandste<strong>in</strong>land südlich von Schmalkalden) wird randlich durch das Vorranggebiet<br />
Rohstoffe KIS-12 (bestehender Abbau) sowie das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-3 und Raum Nr. 1 (Ha<strong>in</strong>ich)<br />
wird randlich durch den Trassenkorridor B 84 Reichenbach / Behr<strong>in</strong>gen berührt.<br />
E<strong>in</strong>e großräumig relevante Wirkung auf die Struktur der gewachsenen Kulturlandschaft und ihre rekreative Funktion ist<br />
<strong>in</strong>sbesondere durch den Rohstoffabbau und neue Verkehrstrassen möglich. Die Betroffenheit von wertvollen Landschaftsbereichen<br />
(vorhandene und geplante Großschutzgebiete) ist bei den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffe<br />
durch die überwiegend bestehenden Aufschlüsse gegeben. Die Struktur des jeweiligen Raumes ist durch den Abbau bereits<br />
vorgeprägt. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen entspricht daher den Aussagen zum Schutzgut Biologische<br />
Vielfalt / Fauna / Flora. Gleiches gilt, meistens auch <strong>in</strong> unmittelbaren Zusammenhang stehend, für die Betroffenheit von<br />
Bereichen mit e<strong>in</strong>em wertvollen Landschaftsbild, da alle relevanten Teilräume entsprechende Vorbelastungen aufweisen.<br />
Ausnahmen bilden dabei lediglich e<strong>in</strong>ige Vorbehaltsgebiete (kis-1, kis-2, h-3, k-10).<br />
29<br />
2<br />
Gemäß der aktuell gültigen Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Ha<strong>in</strong>ich-Werratal liegen W-1 und W-2 nicht mehr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em naturschutzfachlichen<br />
Großschutzgebiet.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
30<br />
Ähnlich verhält es sich auch bei neuen Verkehrstrassen. Hier ist, vergleichbar mit den Aussagen zum Schutzgut Biologische<br />
Vielfalt / Fauna / Flora, <strong>in</strong> der Regel lediglich mit randlichen Auswirkungen zu rechnen. Erhebliche Veränderungen<br />
der Landschaftsstruktur und <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Nutzung auch der rekreativen Eignung der betroffenen Landschaftsräume<br />
s<strong>in</strong>d bei vier Trassenkorridoren (B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 87n Herpf, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda<br />
und bed<strong>in</strong>gt B 62 Dorndorf – Merkers) zu erwarten. Dabei ist <strong>in</strong>sbesondere von der Führung und Gestaltung der<br />
Bauwerke abhängig, ob die Trassen als Fremdkörper oder als <strong>in</strong>tegriertes Landschaftselement wahrgenommen werden.<br />
Diesem Aspekt ist bei nachfolgenden Verfahren entsprechend Rechnung zu tragen.<br />
3.1.3 FFH-/SPA-Gebiete<br />
Die Prüfung der möglichen Erheblichkeit von festlegungsbezogenen Auswirkungen auf die Natura-2000-Gebietskulisse<br />
<strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen orientierte sich methodisch am E<strong>in</strong>führungserlass 21-60-225 des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Landwirtschaft,<br />
Naturschutz und Umwelt (2005b), des aktuellen Sachstandes bzgl. anzunehmender genereller Auswirkungen<br />
der jeweiligen Festlegungen und e<strong>in</strong>er Beurteilung der Oberen Naturschutzbehörde h<strong>in</strong>sichtlich möglicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
von festgelegten Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete e<strong>in</strong>schließlich des H<strong>in</strong>weises auf weitere Prüferfordernisse.<br />
Im Ergebnis wurden weitere Prüfschritte, z.B. durch Vorortbegehungen oder vertiefende Materialrecherche im<br />
Rahmen der Planwirkungen und e<strong>in</strong>er entsprechenden Verhältnismäßigkeit des diesbezüglichen Prüfaufwandes <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
1 abgeleitet und durchgeführt. Durch die entsprechende Berücksichtigung der festgestellten möglichen Auswirkungen<br />
auf die Natura-2000-Gebietskulisse wird von e<strong>in</strong>er Verträglichkeit des Regionalplanes bzgl. der Natura-2000-<br />
Gebietskulisse im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er regelungsbezogenen Prognose ausgegangen und die Durchführung e<strong>in</strong>er vertiefenden<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfung für nicht notwendig erachtet.<br />
Die Feststellung der FFH-Verträglichkeit des Regionalplanes bezieht sich daher ausdrücklich nur mit den auf dieser<br />
Maßstabsebene grob ermittelbaren Auswirkungen und entb<strong>in</strong>det nicht von der Ause<strong>in</strong>andersetzung mit den naturschutzrechtlichen<br />
Anforderungen bei der Umsetzung regionalplanerischer Festlegungen im Rahmen der räumlichen und sachlichen<br />
Konkretisierung im jeweiligen Verfahren.<br />
Geprüft wurden unter Berücksichtigung der Aussagen <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2 Festlegungen, bei denen auf Grund ihrer<br />
unmittelbaren räumlichen Nähe bzw. der vollständigen oder teilweisen Lage <strong>in</strong> Natura-2000-Gebieten die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />
von erheblichen Auswirkungen pr<strong>in</strong>zipiell als möglich anzunehmen ist. Dies betrifft für den Regionalplan<br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen Festlegungen zu:<br />
▪ Vorranggebieten Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />
▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />
Für Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsflächen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1, zu Brachflächen und Konversion<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.4, zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.6 und zu Standorten für Talsperren,<br />
Rückhaltebecken und Flutungspolder <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.8 ist auf Grund der fehlenden räumlichen Konkretisierung<br />
bzw. der mit der Festlegung verbundenen Entwicklungsoption die Relevanz für notwendigerweise durchzuführende<br />
Prüfschritte zur Feststellung e<strong>in</strong>er Betroffenheit bzw. der Verträglichkeit mit der Natura-2000-Gebietskulisse nicht gegeben.<br />
Dies gilt auch für die ausgewiesenen Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7, da bei ihnen vollständig<br />
e<strong>in</strong> Abstand von ca. 1.000 m zur Natura-2000-Kulisse gewahrt wurde.<br />
Zu den Ergebnissen der Vorprüfung im E<strong>in</strong>zelnen:<br />
Für die überwiegende Zahl der Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen s<strong>in</strong>d auf<br />
Grund der räumlichen Distanz zur Natura-2000-Gebietskulisse ke<strong>in</strong>e erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Der naheliegende<br />
(Abstand ca. 50 m und durch B 84 getrennt), an das FFH Gebiet Nr. 36 „Ha<strong>in</strong>ich“ bzw. an das SPA-Gebiet<br />
Nr. 14 „Ha<strong>in</strong>ich“ grenzende Teil des Industriegebietes K<strong>in</strong>del (RIG-2) wird seit 1995 auf der Basis des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />
„Industriegebiet K<strong>in</strong>del“ entwickelt. Bestandteil der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen<br />
zur Entwicklung dieses Gebietes waren auch umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung<br />
vorhandener wertvoller Lebensraumstrukturen im Bereich des heutigen FFH-Gebietes. E<strong>in</strong>e Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung<br />
ist mit der Festlegung als Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen nicht verbunden,<br />
da nur die Flächen regionalplanerisch gesichert werden, die als Industriegebiet im Bebauungsplan festgesetzt<br />
wurden, so dass gegenüber der bestehenden Situation ke<strong>in</strong>e FFH-relevanten Änderungen <strong>in</strong> diesem Teilbereich präjudiziert<br />
werden. Der westliche Ergänzungsbereich ist über 200 m entfernt und ebenfalls durch die B 84 getrennt.<br />
Die im öffentlichen Interesse freizuhaltenden Trassen verlaufen bei Neutrassierung außerhalb der Natura-2000-<br />
Gebietskulisse, regionalplanerisch wird e<strong>in</strong>e „berührungsfreie“ Querung privilegiert, die ausgewiesene (Trassenkorridor)<br />
bzw. nur textlich bestimmte Trassenführung erfolgt als Grundsatz und/oder die naturschutzfachliche Relevanz wird hervorgehoben.<br />
Im S<strong>in</strong>ne des E<strong>in</strong>führungserlasses und unter Maßgabe der bei Trassenkorridoren noch näher und erhaltungszielkonform<br />
zu bestimmenden Verlaufes s<strong>in</strong>d die regionalplanerischen Voraussetzungen für die Vere<strong>in</strong>barkeit mit<br />
der Natura-2000-Gebietskulisse gegeben. E<strong>in</strong> erhöhtes Raumwiderstandspotenzial bzw. e<strong>in</strong> Anpassungserfordernis ist<br />
aber bei den Verb<strong>in</strong>dungen<br />
▪ Ortsumfahrung Bad Salzungen – B 62 (Werraquerung)<br />
▪ Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda – B 19 (Verlegung)<br />
▪ Ortsumfahrung Dorndorf – Merkers – B 62 (Werraquerung)<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
▪<br />
▪<br />
▪<br />
▪<br />
▪<br />
Ortsumfahrung Hildburghausen – B 89 (Werraquerung)<br />
Ortsumfahrung Hildburghausen – L 1134 (Werraquerung)<br />
Obermaßfeld – L 1134 / B 89 (Werraquerung)<br />
Ortsumfahrung Herpf – L 2621 (Herpfquerung)<br />
Coburg – Sonneberg – Neuhaus am Rennweg – Städtedreieck Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und Neuhaus<br />
am Rennweg – Ilmenau (Richtung A 71) auf Grund der schwierigen topographischen Lagebed<strong>in</strong>gungen<br />
erkennbar und im Rahmen der sachlich-räumlichen Konkretisierung <strong>in</strong> nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen.<br />
Die Waldmehrungsgebiete wurden h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Konfliktwirkungen auf naturschutzfachliche Aspekte im Rahmen der<br />
Forstlichen Rahmenplanung geprüft und Konsequenzen für die entsprechende Ausweisung mit der Oberen Naturschutzbehörde<br />
abgestimmt. D.h. für die zur Übernahme geeigneten Darstellungen der Forstlichen Rahmenplanung hat e<strong>in</strong>e<br />
vorläufige naturschutzfachliche Prüfung stattgefunden. Die darauf basierenden regionalplanerisch ausgewiesenen Waldmehrungsgebiete<br />
überlagern die Natura-2000-Gebietskulisse nicht. Damit ist <strong>in</strong> Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde<br />
e<strong>in</strong>e Unerheblichkeit der Festlegungen gesichert.<br />
Bei den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffe wurden im Zuge e<strong>in</strong>er vorläufigen Gebietsauswahl <strong>in</strong>sgesamt zehn<br />
Gebiete festgestellt, bei denen e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>flussung der Natura-2000-Gebietskulisse nicht ausgeschlossen werden konnte.<br />
Diese Gebiete wurden entsprechend der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.3 dargestellten Methode geprüft. Unter Beibehaltung<br />
der Gebietsausweisungen wurde für fünf Gebiete <strong>in</strong> der Werraaue zwischen Vacha und Bad Salzungen, die sich mit<br />
erheblichen Flächenanteilen oder vollständig im FFH-Gebiet Nr. 111 „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“ / SPA-Gebiet<br />
Nr. 18 „Werraaue zwischen Breitungen und Creuzburg“ befanden, e<strong>in</strong>e FFH-Verträglichkeitsprüfung für erforderlich angesehen.<br />
Auf e<strong>in</strong>e räumliche Ausweisung <strong>in</strong> diesem Bereich wurde danach verzichtet, da e<strong>in</strong>e projektkonkrete Evaluierung<br />
von Standorten h<strong>in</strong>sichtlich der Wirtschaftlichkeit e<strong>in</strong>es Abbaues <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Vere<strong>in</strong>barkeit der standortkonkret<br />
zu ermittelnden Natura-2000-Erhaltungsziele im Rahmen dieses Planungsprozesses nicht zu leisten war. Die<br />
Option e<strong>in</strong>er Rohstoffgew<strong>in</strong>nung wird durch den Regionalplan aber nicht ausgeschlossen. In der vorläufigen Beurteilung<br />
der anderen Gebiete (KIS-2, KIS-6, KIS-8, H-6, H-7) ist e<strong>in</strong>zuschätzen, dass aufgrund der Ger<strong>in</strong>gfügigkeit der möglichen<br />
Bee<strong>in</strong>flussung (periphere Lage, ke<strong>in</strong>e Erhaltungsziele betroffen, FFH-Verträglichkeitserfordernisse wurden <strong>in</strong> anderen<br />
Plan- bzw. Genehmigungsverfahren geklärt usw.) unter Berücksichtigung des Regelungs<strong>in</strong>haltes und der Maßstabsebene<br />
des Regionalplanes e<strong>in</strong>e Unerheblichkeit angenommen werden kann. Diese Feststellung ist zum Zeitpunkt der geplanten<br />
Inanspruchnahme unter Berücksichtigung der konkret zu bestimmenden Abbaugrenzen und nutzungsbed<strong>in</strong>gten<br />
Wirkungen (Gew<strong>in</strong>nungstechniken, Abbautiefen usw.), also neu e<strong>in</strong>zustellender Sachverhalte (vgl. u.a. Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium<br />
für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, 2005b), erneut zu überprüfen.<br />
Weiteren H<strong>in</strong>weisen aus dem Beteiligungsverfahren zu KIS-4 und KIS-8 wurde im S<strong>in</strong>ne der Prüfung umgebungsschutzrelevanter<br />
Auswirkungen nachgegangen. Unter Berücksichtigung der Regelungen bestehender Planfeststellungen zu<br />
diesen Gebieten s<strong>in</strong>d durch die regionalplanerischen Festlegungen ke<strong>in</strong>e zusätzlichen präjudizierenden Wirkungen zu<br />
erwarten.<br />
3.1.4 Wechselwirkungen<br />
Die Betrachtung der Wechselwirkungen umfasst die Wirkungen:<br />
▪ die durch Wechselbeziehungen der Umweltfaktoren (Schutzgüter) neben der primären Wirkung auf e<strong>in</strong> Schutzgut<br />
auch sekundäre Wirkungen bei anderen Schutzgütern hervorrufen und/oder<br />
▪ die durch Interaktion oder Kausalwirkungen von Belastungsfaktoren zu e<strong>in</strong>er verstärkten Belastungswirkung auf e<strong>in</strong><br />
oder mehrere Schutzgüter führen können (kumulative Wirkungen).<br />
Durch die Festlegungstypen übergreifende Betrachtung der e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter ist bereits der Teil möglicher Wechselwirkungen<br />
erfasst worden, der sich auf e<strong>in</strong> Schutzgut bezieht <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1 bis 3.1.3. Beim Schutzgut<br />
Mensch s<strong>in</strong>d ferner die Relationen von Nahwirkungen bei Betroffenheit der Schutzgüter Landschaft und Klima berücksichtigt<br />
worden.<br />
Die Grundlage für e<strong>in</strong>e übergreifende Auswirkungsanalyse bildet die Betrachtung von Wirkpfaden über mehrere Schutzgüter.<br />
Die Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Umweltfaktoren werden <strong>in</strong>sbesondere dann für die Beurteilung<br />
relevant, wenn sie durch die Art der Festlegung standortbezogen Wirkungsketten über mehrer Schutzgüter erwarten<br />
lassen oder wenn mehrere Belastungsfaktoren teilräumlich Wirkungen verstärkend <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung treten können<br />
(Komplexwirkungen). Betrachtet werden nur naheliegende und planrelevante Wirkungsbeziehungen, die sich z.B. aus<br />
Analogieschlüssen ableiten lassen (z.B. Veränderung des Wasserhaushaltes durch die Beseitigung der Deckschichten<br />
von oberflächenahen Grundwasserleitern, lokalklimatische Bee<strong>in</strong>flussung bei großflächigen Oberflächenbefestigungen,<br />
räumliche Verdichtung von Festlegungen, die E<strong>in</strong>fluss auf verschiedene oder gleiche Umweltfaktoren haben können<br />
usw.).<br />
Ausgehend von den <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2 aufgeführten Wirkungspfaden ist bei folgenden Festlegungstypen <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />
der Festlegungsparameter und der standörtlichen Ausprägung der Umweltmerkmale mit relevanten Folgewirkungen<br />
zu rechnen:<br />
▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />
▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />
▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />
▪ Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />
31<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
32<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />
Bei nachfolgenden Festlegungen s<strong>in</strong>d relevante schutzgutübergreifende Folgewirkungen möglich:<br />
▪ Verstärkung siedlungs<strong>in</strong>duzierter Wirkungsketten auf Grund besonders großflächiger Versiegelung: IG, RIG-2,<br />
RIG-6,<br />
▪ Versiegelung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit raumbedeutsamer Beanspruchung überschwemmungsgefährdeter Bereiche: RIG-6,<br />
▪ Großräumig verkehrs<strong>in</strong>duzierte Wirkungsketten aufgrund der möglichen Trassenlänge von über 10 km: Trassenkorridor<br />
B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda,<br />
▪ Komplexwirkungen durch Lage <strong>in</strong> ökologisch sensiblen Gebieten: KIS-6, H-1, H-6, kis-4, kis-7, h-3,<br />
▪ Teilraum prägende Strukturveränderungen <strong>in</strong> bedeutsamen Kulturlandschaften (e<strong>in</strong>schließlich geplanter Großschutzgebiete)<br />
<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit hoher Landschaftsbildqualität: kis-1, kis-4, kis-7, K-2, K-6, K-7, k-1, kis-10, h-1, h-3 (zur<br />
Wirkung von Verkehrstrassen vgl. <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1).<br />
Bei der überwiegenden Anzahl der Festlegungen ist durch bestehende Nutzungen zum<strong>in</strong>dest teilweise oder teilräumlich<br />
der oben aufgezeigte Wirkungszusammenhang bereits als Vorbelastung gegeben. Insbesondere beim Kiesabbau <strong>in</strong> der<br />
Werraaue, aber zum Teil auch beim Abbau <strong>in</strong> anderen Geste<strong>in</strong>sformationen ist beim Auftreten verschiedener besonderer<br />
Umweltmerkmale zum<strong>in</strong>dest lokal mit Komplexwirkungen zu rechnen, die zum e<strong>in</strong>en durch Veränderungen der Oberflächenstruktur<br />
und zum anderen durch die Abdeckung der oberen Deckschichten hervorgerufen werden können. D.h.<br />
durch die Entfernung des Bodenkörpers und darunter liegender Geste<strong>in</strong>sschichten könnten Kopplungseffekte auf den<br />
Grundwasserkörper, das Abflussverhalten und klimaökologische Wirkungszusammenhänge entstehen. Bee<strong>in</strong>flusst wird<br />
mit dem E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Landschaftsmorphologie auch das Landschaftsbild sowie die Lebensraumstruktur und -eignung.<br />
Die Bee<strong>in</strong>flussung des Landschaftsbildes ist besonders dort als die Wirkung verstärkend anzunehmen, wo e<strong>in</strong> hoher (Erholungs-)Wert<br />
der Landschaft an sich festgestellt wurde. Die Relevanz dieser Wirkeffekte ist im konkreten E<strong>in</strong>zelfall zu<br />
entscheiden. Untersuchungen zu Kiesabbauvorhaben im Raum um Bad Salzungen (HYDRO-GEO-CONSULT GmbH,<br />
1998), zeigen zum Beispiel, dass unter Berücksichtigung umweltbezogener Abbauparameter (z.B. Belassen von ausreichend<br />
dimensionierten Pfeilern, naturnahe Rekultivierung u.ä.) ke<strong>in</strong>e wesentlichen Umweltwirkungen verbleiben, die<br />
nicht nahräumlich kompensiert werden könnten.<br />
Für die Zielfestlegungen IG und RIG-2, RIG-6 und die Verkehrstrassen B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den<br />
– Wutha-Farnroda s<strong>in</strong>d zum Teil vergleichbare Vorbelastungen bereits existent bzw. wird e<strong>in</strong>e Entlastung an anderer<br />
Stelle e<strong>in</strong>treten. Doch s<strong>in</strong>d die möglichen Komplexwirkungen bzw. der Umfang der Auswirkungen auf Grund der<br />
Größe der Neubelastung nicht e<strong>in</strong>fach zu relativieren, sondern auch h<strong>in</strong>sichtlich der sich weiter verstärkenden Gesamtbelastung<br />
des jeweiligen Teilraumes zu beurteilen. Daher werden diese Wirkungen im Kontext von räumlich verdichteten<br />
Belastungssituationen (Kumulationsräume, s.u.) betrachtet. Als Teilräume mit möglichen kumulativen Wirkungen auf<br />
Grund der Häufung von umweltrelevanten Festlegungen auch <strong>in</strong> Zusammenhang mit bestehenden Belastungsersche<strong>in</strong>ungen<br />
kristallisieren sich nachfolgend beschriebene fünf Schwerpunktbereiche heraus:<br />
▪ Der nordöstliche Raum bei Eisenach im Übergangsbereich des Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügellandes zu den angrenzenden<br />
Naturräumen Ha<strong>in</strong>ich-Dün-Ha<strong>in</strong>leite und Werrabergland-Hörselberge ist von folgenden Festlegungen betroffen:<br />
RIG-2, Trassenkorridore B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda und B 84 Stockhausen, Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie<br />
W-1, W-2, W-3 und W-4 sowie den Rohstofffestlegungen KIS-3, kis-2, K-3, T-1, k-3 und wd-1. Dieser Raum ist, wie<br />
bereits <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 2 festgestellt, erheblich vorbelastet. Die Festlegungen erhöhen die Umweltbelastungen<br />
im Raum bed<strong>in</strong>gt, da es sich überwiegend um bestehende Nutzungen / Vorbelastungen handelt bzw. adäquate Entlastungswirkungen<br />
an anderer Stelle gegeben s<strong>in</strong>d (z.B. Ortsumfahrung B 84 Stockhausen). Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d lokal zusätzliche<br />
mit der jeweiligen Nutzung verbundene Sekundär- bzw. kumulative Wirkungen zu erwarten, so z.B. bei e<strong>in</strong>er<br />
Rohstoffgew<strong>in</strong>nung im Raum südlich zwischen Creuzburg und Pferdsdorf / Spichra sowie im Zusammenhang mit<br />
der Verkehrsnetzertüchtigung zwischen Eisenach, Stockhausen und Wutha-Farnroda.<br />
▪ Im siedlungsgeprägten Raum zwischen Vacha – Bad Salzungen – Schwallungen entlang des Werratales zwischen<br />
den Naturräumen der Werraaue Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen – Vacha und dem Bad Salzunger Buntsandste<strong>in</strong>land bestehen Vorbelastungen<br />
<strong>in</strong>sbesondere durch den Rohstoffabbau, die W<strong>in</strong>denergienutzung sowie die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung<br />
der vergangenen Jahre. Die <strong>in</strong> diesem Raum erfolgten regionalplanerischen Festlegungen wurden <strong>in</strong> der Regel<br />
auf der Grundlage bestehender Nutzungen oder Nutzungsrechte bestimmt. Standortbezogen erfolgten bei Vorrangund<br />
Vorbehaltsgebieten kle<strong>in</strong>räumig Korrekturen der Gebietsabgrenzungen und zum Teil ergänzende Gebietsausweisungen<br />
(z.B. RIG-3, kis-9, kis-12), von denen trotz zusätzlicher Umweltauswirkungen ke<strong>in</strong>e erheblichen Änderungen<br />
<strong>in</strong> der Beurteilung relevanter kumulativer Wirkungen gegenüber der Bestandssituation zu erwarten s<strong>in</strong>d. Der mit<br />
dem Kiesabbau <strong>in</strong> der Werraaue verbundene Verlust von z.T. besonders ertragreichen Böden bzw. von relevanten<br />
Lebensraumstrukturen (Wiesenbrüter) ist <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 e<strong>in</strong>schließlich möglicher Folgewirkungen (s.o.)<br />
bereits betrachtet worden. Der Ausbau der B 19 / B 62 dient <strong>in</strong>sbesondere der <strong>in</strong>nerörtlichen Entlastung, führt aber<br />
auch zu e<strong>in</strong>er Verlagerung der Umweltauswirkungen <strong>in</strong> bisher weniger belastete Bereiche oder <strong>in</strong> Bereiche, die bereits<br />
e<strong>in</strong> erhebliches Belastungspotenzial aufweisen (z.B. B 62-Werraquerung <strong>in</strong>sbesondere im Zusammenhang mit<br />
bestehenden Nutzungen und den Aspekten Landschaftsbild, klimaökologische Wirksamkeit, Retentions- und Lebensraumveränderungen).<br />
Kumulative Folgewirkungen können durch die möglichen Entwicklungen daher nicht ausgeschlossen<br />
werden. Ihre Relevanz wird vor allem von der Art der konkreten Umsetzung bestimmt.<br />
▪ Der Raum bei Queienfeld, am Rande des Naturraumes Thür<strong>in</strong>ger Grabfeld gelegen, ist im Zusammenhang mit der<br />
landesplanerisch vorbestimmten Ausweisung der Industriegroßfläche „Grabfeld“ kumulativ h<strong>in</strong>sichtlich der regionalplanerischen<br />
Ergänzung (IG) des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes „Im Oberen Weidig“ sowie dem Vor-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
anggebiet W-11 am Schlotberg zu betrachten. Kumulative Effekte im S<strong>in</strong>ne summarischer Wirkungen s<strong>in</strong>d wahrsche<strong>in</strong>lich,<br />
<strong>in</strong>sbesondere bei den Schutzgütern Boden, Klima / Luft und Landschaft (zunehmende <strong>in</strong>dustrielle Überprägung),<br />
teilweise auch beim Schutzgut Wasser. Ihre Erheblichkeit hängt von der konkreten Ausgestaltung bzw.<br />
E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der jeweiligen Gebiete ab. E<strong>in</strong> zusätzlicher irreversibler Verlust entsteht <strong>in</strong> jedem Fall für das Schutzgut<br />
Boden <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.<br />
▪ Der Raum um Eisfeld zwischen den Naturräumen Südthür<strong>in</strong>ger Buntsandste<strong>in</strong>land-Waldland und Schalkauer Thür<strong>in</strong>ger-Wald-Vorland<br />
unterliegt auf Grund se<strong>in</strong>er raumstrukturellen Lagegunst und der bisher vollzogenen Siedlungsund<br />
Infrastrukturentwicklung bereits e<strong>in</strong>er erheblichen Vorbelastung <strong>Umweltbericht</strong>, 2. Dieser Raum ist von folgenden<br />
Festlegungen betroffen: RIG-4, S-4 / s-4, K-19, K-20, T-4, Rückhaltebecken Eisfeld und die Ortsumfahrung<br />
B 281 Sachsenbrunn. Bis auf das Rückhaltebecken Eisfeld und die Ortsumfahrung Sachsenbrunn handelt es sich<br />
auch hier um bestehende Nutzungen, die zum Teil durch die regionalplanerischen Festlegungen lediglich ergänzt<br />
werden. Bei den wasserwirtschaftlichen bzw. verkehrs-technischen Vorhaben s<strong>in</strong>d die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e umweltschonende<br />
Umsetzung gegeben. Die bestehende Belastungssituation lässt auf Grund der gegebenen Bed<strong>in</strong>gungen<br />
<strong>in</strong>sgesamt ke<strong>in</strong>e relevanten kumulativen Auswirkungen <strong>in</strong> diesem Raum erwarten.<br />
▪ Der südliche Raum bei Sonneberg, im Naturraum Ste<strong>in</strong>achaue gelegen, ist durch vielfältige Raumnutzungen vorbelastet.<br />
Die topographische Lagegunst der Ste<strong>in</strong>achaue am südlichen Stadtrand von Sonneberg hat e<strong>in</strong>e darauf ausgerichtete<br />
Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung, e<strong>in</strong>schließlich der Nutzung von Lagerstätten von Kiesen und Sanden<br />
im nahen Umfeld, gefördert. Die regionalplanerischen Festlegungen sehen e<strong>in</strong>e Erweiterung / Ergänzung bestehender<br />
Nutzungen (RIG-6, kis-13, S-6 / s-6, S-7 / s-7) bzw. den Erhalt e<strong>in</strong>er pr<strong>in</strong>zipiellen Nutzungsmöglichkeit<br />
(kis-14, kis-15, kis-16) vor. Die Fortführung bestehender Nutzungen bzw. ihre teilräumliche Ergänzung führt nicht zu<br />
e<strong>in</strong>er grundsätzlich neuen Belastungssituation. Kumulative Effekte können aber <strong>in</strong> Zusammenhang mit den <strong>in</strong> der<br />
flussnahen Ste<strong>in</strong>achaue ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten Rohstoffe sowie dem Vorranggebiet Regional bedeutsame<br />
Industrie- und Gewerbeansiedlungen auftreten. Das heißt, neben den <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 dargestellten<br />
Auswirkungen auf die e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter, <strong>in</strong>sbesondere das Schutzgut Boden, kann e<strong>in</strong>e vollständige und gleichzeitige<br />
Inanspruchnahme dieser Gebiete zusätzliche, sich ergänzende Belastungen auch für alle anderen Schutzgüter<br />
z.B. durch veränderte lokalklimatische Bed<strong>in</strong>gungen (Lärm-, Staub-, Schadstoffbelastung), Veränderungen des<br />
lokalen Abflussregimes, Veränderungen der auetypischen Landschaftsstruktur usw. hervorrufen. Die tatsächlichen<br />
Umweltauswirkungen s<strong>in</strong>d stark abhängig vom Zeitpunkt, der Art und dem Umfang e<strong>in</strong>er möglichen Umsetzung der<br />
getroffenen Festlegung. Für die mögliche Rohstoffgew<strong>in</strong>nung wurden Festlegungen zur Rekultivierung getroffen, die<br />
mögliche Umweltauswirkungen <strong>in</strong> Bezug auf die jeweilige standörtliche Situation reduzieren <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2<br />
und die dadurch Folgewirkungen durch Konzentration von Umwelt belastenden Nutzungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Raum vermeiden<br />
sollen.<br />
Zusätzlich relevante Wirkeffekte (Wirkzonen) s<strong>in</strong>d auf der Ebene des Regionalplanes nur bed<strong>in</strong>gt valide ermittelbar, da<br />
die tatsächlichen Wirkungen sehr stark abhängig s<strong>in</strong>d von den konkreten Projektparametern der jeweiligen Vorhaben<br />
und der konkreten räumlichen Situation (Topographie). Da es sich bei den umweltrelevanten Festlegungen des Regionalplanes<br />
<strong>in</strong> der Regel lage- bzw. standortbezogen um ke<strong>in</strong>e neuen Wirkfaktoren handelt oder die Wirkeffekte (z.B.<br />
durch Vorbelastungen, Lagebed<strong>in</strong>gungen, Grundsatzfestlegung usw.) nur e<strong>in</strong>geschränkt als relevante Umweltauswirkungen<br />
anzunehmen s<strong>in</strong>d, ist kaum mit zusätzlichen, über die <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 dargestellten h<strong>in</strong>ausgehenden Umweltauswirkungen<br />
zu rechnen. Lediglich beim Neubau von Verkehrstrassen, wie bereits <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1 aufgeführt,<br />
ist durch die relative Siedlungsnähe (Ortsumfahrungen) und die Durchquerung von vorhandenen bzw. geplanten<br />
Großschutzgebieten (mit e<strong>in</strong>em hohen Anteil an erholungswirksamen Bereichen / hohe Landschaftsbildqualität) e<strong>in</strong> zusätzliches,<br />
über den unmittelbar betroffenen Raum h<strong>in</strong>ausgehendes (vor allem visuelles und akustisches) Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial<br />
anzunehmen. Dies ist <strong>in</strong>sbesondere aufgrund der Trassenlänge/-führung für die Verkehrstrassen B 62<br />
Schmalkalden – Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda sowie aufgrund der Nähe zu naturschutzfachlich relevanten<br />
Gebieten neben den <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1 und 3.1.4 genannten Verkehrstrassen auch bei der Ortsumfahrung<br />
B 87n Oberkatz bei nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen.<br />
3.2 Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung und Kompensation erheblicher<br />
negativer Umweltauswirkungen<br />
Alle durch den Regionalplan getroffenen Festlegungen, die nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben können,<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel auf der Ebene der konkreten Projektgenehmigung e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder auch<br />
der naturschutzrechtlichen E<strong>in</strong>griffsregelung zu unterziehen (vgl. <strong>Umweltbericht</strong>, 3). Damit ist die nochmalige Ause<strong>in</strong>andersetzung<br />
mit den standortbezogen ermittelbaren Umweltauswirkungen des Vorhabens verbunden und zusätzlich<br />
die Verpflichtung, maßnahmenkonkret nachzuweisen, dass ke<strong>in</strong>e wesentliche Verschlechterung der Umweltsituation<br />
(<strong>in</strong>sbesondere der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes) e<strong>in</strong>tritt, solange ke<strong>in</strong>e triftigen Gründe dies<br />
verh<strong>in</strong>dern (Abwägung). Insofern s<strong>in</strong>d durch bundes- und landesgesetzliche Vorgaben Regelungen getroffen, die für die<br />
Umsetzung von Festlegungen <strong>in</strong> der Regel die Umweltverträglichkeit bzw. nur unwesentliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen des<br />
Umweltzustandes sichern sollen. Ferner trifft der Landesentwicklungsplan e<strong>in</strong>e Vielzahl von allgeme<strong>in</strong>en Festlegungen,<br />
die der Verh<strong>in</strong>derung bzw. Verr<strong>in</strong>gerung von erheblichen negativen Umweltauswirkungen dienen und die durch den Regionalplan<br />
nicht weiter konkretisiert werden (z.B. LEP, 5.1.8).<br />
33<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
34<br />
Nachfolgende Planungen (z.B. Bauleitplanung) und Maßnahmen s<strong>in</strong>d nach Möglichkeit so zu gestalten bzw. erforderliche<br />
Kompensationsmaßnahmen so zu steuern, dass die <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 festgestellte, relevante<br />
▪ mögliche Betroffenheit besonderer Umweltmerkmale im Rahmen der sachlichen und räumlichen Konkretisierung der<br />
Festlegungen des Regionalplanes und im Rahmen des jeweiligen Ermessensspielraumes z.B. auch durch die begleitende<br />
Landschaftsplanung möglichst vermieden oder zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e wesentliche Bee<strong>in</strong>trächtigung verh<strong>in</strong>dert wird,<br />
▪ großflächige Inanspruchnahme besonders h<strong>in</strong>sichtlich der vermeidbaren Wirkungen, z.B. durch die strukturelle E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />
des Gebietes <strong>in</strong> die umgebende Landschaft (Schonung Landschaftsbild, E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den lokalen Biotopverbund<br />
und <strong>in</strong> den lokalen Wasserhaushalt usw.), e<strong>in</strong>e raumrelevante Verschlechterung des Umweltzustandes verh<strong>in</strong>dert,<br />
▪ mögliche Kumulationswirkung besonders <strong>in</strong> den vorbelasteten Räumen durch z.B. <strong>in</strong>tegrierte landschaftsplanerische<br />
oder städtebauliche Planungskonzepte vermieden wird.<br />
Durch den Regionalplan werden ferner Vorkehrungen für e<strong>in</strong>e Entwicklung getroffen, die e<strong>in</strong> hohes Umweltschutzniveau<br />
im S<strong>in</strong>ne der Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG sichert. Das heißt, über die E<strong>in</strong>zelfallbetrachtung h<strong>in</strong>aus wird gesamträumlich e<strong>in</strong>e<br />
nachhaltige Entwicklung angestrebt, die voraussetzt, dass die entsprechenden Rahmenbed<strong>in</strong>gungen dafür geschaffen<br />
wurden. Der Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen enthält daher Festlegungen, die geeignet s<strong>in</strong>d, mögliche erhebliche negative<br />
Umweltauswirkungen, die durch die Umsetzung des Regionalplanes entstehen könnten, zu verh<strong>in</strong>dern, zu verr<strong>in</strong>gern<br />
oder die Voraussetzungen dafür zu schaffen, mögliche negativen Folgen zu kompensieren (Anhang I, Pkt. g der Richtl<strong>in</strong>ie<br />
20<strong>01</strong>/42/EG). Außerdem werden durch die Ausweisung von Gebieten, die der Sicherung von Freiraumfunktionen dienen,<br />
besonders umweltsensible Bereiche vor e<strong>in</strong>er Inanspruchnahme geschützt. Zu den regionalplanerischen Festlegungen,<br />
von denen Umwelt entlastende / schützende Wirkungen ausgehen können, zählen <strong>in</strong>sbesondere:<br />
▪ Reduzierung der Siedlungsflächenneuausweisung Regionalplan, G 2-1, G 2-2, G 2-3<br />
▪ Siedlungszäsuren Regionalplan, Z 2-3,<br />
▪ Landschaftsschonende Energietrassenführung Regionalplan, G 3-21,<br />
▪ Sicherung von erkundeten Grundwasservorkommen Regionalplan, G 3-27 / G 3-28,<br />
▪ Fließgewässer- und Auenrevitalisierung Regionalplan, G 3-29, G 4-6 und G 4-8,<br />
▪ Sicherung regional bedeutsamer gewachsener Kulturlandschaften Regionalplan, G 4-2,<br />
▪ Sicherung unzerschnittener, störungsarmer Räume Regionalplan, G 4-4,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Regionalplan, Z 4-1 / G 4-7,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz Regionalplan, Z 4-2 / G 4-9,<br />
▪ Sicherung besonders ertragreicher Böden Regionalplan, G 4-12,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regionalplan, Z 4-5 / G 4-17,<br />
▪ Landschaftsgerechte Anpassung / Folgennutzungen für den Rohstoffabbau Regionalplan, G 4-23 bis G 4-25.<br />
Umweltentlastende Wirkungen (bezogen auf das Schutzgut Mensch) sollen auch die regionalplanerisch gesicherten<br />
Ortsumfahrungen und die funktionsbezogene Steuerung der Siedlungsstrukturentwicklung als Vermeidungsmaßnahmen<br />
für siedlungs<strong>in</strong>duzierte Verkehrsströme entfalten.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus wurden im Prozess der Planänderung für die prüfpflichtigen Inhalte des Regionalplanes Standortkonzepte<br />
und Alternativen gewählt, die unter Berücksichtigung des jeweiligen themenbezogenen planerischen Konzeptes möglichst<br />
wenig oder ke<strong>in</strong>e negativen Umweltauswirkungen entfalten bzw. bereits e<strong>in</strong>e entsprechende Vorbelastung aufwiesen<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 1.2. Teilräumliche Kumulationswirkungen konnten so zum Beispiel weitgehend vermieden<br />
werden <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.4. Im E<strong>in</strong>zelfall wurden Streichungen bzw. Änderungen von Festlegungen mit voraussichtlich<br />
erheblich negativer Wirkung vorgenommen (z.B. zum Kiesabbau <strong>in</strong> der Werraaue, Pufferzonen bei W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3).<br />
Damit wird dem Grundsatz der Vermeidung (Verh<strong>in</strong>derung erheblicher negativer Umweltauswirkungen) Rechnung getragen.<br />
E<strong>in</strong> unmittelbarer Maßnahmebezug zu e<strong>in</strong>zelnen Festlegungen ist auf Grund der pr<strong>in</strong>zipiell Rahmen setzenden<br />
Funktion des Regionalplanes selten möglich. Mit den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Freiraumsicherung wurden aber<br />
z.B. umfassend naturschutzfachlich evaluierte Suchräume und Räume für konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
implizit gesichert. Ca. 4.300 ha der Flächen für konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen s<strong>in</strong>d durch Vorranggebiete<br />
Freiraumsicherung sogar verb<strong>in</strong>dlich gesichert. Durch Regionalplan, Z 2-3 (Siedlungsentwicklung) und Regionalplan,<br />
G 4-23 bis G 4 25 (Rohstoffabbau) wurden auch Vorgaben bestimmt, die unmittelbar mit regionalplanerischen<br />
Festlegungen verbundene negative Umweltwirkungen verh<strong>in</strong>dern bzw. verr<strong>in</strong>gern sollen.<br />
Mit den oben aufgeführten Festlegungen s<strong>in</strong>d die raumordnerischen Voraussetzungen für die Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung<br />
und Kompensation der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 dargestellten voraussichtlich erheblichen, negativen Umweltauswirkungen<br />
quantitativ und <strong>in</strong> wesentlichen Bereichen auch qualitativ gegeben.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
35<br />
4. Überwachungsmaßnahmen (Monitor<strong>in</strong>g)<br />
Die Überwachung bei der Verwirklichung des Regionalplanes auftretender Umweltauswirkungen (Monitor<strong>in</strong>g) ist vor allem<br />
erforderlich, um frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen zu ermitteln, um ggf. geeignete Gegenmaßnahmen<br />
ergreifen zu können. Unter Verwirklichung wird <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Umsetzung und Konkretisierung von regionalplanerischen<br />
Festlegungen durch nachfolgende Planungen und Maßnahmen verstanden. Gegenstand der Umweltüberwachung<br />
s<strong>in</strong>d erhebliche, bei der Umweltprüfung nicht ermittelte bzw. erkannte oder erkennbare und daher nicht berücksichtigte<br />
Umweltauswirkungen. Als unvorhergesehene Umweltauswirkungen im S<strong>in</strong>ne der Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG kommen<br />
daher nur signifikante Veränderungen der Schutzgüter <strong>in</strong> Frage, mit denen man aufgrund vorliegender Informationen<br />
nicht oder nicht <strong>in</strong> der entsprechenden Intensität gerechnet hat. Werden dabei signifikante Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
erkannt, ist deren Ursache (Verursacher) zu ermitteln. Schwierigkeiten bei der Feststellung von Veränderungen und<br />
ihren Ursachen s<strong>in</strong>d häufig auf den nicht e<strong>in</strong>deutig verortbaren Verursacher zurückzuführen. Die plausible Herleitung von<br />
Ursache-Wirkung-Beziehungen wird gerade auf Ebene der Regionalplanung auch im Zusammenspiel der Festlegungswirkungen<br />
daher nur grob modellhaft zu leisten se<strong>in</strong>. Basisjahr der Betrachtungen ist das Jahr des In-Kraft-Tretens des<br />
Regionalplanes. Der Betrachtungszeitraum soll e<strong>in</strong>e Jahresdekade umfassen, e<strong>in</strong>e Überprüfung der Entwicklung soll<br />
spätestens im Rahmen der Planüberprüfung nach § 14 Abs. 7 ThürLPlG erfolgen.<br />
Pr<strong>in</strong>zipiell kann das Monitor<strong>in</strong>g <strong>in</strong> zwei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe werden nachfolgende Planungen auf e<strong>in</strong>e<br />
konforme Umsetzung und daraufh<strong>in</strong> geprüft, <strong>in</strong>wieweit die <strong>in</strong> der Umweltprüfung prognostizierten Umweltauswirkungen<br />
e<strong>in</strong>getroffen s<strong>in</strong>d. Dabei kann auf Daten des Raumordnungskatasters der Oberen Landesplanungsbehörde zurückgegriffen<br />
werden bzw. kann dies im Zuge der Beteiligungsverfahren z.B. bei Raumordnungsverfahren geschehen. In der zweiten<br />
Stufe wird auf vorhandene Daten der Umweltbeobachtung (obere Landesbehörden mit umweltbezogenen Aufgabenbereich)<br />
und auf die Verwendung von Umweltleit<strong>in</strong>dikatoren zurückgegriffen, die von der Regionalplanung durch unmittelbare<br />
Vorgaben oder dem Setzen von wesentlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen messbar bee<strong>in</strong>flussbar s<strong>in</strong>d (vgl. Tab.8). Dabei<br />
handelt es sich um Indikatoren, die e<strong>in</strong>en unmittelbaren Bezug zu regionalplanerischen Festlegungen sowie Umweltzielen<br />
haben und besonders geeignet s<strong>in</strong>d, durch die Verwirklichung des Regionalplanes den Zustand der Umwelt zu bee<strong>in</strong>flussen.<br />
Tab.8 Umweltleit<strong>in</strong>dikatoren und Zielwerte<br />
Nr.<br />
Indikator<br />
Betrachtungszeitraum<br />
10 Jahre<br />
Regionalplanerische<br />
Festlegungen<br />
Umweltziele<br />
(Tab.7)<br />
1.<br />
Entwicklung der Gesamtfläche für<br />
Siedlung und Verkehr<br />
max. 3 % Zunahme G 2-1, G 2-2, G 2-3 Nrn.1, 3 und 9<br />
2.<br />
Gesamtfläche unzerschnittener, störungsarmer<br />
Räume<br />
unter 1 % Abnahme G 4-4 Nrn.1, 7, 8 und 9<br />
3.<br />
Gesamtfläche schutzwürdiger Böden<br />
(selten, naturnah)<br />
unter 1 % Abnahme Z 4-1, G 4-7 Nrn.1 und 3<br />
4.<br />
Gesamtfläche nährstoffreicher Böden<br />
(Nutzungseignungsklasse unter 10)<br />
unter 1 % Abnahme Z 4-4, G 4-12, G 4-14 Nrn.1 und 3<br />
5. Erweiterter Retentionsraum (HQ200) unter 1 % Abnahme Z 4-2, G 4-9 Nrn.1, 2 und 5<br />
6.<br />
Flächenanteil des Rohstoffabbaues an<br />
der Regionsfläche (%)<br />
unter 1 % Z 4-6, G 4-19, G 4-21, G 4-22 Nrn.1, 3, 4, 8 und 10<br />
7. Waldanteil an der Regionsfläche (%) 44,5 % Z 4-1, Z 4-5, G 4-7, G 4-17 Nrn.1, 2, 3, 6, 7 und 8<br />
Im Rahmen des festgelegten Überprüfungsturnus des Regionalplanes (s.o.) soll se<strong>in</strong>e Wirksamkeit h<strong>in</strong>sichtlich des Erhaltes<br />
e<strong>in</strong>es guten Umweltzustandes e<strong>in</strong>schließlich der Rahmen setzenden Sicherungsabsichten evaluiert werden. Die<br />
Ergebnisse sollen dargestellt und bei Bedarf Schlussfolgerungen für die Änderung des Regionalplanes gezogen werden.<br />
Das Monitor<strong>in</strong>g bezüglich der Umweltauswirkungen auf FFH- und SPA-Gebiete kann an das Gebietsmanagement der<br />
Naturschutzbehörde gekoppelt werden. Gegebenenfalls ist auch e<strong>in</strong>e spätere Anpassung der Überwachungsmechanismen<br />
des Regionalplanes notwendig.<br />
Im Zuge der Abschichtung verbleibt auch e<strong>in</strong> Konkretisierungserfordernis für die Überwachungsmaßnahmen im Rahmen<br />
nachfolgender Plan- und Genehmigungsverfahren. Bei der Umsetzung bzw. Ausformung regionalplanerischer Vorgaben<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abhängigkeit der sachlich-räumlichen Konkretisierung (Maßstabsebene) plan- oder projektbezogen entsprechend<br />
präzisierte bzw. ergänzende Überwachungsmaßnahmen (z.B. avifaunistisches Monitor<strong>in</strong>g an W<strong>in</strong>denergieanlagen) zu<br />
bestimmen, um e<strong>in</strong>e vertikale Funktionsfähigkeit der planbezogenen Umweltüberwachung zu sichern. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />
für die Festlegungstypen / Festlegungen, bei denen ke<strong>in</strong> beurteilungsfähiger Detaillierungsgrad bzw. valide bestimmbarer<br />
Kausalzusammenhang (Ursache-Wirkungs-Beziehung) im Rahmen der Umweltprüfung des Regionalplanes<br />
hergestellt werden konnte <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
36<br />
5. Gesamtplanbetrachtung und allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung<br />
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürLPlG ist vorzusehen, dass bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen e<strong>in</strong>e Umweltprüfung<br />
durchgeführt wird. Sie erfolgt nach § 8 Abs. 4 ThürLPlG als nicht selbstständiger Teil im Rahmen der Änderung des<br />
Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen. Die Fortschreibung des Regionalplanes wurde durch die Beschlussfassung der <strong>Regionale</strong>n<br />
Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen am 22.06.2004 und die Bekanntmachung der allgeme<strong>in</strong>en Planungsabsichten<br />
im Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr. 27/2004 e<strong>in</strong>geleitet.<br />
Das Ziel der Umweltprüfung ist es, sich möglichst frühzeitig im Planungsprozess mit den Umweltauswirkungen der Planung<br />
ause<strong>in</strong>anderzusetzen, um zu nachhaltigeren Lösungen <strong>in</strong> der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung zu gelangen (Europäische<br />
Kommission 2003, S. 27) und dem Planungsträger die umweltbezogenen Folgen se<strong>in</strong>er Entscheidungen bewusst zu machen.<br />
Damit soll e<strong>in</strong> hohes Umweltschutzniveau im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen Raumentwicklung gesichert werden (Art. 1<br />
Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG). Der <strong>Umweltbericht</strong> dokumentiert den Prüfvorgang <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en wesentlichen Bestandteilen (Ermitteln,<br />
Beschreiben und Bewerten der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen) und die Ergebnisse der Prüfung –<br />
mögliche Umweltfolgen des Regionalplanes ausgehend vom jetzigen Umweltzustand, e<strong>in</strong>schließlich der Bemühungen,<br />
nachteilige Umweltauswirkungen möglichst ger<strong>in</strong>g zu halten (Alternativenprüfung – Verh<strong>in</strong>derung / Verr<strong>in</strong>gerung / Kompensation)<br />
– nach den Maßgaben des § 8 ThürLPlG. Das Ergebnis der Umweltprüfung wurde <strong>in</strong> der Gesamtabwägung<br />
zum Regionalplan berücksichtigt.<br />
Mit der Umweltprüfung als Trägerverfahren wurde auch die Vere<strong>in</strong>barkeit mit den Erhaltungszielen und dem jeweiligen<br />
Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete geprüft. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtswirkungen zur eigentlichen Umweltprüfung<br />
wurden die ermittelten Ergebnisse <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Umweltbericht</strong>es eigenständig nachvollziehbar dokumentiert.<br />
Die Festlegung des Untersuchungsrahmens (Umfang und Detaillierungsgrad der <strong>in</strong> den <strong>Umweltbericht</strong> aufzunehmenden<br />
Informationen) e<strong>in</strong>schließlich relevanter Umweltziele (als Bewertungsmaßstab) für die Umweltprüfung erfolgte unter<br />
Beteiligung der Behörden mit umweltbezogenem Aufgabenbereich e<strong>in</strong>schließlich der Umweltverbände (Scop<strong>in</strong>g). Maßgebend<br />
waren dabei die Regelungsbefugnis und der Konkretisierungsgrad des Regionalplanes sowie die festgestellte,<br />
für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche methodische Vorgehensweise geeignete Datenlage. Die festgelegte Methodik der Prüfung folgt dem<br />
Grundpr<strong>in</strong>zip der ökologischen Risikoanalyse.<br />
Der Regionalplan schafft den Rahmen für e<strong>in</strong>e zusammenfassende, übergeordnete räumliche Entwicklung der Planungsregion<br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen und trägt durch die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zur Ordnung,<br />
Sicherung und Entwicklung der Raumfunktionen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen Raumentwicklung bei. Er enthält <strong>in</strong>sbesondere<br />
Festlegungen zu den Grundzügen der Siedlungsentwicklung und Zentralen Orte, soweit sie nicht durch den<br />
Landesentwicklungsplan 2004 festgelegt s<strong>in</strong>d, der Sicherung und der Entwicklung des Freiraumes sowie zu regional bedeutsamen<br />
Infrastrukturtrassen und -standorten. Der Regionalplan enthält auch Festlegungen zu raumbedeutsamen Planungen<br />
und Maßnahmen der Fachplanungen. Die Ermittlung zur regionalplanerischen Ausweisung geeigneter Gebiete<br />
be<strong>in</strong>haltete neben der sachbezogenen Eignungsbewertung (e<strong>in</strong>schließlich Variantenbetrachtung) ebenso die Betrachtung<br />
der möglichen Umweltbelastung und e<strong>in</strong>er möglichst umweltverträglichen Variantenwahl (Verh<strong>in</strong>derungs- und Vermeidungsmaßnahme).<br />
Die Umweltprüfung des Regionalplanes erfolgte durch die Prüfung der normativen Bestandteile (Ziele und Grundsätze<br />
der Raumordnung ohne Begründungen), bei denen durch e<strong>in</strong>e Umsetzung erhebliche Umweltauswirkungen als möglich<br />
angenommen wurden. Die Umweltprüfung wurde entsprechend e<strong>in</strong>er angemessenen Verhältnismäßigkeit auf die vom<br />
Regionalplan ausgehenden wesentlichen Wirkungen konzentriert (vgl. § 8 Abs. 1 ThürLPlG). E<strong>in</strong> wichtiges Kriterium war<br />
dabei der h<strong>in</strong>reichend konkret bestimmbare Bezug e<strong>in</strong>es Planbestandteiles zu möglichen Umweltauswirkungen, <strong>in</strong>soweit<br />
sie auf der Ebene des Regionalplanes erkennbar und von Bedeutung s<strong>in</strong>d. Aus diesem Grunde nicht geprüfte Festlegungstypen<br />
wurden im jeweiligen Kapitel bzw. Abschnitt benannt und s<strong>in</strong>d im Zuge der Konkretisierung durch die nachfolgenden<br />
Fach- bzw. geme<strong>in</strong>dlichen Planungen zu prüfen. Wesentliche Inhalte des Regionalplanes, bei denen davon<br />
ausgegangen werden konnte, dass ke<strong>in</strong>e negativen erheblichen Umweltauswirkungen mit den regionalplanerischen Regelungen<br />
verbunden s<strong>in</strong>d bzw. unter Berücksichtigung des Regelungs<strong>in</strong>haltes des Regionalplanes die Voraussetzungen<br />
für e<strong>in</strong>e valide Abschätzung der Umweltauswirkung nicht gegeben waren (Abschichtungserfordernis) s<strong>in</strong>d der Tab.1<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 1.2 zu entnehmen. Bei den Festlegungen, die bereits e<strong>in</strong>er umweltbezogenen Prüfung im Rahmen<br />
anderer Verfahren unterzogen wurden, wurde <strong>in</strong> der Regel auf e<strong>in</strong>e nochmalige oder parallele Prüfung im S<strong>in</strong>ne der Vermeidung<br />
von Mehrfachprüfungen verzichtet (vgl. § 8 ThürLPlG und Art. 5 Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG). Differenziert wurde die<br />
umweltbezogene Bewertung der Festlegungen auch nach ihrer jeweiligen raumordnerischen B<strong>in</strong>dungswirkung.<br />
Von den geplanten Festlegungen für Raumnutzungen und Raumfunktionen wurden folgende zehn Festlegungstypen bestimmt,<br />
bei denen unter Umständen von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgegangen werden muss:<br />
▪ Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1,<br />
▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />
▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />
▪ Festlegungen zu Brachflächen und Konversion <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.4,<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />
▪ Festlegungen zur Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.6,<br />
▪ Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />
▪ Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.8,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />
Für die Festlegungstypen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1, 1.2.4, 1.2.6 und 1.2.8 wurde nach Überprüfung festgestellt, dass die<br />
o.g. räumlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e vertiefende Prüfung fehlen oder auf Grund der prognostisch<br />
nur ger<strong>in</strong>gen Umweltauswirkungen e<strong>in</strong> Prüferfordernis entfällt. Der Prüfungsumfang für die übrigen sechs Festlegungstypen<br />
ist <strong>in</strong> der Tab.9 dargestellt. Positive Umweltauswirkungen werden <strong>in</strong>sbesondere im Vergleich zur Nichtdurchführung<br />
des Regionalplanes und im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung und Kompensation<br />
erheblicher negativer Umweltauswirkungen dargestellt.<br />
Tab.9 Übersicht: Vertieft geprüfte regionalplanerische Festlegungen<br />
Festlegung<br />
Regionalplan<br />
Anzahl der<br />
E<strong>in</strong>zelprüfungen<br />
Abschichtung<br />
Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen 2.2.1 1 – 1<br />
Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und<br />
Gewerbeansiedlungen<br />
Vertiefte<br />
Prüfung<br />
2.2.2 6 2 4<br />
Trassenfreihaltung Straße (L<strong>in</strong>ien / Korridore) 3.1 33 11 22<br />
Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie 3.2.2 14 – 14<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung 4.4 15 – 15<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe 4.5 99 20 79<br />
Gesamt 168 33 135<br />
E<strong>in</strong>er vertiefenden Prüfung wurden bezogen auf den vorliegenden Regionalplan <strong>in</strong>sgesamt 135 E<strong>in</strong>zelfestlegungen unterzogen<br />
(im Laufe des gesamten Planungsprozesses wurden allerd<strong>in</strong>gs wesentlich mehr E<strong>in</strong>zelprüfungen durchgeführt).<br />
Geprüft wurden die möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter (Umweltaspekte) Mensch; Kultur- und sonstige Sachgüter;<br />
Boden; Wasser; Klima / Luft; Biologische Vielfalt / Fauna / Flora; Landschaft und deren Wechselwirkungen (e<strong>in</strong>schließlich<br />
sekundärer bzw. kumulativer Folgewirkungen). Die mögliche Betroffenheit e<strong>in</strong>zelner Schutzgüter resultiert<br />
aus der Art, der Intensität und dem Umfang möglicher Vorhaben <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem derzeitigen Umweltzustand (Vorbelastung<br />
und umweltbezogene Sensibilität / Bedeutung des jeweiligen Gebietes).<br />
Die Analyse des aktuellen Zustandes der Umwelt zeigt für die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>e nahezu<br />
flächendeckend hohe ökologische Leistungsfähigkeit, die sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vielzahl umweltbezogener Schutzgebietsausweisungen<br />
bzw. schutzwürdiger Bereiche ausdrückt, und zum anderen e<strong>in</strong>e durch wirtschaftliche Aktivitäten bzw.<br />
durch e<strong>in</strong>e konzentrierte Siedlungs- und Infrasturkurentwicklung verursachte erhebliche (komplexe) Belastungssituation<br />
e<strong>in</strong>zelner Teilräume. Zu diesen zählen <strong>in</strong>sbesondere<br />
▪ der Raum um Eisenach – Wutha-Farnroda – Ruhla,<br />
▪ die Bundesautobahnen A 4, A 71 und A 73,<br />
▪ die Siedlungs- und Infrastrukturbänder entlang des Werratales (Schwallungen bis Vacha und Obermaßfeld / Grimmenthal<br />
bis Wasungen), am südlichen Gebirgsrand des Thür<strong>in</strong>ger Waldes / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges (Barchfeld /<br />
Bad Liebenste<strong>in</strong> – Schmalkalden – Ste<strong>in</strong>bach-Hallenberg – Zella-Mehlis / Suhl – Schleus<strong>in</strong>gen – Eisfeld) und im Ste<strong>in</strong>achtal<br />
zwischen Neuhaus am Rennweg und Sonneberg.<br />
Aber auch naturraumbezogen konnten e<strong>in</strong>zelne Belastungsschwerpunkte identifiziert werden. So weist die untere Werraaue<br />
ab Breitungen im Ergebnis verschiedener Nutzungse<strong>in</strong>flüsse e<strong>in</strong> differenziertes Spektrum an Umweltbelastungen<br />
auf (Versalzung, Kiesabbau, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Freizeitnutzung u.ä.). Die Ackerbaugebiete nordöstlich<br />
von Eisenach, bei Bad Salzungen und im Grabfeld / Heldburger Unterland s<strong>in</strong>d zum Teil durch Folgen e<strong>in</strong>er dauerhaft<br />
<strong>in</strong>tensiv betriebenen, landwirtschaftlichen Nutzung vorbelastet (Nährstoffaustrag, Veränderung des lokalen Wasserhaushaltes,<br />
Erosionsgefährdung, z.T. Monostrukturierung der Landschaft u.ä.).<br />
Bei e<strong>in</strong>er Fortgeltung des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen kann sich aufgrund der dar<strong>in</strong> festgelegten<br />
regionalplanerischen Intentionen e<strong>in</strong>e dispersere Belastungssituation für die Umwelt e<strong>in</strong>stellen, als dies mit dem Regionalplan<br />
Südwestthür<strong>in</strong>gen der Fall se<strong>in</strong> wird.<br />
Die möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Regionalplanes wurden bezogen auf die o.g. Schutzgüter ermittelt<br />
und bewertet. Im Zuge der Wirkungsprognose und -bewertung wurden die summarischen Wirkungen der Festlegungen<br />
auf e<strong>in</strong> Schutzgut ebenso betrachtet, wie die konkreten E<strong>in</strong>zelwirkungen der Festlegungen bei e<strong>in</strong>er anzunehmenden<br />
hohen Belastungs<strong>in</strong>tensität. Dazu wurden der Wirkpfad und die mögliche Wirk<strong>in</strong>tensität der Belastungsfaktoren <strong>in</strong><br />
Verb<strong>in</strong>dung gesetzt mit der umweltbezogenen Sensibilität / Bedeutung des betroffenen Gebietes (besondere und allgeme<strong>in</strong>e<br />
Umweltmerkmale). Ferner wurden mögliche Wechselwirkungen (sekundär, kumulativ usw.) für die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Schutzgüter und Teilräume ermittelt, die über e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> s<strong>in</strong>guläre Wirkung e<strong>in</strong>zelner Belastungsfaktoren h<strong>in</strong>ausgehen.<br />
37<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
38<br />
Die Ergebnisse der Prüfung für den Bereich Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter zeigen, dass relevante Umweltauswirkungen<br />
durch die Siedlungs- und technische Infrastrukturentwicklung, den Rohstoffabbau und die Waldmehrung<br />
möglich s<strong>in</strong>d. Hierbei handelt es sich um Wirkungen, die im weitesten S<strong>in</strong>ne das Wohlbef<strong>in</strong>den des Menschen bee<strong>in</strong>flussen<br />
können (z.B. Lärm, visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigungen u.ä.). Die Mehrzahl der regionalplanerischen Festlegungen erfolgte<br />
<strong>in</strong> Bereichen, die bereits durch entsprechende Nutzungen e<strong>in</strong>e Vorbelastung aufweisen. Hier s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e grundsätzlich<br />
neuen Umweltauswirkungen zu erwarten. Ansonsten s<strong>in</strong>d bezogen auf die verbleibenden E<strong>in</strong>zelfestlegungen nur<br />
kle<strong>in</strong>räumige bzw. s<strong>in</strong>guläre Effekte zu erwarten, deren umweltbezogene Wirkung <strong>in</strong> der Regel durch die Art der Festlegung<br />
(überwiegend als Grundsatz) im Rahmen der räumlichen und sachlichen Konkretisierung im S<strong>in</strong>ne der Vermeidung<br />
reduziert werden kann. E<strong>in</strong>e spezifische Betrachtung erforderten die Festlegungen zu Trassenfreihaltungen. Großräumige<br />
Umfahrungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel nicht vorgesehen, so dass immer e<strong>in</strong>e gewisse Siedlungsnähe bestehen bleibt. Die<br />
von neu bestimmten Trassen oder Trassenkorridoren ausgehenden möglichen (Immissions-)Belastungen am Ortsrandbereich<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>s Verhältnis zu entlastenden Wirkungen im Orts<strong>in</strong>nenbereich zu setzen. In der Summe ist teilräumlich von<br />
ke<strong>in</strong>er höheren Umweltauswirkung für den Mensch auszugehen. Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenziale bestehen aber <strong>in</strong> Bezug<br />
auf die Bee<strong>in</strong>flussung siedlungsnaher Kaltluftbahnen und erholungswirksamer Bereiche (hohe Landschaftsbildqualität).<br />
Die möglichen Wirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter s<strong>in</strong>d auf Grund der e<strong>in</strong>geschränkten Datenlage im Rahmen<br />
nachfolgender Verfahren zu klären.<br />
Für den Bereich Natur und Landschaft s<strong>in</strong>d, nach Schutzgütern etwas differenziert, die gleichen geplanten Raumnutzungen<br />
beurteilungsrelevant, wie dies beim Schutzgut Mensch der Fall ist. Im Ergebnis der Prüfung können zusammenfassend<br />
folgende wesentliche Aussagen zu den schutzgutbezogenen Auswirkungen gemacht werden:<br />
▪ Der prognostizierbare Verlust von Boden allgeme<strong>in</strong> bzw. von Böden mit besonderen Funktionen liegt im Bereich von<br />
etwa e<strong>in</strong>em Prozent (oder sogar darunter) bezogen auf die jeweilige Gesamtfläche. Die Beanspruchung besonders<br />
ertragsstarker Böden (Nutzungseignungsklasse 4 bis 7) durch Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie Rohstoffabbau<br />
betrifft <strong>in</strong>sbesondere die großen Auen von Werra und Ste<strong>in</strong>ach sowie daran angrenzende Bereiche.<br />
▪ Die mögliche Bee<strong>in</strong>flussung des Schutzgutes Wasser durch regionalplanerische Festlegungen ist durch bestehende<br />
Nutzungen überwiegend bereits gegeben. Die möglichen neuen Umweltauswirkungen beschränken sich standortbezogen<br />
auf E<strong>in</strong>zelaspekte bzw. punktuelle Betroffenheiten im Rahmen des Rohstoffabbaues, der Trassenfreihaltung<br />
und der Siedlungsentwicklung (Sonneberg) ohne großräumig wirksam zu werden.<br />
▪ Durch die günstige klimaökologische Situation der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen bzw. bestehende teilräumliche<br />
Vorbelastungen ist von e<strong>in</strong>er nur ger<strong>in</strong>gen Bee<strong>in</strong>flussung des regionalen Klimapotenziales durch regionalplanerische<br />
Festlegungen auszugehen (verkehrs<strong>in</strong>duzierte Belastungen bestehen bereits im jeweiligen Teilraum oder s<strong>in</strong>d Bestandteil<br />
der Betrachtung des Schutzgutes Mensch).<br />
▪ E<strong>in</strong>e großräumige Bee<strong>in</strong>flussung der biologischen Vielfalt der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen durch relevante<br />
Veränderung der bestehenden Lebensraumstrukturen bzw. -bed<strong>in</strong>gungen ist nicht zu erwarten. Dies begründet sich<br />
entweder <strong>in</strong> der bestehenden Vorbelastung, der Konflikt m<strong>in</strong>imierenden Ausweisungsmethodik zu regionalplanerischen<br />
Festlegungen (z.B. zu Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie) oder der Art der Festlegung selbst (Grundsatz). Mögliche<br />
Umweltauswirkungen beschränken sich weitgehend auf standortbezogene E<strong>in</strong>zelaspekte <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />
Trassenfreihaltungen (allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen mit e<strong>in</strong>em erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial bzgl. möglicher<br />
Barrierewirkungen) und dem Rohstoffabbau.<br />
▪ Relevant für das Schutzgut Landschaft s<strong>in</strong>d vor allem die Festlegungen, welche Vorhaben ermöglichen, die die gewachsene<br />
Landschaft so verändern, dass ihre affektive Aneignung erschwert oder bestehende landschaftsstrukturelle<br />
Zusammenhänge (z.B. Verflechtungsbereiche oder Funktionsbeziehungen) gestört werden. Die bestehende Landschaftsstruktur<br />
bleibt weitgehend unverändert, das bestehende Nutzungsmuster erhalten. Dies resultiert sicherlich<br />
auch aus dem Umstand, dass sich die Dynamik des Ausbaues und der Anpassung der Siedlungs- und Infrastruktur<br />
an benachbarte Bundesländer deutlich verlangsamt haben. Die großräumigen Wirkungen der Festlegungen des Regionalplanes<br />
auf die Landschaftsstruktur s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong>sgesamt als ger<strong>in</strong>g zu beurteilen, auch wenn im E<strong>in</strong>zelfall <strong>in</strong>sbesondere<br />
durch Festlegungen zu Trassenfreihaltungen und Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie bzw. durch mögliche Kumulationseffekte<br />
(vgl. Wechselwirkungen) teilräumlich mit e<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>flussung der Landschaftsstruktur zu rechnen<br />
ist.<br />
Die Betrachtung der Wechselwirkungen umfasst die Wirkungen:<br />
▪ die durch Wechselbeziehungen der Umweltfaktoren (Schutzgüter) neben der primären Wirkung auf e<strong>in</strong> Schutzgut<br />
auch sekundäre Wirkungen bei anderen Schutzgütern hervorrufen und/oder<br />
▪ die durch Interaktion oder Kausalwirkungen von Belastungsfaktoren zu e<strong>in</strong>er verstärkten Belastungswirkung auf e<strong>in</strong><br />
oder mehrere Schutzgüter führen können (kumulative Wirkungen).<br />
Die Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Umweltfaktoren werden <strong>in</strong>sbesondere dann beurteilungsrelevant,<br />
wenn sie durch die Art der Festlegung standortbezogen Wirkungsketten über mehrer Schutzgüter erwarten<br />
lassen oder wenn mehrere Belastungsfaktoren teilräumlich als die Wirkung verstärkend <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung treten können<br />
(Komplexwirkungen). Als mögliche „gekoppelte“ Wirkungseffekte (z.B. sekundäre Folgewirkungen) e<strong>in</strong>zelner<br />
Festlegungen wurden festgestellt:<br />
▪ die Verstärkung siedlungs<strong>in</strong>duzierter Wirkungsketten auf Grund großflächiger Versiegelung,<br />
▪ die Versiegelung <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er Beanspruchung überschwemmungsgefährdeter Bereiche,<br />
▪ verkehrs<strong>in</strong>duzierte Wirkungsketten,<br />
▪ Komplexwirkungen durch Lage <strong>in</strong> ökologisch sensiblen Gebieten,<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
▪ Strukturveränderungen <strong>in</strong> bedeutsamen Kulturlandschaften mit hoher Landschaftsbildqualität.<br />
Bei der überwiegenden Anzahl der geprüften Festlegungen ist durch bestehende Nutzungen zum<strong>in</strong>dest teilweise oder<br />
teilräumlich der oben aufgezeigte Wirkungszusammenhang bereits als Vorbelastung gegeben. Mögliche Umweltauswirkungen<br />
beschränken sich weitgehend auf standortbezogene E<strong>in</strong>zelaspekte. Die Relevanz dieser Wirkeffekte kann aber<br />
nur im konkreten E<strong>in</strong>zelfall bei Vorliegen der konkreten Projektparameter bestimmt werden.<br />
Als Teilräume mit möglichen kumulativen Wirkungen (Kumulationsräume) auf Grund der Häufung von umweltrelevanten<br />
Festlegungen auch <strong>in</strong> Zusammenhang mit bestehenden Belastungsersche<strong>in</strong>ungen wurden ermittelt:<br />
▪ der nordöstliche Raum bei Eisenach,<br />
▪ der siedlungsgeprägte Raum zwischen Vacha, Bad Salzungen und Schwallungen,<br />
▪ der Raum um Queienfeld,<br />
▪ der Raum um Eisfeld und<br />
▪ der südliche Raum bei Sonneberg.<br />
Durch die bestehenden Nutzungen s<strong>in</strong>d die möglichen Wirkungszusammenhänge überwiegend bereits gegeben. Zusätzliche,<br />
kumulative Effekte können <strong>in</strong>sbesondere im Zusammenhang mit der möglichen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung<br />
und zum Teil <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem möglichen Rohstoffabbau auftreten. Betroffen ist vor allem das Schutzgut Boden,<br />
außerdem die Schutzgüter Klima / Luft, Wasser und Landschaft / Mensch. Die festgestellten Wirkungen bleiben<br />
aber <strong>in</strong> der Regel lokal begrenzt. Nur <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen können, z.B. durch den Neubau von Trassen <strong>in</strong>sbesondere im Thür<strong>in</strong>ger<br />
Wald und <strong>in</strong> der Rhön oder durch Nutzungs<strong>in</strong>tensivierung (Werratal), teilräumlich zusätzliche Belastungsersche<strong>in</strong>ungen<br />
auftreten. Die tatsächlichen Umweltauswirkungen (Erheblichkeit) s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs stark vom Zeitpunkt, der Art und<br />
dem Umfang e<strong>in</strong>er möglichen Umsetzung der getroffenen Festlegungen abhängig.<br />
Im Kontext des Gesamtplanes und <strong>in</strong> Bezug auf den jeweiligen naturräumlichen Zusammenhang bzw. großräumigen<br />
Schutzguterhalt ist zu resümieren, dass die Bee<strong>in</strong>flussung nicht mehr als etwa e<strong>in</strong> Prozent des jeweiligen Gesamtflächenumfanges<br />
des betroffenen Schutzgutes ausmacht. Die schwerpunktmäßig betroffenen Räume (e<strong>in</strong>schließlich Kumulationsräume)<br />
s<strong>in</strong>d oft durch erhebliche Vorbelastungen gekennzeichnet (z.B. Industriegebiete, Rohstoffabbau usw.),<br />
so dass relativ wenige Festlegungen wirklich neue Umweltauswirkungen generieren und damit weitgehend <strong>in</strong>takte (leistungs-<br />
und funktionsfähige) Umweltbereiche belasten. Die möglichen neuen Umweltauswirkungen führen auch nicht im<br />
Zusammenhang mit den bestehenden Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen zu großräumig neuen Belastungen wesentlicher Umweltmerkmale<br />
oder zu e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>seitigen Überlastung e<strong>in</strong>zelner Teilräume. Für e<strong>in</strong>en erheblichen Anteil der Festlegungen<br />
ist e<strong>in</strong> Ermessensspielraum für e<strong>in</strong>e umweltverträgliche Konkretisierung gegeben.<br />
Die Vere<strong>in</strong>barkeit des Regionalplanes mit den Erhaltungszielen und dem jeweiligen Schutzzweck der Natura-2000-Gebiete<br />
wurde als eigenständig durchgeführter Verfahrensschritt nach Überprüfung der Festlegungen unter Berücksichtigung<br />
se<strong>in</strong>es Regelungs<strong>in</strong>haltes festgestellt.<br />
Durch den Regionalplan werden auch Festlegungen getroffen, die geeignet s<strong>in</strong>d, positive Umweltauswirkungen zu fördern.<br />
Sie können zum Teil zur Kompensation möglicher nachteiliger Umweltauswirkungen bzw. über die Variantenbetrachtung<br />
h<strong>in</strong>aus (s.o.) zu ihrer M<strong>in</strong>imierung beitragen. Gleichzeitig wird durch die positiv wirkenden Festlegungen e<strong>in</strong><br />
hohes Umweltschutzniveau angestrebt. Zu diesen Festlegungen zählen <strong>in</strong>sbesondere:<br />
▪ Reduzierung der Siedlungsflächenneuausweisung Regionalplan, G 2-1, G 2-2, G 2-3,<br />
▪ Siedlungszäsuren Regionalplan, Z 2-3,<br />
▪ Landschaftsschonende Energietrassenführung Regionalplan, G 3-21,<br />
▪ Sicherung von erkundeten Grundwasservorkommen Regionalplan, G 3-27 / G 3-28,<br />
▪ Fließgewässer- und Auenrevitalisierung Regionalplan, G 3-29, G 4-6 und G 4-8,<br />
▪ Sicherung regional bedeutsamer gewachsener Kulturlandschaften Regionalplan, G 4-2,<br />
▪ Sicherung unzerschnittener, störungsarmer Räume Regionalplan, G 4-4,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Regionalplan, Z 4-1 / G 4-7,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz Regionalplan, Z 4-2 / G 4-9,<br />
▪ Sicherung besonders ertragreicher Böden Regionalplan, G 4-12,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regionalplan, Z 4-5 / G 4-17,<br />
▪ Landschaftsgerechte Anpassung / Folgennutzungen für den Rohstoffabbau Regionalplan, G 4-23 bis G 4-25.<br />
E<strong>in</strong> unmittelbarer Maßnahmenbezug zu e<strong>in</strong>zelnen Festlegungen ist auf Grund der pr<strong>in</strong>zipiell Rahmen setzenden Funktion<br />
des Regionalplanes selten möglich. Mit den Vorrang- und Vorbehaltsflächen Freiraumsicherung wurden aber z.B. umfassend<br />
naturschutzfachlich evaluierte Suchräume und Räume für konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen implizit<br />
gesichert. Ca. 4.300 ha der Flächen für konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen s<strong>in</strong>d durch Vorranggebiete Freiraumsicherung<br />
sogar verb<strong>in</strong>dlich gesichert. Es wurden auch Vorgaben bestimmt, die unmittelbar mit regionalplanerischen<br />
Festlegungen verbundene negative Umweltwirkungen verh<strong>in</strong>dern bzw. verr<strong>in</strong>gern sollen (Siedlungsentwicklung,<br />
Rohstoffabbau s.o.).<br />
Der Anteil der Vorranggebiete Freiraumsicherung des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen erhöht sich gegenüber dem Anteil<br />
der Vorranggebiete Natur und Landschaft des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong>sgesamt von etwa<br />
20 % auf ca. 34 % der gesamten Regionsfläche. Die neu aufgenommenen Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz<br />
erfassen, bezogen auf Vorrangausweisungen, zusätzlich etwa 3 % der Regionsfläche. Damit verdoppelt sich<br />
nahezu <strong>in</strong>sbesondere der verb<strong>in</strong>dlich gesicherte Anteil bedeutender bzw. wertvoller Bereiche der Umwelt.<br />
39<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
40<br />
Außerdem bewirken auch Festlegungen, von denen bezogen auf e<strong>in</strong>zelne Schutzgüter nachteilige Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten s<strong>in</strong>d, positive Umwelteffekte. Dazu zählen die Festlegungen zur Trassenfreihaltung durch die Planung von<br />
Ortsumfahrungen zur Entlastung der Orts<strong>in</strong>nenbereiche (Schutzgut Mensch) und die Festlegungen zu Vorranggebieten<br />
W<strong>in</strong>denergie zur Förderung regenerativer Energien (Schutzgut Klima / Luft). Durch die o.g. Festlegungen s<strong>in</strong>d durch die<br />
verstärkte Sicherung besonderer Umweltfaktoren und funktionsunterstützende Entwicklungsmaßgaben positive Wirkungen<br />
für Schutzgüter zu erwarten, die über den Wirkungsumfang der im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen getroffenen<br />
Festlegungen h<strong>in</strong>ausgehen. Außerdem werden die raumordnerischen Voraussetzungen für die Verh<strong>in</strong>derung,<br />
Verr<strong>in</strong>gerung und Kompensation der dargestellten voraussichtlich erheblichen, negativen Umweltauswirkungen quantitativ<br />
und <strong>in</strong> wesentlichen Bereichen auch qualitativ geschaffen.<br />
Für die im E<strong>in</strong>zelnen prognostizierten Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen, die nicht unmittelbar durch die Regelungen des Regionalplanes<br />
behoben werden können, ist im S<strong>in</strong>ne der Abschichtung vor allem e<strong>in</strong>e Lösung auf der örtlichen Ebene im<br />
Zuge der Bauleitplanung oder anderen nachfolgenden Verfahren zu suchen. Dafür existieren entsprechende umweltrechtliche<br />
Regelungen (z.B. naturschutzrechtliche E<strong>in</strong>griffsreglung) und bewährte Instrumente der Umweltplanung, aber<br />
auch allgeme<strong>in</strong>e Vorgaben des Landesentwicklungsplanes. Die Dokumentation der Prüfergebnisse im vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong><br />
zum Regionalplan liefert dafür wertvolle H<strong>in</strong>weise für nachfolgende Planungen (z.B. im H<strong>in</strong>blick auf vertieft zu<br />
untersuchende Umweltauswirkungen). Im S<strong>in</strong>ne der Vermeidung von Mehrfachprüfungen kann diese Vorgehensweise<br />
zur Entlastung und Beschleunigung der entsprechenden Verfahren beitragen.<br />
In der Zusammenfassung ist festzustellen, dass bei e<strong>in</strong>er Umsetzung der regionalplanerischen Festlegungen sowohl<br />
positive als auch negative Umweltauswirkungen entstehen können. Die negativen Wirkungen können bezogen auf e<strong>in</strong>zelne<br />
Schutzgüter besonders durch Rohstoffabbau, Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung im jeweiligen betroffenen<br />
Raum erheblich se<strong>in</strong>. Jedoch wird durch umweltbezogene Konfliktm<strong>in</strong>imierung und verschiedene Festlegungen des Regionalplanes<br />
gleichzeitig dafür Sorge getragen, dass gegenüber dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen gebietsbezogen<br />
e<strong>in</strong> wesentlich umfangreicherer Schutz der Umwelt sichergestellt wird. Durch die festgelegte Konzentration<br />
der Siedlungsentwicklung auf die städtischen Kernräume wird dem unkontrollierten, dispers <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung tretenden<br />
Freiraumverbrauch entgegen gewirkt. Damit werden die Instrumente des regionalplanerischen „Umweltschutzes“<br />
deutlich verstärkt, was bei e<strong>in</strong>er Planverwirklichung e<strong>in</strong> höheres Umweltschutzniveau sicherstellt, als dies bei der weiteren<br />
Gültigkeit des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Südthür<strong>in</strong>gen („Nullvariante“) der Fall wäre. Der Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />
stellt damit unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes nach vorliegendem Kenntnisstand die günstigere<br />
Alternative dar. Die im <strong>Umweltbericht</strong> dargestellten Ergebnisse entsprechen dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der<br />
beschlossenen Planänderung.<br />
Über e<strong>in</strong> Monitor<strong>in</strong>g soll dauerhaft sichergestellt werden, dass die tatsächliche Entwicklung des Umweltzustandes der<br />
prognostizierten Entwicklung entspricht und so der Erhalt e<strong>in</strong>es guten Umweltzustandes gewährleistet werden kann. Dazu<br />
wurde auf Verwendung von Umweltleit<strong>in</strong>dikatoren zurückgegriffen, die von der Regionalplanung durch unmittelbare<br />
Vorgaben oder dem Setzen von wesentlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen messbar bee<strong>in</strong>flussbar s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong>en Bezug zu relevanten<br />
Umweltzielen haben.<br />
In der Summe der regionalplanerischen Festlegungen und bei Umsetzung der im <strong>Umweltbericht</strong> aufgezeigten Maßnahmen<br />
(M<strong>in</strong>imierung, Kompensation, Monitor<strong>in</strong>g) ist davon auszugehen, dass dem mit der SUP-Richtl<strong>in</strong>ie verbundenen<br />
Ziel, e<strong>in</strong> hohes Umweltschutzniveau zu sichern, Rechnung getragen werden kann. Damit wird e<strong>in</strong> wesentlicher Beitrag<br />
zu e<strong>in</strong>er nachhaltigen Entwicklung der Planungsregion im S<strong>in</strong>ne des § Abs. 1 ThürLPlG geleistet.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
41<br />
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Prüfung der Erheblichkeit von Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen e<strong>in</strong>er FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
(FFH-VP)“ vom 04./05.03.2004<br />
Landschaftspflegeverband „BR Thür<strong>in</strong>gische Rhön“ e.V. (2004): Naturschutzgroßprojekt „Thür<strong>in</strong>ger Rhönhutungen“, Kaltensundheim<br />
Planungsbüro Grebe, Landschafts- und Ortsplanung (1994): Landschaftsrahmenplan Südthür<strong>in</strong>gen – Fachgutachten; Gutachten im Auftrag der<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt, Nürnberg / Erfurt<br />
Planungsgruppe Ökologie + Umwelt / Ingenieurbüro für Planung und Umwelt Erfurt (1994): Fachgutachten zum Landschaftsrahmenplan Mittelthür<strong>in</strong>gen;<br />
Gutachten im Auftrag der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt, Rottenburg / Erfurt<br />
Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Westpfalz (2002): Prüfung der Umweltauswirkungen der Festlegungen des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Westpfalz<br />
(Entwurf zur Beteiligung) – <strong>Umweltbericht</strong>, Kaiserslautern, In: Westpfalz-Informationen Nr.110<br />
Regionalversammlung Nordhessen (2006): Regionalplan Nordhessen 2006 – <strong>Umweltbericht</strong>, Anhörungs- und Offenlegungsentwurf, Kassel<br />
Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie / Bundesverband W<strong>in</strong>dEnergie e.V. / Vere<strong>in</strong>igung zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien<br />
e.V. (Hrsg.; 2008): Fledermäuse und W<strong>in</strong>denergieanlagen <strong>in</strong> Sachsen 2006, Dresden<br />
Schmidt, C. (2004): Die Strategische Umweltprüfung <strong>in</strong> der Regionalplanung am Beispiel Nordthür<strong>in</strong>gens, Forschungsvorhaben im Auftrag des<br />
Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Bildung und Forschung (Kennziffer 17<strong>01</strong>302), Erfurt<br />
Siedentop, S. (2003): Prüfung kumulativer Umweltwirkungen <strong>in</strong> der Plan-UVP, In: Eberle, D.; Jacoby, C. (2003): Umweltprüfung für Regionalpläne,<br />
ARL-Arbeitsmaterialien, S.45-55, Hannover<br />
Störfall-Kommission / Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (2005): Leitfaden, Empfehlung für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach<br />
der Störfall-Verordnung und schutzbedürftige Gebiete im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG der SFK / TAA-Arbeitsgruppe<br />
„Überwachung der Ansiedlung“ am 18.0ktober 2005 von SFK und TAA verabschiedet.<br />
Thür<strong>in</strong>ger Innenm<strong>in</strong>isterium (1999): <strong>Regionale</strong>r Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong>: Sonderdruck Nr.3/1999 des Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeigers als<br />
Beilage zu 40/1999, Erfurt<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Landwirtschaft (2004): Entwicklung e<strong>in</strong>es Informationssystems zur Bereitstellung von Parametern für die Fortschreibung<br />
des Landesentwicklungsplanes und der „<strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne“ Thür<strong>in</strong>gens. Abschlussbericht, Jena<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik (2009): Bevölkerung nach Kreisen, Stand 31.12.2008 – www.tls.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2004a): Die Naturräume Thür<strong>in</strong>gens, <strong>in</strong>: Naturschutzreport Heft 21, Jena<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2004b): Pilotstudie Entschneidungskonzepte und Verbesserung von Wildtierkorridoren <strong>in</strong> ausgewählten<br />
Schwerpunkträumen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen, Jena<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2005a): Die Datenbank „Raumrelevante Umweltdaten Thür<strong>in</strong>gen“ (RUTH), <strong>in</strong>: Fachstandpunkte<br />
der TLUG, Jena<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2005b): Lufthygienischer Jahresbericht 2004, Jena<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2006a): Umweltdaten 2006, Jena<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2006b): Umweltthemen – www.tlug-jena.de/umwth/umwth.html<br />
Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Landesplanung (1993): Beteiligung der Immissionsschutzbehörden an der Bauleitplanung (Abstandserlass),<br />
<strong>in</strong>: Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr.4/1993, S.127-140<br />
Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Landesplanung (1994): Leitfaden Umweltverträglichkeitsprüfung und E<strong>in</strong>griffsregelung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen, Erfurt<br />
Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2004): Umweltschutz <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen, Erfurt<br />
Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2005a): Zustandsbericht Flüsse, Seen und Grundwasser 2004, Erfurt<br />
Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2005b): H<strong>in</strong>weise zur Anwendung der §§ 26a bis 26c Thür<strong>in</strong>ger Naturschutzgesetz<br />
(ThürNatG), E<strong>in</strong>führungserlass 21-60225-5 <strong>in</strong> der Fassung vom 04.06.2004, Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr.3/2005 S.99; neu: H<strong>in</strong>weise<br />
zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen vom 22.07.2009, Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr.33/2009<br />
Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2008): Forstbericht 2008, Erfurt<br />
Umweltbundesamt (2002): Umsetzung der SUP-RL 20<strong>01</strong>/42/EG Machbarkeitsstudie für e<strong>in</strong> Behördenhandbuch „Umweltschutzziele <strong>in</strong> Deutschland“,<br />
UBA-FB 389, Berl<strong>in</strong><br />
Umweltbundesamt (Hrsg.; 2009): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (SUP), Texte 08/09, Dessau<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
42<br />
EU-Richtl<strong>in</strong>ien, Bundes- und Landesgesetze/-verordnungen<br />
BauGB – Baugesetzbuch <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes<br />
31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
BBodSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz) vom<br />
17.03.1998 (BGBl. I S.502), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 09.12.2004 (BGBl. I S.3214)<br />
BImSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen durch Luftverunre<strong>in</strong>igungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge<br />
(Bundes-Immissionsschutzgesetz) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S.3830), zuletzt geändert durch<br />
Art. 2 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)<br />
BImSchV 12. – Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (Störfallverordnung) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 08.06.2005 (BGBl. I S.1598)<br />
Bio-Diversitätskonvention – Gesetz zum Übere<strong>in</strong>kommen über die Biologische Vielfalt vom 05.06.1992<br />
BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 25.03.2002 (BGBl. I S.1193), zuletzt geändert durch<br />
Art. 3 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S.2986)<br />
EEG – Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vom 25.10.2008 (BGBl. I S.2074), zuletzt geändert durch<br />
Art. 2 Abs. 69 des Gesetzes vom 22.12.2<strong>01</strong>1 (BGBl. I S. 3044)<br />
FFH-RL – Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 über die Erhaltung wildlebender Tiere und Pflanzen, (ABl. EG Nr.L/206 S.7), zuletzt geändert<br />
am 23.09.2003 (ABl. EG Nr.L/236 S.33)<br />
FStrAbG – Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 20.<strong>01</strong>.2005 (BGBl. I S.2<strong>01</strong>), zuletzt geändert<br />
durch Art.12 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I S.2833)<br />
KrW-/AbfG – Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen Kreislaufwirtschaftsund<br />
Abfallgesetz vom 27.09.1994 (BGBl I S.2705), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)<br />
ROV – Raumordnungsverordnung vom 13.12.1990 (BGBl. I S.2766), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.2585)<br />
ROG – Raumordnungsgesetz vom 22.12.2008 (BGBl. I S.2986), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
Richtl<strong>in</strong>ie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl.<br />
EG Nr.L/189, S.12)<br />
SUP-RL – Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 27.06.20<strong>01</strong> über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter<br />
Pläne und Programme (ABl. EG Nr.L/197 S.30)<br />
ThürBodSchG – Thür<strong>in</strong>ger Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetz (Thür<strong>in</strong>ger Bodenschutzgesetz) vom 16.12.2003 (GVBl. S.511),<br />
zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S.267, 276)<br />
ThürDSchG – Thür<strong>in</strong>ger Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (Thür<strong>in</strong>ger Denkmalschutzgesetz) vom 14.04.2004 (GVBl. S.465),<br />
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S.267, 269)<br />
Thür<strong>in</strong>ger Verordnung über den Landesentwicklungsplan vom 06.10.2004 (GVBl. S.754)<br />
ThürLPlG – Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetz vom 15.05.2007 (GVBl. S.45), zuletzt geändert am 30.11.2<strong>01</strong>1 (GVBl. S. 489)<br />
ThürNatG – Thür<strong>in</strong>ger Gesetz für Natur und Landschaft <strong>in</strong> der Fassung der Neubekanntmachung vom 30.08.2006 (GVBl. S.412), zuletzt geändert<br />
durch Art. 22 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S.267, 279)<br />
ThürUVPG – Thür<strong>in</strong>ger Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen<br />
und privaten Projekten (Thür<strong>in</strong>ger Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung – Thür<strong>in</strong>ger UVP-Gesetz) vom 06.<strong>01</strong>.2003 (GVBl.<br />
S.19), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.07.2007 (GVBl. S.85)<br />
ThürWaldG – Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thür<strong>in</strong>ger Waldgesetz)<br />
<strong>in</strong> der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.09.2008 (GVBl. S.327)<br />
ThürWG – Thür<strong>in</strong>ger Wassergesetz <strong>in</strong> der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.08.2009 (GVBl. S.648)<br />
ThürUIG – Thür<strong>in</strong>ger Umwelt<strong>in</strong>formationsgesetz vom 10.10.2006 (GVBL. S.513)<br />
VG-RL – Richtl<strong>in</strong>ie des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (79/409/EWG), (ABl. EG Nr. L/103 S.1), zuletzt geändert<br />
am 23.09.2003 (ABl. EG Nr.L/236 S.33)<br />
UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl I S.1757, 2797), zuletzt geändert<br />
durch Art. 71 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S.2723)<br />
WRRL – Richtl<strong>in</strong>ie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung e<strong>in</strong>es Ordnungsrahmens für Maßnahmen<br />
der Geme<strong>in</strong>schaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr.L/327 S.1), zuletzt geändert am 20.11.20<strong>01</strong> (ABl. EG Nr.L/331 S.1)<br />
WHG – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) <strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 19.08.2002 (BGBl I<br />
S.3245), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften<br />
vom 22.12.2008 (BGBl I S.2986)<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
Anhang<br />
Anhang 1 Veröffentlichung der Bekanntmachung im Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger......................................................... 44<br />
Anhang 2 Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong> – E<strong>in</strong>ladungsschreiben und Protokoll ............................................................................... 46<br />
Anhang 3 Prüfformular – Ermittlung Umweltauswirkungen (Muster) .......................................................................... 61<br />
Anhang 4 Prüfformular – FFH-Vorprüfung (Muster).................................................................................................... 62<br />
Anhang 5<br />
Übersicht besonderer Umweltfaktoren zur Abschätzung der erheblichen Umweltauswirkungen auf<br />
Ebene der Regionalplanung ....................................................................................................................... 63<br />
Anhang 6 Prüfschema / Bewertungsmodell Umweltauswirkungen ............................................................................. 64<br />
Anhang 7 Steckbriefe Naturräume.............................................................................................................................. 65<br />
43<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
44<br />
Anhang 1<br />
Veröffentlichung der Bekanntmachung im Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
45<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
46<br />
Anhang 2<br />
Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong> – E<strong>in</strong>ladungsschreiben und Protokoll<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
47<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
48<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
49<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
50<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
51<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
52<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
53<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
54<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
55<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
56<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
57<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
58<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
59<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
60<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
61<br />
Anhang 3<br />
Prüfformular – Ermittlung Umweltauswirkungen (Muster)<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
62<br />
Anhang 4<br />
Prüfformular – FFH-Vorprüfung (Muster)<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
63<br />
Anhang 5<br />
Übersicht besonderer Umweltfaktoren zur Abschätzung der erheblichen Umweltauswirkungen<br />
auf Ebene der Regionalplanung<br />
Schutzgut / Merkmal<br />
Boden<br />
Untersetzung / Quelle<br />
Schutzwürdige Böden (selten, naturnah, empf<strong>in</strong>dlich) – Moore<br />
– Nassstandorte<br />
– Seltene Böden<br />
Nährstoffreiche Böden – Nutzungseignungsklassen 4 bis 7<br />
Wasser<br />
Wasserschutzgebiete – Schutzzonen II und III<br />
– Heilquellen<br />
Überschwemmungsgebiete – HQ100<br />
Überschwemmungsgefährdete Bereiche – HQ200<br />
Klima / Luft<br />
Gebiete mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung – Gebiete mit e<strong>in</strong>er Kaltluftvolumenstromdichte von mehr<br />
als 20 m 3 /m·s<br />
Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit der Kaltluftabflüsse<br />
Biologische Vielfalt / Fauna / Flora<br />
– Leitbahnen (aus Geonet)<br />
Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete – FFH-Gebiete<br />
– SPA-Gebiete<br />
– Naturpark<br />
– Landschaftsschutzgebiete<br />
– Naturschutzgebiete<br />
– Biosphärenreservat<br />
Schutzgebiete s.o. <strong>in</strong> Planung – Prioritäre Naturschutzgebiete<br />
– Landschaftsschutzgebiete<br />
– Naturpark<br />
Sonstige Gebiete mit besonderer artenschutzrelevanter Bedeutung<br />
– Wiesenbrüter-Kulisse<br />
– Naturschutzgroßprojekte des Bundes<br />
Waldgebiete mit herausragenden Umweltfunktionen – Daten der TLWJF<br />
Landschaft<br />
Gewachsene Kulturlandschaft – Biosphärenreservate<br />
– Landschaftsschutzgebiete und Planungen<br />
– Naturpark und Planungen<br />
Landschaftsbild aus W<strong>in</strong>dgutachten – Daten aus Döpel Landschaftsplanung (2006)<br />
– Klassen 4 bis 5<br />
Unzerschnittene, störungsarme Räume – Daten der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie<br />
/ Oberen Naturschutzbehörde<br />
– Räume größer 50 km 2<br />
Mensch<br />
Siedlungsbereiche – ATKIS ® und kommunale Planungen<br />
Landschaftsbild (s.o.) – Daten aus Döpel Landschaftsplanung (2006)<br />
– Klassen 4 bis 5<br />
Kultur- / Sachgüter<br />
Regional bedeutsame Kulturdenkmale/-ensembles – Daten des Thür<strong>in</strong>ger Landesamtes für Denkmalpflege und<br />
Archäologie<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
64<br />
Anhang 6<br />
Prüfschema / Bewertungsmodell Umweltauswirkungen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
65<br />
Anhang 7<br />
Steckbriefe Naturräume<br />
Steckbrief 1 – Mittelgebirge<br />
Blick vom Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge (Pumpspeicherwerk<br />
Goldisthal) nach Westen <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Wald (H<strong>in</strong>tergrund)<br />
Die Mittelgebirgslandschaften des nordwestlichen und mittleren Thür<strong>in</strong>ger Waldes, des Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge-Frankenwaldes und der nördlichen<br />
Hohen Rhön prägen als markante Höhenzüge bzw. Hochflächen das Landschaftsbild der gesamten Planungsregion. Diese <strong>in</strong> der Regel sehr<br />
waldreichen, nur selten von Rodungs<strong>in</strong>seln durchbrochenen (Hohe Rhön und nordwestliches Schiefergebirge) und stark bewegten und tief zertalten<br />
Landschaften bieten auf Grund ihrer natürlichen Standortvoraussetzungen und der vergleichsweise ger<strong>in</strong>gen Umweltbelastung e<strong>in</strong> hohes Potenzial<br />
als ökologische und rekreative Ausgleichsräume sowie bei der Nutzung regenerativer Ressourcen (Tr<strong>in</strong>kwassergew<strong>in</strong>nung, nachwachsende<br />
Rohstoffe usw.). Der Thür<strong>in</strong>ger Wald ist der Raum mit dem höchsten Waldanteil der Planungsregion. Starke nutzungsbed<strong>in</strong>gte Überprägungen der<br />
naturräumlichen Ausgangsbed<strong>in</strong>gungen bef<strong>in</strong>den sich vor allem im Bereich von Tälern mit wichtigen Kamm querenden Trassen, die oftmals durch<br />
langgezogene Siedlungsbänder gekennzeichnet s<strong>in</strong>d. Der höchste Punkt der Planungsregion liegt im Mittleren Thür<strong>in</strong>ger Wald und beträgt ca.<br />
970 m NN am Rennsteig unterhalb des Großen Beerberges. Die höchste Erhebung der Wildekopf liegt ebenfalls <strong>in</strong> diesem Naturraum und ist<br />
943 m NN hoch.<br />
Steckbrief 2 – Buntsandste<strong>in</strong>-Hügelländer<br />
Bad Salzunger Buntsandste<strong>in</strong>land: Acker- und Grünlandflächen<br />
bei Witzelroda<br />
An die nordöstlichen Mittelgebirgslandschaften schließt nach Südwesten und zum Teil nach Nordosten die Buntsandste<strong>in</strong>-Hügelländer mit den Waltershäuser<br />
Vorbergen, dem Bad Salzunger Buntsandste<strong>in</strong>land, dem Südthür<strong>in</strong>ger Buntsandste<strong>in</strong>-Waldland und dem Lengsfeld-Zillbach-Bauerbacher<br />
Bundsandste<strong>in</strong>land an. Diese durch weitgeschwungene Höhen und Täler gekennzeichneten Gebiete zeichnen sich durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensivere Nutzung<br />
des Raumes aus, als dies bei den Mittelgebirgen gegeben ist. Die armen, eher sandigen, zum Teil höher gelegenen bzw. stärker reliefierten<br />
Standorte werden überwiegend forstlich genutzt, während die etwas reicheren, z.T. tonigen, weniger geländebewegten Gebiete vorwiegend landwirtschaftlich<br />
genutzt werden. Insgesamt s<strong>in</strong>d diese Landschaften trotz des teilräumlichen Waldreichtumes offener strukturiert. E<strong>in</strong>e höhere Siedlungsdichte<br />
tritt im Übergangsbereich zum Mittleren Thür<strong>in</strong>ger Wald sowie zur Werraaue zwischen Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen und Vacha auf. Der Freiraum zwischen<br />
der Werraaue und der Vorderen Rhön ist dagegen deutlich weniger durch Siedlungs- und Infrastrukturen unterbrochen, die damit verbundene<br />
Umweltbelastung entsprechend ger<strong>in</strong>ger.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
66<br />
Steckbrief 3 – Muschelkalk-Platten und -Bergländer<br />
Kalkste<strong>in</strong>bruch Ebenau (l<strong>in</strong>ks) und Nordmannsste<strong>in</strong>e im<br />
Werratal bei Creuzburg<br />
Vom Becken des südlich liegenden Grabfeldes und des nördlich liegenden Thür<strong>in</strong>ger Beckens her steigen die welligen Hochflächen des Muschelkalkes<br />
an und bilden die Muschelkalk-Platten und -Bergländer. Die Me<strong>in</strong>iger Kalkplatten und das Schalkauer Thür<strong>in</strong>ger-Wald-Vorland bilden den<br />
zentral-südlichen Teil der Planungsregion. Von Norden streichen die Naturraumtypen des Ha<strong>in</strong>ich-Dün-Ha<strong>in</strong>leite und des Werrabergland-Hörselberge<br />
<strong>in</strong> die Planungsregion e<strong>in</strong>. Diese Kalkplatten s<strong>in</strong>d durch die Werra und ihre Zuflüsse tief zertalt und immer wieder durch Verkarstungen und<br />
steil abfallende Hänge oder sogar Felsformationen gekennzeichnet. Während die Hochflächen je nach standörtlichen Bed<strong>in</strong>gungen als Wald oder<br />
Acker genutzt werden, bilden die Übergänge zu den Talräumen e<strong>in</strong>e markante, teilweise unverwechselbare Nutzungsabfolge. Die Steilhänge s<strong>in</strong>d<br />
mit Trockenwäldern oder Magerrasen bewachsen. Die Übergänge zu den weniger steil geneigten Flächen wurden oft als Triften für die Schafhutung<br />
genutzt, während die daran anschließenden höheren Tallagen ackerbaulich geprägt s<strong>in</strong>d. Siedlungsschwerpunkte s<strong>in</strong>d die Niederungsbereiche<br />
bzw. niederungsnahen Bereiche entlang der größeren Fließgewässer <strong>in</strong>sbesondere der Werraaue. Die naturräumlichen Bed<strong>in</strong>gungen haben<br />
e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> diesen Gebieten wiederkehrende Raumnutzungsabfolge entstehen lassen, die auf Grund des kle<strong>in</strong>räumigen Wechsel der Standortbed<strong>in</strong>gungen<br />
und der darauf basierenden unterschiedlichen Nutzungsformen vielfältige Lebensraumstrukturen und e<strong>in</strong>en besonderen Artenreichtum haben<br />
entstehen lassen. Sie besitzen daher e<strong>in</strong>en hohen Wiedererkennungswert als markante Kulturlandschaftstypen. Neben der Werraaue s<strong>in</strong>d die<br />
Muschelkalk-Platten und -Bergländer die Räume mit dem größten Anteil bei der Sicherung der regionalen Versorgung mit Massenbaurohstoffen.<br />
Steckbrief 4 – Basaltkuppenland<br />
Basaltkegel und -platten <strong>in</strong> der Vorderrhön bei Geisa (Vordergrund)<br />
Im westlichsten Teil der Planungsregion nördlich der Hohen Rhön schließt sich die Vorderrhön als Teil des Naturraumtypes Basaltkuppenland an.<br />
Durch die flächenhaft dom<strong>in</strong>ierenden Kalkplatten von den standörtlichen Voraussetzungen her ähnlich wie das Me<strong>in</strong><strong>in</strong>ger und das Schalkauer Kalkgebiet,<br />
besitzt die Vorderrhön durch die aus dem Kalkplatten herausragende Basaltkegel- und Basaltplattenberge e<strong>in</strong>e ganz besondere landschaftliche<br />
Prägung. Das Gebiet wird von den meist von Wald bestandenen Kuppen dom<strong>in</strong>iert, ist eng zertalt und mäßig stark reliefiert. Bed<strong>in</strong>gt durch<br />
den Basalte<strong>in</strong>fluss und den häufigen Geste<strong>in</strong>s- und Expositionswechsel bis zu den von Sandste<strong>in</strong> bee<strong>in</strong>flussten Talauen der Fließgewässer ist es<br />
standörtlich sehr abwechslungsreich, was durch die darauf angepasste Nutzung e<strong>in</strong>e vielfältig strukturierte Kulturlandschaft eigenen Charakters mit<br />
weiträumige Blickbeziehungen hat entstehen lassen. Diese Bed<strong>in</strong>gungen und die relativ ger<strong>in</strong>ge Siedlungsdichte verbunden mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren<br />
Dynamik der Landschaftsveränderung begründen den besonderen Artenreichtum und die besondere landschaftliche Attraktivität dieses Raumes.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
67<br />
Steckbrief 5 – Ackerhügelländer<br />
Thür<strong>in</strong>ger Grabfeld bei Nordheim<br />
Im nordöstlichsten (Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügelland) und im südlichsten (Grabfeld) Teil der Planungsregion bef<strong>in</strong>den sich die vor allem ackerbaulich<br />
genutzten, welligen, teilweise flachen Gebiete des Naturraumtypes Ackerhügelländer. Diese vergleichsweise waldarmen, besonders bei Lößbedeckung<br />
fruchtbaren Ackerbaugebiete werden nur durch kle<strong>in</strong>flächige meist auf Muschelkalkaufragungen oder Sandste<strong>in</strong>keuperhügeln stockende<br />
Wald<strong>in</strong>seln unterbrochen. Lediglich im Grabfeld nehmen diese Waldflächen auf den <strong>in</strong> die Keuperlandschaft e<strong>in</strong>gestreuten Basaltkuppen (z.B.<br />
Gleichberge) größere Areale e<strong>in</strong>. Die nutzungsbed<strong>in</strong>gte Überprägung wird <strong>in</strong> diesen Räumen weniger durch e<strong>in</strong> dichtes Siedlungsnetz als vielmehr<br />
durch die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt, die, bed<strong>in</strong>gt durch die günstigen Standortbed<strong>in</strong>gungen (hochproduktive Böden), auf<br />
den ebeneren Flächen zu e<strong>in</strong>er umfassenden Zurückdrängung naturnaher Strukturen geführt hat.<br />
Steckbrief 6 – Auen und Niederungen<br />
Werra mit Frühjahrshochwasser bei Bad Salzungen, Blick <strong>in</strong><br />
Richtung Barchfeld / Thür<strong>in</strong>ger Wald<br />
Entlang der von Südost nach Nordwest (Werraaue Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen – Vacha) und später <strong>in</strong> nördliche Richtung (Werraaue Gerstungen) den zentralen Teil<br />
der Planungsregion querenden Werra und der im östlichsten Teil aus dem Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge nach Süd abfließenden Ste<strong>in</strong>ach (Ste<strong>in</strong>achaue)<br />
haben sich nach dem Austritt aus dem Gebirge mehrere hundert Meter teilweise bis über e<strong>in</strong>en Kilometer breite Auen und Niederungen gebildet.<br />
Diese quartäre Talauen und auslaugungsbed<strong>in</strong>gte Niederungen waren ehemals stark vernässt und wurden regelmäßig nahezu <strong>in</strong> ihrer gesamten<br />
Breite periodisch überflutet. Durch Siedlungstätigkeiten, Meliorationen, Hochwasserschutzmaßnahmen u.ä. wurden die ökologischen Funktionen<br />
der Talauen und ihrer Niederungen erheblich e<strong>in</strong>geschränkt. Heute werden sie überwiegend landwirtschaftlich als Grünland genutzt; der<br />
Waldflächenanteil ist bis auf Ufer begleitende Saumstrukturen äußerst ger<strong>in</strong>g. Im Bereich der Werraaue zwischen Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen und Vacha ist die nutzungsbed<strong>in</strong>gte<br />
Belastung dieses Naturraumes vor allem durch Siedlungstätigkeiten und Rohstoffabbau am größten. Besonders der Rohstoffabbau<br />
führte zu e<strong>in</strong>er sowohl qualitativen (Salzlast durch Kalibergbau) als auch quantitativen (Flächenbeanspruchung durch Kiesabbau) Belastung dieses<br />
Gebietes. Nach wie vor besitzen die großen Auen und Talräume aber e<strong>in</strong>e herausragende Bedeutung beim Erhalt der natürlichen Leistungs- und<br />
Funktionsfähigkeit der Region („Landschaftsadern“ für ökosystemare Austauschprozesse), der Nutzungsfähigkeit der verschiedenen Naturgüter<br />
(z.B. Wasserressourcen, Massenbaurohstoffe), der Risiko- und Gefahrenvorsorge gegenüber Naturkatastrophen (Hochwasserschutz) und der Erholungseignung<br />
(z.B. Wasser- und Angelsport). Die bei Fehrenbach im Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge entspr<strong>in</strong>gende Werra gehört e<strong>in</strong>schließlich ihres<br />
E<strong>in</strong>zugsgebietes zum Flusssystem der Weser, während die bei Neuhaus am Rennweg ebenfalls im Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge entspr<strong>in</strong>gende Ste<strong>in</strong>ach<br />
über den Ma<strong>in</strong> zum Flusssystem des Rhe<strong>in</strong>es gehört.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen
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Steckbrief 7 – Zechste<strong>in</strong>gürtel an Gebirgsrändern<br />
Zechste<strong>in</strong>gürtel bei Eckardtshausen (rechts im H<strong>in</strong>tergrund<br />
die Wartburg)<br />
Am nördlichen Südwestrand des Thür<strong>in</strong>ger Waldes im Übergang zu den Buntsandste<strong>in</strong>-Hügelländern verläuft e<strong>in</strong> ca. 1 bis 2 km breiter und etwa<br />
50 km langer, dem Naturraumtyp Zechste<strong>in</strong>gürtel an Gebirgsrändern zuzuordnender Streifen aus Sedimenten des Zechste<strong>in</strong>es (Zechste<strong>in</strong>gürtel<br />
Bad Liebenste<strong>in</strong>). Das Relief entspricht dem e<strong>in</strong>es verdeckten Karstes. Es ist meist stark bewegt mit Felsbildungen, Erdfällen, Höhlen, Senken und<br />
anderen Karstersche<strong>in</strong>ungen. Dieser als Berg- und Hügelland <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung tretende Raum ist stärker bewaldet und besitzt mit e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>räumigen<br />
Wechsel landwirtschaftlich unterschiedlich genutzter Flächen e<strong>in</strong>en eigenen Charakter als Kulturlandschaftstyp mit e<strong>in</strong>er entsprechend hohen<br />
Erholungseignung. Die besonderen standörtlichen Voraussetzungen bed<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der jeweiligen Nutzung e<strong>in</strong> Lebensraummosaik,<br />
welches die Grundlage für e<strong>in</strong>e hohe biologische Vielfalt bietet. Im nördlichen (Stadt Eisenach) und im südlichen Bereich (Grenzlage zum mittleren<br />
Thür<strong>in</strong>ger Wald, s.o.) nimmt die siedlungsbezogene Nutzungs<strong>in</strong>tensität und damit verbundenen Umweltbelastungen zu.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen