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Broschüre 20 Jahre Regionale Planungsgemeinschaften in Thüringen

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<strong>Regionale</strong><br />

<strong>Regionale</strong><br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

geme<strong>in</strong>schaft<br />

geme<strong>in</strong>schaft<br />

<strong>Regionale</strong><br />

geme<strong>in</strong>schaft<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>20</strong><strong>Jahre</strong><br />

<strong>Regionale</strong><br />

<strong>Regionale</strong><br />

Planungs-<br />

Planungs-<br />

Planungs-<br />

Planungs-<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

geme<strong>in</strong>schaft<br />

<strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


<strong>20</strong><strong>Jahre</strong><br />

<strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


1<br />

VORWORT<br />

Gehe nicht nur die glatten Straßen. Gehe Wege, die noch niemand g<strong>in</strong>g,<br />

damit du Spuren h<strong>in</strong>terlässt und nicht nur Staub.<br />

Anto<strong>in</strong>e de Sa<strong>in</strong>t-Exupéry<br />

Vor <strong>20</strong> <strong>Jahre</strong>n gab es noch ke<strong>in</strong>en i-Pod, das World Wide Web wurde gerade geboren und das erste Mobiltelefon<br />

feierte se<strong>in</strong>en achten Geburtstag. Die Entwicklung zu e<strong>in</strong>er Informations- und Dienstleistungsgesellschaft<br />

stand mehr oder weniger noch am Anfang. Der erste kommerzielle W<strong>in</strong>denergiepark <strong>in</strong> Deutschland erzeugte<br />

gerade e<strong>in</strong>mal seit drei <strong>Jahre</strong>n alternativen Strom. Im Jahr 1991 wurde aber bereits das Strome<strong>in</strong>speisungsgesetz<br />

beschlossen, der Vorläufer des heutigen Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Auch für das Jahr 1991 gab es<br />

schon den Vogel des <strong>Jahre</strong>s (Rebhuhn), den Baum des <strong>Jahre</strong>s (Sommerl<strong>in</strong>de) und die Orchidee des <strong>Jahre</strong>s<br />

(Kle<strong>in</strong>es Knabenkraut). Der demographische Wandel war bereits sichtbar, zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> den Zahlenreihen der<br />

Statistiker. Dem gesellschaftlichen Umbruch <strong>in</strong> den neuen Bundesländern folgte e<strong>in</strong>e erste Phase der adm<strong>in</strong>istrativen<br />

Konsolidierung.<br />

Vieles war neu und gewöhnungsbedürftig, eröffnete aber auch Freiheiten und Möglichkeiten experimentellen<br />

Handelns. Kennzeichnend für die Regionalplanung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen waren von Anfang an, trotz zum Teil unterschiedlicher<br />

Sichtweisen und unterschiedlicher (geographischer) Herkunft, das Bemühen um e<strong>in</strong> Mite<strong>in</strong>ander,<br />

die geme<strong>in</strong>same Suche nach Lösungen und das geme<strong>in</strong>same E<strong>in</strong>treten für erkannte Planungsnotwendigkeiten.<br />

Trotz des häufigen Wechsels der Zuständigkeiten für die Landes- und Regionalplanung – <strong>in</strong>sgesamt bei bisher<br />

fünf verschiedenen M<strong>in</strong>isterien bzw. der Staatskanzlei adm<strong>in</strong>istrativ verortet – und trotz des damit verbundenen<br />

unterschiedlichen Stellenwertes hat sich die Regionalplanung über die vier Planungsregionen h<strong>in</strong>weg e<strong>in</strong><br />

sachorientiertes und dialogbereites Selbstverständnis bewahrt. Auch deswegen waren und s<strong>in</strong>d die <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> e<strong>in</strong> wichtiger und verlässlicher Partner bei der räumlichen Gestaltung und Entwicklung<br />

Thür<strong>in</strong>gens.<br />

Es gibt Herausforderungen, die begleiten e<strong>in</strong>en das ganze Leben und es gibt Herausforderungen, denen man<br />

sich erst neu stellen muss. Dies gilt natürlich auch für Institutionen wie die Regionalplanung. Obwohl die Regionalplanung<br />

oft an ihren Misserfolgen gemessen wird und nicht an ihrer latenten, kont<strong>in</strong>uierlichen Wirkung auf<br />

die planerischen Entscheidungen der im Raum agierenden Akteure, ist sie doch e<strong>in</strong>deutig als e<strong>in</strong> Erfolgsmodell<br />

zu bewerten.<br />

Die Regionalplanung ist e<strong>in</strong> strategisches Instrument zur gesellschaftlichen Raumnutzung. Damit ist sie natürlich<br />

auch abhängig von politischen Entscheidungen, gesellschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, technischen Entwicklungen<br />

und gesamträumlichen Trends. Sie plant aber nicht nur, sondern wirft auch – manchmal unangenehme<br />

– Fragen auf, moderiert und <strong>in</strong>itiiert. Sie nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zur Steuerung der<br />

räumlichen Entwicklung mit Blick auf das Ganze. Denn was wäre, wenn es ke<strong>in</strong>e Regionalplanung, ke<strong>in</strong>e Koord<strong>in</strong>ierung<br />

der unterschiedlichsten Interessenlagen an den Raum gäbe, jeder nur sich selbst verpflichtet fühlte,<br />

Verantwortung e<strong>in</strong> nur sektoral verstandener und räumlich eng begrenzter Begriff wäre? Dann müsste man die<br />

Regionalplanung wohl neu erf<strong>in</strong>den.<br />

Aber auch die Regionalplanung darf nicht stehen bleiben und muss sich auf die zukünftigen Herausforderungen<br />

e<strong>in</strong>stellen. Dazu bedarf es nicht neuer Regularien, sondern vor allem planerischer Kreativität. Die Bereitschaft<br />

zum Erkennen und Lösen der anstehenden Probleme ist die Grundvoraussetzung und gleichzeitig Wesensmerkmal<br />

jeder strategisch orientierten Planung. Sie benötigt dafür aber auch die entsprechende Unterstützung<br />

und die Umsetzungsbereitschaft aller Beteiligten. Die Wirksamkeit des Instrumentes Regionalplanung<br />

ist letztendlich abhängig vom Gestaltungswillen der gesellschaftlichen Entscheidungsträger.<br />

Rückblickend auf die letzten <strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> kann sich das, was wir geme<strong>in</strong>sam erreicht haben, wirklich sehen lassen.<br />

Daher sei an dieser Stelle allen Mitstreitern und Weggefährten gedankt, die die Regionalplanung <strong>in</strong> all den <strong>Jahre</strong>n<br />

unterstützt und im konstruktiv-kritischen Dialog begleitet und gefördert haben.<br />

Peter Hengstermann Dr. Benno Kaufhold Ralf Luther Mart<strong>in</strong>a Schwe<strong>in</strong>sburg<br />

Präsident der<br />

<strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

Präsident der<br />

<strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Präsident der<br />

<strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

Präsident<strong>in</strong> der<br />

<strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


2<br />

REGIONALPLANUNG WARUM?<br />

Freiheit ist der Zwang, sich entscheiden zu müssen.<br />

José Ortega y Gasset<br />

Orig<strong>in</strong>äre Aufgabe der Regionalplanung – als übergeordnete, fachübergreifende, koord<strong>in</strong>ierende<br />

Raumordnung auf der Ebene von Regionen – ist es, e<strong>in</strong>en langfristig orientierten Rahmen zur Ordnung,<br />

Sicherung und Entwicklung e<strong>in</strong>er Region vorzugeben und an dessen Verwirklichung mitzuwirken.<br />

Diesem langfristig ausgerichteten Rahmen steht die zum Teil nach wie vor hohe Dynamik der <strong>Regionale</strong>ntwicklung<br />

bei den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zunächst<br />

eigentlich entgegen. Gerade <strong>in</strong> der Bewältigung dieses verme<strong>in</strong>tlichen Gegensatzes strategisch-konzeptioneller<br />

Raumplanung zur immer kurzfristiger sich ändernden räumlichen Entwicklung<br />

lag und liegt die zentrale Herausforderung an die Regionalplanung.<br />

Die dabei erreichte Kont<strong>in</strong>uität zu sichern, flexible Rahmenbed<strong>in</strong>gungen der regionalen Ordnung, Sicherung<br />

und Entwicklung verb<strong>in</strong>dlich vorzugeben, war und ist der Anspruch der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

als Träger der Regionalplanung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen.<br />

RAUMENTWICKLUNG …<br />

Wir leben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zeit epochaler Wandlungen. Seit Grenzöffnung und Wiedervere<strong>in</strong>igung wird die wirtschaftliche,<br />

soziale und damit auch räumliche Entwicklung <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den neuen Bundesländern geprägt von<br />

e<strong>in</strong>em umfassenden Strukturwandel bis h<strong>in</strong> zu radikalen Strukturbrüchen. Globalisierung der Märkte und der<br />

Produktion, Mobilität der Bevölkerung als deren Folge wie Bed<strong>in</strong>gung und die umfassenden Entwicklungen im<br />

Bereich der Telekommunikation und des technischen Fortschrittes allgeme<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d nur e<strong>in</strong>ige Begleitersche<strong>in</strong>ungen<br />

des Wandels, generieren Chancen, aber zunehmend auch Risiken für die Raumentwicklung.<br />

Bestehende Chancen der <strong>Regionale</strong>ntwicklung, wie – um nur e<strong>in</strong>ige zu nennen – die Vielfalt der Natur und<br />

Landschaften, große Flächenreserven durch Nachnutzung und Konversion, neuerrichtete, qualitativ hochwertige<br />

Infrastruktur, lassen sich nur e<strong>in</strong>er In-Wert-Setzung zuführen, wenn auch die durchaus vorhandenen Problemstellungen<br />

gelöst, oder zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> ihrer Wirkung abgeschwächt werden. Größter Handlungsbedarf<br />

besteht dabei vor allem im Bereich der demographischen Entwicklung mit den sich gegenseitig bed<strong>in</strong>genden<br />

Hauptbestandteilen Bevölkerungsrückgang – Abwanderung sowie negative natürliche Reproduktion – und<br />

Überalterung. Was nützt etwa die hochwertige Infrastruktur, wenn niemand mehr da ist, sie zu nutzen?<br />

In den letzten <strong>Jahre</strong>n h<strong>in</strong>zugekommen ist e<strong>in</strong> weiteres wichtiges Themenfeld der <strong>Regionale</strong>ntwicklung: Die<br />

Nutzung und Umstellung auf regenerative Energiequellen <strong>in</strong> der Versorgung der Bevölkerung mit Wärme und<br />

Strom ist heute aktueller denn je.<br />

Die raumstrukturelle Entwicklung <strong>in</strong> den neuen Bundesländern wurde und wird zum Teil auch zukünftig besonders<br />

geprägt durch zwei zentrale, sich gegenseitig bed<strong>in</strong>gende Leitbilder: Bei den Lebens- und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen<br />

den Anschluss an die alten Bundesländer zu schaffen und dann auch zu halten sowie – v.a. <strong>in</strong> den<br />

noch vorhandenen defizitären Bereichen (u.a. Gewerbe, Infrastruktur und Technologie) – weiterh<strong>in</strong> Wachstumspotentiale<br />

zu generieren und zu nutzen.<br />

In den zwei Jahrzehnten nach der Grenzöffnung und Wiedervere<strong>in</strong>igung der beiden deutschen Staaten wurde<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen dazu zweifellos Enormes geleistet und hervorragende Ergebnisse erreicht. Die wirtschaftliche,<br />

soziale und ökologische Entwicklung des Freistaates wurde auf den Weg h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er weitestgehenden Angleichung<br />

der Lebensbed<strong>in</strong>gungen an den bundesdeutschen Durchschnitt gebracht. Dies ist umso mehr hervorzuheben,<br />

da die alten Bundesländer zur Erreichung dieses Standards mehrere Jahrzehnte zur Verfügung<br />

hatten. Es war also e<strong>in</strong> Vorsprung wett zu machen und dies <strong>in</strong> möglichst kurzer Zeit. Vor allem <strong>in</strong> den 1990er<br />

<strong>Jahre</strong>n resultierte aufgrund dieser Notwendigkeiten <strong>in</strong> allen Bereichen – Siedlungsstruktur, Wirtschaft, Gesellschaft,<br />

Umwelt und Naturschutz – e<strong>in</strong> immenser Entwicklungsdruck. Diesen galt es <strong>in</strong> die richtigen Bahnen zu<br />

lenken – bei sich andeutenden Fehlentwicklungen e<strong>in</strong>zudämmen, bei ger<strong>in</strong>gen Entwicklungen auch umzuleiten.<br />

Das Gesicht des Raumes, se<strong>in</strong>er Landschaften, Städte und Dörfer ändert sich durch Erneuerungs-, Erhaltungsund<br />

Umbaumaßnahmen, aber auch durch den zunehmenden Leerstand von Bausubstanz, rapide – nicht immer<br />

bestehenden Strukturen und Ausgangsbed<strong>in</strong>gungen angepasst und e<strong>in</strong>em monotonen E<strong>in</strong>heitsbild zustrebend.<br />

Es besteht daher die Notwendigkeit zur querschnittsorientierten Koord<strong>in</strong>ierung der lokalen und regionalen<br />

Entwicklung.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


… BRAUCHT REGIONALPLANUNG<br />

Erste Ansatzpunkte zu e<strong>in</strong>er Koord<strong>in</strong>ierung von Nutzungen bieten die Fachpolitiken und -planungen, die für<br />

ihren Bereich Abstimmungen zur Intensität und zu Größenordnungen vornehmen, ausgerüstet mit eigenen gesetzlichen<br />

Aufgaben und Instrumenten, wie unter anderem die Flurneuordnung, Landentwicklung, Schulnetzplanung,<br />

Verkehrsplanung usw. Umweltbehörden koord<strong>in</strong>ieren den Schutz sehr unterschiedlicher Bereiche,<br />

wie Tr<strong>in</strong>kwassersicherung, Immissionsschutz, Altlastenentsorgung oder Naturschutz, im Rahmen e<strong>in</strong>es vernetzten<br />

Systemes von Schutzgebietsausweisungen. Viele dieser fachplanerischen Vorgaben wirken sich auf die<br />

räumliche Entwicklung aus, können diese steuernd bee<strong>in</strong>flussen. Fachliche Abstimmung ist aber nicht unbed<strong>in</strong>gt<br />

e<strong>in</strong>e räumliche Abstimmung, da für die Teilräume nur zu e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>gen Maß e<strong>in</strong>e direkte Koord<strong>in</strong>ation<br />

zwischen den Fachplanungen, also fachübergreifend erfolgt.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den – egal ob Großstadt im Verdichtungsraum oder ländliche Kle<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>de – s<strong>in</strong>d, ausgerüstet<br />

mit der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungshoheit und Allzuständigkeit für ihr Gebiet,<br />

e<strong>in</strong>e weitere Basis der Abstimmung von Raumnutzungen. Im Rahmen ihrer Planungen und Maßnahmen müssen<br />

die Geme<strong>in</strong>den zu e<strong>in</strong>er harmonischen Entwicklung all die Nutzungs<strong>in</strong>teressen auf Flächen ihres Geme<strong>in</strong>degebietes<br />

abstimmen, also fachlich und räumlich koord<strong>in</strong>ieren. Das maßgebliche Instrument dazu ist die Bauleitplanung<br />

auf Grundlage des Baugesetzbuches. Sie endet jedoch an den Geme<strong>in</strong>degrenzen: Wenn benachbarte<br />

Geme<strong>in</strong>den unterschiedliche Wege der Entwicklung gehen wollen, sie dabei auf die Planungshoheit für ihr<br />

Gebiet pochen und die notwendigen Planungen und Maßnahmen sich trotz des Abstimmungsgebotes kommunaler<br />

Bauleitplanungen – das ke<strong>in</strong>esfalls das Allheilmittel der Vermeidung von Nutzungskonflikten ist – unweigerlich<br />

überschneiden, stellt sich die Grundfrage der Entwicklung von Nutzungen im Raum: Welche Nutzung<br />

ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Teilraum wichtiger, zukunftsorientierter, die Entwicklung fördernder oder verträglicher<br />

und wie lassen sich auf dieser Basis Nutzungskonflikte weitgehend verh<strong>in</strong>dern, <strong>in</strong>sbesondere bevor<br />

sie die Gerichte beschäftigen?<br />

3<br />

Es bedarf zu e<strong>in</strong>er harmonischen Raumentwicklung und konkret zur Verortung von Nutzungen unter kommunalen<br />

und fachlichen Gesichtspunkten – und zwar diese vorbereitend, bevor Nutzungskonflikte und Zuordnungsprobleme<br />

entstehen – e<strong>in</strong>er übergeordneten, überfachlichen und damit neutralen Institution. Raumordnung,<br />

Landes- und Regionalplanung s<strong>in</strong>d klassische Beispiele für e<strong>in</strong>e solche „Gesamtschau“. Die Ziele und<br />

Grundsätze der Raumordnung <strong>in</strong> Raumordnungsplänen klären die Bedürfnisse e<strong>in</strong>es Gesamtraumes und machen<br />

zugleich gegenseitige Abhängigkeiten deutlich. Dadurch wächst die Erkenntnis, dass das Wohlergehen<br />

des E<strong>in</strong>zelnen, e<strong>in</strong>es Unternehmens oder e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de unmittelbar mit dem Wohlergehen des ganzen Planungsraumes<br />

zusammenhängt.<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


4<br />

DIE SYSTEMATIK DER RAUMORDNUNG<br />

Der föderale Staatsaufbau spiegelt sich <strong>in</strong> der Systematik der Raumordnung wider.<br />

• Bundesraumordnung – Ursprünglich kam der Bundesebene die Rahmengesetzgebungskompetenz im Bereich<br />

der Raumordnung zu. An der Grundaufgabe der Festlegung gesetzlicher und fachspezifischer Grundlagen<br />

hat die mittlerweile – <strong>in</strong> Folge der Föderalismusreform <strong>20</strong>06 – vorgenommene Zuordnung der Raumordnung<br />

zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes zunächst nichts geändert. Diese Aufgabe wird<br />

auch weiterh<strong>in</strong> der wesentliche Bestandteil der Bundesraumordnung bleiben, wenn auch die Bundesländer<br />

<strong>in</strong> ihren Landesplanungsgesetzen abweichende Regelungen treffen können.<br />

Die durch die Föderalismusreform notwendig gewordene Neufassung des Raumordnungsgesetzes sieht zudem<br />

vor, dass das zuständige Bundesm<strong>in</strong>isterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung e<strong>in</strong>zelne Grundsätze<br />

der Raumordnung nach § 2 Abs. 2 ROG für die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes durch<br />

Grundsätze <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Raumordnungsplan konkretisieren kann (§ 17 Abs. 1 ROG), Raumordnungspläne für<br />

das Bundesgebiet mit Festlegungen zu länderübergreifenden Standortkonzepten für See- und B<strong>in</strong>nenhäfen<br />

sowie für Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anb<strong>in</strong>dung aufstellen kann (§ 17 Abs. 2 ROG) und<br />

für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone e<strong>in</strong>en Raumordnungsplan als Rechtsverordnung aufstellt<br />

(§ 17 Abs. 3 ROG).<br />

• Landesplanung – Die Bundesländer (genauer die Flächen-Bundesländer) füllen – im Rahmen der konkurrierenden<br />

Gesetzgebung – die gesetzlichen Grundlagen mit Landesplanungsgesetzen sowie entsprechenden<br />

Durchführungsverordnungen aus und formulieren den Rahmen für die überregionale Ordnung, Sicherung<br />

und Entwicklung des Landesgebietes, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Form von Zielen und Grundsätzen <strong>in</strong> Landes-Raumordnungsplänen<br />

(Landesentwicklungspläne/-programme).<br />

• Regionalplanung – Die Regionalplanung als Teil der Landesplanung konkretisiert und füllt deren Vorgaben<br />

für ihren Planungsraum aus. Da <strong>in</strong> der Regel kommunal getragen, nimmt die Regionalplanung auch e<strong>in</strong>e<br />

wichtige allgeme<strong>in</strong> abstimmende Rolle <strong>in</strong> der <strong>Regionale</strong>ntwicklung e<strong>in</strong>. Sie ist damit die Ebene im System<br />

der Raumordnung, <strong>in</strong> der die direkte Koord<strong>in</strong>ation und Moderation der Entwicklung von Raumnutzungen<br />

vorgenommen wird.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


5<br />

GRUNDLAGEN UND ORGANISATION DER REGIONALPLANUNG IN THÜRINGEN<br />

Man muss sicher auf festem Boden gehen können,<br />

ehe man mit dem Seiltanzen beg<strong>in</strong>nt.<br />

Henri Matisse<br />

E<strong>in</strong> Garant für die rasche Vorhaltung verb<strong>in</strong>dlicher Rahmenvorgaben für die <strong>Regionale</strong>ntwicklung im<br />

Freistaat Thür<strong>in</strong>gen war die frühzeitige Schaffung formaler und <strong>in</strong>stitutioneller Voraussetzungen für<br />

die Regionalplanung. Es galt dabei, den gesetzlichen Vorgaben ebenso zu entsprechen, wie auch<br />

die Möglichkeiten zur Schaffung flexibler und problemadäquater Verwaltungsstrukturen auszuschöpfen.<br />

Bereits 1991 waren mit dem Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetz und dem Abschluss des<br />

Aufbaues entsprechender Verwaltungsstrukturen die Grundlagen e<strong>in</strong>er funktionierenden Landesund<br />

Regionalplanung geschaffen, die sich <strong>in</strong> den folgenden <strong>Jahre</strong>n bewährt hat.<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Das Raumordnungsrecht wird, dem Aufbau und Ansatz der Raumordnung entsprechend, gebildet aus e<strong>in</strong>em –<br />

im Rahmen der Vorgaben des Grundgesetzes – eng verzahnten Rechtssystem aus Raumordnungsgesetz und<br />

Landesplanungsgesetzen sowie den benachbarten Fachgesetzen (vor allem Baugesetzbuch und Umweltgesetzgebung):<br />

• Mit der Regelung der Gesetzgebungskompetenz bestimmt das Grundgesetz das rechtssystematische Verhältnis<br />

zwischen Bundesgesetz und den Ländergesetzen im Bereich des Rechtes der Raumordnung. Nach<br />

der Föderalismusreform <strong>20</strong>06 – hier <strong>in</strong>sbesondere den Änderungen <strong>in</strong> Art. 72 GG – unterliegt das Recht<br />

der Raumordnung nunmehr der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Dies ist doch e<strong>in</strong>e wesentliche<br />

Änderung zu der bisher gültigen Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes, die komplett entfallen<br />

ist.<br />

Ohne auf die angesprochene enge Verzahnung des<br />

Rechtes der Raumordnung auf Bundes- und Landesebene<br />

völlig zu verzichten, gibt <strong>in</strong>sbesondere Art. 72<br />

Abs. 3 GG vor, dass die Bundesländer, soweit der<br />

Bund von se<strong>in</strong>er Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch<br />

gemacht hat, <strong>in</strong> ihren Landesplanungsgesetzen<br />

abweichende Regelungen treffen können, was<br />

wesentlich zu deren Bedeutungsgew<strong>in</strong>n, aber auch<br />

e<strong>in</strong>er erhöhten Flexibilisierung h<strong>in</strong>sichtlich landesspezifischer<br />

Regelungsbedarfe beitragen soll.<br />

• Das Raumordnungsgesetz – erstmals aufgelegt im<br />

<strong>Jahre</strong> 1965 – war, von e<strong>in</strong>igen kle<strong>in</strong>en Änderungen<br />

abgesehen, gut drei Jahrzehnte unverändert geblieben.<br />

1990 wurde es auch <strong>in</strong> der ehemaligen DDR<br />

rechtsgültig. E<strong>in</strong>e erste Überprüfung und Neuordnung<br />

brachte der tiefgreifende Wandel der späten<br />

1980er und frühen 1990er <strong>Jahre</strong> <strong>in</strong> Europa und die<br />

Wiedervere<strong>in</strong>igung Deutschlands mit sich. Ziel war es,<br />

das Recht der Raumordnung der geänderten Aufgabenstellung<br />

von Raumordnung, Landes- und Regionalplanung<br />

<strong>in</strong> dieser Zeit anzupassen. Diese erste<br />

grundlegende Reformierung des Raumordnungsgesetzes<br />

erfolgte im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches<br />

als Art. 2 des Bau- und Raumordnungsgesetzes<br />

1998 (BauROG vom 18.08.1997).<br />

Die <strong>20</strong>06 wirksam gewordene Föderalismusreform<br />

erforderte <strong>20</strong>08 e<strong>in</strong>e grundsätzliche Novellierung<br />

des Raumordnungsgesetzes. Die aktuellste Änderung<br />

des Raumordnungsgesetzes erfolgte durch Art. 9 des<br />

Gesetzes vom 31.07.<strong>20</strong>09 (BGBl I S. 2585).<br />

1990<br />

… E<strong>in</strong>führung des Bundes-Raumordnungsgesetzes <strong>in</strong> der ehemaligen DDR<br />

… Ländere<strong>in</strong>führungsgesetz<br />

1991<br />

… Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetzes (ThLPlG)<br />

… Thür<strong>in</strong>ger Landesregionenverordnung<br />

1993<br />

… Landesentwicklungsprogramm Thür<strong>in</strong>gen<br />

1994<br />

… Thür<strong>in</strong>ger Neugliederungsgesetz (ThürNGG)<br />

1998<br />

… Novellierung des Raumordnungsgesetzes als Teil des Bau- und Raumordnungsgesetzes<br />

(BauROG)<br />

… Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung der <strong>Regionale</strong>ntwicklung<br />

<strong>20</strong>00<br />

… Fortschreibung der Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung der <strong>Regionale</strong>ntwicklung<br />

<strong>20</strong>01<br />

… Novellierung des Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG)<br />

<strong>20</strong>04<br />

… Landesentwicklungsplan Thür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>20</strong>07<br />

… Novellierung des Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG)<br />

<strong>20</strong>08<br />

… Novellierung des Raumordnungsgesetzes durch das Gesetz zur Neufassung<br />

des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften<br />

<strong>20</strong>09<br />

… Änderung des Landesentwicklungsplanes Thür<strong>in</strong>gen <strong>20</strong>04 durch Verordnung<br />

… aktuellste Änderung des Raumordnungsgesetzes durch Art. 9 des Gesetzes<br />

<strong>20</strong>11<br />

… Novellierung des Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) steht an<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


6<br />

• Das Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetz ist erstmals am 05.08.1991 <strong>in</strong> Kraft getreten. Es hat dazu beigetragen,<br />

dass die vielfältigen Anforderungen an den Raum und die Nutzung des Landes <strong>in</strong> der besonderen Situation<br />

e<strong>in</strong>er völlig gewandelten Gesellschaftsordnung s<strong>in</strong>nvoll gesteuert und die räumliche Entwicklung<br />

koord<strong>in</strong>iert werden konnte. In der Organisation <strong>in</strong>sbesondere der Regionalplanung hat es von Anfang an<br />

die subsidiare, kommunal verfasste Mitgestaltung favorisiert. So ist es <strong>in</strong> relativ kurzer Zeit gelungen, e<strong>in</strong><br />

funktionierendes System der Raumordnung und Landesplanung zu errichten und <strong>in</strong> Raumordnungsplänen<br />

Ziele und Grundsätze der Raumordnung festzulegen, die e<strong>in</strong>e geordnete und tragfähige Entwicklung des<br />

Freistaates Thür<strong>in</strong>gen und se<strong>in</strong>er vier Planungsregionen ermöglicht haben.<br />

Nach e<strong>in</strong>er zwischenzeitlichen Novellierung <strong>20</strong>01 wurde die aktuelle Fassung des Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetzes<br />

am 15.05.<strong>20</strong>07 neu aufgelegt, e<strong>in</strong>e Novellierung steht <strong>20</strong>11 an.<br />

INSTITUTIONEN DER LANDES- UND REGIONALPLANUNG<br />

Landesplanungsbehörden<br />

Die Landesplanung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen ist <strong>in</strong>stitutionell zweistufig aufgebaut:<br />

• Oberste Landesplanungsbehörde ist das für die Landesplanung zuständige M<strong>in</strong>isterium – zurzeit das Thür<strong>in</strong>ger<br />

M<strong>in</strong>isterium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Sie gibt rechtliche und übergeordnete fachliche<br />

Rahmenfestlegungen zur Landesplanung vor und stellt <strong>in</strong>sbesondere die Ziele und Grundsätze der<br />

Raumordnung auf Ebene des gesamten Freistaates <strong>in</strong> Form des Landesentwicklungsprogrammes auf. Die<br />

derzeit geltende Fassung des Landesentwicklungsprogrammes – als Landesentwicklungsplan – stammt aus<br />

dem Jahr <strong>20</strong>04. Des Weiteren hat die Oberste Landesplanungsbehörde unter anderem die Aufgabe,<br />

Rechtsverordnungen im Bereich der Landes- und Regionalplanung zu erlassen (z.B. zur Zusammensetzung<br />

und Organisation des Landesplanungsbeirates), die Regionalpläne zu genehmigen und auf die Verwirklichung<br />

der Raumordnungspläne h<strong>in</strong>zuwirken.<br />

• Obere Landesplanungsbehörde ist das Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt. Die Obere Landesplanungsbehörde<br />

nimmt verschiedene Aufgabenbündel wahr, so <strong>in</strong>sbesondere die Führung des Raumordnungskatasters<br />

des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen, seit Anfang des <strong>Jahre</strong>s <strong>20</strong>00 die Funktion als Bewilligungsstelle im Rahmen<br />

der Durchführung der Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung der <strong>Regionale</strong>ntwicklung (unter anderem <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte)<br />

sowie die Durchführung von Raumordnungsverfahren bzw. Landesplanerische Abstimmungen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt sie als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu bauleitplanerischen Verfahren<br />

der Geme<strong>in</strong>den bzw. fachplanerischen Genehmigungsverfahren ab und führt die Verfahren zur Abweichung<br />

von e<strong>in</strong>em Ziel der Raumordnung <strong>in</strong> den Regionalplänen (Zielabweichungsverfahren) durch.<br />

Neben der Analyse, Erarbeitung, Abstimmung und praktischen Umsetzung von formalen, <strong>in</strong>haltlichen und<br />

methodischen Grundlagen der Regionalplanung und <strong>Regionale</strong>ntwicklung, wird zudem durch die Obere<br />

Landesplanungsbehörde die Verfahrensführung, Entwurfserarbeitung und -abstimmung der Regionalpläne<br />

der vier Planungsregionen Thür<strong>in</strong>gens koord<strong>in</strong>iert. Als Planungsstellen der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen werden darüber h<strong>in</strong>aus unter anderem Beschlüsse und Stel-<br />

1991 – <strong>20</strong>11


lungnahmen vorbereitet und umgesetzt, die Geschäfte geführt und regionale Konzepte betreut und realisiert.<br />

Die Obere Landesplanungsbehörde übt auch die Rechts- und Fachaufsicht über die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

aus.<br />

Als Beratungsgremium kommt der Landesplanungsbeirat h<strong>in</strong>zu, gebildet aus Vertretern unter anderem der<br />

kommunalen Spitzenverbände, der Kammern der gewerblichen Wirtschaft, der landwirtschaftlichen Berufsverbände,<br />

der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände usw.<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> als Träger der Regionalplanung<br />

Im Freistaat Thür<strong>in</strong>gen ist die Regionalplanung als staatliche Aufgabe def<strong>in</strong>iert, die gemäß dem Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetz<br />

kommunal zusammengesetzten <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> übertragen ist.<br />

Als Träger der Regionalplanung s<strong>in</strong>d die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> vor allem zuständig für die Aufstellung<br />

und Änderung der Regionalpläne für ihre Planungsregion und geben darüber h<strong>in</strong>aus Stellungnahmen<br />

ab zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger (formelle Aufgaben der <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong>). Zusätzlich übernehmen die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> auch Aufgaben<br />

im Bereich der <strong>in</strong>formellen Planung, wie unter anderem die Erarbeitung / Begleitung / Umsetzung regionaler<br />

Konzepte sowie Maßnahmen des Regionalmarket<strong>in</strong>gs und -managements (Informationsveranstaltungen, Beratung<br />

der Kommunen, Veröffentlichungen usw.).<br />

DIE REGIONALEN PLANUNGSGEMEINSCHAFTEN – ZUSAMMENSETZUNG UND ORGANISATION<br />

Vier Planungsregionen als räumliche Basis<br />

Im Freistaat Thür<strong>in</strong>gen wurde beim Aufbau der Verwaltung auf die E<strong>in</strong>richtung von Regierungsbezirken bzw.<br />

entsprechende Regierungspräsidien verzichtet. Somit übernimmt das Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt – als Instanz<br />

zwischen m<strong>in</strong>isterieller und kommunaler Ebene – die Funktion als zentrale Mittelbehörde. Auf die raum-<br />

7<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


8<br />

ordnerische Ebene der Regionalplanung und auf deren kommunale Trägerschaft wurde aber im S<strong>in</strong>ne der<br />

Subsidiarität nicht verzichtet.<br />

Als räumliche Bezugse<strong>in</strong>heit für den Aufbau der Regionalplanung im Freistaat galt es dazu, Planungsregionen<br />

abzugrenzen. Gemäß dem aktuellen Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetz von <strong>20</strong>07 s<strong>in</strong>d vier Planungsregionen<br />

bestimmt: Nordthür<strong>in</strong>gen, Mittelthür<strong>in</strong>gen, Südwestthür<strong>in</strong>gen und Ostthür<strong>in</strong>gen.<br />

Der aktuelle Gebietsstand ergibt sich wie folgt:<br />

• Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen – Landkreise Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Nordhausen und Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-<br />

Kreis<br />

• Planungsregion Mittelthür<strong>in</strong>gen – Landkreise Gotha, Ilm-Kreis, Sömmerda und Weimarer Land sowie kreisfreie<br />

Städte Erfurt und Weimar<br />

• Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen – Landkreise Hildburghausen, Schmalkalden-Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen, Sonneberg und<br />

Wartburgkreis sowie kreisfreie Städte Eisenach und Suhl<br />

• Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen – Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis<br />

und Saalfeld-Rudolstadt sowie kreisfreie Städte Gera und Jena.<br />

Mitglieder der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

Die Konstituierung der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> erfolgte im Oktober 1991 – Beg<strong>in</strong>n der I. Planungsversammlung:<br />

• <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen am 14.10.1991 <strong>in</strong> Sondershausen<br />

• <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen am 17.10.1991 <strong>in</strong> Gera<br />

• <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südthür<strong>in</strong>gen (heute Südwestthür<strong>in</strong>gen) am 18.10.1991 <strong>in</strong> Suhl<br />

• <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen am 21.10.1991 <strong>in</strong> Erfurt.<br />

Die Dauer der Planungsversammlung wurde auf den Turnus der Kommunalwahlen<br />

festgelegt. Mittlerweile bef<strong>in</strong>den sich die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

damit <strong>in</strong> der V. Planungsversammlung (<strong>20</strong>09 bis<br />

<strong>20</strong>14).<br />

Die Planungsversammlungen im Überblick …<br />

… I. Planungsversammlung – 1991 bis 1994<br />

… II. Planungsversammlung – 1994 bis 1999<br />

… III. Planungsversammlung – 1999 bis <strong>20</strong>04<br />

… IV. Planungsversammlung – <strong>20</strong>04 bis <strong>20</strong>09<br />

… V. Planungsversammlung – <strong>20</strong>09 bis <strong>20</strong>14<br />

In den <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> s<strong>in</strong>d die Landkreise, die kreisfreien Städte und die im Landesentwicklungsprogramm<br />

– aktuell dem Landesentwicklungsplan <strong>20</strong>04 – als Mittelzentrum ausgewiesenen kreisangehörigen<br />

Geme<strong>in</strong>den der jeweiligen Planungsregion als Körperschaft des öffentlichen Rechtes zusammengeschlossen:<br />

• <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen – die Landkreise Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuserkreis<br />

und Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-Kreis sowie die als Mittelzentrum ausgewiesenen Städte Artern, Bad Langensalza, Heiligenstadt,<br />

Le<strong>in</strong>efelde-Worbis, Mühlhausen, Nordhausen und Sondershausen,<br />

• <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen – die Landkreise Gotha, Ilm-Kreis, Sömmerda und Weimarer<br />

Land, die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie die als Mittelzentrum ausgewiesenen Städte Apolda,<br />

Arnstadt, Gotha, Ilmenau und Sömmerda,<br />

• <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen – die Landkreise Hildburghausen, Schmalkalden-Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen,<br />

Sonneberg und Wartburgkreis, die kreisfreien Städte Eisenach und Suhl sowie die als Mittelzentrum<br />

ausgewiesenen Städte Bad Salzungen, Hildburghausen, Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen, Schmalkalden, Sonneberg, Zella-<br />

Mehlis und Neuhaus am Rennweg / Lauscha (geme<strong>in</strong>sam),<br />

• <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen – die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-<br />

Kreis, Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt, die kreisfreien Städte Gera und Jena sowie die als Mittelzentrum<br />

ausgewiesenen Städte Altenburg, Bad Lobenste<strong>in</strong>, Eisenberg, Greiz, Pößneck, Schleiz, Stadtroda,<br />

Zeulenroda-Triebes und Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und<br />

Schmölln / Gößnitz (jeweils geme<strong>in</strong>sam).<br />

Die Mitglieder entsenden nach e<strong>in</strong>em im Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetz festgelegten, e<strong>in</strong>wohnerbezogenen<br />

Schlüssel Vertreter <strong>in</strong> die Planungsversammlung (dem Plenum der jeweiligen <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft).<br />

Dabei ist zu unterscheiden <strong>in</strong> Vertreter kraft Amtes (geborene Vertreter) und die übrigen Vertreter:<br />

• Vertreter kraft Amtes – bei den Landkreisen der Landrat, bei den kreisfreien Städten der Oberbürgermeister<br />

und bei den als Mittelzentrum ausgewiesenen kreisangehörigen Städten der Oberbürgermeister / Bürgermeister;<br />

• übrige Vertreter (Anzahl abhängig von der E<strong>in</strong>wohnerzahl) – Wahl durch die Vertretungen der kreisfreien<br />

Städte und der Landkreise.<br />

Die Vertreter s<strong>in</strong>d ehrenamtlich tätig.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


Die „Arbeitsteilung“ <strong>in</strong>nerhalb der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

Gremien der jeweiligen <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> s<strong>in</strong>d<br />

• die Planungsversammlung,<br />

• das Präsidium mit dem Präsidenten,<br />

• der Planungs- und der Strukturausschuss (In der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen wurde<br />

mit der neuen Satzung <strong>20</strong>08 die Zahl der Ausschüsse auf e<strong>in</strong>en – den Planungsausschuss – reduziert).<br />

Beratende Funktion hat der <strong>Regionale</strong> Planungsbeirat.<br />

9<br />

Die regionalen Angelegenheiten im Rahmen der Aufgabenerfüllung als Träger der Regionalplanung werden <strong>in</strong><br />

den Gremien der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> umfassend beraten, abgestimmt, koord<strong>in</strong>iert und falls<br />

erforderlich per Beschlussfassung geregelt – und damit s<strong>in</strong>d die Haupttätigkeitsfelder der Gremien der <strong>Regionale</strong>n<br />

<strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> an sich schon umrissen. Durch die kommunale Zuständigkeit für die Regionalplanung<br />

– denn die maßgeblichen kommunalen Vertretungen s<strong>in</strong>d ja als Mitglieder der <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

fest e<strong>in</strong>gebunden – ergeben sich daraus nicht nur Festlegungen wie die Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />

<strong>in</strong> den Regionalplänen, die per Gesetz zu beachten bzw. berücksichtigen s<strong>in</strong>d, sondern auch e<strong>in</strong>e<br />

Selbstb<strong>in</strong>dung außerhalb rechtlicher Beachtenspflichten.<br />

Letzteres war e<strong>in</strong> wesentlicher Faktor, dass sich die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> zunehmend auch als<br />

Abstimmungs- und Kooperationsforen für allgeme<strong>in</strong>e Planungen, Projekte sowie sonstige Angelegenheiten im<br />

Rahmen der <strong>in</strong>terkommunalen Kooperation und Regionalpolitik entwickelt haben. Beispiele s<strong>in</strong>d etwa die erfolgreiche<br />

Teilnahme der Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen am Bundeswettbewerb Regionen der Zukunft, das <strong>Regionale</strong><br />

Entwicklungsprogramm für den Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Wald unter Beteiligung der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen oder die Zukunfts<strong>in</strong>itiative Wismutregion <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen.<br />

Hauptaufgabe der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> ist somit schon lange nicht mehr nur die Regionalplanung,<br />

sondern vielmehr die regionale Entwicklungspolitik <strong>in</strong>sgesamt.<br />

Die Planungsversammlung ...<br />

... ist als Vollversammlung der jeweiligen <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

deren oberstes Entscheidungsgremium. In den Sitzungen der<br />

Planungsversammlung wird über alle wesentlichen Angelegenheiten<br />

der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft, <strong>in</strong>sbesondere im Zusammenhang<br />

mit dem Regionalplan der Planungsregion und <strong>in</strong>ternen verwaltungstechnischen<br />

Entscheidungen beraten und bei Bedarf beschlossen.<br />

Die Planungsversammlung entscheidet und beschließt unter anderem<br />

In den vergangenen zwanzig <strong>Jahre</strong>n ...<br />

... kamen die Gremien der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong><br />

über 1.070 ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen<br />

zusammen: 250 Präsidiums-, 222 Planungsversammlungs-<br />

und 603 Ausschusssitzungen.<br />

Dabei wurden fast 1.900 Beschlüsse gefasst: 583 von<br />

den Planungsversammlungen und 1.271 von den Ausschüssen.<br />

• die Aufstellung bzw. Änderung des jeweiligen Regionalplanes bzw. den Regionalplan selbst sowie dessen<br />

Vorlage zur Genehmigung,<br />

• zu <strong>in</strong>ternen Verfahrensfragen – Satzungen, Geschäftsordnung, Zusammensetzung von Ausschüssen und<br />

des Planungsbeirates, Wahl des Präsidenten und der Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertreter,<br />

• allgeme<strong>in</strong> zu allen Angelegenheiten von regionaler Brisanz, die über die Zuständigkeit der Untergremien<br />

h<strong>in</strong>ausgehen.<br />

Das Präsidium mit dem Präsidenten …<br />

... übernimmt die Koord<strong>in</strong>ation, Vorab-Beratung und strategische Vorbereitung wichtiger Entscheidungen der<br />

Planungsversammlung und der Ausschüsse.<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


10<br />

Der Präsident vertritt die jeweilige <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft nach außen, führt den Vorsitz im Präsidium,<br />

<strong>in</strong> den Sitzungen der Planungsversammlung und des <strong>Regionale</strong>n Planungsbeirates. Er repräsentiert die <strong>Regionale</strong><br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong> regionalen und überregionalen Veranstaltungen und Gremien sowie gegenüber<br />

externen Institutionen.<br />

Das Präsidium wird von der Planungsversammlung aus deren Mitte gewählt.<br />

Die Ausschüsse<br />

Der Planungsausschuss ist vor allem zuständig für die Vorbereitung der Aufstellung und Änderung des Regionalplanes<br />

und nimmt Stellung zu Zielabweichungsverfahren, Förderverfahren, zu Regionalplänen anderer Planungsregionen<br />

sowie zu <strong>in</strong>formellen Planungen. Dazu werden Beratungen geführt und entsprechende Beschlüsse<br />

gefasst.<br />

Der Strukturausschuss befasst sich mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger<br />

und hat vor allem die Aufgabe, im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Stellungnahmen zu Gesetzgebungs-,<br />

Raumordnungs-, Planfeststellungs- und Normsetzungsverfahren zu beraten, abzustimmen und zu beschließen.<br />

Die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen bildet nur noch e<strong>in</strong>en Ausschuss – den Planungsausschuss<br />

–, der die dargestellten Aufgaben des ehemaligen Strukturausschusses mit übernimmt.<br />

Der <strong>Regionale</strong> Planungsbeirat ...<br />

… soll die jeweilige <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Problem- und Fragestellungen im Rahmen<br />

der Änderung der Regionalpläne und bei Grundsatzthemen der Regionalplanung beratend unterstützen.<br />

Zunehmend werden aber auch allgeme<strong>in</strong>e Themenstellungen der Regionalpolitik/-entwicklung, vor allem auch<br />

<strong>in</strong>formellen Schwerpunktes, <strong>in</strong> den Beiräten e<strong>in</strong>gehend diskutiert und auch dazu Expertisen erarbeitet.<br />

Der <strong>Regionale</strong> Planungsbeirat setzt sich aus Vertretern wichtiger <strong>in</strong> der Region vertretener Institutionen und<br />

Organisationen zusammen. Die Vertreter der Institutionen im Planungsbeirat werden vom Präsidenten der <strong>Regionale</strong>n<br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft – der auch den Vorsitz im Beirat führt – für die Dauer der Kommunalwahlperiode<br />

berufen. Die Auswahl basiert dabei auf den Vorgaben des § 6 ThürLPlG, die durch die jeweilige <strong>Regionale</strong><br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft konkretisiert und <strong>in</strong> ihrer Satzung festgelegt wird.<br />

E<strong>in</strong> besonderer Vorteilswert für die <strong>Regionale</strong>ntwicklung ergibt sich aus der Tatsache, dass <strong>in</strong> der Komb<strong>in</strong>ation<br />

Planungsversammlung und <strong>Regionale</strong>r Planungsbeirat bereits e<strong>in</strong> Forum mit e<strong>in</strong>em Großteil der relevanten Akteure<br />

e<strong>in</strong>er Planungsregion präsent ist, was sich bei der Behandlung auch allgeme<strong>in</strong>er, zum Teil über die Regionalplanung<br />

h<strong>in</strong>ausgehender Themenstellungen <strong>in</strong> den Regionen bewährt hat (z.B. bei regionalen Informationsveranstaltungen,<br />

bei der Beratung und Abstimmung regionalpolitischer Konzepte usw.).<br />

Koord<strong>in</strong>ation und Geschäftsführung durch die Obere Landesplanungsbehörde<br />

Das Referat 300 Denkmalschutz, Bau- und Wohnungsrecht, <strong>Regionale</strong> Planungsstellen nimmt <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Oberen Landesplanungsbehörde e<strong>in</strong>e besondere Rolle e<strong>in</strong>, die vor allem bed<strong>in</strong>gt ist durch das <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

gewählte Modell der kommunal getragenen Regionalplanung: Die Regionalplanung bleibt zwar Landesaufgabe,<br />

wird aber getragen von den körperschaftlich aus den Kommunen organisierten <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong>,<br />

die sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben <strong>Regionale</strong>r Planungsstellen bei der Oberen Landesplanungsbehörde<br />

bedienen.<br />

Die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter <strong>in</strong> den vier <strong>Regionale</strong>n Planungsstellen beim Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt<br />

arbeiten daher zwar überwiegend im Auftrag der jeweiligen <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft – <strong>in</strong>sbesondere<br />

im Bereich der Geschäfts- und Haushaltsführung, der Vorbereitung von Unterlagen und Beschlussvorlagen<br />

für die Gremien der Planungsgeme<strong>in</strong>schaft, der Erarbeitung der Entwürfe der Regionalpläne und deren<br />

Verfahrensführung sowie dem Regionalmarket<strong>in</strong>g und -management (e<strong>in</strong>schließlich der Betreuung der<br />

Kommunen und regionaler Konzepte) –, s<strong>in</strong>d und bleiben aber Personal der Oberen Landesplanungsbehörde.<br />

In dieser Funktion werden vor allem Zuarbeiten im Rahmen von landesplanerischen Verfahren erstellt sowie<br />

die Oberste und Obere Landesplanungsbehörde allgeme<strong>in</strong> überall dort unterstützt, wo spezielles, regionales<br />

Fachwissen benötigt wird.<br />

Dass die <strong>Regionale</strong>n Planungsstellen – <strong>in</strong> Sondershausen, Weimar, Suhl und Gera – nicht zentral am Standort<br />

der Oberen Landesplanungsbehörde zusammengefasst, sondern vielmehr vor Ort <strong>in</strong> den Planungsregionen<br />

präsent s<strong>in</strong>d, ist ihrer orig<strong>in</strong>ären Funktion als „erster Ansprechpartner“ seitens der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

<strong>in</strong> der Planungsregion geschuldet. Diese Präsenz vor Ort ist e<strong>in</strong> enormer Vorteilswert, hat doch das<br />

Hauptklientel der <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> – deren Mitglieder selbst, die Geme<strong>in</strong>den, Vere<strong>in</strong>e und Verbände,<br />

aber auch die lokale Wirtschaft und die Bürger – „ihre“ Planungsstelle <strong>in</strong> der eigenen Region, was wesentlich<br />

zur Entwicklung e<strong>in</strong>er regionalen Identität beigetragen hat und beiträgt.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


11<br />

FORMELLE TÄTIGKEITSFELDER UND INSTRUMENTE<br />

Wenn du Schlösser <strong>in</strong> die Luft gebaut hast, so braucht de<strong>in</strong>e Arbeit nicht umsonst zu se<strong>in</strong>;<br />

dort gehören sie nämlich h<strong>in</strong>. Jetzt gehe daran, die Fundamente unter sie zu bauen.<br />

Henry David Thoreau<br />

Die formellen Aufgaben der Regionalplanung, wie auch die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen, def<strong>in</strong>ieren sich zunächst pr<strong>in</strong>zipiell aus e<strong>in</strong>em gesetzlichen Auftrag. Das Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetz<br />

gibt vor, dass die Träger der Regionalplanung – die als Teil der Landesplanung<br />

nach wie vor e<strong>in</strong>e staatliche Aufgabe ist – <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> s<strong>in</strong>d, die für diesen<br />

Zweck als Körperschaften des öffentlichen Rechtes gebildet werden. Den <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

obliegt demnach die Aufstellung und Änderung der Regionalpläne. Zudem können sie<br />

Stellung nehmen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger, nicht<br />

zuletzt um der Anforderung zur Verwirklichung der Regionalpläne gerecht werden zu können.<br />

Das formelle Instrumentarium der Raumordnung und <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> ihrer regionalplanerischen<br />

Ausprägung – Raumkategorien, Zentrale Orte, Funktionalnetze oder auch Vorrang-/Vorbehaltsgebiete<br />

– wurde über Jahrzehnte entwickelt, wie auch weiter ausprofiliert, und hat sich <strong>in</strong> der Umsetzung<br />

bewährt. In e<strong>in</strong>em Mix aus imperativer und Angebotsplanung geben die Instrumente – als Ziele<br />

und Grundsätze der Raumordnung – <strong>in</strong> den Regionalplänen den Rahmen für die <strong>Regionale</strong>ntwicklung<br />

allgeme<strong>in</strong> vor. Insbesondere s<strong>in</strong>d sie aber die Grundlage nachfolgender fach- und kommunalplanerischer<br />

Entscheidungen, an der ke<strong>in</strong> Weg vorbei führt.<br />

DIE REGIONALPLÄNE THÜRINGENS – RAHMEN FÜR DIE ORDNUNG, ENTWICKLUNG UND SICHE-<br />

RUNG DES RAUMES<br />

In regionaler Ausformung, Ergänzung und Konkretisierung der<br />

allgeme<strong>in</strong>en Grundsätze der Raumordnung im Raumordnungsgesetz<br />

und dem Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetz sowie der<br />

Zielsetzungen des Landesentwicklungsprogrammes legen die<br />

<strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> mit den Regionalplänen<br />

die räumliche und strukturelle Entwicklung ihrer Planungsregion<br />

als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest.<br />

In diesem S<strong>in</strong>ne – der Umsetzung und dem Umbrechen übergeordneter<br />

raumordnerischer Vorgaben auf die regionale<br />

Ebene – steht der e<strong>in</strong>zelne Regionalplan als regionaler Ordnungs-,<br />

Entwicklungs- und Sicherungsrahmen nicht alle<strong>in</strong>e im<br />

Raum. Vielmehr stellt er auch e<strong>in</strong> wesentliches B<strong>in</strong>deglied zwischen<br />

der Landesplanung und der kommunalen Ortsplanung<br />

dar. Dah<strong>in</strong>gehend ist der Regionalplan e<strong>in</strong> Garant für die<br />

Durchdr<strong>in</strong>gung übergeordneter, landesentwicklungspolitischer<br />

Vorgaben bis <strong>in</strong> die Ebene der kommunalen Planungen.<br />

Schließlich ist er damit auch Bestandteil der bereits dargestellten<br />

raumordnerischen Planungshierarchie.<br />

Der wesentlichste Maßstab <strong>in</strong>sbesondere für die gegenseitige<br />

Abstimmung Landes-/Regionalplanung – kommunale Bauleitplanung<br />

ist dabei das Gegenstrompr<strong>in</strong>zip, demnach die Entwicklung,<br />

Ordnung und Sicherung der Teilräume sich <strong>in</strong> die<br />

Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraumes e<strong>in</strong>fügen<br />

und die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes<br />

die Gegebenheiten und Erfordernisse se<strong>in</strong>er Teilräume<br />

berücksichtigen soll: D.h. ebenso wie die kommunale<br />

Bauleitplanung ihre Ziele denen des Regionalplanes anpassen<br />

muss, müssen bei der Erarbeitung des Planwerkes auch die<br />

Planungen der Kommunen berücksichtigt werden. Dazu dienen<br />

die umfassende Beteiligung und der dabei geltende ho-<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


12<br />

he Stellenwert der Kommunen im Rahmen der Anhörung und Offenlegung der Planentwürfe im Vorfeld der<br />

Genehmigung von Regionalplänen.<br />

Es gilt daher zunächst auf den Regelungs<strong>in</strong>halt der Regionalpläne – Ziele und Grundsätze der Raumordnung –<br />

und deren Wirkung e<strong>in</strong>zugehen.<br />

Erfordernisse der Raumordnung – Inhalt und B<strong>in</strong>dungswirkung<br />

Den maßgeblichen normativen Kern der Regionalpläne bilden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für<br />

die Ebene der Planungsregionen. Die Legaldef<strong>in</strong>ition der Erfordernisse der Raumordnung – Ziele, Grundsätze<br />

und sonstige Erfordernisse der Raumordnung –, die <strong>in</strong> Inhalt und B<strong>in</strong>dungswirkung den genannten Ordnungs-,<br />

Entwicklungs- und Sicherungsrahmen der Raumentwicklung aufspannen, erfolgt <strong>in</strong> § 3 ROG:<br />

• Ziele der Raumordnung s<strong>in</strong>d nach § 3 Nr. 2 ROG verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben <strong>in</strong> Form von räumlich und sachlich<br />

bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- und Regionalplanung abschließend abgewogenen<br />

textlichen oder zeichnerischen Festlegungen <strong>in</strong> Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und<br />

Sicherung des Raumes.<br />

• Grundsätze der Raumordnung s<strong>in</strong>d nach § 3 Nr. 3 ROG allgeme<strong>in</strong>e Aussagen zur Entwicklung, Ordnung<br />

und Sicherung des Raumes <strong>in</strong> oder auf Grund von § 2 ROG als Vorgaben für nachfolgende Abwägungsoder<br />

Ermessensentscheidungen.<br />

• Sonstige Erfordernisse der Raumordnung s<strong>in</strong>d nach § 3 Nr. 4 ROG <strong>in</strong> Aufstellung bef<strong>in</strong>dliche Ziele der<br />

Raumordnung und Ergebnisse förmlicher landesplanerischer Verfahren (vor allem Raumordungsverfahren<br />

und landesplanerische Stellungnahmen).<br />

In ihrer<br />

ROG):<br />

B<strong>in</strong>dungswirkung nehmen die Erfordernisse der Raumordnung unterschiedliche Str<strong>in</strong>genz an (vgl. § 4<br />

Ziele der Raumordnung …<br />

… s<strong>in</strong>d von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Das gilt<br />

auch bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />

raumbedeutsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie bei Planfeststellungen und Genehmigungen mit<br />

der Rechtswirkung der Planfeststellung über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Maßnahmen von Personen des<br />

Privatrechtes. Die Beachtenspflicht gilt entsprechend bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die<br />

Personen des Privatrechtes <strong>in</strong> Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durchführen, wenn öffentliche Stellen an<br />

den Personen des Privatrechtes mehrheitlich beteiligt s<strong>in</strong>d oder die Planungen und Maßnahmen überwiegend<br />

mit öffentlichen Mitteln f<strong>in</strong>anziert werden.<br />

Zusätzlich ergibt sich aus § 1 Abs. 4 BauGB für die Geme<strong>in</strong>den bei der Bauleitplanung e<strong>in</strong>e Anpassungspflicht<br />

an die Ziele der Raumordnung.<br />

Soweit die Ziele folglich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ordnungsgemäßen Aufstellungs-/Änderungsverfahren festgelegt wurden, unterliegen<br />

die Fachplanungs-/Genehmigungsbehörden wie auch die Kommunen der genannten Beachtens-/Anpassungspflicht<br />

bzgl. der Ziele der Raumordnung – und hier gilt es zuweilen auftretende Missverständnisse<br />

aufzuklären – une<strong>in</strong>geschränkt. Zwar ist <strong>in</strong>sbesondere für die Bauleitplanung der Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong> gewisser,<br />

durch den Plangeber des Regionalplanes bestimmter Umsetzungsspielraum – nicht zuletzt bed<strong>in</strong>gt durch den<br />

regionalplanerischen Maßstab – systemimmanent. Die Ziele der Raumordnung s<strong>in</strong>d jedoch nicht e<strong>in</strong>fach wegoder<br />

durch die Rechtsprechung <strong>in</strong><br />

wägbar oder gar <strong>in</strong>terpretierbar <strong>in</strong> der Anwendung.<br />

Das gilt übrigens auch, wenn e<strong>in</strong>, als Ziel der Raumordnung gekennzeichneter Plansatz die Kriterien h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Bestimmtheit / Bestimmbarkeit und abschließenden Abgewogenheit verme<strong>in</strong>tlich nicht erfüllt! Vielmehr<br />

verlieren Ziele der Raumordnung ihre Wirkung und damit die Beachtens-/Anpassungspflicht nur, wenn sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Änderungs-/Aufhebungsverfahren des Plangebers außer Kraft gesetzt<br />

e<strong>in</strong>em rechtskräftigen Urteil für unbeachtlich bzw. nichtig erklärt werden.<br />

E<strong>in</strong>e graduelle Abweichung von e<strong>in</strong>em Ziel der Raumordnung ist mittels e<strong>in</strong>es entsprechenden Verfahrens<br />

möglich. Das entsprechende Zielabweichungsverfahren – sofern positiv beschieden – schafft aber ke<strong>in</strong> neues<br />

Ziel der Raumordnung, sondern regelt tatsächlich nur e<strong>in</strong>e Abweichung für den E<strong>in</strong>zelfall!<br />

Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung …<br />

… s<strong>in</strong>d von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen <strong>in</strong> der Abwägung<br />

oder bei der Ermessensausübung nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen. Die Berücksichtigungspflicht<br />

gilt entsprechend bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die Personen des<br />

Privatrechtes <strong>in</strong> Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durchführen, wenn öffentliche Stellen an den Personen<br />

des Privatrechtes mehrheitlich beteiligt s<strong>in</strong>d oder die Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentli-<br />

möglich, jedoch nur bei Vorliegen und unter Dar-<br />

chen Mitteln f<strong>in</strong>anziert werden.<br />

E<strong>in</strong> Wegwägen ist hierbei <strong>in</strong> der Anwendung zwar pr<strong>in</strong>zipiell<br />

stellung schwerer wiegender öffentlicher Belange.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung im jeweiligen Regionalplan entfalten <strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e unmittelbare<br />

Rechtswirkung gegenüber dem E<strong>in</strong>zelnen. Jedoch s<strong>in</strong>d mittelbare Auswirkungen, <strong>in</strong>sbesondere durch<br />

nachfolgende Verwaltungsentscheidungen, aufgrund der genannten Beachtens-/Anpassungs- bzw. Berücksichtigungspflicht<br />

möglich.<br />

So ist <strong>in</strong> der Rechtsprechung mittlerweile anerkannt, dass die Festlegung von Zielen der Raumordnung auch <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em nicht <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Rechtssatzes erlassenen Plan Rechtsvorschriften im S<strong>in</strong>ne des § 47 Abs. 1 Nr. 2<br />

VwGO darstellen. Dazu s<strong>in</strong>d neben den Gesichtspunkten des nach S<strong>in</strong>n und Zweck der Norm gebotenen weiten<br />

Verständnisses des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und der aus § 4 ROG ableitbaren Rechtsb<strong>in</strong>dungen auch die<br />

seit dem Beg<strong>in</strong>n des <strong>Jahre</strong>s 1997 geltenden Vorschriften des § 35 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB (Privilegierung im<br />

Außenbereich) anzuführen (vgl. unter anderem BVerwG, Urteil vom <strong>20</strong>.11.<strong>20</strong>03 – 4 CN 6.03). Demnach handelt<br />

es sich bei den Zielen der Raumordnung um verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben, die typischerweise über die Verwaltungssphäre<br />

h<strong>in</strong>aus im Außenrechtsverhältnis rechtliche Wirkungen entfalten können.<br />

Nach gegenwärtiger Rechtslage haben die Regionalpläne Thür<strong>in</strong>gens folglich – auch wenn der Landesgesetzgeber<br />

für den Plan ke<strong>in</strong>e Rechtssatzform vorgibt – den Rang e<strong>in</strong>er, unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift,<br />

die nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO Gegenstand e<strong>in</strong>es Normenkontrollverfahrens se<strong>in</strong> kann.<br />

Aus den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung <strong>in</strong> den Regionalplänen Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

lässt sich ke<strong>in</strong> Anspruch auf fachplanerische Kategorisierungen bzw. Funktionszuweisungen und auf<br />

die E<strong>in</strong>stufung <strong>in</strong> raumordnerische Kategorien selbst ableiten. Festlegungen der Regionalpläne begründen <strong>in</strong>sbesondere<br />

ke<strong>in</strong> Anrecht auf Fördermittelvergabe. Die durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung für bestimmte<br />

Gebiete ausgewiesenen raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen (vor allem Vorrang- und Vorbehaltsgebiete)<br />

heben bestehende Rechte weder auf, noch ersetzen sie diese.<br />

Das Landesentwicklungsprogramm als Basis<br />

Nach § 14 Abs. 1 ThürLPlG s<strong>in</strong>d die Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln. Den<br />

gesetzlichen Vorgaben folgend hat die Oberste Landesplanungsbehörde erstmals 1993 e<strong>in</strong>en Raumordnungsplan<br />

als Landesentwicklungsprogramm für das Gebiet des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen erarbeitet. Dieser wurde von<br />

der Landesregierung <strong>in</strong> Anpassung an veränderte Rahmenbed<strong>in</strong>gungen als Landesentwicklungsplan fortgeschrieben<br />

und am 06.10.<strong>20</strong>04 als Rechtsverordnung erlassen. E<strong>in</strong>e Änderung des Landesentwicklungsplanes<br />

Thür<strong>in</strong>gen erfolgte <strong>20</strong>09.<br />

Das Landesentwicklungsprogramm be<strong>in</strong>haltet textliche und zeichnerische Plansätze zur Entwicklung, Ordnung<br />

und Sicherung für den Gesamtraum Thür<strong>in</strong>gen.<br />

13<br />

Das Verfahren zur Aufstellung / Änderung der Regionalpläne<br />

Die Regionalpläne durchlaufen bis zum In-Kraft-Treten e<strong>in</strong> umfassendes<br />

Erarbeitungs-, Beteiligungs-, Abwägungs- und Prüfverfahren,<br />

unter <strong>in</strong>tensiver E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der regionalen und<br />

überregionalen Fachbehörden, Verbände und Kammern bis h<strong>in</strong><br />

zum e<strong>in</strong>zelnen Bürger. Die maßgeblichen Verfahrensbestandteile<br />

und -phasen der Aufstellung bzw. Änderung e<strong>in</strong>es Regionalplanes<br />

– entsprechend den aktuell geltenden Vorgaben des<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetzes <strong>20</strong>07 – seien im Folgenden<br />

kurz dargestellt.<br />

… Beschluss zur Aufstellung / Änderung des Regionalplanes<br />

Das Verfahren zur Aufstellung / Änderung des Regionalplanes<br />

wird e<strong>in</strong>geleitet durch die entsprechende Beschlussfassung der<br />

<strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft.<br />

… Erarbeitung / Überarbeitung des Planentwurfes<br />

Die Erarbeitung – wie auch entsprechende Überarbeitungen <strong>in</strong>folge<br />

der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung – des Entwurfes<br />

zum Regionalplan erfolgt durch die <strong>Regionale</strong>n Planungsstellen.<br />

Dabei wird bereits e<strong>in</strong>e enge Abstimmung mit<br />

den Geme<strong>in</strong>den, Landkreisen, Landesplanungsbehörden und<br />

Fachplanungsträgern vorgenommen. Der er- und überarbeitete<br />

Entwurf wird jeweils <strong>in</strong> den Gremien der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

vorgestellt, beraten und abgestimmt.<br />

1991/1992<br />

… Beschlüsse zur Aufstellung der <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne<br />

1992/1993<br />

… Beschlüsse zur Anhörung / Offenlegung der <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne,<br />

Teile A (Überfachliche Ziele)<br />

1993/1994<br />

… In-Kraft-Treten des Landesentwicklungsprogrammes Thür<strong>in</strong>gen<br />

… Offenlegungsverfahren und Beschlussfassung der Teile A der <strong>Regionale</strong>n<br />

Raumordnungspläne Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

und deren Vorlage zur Verb<strong>in</strong>dlicherklärung<br />

1995<br />

… <strong>Regionale</strong> Raumordnungspläne Nord-, Mittel-, Süd- und<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen, Teile A – Verb<strong>in</strong>dlicherklärung auf Beschluss<br />

der Landesregierung durch die Oberste Landesplanungsbehörde<br />

1997/1998<br />

… <strong>Regionale</strong> Raumordnungspläne Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

– Anhörung / Offenlegung sowie Beschlussfassung zu<br />

den Teilen B (Fachliche Ziele) und der ersten Fortschreibung der<br />

Teile A<br />

1999<br />

… <strong>Regionale</strong> Raumordnungspläne Nord-, Mittel-, Süd- und<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen – Verb<strong>in</strong>dlicherklärung auf Beschluss der Landesregierung<br />

durch die Oberste Landesplanungsbehörde<br />

<strong>20</strong>01<br />

… Beschluss zur Änderung des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen bzgl. der Ortsumgehung Großengottern – <strong>Regionale</strong><br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


14<br />

<strong>20</strong>04<br />

… Beschlüsse zur Fortschreibung der Regionalpläne – <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… In-Kraft-Treten des Landesentwicklungsplanes Thür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>20</strong>07<br />

… Regionalpläne Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Beschluss<br />

und Durchführung der Anhörung / öffentlichen Auslegung<br />

<strong>20</strong>08<br />

… Regionalpläne Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Beschluss<br />

und Durchführung der Anhörung / öffentlichen Auslegung<br />

zu den überarbeiteten Entwürfen<br />

<strong>20</strong>09<br />

… Änderung des Landesentwicklungsplanes Thür<strong>in</strong>gen <strong>20</strong>04 durch<br />

Verordnung<br />

… Regionalpläne Mittel- und Südwestthür<strong>in</strong>gen – Beschluss und<br />

Durchführung der 2. Anhörung / öffentlichen Auslegung der<br />

überarbeiteten Entwürfe<br />

… Beschluss des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen und dessen<br />

Vorlage zur Genehmigung<br />

<strong>20</strong>10<br />

… Beschlüsse der Regionalpläne Nord-, Mittel- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

und deren Vorlage zur Genehmigung<br />

… Regionalpläne Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Vorlage<br />

zur Genehmigung bei der Obersten Landesplanungsbehörde<br />

<strong>20</strong>11<br />

… Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen – Genehmigung durch die<br />

Oberste Landesplanungsbehörde sowie Beitritt zur Genehmigung<br />

durch Beschluss der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

… Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen – In-Kraft-Treten mit der<br />

Bekanntgabe der Genehmigung<br />

… Regionalplan Mittelthür<strong>in</strong>gen – Genehmigung durch die Oberste<br />

Landesplanungsbehörde<br />

… Regionalplan Mittelthür<strong>in</strong>gen – In-Kraft-Treten mit der Bekanntgabe<br />

der Genehmigung<br />

… Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen – Beschluss und Durchführung<br />

der Anhörung / öffentlichen Auslegung zu den Abschnitten 3.2.1<br />

Energieversorgung und 3.2.2 Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie<br />

… Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen – Beschluss und Durchführung der<br />

Anhörung / öffentlichen Auslegung zu den Änderungen der Genehmigungsvorlage<br />

… Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

An die Erarbeitung des Entwurfes zum Regionalplan schließt<br />

sich das Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

nach § 10 ThürLPlG an, bestehend aus Anhörung und öffentlicher<br />

Auslegung. Dazu wird der Entwurf durch Beschluss<br />

der Planungsversammlung freigegeben.<br />

Zum Entwurf des Regionalplanes werden <strong>in</strong>sbesondere Stellungnahmen<br />

e<strong>in</strong>geholt (Anhörung) von den:<br />

• Landkreisen und Geme<strong>in</strong>den der Planungsregion,<br />

• kommunalen Spitzenverbänden,<br />

• sonstigen öffentliche Stellen und Personen des Privatrechtes<br />

nach § 10 Abs. 2 ThürLPlG,<br />

• nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbänden<br />

sowie<br />

• Trägern der Regionalplanung für die benachbarten Planungsräume.<br />

Der Entwurf wird des Weiteren bei den <strong>in</strong> der jeweiligen <strong>Regionale</strong>n<br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften<br />

öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung<br />

s<strong>in</strong>d im Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger und bei den auslegenden<br />

Gebietskörperschaften mit dem H<strong>in</strong>weis darauf öffentlich<br />

bekannt zu machen, dass Anregungen <strong>in</strong>nerhalb der Auslegungsfrist<br />

vorgebracht werden können.<br />

Die vorgebrachten Anregungen werden von<br />

der <strong>Regionale</strong>n Planungsstelle für die Gremien<br />

der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft aufbereitet<br />

und zur Beratung vorgelegt. Durch die<br />

Planungsversammlung erfolgen anschließend<br />

die Abwägung der e<strong>in</strong>zelnen Anregungen<br />

und die Festlegung, <strong>in</strong> welcher Form diese <strong>in</strong><br />

den Regionalplan e<strong>in</strong>gearbeitet werden sollen<br />

(Überarbeitung des Planentwurfes).<br />

Wird der Entwurf des Regionalplanes <strong>in</strong>folge<br />

des Beteiligungsverfahrens nach § 10 Abs. 3<br />

und 4 ThürLPlG geändert und werden dadurch<br />

die Grundzüge der Planung berührt, ist<br />

er nach § 10 Abs. 6 Satz 2 ThürLPlG erneut<br />

auszulegen. Es ist zwar <strong>in</strong> diesem Fall e<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>holung von Stellungnahmen der Beteiligten<br />

(Anhörung) nicht abschließend geregelt, jedoch<br />

liegt es <strong>in</strong> der Natur der Sache, auch<br />

diese entsprechend durchzuführen.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


Die abschließende Abwägung der Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und die<br />

Festlegung, <strong>in</strong> welcher Form die E<strong>in</strong>arbeitung <strong>in</strong> den Regionalplan erfolgen soll, ist durch die Planungsversammlung<br />

vorzunehmen.<br />

Der generell mit Beteiligungsverfahren erhoffte Informationsgew<strong>in</strong>n – über die bereits <strong>in</strong> der Erarbeitungsphase<br />

umfassend durchgeführten Abstimmungen h<strong>in</strong>aus – soll zur weiteren Qualifizierung der Plansätze bzgl. spezifischer<br />

regionaler, fachplanerischer und kommunaler Tatbestände, Maßnahmen und Planungen, aber auch h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Me<strong>in</strong>ungsäußerungen und H<strong>in</strong>weise der <strong>in</strong>teressierten Öffentlichkeit beitragen.<br />

… Beschluss des Regionalplanes und Vorlage zur Genehmigung<br />

Nach der abschließenden Abwägung der Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und<br />

der Festlegung, <strong>in</strong> welcher Form die E<strong>in</strong>arbeitung <strong>in</strong> den Regionalplan erfolgen soll, beschließt die Planungsversammlung<br />

den Regionalplan und dessen Vorlage zur Genehmigung.<br />

… Genehmigung des Regionalplanes, Bekanntmachung und Bereithaltung zur E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

Anschließend legt die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft nach § 14 Abs. 4 ThürLPlG den Regionalplan der zuständigen<br />

Obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vor.<br />

Nach § 11 Abs. 1 ThürLPlG tritt der Regionalplan mit der Bekanntgabe der Genehmigung im Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger<br />

<strong>in</strong> Kraft. Er ist bei den <strong>in</strong> der jeweiligen <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft zusammengeschlossenen<br />

Gebietskörperschaften sowie bei der Oberen Landesplanungsbehörde zur E<strong>in</strong>sicht bereitzuhalten.<br />

… Umweltprüfung / Umweltbericht<br />

Den Vorgaben des § 7 Abs. 5 bis 10 ROG sowie der §§ 8 und 9 ThürLPlG – <strong>in</strong> Umsetzung der EU-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

<strong>20</strong>01/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27.06.<strong>20</strong>01 über die Prüfung der Umweltauswirkungen<br />

bestimmter Pläne und Programme (Strategische Umweltprüfung) <strong>in</strong> nationales Recht – entsprechend,<br />

s<strong>in</strong>d im Verfahren der Aufstellung / Änderung die Regionalpläne e<strong>in</strong>er Umweltprüfung zu unterziehen<br />

und e<strong>in</strong> Umweltbericht beizufügen. Die Umweltprüfung wird nach § 8 Abs. 4 ThürLPlG als nicht-selbstständiger<br />

Teil <strong>in</strong> das Verfahren <strong>in</strong>tegriert.<br />

Gegenstand der Umweltprüfung s<strong>in</strong>d dabei die normativen Bestandteile – Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />

– des Regionalplanes. Die Umweltprüfung wird entsprechend e<strong>in</strong>er angemessenen Verhältnismäßigkeit<br />

auf die vom Regionalplan ausgehenden wesentlichen Wirkungen konzentriert (vgl. § 8 Abs. 1 ThürLPlG). E<strong>in</strong><br />

wichtiges Kriterium ist dabei der h<strong>in</strong>reichend konkret bestimmbare Bezug e<strong>in</strong>es Planbestandteiles zu möglichen<br />

Umweltauswirkungen, <strong>in</strong>soweit sie auf der Ebene des Regionalplanes erkennbar und von Bedeutung<br />

s<strong>in</strong>d. Angenommen werden kann dies z.B. bei denjenigen verb<strong>in</strong>dlichen regionalplanerischen Festlegungen,<br />

die den Rahmen für e<strong>in</strong> künftig zu genehmigendes – e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehendes –<br />

Vorhaben setzen. Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung entspricht folglich dem, was nach Umfang, Inhalt<br />

und Detaillierungsgrad des Regionalplanes <strong>in</strong> angemessener Weise gefordert werden kann und unter Berücksichtigung<br />

des gegenwärtigen Wissensstandes auf der Ebene der Regionalplanung (Maßstab 1 : 100.000) erkennbar<br />

und von Bedeutung ist (§ 8 Abs. 1 ThürLPlG).<br />

In Verb<strong>in</strong>dung mit dem Abwägungsprozess zu den <strong>in</strong> der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung e<strong>in</strong>gegangenen<br />

Anregungen wird dabei auch die Umweltprüfung vertieft und ergänzt. Die diesbezüglichen Prüfschritte<br />

und Ergebnisse werden im Umweltbericht dargestellt.<br />

In e<strong>in</strong>er Zusammenfassenden Erklärung s<strong>in</strong>d, den Umweltbericht abschließend, nach § 9 Satz 2 Nr. 3 ThürLPlG<br />

darzulegen,<br />

• wie Umwelterwägungen <strong>in</strong> den Regionalplan e<strong>in</strong>bezogen wurden,<br />

• <strong>in</strong> welcher Weise der Umweltbericht sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung <strong>in</strong><br />

der Abwägung berücksichtigt wurden und<br />

• welche Gründe nach Abwägung mit den geprüften Planungsmöglichkeiten für die Festlegungen des Regionalplanes<br />

entscheidungserheblich waren.<br />

Stand der Regionalpläne <strong>20</strong>11<br />

Nachdem – als erste Meilenste<strong>in</strong>e – bereits 1995 die <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne, Teil A (Allgeme<strong>in</strong>e<br />

raumordnerische Ziele) vorlagen, konnten, nach e<strong>in</strong>er – auch im Vergleich mit anderen Bundesländern – relativ<br />

kurzen Erarbeitungszeit, basierend auf e<strong>in</strong>er konzentrierten, konstruktiven und effektiven Abstimmungsarbeit<br />

im Rahmen der Aufstellungsphase, Mitte 1999 für alle Planungsregionen Thür<strong>in</strong>gens komplette Regionalpläne<br />

verb<strong>in</strong>dlich erklärt werden. Die Veröffentlichung der <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne erfolgte mit Sonderdruck<br />

Nr. 1 bis 4/1999 zum Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr. 40/1999 vom 04.10.1999.<br />

Mit den <strong>20</strong>04 e<strong>in</strong>geleiteten – aktuell noch nicht vollständig abgeschlossenen – Änderungsverfahren zu den<br />

Regionalplänen Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen wurde primär der Anpassungsnotwendigkeit der<br />

Ziele und Grundsätze der Raumordnung – auch im S<strong>in</strong>ne des § 7 Abs. 1 ThürLPlG, demnach Raumordnungspläne<br />

aufzustellen s<strong>in</strong>d, soweit und sobald es für die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes erfor-<br />

15<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


16<br />

derlich ist – Rechnung getragen. Diese Anpassungsnotwendigkeit resultierte dabei <strong>in</strong>sbesondere aus den dynamischen<br />

Veränderungen wichtiger Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, wie unter anderem<br />

• der sektoral und regional differenziert ausgeprägten Wandlungsprozesse von Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft<br />

und Kultur,<br />

• der Notwendigkeit zur Neuorientierung im Bereich der Siedlungs- und Infrastruktur zur Sicherstellung<br />

gleichwertiger Lebensverhältnisse angesichts e<strong>in</strong>er rückläufigen Bevölkerungsentwicklung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen,<br />

• der zunehmenden Verknappung natürlicher Ressourcen und des dadurch bed<strong>in</strong>gten Erfordernisses zur<br />

schonenden, ausgewogenen Nutzung, <strong>in</strong>sbesondere zu e<strong>in</strong>er unumgänglichen Reduzierung des weiteren<br />

Flächenverbrauches,<br />

• den sich aus der Erweiterung der Europäischen Union ergebenden Chancen und Risiken für die <strong>Regionale</strong>ntwicklung.<br />

Der Änderungsbedarf ergab sich nach § 14 Abs. 7 ThürLPlG zudem angesichts der geänderten Vorgaben des<br />

Landesentwicklungsplanes <strong>20</strong>04. So waren unter anderem zentrale Instrumente der Raumordnung auf der<br />

Ebene der Regionalplanung h<strong>in</strong>zugekommen bzw. bestehende unter neuen Ausweisungsparametern festzulegen.<br />

<strong>20</strong>11 – zum zwanzigjährigen Bestehen der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> – ergibt sich h<strong>in</strong>sichtlich des<br />

Verfahrensstandes bzgl. der Änderung der Regionalpläne noch e<strong>in</strong> unterschiedliches Bild:<br />

Die Regionalpläne Nord- und Ostthür<strong>in</strong>gen bef<strong>in</strong>den sich noch im Änderungsverfahren:<br />

• Der von der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen beschlossene Regionalplan wurde Ende August<br />

<strong>20</strong>10 der Obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung steht<br />

noch aus.<br />

• Im Falle des Regionalplanes Ostthür<strong>in</strong>gen wurde von der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>e<br />

nochmalige Anhörung / öffentliche Auslegung der geänderten Genehmigungsvorlage beschlossen.<br />

Damit s<strong>in</strong>d die <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne Nord- und Ostthür<strong>in</strong>gen noch verb<strong>in</strong>dlich.<br />

Die Regionalpläne Südwest- und Mittelthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d mittlerweile <strong>in</strong> Kraft getreten und damit die alten <strong>Regionale</strong>n<br />

Raumordnungspläne außer Kraft.<br />

DIE REGIONALPLÄNE <strong>20</strong>11 …<br />

… BESTANDTEILE<br />

Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung – <strong>in</strong> textlicher sowie zeichnerischer Form (Raumnutzungskarte im<br />

Maßstab 1 : 100.000 sowie kapitelbezogene Karten im Maßstab 1 : 375.000) – bilden die normativen Bestandteile<br />

der Planunterlagen zu den Regionalplänen <strong>20</strong>11.<br />

Den Regionalplänen ist zudem nach<br />

§ 9 ThürLPlG e<strong>in</strong>e Begründung beigefügt.<br />

In den Begründungen der<br />

Ziele und Grundsätze werden unter<br />

anderem wiedergegeben:<br />

• Gründe zur Notwendigkeit der<br />

Ziel- bzw. Grundsatzformulierung;<br />

• Informationen zu Ausweisungskriterien;<br />

• Querbezüge zu anderen Zielen<br />

bzw. Grundsätzen.<br />

Die Begründungen s<strong>in</strong>d jeweils<br />

nachfolgend den Ziel-/Grundsatzformulierungen<br />

angeordnet, um e<strong>in</strong>e<br />

direkte Bezugnahme im Kontext<br />

mit dem Plansatz zu ermöglichen.<br />

Als neuer Bestandteil der Begründung<br />

und Teil der Planunterlagen<br />

wurde der Umweltbericht e<strong>in</strong>schließlich<br />

e<strong>in</strong>er Zusammenfassenden<br />

Erklärung zum jeweiligen Regionalplan zugefügt.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


… INHALTE UND INSTRUMENTE<br />

Mit den im Landesentwicklungsplan Thür<strong>in</strong>gen <strong>20</strong>04 enthaltenen Vorgaben zu Ausweisungen <strong>in</strong> den Regionalplänen<br />

waren im Wesentlichen bereits folgende M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halte bzgl. Zielen und Grundsätzen der Raumordnung<br />

– und damit die maßgeblichen Instrumente der Regionalplanung – festgelegt:<br />

• Grundzentren und deren Versorgungsbereiche,<br />

• Siedlungszäsuren,<br />

• Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen,<br />

• Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen,<br />

• Regional bedeutsames Verkehrsnetz,<br />

• Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie,<br />

• Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung,<br />

• Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz,<br />

• Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung,<br />

• Vorbehaltsgebiete und bei Bedarf Vorranggebiete Waldmehrung,<br />

• Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe sowie<br />

• Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wurden ergänzend weitere, für die Entwicklung der jeweiligen Planungsregion notwendige<br />

Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt.<br />

Bei der <strong>in</strong>haltlichen Unterteilung wurden die Vorgaben des Raumordnungsgesetzes bzgl. der M<strong>in</strong>dest<strong>in</strong>halte<br />

von Raumordnungsplänen als Vorlage verwendet, mit den Hauptkapiteln<br />

• Raumstruktur – unter anderem Raumstrukturelle Entwicklung und Zentrale Orte sowie deren Grundversorgungsbereiche,<br />

• Siedlungsstruktur – unter anderem Siedlungsentwicklung, Flächenvorsorge Industrie/Gewerbe, Großflächiger<br />

E<strong>in</strong>zelhandel, Brachflächen und Siedlungszäsuren,<br />

• Infrastruktur – unter anderem Verkehrs-, technische und soziale Infrastruktur,<br />

• Freiraumstruktur – unter anderem Freiraumsicherung, Hochwasserschutz, Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffe<br />

sowie Tourismus und Erholung.<br />

Anhand der Kapitelstruktur werden im Folgenden Ansätze und Instrumente – am Beispiel der Regionalpläne<br />

Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen – dargestellt:<br />

Raumstruktur (Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen)<br />

Die Raumstruktur Thür<strong>in</strong>gens mit ihren Raumkategorien, Entwicklungsachsen und Zentralen Orten ist vom Landesentwicklungsplan<br />

<strong>20</strong>04 vorgegeben. Dabei ist die Raumstruktur Ostthür<strong>in</strong>gens flächenmäßig überwiegend<br />

vom ländlichen Raum geprägt. E<strong>in</strong>e Besonderheit für Ostthür<strong>in</strong>gen ist dabei der hohe Anteil von Kle<strong>in</strong>- und<br />

Kle<strong>in</strong>stsiedlungen und e<strong>in</strong>e besonders große Zahl von<br />

Kle<strong>in</strong>städten. Unter den Auswirkungen des demographischen<br />

Wandels stellt dies hohe Anforderungen an die<br />

Sicherung und Erreichbarkeit von E<strong>in</strong>richtungen der Dase<strong>in</strong>svorsorge,<br />

die Sicherung des Fachkräftebedarfes und<br />

Erhaltung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Um die<br />

Abwanderung zu stoppen und jungen Familien e<strong>in</strong>e Zukunftsperspektive<br />

zu bieten, ist im Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

festgelegt, dass im ländlichen Raum für die Verbesserung<br />

der Wirtschaftsstruktur, für die Schaffung e<strong>in</strong>es<br />

ausreichenden Arbeitsplatzangebotes sowie für die<br />

Eigenentwicklung der Städte und Dörfer die spezifischen<br />

Stärken der Teilregionen noch besser genutzt werden<br />

müssen und die <strong>in</strong>terkommunale Kooperation zukünftig<br />

e<strong>in</strong>e noch größere Bedeutung erlangen soll.<br />

Zur Stärkung des ländlichen Raumes leisten auch die<br />

Zentralen Orte e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag. Sie s<strong>in</strong>d zugleich<br />

Netzpunkte zur Bündelung von E<strong>in</strong>richtungen der Dase<strong>in</strong>svorsorge,<br />

Verkehrsknotenpunkte und Arbeitsplatzzentren<br />

und e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung zur Erhaltung<br />

der Lebensqualität und für die Zukunftsfähigkeit des<br />

17<br />

Beispiele raumordnerischer Instrumente – Zentrale Orte<br />

Zentrale Orte gehören zum traditionellen Instrumentarium der Raumordnung.<br />

Mit dem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>es Gesamtssystemes für den Planungsraum werden<br />

Orte (Geme<strong>in</strong>degebiete oder deren Hauptorte) festgelegt, die <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Abstufungen zentrale Versorgungsaufgaben für e<strong>in</strong>en zugeordneten Verflechtungsbereich<br />

übernehmen (Versorgungsfunktion).<br />

Die Grundüberlegung ist dabei, dass es, um gleichwertige Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gesamtraum schaffen und sichern zu können, besser ist, die Versorgungse<strong>in</strong>richtungen<br />

der Bevölkerung vorrangig <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen, entsprechend geeigneten<br />

und tragfähigen Geme<strong>in</strong>den / Städten zu konzentrieren (Pr<strong>in</strong>zip der<br />

dezentralen Konzentration). Alle Versorgungse<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> allen Orten anbieten<br />

zu wollen, würde demgegenüber zur Nachfragekonkurrenz, zum Schließen<br />

unrentabler E<strong>in</strong>richtungen und damit zu Versorgungsdefiziten vor allem für<br />

die nicht mobilen Bevölkerungsgruppen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Teilräumen führen.<br />

E<strong>in</strong>e funktionale Erweiterung erfuhren die Zentralen Orte, <strong>in</strong>dem sie auch den<br />

Stellenwert von Entwicklungsschwerpunkten, etwa im Wohn- und wirtschaftlichen<br />

Bereich, erhielten (Entwicklungspolfunktion). Der H<strong>in</strong>tergrund ist auch<br />

hier das Pr<strong>in</strong>zip der dezentralen Konzentration, sollen doch e<strong>in</strong>zelne Orte etwa<br />

durch besondere Forcierung und gezielte Förderung der wirtschaftlichstandörtlichen<br />

Entwicklung das Umland „mitziehen“.<br />

In Thür<strong>in</strong>gen werden Zentrale Orte höherer Ordnung (Ober- und Mittelzentren)<br />

im Landesentwicklungsprogramm und Grundzentren <strong>in</strong> den Regionalplänen<br />

ausgewiesen.<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


18<br />

ländlichen Raumes. Aufgrund der besonderen<br />

Siedlungsstruktur <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d mehrere<br />

Zentrale Orte funktionsteilig ausgewiesen.<br />

Neben der <strong>in</strong>frastrukturellen Entwicklung im ländlichen<br />

Raum muss es gel<strong>in</strong>gen, die Eigenart, Vielfalt<br />

und Schönheit der die Region prägenden Kulturlandschaften,<br />

wie das Saaletal, das Plothen-Derbaer<br />

Teichgebiet, das Thür<strong>in</strong>ger Vogtland, die Bergbaufolgelandschaften<br />

um Ronneburg und andere<br />

zu erhalten, <strong>in</strong>sbesondere auch typische Kulturlandschaftselemente<br />

<strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen, wie Fachwerk-<br />

und Schieferdörfer, historische W<strong>in</strong>dmühlen,<br />

Terrassenfluren, Streuobst- und Bergwiesen. Sie<br />

s<strong>in</strong>d wichtige Standortfaktoren im ländlichen Raum<br />

und leisten e<strong>in</strong>en Beitrag zur Bewahrung der lokalen<br />

und regionalen Identität.<br />

Durch den Landesentwicklungsplan <strong>20</strong>04 werden für die Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen die Stadt- und Umland-Räume Altenburg,<br />

Greiz, Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg, Gera und Jena<br />

sowie deren umliegende Geme<strong>in</strong>den ausgewiesen. Sie s<strong>in</strong>d als<br />

Entwicklungs-, Ordnungs- und Kooperationsräume die regional<br />

bedeutsamen Leistungsträger <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen. Im Regionalplan ist<br />

festgelegt, dass sie als Impulsgeber gestärkt werden sollen, die<br />

Kooperation <strong>in</strong>nerhalb der Stadt- und Umlandräume ist auszubauen<br />

und weiterzuentwickeln, <strong>in</strong>sbesondere im Bereich der<br />

Thür<strong>in</strong>ger Städtekette sowie im Raum Greiz länderübergreifend.<br />

Mehrere <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte sowie Stadt- und Umlandkonzepte<br />

leisten e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag zur Umsetzung dieser<br />

Zielstellung.<br />

E<strong>in</strong> Teilraum des Altenburger Landes ist gemäß Landesentwicklungsplan<br />

als Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben e<strong>in</strong>gestuft.<br />

Im Regionalplan ist festgelegt, dass dort günstige Bed<strong>in</strong>gungen<br />

für Neuansiedlungen im produzierenden Gewerbe und<br />

Dienstleistungssektor geschaffen werden sollen, <strong>in</strong>sbesondere<br />

durch Flächensicherung, Brachflächenrecycl<strong>in</strong>g und Infrastrukturentwicklung.<br />

Zudem soll die Agrarwirtschaft durch nachwachsende<br />

Rohstoffe und erneuerbare Energien gestärkt werden, ebenso<br />

die touristischen Funktionen, z.B. im Rahmen der Entwicklung des<br />

länderübergreifenden Mitteldeutschen Seenlandes.<br />

Mit Gera und Jena liegen gleich zwei der<br />

drei Verdichtungsräume Thür<strong>in</strong>gens <strong>in</strong> der<br />

Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen. Sie sollen gemäß<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen als Teil der<br />

Metropolregion Mitteldeutschland zu herausgehobenen<br />

räumlichen Leistungsträgern<br />

und Impulsgebern mit überregionaler Bedeutung<br />

profiliert werden. Kooperation<br />

wird generell zukünftig <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>en größeren Stellenwert<br />

haben, denn die Potentiale der Verdichtungsräume,<br />

der Stadt- und Umlandräume<br />

sowie des sie umgebenden ländlichen<br />

Raumes müssen mite<strong>in</strong>ander verknüpft werden.<br />

Die vom Landesentwicklungsplan ausgewiesenen<br />

landesbedeutsamen Entwicklungshalb<br />

werden im Regionalplan ke<strong>in</strong>e weiteren regional bedeutsamen Achsen<br />

achsen weisen <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

e<strong>in</strong>e sehr hohe Dichte auf. Desausgewiesen.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


Siedlungsstruktur (Regionalplan Mittelthür<strong>in</strong>gen)<br />

Nachdem, ausgehend von den politischen und wirtschaftlichen Veränderungen, die Siedlungsentwicklung der<br />

1990er <strong>Jahre</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen sehr stark durch e<strong>in</strong>en hohen Nachholbedarf und e<strong>in</strong>e quantitative Ausweitung der<br />

Siedlungsflächen geprägt war, verläuft die Neu<strong>in</strong>anspruchnahme etwa seit dem Jahr <strong>20</strong>00 nunmehr <strong>in</strong> abgeschwächter<br />

Form. Dennoch f<strong>in</strong>det nach wie vor e<strong>in</strong> beachtlicher Entzug wertvoller, <strong>in</strong>sbesondere landwirtschaftlich<br />

genutzter Bodenflächen statt. Die bisherige Siedlungsentwicklung zeigt, dass besonders die kle<strong>in</strong>en<br />

Geme<strong>in</strong>den im Umland der Städte vom Nachholbedarf an Wohneigentum profitieren konnten und hier <strong>in</strong> der<br />

Regel e<strong>in</strong>e Siedlungserweiterung stattgefunden hat, die nicht selten zu e<strong>in</strong>er Veränderung der historisch gewachsenen<br />

und für Thür<strong>in</strong>gen typischen Siedlungsstruktur geführt hat.<br />

Demgegenüber ist für die erforderlichen <strong>in</strong>dustriellen und gewerblichen Ansiedlungen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die verkehrsgünstige<br />

Lage von Bedeutung, besonders entlang der Bundesautobahn A 4. Parallel dazu s<strong>in</strong>d bisher<br />

kompakte Siedlungsbereiche nunmehr <strong>in</strong>sbesondere aufgrund der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung<br />

durch Brachflächen ausgedünnt, und speziell im Wohnungsbau ist zum Teil e<strong>in</strong> erheblicher Leerstand entstanden,<br />

der neben den Plattenbauten verstärkt die <strong>in</strong>neren Ortslagen betrifft.<br />

Unbee<strong>in</strong>flusst davon ist e<strong>in</strong> Siedlungsflächenangebot entstanden, das dem zukünftigen Bedarf der Bevölkerung<br />

und den f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten der Kommunen nicht gerecht wird. Diese Situation erforderte e<strong>in</strong><br />

Umdenken und neue Strategien <strong>in</strong> der räumlichen Planung. So hat die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

von <strong>20</strong>04 bis <strong>20</strong>06 e<strong>in</strong> Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) unter dem Titel „WohnQualitäten<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen – Neue Strategien und Allianzen im regionalen Umbauprozess“ <strong>in</strong>itiiert. Auf Grundlage e<strong>in</strong>er<br />

Analyse der Bevölkerungs- und Flächenentwicklung sowie der <strong>in</strong>dividuellen Nachfragepräferenzen wurde<br />

zum Erreichen des 30-Hektar-Zieles der Bundesregierung e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiver Kommunikationsprozess geführt und<br />

e<strong>in</strong> nachhaltiges Ziel- und Grundsatzkonzept für die Siedlungsentwicklung erarbeitet.<br />

Dieses Ergebnis wurde durch die Planungsversammlung zur Orientierung für das Kapitel Siedlungsentwicklung<br />

im Regionalplan Mittelthür<strong>in</strong>gen beschlossen und auch von den übrigen Thür<strong>in</strong>ger <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

übernommen. Es bildete damit den zentralen Kern der Aussagen im Regionalplan Mittelthür<strong>in</strong>gen für die zukünftige<br />

Siedlungsstruktur der Planungsregion, gelangte aber, ebenso wie der gesamte Abschnitt zum großflächigen<br />

E<strong>in</strong>zelhandel, nicht zur Genehmigung durch die Oberste Landesplanungsbehörde.<br />

Weitere Schwerpunkte im Bereich Siedlungsstruktur s<strong>in</strong>d die konkrete Ausweisung von Standorten für Industrie<br />

und Gewerbe <strong>in</strong> Form von Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen und Vorranggebieten Regional<br />

bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen im Abschnitt 2.2 Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe.<br />

Diese Standorte wurden, beg<strong>in</strong>nend im Jahr <strong>20</strong>01, Thür<strong>in</strong>genweit <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Oberen<br />

Landesplanungsbehörde <strong>in</strong> Anlehnung an das „Gewerbeflächenpotenzialmodell Saarland“ (Kistenmacher, H.;<br />

Forschungsgruppe Gewerbeflächenpotentiale Saarland: Ermittlung und Bewertung von landesweit und überörtlich<br />

bedeutsamen Gewerbeflächenpotentialen im Saarland – Gewerbeflächenpotentialmodell Saarland,<br />

Abschlussbericht 1996,unveröffentlicht) mittels zahlreicher Kriterien wie z.B. Hangneigung, Entfernung zur Autobahn,<br />

Raumnutzungskonflikte usw. erarbeitet und <strong>in</strong> entsprechende Eignungsklassen e<strong>in</strong>geordnet. Das Ergebnis<br />

wurde dann mit der Obersten Landesplanungsbehörde, dem Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Arbeit<br />

und Infrastruktur und der Landesentwicklungsgesellschaft Thür<strong>in</strong>gen abgestimmt und fand E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> den<br />

Landesentwicklungsplan Thür<strong>in</strong>gen <strong>20</strong>04 als Vorgabe zur Konkretisierung <strong>in</strong> die Regionalpläne.<br />

Auch die Ausweisung der Regional bedeutsamen<br />

Konversions- und Brachflächen basiert<br />

auf e<strong>in</strong>em eigens erarbeiteten Konzept.<br />

Hierbei wurden für ganz Thür<strong>in</strong>gen –<br />

ausgehend von e<strong>in</strong>er Initiative der Fachhochschule<br />

Nordhausen im Jahr <strong>20</strong>01 und<br />

<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Landesentwicklungsgesellschaft<br />

Thür<strong>in</strong>gen, der Obersten<br />

Landesplanungsbehörde, der Gesellschaft<br />

für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des<br />

Freistaates Thür<strong>in</strong>gen sowie den Landkreisen<br />

und kreisfreien Städten – bundesweit<br />

e<strong>in</strong>malig alle <strong>in</strong> Frage kommenden Flächen<br />

ab e<strong>in</strong>er Größe von 1.000 qm im Innenund<br />

5.000 qm im Außenbereich seit dem<br />

Jahr <strong>20</strong>03 erfasst. Die raumbedeutsamen<br />

Flächen wurden schließlich im Abschnitt 2.4<br />

Brachflächen und Konversion mit entsprechenden Nachnutzungsbestimmungen <strong>in</strong> die Regionalpläne aufgenommen.<br />

19<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


<strong>20</strong><br />

Infrastruktur (Regionalplan Nordthür<strong>in</strong>gen)<br />

Die Entwicklung der Verkehrs<strong>in</strong>frastruktur Nordthür<strong>in</strong>gens<br />

wird geprägt durch den Neubau der Bundesautobahnen<br />

A 38 und A 71. Der Schwerpunkt der verkehrlichen<br />

Entwicklung besteht <strong>in</strong> der Neuausrichtung<br />

des nachgeordneten Straßennetzes auf beide<br />

Autobahnen, die die Region <strong>in</strong> das europäische und<br />

großräumige Straßennetz e<strong>in</strong>b<strong>in</strong>den. Die Raumordnung<br />

übernimmt dabei vor allem die Trassensicherung<br />

noch nicht realisierter Bauvorhaben der Verkehrsplanung<br />

<strong>in</strong> den Regionalplänen. Vorraussetzung hierfür<br />

war e<strong>in</strong>e Prüfung voraussichtlicher erheblicher Umweltauswirkungen,<br />

deren Ergebnisse im Umweltbericht<br />

dem Regionalplan Nordthür<strong>in</strong>gen beigefügt s<strong>in</strong>d.<br />

Mit der Ausweisung von Grundzentren im Abschnitt<br />

1.2 Zentrale Orte erfolgt im Abschnitt funktionales Straßennetz die Ausweisung regionaler Straßenverb<strong>in</strong>dungen<br />

als Verb<strong>in</strong>dung der Grundzentren an höherrangige Zentrale Orte und Straßenverb<strong>in</strong>dungen sowie von<br />

benachbarten Grundzentren untere<strong>in</strong>ander.<br />

Im Abschnitt Funktionales Schienennetz standen die Sicherung von Schienenverb<strong>in</strong>dungen, die derzeit oder<br />

künftig für den Güterverkehr genutzt werden können, im Vordergrund. Verbunden ist diese mit der Ausweisung<br />

von Güterverkehrsstellen bzw. potentiellen Güterverkehrstellen zur langfristigen Sicherung des Zuganges<br />

zum Schienennetz. Grundlage bildete hier das durch die Planungsregion <strong>in</strong> Auftrag gegebene „Güterverkehrs-<br />

Instru-<br />

konzept Nordthür<strong>in</strong>gen“.<br />

Bei der Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur stellte das Thema W<strong>in</strong>denergienutzung die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen vor neue Herausforderungen bei der Erstellung e<strong>in</strong>es planerischen Gesamtkonzeptes<br />

zur Ausweisung von Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben.<br />

Da die Planungsgeme<strong>in</strong>schaft bereits im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999 dieses raumordnerische<br />

mentarium zur Anwendung brachte, erfolgte <strong>20</strong>06 am Oberverwaltungsgericht Weimar e<strong>in</strong>e Überprüfung der<br />

Zielaussagen zur Nutzung der W<strong>in</strong>denergie auf ihre Rechtswirksamkeit. Auch wenn die getroffenen Festlegungen<br />

durch das Gericht nicht <strong>in</strong> Frage gestellt wurden, ergaben sich für die Planfortschreibung e<strong>in</strong>e Vielzahl<br />

neuer zu berücksichtigender Gesichtspunkte.<br />

Neben den veränderten rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen durch das EEG, der technischen Entwicklung h<strong>in</strong> zu<br />

größeren und leistungsstärkeren W<strong>in</strong>dkraftanlagen und e<strong>in</strong>er umfassenden Berücksichtigung naturschutzfachlicher<br />

Belange, die sich unter anderem durch die Neuausweisung von Schutzgebieten mit zum Teil europäischer<br />

Bedeutung ergeben haben, erfolgte e<strong>in</strong>e Überarbeitung der Planungsgrundlagen <strong>in</strong> allen Thür<strong>in</strong>ger Planungsregionen<br />

im Rahmen der Erarbeitung der Regionalpläne. In Nordthür<strong>in</strong>gen konnte der Flächenanteil, der<br />

der Nutzung der W<strong>in</strong>denergie zur Verfügung gestellt wird, um ca. 500 ha gesteigert werden. Wichtiger jedoch<br />

ist, dass durch die Eignung der Vorranggebiete für e<strong>in</strong> Repower<strong>in</strong>g, dem Ersatz älterer W<strong>in</strong>dkraftanlagen durch<br />

leistungsstärkere Anlagen, der Anteil des produzierten Stromes noch deutlicher erhöht werden kann. Die so<br />

zu erzielenden Steigerungen s<strong>in</strong>d im „<strong>Regionale</strong>n Energie- und Klimakonzept Nordthür<strong>in</strong>gen“ bis <strong>20</strong>50 dokuder<br />

erneuerbaren Energien umfasst.<br />

mentiert, das zugleich alle derzeit nutzbaren Optionen im Bereich<br />

Im Abschnitt Soziale Infrastruktur stehen der Erhalt<br />

und die Stärkung der Funktionsfähigkeit wesentli-<br />

aus den Bereichen Gesundheit,<br />

cher E<strong>in</strong>richtungen<br />

Soziales und Sport im Vordergrund. Die Plansätze<br />

zu Bildung und Wissenschaft betonen die Bedeu-<br />

Weiterentwicklung der berufsbildenden<br />

tung der<br />

Schulen, der Fachhochschule Nordhausen mit<br />

dem August-Kramer-Institut und dem Institut für<br />

regenerative Energietechnik sowie der For-<br />

und Technologielandschaft als unbed<strong>in</strong>gt<br />

schungsnotwendige<br />

Wirtschafts- und Wissenschaftsfaktoren.<br />

Im Bereich der Kultur geht es unter anderem<br />

um die Standortsicherung des Theater Nordhausen<br />

/ Lohorchester Sondershausen, um den Aus-<br />

Landesmusikakademie Sondershausen so-<br />

bau der<br />

wie um den Erhalt der Musikschulen und der<br />

breitgefächerten Museumslandschaft.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


Beispiele raumordnerischer Instrumente auf regionaler Ebene – Vorrang-,<br />

Vorbehalts- und Eignungsgebiete<br />

Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete gehören zu den neueren Instrumenten<br />

der Regionalplanung. Dabei werden Teilräume e<strong>in</strong>er Planungsregion<br />

aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften und <strong>in</strong>nerhalb der Region koord<strong>in</strong>iert<br />

mit bestimmten Nutzungsschwerpunkten festgelegt, um zum e<strong>in</strong>en die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Nutzungen und Funktionen an sich überhaupt <strong>in</strong> möglichst optimalen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

und Größenordnungen gewährleisten zu können (Angebotsplanung)<br />

und zum anderen e<strong>in</strong> Gleichgewicht verschiedener Nutzungen / Funktionen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Teilregion anzustreben. Spezifische Nutzungen sollen nicht <strong>in</strong> dafür<br />

ungeeigneten Standorten verortet werden (imperative Planung).<br />

Die Legaldef<strong>in</strong>ition der gebietlichen Festlegungen ergibt sich aus § 8 Abs. 7 ROG<br />

bzw. § 7 Abs. 3 ThürLPlG:<br />

– Vorranggebiete – Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen<br />

oder Nutzungen vorgesehen s<strong>in</strong>d und andere raumbedeutsame Nutzungen<br />

<strong>in</strong> diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen<br />

Funktionen, Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

– Vorbehaltsgebiete – Gebiete, <strong>in</strong> denen bestimmten raumbedeutsamen<br />

Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />

Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist.<br />

– Eignungsgebiete – Gebiete, <strong>in</strong> denen bestimmten raumbedeutsamen<br />

Maßnahmen oder Nutzungen, die städtebaulich nach § 35 BauGB zu beurteilen<br />

s<strong>in</strong>d, andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen, wobei<br />

diese Maßnahmen oder Nutzungen an anderer Stelle im Planungsraum<br />

ausgeschlossen s<strong>in</strong>d.<br />

Vorranggebiete und Eignungsgebiete haben dabei ihrer Def<strong>in</strong>ition und Wirkung<br />

nach den Rang von Zielen der Raumordnung. Vorbehaltsgebiete demgegenüber<br />

erfüllen die Kriterien von Grundsätzen der Raumordnung.<br />

Bei Vorranggebieten für raumbedeutsame Nutzungen kann festgelegt werden,<br />

dass sie zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten für raumbedeutsame Maßnahmen<br />

oder Nutzungen haben. In den Regionalplänen Thür<strong>in</strong>gens wird diese<br />

Option für die Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie genutzt.<br />

Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete als regionalplanerisches Instrument<br />

s<strong>in</strong>d nicht zu verwechseln mit den fachplanerischen Schutzgebietsausweisungen.<br />

Schutzgebiete werden aufgrund eigener fachgesetzlicher Grundlagen als<br />

Verordnungen ausgewiesen. Ziele und Grundsätze der Raumordnung können<br />

solche Schutzgebietsausweisungen daher weder ersetzen noch erweitern.<br />

Aufgrund der räumlichen Dimensionierung werden Vorrang-, Vorbehalts- und<br />

Eignungsgebiete <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen derzeit nur <strong>in</strong> den Regionalplänen ausgewiesen.<br />

21<br />

Freiraumstruktur (Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen)<br />

E<strong>in</strong>e ausgewogene, den natürlichen und nutzungsbezo-<br />

Besonderheiten der Thür<strong>in</strong>ger Planungsregionen<br />

gen<br />

Rechnung tragende Freiraumstruktur bildet den konzep-<br />

Rahmen, der das notwendige ökologische<br />

tionellen<br />

Tragwerk e<strong>in</strong>er nachhaltigen <strong>Regionale</strong>ntwicklung dar-<br />

stellt.<br />

Die Festlegungen im Kapitel Freiraumstruktur der Regionalpläne<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen spiegeln e<strong>in</strong>erseits die Anforderungen<br />

nach e<strong>in</strong>em schlanken Planwerk wider und setzen<br />

anderseits räumlich differenziert die notwendigen<br />

<strong>in</strong>haltlichen Schwerpunkte, die zum Schutz des Freiraumes<br />

mit se<strong>in</strong>en vielfältigen Funktionen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er<br />

vorsorgenden Planung und e<strong>in</strong>er nachhaltigen <strong>Regionale</strong>ntwicklung<br />

erforderlich s<strong>in</strong>d.<br />

Die Gliederung des Kapitels orientiert sich an den Vorgaben<br />

des Landesentwicklungsplanes <strong>20</strong>04 und bildet<br />

so die Grundlage für die Rahmen setzende Gestaltung des Freiraumes <strong>in</strong> den vier Thür<strong>in</strong>ger Planungsregionen.<br />

Insbesondere durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten <strong>in</strong> den Bereichen<br />

• Freiraumsicherung,<br />

• Hochwasserschutz,<br />

• Landwirtschaft,<br />

• Forstwirtschaft,<br />

• Rohstoffsicherung und -gew<strong>in</strong>nung,<br />

• Tourismus und Erholung<br />

entsteht e<strong>in</strong> Raumgerüst, welches dem Erhalt<br />

bzw. der nachhaltigen Nutzung der natürlichen<br />

Ressourcen und dem Schutz der Umwelt als Lebensgrundlage<br />

von Mensch, Tieren und Pflanzen<br />

dient.<br />

Der Freiraum ist mit se<strong>in</strong>en natürlichen Potentialen<br />

gerade <strong>in</strong> ländlichen geprägten Räumen e<strong>in</strong><br />

wichtiger Standortfaktor für die regionale Wirtschaft.<br />

Dies betrifft natürlich die Land- und Forst-<br />

sowie den Tourismus als wesentlichen Mo-<br />

wirtschaft, aber auch die Versorgung mit e<strong>in</strong>heimischen Rohstoffen<br />

tor für die wirtschaftliche Entwicklung <strong>in</strong> Räumen mit negativer Bevölkerungsentwicklung. Darum muss der Frei-<br />

allem <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Qualität verbessert werden. Dazu<br />

raum <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Quantität möglichst erhalten bleiben und vor<br />

wurden neben den Gebietsausweisungen weitere Festlegungen getroffen, die diese räumlichen Qualitäten<br />

e<strong>in</strong>beziehen und <strong>in</strong>tegrativ im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er nachhaltigen und ökologischen leistungsfähigen Freiraumstruktur<br />

wirken sollen, wie unter anderem<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


22<br />

• <strong>in</strong> der Freiraumsicherung zum ökologischen Freiraumverbundsystem,<br />

zum Erhalt gewachsener<br />

Kulturlandschaften, zum Grünen Band, zum Erhalt<br />

unzerschnittener störungsarmer Räume, zum<br />

großräumigen Biotopverbund sowie zum Verbund<br />

von Fließgewässern und ihren Auen,<br />

• beim Hochwasserschutz zur Sicherung von Talsperren,<br />

Rückhaltebecken und Flutungspolder,<br />

• <strong>in</strong> der Landwirtschaft zur Entwicklung und Strukturierung<br />

der Agrarflur sowie zur Sicherung besonders<br />

ertrags- und leistungsfähiger Böden,<br />

• <strong>in</strong> der Forstwirtschaft zur Verbesserung der landeskulturellen<br />

Wirkung des Waldes,<br />

• bei der Rohstoffsicherung und -gew<strong>in</strong>nung zur<br />

die Ressourcen schonenden und mit der Umwelt<br />

verträglichen Gew<strong>in</strong>nung sowie zur Landschaft<br />

<strong>in</strong>tegrierenden Nachfolgenutzung,<br />

• im Bereich Tourismus und Erholung zur Sicherung<br />

und Verbesserung der natürlichen und <strong>in</strong>frastrukturellen<br />

Voraussetzungen sowie zur In-<br />

Wert-Setzung bestehender standörtlicher und<br />

landschaftlicher Potentiale.<br />

Die Qualität des Freiraumes entscheidet wesentli-<br />

Freiraumes<br />

che über das äußere und <strong>in</strong>nere Ersche<strong>in</strong>ungsund<br />

Wahrnehmungsbild e<strong>in</strong>er Region und ist daher<br />

auch von erheblicher Bedeutung als Identifikationsfaktor<br />

für die Aktivierung endogener Potentiale.<br />

Das mit den planerischen Aussagen abgegebene,<br />

bewusste Bekenntnis zum Erhalt sowie zur<br />

schonenden Weiterentwicklung der Besonderheiten<br />

wie auch der Vielfalt der Thür<strong>in</strong>ger Kulturlandschaften<br />

und des sie prägenden ist<br />

auch Ausdruck des geme<strong>in</strong>samen Gestaltungswillen<br />

verantwortungsbewusster und auf Nachhaltigkeit orientierter<br />

Planungsregionen.<br />

STELLUNGNAHMEN ZU RAUMBEDEUTSAMEN PLANUNGEN UND MAßNAHMEN<br />

Die Regionalplanung ist an sich ke<strong>in</strong>e Umsetzungsaufgabe, die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> oder ihre<br />

Planungsstellen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Genehmigungsbehörden. Die Zie le und Grundsätze der Raumordnung erlangen<br />

ihre Gültigkeit <strong>in</strong> der Anwendung im Rahmen der kommuna len und fachlichen Planung bis h<strong>in</strong> zur konkreten<br />

Projektgenehmigung (vgl. Beachtens-/Berücksichtigungsregelung).<br />

Nichtsdestotrotz gibt es nicht nur für die Landesplanungsbehörden, sondern auch für die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

die gesetzliche Vorgabe zur H<strong>in</strong>wirkung auf die Verwirklichung der Regionalpläne. Neben<br />

dem Tätigwerden im Rahmen <strong>in</strong>formeller Instrumente – unter anderem Beratung und Moderation von<br />

Planungsprozessen oder auch Initiierung von und Teilnahme an regionalen Kooperationen – erfolgt dies mit-<br />

<strong>in</strong> Form von Stellungnahmen<br />

tels direkter und <strong>in</strong>direkter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />

der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> zu raumbedeutsame n Planungen und Maßnahmen.<br />

Das Recht bzw. auch die Pflicht zur Abgabe von Stellungnahmen ergibt sich dabei aus den raumordnungs-<br />

von Raumordnungs- und Zielabweichungs-<br />

rechtlichen Vorgaben im Besonderen (z.B. E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung im Rahmen<br />

verfahren nach § 22 Abs. 5 und § 24 Abs. 3 ThürLPlG), aus fachrechtlichen Vorgaben (z.B. Beteiligung im Rah-<br />

Genehmigungsverfahren) sowie letztlich<br />

men der Bauleitplanung und -genehmigung oder <strong>in</strong> fachplanerischen<br />

allgeme<strong>in</strong> aus der Regelung des § 3 Abs. 2 ThürLPlG, dem Recht, Stellung zu raumbedeutsamen Planungen und<br />

Maßnahmen anderer Planungsträger zu nehmen, soweit diese den regionalplanerischen Aufgabenbereich berühren.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


23<br />

INFORMELLE TÄTIGKEITSFELDER UND INSTRUMENTE DER REGIONALPLANUNG<br />

E<strong>in</strong> Garten entsteht nicht dadurch, dass man im Schatten sitzt.<br />

Rudyard Kipl<strong>in</strong>g<br />

Regionalplanung umfasst heute de facto mehr als nur die Erfüllung e<strong>in</strong>es gesetzlichen Auftrages. Die<br />

traditionelle, formelle Aufgabenstellung – die Vorgabe von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung<br />

auf regionaler Ebene – fand und f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der Entwicklung der Raumordnung zunehmend e<strong>in</strong>e<br />

Ergänzung und Erweiterung durch <strong>in</strong>formelle, selbstb<strong>in</strong>dende Instrumente der <strong>Regionale</strong>ntwicklung,<br />

des Regionalmarket<strong>in</strong>gs und -managements (unter anderem Städtenetze, <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte,<br />

fachübergreifende regionale Programme, <strong>in</strong>terkommunale Standortentwicklungskonzepte).<br />

Ganz nebenbei nehmen die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> sich durchaus auch erweiterter<br />

regionaler Aufgaben bzw. Angelegenheiten an, da es für diese Tätigkeitsfelder auf regionaler<br />

Ebene oftmals ke<strong>in</strong>e adäquaten Institutionen gibt.<br />

Das Nebene<strong>in</strong>ander traditioneller und neuer, <strong>in</strong>formeller Aufgabenstellungen und dementsprechend<br />

klassischer und moderner Instrumente der Regionalplanung und -entwicklung ist nicht nur e<strong>in</strong>e<br />

besondere Herausforderung an die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong>, sondern stellt auch e<strong>in</strong>e<br />

wesentliche Chance zu deren Weiterentwicklung zu der maßgeblichen Koord<strong>in</strong>ations- und Kooperations<strong>in</strong>stanz<br />

<strong>in</strong> den Regionen dar.<br />

Die Dynamik der Rahmenbed<strong>in</strong>gungen f<strong>in</strong>det damit ihre Entsprechung nicht nur <strong>in</strong> der Notwendigkeit<br />

der Schaffung flexibler Strukturen, sondern auch <strong>in</strong> der Entwicklung und Anpassung des Instrumenten-Mix<br />

der Regionalplanung.<br />

INFORMELLE REGIONALPLANUNG IN DER PRAXIS …<br />

Das <strong>in</strong>formelle Instrumentarium der Regionalplanung und -politik – d.h. Ansätze, die auf der Selbstb<strong>in</strong>dung der<br />

Beteiligten bei der Umsetzung, auf Überzeugungsarbeit und allgeme<strong>in</strong>er regionaler Kooperation ohne imperative<br />

Mittel beruhen – zur Förderung der regionalen Entwicklung hat <strong>in</strong> den letzten <strong>Jahre</strong>n, e<strong>in</strong>em generellen<br />

Trend <strong>in</strong> der Regionalplanung folgend, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Nicht nur der Arbeitsaufwand<br />

für die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Thür<strong>in</strong>gens und <strong>in</strong>sbesondere für deren Planungsstellen <strong>in</strong> diesem<br />

Bereich wurde immer größer, sondern es war auch von em<strong>in</strong>enter Bedeutung, sich <strong>in</strong> die Methodik und die<br />

persuasiven Arbeitsweisen e<strong>in</strong>zuarbeiten und diese weiter zu qualifizieren.<br />

Die kooperativen <strong>in</strong>formellen Ansätze eignen<br />

sich dabei <strong>in</strong>sbesondere zur Verwirklichung –<br />

bzw. besser Begleitung der Umsetzung – der<br />

Ziele und Grundsätze der Raumordnung, zu<br />

deren Erweiterung, Ausfüllung und Fortsetzung<br />

<strong>in</strong> der Praxis, zur Koord<strong>in</strong>ierung und Abstimmung<br />

der Ziele und Grundsätze der<br />

Raumordnung mit allgeme<strong>in</strong>en landes-, regional-<br />

und kommunalpolitischen Vorhaben und<br />

Konzepten, aber nicht zuletzt zunehmend<br />

auch zur Vorbereitung und Aufstellung der<br />

Regionalpläne selbst.<br />

Das Tätigkeitsspektrum ist dabei sehr vielfältig<br />

und variantenreich, wie unter anderem<br />

• Erfassung, Vermittlung und Koord<strong>in</strong>ation<br />

von Informationen <strong>in</strong> und zwischen den<br />

Planungsregionen,<br />

• Beratung der und Kooperation mit den<br />

Kommunen und Fachbehörden sowie weiteren<br />

regionalen Institutionen im Bereich<br />

der Landes- und <strong>Regionale</strong>ntwicklung, vor<br />

allem vor dem H<strong>in</strong>tergrund der Aufstellung,<br />

Änderung und Verwirklichung der<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


24<br />

Regionalpläne,<br />

• Initiierung, Forcierung, Moderation und Koord<strong>in</strong>ation regionaler Prozesse und Projekte, <strong>in</strong>sbesondere etwa<br />

im Rahmen <strong>in</strong>terkommunaler Kooperationen (z.B. Städtenetze und <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte),<br />

• Regionalmarket<strong>in</strong>g – „Vermarktung“ der Regionen und der regionalplanerischen Ergebnisse als Produkt<br />

nach außen, aber auch nach <strong>in</strong>nen (unter anderem Events, <strong>Broschüre</strong>n, Internet-Präsentationen),<br />

• Begleitung, Betreuung, Koord<strong>in</strong>ation und eigene Durchführung von Regionalkonzepten bis h<strong>in</strong> zur Unterstützung<br />

bei der Ausgestaltung von Verträgen sowie der Trägerschaft und F<strong>in</strong>anzierung.<br />

Das Regionalmanagement fungiert dabei als Katalysator, neuartige Partnerschaften zwischen Kommunen, Wirtschaft,<br />

Bürgern und anderen Interessensgruppen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em konstruktiven Dialog zu forcieren und bietet e<strong>in</strong><br />

umfassendes – ke<strong>in</strong>esfalls schon vollständig ausgereiztes – Instrumentenbündel zur Kommunikation, Kooperation<br />

und Koord<strong>in</strong>ation <strong>in</strong> der Region, das „Reibungsverluste“ verh<strong>in</strong>dert und e<strong>in</strong>e Nutzung von Synergieeffekten<br />

erzielt.<br />

… INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN, REGIONALE FOREN UND EVENTS<br />

Die konsequente E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der regionalen Akteure und der Bevölkerung <strong>in</strong> die Diskussion um die Entwicklung<br />

der Planungsregionen – auch über die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung /<br />

Änderung der Regionalpläne h<strong>in</strong>aus – ist e<strong>in</strong> wesentlicher Faktor im Aufbau e<strong>in</strong>er regionalen Identität und<br />

Identifikation <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen und mit se<strong>in</strong>en Regionen. Insbesondere forciert die umfassende Vermittlung von Informationen<br />

zu regionalen und überregionalen Themen und nicht zuletzt zur Aufgabe Regionalplanung per se<br />

die regionale Akzeptanz bei der Aufgabenerfüllung. Veranstaltungen und Events der Landes- und Regionalplanung<br />

sowie <strong>in</strong>sbesondere der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> s<strong>in</strong>d nicht zuletzt e<strong>in</strong> wesentlicher Faktor<br />

der Außendarstellung im Rahmen des Regionalmarket<strong>in</strong>gs wie auch der Informationsgew<strong>in</strong>nung für die Regionalplanung<br />

selbst.<br />

Damit s<strong>in</strong>d schon wesentliche Zielsetzungen von Infoveranstaltungen, Tagungen, Workshops, Events usw. als<br />

<strong>in</strong>formelles Instrument genannt, wie unter anderem<br />

• die Informationssammlung und -vermittlung zu regionalen Fragestellungen allgeme<strong>in</strong> und zu regionalplanerischen<br />

Themen im Besonderen,<br />

• der regionale und überregionale Erfahrungsaustausch mit Kollegen,<br />

• die Impulswirkung und Initiierung zur Vorbereitung regionaler / <strong>in</strong>terkommunaler Konzepte und Projekte,<br />

• die Diskussion und Abstimmung bei der Umsetzung regionaler Vorhaben,<br />

• die Vermittlung und Eruierung von Lösungswegen bei regionalen Problemstellungen,<br />

• die Präsentation der geleisteten Arbeit und erreichter Ergebnisse der Regionalplanung.<br />

Mit dieser Zielausrichtung wurden entsprechende Veranstaltungen durchgeführt bzw. war die Regionalplanung<br />

bei der Konzeptionierung von Veranstaltungen anderer Institutionen e<strong>in</strong>gebunden. Beispiele dieses Engagements<br />

s<strong>in</strong>d etwa die seit 1995 jährlich durchgeführten Regionalplanertagungen sowie Regionalforen/-konferenzen<br />

zur <strong>Regionale</strong>ntwicklung und Fach<strong>in</strong>formationsveranstaltungen zur Aufstellung und Änderung der Regionalpläne.<br />

Konzept- und projektbezogene Workshops und Tagungen wurden zudem verstärkt zur Abstimmung<br />

e<strong>in</strong>zelner Fragestellungen <strong>in</strong> den Regionen genutzt.<br />

Die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Nord-, Mittel-,<br />

Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen haben sich somit <strong>in</strong> den vergangenen<br />

zwei Jahrzehnten als anerkannte regionale<br />

Diskussions- und Abstimmungsplattform bewährt und<br />

sich als Gastgeber für den regionalen Erfahrungs- und Informationsaustausch<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen etabliert.<br />

z.B. 16. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung (Südwestthür<strong>in</strong>gen)<br />

Unter dem Thema „<strong>Regionale</strong>ntwicklung <strong>in</strong> ländlichen<br />

Räumen – Perspektiven, Ziele und Entwicklungsansätze“<br />

veranstaltete die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

geme<strong>in</strong>sam mit dem Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium<br />

für Bau, Landesentwicklung und Verkehr sowie der Akademie<br />

für Raumforschung und Landesplanung am<br />

30.09./01.10.<strong>20</strong>10 <strong>in</strong> Schmalkalden die 16. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung.<br />

Anliegen der Veranstalter war es, Erfahrungen<br />

und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Akteure<br />

1995 „Suburbanisierung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen – Ersche<strong>in</strong>ungen, Erkenntnisse, Erfordernisse“<br />

– 1. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Bad Blankenburg<br />

(<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen)<br />

1996 „Regionalplanung – Stand, Probleme, Entwicklungen“ – 2. Thür<strong>in</strong>ger<br />

Regionalplanertagung <strong>in</strong> Gera (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen)<br />

1997 „<strong>Regionale</strong>ntwicklung und Verkehr“ – 3. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung<br />

<strong>in</strong> Teistungen (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen)<br />

1998 „<strong>Regionale</strong>ntwicklung <strong>in</strong> Europa – Planung, Praxis, Perspektiven“ –<br />

4. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Erfurt (<strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen)<br />

1999 „Kultur für die Region – Region für die Kultur“ – 5. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung<br />

<strong>in</strong> Weimar (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen)<br />

<strong>20</strong>00 „Strukturwandel <strong>in</strong> Bergbaufolgelandschaften – Strategien für e<strong>in</strong>e<br />

nachhaltige <strong>Regionale</strong>ntwicklung“ – 6. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung<br />

(= 1. Sächsisch-Thür<strong>in</strong>gische Regionalplanertagung) <strong>in</strong> Altenburg<br />

<strong>20</strong>01 „Neue Verkehrswege – neue Impulse für die Region“ – 7. Thür<strong>in</strong>ger<br />

Regionalplanertagung <strong>in</strong> Suhl, verbunden mit e<strong>in</strong>em Abendempfang<br />

zur Feier von Zehn <strong>Jahre</strong>n <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

1991 – <strong>20</strong>11


<strong>20</strong>02 „Flächen nutzen – Flächennutzen“ – 8. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung<br />

<strong>in</strong> Nordhausen (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen)<br />

<strong>20</strong>03 „Landesentwicklungsplan <strong>20</strong>03“ – Thür<strong>in</strong>ger Raumordnungskonferenz<br />

(= 9. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung) <strong>in</strong> Sömmerda<br />

<strong>20</strong>04 „Demographische Wandlungen – Planerische Handlungen, Regionalplanung<br />

zwischen Anpassungs- und Entwicklungsstrategien“ – 10. Thür<strong>in</strong>ger<br />

Regionalplanertagung <strong>in</strong> Arnstadt (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen)<br />

<strong>20</strong>05 „(Wie-)viel Raum für Tourismus? – zukunftsorientierte, länderübergreifende<br />

<strong>Regionale</strong>ntwicklung“ – Raumordnungskonferenz Sachsen-Anhalt<br />

und Thür<strong>in</strong>gen (= 11. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung) <strong>in</strong> Freyburg<br />

<strong>20</strong>06 „(T)Räume verb<strong>in</strong>den – <strong>Regionale</strong>ntwicklung <strong>in</strong> Grenzregionen“ –<br />

12. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen)<br />

<strong>20</strong>07 „Raumstruktur, Landschaftskultur, Regionalkonjunktur“ – 13. Thür<strong>in</strong>ger<br />

Regionalplanertagung (= Geme<strong>in</strong>same Regionalplanertagung<br />

Thür<strong>in</strong>gen / Sachsen-Anhalt) <strong>in</strong> Ronneburg (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen)<br />

<strong>20</strong>08 „Umsetzung der Lissabon-Strategie auf regionaler Ebene“ – 14. Thür<strong>in</strong>ger<br />

Regionalplanertagung <strong>in</strong> Arnstadt (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen)<br />

<strong>20</strong>09 „Energieautarke Region als Leitvorstellung der Regionalplanung – Vision<br />

oder Illusion?“ – 15. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Bad Langensalza<br />

(<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen)<br />

<strong>20</strong>10 „<strong>Regionale</strong>ntwicklung <strong>in</strong> ländlichen Räumen – Perspektiven, Ziele und<br />

Entwicklungsansätze“ – 16. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong><br />

Schmalkalden (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen)<br />

<strong>20</strong>11 Festveranstaltung zum <strong>20</strong>-jährigen Bestehen der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Hermsdorf<br />

25<br />

im ländlichen Raum mit den vielschichtigen Problemen<br />

des demographischen Wandels und der damit verbundenen<br />

Aufgabe der nachhaltigen Sicherung der Dase<strong>in</strong>svorsorge,<br />

der Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe,<br />

der Gestaltung von Kulturlandschaften sowie der Nutzung<br />

erneuerbarer Energien umgehen, um nur e<strong>in</strong>ige<br />

wichtige Handlungsfelder zu nennen.<br />

Der ländliche Raum, dem der weitaus größte Teil des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen zuzuordnen ist, stellt e<strong>in</strong>en unverzichtbaren<br />

Teil thür<strong>in</strong>gischer Identität dar. Er besitzt unersetzliche Funktionen als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum<br />

und ist wichtiger Rohstoff-, Lebensmittel-, Energie- und Tr<strong>in</strong>kwasserlieferant. Der Term<strong>in</strong>us „ländlicher<br />

Raum“ hat jedoch längst se<strong>in</strong>e Allgeme<strong>in</strong>gültigkeit verloren. Insoweit existiert auch der „ländliche Raum“<br />

als homogene E<strong>in</strong>heit nicht mehr. In se<strong>in</strong>en regionalen Problemzusammenhängen ist der ländliche Raum ebenso<br />

komplex wie unterschiedlich.<br />

… REGIONALE / INTERKOMMUNALE KOOPERATION UND KONZEPTE – REGIONALE ENTWICK-<br />

LUNGSKONZEPTE<br />

Die ersten <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzepte <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

werden von 1994 an erarbeitet. Diese „<strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungskonzepte der ersten Generation“ s<strong>in</strong>d noch<br />

stark geprägt durch e<strong>in</strong>en experimentellen Charakter,<br />

deutliche qualitative Unterschiede und nur zum Teil umsetzungsorientierte<br />

Maßnahmenvorschläge, was zur Umsetzung<br />

e<strong>in</strong>en gewissen Überarbeitungsbedarf zur Folge<br />

hatte. Nicht alle <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzepte gelangten<br />

daher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e konkrete Realisierung; viele mussten<br />

später auf Weiterführung geprüft werden.<br />

Seit 1998 werden <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte auf<br />

Basis der Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung der <strong>Regionale</strong>ntwicklung<br />

mit Landesmitteln f<strong>in</strong>anziell unterstützt. Dabei ist<br />

„der Weg das Ziel“, d.h. es werden bei der Erarbeitung<br />

bzw. der Umsetzung von <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzepten<br />

nicht die eigentliche, technische Realisierung von<br />

Maßnahmen bzw. Projekten gefördert, sondern die dafür<br />

notwendigen die Planungen vorbereitenden Unterlagen<br />

(Gutachten, Maßnahmenkataloge, Projektplanungen<br />

usw.).<br />

Im März <strong>20</strong>00 tritt die geänderte Richtl<strong>in</strong>ie rückwirkend<br />

zum Januar <strong>20</strong>00 und mit e<strong>in</strong>er Geltungsdauer bis zum<br />

31.12.<strong>20</strong>04 <strong>in</strong> Kraft. Mit der Änderung der Richtl<strong>in</strong>ie wur-<br />

Was s<strong>in</strong>d <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte (REK) und wo können sie <strong>in</strong><br />

der Planungshierarchie verortet werden?<br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte s<strong>in</strong>d Ziel- und Maßnahmenkonzepte auf der<br />

Basis e<strong>in</strong>er räumlich verorteten <strong>in</strong>terkommunalen / subregionalen Kooperation,<br />

unter anderem mit dem Ziel<br />

… allgeme<strong>in</strong> Kommunen zur Bewältigung ähnlicher bzw. geme<strong>in</strong>samer Probleme<br />

„an e<strong>in</strong>en Tisch zu bekommen“, den Informationsfluss bzw. -austausch<br />

zu forcieren, Interessen verschiedener beteiligter regionaler Akteure<br />

zu koord<strong>in</strong>ieren und abzugleichen sowie möglichst Impulse auszulösen,<br />

konkrete Projekte auch im Mite<strong>in</strong>ander umsetzen zu wollen,<br />

… Ausgangsbed<strong>in</strong>gungen und Anknüpfungspunkte e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>terkommunalen,<br />

regionalen Kooperation (Chancen / Risiken, Stärken und Schwächen) auszuloten,<br />

mögliche Entwicklungsszenarien und -richtungen aufzuzeigen<br />

und für die zukünftige Entwicklung Leitbilder zu formulieren,<br />

… darauf basierend konkrete Entwicklungsziele abzustimmen und selbstb<strong>in</strong>dend<br />

vorzugeben und schließlich<br />

… die zu deren Umsetzung geeigneten Maßnahmen und Projekte genauer zu<br />

bestimmen.<br />

Der Planungsraum von <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzepten liegt dabei unterhalb<br />

der Ebene der Planungsregionen, d.h. zwischen Regionalplänen und kommunalen<br />

Bauleitplänen. In der Regel orientiert er sich an den Gemarkungsgrenzen,<br />

ist aber nicht an Kreis- und Regionsgrenzen gebunden (Variationen gemäß<br />

der Themenstellung s<strong>in</strong>d möglich). Aufgrund dieser Verortung s<strong>in</strong>d <strong>Regionale</strong><br />

Entwicklungskonzepte ke<strong>in</strong>e b<strong>in</strong>denden Planungen, sondern Konzepte mit<br />

Selbstb<strong>in</strong>dungswirkung der Beteiligten. Sie stellen daher ke<strong>in</strong>e neue Planungsebene<br />

dar, sondern s<strong>in</strong>d das Ergebnis e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>formellen, <strong>in</strong>terkommunalen Kooperation.<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


26<br />

de die Zuständigkeit zur Durchführung des Förderprogrammes von der Obersten an die Obere Landesplanungsbehörde<br />

übertragen. Damit werden nunmehr „<strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte der dritten Generation“<br />

(ab <strong>20</strong>00) gefördert, wobei die Vorbereitungsplanung konkreter Maßnahmen <strong>in</strong> Fortführung erarbeiteter <strong>Regionale</strong>r<br />

Entwicklungskonzepte mittlerweile überwiegt.<br />

Die aktuelle Fassung der Richtl<strong>in</strong>ie ist seit 01.01.<strong>20</strong>07 <strong>in</strong> Kraft, wobei der Fördergegenstand auf Stadt-Umland-<br />

Kooperationen und Städtenetze erweitert wurde. Bewilligungsbehörde ist das Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt.<br />

Die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> waren seit E<strong>in</strong>führung des Instrumentes <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte<br />

im <strong>Jahre</strong> 1994 an dessen Initiierung und Ausgestaltung beteiligt. Dies galt und gilt umso mehr, als es notwendig<br />

war, angesichts erkennbarer Defizite <strong>in</strong> der Anfangsphase Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten<br />

und nunmehr auf die Umsetzung bestehender <strong>Regionale</strong>r Entwicklungskonzepte h<strong>in</strong>zuwirken. Schon frühzeitig<br />

wurden die Chancen, die das Instrument bei konsequenter Umsetzung bietet, erkannt und versucht zu<br />

nutzen. So nehmen die <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong>sbesondere E<strong>in</strong>fluss auf<br />

• regionale, räumliche Abgrenzungen und Absprachen,<br />

• <strong>in</strong>haltliche Schwerpunktsetzungen der Konzepte,<br />

• mögliche Organisationsstrukturen bei Konzeptionierung und Umsetzung.<br />

Nicht zuletzt s<strong>in</strong>d die Stellungnahmen der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> e<strong>in</strong> ausschlaggebender Bestandteil<br />

im Rahmen des Bewilligungsverfahrens gemäß der Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung der <strong>Regionale</strong>ntwicklung.<br />

Die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> wirken aber auch konkret bei der Erarbeitung <strong>Regionale</strong>r Entwicklungskonzepte<br />

<strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Arbeitsphasen mit, um <strong>in</strong>sbesondere auch den Abgleich der Ziele und<br />

Grundsätze der Raumordnung auf der Ebene der Regionen mit den Ziel- und Maßnahmenvorschlägen der<br />

Konzeptionen zu gewährleisten.<br />

z.B. Initiative Rodachtal (Südwestthür<strong>in</strong>gen)<br />

„Gesundheit an Körper, Geist und Seele – grenzenlos!“ – unter<br />

diesem Motto agiert die länderübergreifende Initiative Rodachtal,<br />

um die Zukunft dieses thür<strong>in</strong>gisch-bayerischen Grenzraumes<br />

zu gestalten. Diese seit <strong>20</strong>01 bestehende <strong>in</strong>terkommunale<br />

Kooperation, zwischenzeitlich von sechs auf neun Geme<strong>in</strong>den<br />

angewachsen, agiert auf der Grundlage e<strong>in</strong>es <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzeptes.<br />

Projekte <strong>in</strong> den Handlungsfeldern Kommune,<br />

Infrastruktur, Bauen, Soziales, Kultur, Bildung, Wirtschaft,<br />

Tourismus, Natur, Landschaft, Landwirtschaft und Energie sollen<br />

dazu beitragen, die Auswirkungen des demographischen Wandels<br />

zu bewältigen. Der Kooperationsraum verfügt dabei über<br />

endogene Potentiale, um sowohl die ältere Generation (Tourismus,<br />

Alterswohnsitz, altersgerechte Produkte und Dienstleistungen),<br />

als auch Familien (breites Infrastrukturangebot zur Dase<strong>in</strong>svorsorge)<br />

als Zielgruppen aktiv zu bewerben und dadurch<br />

wirtschaftlichen Nutzen zu generieren.<br />

Die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen war an<br />

der Erstellung des <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzeptes beteiligt<br />

und unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten diesen Entwicklungsprozess<br />

im Rodachtal.<br />

z.B. <strong>Regionale</strong>s Entwicklungskonzept Erfurter Seen (Mittelthür<strong>in</strong>gen)<br />

Durch die <strong>in</strong>tensive Bautätigkeit nach der deutschen E<strong>in</strong>heit entstand <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong> enormer Bedarf an Massenbaustoffen.<br />

Dieser führte sehr bald auch zu e<strong>in</strong>em hohen Druck auf den Raum nördlich der Landeshauptstadt<br />

Erfurt mit se<strong>in</strong>en umfangreichen Lagerstätten an Kies und Kiessanden. Für die Stadt Erfurt und den Landkreis<br />

Sömmerda bestand somit e<strong>in</strong> erheblicher Handlungsbedarf, dem mit zum Teil unterschiedlicher Interessenlage<br />

begegnet werden musste. Beide traten daher 1996 an die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

heran mit der Bitte, für den Raum nördlich der Landeshauptstadt e<strong>in</strong>e raumordnerische Studie zu erarbeiten.<br />

Neben dem Ordnen der vorhandenen Nutzungskonflikte sollte vor allem geklärt werden, welche zukünftigen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten bei aktuellen Entscheidungen zu berücksichtigen wären. Schließlich<br />

werden langfristig im Norden Erfurts <strong>in</strong>sgesamt 12 Seen mit e<strong>in</strong>er Gesamtfläche von knapp 500 ha entstehen,<br />

die e<strong>in</strong> erhebliches Naherholungspotential darstellen. Daher stand auch die Frage im Vordergrund, welche Arten<br />

von Freizeite<strong>in</strong>richtungen mit welchen Maximalkapazitäten und <strong>in</strong> welcher Standortverteilung raumordnerisch<br />

verträglich und wirtschaftlich geeignet s<strong>in</strong>d. Die Belange des Landschafts- und Naturschutzes waren dabei<br />

mit zu berücksichtigen.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


Auf Grund dieser Studie wurde ab 1998<br />

das <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzept Erfurter<br />

Seen erstellt, zu dem sich die Landeshauptstadt<br />

Erfurt mit den beiden Geme<strong>in</strong>den<br />

Nöda und Alperstedt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

kommunalen Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zusammengeschlossen<br />

haben. Die kommunale<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft setzt seitdem<br />

gleichberechtigt und mit sehr großem<br />

Engagement vieler weiterer Akteure das<br />

Entwicklungskonzept schrittweise um.<br />

Ziel ist es, e<strong>in</strong>e attraktive freizeit- und<br />

erholungsorientierte Infrastruktur zu<br />

schaffen und damit die Lebens- und<br />

Standortqualität des Raumes zu verbessern.<br />

Dazu gehört <strong>in</strong>sbesondere die Verbesserung<br />

und Ausweitung des wasserbezogenen<br />

Freizeit- und Wassersportangebotes<br />

auf etwa der Hälfte der entstandenen<br />

und zukünftig entstehenden Seen. Die Erfurter Seen können derzeit schon e<strong>in</strong>iges bieten: Angeln, Tauchen,<br />

Surfen, Segeln und Baden. Wanderwege und Radwege vernetzen die Seen und Orte untere<strong>in</strong>ander und<br />

b<strong>in</strong>den das Stadtgebiet von Erfurt, <strong>in</strong>sbesondere die Neubaugebiete im Norden der Stadt, an den angrenzenden<br />

Raum des Landkreises Sömmerda an.<br />

Schon während der Abbauphase modellieren die Kies abbauenden Unternehmen die Uferzonen für die entsprechende<br />

Nachnutzung, und zusammenhängende Grünstrukturen werden entwickelt. So entsteht über die<br />

nächsten Jahrzehnte h<strong>in</strong>weg e<strong>in</strong>e arten- und strukturreiche Landschaft.<br />

z.B. <strong>Regionale</strong>s Entwicklungskonzept Kyffhäuserregion (Nordthür<strong>in</strong>gen)<br />

Die Aktualisierung des <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzeptes Kyffhäuserregion und se<strong>in</strong>e Ausdehnung länderübergreifend<br />

nach Sachsen-Anhalt erfolgten <strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n 1997 bis 1999. Die Arbeitsschwerpunkte lagen <strong>in</strong><br />

den Bereichen Natur und Landschaft, Erholung und Tourismus, Verkehr, Siedlungsentwicklung, Infrastruktur<br />

und Wirtschaft. Der Abschlussbericht schloss mit Leitzielen und konkreten länderübergreifenden Maßnahmen.<br />

Zur Umsetzung wurde e<strong>in</strong>e Kommunale Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft gebildet, die, wie bereits bei der Erarbeitung,<br />

aus den mitwirkenden Geme<strong>in</strong>den des Kyffhäuserkreises <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen und den Geme<strong>in</strong>den Berga und Kelbra<br />

des Landkreises Mansfeld-Südharz <strong>in</strong> Sachsen-Anhalt besteht. Weitere Kooperationspartner s<strong>in</strong>d der Naturpark<br />

Kyffhäuser, die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, die beiden betroffenen Landratsämter<br />

und die <strong>Regionale</strong> Planungsstelle Nordthür<strong>in</strong>gen. Länderübergreifende Projekte waren unter anderem die Bildung<br />

des GeoParkes Kyffhäuser, welcher <strong>20</strong>09 als Nationaler GeoPark zertifiziert wurde, die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es<br />

am Wochenende verkehrenden Wanderbusses,<br />

der Ausbau des qualifizierten<br />

Kyffhäuserwanderweges sowie<br />

des Radwanderweges „Rund um<br />

den Kyffhäuser“, die Installation e<strong>in</strong>es<br />

Vogelbeobachtungsturmes am Stausee<br />

Kelbra sowie geme<strong>in</strong>same Werbung<br />

mittels touristischer H<strong>in</strong>weisschilder<br />

und e<strong>in</strong>em Veranstaltungskalender,<br />

der alle Highlights der Region<br />

enthält.<br />

Im Jahr <strong>20</strong>11 stellte die Kommunale<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Kyffhäuserregion<br />

e<strong>in</strong>en erneuten Antrag zur Aktualisierung<br />

ihres <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzeptes<br />

mit den Schwerpunkten<br />

Konzeption zur Erschließung und<br />

touristischen Vermarktung der Kyffhäuserregion<br />

und Planung e<strong>in</strong>er touristischen<br />

Route zum Thema „Parks<br />

und Gärten“ durch Nordthür<strong>in</strong>gen.<br />

27<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


28<br />

… REGIONALE / INTERKOMMUNALE KOOPERATION UND KONZEPTE – REGIONSWEITE UND<br />

-ÜBERGREIFENDE KONZEPTE UND PROJEKTE<br />

Die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> haben sich zunehmend auch regionsweiter und -übergreifender Themen<br />

angenommen bzw. an regionalen Initiativen anderer Partner beteiligt und dazu Konzepte erarbeitet und<br />

mitgestaltet. Beispiele hierfür s<strong>in</strong>d unter anderem<br />

• das Engagement der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen bei der Revitalisierung der Wismutregion,<br />

• die leitende und koord<strong>in</strong>ierende Funktion der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen im Rahmen<br />

der Teilnahme Nordthür<strong>in</strong>gens beim bundesweiten Wettbewerb „Regionen der Zukunft“, <strong>in</strong> deren Folge<br />

die Planungsgeme<strong>in</strong>schaft die Trägerschaft wichtiger regionaler Projekte forcierte,<br />

• die geme<strong>in</strong>same Erarbeitung und Trägerschaft des „<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogrammes Naturpark Thür<strong>in</strong>ger<br />

Wald“ als zukunftsweisende Komb<strong>in</strong>ation aus Naturparkkonzept und regionalplanerischen Entwicklungsleitbildern<br />

durch die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen zusammen<br />

mit dem Naturpark-Verband Thür<strong>in</strong>ger Wald,<br />

• das <strong>in</strong> Kooperation der Oberen Landesplanungsbehörde und der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

durchgeführte Modellvorhaben der Raumordnung „WohnQualitäten Mittelthür<strong>in</strong>gen – Neue Strategien<br />

und Allianzen im regionalen Umbauprozess“.<br />

z.B. <strong>Regionale</strong> Energiekonzepte<br />

Mit der Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien <strong>in</strong> den letzten zehn <strong>Jahre</strong>n hat dieser Sektor aufgrund<br />

se<strong>in</strong>er zunehmend räumlichen Dimension auch <strong>in</strong> der Regionalplanung erheblich an Bedeutung gewonnen.<br />

Um e<strong>in</strong>e ausgewogene Betrachtung dieses Bereiches im Rahmen der regionalen Koord<strong>in</strong>ierungs- und Abstimmungsaufgabe<br />

sicherstellen zu können, wurden, jeweils im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong>,<br />

<strong>in</strong> allen vier Planungsregionen entsprechend ausgerichtete, wissenschaftlich aufbereitete Konzepte – teils<br />

verknüpft mit weiteren regionalen Themenschwerpunkten (Klimaschutz, wirtschaftliche Entwicklung, Erhaltung<br />

der Kulturlandschaft) – erarbeitet.<br />

<strong>Regionale</strong>s Energie- und Klimakonzept Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

Die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

sieht seit <strong>Jahre</strong>n das Thema der erneuerbaren<br />

Energien als e<strong>in</strong>en Schwerpunkt der <strong>Regionale</strong>ntwicklung.<br />

Der Klimaschutz, die Anpassung an Klimaveränderungen,<br />

die Bewahrung der Kulturlandschaft<br />

sowie die wirtschaftliche Entwicklung sollten<br />

nach Möglichkeit bei der Suche nach Lösungen<br />

für e<strong>in</strong>e nachhaltige <strong>Regionale</strong>ntwicklung im<br />

Zusammenhang betrachtet werden. E<strong>in</strong> Bauste<strong>in</strong><br />

zum weiteren Beschreiten dieses Weges ist das<br />

<strong>20</strong>11 erschienene <strong>Regionale</strong> Energie- und Klimakonzept<br />

für die Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen. Es<br />

wurde von Mai <strong>20</strong>09 bis Februar <strong>20</strong>11 von der<br />

Fachhochschule Nordhausen im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n<br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen erarbeitet.<br />

Damit verfügt Nordthür<strong>in</strong>gen über e<strong>in</strong>e umfassende<br />

Analyse für die zurzeit technisch nutzbaren erneuerbaren<br />

Energien. Es werden die Potentiale<br />

und der Weg zu e<strong>in</strong>er umweltschonenden und zukunftsfähigen<br />

Energieversorgung durch erneuerbare<br />

Energien <strong>in</strong> der Planungsregion aufgezeigt. Die<br />

Ergebnisse bilden e<strong>in</strong>e wichtige Grundlage für die<br />

Umsetzung der energie- und klimapolitischen Zielstellung<br />

des Bundes und des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen<br />

auf Ebene der Planungsregion. Die vorliegende<br />

Veröffentlichung soll zudem Anregung für eigene<br />

Umsetzungsstrategien der Städte und Geme<strong>in</strong>den<br />

<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren se<strong>in</strong>.<br />

1991 – <strong>20</strong>11


Integriertes Energiekonzept für die Planungsregion Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen hat im Jahr <strong>20</strong>09 e<strong>in</strong>e „Analyse, Quantifizierung und Bewertung<br />

des aktuellen Bestandes und der Potentiale der Nutzung von erneuerbaren Energien <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen als Grundlage für e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegriertes regionales Energiekonzept“ <strong>in</strong> Auftrag gegeben, das<br />

<strong>20</strong>10 fertig gestellt werden konnte. Mit dieser Untersuchung liegen für die Planungsregion erste umfassende<br />

Informationen vor, die e<strong>in</strong>erseits schrittweise aktualisiert werden können und andererseits Handlungsfelder<br />

für e<strong>in</strong>e weitere Ause<strong>in</strong>andersetzung mit diesem Thema <strong>in</strong> der Region aufzeigen.<br />

Ziel soll es nun se<strong>in</strong>, <strong>in</strong> Anlehnung an den Leitfaden des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

„Erneuerbare Energien: Zukunftsaufgabe der Regionalplanung“, e<strong>in</strong>en geeigneten regionalplanerischen<br />

Beitrag im Rahmen der gesamtgesellschaftlich notwendigen Energiewende leisten zu können. Dazu gehören<br />

<strong>in</strong>sbesondere die planerischen Aufgaben zur Steigerung der raumverträglichen Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien <strong>in</strong> der Region, aber auch der Aufbau von bzw. die Beteiligung an entsprechenden kommunikativen<br />

Prozessen und Netzwerken, um auch auf diesem Weg die damit verbundene Wertschöpfung <strong>in</strong> der Region zu<br />

erbr<strong>in</strong>gen.<br />

<strong>Regionale</strong>s Energie- und Klimakonzept Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

Mit der im Zeitraum <strong>20</strong>10 bis <strong>20</strong>11 erfolgten Erarbeitung e<strong>in</strong>es regionalen Energiekonzeptes – dem noch e<strong>in</strong><br />

Klimakonzept folgen soll – leistet die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>en Beitrag, dem<br />

gesetzlichen Auftrag zur Förderung der raum- und fachübergreifenden Zusammenarbeit zur Sicherung e<strong>in</strong>er<br />

nachhaltigen <strong>Regionale</strong>ntwicklung<br />

zu entsprechen. Mit dem Konzept<br />

wird auch das Ziel verfolgt, vorhandenes<br />

Wissen zu sammeln, Zusammenhänge<br />

zu verdeutlichen<br />

und Aktivitäten zu bündeln, um im<br />

S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es koord<strong>in</strong>ierten, <strong>in</strong>tegrativen<br />

Vorgehens e<strong>in</strong>e möglichst<br />

breite Basis des geme<strong>in</strong>samen<br />

Handelns zu schaffen. Gleichzeitig<br />

sollen konkrete Maßnahmen im<br />

Kontext e<strong>in</strong>er zielgerichteten strategischen<br />

Steuerung langfristige<br />

Wirkungen im Raum entfalten.<br />

Die aus dem anstehenden Arbeitsprozess<br />

gewonnenen Erfahrungen<br />

bilden auch e<strong>in</strong>e Grundlage für<br />

die Artikulierung regionalplanerischer<br />

Interessenslagen im Rahmen strukturpolitischer Diskussionen und landesplanerischer Zielstellungen. Das<br />

Energiekonzept hat folgende Kernpunkte zum Inhalt:<br />

• Ermittlung des Nutzungspotentiales von erneuerbaren Energien, Darstellung von Energiee<strong>in</strong>sparpotentialen<br />

und Möglichkeiten zur energetischen Selbstversorgung<br />

• Aktivierung von Energiegew<strong>in</strong>nungs- und E<strong>in</strong>sparpotentialen auf regionaler und kommunaler Ebene als<br />

Beitrag endogener <strong>Regionale</strong>ntwicklung und Förderung klimaadaptiver Verhaltensmuster.<br />

Erneuerbare Energien und Kulturlandschaft <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen sieht <strong>in</strong> der wachsenden Nutzung aller Formen erneuerba-<br />

zur Erzeugung regenerativer Energien ergab sich e<strong>in</strong><br />

rer Energien und den damit verbundenen Veränderungen von Standortfaktoren e<strong>in</strong> wichtiges Thema zukunftsorientierter<br />

Regionalplanung und <strong>Regionale</strong>ntwicklung. Daher arbeitet sie geme<strong>in</strong>sam mit der Friedrich-Schiller-Universität<br />

Jena und weiteren Partnern seit <strong>20</strong>08 an e<strong>in</strong>em schrittweise vertieften Integrierten <strong>Regionale</strong>n<br />

Energiekonzept für die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen.<br />

Insbesondere durch die Raumansprüche von Anlagen<br />

dr<strong>in</strong>gender Handlungsbedarf, um attraktive Landschaftsbilder, wertvolle, unter Schutz stehende Naturlandschaften<br />

und e<strong>in</strong>e vielfältig strukturierte, attraktive Kulturlandschaft zu erhalten. Somit wurden Untersuchungen<br />

veranlasst, so zum Umgebungsschutz für Kulturdenkmale, zur Ermittlung konfliktarmer Standorte und Potentiale<br />

zur Erzeugung von regenerativen Energien, <strong>in</strong>sbesondere zur Erzeugung von Energie aus W<strong>in</strong>dkraft<br />

und Photovoltaik. Zukünftig soll auf dieser Basis e<strong>in</strong> gesunder Energiemix verstärkt <strong>in</strong> den Mittelpunkt gerückt<br />

werden.<br />

29<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


30<br />

Die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> stellen sich vor<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechtes<br />

Träger der Regionalplanung <strong>in</strong> der<br />

Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

Konstituierung am<br />

14.Oktober 1991 <strong>in</strong> Sondershausen<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsstelle Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

beim Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt<br />

Am Petersenschacht 3 – 99706 Sondershausen<br />

Telefon: 03632 / 654-361 – Telefax: 03632 / 654-356<br />

E-Mail: regionalplanung-nord@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Mitglieder<br />

• Landkreise Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuserkreis und Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-Kreis<br />

• Städte Artern, Bad Langensalza, Heiligenstadt, Le<strong>in</strong>efelde-Worbis, Mühlhausen, Nordhausen und Sondershausen<br />

Präsidium<br />

1991 – <strong>20</strong>11


ExWoSt-Forschungsfeld „Fläche im Kreis – Kreislauswirtschaft <strong>in</strong> der städtischen / stadtregionalen<br />

Flächennutzung“<br />

Die Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen wurde am 14.12.<strong>20</strong>04 aus e<strong>in</strong>er Vielzahl von Bewerbern vom Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />

für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung<br />

neben der StadtRegion Stuttgart, den<br />

Regionen Mölln und Rhe<strong>in</strong>hessen-Nahe sowie<br />

der Stadt Duisburg ausgewählt. Methodisch<br />

standen Planspiele im Mittelpunkt des ExWoSt-<br />

Forschungsfeldes, <strong>in</strong> denen verschiedene Akteure<br />

aus dem öffentlichen und privaten Sektor<br />

geme<strong>in</strong>sam mögliche bestehende sowie<br />

neue Instrumente zur Erreichung e<strong>in</strong>er Flächenkreislaufwirtschaft<br />

geprüft haben. Die Planspiele<br />

knüpften an die von der Bundesregierung<br />

mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verfolgten<br />

flächenpolitischen Ziele wie<br />

• Reduzierung der Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

auf 30 ha pro Tag im Jahr <strong>20</strong><strong>20</strong> sowie<br />

• Realisierung e<strong>in</strong>es Verhältnisses von Innen- zu Außenentwicklung von 3 : 1.<br />

Mit dem Projekt wurden <strong>in</strong> den Planspielen Lösungen, Strategieansätze und Instrumente zur Erreichung der<br />

flächenpolitischen Ziele für die Region und für den Bund überprüft und entwickelt. Die Erkenntnisse der Planspiele<br />

„Fläche im Kreis“ für die Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen flossen <strong>in</strong> den Fortschreibungsprozess des Regionalplanes<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>.<br />

Masterplan Dase<strong>in</strong>svorsorge <strong>in</strong> Nordthür<strong>in</strong>gen – e<strong>in</strong>e regionale Eigen<strong>in</strong>itiative<br />

Im Rahmen des Bundesprogrammes „Demographischer Wandel – Region schafft Zukunft“ wurde <strong>20</strong>08/<strong>20</strong>09 im<br />

Kyffhäuserkreis (<strong>in</strong> Kooperation mit dem Landkreis Mansfeld-Südharz <strong>in</strong> Sachsen-Anhalt) e<strong>in</strong> Modellvorhaben<br />

„Masterplan Dase<strong>in</strong>svorsorge“ durchgeführt. Gegenstand dieses Projektes war e<strong>in</strong>e kreisweite Betrachtung der<br />

Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf unterschiedliche Infrastrukturbereiche der öffentlichen<br />

Dase<strong>in</strong>svorsorge. Im Fokus standen dabei die Infrastrukturbereiche Schule, Gesundheit und Pflege von Menschen<br />

mit Beh<strong>in</strong>derung.<br />

Aufgrund der guten Ergebnisse des Modellvorhabens entstand auf Ebene der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen der Wunsch, diesen Planungsansatz weiter zu verfolgen und dabei thematisch und<br />

räumlich auszuweiten. E<strong>in</strong> erster Schritt war die Erarbeitung e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>räumigen Bevölkerungsprognose für die<br />

gesamte Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen bis <strong>20</strong>25. Die Ergebnisse bilden die zentralen E<strong>in</strong>gangsgrößen für die<br />

Modellrechnungen h<strong>in</strong>sichtlich der Bevölkerungsentwicklung sowie zur Siedlungsstruktur und den Erreichbarkeitsverhältnissen<br />

mit dem Pkw bzw. dem öffentlichen Personennahverkehr.<br />

Dank der Förderung des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen<br />

mit 70 % auf Basis der Thür<strong>in</strong>ger Richtl<strong>in</strong>ie zur<br />

Förderung der <strong>Regionale</strong>ntwicklung konnten<br />

unter anderem folgende Infrastrukturbereiche<br />

analysiert und ergebnisorientiert konzeptionell<br />

bearbeitet werden:<br />

• Schulen im Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-Kreis<br />

• Kultur im Kyffhäuserkreis<br />

• Öffentlicher Personennahverkehr<br />

• Überörtlicher Brandschutz im Landkreis<br />

Nordhausen.<br />

Die oft gestellte Frage „Wie können Geme<strong>in</strong>den,<br />

Landkreise und Regionen den demographischen<br />

Wandel aktiv gestalten?“ muss sicher<br />

vielfältig beantwortet werden. Neben Wachstum,<br />

Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung<br />

sowie Innovation e<strong>in</strong>erseits muss es<br />

auch um vorausschauende Anpassung der öffentlichen<br />

Dase<strong>in</strong>svorsorge gehen. Dabei kann der Masterplan Dase<strong>in</strong>svorsorge e<strong>in</strong> geeignetes Instrument se<strong>in</strong>.<br />

31<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


32<br />

Die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> stellen sich vor<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechtes<br />

Träger der Regionalplanung <strong>in</strong> der<br />

Planungsregion Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Konstituierung am<br />

21.Oktober 1991 <strong>in</strong> Erfurt<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsstelle Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

beim Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt<br />

Weimarplatz 4 – 99423 Weimar<br />

Telefon: 0361 / 3773-7624 – Telefax: 0361 / 3773-7602<br />

E-Mail: regionalplanung-mitte@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Mitglieder:<br />

• Landkreise Gotha, Ilm-Kreis, Sömmerda<br />

und Weimarer Land<br />

• Kreisfreie Städte Erfurt und Weimar<br />

• Städte Apolda, Arnstadt, Gotha, Ilmenau<br />

und Sömmerda<br />

Präsidium:<br />

1991 – <strong>20</strong>11


WohnQualitäten <strong>in</strong> Mittelthür<strong>in</strong>gen – Neue Strategien und Allianzen im regionalen Umbauprozess<br />

Unter diesem Titel hat die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen zusammen mit der Oberen Landesplanungsbehörde<br />

<strong>in</strong> den <strong>Jahre</strong>n <strong>20</strong>03 bis <strong>20</strong>06 beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung e<strong>in</strong> Modellvorhaben<br />

der Raumordnung durchgeführt, das bundesweit große Beachtung gefunden hat. Ziel war es,<br />

Möglichkeiten e<strong>in</strong>er regionalplanerischen Steuerung der Siedlungsflächenentwicklung bei rückläufiger Bevölkerung<br />

zu entwickeln. Begleitet von Studien zur kle<strong>in</strong>räumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose durch<br />

das Institut für ökologische Raumentwicklung und zu Wohnpräferenzen und -anforderungen durch die Bauhaus-Universität<br />

Weimar sowie Expertenworkshops zu quantitativer Siedlungssteuerung, Infrastrukturfolgekosten<br />

und Kommunikationsstrategien wurden <strong>in</strong> der Planungsversammlung thematische Fachdialoge durchgeführt,<br />

deren Ergebnis <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Ziel- und Grundsatz-Konzeptes für den Abschnitt Siedlungsentwicklung im<br />

Regionalplan Mittelthür<strong>in</strong>gen schließlich auch beschlossen wurde. Ungeachtet der Tatsache, dass dieses Konzept<br />

im Regionalplan ke<strong>in</strong>e Genehmigung durch die Oberste Landesplanungsbehörde erfahren hat, stellt das<br />

Projekt mit se<strong>in</strong>en Ergebnissen nach wie vor auch für die weitere Arbeit der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>e wesentliche Arbeitsgrundlage dar.<br />

Studie zum Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen im Kontext zu W<strong>in</strong>denergieanlagen <strong>in</strong> Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Im Bestreben nach e<strong>in</strong>em ganzheitlichen Konzept zur raumplanerischen Steuerung der Nutzung erneuerbarer Energien,<br />

darunter der nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegierten W<strong>in</strong>dkraftnutzung, hat die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen <strong>20</strong>09 e<strong>in</strong>e Studie zum Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen <strong>in</strong> Auftrag gegeben.<br />

Betrachtungsschwerpunkte waren dabei die Wahrung von Schönheit und Eigenart der Landschaft, die Bedeutung<br />

von Landschaft als touristisches Wirtschaftsgut sowie die Wahrung bedeutsamer Sichtbeziehungen <strong>in</strong> der Landschaft<br />

und vor allem der Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen.<br />

Mit zunehmender Größe der technogenen,<br />

baulichen Gestalt von W<strong>in</strong>denergieanlagen erhöht<br />

sich die visuelle Wirksamkeit im Landschaftsbild<br />

als Rahmen für die Kulturdenkmale<br />

und kann grob unangemessen raumwirksam<br />

werden. Es können starke optische Konkurrenzen<br />

zur charakteristischen Offenheit, Weiträumigkeit<br />

und Fernsicht des Ortes / Gebietes entstehen,<br />

welche die historische Erlebbarkeit und<br />

assoziative Wirkung von Kulturdenkmalen m<strong>in</strong>dern.<br />

W<strong>in</strong>denergieanlagen bewirken, dass sie<br />

nur noch im Zusammenhang mit den sich bewegenden<br />

technischen Anlagen erlebbar werden.<br />

Damit verbunden ist daher e<strong>in</strong>e Verfälschung<br />

und M<strong>in</strong>derung der Wirkung des Kulturdenkmales<br />

auf den Betrachter. Die <strong>in</strong>zwischen erreichten üblichen Höhen der W<strong>in</strong>denergieanlagen von 150 bis <strong>20</strong>0 m lassen<br />

die Bedeutung der räumlichen Dimension <strong>in</strong> unserer Wahrnehmung e<strong>in</strong>es Kulturdenkmales deutlicher werden.<br />

Für Mittelthür<strong>in</strong>gen ist e<strong>in</strong>e hohe kulturelle Dichte der verschiedenen Zeitschichten ablesbar. Dadurch lassen sich<br />

viele Ausschlussbereiche durch Kulturdenkmale bezogen auf die E<strong>in</strong>ordnung von W<strong>in</strong>denergieanlagen def<strong>in</strong>ieren,<br />

die sich sogar oft großflächig überlagern. In enger Zusammenarbeit mit dem Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Denkmalpflege<br />

und Archäologie erfolgte daher e<strong>in</strong>e Klassifizierung überörtlich bedeutsamer Kulturdenkmale h<strong>in</strong>sichtlich ihrer räumlichen<br />

Wahrnehmbarkeit <strong>in</strong> vier Kategorien mit entsprechenden Wirk- bzw. Abstandsradien für W<strong>in</strong>dkraftanlagen, jeweils<br />

unterteilt <strong>in</strong> Ausschluss- und Prüfbereiche. Damit war die Planungsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong> der Lage, mögliche Konflikte<br />

zwischen Kulturdenkmalen und W<strong>in</strong>dkraftanlagen auf der Grundlage e<strong>in</strong>es entsprechenden räumlichen Gesamtkonzeptes<br />

beurteilen zu können.<br />

<strong>Regionale</strong>s E<strong>in</strong>zelhandelskonzept<br />

Im Bereich des E<strong>in</strong>zelhandels vollzieht sich gegenwärtig e<strong>in</strong>e Entwicklung, die der Bevölkerungsentwicklung tendenim<br />

Regionalplan zukünftig weiter konkretisieren zu<br />

ziell entgegenläuft: Während die Bevölkerung Thür<strong>in</strong>gens <strong>in</strong>sbesondere im ländlichen Raum zum Teil verstärkt abnimmt,<br />

f<strong>in</strong>det seit e<strong>in</strong> paar <strong>Jahre</strong>n e<strong>in</strong>e deutliche Zunahme an E<strong>in</strong>richtungen des E<strong>in</strong>zelhandels statt, der regelmäßig<br />

die Grenze zur Großflächigkeit überschreitet. Neben der Neuerrichtung großflächiger E<strong>in</strong>zelhandelse<strong>in</strong>richtungen<br />

s<strong>in</strong>d es stets Erweiterungen bestehender Objekte außerhalb der Zentralen Orte. Aufgrund der dort weiter zurück<br />

gehenden Bevölkerungsdichte stellt sich für die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft die Frage nach dem zukünftigen<br />

Verbraucherverhalten, den dazu notwendigen Versorgungsstrukturen, aber auch nach den mittelfristigen Strategien<br />

des E<strong>in</strong>zelhandels und ihren Auswirkungen auf den Raum. Hierzu strebt die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

e<strong>in</strong> <strong>Regionale</strong>s E<strong>in</strong>zelhandelskonzept an, das die Grundlage dafür liefert, e<strong>in</strong>erseits aktuelle E<strong>in</strong>zelhandelsvorhaben<br />

sachgerechter beurteilen zu können und andererseits den planerischen Rahmen der Landesplanung<br />

können.<br />

33<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


34<br />

Die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> stellen sich vor<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechtes<br />

Träger der Regionalplanung <strong>in</strong> der<br />

Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

Konstituierung am<br />

18.Oktober 1991 <strong>in</strong> Suhl<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsstelle Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

beim Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt<br />

Behördenzentrum, Hölderl<strong>in</strong>straße 1 – 98527 Suhl<br />

Telefon: 03681 / 73-4500 – Telefax: 03681 / 73-4502<br />

E-Mail: regionalplanung-sued@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Mitglieder:<br />

• Landkreise Hildburghausen, Schmalkalden-<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen, Sonneberg und Wartburgkreis<br />

• Kreisfreie Städte Eisenach und Suhl<br />

• Städte Bad Salzungen, Hildburghausen,<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen, Schmalkalden, Sonneberg,<br />

Zella-Mehlis sowie Neuhaus am Rennweg /<br />

Lauscha (geme<strong>in</strong>sam)<br />

Präsidium:<br />

1991 – <strong>20</strong>11


Kooperationsraum Ha<strong>in</strong>ich-Werratal<br />

Die <strong>Regionale</strong>ntwicklung dieses <strong>in</strong> den Planungsregionen Südwest- und Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

gelegenen Kooperationsraumes wird maßgeblich von der Kommunalen Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ha<strong>in</strong>ich-Werratal e.V. getragen und projektkonkret befördert. Grundlage bildet<br />

das gleichnamige <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzept. Durch die Gründung des Nationalparkes<br />

Ha<strong>in</strong>ich im <strong>Jahre</strong> 1998 eröffneten sich für die Kommunen dieses Raumes neue Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

Der Ha<strong>in</strong>ich als e<strong>in</strong>es der größten zusammenhängenden Laubwaldgebiete<br />

Deutschlands besitzt <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den benachbarten Teilräumen des<br />

Werratales / Werraberglandes e<strong>in</strong> touristisches Entwicklungspotential mit Alle<strong>in</strong>stellungsmerkmal.<br />

Mit dem <strong>in</strong> den letzten <strong>Jahre</strong>n erfolgten schrittweisen Aufbau touristischer Kapazitäten und der Etablierung<br />

buchbarer Angebote im Umfeld des Nationalparkes wurden erste Schritte h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er landschaftsräumlich<br />

verträglichen touristischen Nutzung getan. Insbesondere durch den Baumkronenpfad an der Thiemsburg erlangte<br />

die Nationalparkregion Ha<strong>in</strong>ich e<strong>in</strong>e überregionale Bekanntheit. Damit e<strong>in</strong>erseits die Kommunen im Umfeld<br />

des Nationalparkes gleichermaßen von den touristischen Potentialen profitieren können, andererseits<br />

auch über den Standort Thiemsburg h<strong>in</strong>aus attraktive Besuchermagneten angeboten werden können, bedarf<br />

es weiterer Aktivitäten zum Ausbau touristischer Infrastrukturen. Auch die Vertiefung der <strong>in</strong>terkommunalen<br />

Zusammenarbeit, hier <strong>in</strong>sbesondere mit den benachbarten größeren Städten wie z.B. Eisenach und Mühlhausen<br />

eröffnet Möglichkeiten, Synergieeffekte zu erzielen und Wertschöpfung zu generieren. Der Träger der Regionalplanung<br />

<strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen hat im Rahmen des <strong>in</strong>formellen Planungsprozesses mitgewirkt und unterstützt<br />

im S<strong>in</strong>ne regionaler Ausstrahlung die umsetzungsorientierte Projektarbeit.<br />

Ref<strong>in</strong>a-Projekt „DoRiF“<br />

Die Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen wurde als e<strong>in</strong>e von vier strukturell unterschiedlichen Regionen für empirische<br />

Untersuchungen im Rahmen des REFINA-Projektes „Designoptionen und Implementation von Raumordnungs<strong>in</strong>strumenten<br />

zur Reduzierung der Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme – DoRiF“ ausgewählt. Ausgehend von der<br />

Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, die auf e<strong>in</strong>e Reduzierung der Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme für Siedlungs-<br />

und Verkehrszwecke auf max. 30 ha pro Tag bis <strong>20</strong><strong>20</strong> orientiert, ist zunächst festzustellen, dass trotz<br />

zunehmenden Problembewusstse<strong>in</strong>s die praxisorientierten Verhaltensweisen und planerischen Aktivitäten sowohl<br />

auf kommunaler und regionaler Ebene als auch auf Landes- und Bundesebene h<strong>in</strong>ter dem zurückbleiben,<br />

was im S<strong>in</strong>ne der Nachhaltigkeitsstrategie notwendig wäre. Wenngleich die Reduzierung der Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

e<strong>in</strong>e gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, ist für e<strong>in</strong>e <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

vordergründig der von ihr zu erstellende Regionalplan das Instrument und der Ansatzpunkt, auf die Flächenreduktion<br />

h<strong>in</strong>zuwirken.<br />

Dem regionalplanerischen Ans<strong>in</strong>nen zur Siedlungsflächenreduktion wird dabei immer wieder das Argument<br />

entgegengehalten, dass hier ke<strong>in</strong> oder nur ger<strong>in</strong>ger Regelungsbedarf aus raumordnerischer Sicht vorliegt, da<br />

das Baugesetzbuch die notwendigen Regelungen aufzeigt. Diese Auffassung ist durchaus kritisch zu sehen. Da<br />

gesellschaftliche Entwicklungen und daraus resultierende Probleme auf kommunaler Ebene zunehmend ke<strong>in</strong>er<br />

nachhaltigen Lösung zugeführt werden, ist <strong>in</strong>terkommunales bzw. regionales Handeln gefragt. Dabei ist es erforderlich,<br />

dass das Flächensparziel e<strong>in</strong>e zentrale Bedeutung für die Raumordnung erhält und es (wie im novellierten<br />

Raumordnungsgesetz) <strong>in</strong><br />

die Liste der Grundsätze Aufnahme<br />

f<strong>in</strong>det. Für die Siedlungsflächensteuerung<br />

ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Wahl des<br />

Instrumentes – Ziel oder Grundsatz<br />

der Raumordnung – ausschlaggebend.<br />

Des Weiteren zeigt sich, dass<br />

e<strong>in</strong>e hohe Steuerungsqualität durch<br />

positiv-planerische Siedlungsflächenausweisungen<br />

und flankierende Verfahren<br />

oder durch flankierende Freiraum<br />

schützende Gebietsfestlegungen<br />

erreicht werden kann.<br />

Entscheidend für e<strong>in</strong>e Flächensteuerung<br />

ist auch der Umgang mit der Eigenentwicklung,<br />

die aktuell <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em<br />

Gesetz def<strong>in</strong>iert ist, die aber <strong>in</strong><br />

vielen Regionalplänen e<strong>in</strong>e zentrale<br />

Bedeutung hat.<br />

35<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


36<br />

Die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> stellen sich vor<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechtes<br />

Träger der Regionalplanung <strong>in</strong> der<br />

Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Konstituierung am<br />

17.Oktober 1991 <strong>in</strong> Gera<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsstelle Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

beim Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt<br />

Puschk<strong>in</strong>platz 7 – 07545 Gera<br />

Telefon: 0365 / 8223-1410 – Telefax: 0365 / 8223-1413<br />

E-Mail: regionalplanung-ost@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Mitglieder:<br />

• Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt<br />

• Kreisfreie Städte Gera und Jena<br />

• Städte Altenburg, Bad Lobenste<strong>in</strong>, Eisenberg, Greiz, Pößneck, Schleiz, Stadtroda, Zeulenroda-Triebes sowie Hermsdorf<br />

/ Bad Klosterlausnitz, Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und Schmölln / Gößnitz (jeweils geme<strong>in</strong>sam).<br />

Präsidium:<br />

1991 – <strong>20</strong>11


37<br />

Kooperation statt Konfrontation<br />

Für das Gebiet um das Hermsdorfer Kreuz wurde<br />

nicht nur Thür<strong>in</strong>genweit das erste <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzept<br />

erarbeitet, das Hermsdorfer Kreuz bildet<br />

als Symbol für weiträumige Verb<strong>in</strong>dungen<br />

gleichzeitig das Logo der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen.<br />

Der Gedanke, dass Zusammenarbeit Nutzen für<br />

jeden E<strong>in</strong>zelnen br<strong>in</strong>gt, wurde fortan von zahlreichen<br />

Kommunalen Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften aufgegriffen.<br />

Seit 1994 bis heute s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen mehr als <strong>20</strong> <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte<br />

erarbeitet und daraus mehrere Hundert<br />

Projekte umgesetzt worden, so unter anderem im<br />

Altenburger Land, <strong>in</strong> der Wismutregion, dem Städtedreieck<br />

am Saalebogen, der Orlasenke, im Bereich<br />

der Saale-Stauseen, im Stadt-Umlandraum Gera, länderübergreifend<br />

im Bereich des Nordöstlichen Vogtlandes,<br />

regionsübergreifend <strong>in</strong> der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena bis h<strong>in</strong> zur gerade erst gegründeten Kommuna-<br />

len Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Thür<strong>in</strong>ger Meer. Vertraglich geregelte Städte- und Geme<strong>in</strong>deverbünde waren die Grundlage<br />

zur Funktionsteilung von Städten im Rahmen der Ausweisung der funktionsteiligen Zentralen Orte Saalfeld / Rudolstadt<br />

/ Bad Blankenburg, Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Schmölln / Gößnitz, Meuselwitz / Lucka und Gefell /<br />

Hirschberg / Tanna, was <strong>in</strong> diesem Umfang e<strong>in</strong>zigartig <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen ist. Der geme<strong>in</strong>deübergreifenden Kooperation<br />

kommt vor allem zur Sicherung der Dase<strong>in</strong>svorsorge e<strong>in</strong> ganz besonderer Stellenwert zu.<br />

Demographischen Wandel gestalten, Lebensqualität sichern<br />

Die Auswirkungen des demographischen Wandels s<strong>in</strong>d regional unterschiedlich ausgeprägt. In der Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d davon sowohl die Städte, als auch der ländliche Raum erheblich betroffen. Da e<strong>in</strong>e Umkehrung<br />

nicht möglich ist, hat die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen bereits seit vielen <strong>Jahre</strong>n Projekte <strong>in</strong>itiiert<br />

oder sich daran beteiligt, die Anpassungsstrategien zu entwickeln und damit trotz Schrumpfung Lebensqualität <strong>in</strong><br />

der Region zu sichern. Im Rahmen e<strong>in</strong>es Modellvorhabens der Raumordnung wurden zwei Projektideen „Dorfzentrum“<br />

und „Kle<strong>in</strong>e Schule im ländlichen Raum“ näher untersucht sowie Empfehlungen und Grenzen zu deren Umsetzung<br />

ausgelotet. Die Ergebnisse wurden auf zwei Regionalforen <strong>in</strong> Schleiz und Saalfeld präsentiert und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

<strong>Broschüre</strong> veröffentlicht. Ebenso wurden zwei Diplomarbeiten zu Zukunftsperspektiven von Kle<strong>in</strong>städten und zur<br />

Sicherung der mediz<strong>in</strong>ischen Versorgung im ländlichen Raum fachlich betreut.<br />

Das Netz der Zentralen Orte, <strong>in</strong>sbesondere der Grundzentren, ist e<strong>in</strong> weiterer<br />

wichtiger Faktor, die bedarfsgerech-<br />

te Versorgung der Bevölkerung unter den Bed<strong>in</strong>gungen des demographischen Wandels zu sichern. Da wegen mangelnder<br />

Auslastung viele E<strong>in</strong>richtungen der sozialen und technischen Infrastruktur langfristig nicht mehr vor Ort erhalten<br />

werden können, leisten die Zentralen Orte mit ihrem breiten Angebot an überörtlich bedeutsamen E<strong>in</strong>richtungen<br />

der Dase<strong>in</strong>svorsorge e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität im ländlichen Raum.<br />

E<strong>in</strong>e Region versetzt Berge<br />

Die Folgen des Uranerzbergbaues stellten <strong>in</strong> der Region Ostthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong> besonderes Problem dar. Bei der Erarbeitung<br />

von Lösungsvorschlägen hat die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft beim<br />

europaweit größten Sanierungsvorhaben vielfältige Beiträge geleistet. So<br />

wurden mit der Mitwirkung im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzept Wismutregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen Projektideen entwickelt und die Erarbeitung e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen<br />

Flächennutzungsplanes im Sanierungsgebiet Ronneburg begleitet.<br />

Eng verbunden mit den Sanierungsarbeiten <strong>in</strong> der Wismutregion war<br />

die Präsentation auf der EXPO <strong>20</strong>00 sowie die Vorbereitung des Großereignisses<br />

Bundesgartenschau <strong>20</strong>07 <strong>in</strong> Gera und Ronneburg. Auch hier hat<br />

die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft entscheidend mitgewirkt, so unter anderem<br />

als Mitglied im Projektbeirat der Bundesgartenschau und als Koord<strong>in</strong>ator<br />

der BUGA-Begleitprojekte. Die Region war zweimal Austragungsort<br />

von Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagungen zum Thema Strukturwandel <strong>in</strong> Bergbaufolgelandschaften,<br />

Raumstruktur und Landschaftskultur. Die Ergebnisse<br />

sämtlicher BUGA-Projektideen wurden <strong>in</strong> zwei <strong>Broschüre</strong>n veröffentlicht<br />

und damit e<strong>in</strong>em großen Interessentenkreis zugänglich gemacht. Heute ist<br />

die Neue Landschaft Ronneburg e<strong>in</strong> sichtbares Zeichen dafür, dass sich das<br />

Lebensumfeld <strong>in</strong> der Wismutregion verbessert hat und neue Lebensräume<br />

für Mensch und Natur geschaffen wurden.<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


38<br />

DIE WICHTIGSTEN EREIGNISSE IM RÜCKBLICK<br />

1990<br />

… E<strong>in</strong>führung des Bundes-Raumordnungsgesetzes noch vor der deutschen E<strong>in</strong>heit <strong>in</strong> der ehemaligen DDR<br />

… In-Kraft-Treten des Ländere<strong>in</strong>führungsgesetzes<br />

… Konstituierung des neu gegründeten Thür<strong>in</strong>ger Landtages im Weimarer Nationaltheater<br />

1991<br />

… Verabschiedung des Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetzes (ThLPlG)<br />

Die <strong>Jahre</strong> lehren viel, was die Tage niemals wissen.<br />

Ralph Waldo Emerson<br />

… Thür<strong>in</strong>ger Landesregionenverordnung – Konkretisierung der im Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetz festgelegten Unterteilung des<br />

Freistaates <strong>in</strong> die vier Planungsregionen Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen durch deren räumliche Abgrenzung<br />

… Konstituierung der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Thür<strong>in</strong>gens – Beg<strong>in</strong>n der I. Planungsversammlung 1991 bis 1994<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen am 14.10.1991 <strong>in</strong> Sondershausen<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen am 17.10.1991 <strong>in</strong> Gera<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südthür<strong>in</strong>gen am 18.10.1991 <strong>in</strong> Suhl<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen am 21.10.1991 <strong>in</strong> Erfurt<br />

… Beschlüsse zur Aufstellung der <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne – <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Nord- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… Geme<strong>in</strong>same Veranstaltung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südthür<strong>in</strong>gen und des <strong>Regionale</strong>n Planungsverbandes Ma<strong>in</strong>-Rhön<br />

(Bayern) mit Verabschiedung e<strong>in</strong>er Resolution zum „Ausbau der überregionalen Entwicklungsachse Erfurt – Würzburg – Stuttgart“ <strong>in</strong><br />

Suhl<br />

1992<br />

… Beschlüsse zur Aufstellung der <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne – <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Mittel- und Südthür<strong>in</strong>gen<br />

… <strong>Regionale</strong> Raumordnungspläne – Erarbeitung der Teile A (Allgeme<strong>in</strong>e raumordnerische Ziele)<br />

… Beschlüsse zur Anhörung der <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne, Teile A – <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Nord-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

1993<br />

… Beschluss der Anhörung und Offenlegung des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes, Teil A – <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

… In-Kraft-Treten des Landesentwicklungsprogrammes Thür<strong>in</strong>gen<br />

… „Thür<strong>in</strong>ger Regionen im Wettbewerb des Europäischen B<strong>in</strong>nenmarktes“ – Geme<strong>in</strong>same Veranstaltung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Südthür<strong>in</strong>gen und des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Bundes- und Europaangelegenheiten <strong>in</strong> Sonneberg<br />

… „Wirtschaftspolitik für das Land Thür<strong>in</strong>gen unter Beachtung der Region Südthür<strong>in</strong>gen“ – Erste Regionalkonferenz der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Südthür<strong>in</strong>gen geme<strong>in</strong>sam mit dem Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft und Verkehr<br />

… „Ausbau des Wissenschaftsstandortes Jena und Errichtung e<strong>in</strong>er Fachhochschule <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen“ – Empfehlung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

1994<br />

… Offenlegungsverfahren und Beschlussfassung der Teile A der <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

und deren Vorlage zur Verb<strong>in</strong>dlicherklärung<br />

1991 – <strong>20</strong>11


… Thür<strong>in</strong>ger Neugliederungsgesetz (ThürNGG) – Kreisreform <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen mit erheblichen Gebietsänderungen auch für die Planungsregionen<br />

… Änderung der Thür<strong>in</strong>ger Landesregionenverordnung<br />

… Neu-Konstituierung der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Beg<strong>in</strong>n der II. Planungsversammlung<br />

1994 bis 1999<br />

… Vorlage des ÖPNV-Konzeptes der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… Gründung des Städtenetzes SEHN (Südharz-Eichsfeld-Ha<strong>in</strong>ich-Netz) unter Beteiligung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… Erarbeitung der Rohstoffsicherungskonzeption Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… 1. Regionalkonferenz Ostthür<strong>in</strong>gen mit dem Schwerpunkt Wismutregion <strong>in</strong> Gera<br />

… Fertigstellung des ersten <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzeptes (Raum Hermsdorfer Kreuz) <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

1995<br />

… <strong>Regionale</strong> Raumordnungspläne Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen, Teile A – Verb<strong>in</strong>dlicherklärung auf Beschluss der Landesregierung<br />

durch die Oberste Landesplanungsbehörde<br />

… „Suburbanisierung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen – Ersche<strong>in</strong>ungen, Erkenntnisse, Erfordernisse“ – 1. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Bad Blankenburg<br />

(<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen)<br />

… Übernahme der Leitung des Arbeitsstabes „Integrierte Standortentwicklung Wismutgebiet“ durch die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… 2. Regionalkonferenz Ostthür<strong>in</strong>gen mit dem Schwerpunkt Wismutregion <strong>in</strong> Seel<strong>in</strong>gstädt<br />

1996<br />

… <strong>Regionale</strong> Raumordnungspläne Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Erarbeitung der Teile B (Fachliche Ziele) und der ersten Fortschreibung<br />

der Teile A<br />

… „Regionalplanung – Stand, Probleme, Entwicklungen“ – 2. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Gera (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen), verbunden mit e<strong>in</strong>er Feierstunde anlässlich 70 <strong>Jahre</strong> Regionalplanung <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… Erarbeitung e<strong>in</strong>es Standortgutachtens zu W<strong>in</strong>denergieparks <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… Gründung des länderübergreifenden Städteverbundes Nordöstliches Vogtland <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

1997<br />

… <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Anhörung zu den Teilen B (Fachliche Ziele) und der ersten<br />

Fortschreibung der Teile A<br />

… „<strong>Regionale</strong>ntwicklung und Verkehr“ – 3. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Teistungen (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen)<br />

… „Ergebnisse der <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzepte“ / „Vermittlung juristischer Praxiserfahrung im Zusammenhang mit dem <strong>Regionale</strong>n<br />

Raumordnungsplan Südthür<strong>in</strong>gen“ – Veranstaltungen der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Bad Salzungen bzw.<br />

<strong>in</strong> Eisenach<br />

… Gründung des Städteverbundes Städtedreieck am Saalebogen (Saalfeld – Rudolstadt – Bad Blankenburg)<br />

1998<br />

… In-Kraft-Treten des neuen Raumordnungsgesetzes als Teil des Bau- und Raumordnungsgesetzes (BauROG)<br />

… Verabschiedung der Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung der <strong>Regionale</strong>ntwicklung<br />

… Offenlegungsverfahren und Beschlussfassung der <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen, Teil B und<br />

Fortschreibung Teil A <strong>in</strong> den Abschnitten 2.3 und 3.2 und deren Vorlage zur Verb<strong>in</strong>dlicherklärung<br />

… „<strong>Regionale</strong>ntwicklung <strong>in</strong> Europa – Planung, Praxis, Perspektiven“ – 4. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Erfurt (<strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen)<br />

… Bundeswettbewerb Regionen der Zukunft – Aufnahme der Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… Erarbeitung e<strong>in</strong>er Studie zu Pendlerverflechtungen und von Empfehlungen zur <strong>Regionale</strong>ntwicklung im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

39<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


40<br />

1999<br />

… <strong>Regionale</strong> Raumordnungspläne Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Verb<strong>in</strong>dlicherklärung auf Beschluss der Landesregierung<br />

durch die oberste Landesplanungsbehörde<br />

… Neu-Konstituierung der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Beg<strong>in</strong>n der III. Planungsversammlung<br />

1999 bis <strong>20</strong>04<br />

… „Kultur für die Region – Region für die Kultur“ – 5. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Weimar (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen)<br />

… Fertigstellung des Telematikkonzeptes Nordthür<strong>in</strong>gen und Start des <strong>Regionale</strong>n Informationssystemes Nordthür<strong>in</strong>gen (RIS NT) im Internet<br />

… „<strong>Regionale</strong>ntwicklung braucht Partizipation und Partnerschaft“ – Workshop <strong>in</strong> Lichte und Schmiedefeld (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen)<br />

… „Stadtkooperation – statt Konfrontation“ – Regionalpolitisches Forum anlässlich des Thür<strong>in</strong>gentages <strong>in</strong> Saalfeld (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen)<br />

… „E<strong>in</strong>e Region versetzt Berge“ – Beg<strong>in</strong>n der Zukunfts<strong>in</strong>itiative Wismutregion Thür<strong>in</strong>gen ost zur Vorbereitung der EXPO <strong>20</strong>00 und der<br />

Bundesgartenschau <strong>20</strong>07 <strong>in</strong> Gera und Ronneburg<br />

<strong>20</strong>00<br />

… Fortschreibung der Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung der <strong>Regionale</strong>ntwicklung – Bewilligungsbehörde ist nunmehr die obere Landesplanungsbehörde,<br />

zudem stärkere E<strong>in</strong>beziehung der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> die Umsetzung der Richtl<strong>in</strong>ie<br />

… „Strukturwandel <strong>in</strong> Bergbaufolgelandschaften – Strategien für e<strong>in</strong>e nachhaltige <strong>Regionale</strong>ntwicklung“ – 6. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung<br />

(= 1. Sächsisch-Thür<strong>in</strong>gische Regionalplanertagung) <strong>in</strong> Altenburg<br />

… „Die Region. Die Bürger. Die Zukunft. – E<strong>in</strong> Beitrag zur Umsetzung der regionalen und lokalen Agenda <strong>in</strong> Nordthür<strong>in</strong>gen“ – Forum<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Sondershausen<br />

… Auszeichnung der Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen mit e<strong>in</strong>em 2. Preis im Wettbewerb Regionen der Zukunft durch den Bundesbaum<strong>in</strong>ister<br />

anlässlich der Weltkonferenz URBAN 21 <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> – Der im Rahmen dieser Prämierung erhaltene „Baum der Nachhaltigkeit“ wird<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>es „Baumfestes“ im Kurpark Bad Langensalza e<strong>in</strong>gepflanzt<br />

… Erste JugendKunstBiennale des Städtenetzes SEHN unter Beteiligung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… 1. Regionalforum Zukunfts<strong>in</strong>itiative Wismutregion Thür<strong>in</strong>gen ost <strong>in</strong> Ronneburg<br />

… Beschluss der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen zum Leitplan zur Folgenutzung und Gestaltung von sanierten Flächen<br />

der Wismut GmbH südlich der A 4 im Umfeld der Stadt Ronneburg<br />

<strong>20</strong>01<br />

… Beschluss zur Änderung des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes bzgl. der Ortsumgehung Großengottern – <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… In-Kraft-Treten des novellierten Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG)<br />

… Portal Regionalplanung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen onl<strong>in</strong>e – Start der Internet-Seiten der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Nord-, Mittel-,<br />

Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen (www.regionalplanung.thuer<strong>in</strong>gen.de)<br />

… „Neue Verkehrswege – neue Impulse für die Region“ – 7. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Suhl, verbunden mit e<strong>in</strong>em festlichen<br />

Abendempfang zur Feier von Zehn <strong>Jahre</strong>n <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

… „<strong>Regionale</strong> Dimension der EU-Strukturfondsförderung“ – Geme<strong>in</strong>same Veranstaltungen <strong>in</strong> den Planungsregionen mit dem Thür<strong>in</strong>ger<br />

M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur<br />

… „Chancen und Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologien für die <strong>Regionale</strong>ntwicklung“ – I. Regionalplanerisches<br />

Kolloquium der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Mühlhausen<br />

… „Vorstellung des <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzeptes Ha<strong>in</strong>ich-Werratal und des Informationssystemes Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Wald“ –<br />

Geme<strong>in</strong>same Veranstaltung der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Südwest- und Nordthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Treffurt<br />

… 1. Verkehrskonferenz zur Mitte-Deutschland-Schienenverb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Glauchau als thür<strong>in</strong>gisch-sächsische Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative<br />

… Erarbeitung e<strong>in</strong>es Standortkonzeptes für Industrie- und Gewerbegroßflächen <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

1991 – <strong>20</strong>11


41<br />

<strong>20</strong>02<br />

… „Flächen nutzen – Flächennutzen“ – 8. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Nordhausen (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen)<br />

… Zweite JugendKunstBiennale des Städtenetzes SEHN <strong>in</strong> Bad Langensalza unter Beteiligung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… Modellvorhaben (MORO) „Anpassungsstrategien für ländlich-periphere Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang <strong>in</strong> den neuen<br />

Bundesländern“ – Initiierung mit dem ersten Regionalforum <strong>in</strong> Schleiz unter Teilnahme der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… Erarbeitung e<strong>in</strong>er Studie zur raumordnerischen und regionalpolitischen Bedeutung der Mitte-Deutschland-Schienenverb<strong>in</strong>dung für die<br />

Planungsregionen Ostthür<strong>in</strong>gen, Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen<br />

… 2. Verkehrskonferenz zur Mitte-Deutschland-Schienenverb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Jena als thür<strong>in</strong>gisch-sächsische Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative<br />

<strong>20</strong>03<br />

… „Landesentwicklungsplan <strong>20</strong>03“ – Thür<strong>in</strong>ger Raumordnungskonferenz (= 9. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung) <strong>in</strong> Sömmerda<br />

… Regionalforen zum Landesentwicklungsplan Thür<strong>in</strong>gen <strong>20</strong>03 <strong>in</strong> Mühlhausen, Arnstadt, Schmalkalden und Pößneck<br />

… Erarbeitung e<strong>in</strong>er Studie zu Pendlerverflechtungen für die Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

… Auswahl des Projektes „WohnQualitäten Mittelthür<strong>in</strong>gen – Neue Strategien und Allianzen im regionalen Umbauprozess“ der <strong>Regionale</strong>n<br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen als Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung<br />

… Start des Forschungsprojektes „Historisch geprägte Kulturlandschaften und spezifische Landschaftsbilder <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen“ mit der Vertragsunterzeichnung<br />

zwischen der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen und der Fachhochschule Erfurt<br />

… 2. Regionalforum zum Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Rückläufige Bevölkerungsentwicklung, Anpassungsstrategien <strong>in</strong><br />

der Region Ostthür<strong>in</strong>gen“ <strong>in</strong> Saalfeld<br />

<strong>20</strong>04<br />

… Beschlüsse zur Fortschreibung der Regionalpläne – <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… Neu-Konstituierung der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Beg<strong>in</strong>n der<br />

IV. Planungsversammlung <strong>20</strong>04 bis <strong>20</strong>09<br />

… In-Kraft-Treten des Landesentwicklungsplanes Thür<strong>in</strong>gen<br />

… „Demographische Wandlungen – Planerische Handlungen, Regionalplanung zwischen Anpassungs- und Entwicklungsstrategien“ –<br />

10. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Arnstadt (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittelthür<strong>in</strong>gen)<br />

… Beg<strong>in</strong>n der Kooperation im Rahmen der ImPuls-Region zwischen den Städten Erfurt, Weimar und Jena<br />

… „Strategische Umweltprüfung <strong>in</strong> der Regionalplanung, Methodenentwicklung und Umsetzungsmöglichkeiten am Beispiel des Regionalplanes<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen“ – Abschluss der Studie als Forschungsprojekt der Fachhochschule Erfurt im Auftrag des BMBF<br />

… Dritte JugendKunstBiennale des Städtenetzes SEHN <strong>in</strong> Sondershausen unter Beteiligung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… Beteiligung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen am ExWoSt-Forschungsvorhaben „Fläche im Kreis“<br />

… Aktueller Stand der Umsetzung von Projekten und Maßnahmen des Regionalmanagements Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Wald – Geme<strong>in</strong>same<br />

Sitzung der Strukturausschüsse der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… Erarbeitung des Kulturlandschaftsprojektes Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… Erarbeitung der beiden Projekte Dorfzentrum und Kle<strong>in</strong>e Schule im ländlichen Raum im Rahmen des Modellvorhabens der Raumordnung<br />

„Rückläufige Bevölkerungsentwicklung, Anpassungsstrategien <strong>in</strong> der Region Ostthür<strong>in</strong>gen“<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


42<br />

<strong>20</strong>05<br />

… „(Wie-)viel Raum für Tourismus? – zukunftsorientierte, länderübergreifende <strong>Regionale</strong>ntwicklung“ – Raumordnungskonferenz Sachsen-Anhalt<br />

/ Thür<strong>in</strong>gen (= 11. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung) <strong>in</strong> Freyburg<br />

… „Weniger ist mehr? Zur Flächenpolitik <strong>in</strong> Mittelthür<strong>in</strong>gen“ – 1. Fachdialog des Modellvorhabens der Raumordnung „WohnQualitäten<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen – Neue Strategien und Allianzen im regionalen Umbauprozess“<br />

… „Infrastrukturkosten und Siedlungsentwicklung“ – 2. Fachdialog des Modellvorhabens der Raumordnung „WohnQualitäten Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

– Neue Strategien und Allianzen im regionalen Umbauprozess“<br />

… „Szenarien der (Wohn-) Siedlungsentwicklung <strong>in</strong> Mittelthür<strong>in</strong>gen/Steuerungsvarianten des zukünftigen Regionalplanes“ – 3. Fachdialog<br />

des Modellvorhabens der Raumordnung „WohnQualitäten Mittelthür<strong>in</strong>gen – Neue Strategien und Allianzen im regionalen Umbauprozess“<br />

<strong>20</strong>06<br />

… Beschluss über grundlegende Plansätze für die Siedlungsentwicklung des neuen Regionalplanes als Ergebnis des Modellvorhabens der<br />

Raumordnung „WohnQualitäten Mittelthür<strong>in</strong>gen – Neue Strategien und Allianzen im regionalen Umbauprozess“ – <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

… „(T)Räume verb<strong>in</strong>den – <strong>Regionale</strong>ntwicklung <strong>in</strong> Grenzregionen“ – 12. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen (<strong>Regionale</strong><br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen)<br />

… Untersuchung zur W<strong>in</strong>denergienutzung <strong>in</strong> den Planungsregionen Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… Vierte JugendKunstBiennale des Städtenetzes SEHN <strong>in</strong> Le<strong>in</strong>efelde-Worbis unter Beteiligung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… Erstellung e<strong>in</strong>es Güterverkehrskonzeptes für Nordthür<strong>in</strong>gen im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… „Wirkungsanalyse regionalplanerischer Stellungnahmen zum Freiraumschutz“ – Forschungsvorhaben des Leibniz-Institutes für ökologische<br />

Raumentwicklung Dresden unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

… Präsentation der BUGA-Begleitprojekte <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen im Rahmen der Vorbereitung der Bundesgartenschau <strong>20</strong>07<br />

<strong>20</strong>07<br />

… In-Kraft-Treten des novellierten Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG)<br />

… Regionalpläne Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Beschluss und Durchführung der Anhörung / öffentlichen Auslegung<br />

… „Raumstruktur, Landschaftskultur, Regionalkonjunktur“ – 13. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung (= Geme<strong>in</strong>same Regionalplanertagung<br />

Thür<strong>in</strong>gen / Sachsen-Anhalt) <strong>in</strong> Ronneburg<br />

… „Regionalplanung im Europäischen Kontext“ – Deutsche Regionalplanertagung <strong>in</strong> Gera<br />

… Zertifizierung als Nationaler Geopark Deutschland des Geoparkes Inselsberg – Drei Gleichen als erster Geopark <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

… Erstellung e<strong>in</strong>er Vorstudie für den Stadt- und Umlandraum Eisenach <strong>in</strong> Vorbereitung e<strong>in</strong>es diesen Kooperationsraum betreffenden Entwicklungskonzeptes<br />

im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

… Bundesgartenschau <strong>in</strong> Gera und Ronneburg<br />

… „Untersuchung zur W<strong>in</strong>denergienutzung <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der W<strong>in</strong>dressourcen“<br />

– Erarbeitung e<strong>in</strong>es Energiegutachtens für die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>20</strong>08<br />

… Novellierung des Raumordnungsgesetzes mit dem Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer<br />

Vorschriften (GeROG)<br />

… Regionalpläne Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Beschluss und Durchführung der Anhörung / öffentlichen Auslegung zu<br />

den überarbeiteten Entwürfen<br />

… „Umsetzung der Lissabon-Strategie auf regionaler Ebene“ – 14. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong> Arnstadt (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen)<br />

… Fünfte JugendKunstBiennale des Städtenetzes SEHN <strong>in</strong> Mühlhausen unter Beteiligung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… Erarbeitung e<strong>in</strong>es Gutachtens zum Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen im Kontext zu W<strong>in</strong>denergieanlagen <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

1991 – <strong>20</strong>11


<strong>20</strong>09<br />

… Neu-Konstituierung der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Beg<strong>in</strong>n der<br />

V. Planungsversammlung <strong>20</strong>09 bis <strong>20</strong>14<br />

… Änderung des Landesentwicklungsplanes Thür<strong>in</strong>gen <strong>20</strong>04 durch Verordnung<br />

… Regionalpläne Mittel- und Südwestthür<strong>in</strong>gen – Beschluss und Durchführung der 2. Anhörung / öffentlichen Auslegung der überarbeiteten<br />

Entwürfe<br />

… Beschluss des Regionalplanes Südwestthür<strong>in</strong>gen und dessen Vorlage zur Genehmigung<br />

… „Energieautarke Region als Leitvorstellung der Regionalplanung – Vision oder Illusion?“ – 15. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung <strong>in</strong><br />

Bad Langensalza (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen)<br />

… Empfehlungen zum Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen im Kontext zu W<strong>in</strong>denergieanlagen <strong>in</strong> der Planungsregion Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

… Erstellung e<strong>in</strong>er Analyse, Quantifizierung und Bewertung des aktuellen Bestandes und der Potentiale der Nutzung von erneuerbaren<br />

Energien <strong>in</strong> der Planungsregion Mittelthür<strong>in</strong>gen als Grundlage für e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegriertes regionales Energiekonzept – <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

… Start e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Forschungsvorhabens zur Bewertung der Verkehrsachsen <strong>in</strong> Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… Zertifizierung des Geoparkes Kyffhäuser als Nationaler Geopark Deutschland<br />

<strong>20</strong>10<br />

… Beschlüsse der Regionalpläne Nord-, Mittel-, und Ostthür<strong>in</strong>gen und deren Vorlage zur Genehmigung<br />

… Regionalpläne Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen – Vorlage zur Genehmigung bei der Obersten Landesplanungsbehörde<br />

… „<strong>Regionale</strong>ntwicklung <strong>in</strong> ländlichen Räumen – Perspektiven, Ziele und Entwicklungsansätze“ – 16. Thür<strong>in</strong>ger Regionalplanertagung<br />

<strong>in</strong> Schmalkalden (<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen)<br />

… „Neue Energien – neue Chancen und Konflikte für Städte und Regionen“ – Deutsche Regionalplanertagung <strong>in</strong> Erfurt<br />

… Erstellung e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>räumige Bevölkerungsprognose für die Planungsregion Nordthür<strong>in</strong>gen im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… Sechste JugendKunstBiennale des Städtenetzes SEHN <strong>in</strong> Bad Frankenhausen unter Beteiligung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… Abschluss der Analyse, Quantifizierung und Bewertung des aktuellen Bestandes und der Potentiale der Nutzung von erneuerbaren<br />

Energien <strong>in</strong> der Planungsregion Mittelthür<strong>in</strong>gen als Grundlage für e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegriertes regionales Energiekonzept – <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

… Beg<strong>in</strong>n der Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>Regionale</strong>n Energie- und Klimakonzeptes (Teilkonzept I – Energiekonzept) für Südwestthür<strong>in</strong>gen im Auftrag<br />

der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>20</strong>11<br />

… Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen – Genehmigung durch die Oberste Landesplanungsbehörde sowie Beitritt zur Genehmigung durch<br />

Beschluss der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

… Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen – In-Kraft-Treten mit der Bekanntgabe der Genehmigung<br />

… Regionalplan Mittelthür<strong>in</strong>gen – Genehmigung durch die Oberste Landesplanungsbehörde<br />

… Regionalplan Mittelthür<strong>in</strong>gen – In-Kraft-Treten mit der Bekanntgabe der Genehmigung<br />

… Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen – Beschluss und Durchführung der Anhörung / öffentlichen Auslegung zu den Abschnitten 3.2.1 Energieversorgung<br />

und 3.2.2 Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie<br />

… Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen – Beschluss und Durchführung der Anhörung / öffentlichen Auslegung zu den Änderungen der Genehmigungsvorlage<br />

… Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>Regionale</strong>n Energie- und Klimakonzeptes im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

… Abschluss des Integrierten <strong>Regionale</strong>n Energiekonzeptes der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

… Abschluss des <strong>Regionale</strong>n Energie- und Klimakonzeptes der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Südwestthür<strong>in</strong>gen (Teil I – Energiekonzept)<br />

… Festveranstaltung zum <strong>20</strong>-jährigen Bestehen der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Hermsdorf<br />

43<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen


44<br />

DIE „ERSTE ADRESSE“ DER REGIONALEN PLANUNGSGEMEINSCHAFTEN<br />

Wer an der Küste bleibt, kann ke<strong>in</strong>e neuen Ozeane entdecken.<br />

Fernando Magellan<br />

Wir würden uns freuen, wenn wir ihr Interesse an der Regionalplanung und den entsprechenden<br />

Strukturen, Aufgaben und Arbeitsweisen der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen geweckt<br />

haben.<br />

Also, wenn Sie Informationen zur Regionalplanung und zur <strong>Regionale</strong>ntwicklung benötigen, <strong>in</strong> ihrer<br />

Region e<strong>in</strong>en kompetenten, fachübergreifend agierenden Partner für geme<strong>in</strong>same Projekte suchen,<br />

Sie bei Ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen noch Fragen bzgl. der Ziele und<br />

Grundsätze der Regionalplanung haben oder sich allgeme<strong>in</strong> <strong>in</strong> die aktive Gestaltung und Entwicklung<br />

ihrer Region e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen wollen, zögern Sie nicht, sich per Brief, per Fax, per E-Mail, telefonisch<br />

oder persönlich vor Ort mit uns <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu setzen. Wenden Sie sich e<strong>in</strong>fach an die <strong>Regionale</strong><br />

Planungsstelle ihrer Planungsregion und vere<strong>in</strong>baren e<strong>in</strong>en Gesprächsterm<strong>in</strong>. Die Kolleg<strong>in</strong>nen und<br />

Kollegen werden Sie gerne beraten und Ihnen die benötigten Informationen bereitstellen.<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt<br />

Abteilung III – Bauwesen und Raumordnung<br />

Referat 300 – Sachbereich Regionalplanung / <strong>Regionale</strong> Planungsstellen<br />

Weimarplatz 4, 99423 Weimar<br />

Fax 0361 / 3773-7602<br />

E-Mail regionalplanung@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Koord<strong>in</strong>ierung / Grundlagen der Regionalplanung/-entwicklung<br />

Olaf Hosse<br />

Stellvertretender Referatsleiter<br />

Dr. Stefan Schübel<br />

Referent<br />

0361 / 3773-76<strong>20</strong><br />

olaf.hosse@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

0361 / 3773-7610<br />

E-Fax 0361 / 3773-9821<br />

stefan.schuebel@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsstelle Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

Am Petersenschacht 3, 99706 Sondershausen<br />

Marion Vetter<br />

Leiter<strong>in</strong> der <strong>Regionale</strong>n Planungsstelle<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsstelle Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Weimarplatz 4, 99423 Weimar<br />

Clemens Ortmann<br />

Leiter der <strong>Regionale</strong>n Planungsstelle<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsstelle Südwestthür<strong>in</strong>gen<br />

Behördenzentrum, Hölderl<strong>in</strong>straße 1, 98527 Suhl<br />

Peter Möhr<strong>in</strong>g<br />

Leiter der <strong>Regionale</strong>n Planungsstelle<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsstelle Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Puschk<strong>in</strong>platz 7, 07545 Gera<br />

Edgar Dally<br />

Leiter der <strong>Regionale</strong>n Planungsstelle<br />

Fax 03632 / 654-353<br />

regionalplanung-nord@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

03632 / 654-360<br />

marion.vetter@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Fax 0361 / 3773-7602<br />

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1991 – <strong>20</strong>11


DieseDruckschriftwirdimRahmenderÖffentlichkeitsarbeitder<strong>Regionale</strong>n<strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong>Nord-,Mittel-,Südwest-undOstthür<strong>in</strong>genherausgegeben.SiedarfwedervonParteien<br />

noch vonWahlbewerbern oderWahlhelfern während e<strong>in</strong>esWahlkampfes zum Zwecke der<br />

Wahlwerbungverwendetwerden.<br />

Dies gilt für Bundestags-,Landtags- und Kommunalwahlen.Missbräuchlich ist <strong>in</strong>sbesondere<br />

dieVerteilungaufWahlveranstaltungen,anInformationsständenderParteiensowiedasE<strong>in</strong>legen,Aufdrucken<br />

oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oderWerbemittel.Untersagt<br />

istgleichfallsdieWeitergabeanDrittezumZweckederWahlwerbung.AuchohnezeitlichenBezug<br />

zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise verwendet werden,<br />

die als Parte<strong>in</strong>ahme der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> Nord-, Mittel-, SüdwestundOstthür<strong>in</strong>genzugunstene<strong>in</strong>zelnerpolitischerGruppenverstandenwerdenkönnte.<br />

Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und <strong>in</strong><br />

welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist.Den Parteien ist es jedoch<br />

gestattet,dieDruckschriftzurUnterrichtungihrereigenenMitgliederzuverwenden.<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Inhaltliche Bearbeitung, Layout und Illustrationen:<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt<br />

Abteilung III, Referat 300<br />

Sachbereich Regionalplanung / <strong>Regionale</strong> Planungsstellen<br />

Weimarplatz 4, 99423 Weimar<br />

www.regionalplanung.thuer<strong>in</strong>gen.de


1991 <strong>20</strong>11<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Regionale</strong> <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen

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