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Broschüre 20 Jahre Regionale Planungsgemeinschaften in Thüringen

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• Das Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetz ist erstmals am 05.08.1991 <strong>in</strong> Kraft getreten. Es hat dazu beigetragen,<br />

dass die vielfältigen Anforderungen an den Raum und die Nutzung des Landes <strong>in</strong> der besonderen Situation<br />

e<strong>in</strong>er völlig gewandelten Gesellschaftsordnung s<strong>in</strong>nvoll gesteuert und die räumliche Entwicklung<br />

koord<strong>in</strong>iert werden konnte. In der Organisation <strong>in</strong>sbesondere der Regionalplanung hat es von Anfang an<br />

die subsidiare, kommunal verfasste Mitgestaltung favorisiert. So ist es <strong>in</strong> relativ kurzer Zeit gelungen, e<strong>in</strong><br />

funktionierendes System der Raumordnung und Landesplanung zu errichten und <strong>in</strong> Raumordnungsplänen<br />

Ziele und Grundsätze der Raumordnung festzulegen, die e<strong>in</strong>e geordnete und tragfähige Entwicklung des<br />

Freistaates Thür<strong>in</strong>gen und se<strong>in</strong>er vier Planungsregionen ermöglicht haben.<br />

Nach e<strong>in</strong>er zwischenzeitlichen Novellierung <strong>20</strong>01 wurde die aktuelle Fassung des Thür<strong>in</strong>ger Landesplanungsgesetzes<br />

am 15.05.<strong>20</strong>07 neu aufgelegt, e<strong>in</strong>e Novellierung steht <strong>20</strong>11 an.<br />

INSTITUTIONEN DER LANDES- UND REGIONALPLANUNG<br />

Landesplanungsbehörden<br />

Die Landesplanung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen ist <strong>in</strong>stitutionell zweistufig aufgebaut:<br />

• Oberste Landesplanungsbehörde ist das für die Landesplanung zuständige M<strong>in</strong>isterium – zurzeit das Thür<strong>in</strong>ger<br />

M<strong>in</strong>isterium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Sie gibt rechtliche und übergeordnete fachliche<br />

Rahmenfestlegungen zur Landesplanung vor und stellt <strong>in</strong>sbesondere die Ziele und Grundsätze der<br />

Raumordnung auf Ebene des gesamten Freistaates <strong>in</strong> Form des Landesentwicklungsprogrammes auf. Die<br />

derzeit geltende Fassung des Landesentwicklungsprogrammes – als Landesentwicklungsplan – stammt aus<br />

dem Jahr <strong>20</strong>04. Des Weiteren hat die Oberste Landesplanungsbehörde unter anderem die Aufgabe,<br />

Rechtsverordnungen im Bereich der Landes- und Regionalplanung zu erlassen (z.B. zur Zusammensetzung<br />

und Organisation des Landesplanungsbeirates), die Regionalpläne zu genehmigen und auf die Verwirklichung<br />

der Raumordnungspläne h<strong>in</strong>zuwirken.<br />

• Obere Landesplanungsbehörde ist das Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt. Die Obere Landesplanungsbehörde<br />

nimmt verschiedene Aufgabenbündel wahr, so <strong>in</strong>sbesondere die Führung des Raumordnungskatasters<br />

des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen, seit Anfang des <strong>Jahre</strong>s <strong>20</strong>00 die Funktion als Bewilligungsstelle im Rahmen<br />

der Durchführung der Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung der <strong>Regionale</strong>ntwicklung (unter anderem <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte)<br />

sowie die Durchführung von Raumordnungsverfahren bzw. Landesplanerische Abstimmungen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt sie als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu bauleitplanerischen Verfahren<br />

der Geme<strong>in</strong>den bzw. fachplanerischen Genehmigungsverfahren ab und führt die Verfahren zur Abweichung<br />

von e<strong>in</strong>em Ziel der Raumordnung <strong>in</strong> den Regionalplänen (Zielabweichungsverfahren) durch.<br />

Neben der Analyse, Erarbeitung, Abstimmung und praktischen Umsetzung von formalen, <strong>in</strong>haltlichen und<br />

methodischen Grundlagen der Regionalplanung und <strong>Regionale</strong>ntwicklung, wird zudem durch die Obere<br />

Landesplanungsbehörde die Verfahrensführung, Entwurfserarbeitung und -abstimmung der Regionalpläne<br />

der vier Planungsregionen Thür<strong>in</strong>gens koord<strong>in</strong>iert. Als Planungsstellen der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

Nord-, Mittel-, Südwest- und Ostthür<strong>in</strong>gen werden darüber h<strong>in</strong>aus unter anderem Beschlüsse und Stel-<br />

1991 – <strong>20</strong>11

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