14.02.2014 Aufrufe

Broschüre 20 Jahre Regionale Planungsgemeinschaften in Thüringen

Broschüre 20 Jahre Regionale Planungsgemeinschaften in Thüringen

Broschüre 20 Jahre Regionale Planungsgemeinschaften in Thüringen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

22<br />

• <strong>in</strong> der Freiraumsicherung zum ökologischen Freiraumverbundsystem,<br />

zum Erhalt gewachsener<br />

Kulturlandschaften, zum Grünen Band, zum Erhalt<br />

unzerschnittener störungsarmer Räume, zum<br />

großräumigen Biotopverbund sowie zum Verbund<br />

von Fließgewässern und ihren Auen,<br />

• beim Hochwasserschutz zur Sicherung von Talsperren,<br />

Rückhaltebecken und Flutungspolder,<br />

• <strong>in</strong> der Landwirtschaft zur Entwicklung und Strukturierung<br />

der Agrarflur sowie zur Sicherung besonders<br />

ertrags- und leistungsfähiger Böden,<br />

• <strong>in</strong> der Forstwirtschaft zur Verbesserung der landeskulturellen<br />

Wirkung des Waldes,<br />

• bei der Rohstoffsicherung und -gew<strong>in</strong>nung zur<br />

die Ressourcen schonenden und mit der Umwelt<br />

verträglichen Gew<strong>in</strong>nung sowie zur Landschaft<br />

<strong>in</strong>tegrierenden Nachfolgenutzung,<br />

• im Bereich Tourismus und Erholung zur Sicherung<br />

und Verbesserung der natürlichen und <strong>in</strong>frastrukturellen<br />

Voraussetzungen sowie zur In-<br />

Wert-Setzung bestehender standörtlicher und<br />

landschaftlicher Potentiale.<br />

Die Qualität des Freiraumes entscheidet wesentli-<br />

Freiraumes<br />

che über das äußere und <strong>in</strong>nere Ersche<strong>in</strong>ungsund<br />

Wahrnehmungsbild e<strong>in</strong>er Region und ist daher<br />

auch von erheblicher Bedeutung als Identifikationsfaktor<br />

für die Aktivierung endogener Potentiale.<br />

Das mit den planerischen Aussagen abgegebene,<br />

bewusste Bekenntnis zum Erhalt sowie zur<br />

schonenden Weiterentwicklung der Besonderheiten<br />

wie auch der Vielfalt der Thür<strong>in</strong>ger Kulturlandschaften<br />

und des sie prägenden ist<br />

auch Ausdruck des geme<strong>in</strong>samen Gestaltungswillen<br />

verantwortungsbewusster und auf Nachhaltigkeit orientierter<br />

Planungsregionen.<br />

STELLUNGNAHMEN ZU RAUMBEDEUTSAMEN PLANUNGEN UND MAßNAHMEN<br />

Die Regionalplanung ist an sich ke<strong>in</strong>e Umsetzungsaufgabe, die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> oder ihre<br />

Planungsstellen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Genehmigungsbehörden. Die Zie le und Grundsätze der Raumordnung erlangen<br />

ihre Gültigkeit <strong>in</strong> der Anwendung im Rahmen der kommuna len und fachlichen Planung bis h<strong>in</strong> zur konkreten<br />

Projektgenehmigung (vgl. Beachtens-/Berücksichtigungsregelung).<br />

Nichtsdestotrotz gibt es nicht nur für die Landesplanungsbehörden, sondern auch für die <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

die gesetzliche Vorgabe zur H<strong>in</strong>wirkung auf die Verwirklichung der Regionalpläne. Neben<br />

dem Tätigwerden im Rahmen <strong>in</strong>formeller Instrumente – unter anderem Beratung und Moderation von<br />

Planungsprozessen oder auch Initiierung von und Teilnahme an regionalen Kooperationen – erfolgt dies mit-<br />

<strong>in</strong> Form von Stellungnahmen<br />

tels direkter und <strong>in</strong>direkter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />

der <strong>Regionale</strong>n <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> zu raumbedeutsame n Planungen und Maßnahmen.<br />

Das Recht bzw. auch die Pflicht zur Abgabe von Stellungnahmen ergibt sich dabei aus den raumordnungs-<br />

von Raumordnungs- und Zielabweichungs-<br />

rechtlichen Vorgaben im Besonderen (z.B. E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung im Rahmen<br />

verfahren nach § 22 Abs. 5 und § 24 Abs. 3 ThürLPlG), aus fachrechtlichen Vorgaben (z.B. Beteiligung im Rah-<br />

Genehmigungsverfahren) sowie letztlich<br />

men der Bauleitplanung und -genehmigung oder <strong>in</strong> fachplanerischen<br />

allgeme<strong>in</strong> aus der Regelung des § 3 Abs. 2 ThürLPlG, dem Recht, Stellung zu raumbedeutsamen Planungen und<br />

Maßnahmen anderer Planungsträger zu nehmen, soweit diese den regionalplanerischen Aufgabenbereich berühren.<br />

1991 – <strong>20</strong>11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!