Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
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Regionalplan<br />
Mittelthüringen<br />
Landkreis<br />
Sömmerda<br />
Landkreis<br />
Landkreis<br />
Gotha<br />
ERFURT<br />
WEIMAR<br />
Weimarer<br />
Land<br />
Ilm-Kreis
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der <strong>Regionale</strong>n Planungsgemeinschaft<br />
Mittelthüringen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von<br />
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Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg<br />
und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien<br />
ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu<br />
verwenden.<br />
Vorwort<br />
Verfahrensübersicht<br />
Einführung / Erläuterungen und Glossar<br />
Bekanntgabe der Genehmigung<br />
Regionalplan Mittelthüringen<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Zusammenfassende Erklärung<br />
Rahmenbedingungen und Leitbilder Mittelthüringen<br />
Regionalplan Mittelthüringen<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Regionale</strong> Planungsgemeinschaft Mittelthüringen<br />
Redaktion:<br />
<strong>Regionale</strong> Planungsstelle Mittelthüringen<br />
beim Thüringer Landesverwaltungsamt<br />
Weimarplatz 4, 99423 Weimar<br />
Telefon: 0361 / 37 73 76 24<br />
Fax: 0361 / 37 73 76 02<br />
E-Mail: regionalplanung-mitte@tlvwa.thueringen.de<br />
www.regionalplanung.thueringen.de
Regionalplan<br />
Mittelthüringen<br />
<strong>Umweltbericht</strong>
<strong>Umweltbericht</strong><br />
zum Regionalplan Mittelthüringen<br />
<strong>Regionale</strong> Planungsgemeinschaft Mittelthüringen<br />
Beschluss-Nr. RPV 06/03/10 vom 23.06.2010,<br />
geändert durch Beschluss Nr. RPV 11/03/11 vom 12.04.2011<br />
Genehmigung durch das<br />
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr<br />
Bescheid vom 09.06.2011<br />
Bekanntgabe der Genehmigung im<br />
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2011<br />
vom 01.08.2011
INHALTSVERZEICHNIS<br />
I<br />
1. Anlass und Rahmenbedingungen .......................................................................1<br />
1.1 Hintergrund und Methodik der Umweltprüfung ...................................................................................1<br />
1.1.1 Rechtsgrundlagen und Zweck der Umweltprüfung .............................................................................1<br />
1.1.2 Inhalt und Methodik der Umweltprüfung .............................................................................................1<br />
1.1.3 Datengrundlage und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen...................................................................................................................................................4<br />
1.2 Inhalt und wichtigste Ziele des Regionalplanes Mittelthüringen bzgl. der Umweltprüfung /<br />
Prüferfordernis.....................................................................................................................................5<br />
1.2.1 Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung.....................................................................6<br />
1.2.2 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen..........................................................................6<br />
1.2.3 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen ...................................7<br />
1.2.4 Festlegungen zu Brachflächen und Konversion .................................................................................8<br />
1.2.5 Trassenfreihaltung Straße...................................................................................................................9<br />
1.2.6 Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ....................................................................................................10<br />
1.2.7 Vorranggebiete Windenergie ............................................................................................................10<br />
1.2.8 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder .....................................................11<br />
1.2.9 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung................................................................................12<br />
1.2.10 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe.......................................................................................12<br />
1.3 Planrelevante Ziele des Umweltschutzes .........................................................................................14<br />
2. Planrelevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes..............................15<br />
2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter ..........................................................................................16<br />
2.1.1 Mensch..............................................................................................................................................16<br />
2.1.2 Kultur- und sonstige Sachgüter.........................................................................................................17<br />
2.2 Natur und Landschaft........................................................................................................................18<br />
2.2.1 Boden ................................................................................................................................................18<br />
2.2.2 Wasser ..............................................................................................................................................19<br />
2.2.3 Klima / Luft ........................................................................................................................................20<br />
2.2.4 Biologische Vielfalt, Fauna, Flora......................................................................................................20<br />
2.2.5 Landschaft.........................................................................................................................................22<br />
2.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete ..............................................................23<br />
2.4 Wechselwirkungen ............................................................................................................................24<br />
2.5 Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Regionalplanes...........24<br />
3. Erhebliche Umweltauswirkungen – Ermittlung und Bewertung .....................27<br />
3.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ...........................................................................27<br />
3.1.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter ..........................................................................................27<br />
3.1.2 Natur und Landschaft........................................................................................................................28<br />
3.1.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und EU-Vogelschutzgebiete (SPA) .........................................37<br />
3.1.4 Wechselwirkungen ............................................................................................................................40<br />
3.2 Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher negativer Umweltauswirkungen..............................................................................................................................42<br />
3.2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter ..........................................................................................43<br />
3.2.2 Natur und Landschaft........................................................................................................................43<br />
3.2.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und EU-Vogelschutzgebiete (SPA) .........................................44<br />
3.2.4 Wechselwirkungen ............................................................................................................................44<br />
4. Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)..........................................................45<br />
5. Gesamtplanbetrachtung und allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
.....................................................................................................................46<br />
Anhang .............................................................................................................................49<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
II<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
TABELLEN<br />
Tab.1 Übersicht zu Festlegungstypen des Regionalplanes Mittelthüringen ohne weiteres Darstellungs-/Prüferfordernis...............................................................................................................5<br />
Tab.2 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen .............6<br />
Tab.3 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und<br />
Gewerbeansiedlungen ...................................................................................................................8<br />
Tab.4 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Trassenfreihaltung Straße ......................................................9<br />
Tab.5 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Windenergie ................................................11<br />
Tab.6 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder<br />
..................................................................................................................................11<br />
Tab.7 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung ...................12<br />
Tab.8 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe ..........................13<br />
Tab.9 Planrelevante Umweltziele...........................................................................................................14<br />
Tab.10 Überblick zu den nicht mehr ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Nutzung<br />
von Windenergie aus dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999 .....................................26<br />
Tab.11 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Mensch.........................................................................................................................................27<br />
Tab.12 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Kulturund<br />
sonstige Sachgüter ...............................................................................................................28<br />
Tab.13 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Boden........29<br />
Tab.14 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Wasser ......31<br />
Tab.15 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Biologische<br />
Vielfalt / Fauna / Flora .........................................................................................................34<br />
Tab.16 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Klima /<br />
Luft ...............................................................................................................................................35<br />
Tab.17 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Landschaft............................................................................................................................................36<br />
Tab.18 Überblick zur Gefährdungsabschätzung nach § 7 Abs. 7 Satz 4 ThürLPlG i.V.m. § 7<br />
Abs. 6 ROG..................................................................................................................................38<br />
Tab.19 Kumulierte Betroffenheit der Naturräume ....................................................................................42<br />
Tab.20 Vorläufig ausgewählte Umweltleitindikatoren ..............................................................................45<br />
Tab.21 Übersicht prüfpflichtiger regionalplanerischer Festlegungen.......................................................46<br />
ABBILDUNGEN<br />
Abb.1<br />
Umweltkompass: Schema zur Ermittlung der Erheblichkeit im Kontext von Festlegungsauswirkungen<br />
und Bedeutung / Sensibilität betroffener Gebiete...................................................2<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
1<br />
1. Anlass und Rahmenbedingungen<br />
1.1 Hintergrund und Methodik der Umweltprüfung<br />
1.1.1 Rechtsgrundlagen und Zweck der Umweltprüfung<br />
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürLPlG ist vorzusehen, dass bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen<br />
eine Umweltprüfung durchgeführt wird. Sie erfolgt nach § 8 Abs. 4 ThürLPlG als nicht-selbstständiger<br />
Teil im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen. Diese wurde durch<br />
die Beschlussfassung der <strong>Regionale</strong>n Planungsgemeinschaft Mittelthüringen am 15.06.2<strong>00</strong>4 und<br />
die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2<strong>00</strong>4<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 1 – noch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 ThürLPlG in der Fassung vom<br />
18.12.2<strong>00</strong>1 – eingeleitet.<br />
Mit dem Scoping-Termin am 30.06.2<strong>00</strong>6 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden mit umweltbezogenen<br />
Aufgabenbereich einschließlich der Umweltverbände nach § 8 Abs. 2 ThürLPlG sichergestellt.<br />
Er diente der Festlegung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der in den <strong>Umweltbericht</strong><br />
aufzunehmenden Informationen, insbesondere der Vorstellung der Planabsichten, der<br />
bereits erkannten räumlichen Konfliktpotenziale und der gemeinsamen Festlegung schwerpunktmäßig<br />
zu prüfender Planinhalte, der Prüfmethoden und fachrelevanter raumbezogener Umweltziele<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 2.<br />
Die Überwachung (Monitoring) nach § 12 ThürLPlG beinhaltet Maßnahmen, die bei der Umsetzung<br />
des Regionalplanes dazu dienen, frühzeitig unvorhergesehene negative Umweltauswirkungen zu<br />
ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten <strong>Umweltbericht</strong>, 4.<br />
In der zusammenfassenden Erklärung zum Regionalplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 ThürLPlG wird dargelegt,<br />
wie Umwelterwägungen in den Regionalplan einbezogen wurden, in welcher Weise der<br />
<strong>Umweltbericht</strong> sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Abwägung<br />
berücksichtigt wurden und welche Gründe nach Abwägung mit den geprüften Planungsmöglichkeiten<br />
für die Festlegungen des Regionalplanes entscheidungserheblich waren.<br />
Die obligatorisch nach § 7 Abs. 7 ThürLPlG durchzuführende Verträglichkeitsprüfung für Natura-<br />
2<strong>00</strong>0-Gebiete – Fauna-Flora-Gebiete (FFH-Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete – wird<br />
mit der Umweltprüfung als Trägerverfahren zusammengeführt und in das Gesamtverfahren der Änderung<br />
des Regionalplanes integriert.<br />
Im Sinne und dem Leitbild der Nachhaltigkeit folgend, wurden Umweltbelange in der Regionalplanung<br />
bislang bereits umfassend berücksichtigt, aber nicht systematisch dokumentiert. Ziel der Umweltprüfung<br />
ist es nun, die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen des Regionalplanes<br />
zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Umweltprüfung und ihre Dokumentation im <strong>Umweltbericht</strong><br />
ist ein kontinuierlicher Prozess, der unter Einbeziehung der verschiedenen Umweltbelange<br />
zu nachhaltigen Lösungen in der Entscheidungsfindung beitragen soll (Europäische Kommission,<br />
Umsetzung der Richtlinie 2<strong>00</strong>1/42/EG über die Prüfung bestimmter Pläne und Programme,<br />
S. 27, 2<strong>00</strong>3). Dies fördert zudem die Transparenz der planerischen Entscheidungen.<br />
Im Zuge der Abwägung von Anregungen und Bedenken zum Regionalplan ist der <strong>Umweltbericht</strong><br />
zu berücksichtigen. Das Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung kann unter der Voraussetzung<br />
der erheblichen Beeinträchtigung die Unzulässigkeit einer geplanten Festlegung bedeuten. Aufgrund<br />
dieser unterschiedlichen Rechtswirkungen von Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
werden die Ergebnisse der jeweiligen Prüfung eigenständig nachvollziehbar dokumentiert.<br />
Der <strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan kann auch als informative Grundlage zur Beurteilung von<br />
umweltrelevanten Planungen und Vorhaben, die im Rahmen der räumlichen und sachlichen Konkretisierung<br />
der Regionalplanfestlegungen in nachfolgenden Plan- und Genehmigungsverfahren einer<br />
Umweltprüfung zu unterziehen sind, genutzt werden.<br />
1.1.2 Inhalt und Methodik der Umweltprüfung<br />
Gegenstand der Umweltprüfung im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen sind<br />
die normativen Bestandteile – Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Die Umweltprüfung wird<br />
entsprechend einer angemessenen Verhältnismäßigkeit auf die vom Regionalplan ausgehenden<br />
wesentlichen Wirkungen konzentriert. Wichtiges Kriterium ist der hinreichend konkret bestimmbare<br />
Bezug eines Planbestandteiles zu möglichen Umweltauswirkungen (Wirkeffekte, wie z.B. Flächeninanspruchnahme<br />
etc.) die auf der Ebene der Regionalplanung erkennbar und von Bedeutung<br />
sind. Beispielsweise sind es meist diejenigen verbindlichen regionalplanerischen Festlegungen, die<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
2<br />
den Rahmen für ein künftig zu genehmigendes UVP-pflichtiges Vorhaben (vgl. Art. 3 Abs. 2a Richtlinie<br />
2<strong>00</strong>1/42/EG) setzen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2. Der Umfang und Detaillierungsgrad wurde mit<br />
den Umweltbehörden i.S.v. § 8 Abs. 3 ThürLPlG frühzeitig abgestimmt <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.1.<br />
Betrachtungsraum für die Umweltprüfung ist in der Regel die Planungsregion Mittelthüringen, es<br />
sei denn, es muss mit relevanten Umweltauswirkungen gerechnet werden, die auch außerhalb der<br />
Planungsregion wirken. In diesem Fall werden festgestellte erhebliche Auswirkungen in die Umweltprüfung<br />
einbezogen.<br />
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung entspricht dem, was nach Umfang, Inhalt und Detaillierungsgrad<br />
des Regionalplanes angemessen gefordert werden kann und unter Berücksichtigung<br />
des gegenwärtigen Wissensstandes auf der Ebene der Regionalplanung (Maßstab 1 : 1<strong>00</strong>.<strong>00</strong>0) erkennbar<br />
und von Bedeutung ist. Informationen bereits vorliegender Umweltprüfungen (z.B. von<br />
Raumordnungsverfahren, Fachplanungen usw.) können zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes<br />
im Sinne einer Abschichtung nach § 8 Abs. 1 und 3 ThürLPlG genutzt werden bzw. beschränkt<br />
sich die Umweltprüfung des Regionalplanes in diesen Fällen auf zusätzliche oder andere erhebliche<br />
Belange. Dazu gehören unter anderem die kumulierte Betrachtung im Zusammenhang mit allen<br />
anderen regionalplanerischen Festlegungen und die Prüfung der aktuellen Schutzgebietskulisse.<br />
Die Bestandsbeschreibung und -bewertung erfolgt schutzgutbezogen. Es werden in diesem Zusammenhang<br />
auch die vorhandenen Vorbelastungen betrachtet, denen hinsichtlich der Bewertung<br />
des Bestandes Relevanz zukommt. Des Weiteren werden die Gebiete mit besonderer Umweltrelevanz<br />
in die Betrachtung einbezogen, die durch die Festlegungen des Regionalplanes Mittelthüringen<br />
erheblich beeinflusst werden können. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den Gebieten gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung und den Europäischen Vogelschutzgebieten (Natura-2<strong>00</strong>0-Gebiete) <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
2.<br />
Die Ermittlung der voraussichtlichen Erheblichkeit von Umweltauswirkungen erfolgt im Kontext<br />
möglicher Festlegungsauswirkungen und der Bedeutung / Sensibilität des betroffenen Gebietes in<br />
Bezug auf den Erhalt eines hohen Umweltschutzniveaus (vgl. Abb.1).<br />
Abb.1 Umweltkompass: Schema zur Ermittlung der Erheblichkeit im Kontext von Festlegungsauswirkungen<br />
und Bedeutung / Sensibilität betroffener Gebiete<br />
Den Bewertungsmaßstab bilden dafür die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen für die<br />
jeweiligen Schutzgüter festgelegten Umweltziele <strong>Umweltbericht</strong>, 1.3.<br />
Die schutzgutbezogene Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen des Regionalplanes erfolgt<br />
verbal-argumentativ überwiegend auf der Basis einer qualitativ zusammenfassenden Betrachtung<br />
von Einzelbewertungen. Diese erfolgen über eine formalisierte Prüfabfolge, welche eine nachvollziehbare<br />
und vergleichbare Dokumentation des Ermittlungsvorganges und der subsumierten<br />
Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen gestattet <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 3.<br />
Die Beurteilung der Erheblichkeit einer Einzelfestlegung hängt insbesondere davon ab,<br />
▪ welchen Schutzwert die jeweils voraussichtlich betroffenen Schutzgüter hinsichtlich ihrer Funktion<br />
und Bedeutung für den Erhalt eines hohen Umweltschutzniveaus haben,<br />
▪ ob umweltbezogene Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung u.a. formaler Zielsetzungen<br />
betroffen sind,<br />
▪ welche Vorbelastungen vorhanden sind bzw.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
▪ inwieweit festgestellte Umweltauswirkungen durch Konkretisierung bzw. Anpassung des jeweiligen<br />
Vorhabens auf den nachfolgenden Planungsebenen berücksichtigt werden können.<br />
Ermittelt wird dies anhand der zu betrachtenden Schutzgüter (Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG<br />
i.V.m. § 2 Abs. 1 UVPG):<br />
▪ Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,<br />
▪ Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,<br />
▪ Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie<br />
▪ die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern,<br />
einschließlich weiterer regionalplanerisch relevanter Belange des Umweltschutzes.<br />
Methodisch erfolgt die Ermittlung möglicher Auswirkungen durch eine einfache Differenzierung der<br />
Umweltmerkmale hinsichtlich ihrer Funktion und Bedeutung. Dabei wird unterschieden in:<br />
▪ Allgemeine Merkmale, die sich auf eine weitgehend intakte Umwelt ohne spezifische Standortausprägungen<br />
beziehen. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist bei Gebieten mit allgemeinen<br />
Merkmalen nur bei einer großflächigen Beanspruchung anzunehmen.<br />
▪ Besondere Merkmale, die auch durch weniger großräumige Vorhaben aufgrund ihrer spezifischen<br />
Bedeutung bzw. Sensibilität erheblich beeinträchtigt werden können <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
Anhang 4.<br />
Folgende Einstufungen sind für die Bewertung von einzelnen Festlegungen bezüglich möglicher<br />
Umweltauswirkungen vorgesehen:<br />
▪ Umweltauswirkungen nicht relevant: Die möglichen Umweltauswirkungen auf Schutzgüter sind<br />
bereits vorhanden bzw. sind sie festlegungsspezifisch nicht relevant (kein relevanter Wirkungspfad).<br />
Wechselwirkungen und Vorbelastungen verstärken die ermittelten Auswirkungen nicht.<br />
Zudem sind keine Schutzgebiete betroffen.<br />
▪ Umweltauswirkungen vorhanden: Es sind Umweltauswirkungen auf Schutzgüter zu erwarten.<br />
Sie werden aber nicht als erheblich eingestuft oder ihre mögliche Erheblichkeit wird durch die<br />
Festlegung nicht präjudiziert und kann auf der nachfolgenden Ebene im Zuge der Vorhabenskonkretisierung<br />
weitgehend ausgeschlossen werden. Es besteht auf der Festlegungsfläche /<br />
Wirkzone bereits schutzgutbezogen eine beurteilungsrelevante Vorbelastung. Schutzgebiete<br />
sind zwar betroffen, aber ohne relevante Auswirkung auf die rechtlich festgesetzten Ziele der<br />
Gebiete.<br />
▪ Umweltauswirkungen erheblich: Es sind Umweltauswirkungen auf Schutzgüter vorhanden und<br />
diese wurden als erheblich eingestuft. Sie sind nicht durch Vorbelastungen und nachgeordnete<br />
Berücksichtigung auf der Festlegungsfläche / Wirkzone ausräumbar. Relevante Auswirkungen<br />
auf Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Ziele sind nicht auszuschließen.<br />
Die Alternativenbetrachtung ist methodischer Bestandteil des planerischen Konzeptes. Durch Hinweise<br />
zu methodischen Grundlagen der Ausweisung wird die Möglichkeit von Alternativen bzw. die<br />
Einbeziehung umweltbezogener Ausweisungskriterien aufgezeigt <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2. Anderweitige<br />
Planungsmöglichkeiten werden insoweit betrachtet, als sie unter Berücksichtigung der Ziele<br />
und des räumlichen Geltungsbereiches des Regionalplanes als vernünftige Alternative in Frage<br />
kommen.<br />
Die Betrachtung der einzelnen Festlegungen ist nicht die originäre Aufgabenstellung, sondern eine<br />
Hilfskonstruktion und eine wesentliche Entscheidungsgrundlage zur Bewertung einzelner Teilräume<br />
und schutzgutbezogen auf den gesamten Regionalplan. Weitergehende Untersuchungen bzw.<br />
nicht geprüfte Sachverhalte obliegen den nachfolgenden Planungsebenen im Rahmen der Abschichtung.<br />
Auf dieser Grundlage wird eine verbale zusammenfassende Gesamteinschätzung<br />
schutzgutbezogen nach Naturraum und Festlegungstypen vorgenommen <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.<br />
Bestandteil der Ermittlung und Bewertung voraussichtlich erheblicher Auswirkungen ist auch die<br />
Darstellung positiv zu beurteilender Umweltfolgen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2, 3.2 und 5. Darüber hinaus<br />
wird geprüft, welche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Regionalplanes<br />
eintreten würde (Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG). So werden z.B. durch nicht mehr in den<br />
Regionalplan Mittelthüringen aufgenommene Festlegungen, von denen bei Verwirklichung des <strong>Regionale</strong>n<br />
Raumordnungsplanes Mittelthüringen 1999 erhebliche negative Umweltauswirkungen zu<br />
erwarten gewesen wären, vermieden <strong>Umweltbericht</strong>, 2.5 und 5.<br />
Abschließend werden im Rahmen der Umweltprüfung Möglichkeiten der Vermeidung, Verringerung<br />
bzw. Kompensation zu verbleibenden erheblichen negativen Umweltbeeinträchtigungen aufgezeigt<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 3.2.<br />
In der Summe der im <strong>Umweltbericht</strong> aufgeführten Aspekte ergibt sich die Beurteilung der Auswirkungen<br />
des Regionalplanes auf die Umwelt in Bezug auf die Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus<br />
(Art. 1 der Richtlinie 2<strong>00</strong>1/42/EG) <strong>Umweltbericht</strong>, 5.<br />
Der Regionalplan Mittelthüringen muss in der Summe seiner Festlegungen und im Rahmen der<br />
Regelungsbefugnis sowie entsprechend des jeweiligen Konkretisierungsgrades die Erhaltungsziele<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen<br />
3
4<br />
oder Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete<br />
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes nach § 7 Abs. 7 Satz 4 ThürLPlG i.V.m.<br />
§ 7 Abs. 6 ROG berücksichtigen. Soweit diese erheblich beeinträchtigt werden können, sind die<br />
Vorschriften des § 34 BNatSchG (mit Ausnahme Abs. 1 Satz 1; siehe § 35 Abs. 1 Nr. 2) über die<br />
Zulässigkeit oder Durchführung von derartigen Eingriffen sowie die Einholung der Stellungnahme<br />
der Kommission anzuwenden.<br />
Im Rahmen der Entwurfserarbeitung geht es zunächst insbesondere um die Gefährdungsabschätzung<br />
der regionalplanerischen Festlegungen bzgl. der Gebiete des Europäischen ökologischen<br />
Netzes Natura 2<strong>00</strong>0 (FFH-Vorprüfung; Thüringer Ministerium für Naturschutz, Landwirtschaft und<br />
Umwelt (2<strong>00</strong>5): Einführungserlass 21-60225-5, Hinweise zur Anwendung der §§ 26a bis 26c Thüringer<br />
Naturschutzgesetz (ThürNatG); Thüringer Staatsanzeiger Nr. 3/2<strong>00</strong>5). Zu beurteilen ist die<br />
Frage, ob eine erhebliche Beeinträchtigung offensichtlich ausgeschlossen werden kann oder nicht.<br />
Im Gegensatz zu einer FFH-Verträglichkeitsprüfung eines bestimmten Projektes ist zu berücksichtigen,<br />
dass die regionalplanerischen Festlegungen keine konkreten Projektparameter beinhalten<br />
bzw. insbesondere Grundsätze der Raumordnung einen Gestaltungsspielraum für die nachfolgenden<br />
Planungsebenen belassen. Eine Gefährdung liegt insbesondere dann vor, wenn Lebensraumtypen<br />
und Lebensräume von Arten beeinträchtigt werden, sofern sie als Erhaltungsziel des Gebietes<br />
benannt wurden und wenn durch die Art der regionalplanerischen Festlegung in Verbindung mit<br />
dem derzeitigen Erhaltungszustand eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschossen ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
Die Vorprüfung erfolgt mittels eines formalisierten Prüfblattes in Abstimmung mit der zuständigen<br />
Naturschutzbehörde <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 3. Im Rahmen der Vorprüfung werden alle Natura-2<strong>00</strong>0-Gebiete<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 2.3 auf räumliche Überschneidungen mit Darstellungen des<br />
Regionalplanes untersucht, es sei denn für den Einzelfall liegen konkrete Informationen vor, die auf<br />
wichtige funktionale Zusammenhänge schließen lassen. Nach Analyse der verfügbaren Datengrundlagen<br />
wird in einem Zwischenschritt die voraussichtliche Konfliktsituation bzgl. der möglichen<br />
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele, Lebensräume und deren Erhaltungszustand und Arten bewertet<br />
(Beurteilung der Konfliktsituation). Anschließend erfolgt im Rahmen der Koordinierung der<br />
verschiedenen Raumnutzungsansprüche eine planerische Konfliktmediation unter Einstellung der<br />
relevanten Belange.<br />
Das Ergebnis der Vorprüfung ist die zusammenfassende Feststellung, ob die regionalplanerischen<br />
Festlegungen zu erheblichen Beeinträchtigungen maßgeblicher Erhaltungsziele führen können o-<br />
der diese auszuschließen sind. Dieses Ergebnis wird in <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3 der zuständigen<br />
Naturschutzbehörde zur Kenntnis gegeben. Unter Beachtung der naturschutzfachlichen Stellungnahme<br />
wird entschieden, ob weitere Schritte notwendig sind (§ 34 Abs. 2 bis 5 BNatSchG).<br />
1.1.3 Datengrundlage und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />
erforderlichen Informationen<br />
Der generalisierte Betrachtungsmaßstab der Raumordnung und der fehlende unmittelbare Projektbezug<br />
regionalplanerischer Festlegungen erschweren eine einheitliche Handhabung aller zur Bewertung<br />
der Umweltauswirkungen vorliegenden Umweltinformationen.<br />
Unter Beteiligung der umweltbezogenen Behörden und Verbände <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 2<br />
wurden die Umweltinformationen bestimmt, die eine sachgerechte Beurteilung der wesentlichen<br />
Umweltaspekte und eine einheitliche methodische Vorgehensweise im Rahmen der Umweltprüfung<br />
auf der Ebene des Regionalplanes gewährleisten. Zur Sicherung einer dem Zweck des Regionalplanes<br />
und dem Ziel der Umweltprüfung angemessenen Vorgehensweise wurden daher in erster<br />
Linie die Umweltinformationen verwendet, die flächendeckend digital vorlagen und eine relevante<br />
Beurteilung der Schutzgüter ermöglichen.<br />
Zusätzlich wurde im Einzelfall auf bereits erstellte Unterlagen (z.B. bei Planverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung)<br />
zur Beurteilung spezifischer Problemlagen zurückgegriffen. Darüber hinaus<br />
wurden sämtliche umweltbezogenen Hinweise aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
gesichtet und in Abhängigkeit ihrer Bedeutung bzw. Relevanz für die Umweltprüfung in den <strong>Umweltbericht</strong><br />
eingestellt.<br />
Im Zuge der Abschichtung verbleibt ein Konkretisierungserfordernis für umweltbezogene Prüfungen<br />
im Rahmen nachfolgender Plan- und Genehmigungsverfahren (einschließlich nach § 26a-c<br />
ThürNatG). Auf Defizite in der Datenlage wird in den jeweiligen Abschnitten hingewiesen.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
1.2 Inhalt und wichtigste Ziele des Regionalplanes Mittelthüringen<br />
bzgl. der Umweltprüfung / Prüferfordernis<br />
Der Regionalplan Mittelthüringen ist gemäß der Leitvorstellung einer nachhaltigen Entwicklung (§ 1<br />
ROG), den Grundsätzen der Raumordung (§ 2 ROG) und aus dem Landesentwicklungsplan zu<br />
entwickeln (§ 14 Abs. 1 ThürLPlG). Er legt als räumliche und sachliche Ausformung des Landesentwicklungsplanes<br />
für die Planungsregion die räumliche und strukturelle Entwicklung durch Ziele<br />
und Grundsätze der Raumordnung fest.<br />
Damit legt er den Rahmen für eine zusammenfassende, übergeordnete räumliche Entwicklung der<br />
Planungsregion Mittelthüringen fest und trägt durch die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen<br />
und Maßnahmen zur Ordnung, Sicherung und Entwicklung der Raumfunktionen im Sinne einer<br />
nachhaltigen Raumentwicklung in der Planungsregion bei. Er enthält insbesondere Festlegungen<br />
zu den Grundzügen der Siedlungsentwicklung und Zentralen Orten, soweit sie nicht durch den<br />
Landesentwicklungsplan festgelegt sind, der Sicherung und der Entwicklung des Freiraumes sowie<br />
zu regional bedeutsamen Infrastrukturtrassen und -standorten. Der Regionalplan enthält auch<br />
Festlegungen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Fachplanungen.<br />
Gegenüber sonstigen öffentlichen Stellen, der Fachplanung und den Kommunen der Planungsregion<br />
nimmt der Regionalplan Mittelthüringen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen eine<br />
Rahmen setzende Koordinierungsfunktion wahr. Die Bauleitpläne und die Ergebnisse der von den<br />
Gemeinden der Planungsregion beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planungen sind dabei in<br />
der Abwägung zu berücksichtigen (Gegenstromprinzip).<br />
Aufgrund der Aussagen in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1 zu Scoping, relevanten Planinhalten, Abschichtung<br />
und Alternativenbetrachtung wird auf die in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1 ff beschriebenen Inhalte<br />
des Regionalplanes ein Schwerpunkt in der Umweltprüfung gelegt. Näher betrachtet werden also<br />
insbesondere die Festlegungen, die der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus entgegenstehen<br />
könnten.<br />
Bei den weiteren Inhalten des Regionalplanes kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen<br />
Umweltauswirkungen mit der regionalplanerischen Festlegung verbunden sind bzw. die<br />
für eine Abschätzung der Umweltauswirkungen notwendigen Basisdaten durch die fehlende konkrete<br />
Lokalisierbarkeit nicht ermittelbar sind (Tab.1). Deren zum Teil positive Auswirkungen werden<br />
bei der Betrachtung einer Nichtdurchführung des Regionalplanes eingestellt <strong>Umweltbericht</strong>, 2.5<br />
sowie in der Gesamtplanbetrachtung der Umweltauswirkungen des Regionalplanes Mittelthüringen<br />
berücksichtigt <strong>Umweltbericht</strong>, 5.<br />
Tab.1<br />
Übersicht zu Festlegungstypen des Regionalplanes Mittelthüringen ohne weiteres<br />
Darstellungs-/Prüferfordernis<br />
Kapitel Festlegungstypen Inhalte und Bewertung<br />
5<br />
1. Raumstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />
– Raumstrukturelle Entwicklung<br />
– Zentrale Orte<br />
– Entwicklungsachsen<br />
2. Siedlungsstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />
– Siedlungsentwicklung<br />
3. Infrastruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />
– Soziale Infrastruktur<br />
4. Freiraumstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />
– Tourismus und Erholung<br />
– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischer Funktionszuordnung<br />
oder verbindliche Vorgaben mit raumordnerischen<br />
Funktionszuordnungen ohne konkrete Standortbindung<br />
– keine direkt Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben,<br />
bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />
rechnen ist bzw. sind mögliche Umweltauswirkungen durch<br />
fehlende Parameter / Lokalisierbarkeit nicht beurteilungsadäquat<br />
ermittelbar (Abschichtung)<br />
– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischer Funktionszuordnung<br />
oder verbindliche Vorgaben mit raumordnerischen<br />
Funktionszuordnungen ohne konkrete Standortbindung<br />
– keine Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben,<br />
bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen<br />
ist bzw. sind mögliche Umweltauswirkungen durch fehlende<br />
Parameter / Lokalisierbarkeit nicht beurteilungsadäquat ermittelbar<br />
(Abschichtung)<br />
– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen<br />
– keine direkt Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben,<br />
bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />
rechnen ist<br />
– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischer Funktionszuordnung<br />
oder verbindliche Vorgaben mit raumordnerischen<br />
Funktionszuordnungen ohne konkrete Standortbindung<br />
– keine direkt Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben,<br />
bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />
rechnen ist bzw. sind mögliche Umweltauswirkungen durch<br />
fehlende Parameter / Lokalisierbarkeit nicht beurteilungsadäquat<br />
ermittelbar (Abschichtung)<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
6<br />
1.2.1 Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung<br />
Regionalplan, 2.1<br />
– entfällt –<br />
1.2.2 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />
Regionalplan, 2.2.1<br />
Entsprechend dem Landesentwicklungsplan sind in den dort festgelegten fünf Standorträumen für<br />
Industriegroßflächen Andislebener Kreuz, Erfurter Kreuz, Hörsel, Sömmerda / Kölleda und Sömmerda<br />
/ Rohrborn Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen von jeweils mehr als 1<strong>00</strong> ha<br />
Bruttofläche auszuweisen LEP, 3.3.4. Für den Standortraum Erfurter Kreuz ergibt sich dabei ein<br />
Potenzial von über 2<strong>00</strong> ha. Für den Standort Sömmerda / Kölleda ergibt sich nach Abwägung der<br />
aktuellen Flächennutzungskonflikte ein Potenzial von ca. 90 ha. Die fünf Vorranggebiete Großflächige<br />
Industrieansiedlungen (IG-1 bis IG-5) umfassen als raumordnerisches Ziel eine Fläche von<br />
ca. 802 ha.<br />
Durch die Festlegung der Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen werden diese von<br />
entgegenstehenden Nutzungen freigehalten und für Ansiedlungen mit hoher strukturpolitischer und<br />
landesweiter Bedeutung vorgehalten und gesichert. Eine kleingliedrige Teilung soll bis zur Inanspruchnahme<br />
durch eine solche Ansiedlung verhindert werden.<br />
Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkeffekte sind in Tab.2 dargestellt. Im Wesentlichen handelt<br />
es sich um mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Flora<br />
/ Fauna durch Flächeninanspruchnahme bzw. Lebensraumentzug. Insbesondere können visuelle<br />
Beeinträchtigungen entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken.<br />
Des Weiteren können Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen durch zerschneidende<br />
Wirkung auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch negativ<br />
Einfluss nehmen. Die Realisierung der Ausweisung geht einher mit Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen<br />
und ihren Auswirkungen insbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Menschen.<br />
Tab.2<br />
Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />
Schutzgut<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• •• •• •• •<br />
Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) • <br />
Visuelle Beeinträchtigung (VisB) •• •• •<br />
Zerschneidung (ZS) • • • <br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />
Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM) •• •• •• <br />
••<br />
Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />
Die voraussichtliche Wirkzone der Festlegung, die über die eigentliche Festlegungsfläche hinausgeht,<br />
wird für die Umweltprüfung pauschal durch einen Referenzwert für Immissionen (Thüringer<br />
Abstandserlass: Steinbruch mit Sprengarbeiten) und für visuelle Beeinträchtigungen (Gassner, E. /<br />
Winkelbrandt, A., UVP – Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />
2<strong>00</strong>5) festgelegt. Daraus folgend gelten vorbehaltlich eventuell notwendiger Einzelfallbetrachtungen<br />
folgende pauschal ermittelten Abstände:<br />
▪ Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen – bis 3<strong>00</strong> m und<br />
▪ visuelle Beeinträchtigung – bis 5<strong>00</strong> m.<br />
Die Vorgaben des LEP, 3.3.4 ergeben bezüglich der Festlegung von Vorranggebieten Großflächige<br />
Industrieansiedlungen im Regionalplan Mittelthüringen ein Ausweisungserfordernis. Die konkretisierten<br />
Festlegungen gehen in der Regel über die geforderte Mindestflächengröße des Landesentwicklungsplanes<br />
aus Gründen der räumlichen Konzentration bei sehr guten Eignungskriterien<br />
und des Konkretisierungsspielraumes für die nachfolgende Planungsebene hinaus.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
Die Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 bis IG-5 sind Bestandteil einer intensiven<br />
landesweiten Voruntersuchung, die u.g. Kriterien beinhaltet. Daraus erfolgte eine Einstufung<br />
als geeignet bzw. bedingt geeignet. Diese Flächen wurden anhand der Belange Immissionsschutz,<br />
Wasserschutz und -wirtschaft nochmals für die Festlegung im Regionalplan Mittelthüringen konkretisiert:<br />
▪ zusammenhängende, ebene Fläche größer 1<strong>00</strong> ha,<br />
▪ verkehrsgünstige Lage (Straße, Schiene, Flughafen, GVZ, frei von Ortsdurchfahrten),<br />
▪ Arbeitskräfteverfügbarkeit,<br />
▪ räumliche Nähe zu einem Oberzentrum,<br />
▪ Nähe zu Universitäten / Fachhochschulen,<br />
▪ Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten und<br />
▪ geringes Umweltkonfliktpotenzial.<br />
Da für die Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen nicht ausgeschlossen werden kann,<br />
dass später Betriebsbereiche angesiedelt werden, die in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung<br />
(12. BImSchV) fallen, müssen gegenüber schutzbedürftigen Gebieten bestimmte Schutzabstände<br />
eingehalten werden. Die Berücksichtung angemessener Abstände soll dazu beitragen,<br />
die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswirkungen so weit wie möglich zu vermeiden. Die<br />
Störfall-Kommission beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat<br />
dazu bei fehlender Detailkenntnis der gefährlichen Stoffe einen Abstand von 1.5<strong>00</strong> m empfohlen<br />
(Störfall-Kommission – Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit, Empfehlungen für Abstände<br />
zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen<br />
der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG, 2<strong>00</strong>5). Die Ausweisungsanforderungen zur<br />
Sicherung einer leistungsfähigen Verknüpfung des Vorranggebietes mit bestehenden Siedlungsund<br />
Infrastrukturen in Verbindung mit den vorhandenen, naturräumlichen und infrastrukturellen Lagebedingungen<br />
ermöglichten eine Berücksichtigung dieser Empfehlung nicht. In späteren Zulassungs-<br />
und Genehmigungsverfahren muss dem, bezogen auf konkretisierte Nutzungsregelungen,<br />
entsprechend durch sicherheitstechnische Maßnahmen Rechnung getragen werden.<br />
Zu prüfende Standortalternativen kommen aufgrund LEP, 3.3.4 nicht in Betracht.<br />
1.2.3 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen<br />
Regionalplan, 2.2.2<br />
Die Möglichkeit, Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen zu bestimmen,<br />
ergibt sich aus LEP, 3.3.6. Es werden vier Gebiete im Regionalplan ausgewiesen.<br />
Durch die Festlegung der Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen<br />
werden diese von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten und für konkrete Ansiedlungen<br />
mit strukturpolitischer Bedeutung vorgehalten und gesichert. Eine kleingliedrige Teilung soll damit<br />
bis zur Inanspruchnahme durch eine solche Ansiedlung verhindert werden.<br />
Die mit der Festlegung der Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen<br />
möglichen verbundenen Wirkeffekten werden in Tab.3 dargestellt. Im Wesentlichen handelt<br />
es sich um Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Flora / Fauna durch<br />
Flächeninanspruchnahme bzw. Lebensraumentzug. Durch die Festlegung können zudem visuelle<br />
Beeinträchtigungen entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken.<br />
Des Weiteren können sie durch zerschneidende Wirkung auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw.<br />
die Schutzgüter Landschaft und Mensch negativ Einfluss nehmen. Die Realisierung der Ausweisung<br />
geht einher mit Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen und ihren Auswirkungen insbesondere<br />
auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Menschen.<br />
Da für die Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen nicht ausgeschlossen<br />
werden kann, dass später Betriebsbereiche angesiedelt werden, die in den Anwendungsbereich<br />
der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, müssen gegenüber schutzbedürftigen<br />
Gebieten bestimmte Schutzabstände eingehalten werden. Die Berücksichtung angemessener Abstände<br />
soll dazu beitragen, die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswirkungen so weit wie<br />
möglich zu vermeiden. Die Störfall-Kommission beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit hat dazu bei fehlender Detailkenntnis der gefährlichen Stoffe einen Abstand<br />
von 1.5<strong>00</strong> m empfohlen (Störfall-Kommission – Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit, Empfehlungen<br />
für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen<br />
Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG, 2<strong>00</strong>5). Die Ausweisungsanforderungen<br />
zur Sicherung einer leistungsfähigen Verknüpfung des Vorranggebietes<br />
mit bestehenden Siedlungs- und Infrastrukturen in Verbindung mit den vorhandenen, naturräumlichen<br />
und infrastrukturellen Lagebedingungen ermöglichten eine Berücksichtigung dieser Empfehlung<br />
nicht. In späteren Zulassungs- und Genehmigungsverfahren muss dem, bezogen auf konkreti-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen<br />
7
8<br />
sierte Nutzungsregelungen, entsprechend durch sicherheitstechnische Maßnahmen Rechnung getragen<br />
werden.<br />
Tab.3 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie-<br />
und Gewerbeansiedlungen<br />
Schutzgut<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• •• •• •• •<br />
Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) • <br />
Visuelle Beeinträchtigung (VisB) •• •• •<br />
Zerschneidung (ZS) • • • <br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />
Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM) •• •• •• <br />
••<br />
Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />
Als Orientierungswert wird in LEP, 3.3.6 eine zusammenhängende, ebene, als Industrie- und<br />
Gewerbegebiet nutzbare Fläche von mindestens 50 ha Bruttofläche angegeben. Es wurden acht<br />
mögliche Gebiete auf ihre folgenden Eigenschaften hin überprüft:<br />
▪ Hangneigung und Erreichbarkeit der Autobahn,<br />
▪ Erreichbarkeit von Ober- und Mittelzentren,<br />
▪ Erreichbarkeit von Flugplätzen,<br />
▪ Möglichkeit eines Gleisanschlusses,<br />
▪ bestehende Umweltkonflikte (Naturschutz, Landschaftspflege, Wasserschutz und -wirtschaft,<br />
Forstwirtschaft, Klima, Rohstoffabbau und Bodenschutz).<br />
Aus diesen Alternativen wurden die Standorte RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain, RIG-2 – Gotha Nordost,<br />
RIG-3 – Hörselgau Marktal und RIG-4 – Erfurt Bernauer Straße aufgrund ihrer guten Standorteigenschaften,<br />
die sich aus der Zusammenschau ihrer Potentiale und Umweltkonflikte ergeben,<br />
ausgewählt.<br />
1.2.4 Festlegungen zu Brachflächen und Konversion<br />
Regionalplan, 2.4<br />
Ein Festlegungserfordernis für die Regelung der Nachnutzung regional bedeutsamer Konversionsund<br />
Brachflächen ergibt sich aus LEP, 3.4.2. Die regionale Bedeutsamkeit ist gegeben, wenn<br />
sie aufgrund ihrer Lage, ihrer Problemsituation oder ihres Nachnutzungspotenziales den sie umgebenden<br />
Teilraum prägen oder maßgeblich beeinflussen bzw. aufgrund ihrer potenziellen Nachnutzung<br />
zukünftig maßgeblich prägen oder beeinflussen werden. Ihre Bestimmung erfolgt im Regionalplan<br />
nur textlich unter Bezug auf den jeweiligen Standort.<br />
Die bisherige Nutzung ist bzw. war überwiegend gewerblicher, aber auch militärischer Art und in jedem<br />
Fall durch das Vorhandensein von Bebauung geprägt. Die regionalplanerischen Entwicklungsoptionen<br />
sehen ausschließlich Nachnutzungen vor, die keine über die ehemalige Nutzung und den<br />
bestehenden Zustand (Vorbelastung) hinausgehende Nutzungsintensivierung zur Folge hätte. Für<br />
über 50 % der Flächen wird eine freiräumliche Nachnutzung durch Rekultivierung und Renaturierung<br />
angestrebt.<br />
Für eine detaillierte Betrachtung fehlt eine hinreichende Konkretisierung der Festlegungen in Bezug<br />
auf konkrete Vorhabensparameter, da es sich in diesem Fall nur um die Sicherung einer Entwicklungsoption<br />
handelt. Unter den genannten Voraussetzungen und der in <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
1.1.2 dargestellten Bewertungsmethodik kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der vorhandenen<br />
Vorbelastungen die von der Festlegung ausgehenden Umweltwirkungen nicht relevant<br />
sind und ein weitergehendes Prüferfordernis hinsichtlich möglicher erheblicher Umweltauswirkungen<br />
auf der Ebene der Regionalplanung damit entbehrlich wird. Dieser Aspekt wird aber in der Gesamtplanbetrachtung<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 5 nochmals aufgegriffen und im Zusammenhang der umweltbezogenen<br />
Bilanzierung des gesamten Regionalplanes bewertet.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
1.2.5 Trassenfreihaltung Straße<br />
Regionalplan, 3.1.2<br />
Ein Festlegungserfordernis zur Trassenfreihaltung Straße ergibt sich aus LEP, 4.1.5, wobei dieser<br />
Plansatz offen lässt, auf welche Weise die Festlegung zu erfolgen hat. Im Regionalplan werden<br />
daher zwei Methoden verfolgt:<br />
▪ Kennzeichnung als Trassenlinie bzw. -korridor – aus Gründen der Lesbarkeit, der Anwendbarkeit<br />
und des appellativen Charakters seitens der <strong>Regionale</strong>n Planungsgemeinschaft, bzw.<br />
▪ rein textliche Festlegung – in Einzelfällen ausreichend, insbesondere wenn nicht zu erwarten<br />
ist, dass konkurrierende Nutzungs- und Funktionsansprüche die Realisierung einer Maßnahme<br />
erschweren oder verhindern können oder weil vor allem bei Ortskernumfahrungen im regionalplanerischen<br />
Maßstab ein den lokalen Gegebenheiten angemessener Detaillierungsgrad nicht<br />
erreichbar ist.<br />
Durch die Festlegung zur Trassenfreihaltung Straße werden den Vorhaben entgegenstehende Nutzungen<br />
vermieden und die Vorzugsvariante der <strong>Regionale</strong>n Planungsgemeinschaft zum Ausdruck<br />
gebracht.<br />
Die mit der Festlegung von Trassenlinien bzw. -korridoren verbundenen Wirkeffekte werden in<br />
Tab.4 dargestellt. Es handelt sich um Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna<br />
im Wesentlichen durch Flächeninanspruchnahme bzw. Lebensraumentzug. Durch die Festlegung<br />
können visuelle Beeinträchtigungen entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und<br />
Mensch auswirken. Des Weiteren können sie durch zerschneidende Wirkung auf Lebensräume<br />
von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch negativ Einfluss nehmen. Die Realisierung<br />
der Ausweisung geht einher mit Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen und ihren<br />
Auswirkungen insbesondere auf Flora / Fauna und Menschen.<br />
Positive Auswirkungen durch Trassenfreihaltungen Straße können bei Umsetzung der Festlegung<br />
durch Entlastungen für den Menschen durch geringere Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen<br />
in den betreffenden Ortskernen konstatiert werden.<br />
Die voraussichtliche Wirkzone der von der Festlegung ausgehenden Wirkungen wird entsprechend<br />
der in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.2 dargestellten Methode wie folgt festgelegt:<br />
▪<br />
▪<br />
Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissionen – bis 3<strong>00</strong> m<br />
Visuelle Beeinträchtigung – bis 5<strong>00</strong> m<br />
Tab.4<br />
Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Trassenfreihaltung Straße<br />
Schutzgut<br />
9<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• • • •• •<br />
Visuelle Beeinträchtigung (VisB) • • •<br />
Zerschneidung (ZS) • • •• •• •• <br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />
Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM) • • •• •• •• <br />
••<br />
Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />
Die erfolgten Ausweisungen werden eine Flächeninanspruchnahme von ca. 135 ha nach sich ziehen.<br />
Den Schwerpunkt bilden Ortsumfahrungen und Autobahnzubringer im Bereich der A 71.<br />
Räumliche Konzentrationen bilden sich zudem in den südlichen Bereichen der Landkreise Gotha<br />
und Ilm-Kreis, durch den Ausbau der B 7 Mönchenholzhausen über Weimar bis Umpferstedt und<br />
den Ausbau der B 4 Erfurt Richtung Nordthüringen.<br />
Die aus dem Bundesverkehrswegeplan 2<strong>00</strong>3 übernommenen Maßnahmen beruhen auf Entscheidungen<br />
der übergeordneten Planungsebene über den Bedarf eines Projektes gemäß § 1 Abs. 2<br />
FStrAG (Netzverknüpfung, Ausbautyp und Investitionskosten). Eine Entscheidung über die Linienführung<br />
ist mit dem Bundesverkehrswegeplan nicht gegeben, daher sind auf regionalplanerischer<br />
Ebene Trassenalternativen zu prüfen, sofern bislang keine landesplanerische Beurteilung aus einem<br />
Raumordnungsverfahren vorliegt bzw. sich aus den näheren Umständen keine vernünftigerweise<br />
in Betracht kommende Alternative zur dargestellten Festlegung ergibt.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
10<br />
Bei Vorhaben, die bereits Ergebnis einer Landesplanerischen Beurteilung innerhalb eines Raumordnungsverfahrens<br />
sind, werden keine Trassenalternativen untersucht, weil eine ausführliche Alternativenprüfung<br />
bereits Gegenstand des Verfahrens war.<br />
Im Regionalplan werden Neu- und Ausbauten von Straßen festgelegt, die zum Teil nicht Gegenstand<br />
eines Raumordnungsverfahrens waren und nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten<br />
sind. Diese Festlegungen werden als Grundsatz getroffen und sind daher auf nachfolgenden Planungsebenen<br />
zu berücksichtigen. Hierfür wurden im Zuge der Planerarbeitung und Umweltprüfung<br />
mögliche Bedarfs- und Trassenvarianten geprüft.<br />
Als übergeordnete Planungsebene enthält der Bundesverkehrswegeplan bereits für einen Teil der<br />
Vorhaben eine Umweltrisikoeinschätzung bzw. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Diese Ergebnisse<br />
werden in der Regel bei der Bewertung der Einzelvorhaben im Zuge der Umweltprüfung berücksichtigt<br />
und anhand der aktuellen Datenlage überprüft.<br />
1.2.6 Ver- und Entsorgungsinfrastruktur<br />
Regionalplan, 3.2<br />
Die durch den Regionalplan auf der Basis der Vorgaben des LEP, 4.2 getroffenen Festlegungen<br />
zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur beinhalten außer bei Vorranggebieten Windenergie <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
1.2.7 keine gebietskonkreten Vorgaben zum Ausbau der jeweiligen Infrastrukturnetze<br />
bzw. wurden Vorhaben mit Planfeststellung als Bestand nachrichtlich dargestellt.<br />
Für eine weitere Prüfung von Festlegungen zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur fehlt daher die<br />
hinreichende Konkretisierung, um verlässliche Aussagen über mögliche Umweltauswirkungen treffen<br />
zu können.<br />
1.2.7 Vorranggebiete Windenergie<br />
Regionalplan, 3.2.2<br />
Entsprechend dem Landesentwicklungsplan sind Vorranggebiete Windenergie auszuweisen, die<br />
zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben LEP, 4.2.8. Durch die Zielfestlegung mit Ausschlusswirkung<br />
werden raumbedeutsame Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete gelenkt, die<br />
sich einerseits durch eine besondere Windhöffigkeit und andererseits durch minimierte Konflikte<br />
zum Freiraum und zum Siedlungsraum auszeichnen. Daher erübrigen sich Bedarfsalternativen im<br />
Sinne einer Nullvariante bzw. muss der Nutzung von Windenergie aufgrund der Privilegierung nach<br />
§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB substanziell Raum verschafft werden.<br />
Durch Ausschluss- und Restriktionskriterien werden umfangreich konfliktrelevante Belange, einschließlich<br />
der Umweltbelange, in die Ausweisungsmethodik eingestellt. Trotzdem können im Einzelfall<br />
aufgrund der konkreten standörtlichen Situation erheblichen Umweltauswirkungen durch<br />
Windkraftanlagen nicht ausgeschlossen werden.<br />
Im Regionalplan Mittelthüringen werden insgesamt 12 Vorranggebiete Windenergie mit einer Fläche<br />
von ca. 1.589 ha ausgewiesen. Dabei handelt es sich um bereits bestehende Standorte, die<br />
zum Teil erweitert werden bzw. es können dort Maßnahmen zum Repowering durchgeführt werden.<br />
Ca. 14 % der Flächen von Vorranggebieten unterliegen einer Höhenbeschränkung von 1<strong>00</strong><br />
bzw. 120 m. Die Begründungen zu den nicht mehr enthaltenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
sind in <strong>Umweltbericht</strong>, 2.5 aufgelistet.<br />
Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkungseffekte (Wirkfaktoren/Auswirkungen) sind in Tab.5<br />
dargestellt. Es handelt es sich im Wesentlichen um:<br />
▪ visuelle Beeinträchtigungen mit Wirkungen auf die Schutzgüter Landschaft, Kultur- und Sachgüter<br />
und Mensch,<br />
▪ Lärm- und Lichtimmissionen und ihren Folgewirkungen insbesondere auf Fauna und Menschen<br />
sowie<br />
▪ artenspezifische Gefährdungen der Avifauna. Die Prüfung der Gefährdung von Fledermäusen<br />
wird auf die nachfolgende Planungs- und Genehmigungsebene abgeschichtet, da auf Ebene<br />
der Regionalplanung die Auswirkungen nur unzureichend eingeschätzt und wirkungsvolle Maßnahmen<br />
zur Verringerung der diesbezüglichen Umweltauswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt<br />
getroffen werden können (Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie / Bundesverband<br />
WindEnergie e.V. / Vereinigung zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien e.V.<br />
(Hrsg.; 2<strong>00</strong>8): Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2<strong>00</strong>6, Dresden).<br />
Positive Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft können sich bei Umsetzung der Festlegungen<br />
durch die klimaneutrale Energieerzeugung ergeben.<br />
Die voraussichtlichen Wirkzonen der Festlegung, die über die eigentliche Festlegungsfläche hinausgehen,<br />
wurden bereits innerhalb der Ausweisungsmethodik eingehend berücksichtigt Regionalplan,<br />
3.2.2.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
11<br />
Tab.5<br />
Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Windenergie<br />
Schutzgut<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) • • • •<br />
Verluste und Vertreibung von Avifauna (Avi) •• <br />
Visuelle Beeinträchtigung (VisB) •• •• •<br />
Zerschneidung (ZS) • • • <br />
Lärm- und Staubimmissionen (IM) • •• <br />
••<br />
Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />
Die Ausweisungsmethodik zur Ermittlung von Vorranggebieten beinhaltet aufgrund der Wirkung<br />
der Gebiete als Eignungsgebiete in Verbindung mit der Forderung nach minimierten Konfliktwirkungen<br />
eine durchgehende Alternativenbetrachtung im Sinne einer schrittweisen Optimierung des Gesamtstandortkonzeptes<br />
nach dem Ausschlussprinzip. Die Minimierung möglicher Konflikte durch<br />
das Ausschlussprinzip hat bei der Auswahl der Gebiete auch zur Folge, dass das verbleibende Potenzial<br />
für voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf die oben aufgeführten relevanten<br />
Wirkeffekte vergleichsweise gering ist Regionalplan, 3.2.2.<br />
1.2.8 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder<br />
Regionalplan, 4.2.3<br />
Das Festlegungserfordernis für Rückhaltebecken im Regionalplan Mittelthüringen ergibt sich aus<br />
LEP, 5.1.15. Zur Standortsicherung werden Rückhaltebecken in Bad Berka (Hungerbach) und<br />
Pfiffelbach (Pfiffelbach) als Grundsatz ausgewiesen. Talsperren und Flutungspolder werden nicht<br />
ausgewiesen bzw. in die Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz integriert Regionalplan,<br />
4.2.1 und 4.2.2.<br />
Durch die Festlegungen der Rückhaltebecken werden zur Standortsicherung auf der Fläche dem<br />
Vorhaben entgegenstehende Nutzungen vermieden.<br />
Tab.6<br />
Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken<br />
und Flutungspolder<br />
Schutzgut<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächeninanspruchnahme (Fl) • •• •<br />
Lebensraumentzug (LE) • <br />
Visuelle Beeinträchtigung (VisB) • • <br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />
Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) •• • <br />
•• Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />
Generell ist bei Vorhaben dieser Art mit folgenden Auswirkungen zu rechnen:<br />
▪ auf die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna im Wesentlichen durch lokale Flächeninanspruchnahme<br />
und den damit verbundenen Lebensraumentzug im Bereich der technischen Anlagen,<br />
▪ visuelle Beeinträchtigungen können im Einzelfall (bei großen technisch wirkenden Bauwerken)<br />
auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch wirken,<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
12<br />
▪ durch die aufstauende Wirkung kann temporär oder dauerhaft eine Veränderung des Wasserhaushaltes<br />
und des Lebensraumzustandes eintreten.<br />
Positive Auswirkungen für Kultur- und sonstige Sachgüter sowie für den Menschen ergeben sich<br />
durch das verringerte Überschwemmungsrisiko im Unterlauf der Flüsse / Bäche bei Umsetzung der<br />
genannten Festlegung.<br />
Die voraussichtliche Wirkzone bzgl. der Wirkeffekte, die über die eigentliche Festlegungsfläche hinausgehen,<br />
wird für die Umweltprüfung mit pauschalisierten – im Einzelfall zu prüfenden – Abständen<br />
von 5<strong>00</strong> m für visuelle Beeinträchtigung bestimmt.<br />
Die Prüfung der als Grundsatz ausgewiesenen Rückhaltebecken kann aufgrund fehlender Projektparameter<br />
(Flächengröße, Bauweise, Auswirkungen auf das Abflussregime der Gewässer) nur eingeschränkt<br />
anhand des jeweiligen Standortes und dessen Lage erfolgen.<br />
1.2.9 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />
Regionalplan, 4.4<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung werden gemäß LEP, 5.2.7 im Regionalplan Mittelthüringen<br />
ausgewiesen. In den Gebieten wird der Aufforstung und Waldsukzession Vorrang bzw.<br />
ein besonderes Gewicht gegenüber anderen Raumnutzungen eingeräumt. Sie dienen der Arrondierung<br />
bestehender Waldgebiete sowie der Waldrandgestaltung für stabile Bestände, der Verbindung<br />
/ Vernetzung isolierter Waldflächen unter ökologischen und forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
zur Schaffung eines Waldbiotopverbundes, der Sicherung eines ausreichenden Flächenpotenziales<br />
für die Waldmehrung, der Erhöhung des Waldanteiles in waldarmen Gebieten (Gemarkungen<br />
mit einem Waldanteil unter 15 %), der Aufwertung des Landschaftsbildes in gehölzarmen<br />
Gebieten bzw. Gebieten, die arm an naturnahen Strukturen sind, der Verbesserung der Erholungsfunktionen<br />
der Landschaft, dem Sicht- und Lärmschutz für Siedlungen unter anderem an Verkehrswegen<br />
und Industrieanlagen, dem Erosionsschutz und Wasserrückhalt und der Bindung von CO 2 .<br />
Im Regionalplan Mittelthüringen werden 24 Vorrang- und 56 Vorbehaltsgebiete Waldmehrung mit<br />
einer Fläche von insgesamt ca. 2.<strong>00</strong>0 ha ausgewiesen. Die damit verbundenen Wirkeffekte werden<br />
in Tab.7 dargestellt. Wald hat viele günstige Auswirkungen auf die Umwelt (unter anderem Boden,<br />
Flora / Fauna, Landschaft). Dennoch können im Einzelfall auch erheblich negative Umweltauswirkungen<br />
möglich sein. Es handelt sich um eventuelle Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser<br />
durch Nutzungsumwandlung (z.B. Verringerung der Grundwasserneubildung) und Klima / Luft, Flora<br />
/ Fauna und Landschaft im Wesentlichen durch Verdrängungseffekte und Nutzungsumwandlung.<br />
Eine wichtige Rolle spielt dabei die mögliche Störung von Kaltluftbahnen auch im Zusammenhang<br />
mit der Wirkung auf den Menschen. Durch die Festlegung können visuelle Beeinträchtigungen<br />
entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch sowie Kultur- und Sachgüter<br />
auswirken.<br />
Tab.7<br />
Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />
Schutzgut<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Verdrängungseffekte (VDrä) •• <br />
Nutzungsumwandlung (NU) • • •• • <br />
Visuelle Beeinträchtigung (VisB) • • •<br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) •• • <br />
••<br />
Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />
Eine standardisierte Wirkzone fließt nicht mit in die Untersuchung ein, da Wirkungen von Waldmehrung<br />
über die Festlegungsgrenzen hinaus auf regionalplanerischer Ebene eher spekulativen<br />
Charakter besitzen. Für klimatische Faktoren (erhebliche Störung des Kaltluftabflusses) und visuelle<br />
Beeinträchtigungen (Störung wichtiger Sichtbeziehungen zu Denkmälern) erfolgt im Arbeitsmaßstab<br />
eine einzelfallbezogene Untersuchung.<br />
Im Rahmen der parallel zur Änderung des Regionalplanes laufenden Forstlichen Rahmenplanung<br />
wurde ein Waldmehrungskonzept erarbeitet, welches den Intentionen des Landesentwicklungspla-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
nes grundsätzlich entspricht LEP, 5.2.7. Bei der Ermittlung geeigneter raumbedeutsamer Gebiete<br />
für den Regionalplan erfolgte unter anderem eine Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde,<br />
so dass von einer naturschutzfachlichen Optimierung im Sinne struktureller Alternativüberlegungen<br />
ausgegangen werden kann.<br />
1.2.10 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />
Regionalplan, 4.5<br />
Das Festlegungserfordernis für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe im Regionalplan Mittelthüringen<br />
ergibt sich aus LEP, 5.3.1 und 5.3.3 in Umsetzung des § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG zur<br />
Schaffung von Voraussetzungen zur vorsorgenden Sicherung sowie der geordneten Aufsuchung<br />
und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen.<br />
Im Regionalplan Mittelthüringen werden 52 Vorrang- und 50 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe mit einer<br />
Fläche von insgesamt ca. 4.889 ha ausgewiesen. Schwerpunkträume für die Sicherung des Kiesabbaues<br />
ergeben sich in der Gera-Unstrut-Niederung nördlich Erfurt, im Landkreis Gotha (Flussgebiet<br />
der Hörsel, nördlich und südlich Gotha, Ohra-Apfelstädt-Flusssystem), für den Abbau von Hartgesteinen,<br />
die für die Herstellung von Schotter und Splitt geeignet sind, im Thüringer Wald, für den<br />
Abbau von Kalkstein im mittleren Teil des Ilm-Kreises und im Süden des Landkreises Weimarer<br />
Land. Darüber hinaus gibt es einzelne Festlegungen zur Sicherung der Gewinnung von Werk- und<br />
Dekorationssteinen aus Rät-Sandstein, Travertin und Rhyolith (insbesondere Seeberg, Tambach-<br />
Dietharz, Frankenhain, Weimar).<br />
Eine Ausschlusswirkung für den Abbau von oberflächennahen mineralischen Rohstoffen außerhalb<br />
dieser Gebiete ergibt sich aus den Festlegungen nicht. Ihre Ausweisung erfolgt mit dem Ziel, die<br />
für Wirtschaft und Bevölkerung notwendigen und bedeutsamen Rohstoffe unter Berücksichtigung<br />
anderer Raumnutzungsansprüche und bei möglichst geringer Entfernung zum Einsatzort bedarfsgerecht<br />
verfügbar zu machen.<br />
Die mit der Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe verbundenen Wirkeffekte<br />
werden in Tab.8 dargestellt. Es handelt sich um Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser,<br />
Flora / Fauna und Kultur- und Sachgüter im Wesentlichen durch Flächeninanspruchnahme bzw.<br />
Lebensraumentzug. Durch die Festlegung können visuelle Beeinträchtigungen entstehen, die sich<br />
auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken. Des Weiteren können sie durch zerschneidende<br />
Wirkung auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch<br />
negativ Einfluss nehmen. Die Realisierung der Festlegung geht einher mit Lärm- und Staubimmissionen<br />
und ihren Auswirkungen insbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Mensch.<br />
Tab.8<br />
Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />
Schutzgut<br />
13<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• • •• •<br />
Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) •• • <br />
Visuelle Beeinträchtigung (VisB) •• •• <br />
Zerschneidung (ZS) • • • <br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />
Lärm- und Staubimmissionen (IM) •• •• •• <br />
••<br />
Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />
Die Auswirkungen auf Flora / Fauna und Landschaft müssen im Einzelfall nicht irreversibel sein.<br />
Dies gilt insbesondere für Gebiete in strukturarmen Landschaften, wenngleich die Funktionen der<br />
Primärbiotope zumeist nicht erreicht werden kann. Generell muss auf den temporären Charakter<br />
der Abbauflächen hingewiesen werden. So wird in den seltensten Fällen das gesamte ausgewiesene<br />
Vorranggebiet auf einmal in Anspruch genommen, sondern der Abbau und damit die Rekultivierung<br />
schreiten schrittweise voran, so dass entstehende Beeinträchtigungen insbesondere für die<br />
Schutzgüter Flora / Fauna und Landschaft zeitnah wieder ausgeglichen werden können.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
14<br />
Die voraussichtliche Wirkzone bzgl. der Wirkeffekte, die über die eigentliche Festlegungsfläche hinausgehen,<br />
wird für die Umweltprüfung mit folgenden standardisierten und im Einzelfall zu prüfenden<br />
Abständen bestimmt:<br />
▪ Lärm-, und Staubimmissionen – bis 3<strong>00</strong> m<br />
▪ Visuelle Beeinträchtigung – bis 5<strong>00</strong> m<br />
Eine allumfassende Prüfung von Bedarfsalternativen für den Abbau oberflächennaher mineralischer<br />
Rohstoffe kann auf der Ebene des Regionalplanes nicht erfolgen. Gründe dafür sind die geringe<br />
Verlässlichkeit von Verbrauchsprognosen in Abhängigkeit vor allem von der Bautätigkeit einerseits<br />
und andererseits der unvollständige Kenntnisstand zur rohstoffgeologischen Bewertung aller<br />
Lagerstätten. Zudem unterliegt der Regionalplan Mittelthüringen dem Auftrag, mittelfristig für eine<br />
bedarfsgerechte und möglichst verbrauchernahe Rohstoffgewinnung zu sorgen und langfristig<br />
die oberflächennahen mineralischen Rohstoffvorräte für die Versorgung zukünftiger Generationen<br />
zu sichern. Durch Substitution können diese Rohstoffe nicht in großem Maße ersetzt werden.<br />
Die mit dem Regionalplan vorgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe bilden ein abgestimmtes<br />
Standortkonzept auf der Basis der regionalplanerisch gesicherte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
Rohstoffsicherung und -gewinnung des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Mittelthüringen<br />
1999, der Rohstoffsicherungskonzeption für die Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen<br />
(Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2<strong>00</strong>6), der in Abbau befindlichen und rechtlich<br />
genehmigten Abbaugebiete, der Ergebnisse von Raumordnungsverfahren / Landesplanerischen<br />
Abstimmungen, der nachgewiesenen Rohstoffgewinnungs- und Rohstoffsicherungsinteressen zur<br />
Gewährleistung von Planungssicherheit, der räumlichen Verteilung des Rohstoffpotenziales.<br />
Für Neuausweisungen und Erweiterungen wurden vernünftiger Weise in Betracht kommende Alternativen<br />
unter den Prämissen einer nachhaltigen Nutzung der Lagerstätten geprüft. Für Gebiete mit<br />
Bergbauberechtigungen nach Einigungsvertrag bzw. Bundesberggesetz kommen in der Regel keine<br />
Nullvarianten zum Tragen.<br />
1.3 Planrelevante Ziele des Umweltschutzes<br />
Damit die Festlegungen des Regionalplanes einschließlich der Standortalternativen bewertet und<br />
miteinander verglichen sowie im Sinne der Umweltvorsorge optimiert werden können, bedarf es eines<br />
Zielsystemes, das schutzgutbezogen Bewertungsmaßstäbe für die Umweltprüfung festlegt<br />
(Abs. 2 Nr. 1b Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG). Deshalb werden auf der Grundlage einschlägiger<br />
Fachgesetze und des Landesentwicklungsplanes Thüringen 2<strong>00</strong>4 Umweltziele dargestellt, die für<br />
den Regionalplan von Bedeutung sind. Diese wurden mit den relevanten Umweltbehörden abgestimmt<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 2.<br />
Ziele des Umweltschutzes sind sämtliche Zielvorgaben, die auf eine Sicherung oder Verbesserung<br />
des Zustandes der Umwelt gerichtet sind. Dies sind insbesondere Aussagen, die für ein Schutzgut<br />
das zu erhaltende oder zu erreichende Niveau angeben und/oder Aussagen zu den hierfür erforderlichen<br />
Maßnahmen. Von Bedeutung sind Ziele des Umweltschutzes, wenn ihnen im Einzelfall<br />
eine sachliche Relevanz zukommt, sie daher für die Inhalte des Regionalplanes eine Rolle spielen<br />
können. Die Umweltprüfung wendet daher bestehende Umweltstandards als Prüfmaßstab an.<br />
Tab.9<br />
Umweltziele<br />
Schutzgutübergreifend<br />
Planrelevante Umweltziele<br />
Quellen<br />
1. Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,<br />
dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes und der Regenerationsfähigkeit und<br />
nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter; Erhalt einer<br />
großräumig, übergreifenden Freiraumstruktur<br />
2. Schutz des Menschen, von Tieren und Pflanzen, des Bodens,<br />
des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen<br />
Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen und<br />
Vorbeugung des Entstehens schädlicher Umwelteinwirkungen<br />
– § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 ROG<br />
– § 1 Abs. 1 ThürLPlG<br />
– § 1 Abs. 1 BNatSchG<br />
– § 1 ThürWaldG<br />
– § 1 WHG<br />
– LEP, 5.1.1<br />
– § 1 Abs. 1 BImSchG<br />
– § 1 WHG<br />
– § 10 Abs. 4 KrW-/AbfG<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
15<br />
Umweltziele<br />
Quellen<br />
Schutzgutbezogen<br />
3. Sicherung der Böden, ihrer Funktion und ihrer Nutzbarkeit<br />
durch sparsame, schonende und nachhaltige Bewirtschaftung<br />
der Bodenressourcen; Renaturierung versiegelter Flächen<br />
4. Schutz von naturnahen Oberflächengewässern und Grundwasser<br />
in Struktur und Wasserqualität und Vermeidung von<br />
Beeinträchtigungen<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 6 ROG<br />
– § 1a Abs. 2 BauGB<br />
– §§ 2, 7 und 17 Abs. 2 BBodSchG<br />
– § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG<br />
– LEP, 5.1.4<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG<br />
– § 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG<br />
– §§ 1 und 6 WHG<br />
– § 25 ThürWG<br />
– Art. 4 EU-WRRL<br />
– LEP, 5.1.6 / 5.1.7<br />
5. Vorbeugender Hochwasserschutz – § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG<br />
– § 6 Abs. 1 Nr. 6 WHG<br />
– LEP, 5.1.13 / 5.1.14<br />
6. Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas; Schutz von<br />
Gebieten mit hoher Bedeutung für Klima und Luftreinhaltung<br />
7. Erhalt bedeutsamer Lebensräume / Schutzgebiete, inkl. Sicherung<br />
des Biotopverbundes; dauerhafte Sicherung der biologischen<br />
Vielfalt; Erhalt der Waldflächen und deren Funktionalität<br />
8. Dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie<br />
des Erholungswertes von Natur und Landschaft (historisch<br />
gewachsene Kulturlandschaft)<br />
9. Zerschneidung und Verbrauch der Landschaft sind so gering<br />
wie möglich zu halten<br />
10. Schutz der Allgemeinheit und/oder der Nachbarschaft vor<br />
Geräuschen, Erschütterungen, Luftverunreinigungen und<br />
nicht ionisierender Strahlung sowie Minderung vorhandener<br />
Belastungen<br />
11. Berücksichtigung der Anforderungen an Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten<br />
(ländlicher Räume)<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG<br />
– § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG<br />
– LEP, 5.1.8 / 5.1.9<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 2, 5 und 6 ROG<br />
– § 1 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 5 sowie<br />
§§ 20 bis 36 BNatSchG<br />
– §§ 1 und 2 ThürWaldG<br />
– LEP, 5.1.10 / 5.1.11<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG<br />
– § 1 Abs. 4 BNatSchG<br />
– § 1 Abs. 3 ThürNatG<br />
– § 1 ThürWaldG<br />
– LEP, 5.1.12 / 5.2.3<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG<br />
– § 1 Abs. 5 BNatSchG<br />
– LEP, 4.1.4 / 5.1.11<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG<br />
– §§ 1, 41, 45 und 50 BImSchG<br />
– § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG<br />
12. Erhalt und Schutz von Denkmälern und Sachgütern – §§ 1 und 7 ThürDSchG<br />
– LEP, 5.1.4<br />
Die Ziele des Umweltschutzes finden Berücksichtigung bei der Festlegung von besonderen Umweltmerkmalen<br />
im Sinne von Erheblichkeitskriterien und der Bewertung der Betroffenheit der einzelnen<br />
Schutzgüter. Durch ihre konkrete Verortung im Zuge der Einzelprüfungen <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
1.1.2 werden sie so zu einem regionalisierten Bewertungsmaßstab <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang<br />
4. Weiterhin bieten sie eine Beurteilungsgrundlage zur vorsorgenden Vermeidung und Minderung<br />
von Beeinträchtigungen bei der Planung.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
16<br />
2. Planrelevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes<br />
Kapitel 2 beschreibt die relevanten Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes und dessen voraussichtliche<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung für die Laufzeit des Regionalplanes Mittelthüringen<br />
nach Abs. 2 Nr. 2 a und b Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG sowie sämtliche derzeitigen, für den Regionalplan<br />
relevanten Umweltprobleme unter besonderer Berücksichtigung der Probleme, die sich<br />
auf Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2<strong>00</strong>0 beziehen.<br />
Die Darstellungen erfolgen deskriptiv im Wesentlichen auf der Grundlage von Veröffentlichungen<br />
des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und der Thüringer Landesanstalt<br />
für Umwelt und Geologie sowie des landschaftsrahmenplanerischen Fachgutachtens 1994<br />
für Mittelthüringen mit Bezug zu den naturräumlichen Gegebenheiten.<br />
2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
2.1.1 Mensch<br />
Das Schutzgut wird durch die Siedlungsbereiche, die aus überörtlichem Blickwinkel in ihrer Gesamtheit<br />
eine sog. Wohn- und Wohnumfeldfunktion besitzen, sowie durch erholungswirksame Teile<br />
des Freiraumes auf regionalplanerischer Ebene veranschaulicht. Darüber hinaus haben für das<br />
Schutzgut Mensch insbesondere die Wechselbeziehungen zu den Schutzgütern Klima / Luft und<br />
Landschaft eine besondere Bedeutung.<br />
Die Planungsregion Mittelthüringen hatte im Jahr 2<strong>00</strong>8 einen Bevölkerungsstand von 681.596 Einwohnern<br />
bei einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 182 Einwohnern pro qkm. Siedlungsschwerpunkte<br />
sind neben der Städteachse Gotha – Erfurt – Weimar die Städte Apolda, Arnstadt,<br />
Ilmenau und Sömmerda. Erfurt als Oberzentrum wird von einem gering ausgeprägten Verdichtungsraum<br />
umgeben. Ansonsten ist die Region im Ländlichen Raum gelegen, der von Kleinstädten<br />
und ländlichen Gemeinden geprägt ist.<br />
Erholungswirksame Gebiete in der Region sind der Thüringer Wald und das Thüringer Schiefergebirge<br />
(Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, zum Teil Biosphärenreservat) sowie das Ilmtal, die Hohe<br />
Schrecke / Finne / Schmücke und einzelne kleinere Gebiete (Fahnersche Höhe, Drei Gleichen,<br />
Erfurter Seen und Ettersberg). Kur- und Erholungsorte finden sich vor allem im Thüringer Wald /<br />
Thüringer Schiefergebirge und vereinzelt aufgrund besonderer Vorkommen von Heilmitteln im Ilmtal<br />
(Bad Sulza / Bad Berka).<br />
Wälder in der Nähe der Städte (Erfurt, Weimar, Gotha usw.) oder größeren Gemeinden, staatlich<br />
anerkannter Kur- und Erholungsorte sowie in siedlungsfernen Erholungsräumen insbesondere des<br />
Thüringer Waldes / Thüringer Schiefergebirges sind in der forstlichen Rahmenplanung als Erholungswald<br />
eingestuft.<br />
Luftverunreinigungen können direkt oder indirekt die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen.<br />
Die Belastung durch Luftverunreinigungen hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten geändert.<br />
In den 1970er und 1980er Jahren dominierten die smogrelevanten Schwefeldioxid- und<br />
Staubbelastungen. Durch den Rückgang der Emissionen aus Industrie, Energieerzeugung (Rückgang<br />
der industriellen Produktion, neue Kraftwerkstechnologien usw.) und im Hausbrand nahm die<br />
Luftschadstoffbelastung ab (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt<br />
2<strong>00</strong>4, S. 57). Im Gegenzug zur Verringerung z.B. der industriell bzw. energieträgerbedingten<br />
Schwefeldioxidemissionen nahm aber der verkehrsbedingten Emissionsanteil z.B. durch die Luftschadstoffe<br />
wie Stickoxide und Partikelstaub zu. Dies hat zur Folge, dass insbesondere in den Innenstädten<br />
und Verkehrsknotenpunkten Schadstoffbelastungen erreicht werden, die gesundheitlich<br />
nach wie vor bedenklich sind (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt<br />
2<strong>00</strong>4, S. 61). Diese Gefährdungen sind auch für die größeren Städte und Hauptverkehrsstraßen in<br />
Mittelthüringen anzunehmen.<br />
Laut Gesetz zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie sind unter anderem in Ballungsräumen<br />
mit über 1<strong>00</strong>.<strong>00</strong>0 Einwohnern und an Hauptverkehrsstraßen die Lärmbelastung sowie die Anzahl<br />
der Betroffenen zu ermitteln und zu dokumentieren. Bei Bedarf müssen Aktionspläne mit entsprechenden<br />
Schutzmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Die potenziell betroffenen Gemeinden<br />
hat die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2<strong>00</strong>5 landesweit in einer vereinfachten<br />
Voruntersuchung ermittelt. Die landesweiten Ergebnisse sind prinzipiell auf Mittelthüringen<br />
anwendbar. Danach sind in der Nacht ca. 170.<strong>00</strong>0 Einwohner Thüringens von Straßenverkehrslärm<br />
über 55 dB(A) und bei Tag ca. 1,3 Mio. Einwohner betroffen. Durch Schienenverkehrslärm<br />
sind im gleichen Maße nachts ca. 74.<strong>00</strong>0 und tags 60.5<strong>00</strong> Einwohner Thüringens betroffen.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
Die Untersuchungsergebnisse zeigen außerdem, dass (bezüglich des Anteiles der Bevölkerung):<br />
„Für die Überschreitung von über 65 dB(A) am Tag mit ca. 2 % und über 55 dB(A) in der Nacht mit<br />
ca. 4 % am häufigsten der Verkehr auf den Bundesfernstraßen verantwortlich ist, für die Überschreitung<br />
von 55 dB(A) am Tag mit ca. 21 % und 45 dB(A) in der Nacht mit ca. 20 % am häufigsten<br />
der Verkehr auf den Gemeindestraßen verantwortlich ist, bei einer Betrachtung über alle Pegelbereiche<br />
die Gemeindestraßen am häufigsten als dominanter Lärm-Verursacher auszumachen<br />
sind, am Tag mit 62 % und in der Nacht mit 48 %, die Betroffenheit durch Straßenverkehrslärm erheblich<br />
größer als durch den Schienenverkehrslärm ist und der Schienenverkehrslärm nachts größer<br />
ist als tagsüber und Immissionen von 75 dB(A) auftreten“ (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Naturschutz und Umwelt 2<strong>00</strong>4, S. 62 ff).<br />
2.1.2 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Der Begriff der Kulturgüter beschränkt die notwendige Betrachtung auf die räumlich wahrnehmbaren,<br />
stofflichen, kulturhistorisch bedeutsamen Baudenkmäler bzw. schutzwürdige Bauwerke, archäologische<br />
Bodendenkmäler, kulturhistorisch bedeutsame Landschaften und Landschaftsteile.<br />
Ebenso sollen unter dem Stichwort Sachgüter bauliche Anlagen betrachtet werden, deren möglicher<br />
Verlust bei Umsetzung regionalplanerischer Festlegungen zu umweltrelevanten Folgewirkungen,<br />
z.B. durch Abriss (Abfall) und Wiederherstellung (Ressourcenverbrauch) führen können.<br />
Die Planungsregion Mittelthüringen verfügt über einen großen und vielfältigen Bestand an Kulturdenkmalen.<br />
Zu diesen, die Landschaft und das Ortsbild prägenden Denkmalen gehören:<br />
▪ historische Stadtkerne (mit gut erhaltenem historischen Stadtgrundriss, hoher Dichte und Qualität<br />
historischer Bausubstanz, Stadtbild prägenden Bauten, zum Teil erhaltener Stadtbefestigung)<br />
▪ neuzeitliche Stadterweiterungen (z.B. gründerzeitlicher Geschosswohnungsbau, Villenviertel,<br />
Gartenstadtsiedlungen u.a.)<br />
▪ ländliche Siedlungsanlagen (z.B. zusammengesetzte Dörfer, Straßen-, Anger- Platzdörfer u.a.)<br />
▪ Sakralbauten (z.B. Klosteranlagen, bedeutende Stadtpfarrkirchen, Dorfkirchen)<br />
▪ Herrschaftsbauten (z.B. mittelalterliche Burgen, Residenzschlösser der ehemaligen Kleinstaaten)<br />
▪ profane öffentliche Bauten (z.B. Rathäuser, Gerichtsgebäude, Schulen, Theater, Kasernen,<br />
Krankenhäuser, Kuranlagen, Sportanlagen)<br />
▪ städtische Wohnbauten (z.B. Palais, Villen und Landhäuser, Etagenwohnhäuser, Siedlungsbauten)<br />
▪ Zeugnisse ländlichen Bauens (z.B. Güter, Drei-, Vierseithöfe, Häuslereien)<br />
▪ Geschäfts- und Verwaltungsgebäude<br />
▪ Bauten der Technik und des Verkehrs (z.B. Bergbau- und Industrieanlagen, Mühlen, Brücken,<br />
Tunnel und Verkehrswege)<br />
▪ Gartendenkmale (z.B. Parkanlagen, Landschafts- und Villengärten)<br />
▪ Gedenkstätten<br />
▪ archäologische Denkmale.<br />
Vorbelastungen für Kultur- und Sachgüter entstehen neben unmittelbarer Beanspruchung vor allem<br />
durch<br />
▪ Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen (z.B. Erschütterungen und Immissionen durch<br />
Verkehr oder Industrie) und<br />
▪ ästhetische Beeinträchtigungen durch Silhouettenüberprägungen (Konkurrenz zur Solitärstellung<br />
oder Ensemblewirkung).<br />
Hierbei handelt es sich oft um lang andauernde Prozesse, deren Wirkungen nicht sofort sichtbar<br />
werden, aber langfristig erhebliche Gefährdungen beinhalten können.<br />
Weitere Vorbelastungen für Kultur- und Sachgüter entstehen unter anderem durch Hochwasserereignisse.<br />
Großflächige Überschwemmungsgebiete, die auf der Grundlage eines Hochwasserereignisses<br />
mit einem Wiederkehrsintervall von 1<strong>00</strong> Jahren ermittelt wurden (HQ 1<strong>00</strong> ), weisen die Auen<br />
der Flüsse Unstrut, Apfelstädt, Gera, Gramme, Ilm, Saale und Wipfra auf. Dabei werden 109 Ortsteile<br />
der Region überschwemmt (ca. 2 % der Siedlungsfläche (ATKIS ® )). In überschwemmungsgefährdeten<br />
Gebieten, die auf der Basis eines Hochwassers mit einem Wiederkehrsintervall von 2<strong>00</strong><br />
Jahren abgegrenzt wurden (HQ 2<strong>00</strong> ), liegen in Mittelthüringen 172 Ortsteile und damit ca. 14 % der<br />
Siedlungsfläche (ATKIS ® ).<br />
17<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
18<br />
2.2 Natur und Landschaft<br />
2.2.1 Boden<br />
Boden erfüllt als ein wichtiges Naturgut eine Vielzahl von Funktionen und erbringt bedeutende<br />
Leistungen innerhalb des Naturhaushaltes und für den Menschen. Boden ist eine nicht erneuerbare<br />
oder vermehrbare Ressource. Das Bundesbodenschutzgesetz beschreibt folgende wesentliche<br />
Funktionen dieser Naturkomponente:<br />
▪ Natürliche Bodenfunktionen,<br />
▪ Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und<br />
▪ Nutzungsfunktionen.<br />
Im Rahmen des landschaftsrahmenplanerischen Fachgutachtens 1994 wurden insbesondere die<br />
Bodenfunktionen betrachtet, die zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der<br />
nachhaltigen Ressourcennutzung dienen:<br />
▪ Lebensraumfunktion (Flora, Fauna, Mensch),<br />
▪ Regelungsfunktion (Regulativ innerhalb ökosystemarer Prozesse) und<br />
▪ Produktionsfunktion (Land- und Forstwirtschaft).<br />
Große Bereiche Mittelthüringens, insbesondere im Innerthüringer Ackerhügelland, weisen Böden<br />
mit hoher biotischer Ertragsfähigkeit auf. Böden mit hohen Nutzungseignungsklassen (Nutzungseignungsklasse<br />
kleiner 7) entsprechen 37 % der Regionsfläche. Im Muschelkalk und Buntsandstein<br />
sowie im Thüringer Wald herrschen dagegen Böden mit geringer bis mittlerer Ertragsfähigkeit<br />
vor.<br />
Seltene Böden in der Planungsregion Mittelthüringen sind vor allem die Braunerderanker im Muschelkalkbereich.<br />
Schutzwürdige Bodenformen und ihre Standorte in Mittelthüringen sind:<br />
▪ Braunerde über Kies (südöstlich Ohrdruf),<br />
▪ Pseudogley (Teile des Truppenübungsplatz Ohrdruf),<br />
▪ Schwarzgley (Flußauen),<br />
▪ Auengley (Flußauen),<br />
▪ Gleyrendzina (Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte),<br />
▪ Anmoorgley (Waltershäuser Vorberge / Paulinzellaer Buntsandstein-Waldland),<br />
▪ Anmoorgley (Übergangslagen zum Thüringer Wald / Tannrodaer Waldland),<br />
▪ Moorgley (Moore im Thüringer Wald u.a.),<br />
▪ Pararendzina (südöstlich Neumark),<br />
▪ Löss-Schwarzerde über Muschelkalk (bei Kirchheim) und<br />
▪ Kalkpelosol (südöstlich Ohrdruf).<br />
Vorbelastungen liegen in der Inanspruchnahme für Siedlungen und Verkehrsfläche. Der Anteil der<br />
Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche der Region beträgt 10,6 % (39.556 ha<br />
(2<strong>00</strong>8)). Dabei konzentriert sich die Flächeninanspruchnahme auf die Städtekette bzw. die Nord-<br />
Süd-Achse Sömmerda – Erfurt – Arnstadt – Ilmenau und Apolda.<br />
Durch Rohstoffabbau kommt es zur Flächeninanspruchnahme von Boden. Für ca. 0,9 % der Regionsfläche<br />
lagen im Jahr 2<strong>00</strong>7 Abbaugenehmigungen vor. Im Wesentlichen konzentriert sich der<br />
Rohstoffabbau im Muschelkalkbereich südlich Weimar sowie für Kies / Kiessand in den Bereichen<br />
von Gera und Unstrut sowie im Landkreis Gotha. Hartgestein wird im Thüringer Wald auf kleineren<br />
Einzelflächen abgebaut.<br />
Mit der zum Teil intensiven agrarischen Nutzung des Bodens (54 % der Regionsfläche) sind auch<br />
verschiedene Belastungsfaktoren verbunden, die mehr oder weniger unmittelbar nutzungsbedingt<br />
sind und auf das Schutzgut Boden wirken. Durch Regulierung des Wasserhaushaltes (Meliorationen),<br />
Stoffeinträge (z.B. mineralische Düngung) oder eine nur zeitweise oder geringe Bodenbedeckung<br />
kann es zu ungewollten Stoffanreicherungen, -austrägen oder -verlagerungen kommen. Eine<br />
übermäßige Anreicherung von z.B. Stickstoff im Boden erhöht auch die Gefahr des Austrages in<br />
Grund- und Oberflächenwasser. Schwerpunkte des Bodenabtrages sind die Einzugsgebiete der<br />
Ilm, Gramme, Lossa und Nesse. Hingegen ist der Bodenabtrag im Thüringer Wald wegen des hohen<br />
Waldanteiles gering einzuschätzen Der Umfang der Stickstoffanreicherungen im Boden hängt<br />
häufig nicht nur von der aktuellen Landbewirtschaftung ab, sondern ist Ergebnis hoher Stickstoff-<br />
Bilanzüberschüsse aus der Vergangenheit, die erst sukzessive abgebaut werden. Ergänzend sind<br />
Stickstoffeinträge z.B. aus Industrie und Verkehr zu nennen. Auch die standort- und fachgerechte<br />
Applikation der Stoffe, der natürliche Nährstoffgehalt des Bodens und andere Faktoren beeinflussen<br />
die jeweilige Gefährdung bzw. Belastung.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
2.2.2 Wasser<br />
Wasser ist als Bestandteil der unbelebten Umwelt gleichwohl ein lebensnotwendiges Naturgut und<br />
aufgrund seiner Variabilität und seiner engen Verknüpfung mit anderen Naturgütern dynamisch an<br />
den Kreislaufprozessen des Naturhaushaltes beteiligt. Neben den ökologischen Funktionen spielen<br />
die Nutzfunktionen eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit bzw. der Bedeutung<br />
dieses Naturgutes. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes zielt auf den Erhalt<br />
folgender wesentlicher Funktionen:<br />
▪ Ökologische Funktionen (biotische Lebensgrundlage, Sicherung der Leistungsfähigkeit des<br />
Landschaftswasserhaushaltes und wassergeprägter Ökosysteme, Wasserreinhaltung / Selbstregulation),<br />
▪ Wasserrückhalt (Hochwasserschutz) und<br />
▪ nachhaltige ortsnahe Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser).<br />
Weitere relevante Nutzungsfunktionen des Wassers sind die Erholungsfunktion sowie die Funktion<br />
als Energieträger und Transportmedium.<br />
Mittelthüringen ist im Vergleich zu anderen Regionen in weiten Teilen eine regenarme Region. Im<br />
langjährigen Mittel werden im Zentrum des Thüringer Beckens Niederschlagssummen von weniger<br />
als 480 mm pro Jahr gemessen. In Richtung der Randbereiche des Thüringer Beckens steigen die<br />
mittleren Niederschlagssummen pro Jahr auf Werte um etwa 720 mm. Durch die Gebietsverdunstung<br />
bleiben im Thüringer Becken nur geringe Mengen für den Abfluss übrig.<br />
Als relativ niederschlagsreiches Gebiet ist der Thüringer Wald, insbesondere die Höhenlagen mit<br />
jährlichen durchschnittlichen Niederschlagsmengen bis zu 1.2<strong>00</strong> mm hervorzuheben. Die jährlichen<br />
Gesamtabflussmengen erreichen im Thüringer Wald Werte bis zu 930 mm. Hier befinden sich<br />
deshalb auch die Trinkwassertalsperren der Region.<br />
Mittelthüringen liegt in den Fließgewässereinzugsgebieten der Elbe (Saale, Ilm, Unstrut) und Weser<br />
(Hörsel, Nesse). Die Unstrut erhält ihre Hauptzuflüsse aus dem Thüringer Wald (Gera, Apfelstädt,<br />
Ohra und Wipfra). Sie hat ihr größtes Einzugsgebiet im Thüringer Becken und mündet in<br />
Sachsen-Anhalt in die Saale. Die Ilm durchfließt Buntsandstein-, Muschelkalk- und Keupergebiete<br />
und mündet linksseitig in die Saale. Hörsel und Nesse sind wichtige Zuflüsse der Werra. Die Fließgewässerdichte<br />
ist in der Region sehr unterschiedlich:<br />
▪ hohe Fließgewässerdichte im silikatischen Mittelgebirge,<br />
▪ mittlere Fließgewässerdichte in den Buntsandsteinhügelländern,<br />
▪ geringe Fließgewässerdichte in den Muschelkalkplatten.<br />
Eine Reihe von Fließgewässern gilt als erheblich verändert. Dazu zählen die Gera (unterhalb der<br />
Mündung der Apfelstädt), Lossa, Scherkonde, Wipper und Helbe. Aufgrund von Talsperren gelten<br />
die Oberläufe von Wipfra, Ohra und Schmalwasser ebenfalls als erheblich verändert. Alle anderen<br />
Flüsse werden als natürliche Gewässer eingestuft (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz<br />
und Umwelt: Zustandsbericht Flüsse, Seen und Grundwasser 2<strong>00</strong>4, Erfurt 2<strong>00</strong>5).<br />
Signifikante Belastungen der Oberflächengewässer entstehen durch die punktuelle Einleitung von<br />
Abwässern aus kommunalen Kläranlagen der Siedlungen (größer 2.<strong>00</strong>0 Einwohner) und industriellen<br />
Kläranlagen (Nahrungsmittelbetrieb in Nohra) sowie durch diffusen Nährstoffeintrag von Phosphor<br />
und Stickstoff aus der Landwirtschaft. Haupteintragswege für Stickstoff sind der Zustrom<br />
stickstoffhaltigen Grundwassers und Dränagezuflüsse. Phosphor gelangt vor allem über die Bodenerosion<br />
und aus urbanen, versiegelten Flächen in die Gewässer. Erhöhte Nährstoffeinträge<br />
führen im Gewässer zu Eutrophierung. Sie sind für alle Oberflächengewässer der Planungsregion<br />
Mittelthüringen, deren Einzugsgebiet größere landwirtschaftliche Flächen beinhaltet, nachweisbar.<br />
Weiterhin können Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern Fließgewässerbiozönosen erheblich<br />
schädigen. Signifikante Wasserentnahmen liegen durch das Wasserwerk Luisenthal (Ohra:<br />
911 l/s) vor. Des Weiteren liegen erhebliche Belastungen durch Abflussregulierung und morphologische<br />
Veränderungen vor, die vor allem die Durchwanderbarkeit der Gewässer für Fische und<br />
Kleintierlebewesen be- oder verhindern. Die Gera (unterhalb Erfurt), Helbe, Unstrut und Wipper<br />
gelten demnach als „stark bis vollständig verändert“. In den Klassen „unverändert“ bis „deutlich verändert“<br />
lassen sich Apfelstädt, Gera oberhalb Erfurts, Hörsel, Ilm und Nesse einordnen.<br />
Folgende Oberflächenwasserkörper werden in ihrer Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
bis 2015 als „unklar“ eingestuft: Mittlere Unstrut, Leina, Obere Hörsel, Untere Gera, Wipfra. Als<br />
„unwahrscheinlich“ werden eingestuft: Gramme, Ilm, Lossa, Mahlgera, Nesse, Untere Helbe-Steingraben,<br />
Untere Wipper, Untere Unstrut, Roth, Weidbach. Für die Talsperren Schmalwasser und<br />
Heyda wird die Zielerreichung als „unklar“ und für die Talsperre Dachwig als „unwahrscheinlich“<br />
eingeschätzt (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Zustandsbericht<br />
Flüsse, Seen und Grundwasser 2<strong>00</strong>4, Erfurt 2<strong>00</strong>5).<br />
Mittelthüringen hat Anteil an den drei Grundwasserräumen der Saale, Unstrut und Werra mit inhomogenen<br />
hydrogeologischen Ausgangsbedingungen. Die Grundwasserneubildung ist zum Teil be-<br />
19<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
20<br />
dingt durch höhere Niederschläge (s.o.) in den Mittelgebirgsbereichen und dem Buntsandstein-/<br />
Muschelkalkgebirgsvorland höher als in den Tal- und Beckenlagen. Dies resultiert aber auch aus<br />
den bevorzugt in den Tal- und Beckenlagen häufig vorkommenden bindigen Deckschichten, z.B.<br />
Lößbildungen oder Auelehmböden, die einerseits dem Grundwasserleiter einen natürlichen Schutz<br />
gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen bieten, aber anderseits eine geringe Wasserdurchlässigkeit<br />
aufweisen. Die Bodenbedeckung spielt bei der möglichen Versauerung des neugebildeten<br />
Grundwassers ebenfalls eine wichtige Rolle. Besonders gefährdet sind Gebiete mit carbonat-<br />
und basenarmen Böden (Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge, Buntsandsteingebiete).<br />
Für die Grundwasserkörper in Mittelthüringen bestehen potenzielle Belastungen durch punktförmigen<br />
(Altlasten) und diffusen Eintrag hauptsächlich von Nitrat. Dadurch wird die Zielerreichung eines<br />
guten Zustandes des Grundwassers nach EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 beeinträchtigt.<br />
Für folgende Grundwasserkörper wird die Zielerreichung aufgrund der aktuellen Belastungen als<br />
„unklar / unwahrscheinlich“ eingeschätzt: westlicher Ettersberg, Gera-Unstrut-Aue, Ohrdrufer Muschelkalkplatte,<br />
Apoldaer Mulde, Muschelkalk der Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte (Thüringer Ministerium<br />
für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Zustandsbericht Flüsse, Seen und Grundwasser<br />
2<strong>00</strong>4, Erfurt 2<strong>00</strong>5).<br />
Natürliche Seen sind in der Region sehr wenig vorhanden. Künstliche Gewässer sind in erster Linie<br />
die Talsperren Ohra, Heyda, Schmalwasser, landwirtschaftliche Speicher im Innerthüringer Ackerhügelland,<br />
Kiesseen in den Auenbereichen der Unstrut und nördlich von Erfurt sowie die Teichgebiete<br />
um Ilmenau und Waltershausen.<br />
Schwerpunkte der Trinkwassergewinnung und damit auch der rechtlichen Festlegung von Wasserschutzgebieten<br />
liegen in Mittelthüringen im Bereich des Thüringer Waldes, der Muschelkalkplatten<br />
und des Tannrodaer Buntsandstein-Waldlandes.<br />
2.2.3 Klima / Luft<br />
Das Klima erfasst die Gesamtheit aller atmosphärischen Elemente bzw. Wettermerkmale und beschreibt<br />
damit die jeweiligen Erscheinungsformen der Atmosphäre. Es wirkt als dynamischer abiotischer<br />
Bestandteil des Naturhaushaltes. Die Landschaftsstruktur und -nutzung beeinflussen die lokalen<br />
und regionalen Ausprägungen des Klimas. Die Luft ist das Medium der Atmosphäre und ein<br />
wesentlicher Umweltfaktor. Ihr Zustand und ihre Zusammensetzung bestimmen als unmittelbare<br />
Lebensgrundlage Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen.<br />
Maßgebliche Betrachtungsaspekte dieses Schutzgutes sind die klimaökologischen und lufthygienischen<br />
Regenerations- und Regulationsfunktionen, die ausgleichend auf das klimatische Wirkungsgefüge<br />
wirken und Belastungserscheinungen entgegen wirken können.<br />
Für die Planungsregion Mittelthüringen ergibt sich aus der Datenauswertung folgende lufthygienische<br />
Situation (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Umweltdaten 2<strong>00</strong>9):<br />
▪ Die Konzentrationen von Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid liegen sehr weit unter den geltenden<br />
Grenzwerten.<br />
▪ Die Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid erreichten 2<strong>00</strong>8 nicht den ab 2010 geltenden Grenzwert.<br />
▪ In Mittelthüringen gibt es verbindliche Aktionspläne für die Städte Erfurt und Weimar.<br />
▪ 2<strong>00</strong>8 wurden bei Ozon aufgrund des schwachen Sommerwetters keine Überschreitungen des<br />
Informationsschwellenwertes von 180 µg/m³ für 1-Stundenmittelwerte registriert.<br />
Bereiche, in denen bei entsprechenden austauscharmen Wetterlagen mit einer Konzentration von<br />
Luftschadstoffen zu rechnen ist, befinden sich in Mittelthüringen in den Siedlungsschwerpunkten<br />
der Tallagen. Betroffen sind hier insbesondere die Städte Erfurt, Weimar, Apolda und Ilmenau.<br />
Regional bedeutsame klimatische Kaltluftleitbahnen befinden sich im Wesentlichen in den größeren<br />
Tälern (Täler der Apfelstädt, Ilm, Hörsel und obere Gera). Ca. 22 % der Fläche Mittelthüringens<br />
sind Gebiete mit einer hohen und sehr hohen klimaökologischen Ausgleichsleistung (Kaltluftvolumenstromdichte<br />
von mehr als 20 m³/m·s). Sie konzentrieren sich im Thüringer Wald und dem Vorland,<br />
dem Truppenübungsplatz Ohrdruf und größeren Offenlandbereichen im Innerthüringer Ackerhügelland<br />
(Geonet 2<strong>00</strong>2).<br />
2.2.4 Biologische Vielfalt, Fauna, Flora<br />
Die biotische Komponente des Naturhaushaltes ist Grundlage und Ausdruck für die Art und den<br />
Zustand (Leistungsfähigkeit) eines Ökosystemes. Darin bilden Pflanzen und Tiere ein regeneratives,<br />
unmittelbares Naturgut, das als Lebensgrundlage des Menschen vielfältige Funktionen beinhaltet:<br />
▪ Lebensraumfunktionen,<br />
▪ Regulierungs- und Stabilisierungsfunktion (Stoffumsatz),<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
▪ Ressourcen- bzw. Nutzungsfunktion (biologische „Rohstoffe“),<br />
▪ Informations- und Erkenntnisfunktion (z.B. Bioindikator),<br />
▪ Wohlfahrtsfunktion (z.B. Wald als Erholungsraum).<br />
Biologische Vielfalt sichert zukünftige Handlungsoptionen bei der Gestaltung und Nutzung der Umwelt.<br />
Sie entstand bzw. entsteht durch die jeweiligen natürlichen (naturräumlichen) Bedingungen in<br />
Abhängigkeit des jeweiligen Grades menschlicher Beeinflussung. Art und Intensität der Nutzung<br />
sind für die Art und die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften und damit für das<br />
Maß an Biologischer Vielfalt verantwortlich. Aufgrund der hohen naturräumlichen Vielfalt in Verbindung<br />
mit einer großklimatischen Übergangslage vom ozeanisch geprägten zum kontinental geprägten<br />
Klima besitzt die Planungsregion eine Vielzahl tier- und pflanzengeographischer Übergangszonen,<br />
was sich in einer entsprechenden biologischen Vielfalt ausdrückt.<br />
Das Innerthüringer Ackerhügelland weist im Wesentlichen großflächige intensive landwirtschaftliche<br />
Nutzung mit einzelnen Waldresten, Gebüschen und Windschutzhecken auf. Auf etwa 5 % der<br />
Fläche sind naturnahe Strukturen mit einer reicheren Arten- und Biotopausstattung verblieben, dazu<br />
zählen die Drei Gleichen, Seeberg, Krahnberg und Boxberg, Hainaer Forst, Steigerwald und<br />
das Gebiet südlich von Kindelbrück sowie der Wald bei Schwansee (Subrosionssenke). Ebenfalls<br />
reicher strukturiert sind die Talauen mit Resten von Auengehölzen insbesondere an der unteren<br />
Ilm, Apfelstädt und Hörsel.<br />
In Verbindung mit dem Waldgebiet des Großen Ettersberg stellt das abwechslungsreiche Ackerhügelland<br />
nördlich von Weimar mit den Fließ- und Standgewässern (Ilmaue, landwirtschaftliche Speicher)<br />
ein bedeutendes Refugium für zahlreiche streng geschützte, stark gefährdete und vom Aussterben<br />
bedrohte Vogelarten dar.<br />
Naturnahe Auenlandschaften mit ausgeprägter Auedynamik sind nur noch in Resten vorhanden.<br />
Besondere Bedeutung hat die Aue der Unstrut im Raum Straußfurt / Sömmerda als Lebensraum<br />
vieler Arten. So sind die noch vorhandenen extensiven Grünlandbereiche der Auen wertvolle Lebensräume<br />
für die Avifauna. Naturnahe Restwälder, oft als Bruchwälder (Erlenbrüche) ausgebildet,<br />
alte Flussarme und naturnah gewordene alte Mühlgräben zählen zu den charakteristischen Bereichen<br />
dieser Naturräume. Von besonderer Bedeutung sind einige Sonderstandorte, wie z.B. die<br />
Kalkniedermoore Alperstedter und Haßlebener Ried sowie die Salzstellen in der Gera-Unstrut-Niederung.<br />
Umfangreiche Meliorationsmaßnahmen haben oft zu einer weitgehenden Entwässerung<br />
der natürlichen Feuchtgebiete geführt. Von den genannten Fließgewässerabschnitten abgesehen,<br />
sind die Fließgewässer in der Regel erheblich verändert. Ufergehölze fehlen fast völlig.<br />
Kennzeichnend für die Muschelkalkplatten und -bergländer ist der hohe Laub- und Mischwaldanteil<br />
in Verbindung mit Grünland, durchsetzt von Streuobstwiesen, Feldgehölzen und Hecken. Von besonderer<br />
Bedeutung im Muschelkalk sind die trockenen Gras- und Felsfluren (Kalktrocken- und<br />
-halbtrockenrasen), die durch langjährige extensive Weidewirtschaft entstanden sind und einer<br />
Vielzahl seltener Arten Lebensraum bieten. Im Kontakt mit diesen Biotopen stehen oft die an sonnenexponierten<br />
Steilhängen vorkommenden Trockenwälder (Kiefer) der Gebiete. Lebensräume herausragender<br />
Bedeutung im Muschelkalk sind der Truppenübungsplatz Ohrdruf als großräumiger<br />
Komplex von Trockenbiotopen und sekundären Feuchtbiotopen sowie die Muschelkalkplatten im<br />
Bereich Arnstadt / Plaue (Reinsberge), der Ettersberg und die Fahnersche Höhe.<br />
Der Anteil bewaldeter Flächen der Buntsandsteinhügelländer ist sehr unterschiedlich. Die vorhandenen<br />
Wälder bestehen zum großen Teil aus Fichten-, Fichten-/Kiefern- oder Kiefernbeständen.<br />
Großflächige, unzerschnittene naturnahe Laubmischwälder sind nur im Nordosten der Region auf<br />
der Hohen Schrecke zu finden. Zu den wertvollen Lebensräumen zählen vor allem die Feuchtgebiete<br />
in ebenen und muldigen Hochflächenlagen des Buntsandsteinhügellandes und Streuobstbestände<br />
in Siedlungsnähe. Bedeutsam sind weiterhin die lokalen Vorkommen von Zwergstrauchheiden<br />
und Sandmagerrasen sowie extensiv genutzte Ackerterrassen (z.B. in den Waltershäuser Vorbergen<br />
und der Hohen Schrecke / Finne).<br />
Der Thüringer Wald zeichnet sich durch einen hohen Grad an Bewaldung aus. Vorherrschend sind<br />
kulturbestimmte Nadelwälder (Fichte). Naturnahe Laubmischwälder befinden sich nur im westlichen<br />
Inselsberggebiet und Schneekopfgebiet. Herausragende Bedeutung hat das Biosphärenreservat<br />
Vessertal – Thüringer Wald mit seinen naturnahen Laubwäldern, Bächen und Bergwiesen<br />
und die kleinflächigen faunistisch bedeutsamen Hochmoore (z.B. Saukopfmoor) des Thüringer<br />
Waldes. Weitere wertvolle Biotope sind die Felsbildungen und Blockschutthalden. Besonders charakteristisch<br />
ist ein dichtes Fließgewässersystem in tief eingeschnittenen Gebirgstälern, welches in<br />
seinen meist wenig beeinträchtigten Bachauen Lebensräume für viele wertvolle Arten bietet. Hangund<br />
Tallagen stehen vielerorts unter extensiver Grünlandnutzung.<br />
Die Zerschneidung als Vorbelastung der Landschaft durch Verkehrs-, Siedlungsbauten und die Zunahme<br />
des Verkehrs sind unter anderem Ursachen des Artenrückganges bzw. des mangelnden<br />
Genaustausches durch Verinselung einzelner Populationen. Besonders deutlich werden diese Prozesse<br />
in Mittelthüringen anhand der Leitarten Rothirsch und Wildkatze, deren Einstandsgebiete<br />
21<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
22<br />
verinselt sind bzw. deren Rückkehr verhindert wird. Ein Schwerpunktgebiet der Barrieren liegt für<br />
den Rothirsch bei Unterpörlitz – Ilmenau. Durch die A 71, Ortsverbindungsstraßen und die unmittelbar<br />
südlich anschließende Stadt Ilmenau, werden Wanderbewegungen von Wildtieren, nicht<br />
nur des Rothirsches allein, weitgehend verhindert und der Biotopverbund gestört. Ein Schwerpunktgebiet<br />
für die Wildkatze liegt zwischen Dornburg und Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) mit erheblichen<br />
Flächenanteilen in Mittelthüringen als Barriere in einem großräumigen, in Nord-Süd-<br />
Richtung verlaufenden Biotopverbundkorridor, der das Thüringer Schiefergebirge im Süden über<br />
die Waldgebiete entlang des Saaletales bis Camburg und von dort weiter nordwestlich nach Bad<br />
Sulza bis Eckartsberga mit den Wäldern der Finne und Hohen Schrecke verbinden soll (Thüringer<br />
Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Pilotstudie Entschneidungskonzepte und Verbesserung<br />
von Wildtierkorridoren in ausgewählten Schwerpunkträumen in Thüringen, 2<strong>00</strong>4).<br />
Der Biotopindex bezeichnet den Ausstattungsgrad einer Agrarlandschaft mit naturbetonten terrestrischen<br />
Habitaten (Anteil an Kleinstrukturen). Für die Wiedererholung von terrestrischen Lebensgemeinschaften<br />
ist ein ausreichender Anteil solcher Kleinstrukturen notwendig. Mit wenigen Ausnahmen<br />
sind diese Anteile an Kleinstrukturen im Norden der Landkreise Gotha und Weimarer Land<br />
und im gesamten Landkreis Sömmerda nicht gegeben (Biologische Bundesanstalt für Land- und<br />
Forstwirtschaft: Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen, 2<strong>00</strong>6).<br />
Der Waldzustand in Thüringen hat sich entgegen dem langjährigen Trend in den Jahren 2<strong>00</strong>3 und<br />
2<strong>00</strong>4 etwas verschlechtert. 24 % der Waldfläche weisen keine Schadmerkmale auf, 42 % gelten<br />
als schwach geschädigt und bei 34 % wurde eine deutliche Schädigung nachgewiesen. Die Ursachen<br />
liegen neben direkten Schäden gasförmiger Substanzen (SO 2 , NO X und O 3 ) auch bei den<br />
Stickstoffeinträgen von benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen, in der hohen Sulfatkonzentrationen<br />
im Boden durch jahrzehntelange Sulfatschwefeleinträge und dem Witterungsverlauf<br />
(Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Forstbericht 2<strong>00</strong>4, S. 68 ff).<br />
2.2.5 Landschaft<br />
Die Bedeutung von Landschaften als zu schützendes Gut resultiert aus dem Zusammenspiel natürlicher<br />
und anthropogener Landschaftsfaktoren. Dabei bildet die Synthese der bereits dargestellten<br />
Einzelfaktoren (Schutzgüter) eine wesentliche Grundlage. Hauptanliegen ist letztendlich der Erhalt<br />
der Individualität (Vielfalt und Eigenart) und Attraktivität (Schönheit und Heimatgefühl) gewachsener<br />
Kulturlandschaften als Basis<br />
▪ einer abwechslungsreichen und lebenswerten Umwelt,<br />
▪ der naturbezogenen Erholung und<br />
▪ des Erhaltes kulturhistorischer Werte.<br />
Die Beurteilung einer Landschaft wird also auch von subjektiven Faktoren bestimmt. Da sich soziale<br />
und individuelle Gesichtspunkte nicht verallgemeinern lassen, können auf der Ebene der Regionalplanung<br />
in der Regel nur raumstrukturelle Merkmale (z.B. Naturraum, Nutzungsmuster, Schutzgebiete/-bereiche)<br />
und das Merkmal Ruhe bzw. Störungsarmut (unzerschnittene, störungsarme<br />
Räume) als wesentliche Beurteilungskriterien einer Landschaft herangezogen werden. Maßgeblich<br />
finden diese Aspekte ihren Ausdruck in der Bewertung der Landschaftsbildqualität und der Erholungseignung<br />
von Landschaften.<br />
Als regional bedeutsame gewachsene Kulturlandschaften wurden auf der Basis geschützter bzw.<br />
schutzwürdiger Landschaftsräume (z.B. Naturpark, Landschaftsschutzgebiet usw.) und hoher<br />
Landschaftsbildqualitäten folgende Räume ermittelt:<br />
▪ Thüringer Wald (Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer<br />
Wald),<br />
▪ Ilmtal von Oettern und Kranichfeld (Landschaftsschutzgebiet),<br />
▪ Fahnersche Höhe (Landschaftsschutzgebiet),<br />
▪ Kyffhäuser (geplanter Naturpark),<br />
▪ Drei Gleichen (Landschaftsschutzgebiet),<br />
▪ Steigerwald (Landschaftsschutzgebiet),<br />
▪ Finne (Landschaftsschutzgebiet).<br />
Zusätzlich besitzen diejenigen Räume eine Bedeutung, die durch ausgeprägte, erholungsrelevante<br />
Spezifika die Erholungseignung der Landschaft mitbestimmen (z.B. Ilmtal, Krahnberg / Boxberg /<br />
Seeberg).<br />
Die Ausweisung neuer Bauflächen für Gewerbe und Wohnen, der Neu- und Ausbau von Straßen,<br />
Elektroenergieleitungen und anderer Infrastruktur sowie der stetig wachsende Verkehr führen zum<br />
Verlust, zur Verkleinerung, zunehmenden Zerschneidung und Störung der Landschaft. Auch für<br />
das Naturerleben sind großflächig unzerschnitten störungsarme Räume wichtig. Sie stellen eine<br />
endliche Ressource dar, die kaum wieder hergestellt werden kann. Die voranschreitende Dezimierung<br />
der unzerschnittenen, störungsarmen Räume Regionalplan, 4.1 hat nicht nur Auswirkun-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
gen auf das ökologische Freiraumsystem, sie reduziert zum Teil auch die Erholungsfunktion in der<br />
Landschaft. Mittelthüringen hat Anteil an acht Räumen mit mehr als 50 qkm, in der Summe liegen<br />
8,9 % der Region darin.<br />
Im Einzelnen handelt es sich um die Räume<br />
▪ Mittlerer Thüringer Wald zwischen Struth-Helmershof, Georgenthal und Oberhof (regionsübergreifend<br />
auf Südwestthüringen),<br />
▪ Truppenübungsplatz Ohrdruf – Jonastal (größer 50 qkm),<br />
▪ Hohe Schrecke (größer 50 qkm, regionsübergreifend)<br />
▪ Bad Blankenburg – Rinnetal – Rottenbachtal – Kleinliebringen – Liechstedt (größer 50 qkm, regionsübergreifend),<br />
▪ Hainleite – Wipperdurchbruch (größer 50 qkm, regionsübergreifend),<br />
▪ Ilmenau bis Neustadt am Rennsteig (größer 50 qkm, regionsübergreifend),<br />
▪ Orlamünde – Reinstädter Grund – Großkochberg – Hexengrund – Neckeroda (größer 50 qkm,<br />
regionsübergreifend),<br />
▪ Östlicher Thüringer Wald zwischen Schmiedefeld a. R., Neustadt a. R. und Waldau (regionsübergreifend<br />
auf Südwestthüringen).<br />
Die Bedeutung einer Landschaft als Erlebnisraum für landschaftsgebundene ruhige Erholung wird<br />
von einer Vielzahl zusammenwirkender und subjektiv wahrnehmbarer Faktoren bestimmt. Da sich<br />
soziale und individuelle Gesichtspunkte nicht verallgemeinern lassen, können nur raumstrukturelle<br />
Merkmale und das Merkmal Ruhe als wesentliche Beurteilungskriterien für Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit einer Landschaft herangezogen werden.<br />
Große Teile Mittelthüringens werden aufgrund der im Innerthüringer Ackerhügelland vorkommenden<br />
ertragreichen Böden intensiv landwirtschaftlich genutzt. Sie weisen im naturräumlichen Vergleich<br />
eine geringe durchschnittliche Landschaftsbildqualität auf. Strukturarme Agrarfluren in Verbindung<br />
mit relativ geringen Reliefbewegungen prägen hier die Landschaft. Aus diesem Grund sind<br />
bereits einzelne Landschaftselemente, die die strukturelle Vielfalt erhöhen, als besonders wertvoll<br />
einzuschätzen. Das betrifft vor allem Flurgehölze wie Baumreihen, Feldholzinseln, Restwaldflächen<br />
oder auch Gehölz bestandene Fließgewässerabschnitte. Landschaftliche Besonderheiten sind in<br />
diesem Naturraum die einzelnen Höhenrücken des Keupers und Muschelkalkes, die oft nur einer<br />
extensiven Nutzung unterliegen und das Landschaftsbild prägen und die Gewässerabschnitte mit<br />
hohem begleitendem Gehölzanteil (untere Ilm, Saale, untere Nesse).<br />
Landschaftsbild prägend und entsprechend wertvoll sind im Bereich der Muschelkalkplatten insbesondere<br />
die großflächigen Laub- und Mischwaldbestände (Ettersberg, Fahnersche Höhe, Reinsberge,<br />
nördliches Mittleres Ilmtal) sowie die markanten, abbrechenden Muschelkalkschichtstufen<br />
z.B. an Gera und Ilm. Auch großflächige Trockenstandorte in Verbindung mit einem hohen Gehölzanteil<br />
müssen infolge ihres für die Muschelkalkplatten typischen Vorkommens als wertvoll betrachtet<br />
werden.<br />
Die Bereiche des Buntsandsteines, wie Hohe Schrecke-Schmücke-Finne, Waltershäuser Vorberge,<br />
Paulinzellaer Buntsandstein-Waldland besitzen ein landschaftlich bedeutsames Relief. Hier<br />
sind insbesondere die Bereiche mit Mischwäldern und Bereiche mit häufig wechselnden, extensiven<br />
Nutzungsformen (Streuobstbestände, extensiv genutzte kleinräumige Ackerfluren) hinsichtlich<br />
ihrer Landschaftsbildqualität von hoher Bedeutung. Dagegen ist das Tannrodaer Buntsandstein-<br />
Waldland von kulturbestimmten Nadelwäldern geprägt.<br />
Die Landschaft des Thüringer Waldes ist durch starke Reliefbewegungen in Verbindung mit einem<br />
hohen Anteil an bewaldeten Bereichen gekennzeichnet. Ihre landschaftliche Qualität hinsichtlich<br />
landschaftsbezogener Erholung wird als hoch eingestuft. Besondere landschaftliche Merkmale stellen<br />
die meist bewaldeten, engen Täler der Gebirgsbäche und -flüsse, die Bereiche mit großflächig<br />
naturnahen Waldbeständen sowie die Bergwiesen dar (Gebiet um den Inselsberg, Schneekopf und<br />
Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald). Vergleichsweise geringer ist die Qualität des<br />
Landschaftsbildes in Bereichen mit kulturbestimmten Nadelwäldern, z.B. zwischen Tambach-Dietharz<br />
und Oberhof.<br />
Für die Auen und Niederungen trifft hinsichtlich der intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen in<br />
vielen Punkten das bereits für das Innerthüringer Ackerhügelland ausgeführte zu (Geraaue bis Gebesee,<br />
Unterlauf von Lossa und Scherkonde). Darüber hinaus sind aus landschaftsästhetischer<br />
Sicht die zum Teil noch erhaltenen, durch extensive Grünlandnutzung sowie einen hohen Gewässer<br />
begleitenden Gehölzanteil geprägten Auen der Fließgewässer (Riede) als wertvoll einzustufen.<br />
23<br />
2.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete<br />
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) sind Teil des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2<strong>00</strong>0<br />
und dienen der Erhaltung des europäischen Naturerbes. Ziel ist es wildlebende Arten (Anhang II<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
24<br />
der FFH-Richtlinie), deren Lebensräume (Anhang I der FFH-Richtlinie) und die europaweite Vernetzung<br />
dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Wiederherstellung<br />
und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs-<br />
und Wiederbesiedlungsprozesse.<br />
Mittelthüringen hat Anteil an 61 gemeldeten Gebieten mit einer Flächenausdehnung von ca.<br />
33.850 ha. Dies entspricht ca. 9,1 % der Regionsfläche, wobei sich die Gebiete im Wesentlichen in<br />
folgenden Bereichen konzentrieren: Steigerwald, Hohe Schrecke, Fahner Höhe, Schneekopf (Thüringer<br />
Wald), Auenbereiche des Innerthüringer Ackerhügellandes, Truppenübungsplatz Ohrdruf,<br />
Jonastal bei Arnstadt.<br />
Darüber hinaus sind SPA-Gebiete – in denen die besten und größten Vorkommen von europaweit<br />
gefährdeten Vogelarten brüten, rasten oder überwintern – der zweite Pfeiler von Natura 2<strong>00</strong>0. Für<br />
Mittelthüringen wurde bislang ein Gebiet (Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald) mit ca.<br />
1.620 ha gemeldet. Mit einer erneuten Meldung im März 2<strong>00</strong>7 besitzen weitere 15 Gebiete mit ca.<br />
73.<strong>00</strong>0 ha und einem Regionsflächenanteil von 19,5 % den Status von gemeldeten SPA-Gebieten.<br />
Räumliche Schwerpunkte bilden das nördliche Weimarer Land, der Raum westlich von Erfurt mit<br />
der Fahnerschen Höhe, Hohe Schrecke, Truppenübungsplatz Ohrdruf sowie das Biosphärenreservat<br />
Vessertal – Thüringer Wald.<br />
2.4 Wechselwirkungen<br />
Der Umweltzustand wird bereits schutzgutbezogen in <strong>Umweltbericht</strong>, 2.1 und 2.2 beschrieben.<br />
Aus der Beschreibung des Zustandes der einzelnen Schutzgüter geht bereits hervor, dass sie als<br />
Systemkomponenten des Natur- bzw. Landschaftshaushaltes einer wechselseitigen Beeinflussung<br />
unterliegen. Das bedeutet, dass eine Wirkung auf eine Komponente auch Wirkungen auf die anderen<br />
hervorrufen kann. Besonders deutlich wird dies bei einer Veränderung des Wasserhaushaltes<br />
eines Landschaftsraumes. Durch die komplexe Vernetzung des Wassers im Naturhaushalt und seiner<br />
großen Variabilität und Dynamik wirkt eine spürbare Veränderung der vorherrschenden Bedingungen<br />
mittelbar oder unmittelbar auch auf alle anderen Schutzgüter. Dies wird besonders in den<br />
unmittelbar vom Wasser beeinflussten Landschaftsteilen deutlich. Durch diese wechselseitige Beeinflussung<br />
wirken Beeinträchtigungsfaktoren meist nie singulär. Auch die von den verschiedenen<br />
Nutzungen ausgehenden Wirkungen sind vielfältiger Natur. In der Zusammenschau der schutzgutbezogenen<br />
Betrachtung wurde ersichtlich, dass es Räume gibt, in denen bestimmte Nutzungen<br />
gleich mehrere Schutzgüter beeinflussen (z.B. Lärmimmissionen durch Verkehr), mehrere Nutzungen<br />
gleichzeitig auf ein oder mehrere Schutzgüter wirken (z.B. Stickstoffeinträge in den Boden und<br />
nachfolgend in das Grundwasser durch Landwirtschaft, Industrie, Verkehr) oder die naturräumliche<br />
Lage wechselseitige Beeinflussungen der Landschaftsfaktoren begünstigt (z.B. Tallagen). Daraus<br />
folgend ergeben sich räumliche wirkungskettenspezifische Schwerpunkte, die anthropogenen Nutzungsschwerpunkten<br />
mit hoher Nutzungsintensität gleichkommen und bei denen Wechselwirkungen<br />
insbesondere in Bezug auf bestehende Umweltbeeinträchtigungen angenommen werden können.<br />
Ein hoher Grad an Zerschneidung, Versiegelung und Barrierewirkungen durch Siedlungs- und Verkehrsflächen<br />
und vor allem lineare Infrastruktur ergibt sich entlang der Städtekette, südlich Erfurt<br />
bis Arnstadt, im Raum Waltershausen bis Ohrdruf entlang der B 88 und im Raum Ilmenau und entlang<br />
der B 87 Weimar – Apolda bis zur Regionsgrenze sowie im Raum Sömmerda – Kölleda –<br />
Weißensee.<br />
Insbesondere nördlich der Städtekette Gotha – Erfurt – Weimar ist die Planungsregion durch intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Dies führt zu einem geringem Ausstattungsgrad der Agrarlandschaft<br />
mit naturbetonten terrestrischen Habitaten bei großflächiger Bewirtschaft und vermehrten<br />
diffusen Eintrag von Nährstoffen in die Oberflächengewässer.<br />
2.5 Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />
des Regionalplanes<br />
Die Beurteilung der Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Regionalplanes<br />
beruht unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften (ROG, ThürLPlG) und<br />
in Anbetracht der Aussagen des Landesentwicklungsplanes auf verallgemeinerten Annahmen.<br />
Dies resultiert aus dem Charakter und der Steuerungswirksamkeit des Regionalplanes als Rahmen<br />
setzende, zusammenfassende, übergeordnete räumliche Planung.<br />
Die weitere Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes würde sich bei Nichtdurchführung des<br />
Regionalplanes auf der Basis der Regelungen des seit 1999 verbindlichen <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes<br />
Mittelthüringen vollziehen. Die darin getroffenen Festlegungen konnten etwa nicht<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
das fortschreitende Umweltrecht und neue Erkenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels,<br />
gutachterliche Fachbeiträge, die dynamisch wachsende Bedeutung regenerativer Energien, die<br />
Folgen des demographischen Wandels und Auswirkungen auf die Infrastruktur berücksichtigen.<br />
Die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung müsste sich bei der Nichtdurchführung des Regionalplanes<br />
an den Maßgaben des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Mittelthüringen 1999 orientieren.<br />
Dieser ist in seinen Festlegungen noch stark vom Nachholbedarf im Ausbau und der Modernisierung<br />
der Siedlungs- und Infrastruktur des ersten Jahrzehntes nach der Wiedervereinigung geprägt.<br />
Zwar wird der Schwerpunkt der Entwicklung klar auf das Zentrale-Orte-Konzept im Sinne einer effizienten<br />
und umweltverträglichen Raumnutzung orientiert, aber konkrete Vorgaben zur Begrenzung<br />
des Siedlungs- und Verkehrsflächenwachstums existieren z.B. nicht.<br />
Es wird auch mit dem Regionalplan einen weiteren Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche sowie<br />
an technischer Infrastruktur geben können. Damit verbunden ist zumindest quantitativ ein Verlust<br />
an Freiraum durch Versiegelung bzw. Flächeninanspruchnahme und insofern eine Beeinträchtigung<br />
des derzeitigen Umweltzustandes. Ein gleichwertiger Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche<br />
wäre je nach kommunaler Entwicklungsabsicht aber auch bei Fortgeltung des <strong>Regionale</strong>n<br />
Raumordnungsplanes möglich, mit dem Unterschied, dass dessen Steuerungsinstrumente vor dem<br />
Hintergrund anderer gesamtgesellschaftlicher Rahmenbedingungen andere Entwicklungsoptionen<br />
verfolgten und in Verbindung mit offener gestalteten freiraumstrukturellen Festlegungen (s.o.) eine<br />
negative Entwicklung hinsichtlich der möglichen Qualität und des Umfanges des beanspruchten<br />
Freiraumes ermöglichen würden. Als Folge könnte unter anderem mehr Verkehr in der Fläche, einschließlich<br />
der in <strong>Umweltbericht</strong>, 2.1.1 bereits dargestellten, damit einhergehenden Umweltbelastungen<br />
entstehen.<br />
Bei Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen und Regional bedeutsamen Gewerbeund<br />
Industrieansiedlungen handelt es sich um erstmalige Ausweisungen. Im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan<br />
1999 bestehen nur nachrichtliche Übernahmen größerer Gebiete der kommunalen Bauleitplanung.<br />
Der <strong>Regionale</strong> Raumordnungsplan Mittelthüringen 1999 setzt räumliche Rahmenbedingungen, die<br />
insbesondere bei der Sicherung von Freiraumfunktionen überwiegend auf das Instrument der Vorbehaltsgebiete<br />
zurückgreifen bzw. bestimmte Freiraumfunktionen nur nachrichtlich darstellen (z.B.<br />
Hochwasserschutz). Daraus folgt, dass für die nachhaltige <strong>Regionale</strong>ntwicklung bedeutsame überörtliche<br />
Umweltbelange im Rahmen der Abwägung überwunden werden könnten. Die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass sich der Umweltzustand bezogen auf diesen Aspekt eher negativ verändert, ist demzufolge<br />
bei der Nichtdurchführung des Regionalplanes höher als bei seiner Durchführung, da die<br />
Steuerungswirkung in Bezug auf die Sicherung herausragende Freiraumfunktionen umfassender<br />
erfolgt, als dies beim <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan der Fall war.<br />
Durch eine die aktuellen Höhen von Windenergieanlagen berücksichtigende Ausweisungsmethodik<br />
und einen Mindestabstand von 5 km zwischen festgesetzten Vorranggebieten Windenergie können<br />
gegenüber dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Mittelthüringen 1999 tendenziell geringere Umweltauswirkungen<br />
konstatiert werden. Insgesamt zehn Flächen zur Nutzung von Windenergie des<br />
<strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes werden nicht mehr ausgewiesen (siehe Tab.10). Die dort zum<br />
Teil realisierten Anlagen bleiben aber im Zuge des Bestandsschutzes erhalten. Weitere fünf Standorte<br />
des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes konnten durch kleinräumige Beachtung von Schutzabständen<br />
auch hinsichtlich der Wirkung auf den Menschen (Siedlung, Wohnumfeld, Erholungseignung<br />
der Landschaft) eine Verbesserung erfahren. Dem gegenüber stehen, bei Einhaltung der angewandten<br />
Ausschluss- und Restriktionskriterien, Beibehaltungen und Erweiterungen von bestehenden<br />
Vorranggebieten Windenergie sowie die Aufnahme eines bestehenden Standortes, der bislang<br />
nicht Inhalt des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes 1999 war.<br />
Im Regionalplan Mittelthüringen werden gegenüber dem bisherigen <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan<br />
nach Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Nutzungen ca. 9<strong>00</strong> ha weniger Vorrang- und<br />
Vorbehaltsgebiete Waldmehrung ausgewiesen.<br />
Der Regionalplan beinhaltet ca. 18 % mehr Fläche für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe,<br />
bei einem höheren Anteil von Vorbehaltsgebieten. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf<br />
Veränderungen durch abgeschlossene Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren, Rohstoffgewinnungs-<br />
und Rohstoffsicherungsinteressen zur Gewährleistung von Planungssicherheit und<br />
dem nun langfristigen Sicherungsauftrag aus dem Landesentwicklungsplan.<br />
25<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
26<br />
Tab.10<br />
Vorrang- / Vorbehaltsgebiete<br />
zur<br />
Nutzung von<br />
Windenergie<br />
(<strong>Regionale</strong>r<br />
Raumordnungsplan<br />
1999)<br />
Vorranggebiet Nr.6<br />
– Kleinbrembach,<br />
südwestlich<br />
(bebaut)<br />
Vorranggebiet Nr.7<br />
– Hottelstedt, südwestlich<br />
(bebaut)<br />
Vorranggebiet Nr.8<br />
– Wormstedt, westlich<br />
(bebaut)<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Nr. 1 – Goldbach,<br />
südwestlich<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Nr.2 – Metebach,<br />
östlich<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Nr.3 – Trügleben,<br />
nördlich (bebaut)<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Nr.5 – Ottenhausen,<br />
südwestlich (bebaut)<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Nr.6 – Hottelstedt,<br />
nordwestlich<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Nr.7 – Frienstedt,<br />
südlich<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Nr.12 – Stadtilm,<br />
nördlich<br />
Vorbehaltsgebiet<br />
Nr.13 – Großhettstedt,<br />
nordwestlich<br />
Überblick zu den nicht mehr ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
zur Nutzung von Windenergie aus dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999<br />
Negative<br />
Landesplanerische<br />
Beurteilung<br />
Gründe, aus denen die Gebiete nicht erneut ausgewiesen wurden …<br />
… Natur- und Landschaftsbildschutz<br />
allg.<br />
• •<br />
• •<br />
v.a.<br />
Landschaftsbild<br />
•<br />
v.a.<br />
Vogelschutz<br />
… geringer<br />
Abstand<br />
zur<br />
Siedlung<br />
… kein 5-km-<br />
Mindest<br />
abstand zu<br />
besser geeignetem<br />
Gebiet<br />
•<br />
(teilweise)<br />
… sonstige<br />
Gründe<br />
Belange des<br />
Denkmalschutzes<br />
• ethische Gründe<br />
• •<br />
• •<br />
• • •<br />
Zuschnitt des<br />
Gesamtstandortes<br />
• • ethische Gründe<br />
• •<br />
• •<br />
zu erwartende<br />
Nutzungskonflikte<br />
mit Luftverkehr<br />
stehen einer<br />
Ausweisung entgegen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
27<br />
3. Erhebliche Umweltauswirkungen – Ermittlung und Bewertung<br />
Kapitel 3 beschreibt schutzgutbezogen die relevanten Auswirkungen des Regionalplanes auf die<br />
Umwelt. Grundlage dafür ist die in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.2 beschriebene Methodik in Verbindung<br />
mit dem in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2 festgelegten Prüfansatz für die festlegungsbezogenen Einzelprüfung.<br />
Dargestellt werden Umweltauswirkungen auf die entsprechenden Schutzgüter, die nach der<br />
Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen aller vertieft geprüften regionalplanerischen<br />
Festlegungen als erheblich bewertet wurden bzw. die im Zusammenspiel mit bereits geplanten<br />
Maßnahmen oder anderen Inhalten des Regionalplanes zu erheblichen Wechselwirkungen führen.<br />
3.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen<br />
3.1.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Mensch<br />
Der Mensch soll vor schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere vor Geräuschen, Erschütterungen,<br />
Luftverunreinigungen und nicht ionisierender Strahlung geschützt werden, und dem Entstehen<br />
schädlicher Umwelteinwirkungen soll vorgebeugt werden. Immissionsbelastungen sollen reduziert<br />
und eine dauerhaft gute Luftqualität gesichert werden. Bei Planungen und Maßnahmen sollen<br />
die Anforderungen an Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten der Bevölkerung berücksichtigt<br />
werden. Darüber hinaus haben für das Schutzgut Mensch insbesondere die Wechselbeziehungen<br />
zu den Schutzgütern Klima / Luft und Landschaft eine besondere Bedeutung <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
1.3.<br />
Um das Schutzgut Mensch auf regionalplanerischer Ebene sachgerecht behandeln zu können,<br />
wird die Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch Schadstoff-, Lärm-, Licht- und Staubimmissionen,<br />
visuelle Beeinträchtigung und Schadstoffeintrag anhand der Größe einzelner Gebiete<br />
und durch Siedlungsgebiete mit Wohnfunktion und Gebiete mit besonderer Erholungseignung vorgenommen<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 4.<br />
Für die in Tab.11 aufgelisteten vier Festlegungen zur Trassenfreihaltung Straße erbringen auf regionalplanerischer<br />
Ebene Hinweise zu erheblichen Auswirkungen auf den Menschen durch Immissionen<br />
(Lärm, Schadstoffe, Staub etc.). Dabei erfolgt die Trassierung innerhalb bebauter Ortslagen.<br />
Dies trifft insbesondere für die Ortslage Gräfenroda (Brücke über nördlichen Ortsteil), Ortslage Bad<br />
Sulza und den Ortsteil Jesuborn sowie für die Ortslage Gotha zu. Die möglichen Belastungen für<br />
den Menschen sind dabei ins Verhältnis der entlastenden Wirkungen im Ortsinnenbereich zu setzen.<br />
Auf nachfolgenden Planungsebenen sind im Einzelfall detaillierte Festlegungen für alle Planungen<br />
im Rahmen der Einhaltung von Grenzwerten der entsprechenden Verordnungen zum Immissionsschutz<br />
zu beachten. Diese stellen generell sicher, dass die in der Verordnung genannten<br />
Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Für die anderen Festlegungen wird angenommen,<br />
dass bereits die regionalplanerisch vorgegebenen Trassen bzw. Trassenkorridore hinreichenden<br />
Konkretisierungsspielraum belassen, um beispielsweise Grenzwerte des Immissionsschutzes einzuhalten<br />
oder aber das Minimierungsmaßnahmen existieren.<br />
Tab.11 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Mensch<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Siedlungen<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Bad Sulza (L 1060) [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße B 88 Pennewitz – Ilmenau (A 71-Ost) [Z]<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Gotha (B 247 / B 7) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg [G]<br />
Gebiete mit besonderer Erholungseignung<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg [G]<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
28<br />
In der pauschal geprüften Wirkzone des Vorbehaltsgebietes Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg<br />
liegen Teile der Wohnbebauung, die durch Lärm, Erschütterungen und Staubbelastung betroffen<br />
sein können. Im Rahmen der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren muss dies<br />
berücksichtigt werden.<br />
Gebiete mit besonderer Erholungseignung werden durch zwei Festlegungen des Regionalplanes<br />
betroffen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um kleinräumige Gebiete, die sich bislang durch<br />
Ruhe und geringe visuelle Vorbelastungen auszeichnen.<br />
In <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2 wird zudem auf Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation<br />
erheblicher negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen.<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem<br />
Entstehen von schädlichen Umwelteinwirkungen ist vorzubeugen. Kulturdenkmale sollen als Quellen<br />
und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung geschützt und erhalten<br />
werden <strong>Umweltbericht</strong>, 1.3.<br />
Als Datengrundlage zur Ermittlung erheblicher Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
stehen ein Gutachten zum Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen im Kontext zu Windenergieanlagen<br />
sowie die Siedlungsbereiche in Mittelthüringen zur Verfügung. Zusätzliche Daten stehen<br />
nach derzeitiger Lage nicht zur Verfügung.<br />
Das Vorranggebiet W-1 – Wangenheim bis Ballstädt nimmt einen bedeutenden Anteil der Aussicht<br />
von Schloss Friedensstein in Gotha über die historische Altstadt ein (nördliche Richtung). Das Vorranggebiet<br />
liegt zwar nicht innerhalb des empfohlenen Umgebungsschutzbereiches des Denkmales<br />
von 7,5 km (50-fache Anlagenhöhe), die Beeinträchtigung durch die bestehenden Windenergieanlagen<br />
muss nach Inaugenscheinnahme aber trotzdem als erheblich gewertet werden. Der Umgebungsschutz<br />
der Kirche in Wechmar ist durch das Vorranggebiet Windenergie W-2 – Schwabhausen<br />
erheblich gestört. Dies ergibt sich auf der Sichtachse zwischen Wandersleben und Wechmar<br />
entlang der L 2147. Der Umgebungsschutz der Kirche in Mechterstädt ist durch das Vorranggebiet<br />
Windenergie W-12 – Teutleben erheblich gestört. Dies ergibt sich insbesondere auf der<br />
Sichtachse von der A 4 über Mechterstädt hinweg zum neu ausgewiesenen Standort. Beide Vorranggebiete<br />
liegen innerhalb eines empfohlenen Umgebungsschutzbereiches von 4,5 km (30-fache<br />
Anlagenhöhe).<br />
Bei Umsetzung der festgelegten Ortskernumfahrungen ist eine umweltrelevante Inanspruchnahme<br />
von Sachgütern nicht auszuschließen. Weitere erhebliche Auswirkungen der regionalplanerischen<br />
Festlegungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter können derzeit nicht festgestellt werden.<br />
Tab.12 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Kulturdenkmale/-ensemble<br />
Vorranggebiet Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-2 – Schwabhausen [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-12 – Teutleben [Z]<br />
3.1.2 Natur und Landschaft<br />
Boden<br />
Boden ist vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
auf das Schutzgut sind vorzubeugen. Darüber hinaus ist der Boden in seiner Funktion und Nutzbarkeit<br />
durch sparsame, schonende und nachhaltige Bewirtschaftung zu schützen und versiegelte<br />
Flächen sind zu renaturieren <strong>Umweltbericht</strong>, 1.3.<br />
Um das Schutzgut Boden auf regionalplanerischer Ebene sachgerecht behandeln zu können, wird<br />
die Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Schadstoffeintrag<br />
anhand der Größe einzelner Gebiete und durch die Betroffenheit schutzwürdiger Böden<br />
(selten, naturnah) und (nährstoffreicher) Böden mit hoher Nutzungseignung vorgenommen <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
Anhang 4.<br />
Allein aufgrund ihrer Größe sind 22 Vorranggebiete / Ziele und 9 Vorbehaltsgebiete in der Einzelbewertung<br />
als erheblich einzustufen, da sie bislang nicht in erheblichem Ausmaß vorbelastete Flächen<br />
betreffen (Tab.13). Insgesamt kommt es dadurch zu einer Flächeninanspruchnahme von ca.<br />
5.425 ha. Gemessen an der Regionsfläche, die weder Siedlungs- und Verkehrsfläche noch Abbau-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
land ist (2<strong>00</strong>4 ca. 334.<strong>00</strong>0 ha; ca. 89 %), sind die Auswirkungen des Gesamtplanes diesbezüglich<br />
unterhalb der Erheblichkeitsschwelle anzusetzen.<br />
Die Festlegungen des Regionalplanes Mittelthüringen treffen auf ca. 1.695 ha Böden mit hoher<br />
Nutzungseignungsklasse. Dies entspricht ca. 1,2 % derartiger in Mittelthüringen vorkommenden<br />
Böden und ist in der Gesamteinschätzung auf Ebene des Regionalplanes als nicht erheblich zu bewerten.<br />
Diesbezügliche Umweltauswirkungen treffen zwar überwiegend den Naturraum Innerthüringer<br />
Ackerhügelland, aufgrund seiner Größe und der Verbreitung von nährstoffreichen Böden ist<br />
auch auf dieser Betrachtungsebene nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen.<br />
Eine Konzentration von Umweltauswirkungen trifft allerdings für den Erfurter Norden durch zahlreiche<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe und ein Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie-<br />
und Gewerbeansiedlungen zu. Mögliche Alternativen zum gewählten Standortkonzept zur<br />
Rohstoffsicherung liegen – bei Wahrung des Auftrages einer langfristigen Sicherung der Rohstoffe<br />
– in den folgenden Szenarien, ohne dass eine Minderung der gesamten Umweltauswirkungen zu<br />
erwarten ist:<br />
▪<br />
Es erfolgt die Verlagerung der Vorrang- und Vorbehaltsausweisungen auf andere Kieslagerstätten<br />
(z.B. Gera-Unstrut-Niederung, Geraaue nördlich Arnstadt, nördlich und südlich Gotha, Ohra-<br />
Apfelstädt-Flusssystem). Diese werden allerdings bereits entweder bergbaulich genutzt, weisen<br />
andere erhebliche Vorbelastungen auf (Infrastruktur) oder würden erhebliche Umweltauswirkungen<br />
auf die Schutzgüter Wasser, Flora / Fauna bzw. Mensch haben.<br />
Oder:<br />
▪ Es erfolgt eine erhebliche Substitution von Kies durch Kalkgestein. Bei tendenziell weniger Flächeninanspruchnahme<br />
durch höhere Mächtigkeiten des Kalkgesteines würden aber empfindliche<br />
Naturräume, wie die Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte, Walterhäuser Vorberge, Hohe Schrecke –<br />
Schmücke – Finne u.a. bei den Schutzgütern Flora / Fauna, Landschaft und Mensch in erheblichem<br />
Maß betroffen sein. Eine vollumfängliche Substitution wäre allerdings aufgrund der unterschiedlichen<br />
Materialeigenschaften nicht möglich.<br />
Schutzwürdige Böden werden durch das Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen RIG-1<br />
– Ohrdruf / Gräfenhain in Anspruch genommen. Hier betrifft es Schwarzgley-Böden auf ca. 35 ha<br />
(Lehm, tonig; h1g; Anteil am Standort: ca. 30 %). Gemessen an der Gesamtfläche dieser Nassstandorte<br />
in der Region wird dadurch ein Anteil von unter 2 % betroffen sein. Daher sind diese Umweltauswirkungen<br />
unterhalb der Erheblichkeitsschwelle anzusetzen. In Betracht zu ziehende Alternativen<br />
existieren mit ähnlich guten Standorteigenschaften für dieses Vorranggebiet nicht <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
1.2.3.<br />
Die benannten Vorbehaltsgebiete unterliegen in nachfolgenden Verfahren der Abwägung, so dass<br />
die abgeschätzten Umweltauswirkungen nicht in dieser Weise eintreten müssen. Auf nachfolgenden<br />
Planungsebenen sind im Einzelfall detaillierte Festlegungen im Rahmen der Eingriffsregelung<br />
nach §§ 6 und 7 ThürNatG möglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt ohne eine<br />
Vorwegnahme von Ergebnissen einer solchen Betrachtung. In <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2 und 5 wird<br />
zudem auf Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher negativer<br />
Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen.<br />
Ein Verzicht auf Festlegungen des Regionalplanes Mittelthüringen insbesondere zu Vorranggebieten<br />
Rohstoffe und der Trassenlinie im Sinne einer Nichtdurchführung des Regionalplanes, würde<br />
die tatsächliche Umweltsituation nicht wesentlich ändern, da diese Ausweisungen auf Berechtigungen<br />
des Bergrechtes bzw. des Bundesverkehrswegeplanes beruhen bzw. zum Teil bestehende<br />
Abbaugebiete wiedergeben.<br />
Tab.13<br />
Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Boden<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Größe von Festlegungen<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 – Erfurter Kreuz [Z]<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-2 – Andislebener Kreuz [Z]<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-3 – Sömmerda / Kölleda [Z]<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-4 – Sömmerda / Rohrborn [Z]<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-5 – Hörsel (Waltershausen / Hörselgau) [Z]<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain [Z]<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-2 – Gotha Nordost [Z]<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-3 – Hörselgau Marktal [Z]<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-4 – Erfurt Bernauer Straße [Z]<br />
29<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
30<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Vorranggebiet Rohstoffe H-2 – Gräfenhain [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-1 – Gotha, nördlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-8 – Wechmar, südöstlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-12 – Rudisleben [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-16 – Stotternheim, südlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-18 – Stotternheim, östlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-19 – Stotternheim, nördlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-20 – Alperstedt, südwestlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-22 – Elxleben, östlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe T-1 – Gotha-Ost [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe T-3 – Gispersleben Süd [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe T-4 – Gispersleben Nord [Z]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-2 – Luisenthal, Kienberg [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-1 – Gotha, nördlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-5 – Wölfis, südwestlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-27 – Gangloffsömmern, nordwestlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-18 – Mittelhausen, östlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-19 – Mittelhausen, nördlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-21 – Elxleben, nordöstlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-28 – Vehra / Haßleben, südlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-23 – Scherndorf [G]<br />
Böden mit hoher Nutzungseignungsklasse<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 – Erfurter Kreuz [Z]<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-2 – Andislebener Kreuz [Z]<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-4 – Sömmerda / Rohrborn [Z]<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-2 – Gotha Nordost [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-1 – Gotha, nördlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-8 – Wechmar, südöstlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-12 – Rudisleben [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-14 – Erfurt, Schwerborner Straße Süd[Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-15 – Erfurt, Schwerborner Straße Nord[Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-16 – Stotternheim, südlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-17 – Stotternheim, südöstlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-18 – Stotternheim, östlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-19 – Stotternheim, nördlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-20 – Alperstedt, südwestlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-21 – Riethnordhausen, nördlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-22 – Elxleben, östlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-23 – Vehra / Haßleben [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-24 – Leubingen, südwestlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe K-1 – Travertin, Burgtonna [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe T-1 – Gotha-Ost [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe T-3 – Gispersleben Süd [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe T-4 – Gispersleben Nord [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe T-5 – Reisdorf [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe T-6 – Rohrborn [Z]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-1 – Gotha, nördlich [G]<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
31<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-11 – Rudisleben, nordöstlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-17 – Stotternheim, östlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-18 – Mittelhausen, östlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-19 – Mittelhausen, nördlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-20 – Elxleben, östlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-21 – Elxleben, nordöstlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-28 – Vehra / Haßleben, südlich [G]<br />
Schutzwürdige Böden<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain [Z]<br />
Wasser<br />
Naturnahe Oberflächengewässer und Grundwasser sind in Struktur und Wasserqualität zu schützen<br />
und negative Beeinträchtigungen zu vermeiden. Zudem sind Überschwemmungsbereiche und<br />
überschwemmungsgefährdete Bereiche in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 1.3.<br />
Um das Schutzgut Wasser auf regionalplanerischer Ebene sachgerecht behandeln zu können, wird<br />
die Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und damit verbundener<br />
Veränderungen des Wasserhaushaltes anhand der Größe einzelner Gebiete und durch die<br />
Betroffenheit von Überschwemmungsbereichen (HQ 1<strong>00</strong> ), überschwemmungsgefährdeten Bereichen<br />
(HQ 2<strong>00</strong> ) und Wasserschutzgebieten vorgenommen.<br />
Allein aufgrund ihrer Größe geben neun Vorranggebiete Hinweise auf erhebliche Umweltauswirkungen,<br />
da sie unter anderem die Grundwasserneubildung großflächig verändern und den Oberflächenabfluss<br />
beschleunigen können (Tab.14). Allerdings können für die gesamten betroffenen<br />
Oberflächen- und Grundwasserkörper dadurch keine erheblichen Belastungen prognostiziert werden.<br />
Wie in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2 und 1.2.3 dargestellt, existieren keine regionalplanerischen<br />
Alternativen, um diese Umweltauswirkungen zu vermindern.<br />
Die Trassenlinie der Ortsumfahrung Straußfurt und die Trassenkorridore der Ortsumfahrungen<br />
Sömmerda und Gotha sowie die Verbindung zwischen Leubingen und Griefstedt liegen im Überschwemmungsbereich<br />
der Unstrut bzw. der Nesse. Neben der rein flächenmäßigen Betroffenheit<br />
sind insbesondere die möglichen Wirkungen auf das Abflussverhalten z.B. durch Staueffekte in die<br />
Vorhabenskonkretisierung einzubeziehen.<br />
Weitere fünf Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe und ein Vorranggebiet Regional bedeutsame<br />
Industrie- und Gewerbeansiedlungen liegen in überschwemmungsgefährdeten Bereichen – die<br />
in der Regel alle 2<strong>00</strong> Jahre überschwemmt werden – der Flussabschnitte der Gera nördlich Erfurt<br />
und der Unstrut im Bereich Sömmerda mit einem signifikanten Flächenanteil. Die Auswirkungen<br />
auf das Schutzgut Wasser können in der Verringerung der Retentionswirkung der betroffenen Gebiete,<br />
der Abfluss verzögernden Wirkung von Betriebseinrichtungen und Lagerplätzen sowie dem<br />
Einbringen von schädlichen Betriebsstoffen etc. im Überschwemmungsfall liegen. Diese möglichen<br />
Auswirkungen können jedoch erst auf nachfolgenden Planungsebenen untersucht werden.<br />
Durch die Neutrassierung der B 88 zwischen Pennewitz und der A 71 / Autobahnanschlussstelle<br />
Ilmenau-Ost werden Wasserschutzgebiete der Schutzzone II nach derzeitiger Datenlage auf ca.<br />
1,8 km geschnitten bzw. tangiert (Jesuborn, Pennewitz). Weitere Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
Rohstoffe sowie ein Trassenkorridor liegen in der Schutzzone III (zusammen 270 ha). In diesen<br />
Fällen besteht durch die Flächeninanspruchnahme die Möglichkeit, dass schützende Deckschichten<br />
abgetragen werden können. Zum Teil handelt es sich um Gebiete, in denen derzeit bereits abgebaut<br />
wird.<br />
Tab.14<br />
Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Wasser<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Größe von Festlegungen<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 – Erfurter Kreuz [Z]<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-2 – Andislebener Kreuz [Z]<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-3 – Sömmerda / Kölleda [Z]<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-4 – Sömmerda / Rohrborn [Z]<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
32<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-5 – Hörsel (Waltershausen / Hörselgau) [Z]<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain [Z]<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-2 – Gotha Nordost [Z]<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-3 – Hörselgau Marktal [Z]<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-4 – Erfurt Bernauer Straße [Z]<br />
Überschwemmungsbereiche (HQ 1<strong>00</strong> )<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Straußfurt [Z]<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Sömmerda [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße Verbindung Leubingen – Griefstedt [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Gotha (B 247 / B 7), Teilstück Westhausen / Warza [G]<br />
Überschwemmungsgefährdete Bereiche (HQ 2<strong>00</strong> )<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-4 – Erfurt Bernauer Straße [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-22 – Elxleben, östlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-24 – Leubingen, südwestlich [Z]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-19 – Mittelhausen, nördlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-21 – Elxleben, nordöstlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-23 – Scherndorf [G]<br />
Wasserschutzgebiete (Schutzzonen II)<br />
Trassenfreihaltung Straße B 88 Pennewitz – Ilmenau-Ost (Anschlussstelle A 71) [Z]<br />
Wasserschutzgebiete (Schutzzonen III)<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe KIS-11 – Bittstädt, südwestlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe K-2 – Plaue, nordwestlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe K-4 – Hohenfelden (Katzenberg) [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe S-1 – Neuroda, südlich [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe S-3 – Tannroda [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe S-4 – Schwarza [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe H-2 – Gräfenhain [Z]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe WD-2 – Quarzporphyr Frankenhain [Z]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-3 – Plaue, nordwestlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Frankenhain, nördlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe s-1 – Neuroda [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe s-3 – Tannroda [G]<br />
Die beschriebenen Umweltauswirkungen sind auf nachfolgenden Planungsebenen durch Maßnahmen<br />
der Verringerung und Kompensation, z.B. Regenrückhaltebecken, Vermeidung von Abfluss<br />
behindernden Bauwerken und Verkehrsregelungen veränderbar. Diese liegen aber außerhalb der<br />
Regelungsbefugnis des Regionalplanes und können daher nicht berücksichtigt werden. In <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
3.2 und 5 wird auf Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation<br />
erheblicher negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen.<br />
Biologische Vielfalt / Fauna / Flora<br />
Die Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Regenerationsfähigkeit<br />
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die dauerhafte Sicherung der biologischen<br />
Vielfalt sowie der Erhalt einer großräumig, übergreifenden Freiraumstruktur bzw. des Biotopverbundes<br />
und der Erhalt der Waldflächen und deren Funktionalität sind übergeordnete Umweltziele<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 1.3.<br />
Zur sachgerechten Bewertung möglicher Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes (insbesondere<br />
Flächeninanspruchnahme, Lebensraumentzug) werden für das Schutzgut Biologische<br />
Vielfalt / Fauna / Flora folgende besondere Umweltmerkmale herangezogen:<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
▪ Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet,<br />
Biosphärenreservat, Naturpark) und deren Planungen,<br />
▪ sonstige Gebiete mit besonderer artenschutzrelevanter Bedeutung (z.B. Wiesenbrüter-Kulisse,<br />
Naturschutzgroßprojekte des Bundes) und<br />
▪ Waldgebiete mit herausragenden Umweltfunktionen.<br />
Umweltauswirkungen des Regionalplanes auf Gebiete der Natura-2<strong>00</strong>0-Kulisse (FFH / SPA) werden<br />
aufgrund der unterschiedlichen Rechtswirkung in <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3 behandelt.<br />
Durch die Erweiterung der Vorranggebiete Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt, W-6 –<br />
Eckolstädt und W-7 – Roldisleben / Olbersleben ergeben sich ebenfalls signifikante Umweltauswirkungen<br />
durch Lebensraumentzug und Verluste bzw. Vertreibung von Avifauna, die aufgrund des<br />
Zuschnittes des Gebietes und der Größe der Erweiterung für den Einzelstandort erheblich erscheinen.<br />
Das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 liegt im Naturschutzgebiet Seeberg (Anteil betroffener Fläche<br />
ca. 8 %). Die Waldbiotopkartierung zeigt im betroffenen Gebiet vor allem kulturbestimmte Kiefernmisch-,<br />
Roteichen- und Lärchenwälder, kulturbestimmte Fichtenwälder (Anteil der Fichte mehr als<br />
90 %), Birken-Pionierwald sowie aufgelassenes Grasland. In den betroffenen Gebieten sind besonders<br />
geschützte Weichtier- und Amphibienarten (eventuell Schmale Windelschnecke, Kammmolch)<br />
nach bisherigem Kenntnisstand mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhanden. Deren Lebensraum und<br />
Population im Gesamtgebiet darf durch einen Abbau im Vorbehaltsgebiet nicht gefährdet werden.<br />
Die Art und Weise des Abbaues kann für die Folgenutzung Lebensraum für diese Arten schaffen.<br />
Darüber ist nur in nachfolgenden Verfahren zu entscheiden, da dies nicht der Regelungskompetenz<br />
und dem Konkretisierungsgrad des Regionalplanes entspricht.<br />
Nach § 36a Abs. 1 Nr. 2 ThürNatG ist eine Befreiung von Verboten und Geboten des Naturschutzgebietes<br />
möglich, wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohles die Befreiung erfordern. Diese<br />
liegen nach bisherigem Kenntnisstand in der Argumentation der Standortgebundenheit des Werkund<br />
Dekorationssteines (nach eingehender Prüfung der Abbauwürdigkeit) in Verbindung mit der<br />
herausragenden Bedeutung des Sandsteines für die Bau- und Denkmalpflege (materialgerechte<br />
Restaurierung historischer Bauwerke, Fortsetzung der kulturellen Tradition einer landschaftstypischen<br />
Architektur) vor.<br />
Insgesamt sieben Vorbehaltsgebiete Rohstoffe liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
und Naturparkes Thüringer Wald ohne räumliche Konzentration und betreffen einen Flächenanteil<br />
von weniger 0,1 %. Sie sind damit auf Ebene des Regionalplanes als unerheblich bezüglich ihrer<br />
Umweltauswirkungen zu werten. Für einen möglichen späteren Abbau sind in diesen Fällen allerdings<br />
Befreiungen nach § 36a ThürNatG notwendig (Tab.15). Bereits in Abbau befindliche Vorranggebiete<br />
und deren Erweiterungsstandorte in Form von Vorbehaltsgebieten wurden auch aufgrund<br />
ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet / Naturpark, des bereits stattfindenden Rohstoffabbaues<br />
und der zum Teil vorliegenden Befreiungen als nicht erheblich bzgl. ihrer Umweltauswirkungen<br />
auf die Biologische Vielfalt / Fauna / Flora bewertet.<br />
Durch die Lage des Rückhaltebeckens Bad Berka (Hungerbach) innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
Ilmtal von Oettern bis Kranichfeld besteht je nach Vorhabensgestaltung ein arten- und<br />
biotopschutzrechtliches Konfliktpotenzial.<br />
Wald mit herausragenden Umweltfunktionen wird durch die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes<br />
wd-1 – Sandstein Seeberg betroffen. Die besondere Umweltfunktion des Waldes besteht im konkreten<br />
Fall im Lebensraum für besonders geschützte Weichtier- und Amphibienarten <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
3.1.3, der durch Flächeninanspruchnahme reduziert werden kann.<br />
Der Trassenkorridor für die Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) schneidet<br />
auf einer Länge von ca. 3 km ein Wiesenbrütergebiet. Diese Festlegung ist Bestandteil des weiteren<br />
Bedarfes im Bundesverkehrswegeplan und verfügt über ein abgeschlossenes Raumordnungsverfahren.<br />
Dabei wurden vielfältige Varianten untersucht und Minderungsmaßnahmen als Maßgaben<br />
formuliert. Dazu gehört unter anderem die möglichst enge Linienführung entlang der Ortslage<br />
Crawinkel unter Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch und die weitgehende Trassenführung<br />
auf der bestehenden B 88. Der Trassenkorridor für die Spange zwischen L 1025 und B 88 (Friedrichroda)<br />
schneidet auf ca. 7<strong>00</strong> m ein Wiesenbrütergebiet. Dabei ist die Trassenführung bereits<br />
weitgehend im abgeschlossenen Raumordnungsverfahren optimiert worden. Flächeninanspruchnahme<br />
und Immissionen können in beiden Fällen zum Verlust von Lebensraum für Wiesenbrüter<br />
führen.<br />
Die Trassenfreihaltung für die Ortsumfahrung Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) liegt teilweise in der<br />
Planungsregion Mittelthüringen und schneidet einen geplanten Wildtierkorridor für die Leitart Wildkatze.<br />
In nachfolgenden Verfahren können die damit verbundenen Trennwirkungen durch Einrichten<br />
entsprechender Wildzäune in Kombination mit einer Grünbrücke berücksichtigt bzw. bei der<br />
Umsetzung der Maßnahme reduziert werden.<br />
33<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
34<br />
Die in Tab.15 aufgeführten Vorbehaltsgebiete und Grundsätze sind in den nachfolgenden Planungsverfahren<br />
einer Abwägung zugänglich. Im Einzelfall sind auch detaillierte Festlegungen unter<br />
anderem im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 6 und 7 ThürNatG möglich. Die Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen erfolgt ohne eine Vorwegnahme von Ergebnissen einer solchen Betrachtung.<br />
Es wird zudem auf die Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher<br />
negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
3.2 und 5.<br />
Tab.15 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Biologische Vielfalt / Fauna / Flora<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Größe von Festlegungen<br />
Vorranggebiet Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-6 – Eckolstädt [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-7 – Roldisleben / Olbersleben [Z]<br />
(Teilweise) Lage im Naturschutzgebiet<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg [G]<br />
Lage im Landschaftsschutzgebiet / Naturpark<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Frankenhain, nördlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-1 – Tabarz (Leuchtenburg) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-2 – Luisenthal, Kienberg [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-3 – Neustadt (Ilmsenberg) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-4 – Möhrenbach [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-5 – Neustadt-Rotkopf, Erweiterung [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-3 – Sandstein Georgenthal, südwestlich [G]<br />
Lage im Landschaftsschutzgebiet<br />
Rückhaltebecken Bad Berka (Hungerbach) [G]<br />
Wald mit herausragenden Umweltfunktionen<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg [G]<br />
Wiesenbrütergebiete<br />
Trassenfreihaltung Straße Spange L 1025 / B 88 (Friedrichroda) [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G]<br />
Betroffenheit von Wildtierkorridoren<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) [G]<br />
Durch die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich Hinweise auf mögliche artenschutzrechtliche<br />
Konflikte im Sinne des § 44 BNatSchG. Dies betrifft das Vorranggebiet Großflächige<br />
Industrieansiedlungen IG-2, die Trassenfreihaltung der Verbindung Leubingen – Griefstedt<br />
und das Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-2 durch<br />
bedeutsame Vorkommen des international besonders geschützten Feldhamsters. Die regionalplanerische<br />
Festlegung als Ziel der Raumordnung belässt den nachfolgenden Planungsebenen einen<br />
hinreichenden Konkretisierungsspielraum. Zudem sind Minimierungsmöglichkeiten erst durch spätere<br />
konkrete Planungen leistbar.<br />
Für die Ortsumfahrung Gotha im Zuge der B 247 / B 7 wurden für das nördliche Teilstück um Westhausen<br />
/ Warza ebenfalls artenschutzrechtliche Konflikte mit Bezug auf den Feldhamster ermittelt<br />
und die Trassenführung bereits an den Rand des Kernverbreitungsgebietes verlegt. In nachfolgenden<br />
Verfahren soll die Trasse zusätzlich optimiert werden und Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen<br />
geplant werden (Leiteinrichtungen und Durchlässe).<br />
Für das Vorranggebiet Windenergie W-9 – Schwerborn / Kerspleben können die Empfehlungen der<br />
Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu Abstandsregelungen für Windenergieanlagen<br />
zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher<br />
oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten nicht eingehalten werden.<br />
Der empfohlene Abstand für den Rotmilan wird um ca. 6<strong>00</strong> m bei einem nördlich des bestehenden<br />
Standortes liegenden Horstes unterschritten.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
Klima / Luft<br />
Beeinträchtigungen des Klimas sollen vermieden werden und Gebiete mit hoher Bedeutung für Klima<br />
und Luftreinhaltung sollen erhalten werden <strong>Umweltbericht</strong>, 1.3. Folgende Umweltmerkmale<br />
stehen als Prüfkriterium für das Schutzgut Klima / Luft zur Verfügung: Gebiete mit hoher klimaökologischer<br />
Ausgleichsleistung (Gebiete mit einer Kaltluftvolumenstromdichte von mehr als<br />
20 m³/m·s) und Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit der Kaltluftabflüsse (Windgeschwindigkeit<br />
größer 1,1 m/s).<br />
Insgesamt liegen Anteile bzw. Gesamtflächen von zwei Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen<br />
und Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen mit ca. 220 ha in Gebieten<br />
mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung. Aufgrund ihrer Lage auch innerhalb regionaler<br />
Kaltluftleitbahnen und im Zusammenhang mit den von diesen Räumen abhängigen Siedlungen<br />
kann jedoch eingeschätzt werden, dass die Umweltauswirkungen aufgrund der Flächeninanspruchnahme<br />
und Barrierewirkung auf das Schutzgut Klima / Luft nicht erheblich sein werden.<br />
Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit der Kaltluftabflüsse werden durch regionalplanerische<br />
Festlegungen nicht in erheblichem Maße beeinflusst.<br />
In <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2 wird auf Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation<br />
erheblicher negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen.<br />
Tab.16 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Klima / Luft<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Gebiete mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-2 – Andislebener Kreuz [Z]<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain [Z]<br />
Landschaft<br />
Als relevante Umweltziele werden in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.3 die Erhaltung bedeutsamer Lebensräume<br />
/ Schutzgebiete, inkl. Sicherung des Biotopverbundes und die dauerhafte Sicherung der biologischen<br />
Vielfalt herausgearbeitet. Darüber hinaus ist die dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (historisch gewachsene<br />
Kulturlandschaft) von hoher Bedeutung. Zerschneidung und Verbrauch der Landschaft sind so<br />
gering wie möglich zu halten.<br />
Bei der Betrachtung der Landschaft als Schutzgut stehen die Aspekte Erholung und Landschaftsbild<br />
im Vordergrund. Aufgrund des Konkretisierungsgrades des Regionalplanes (Projektparameter,<br />
Maßstab) konnten die Aspekte des Landschaftshaushaltes nicht berücksichtigt werden bzw. wurden<br />
bereits in die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die anderen Schutzgüter bzw. der<br />
Wechselwirkungen mit aufgenommen. Als besondere Umweltmerkmale stehen folgende Prüfkriterien<br />
zur Verfügung:<br />
▪ Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenreservat, Naturpark sowie konkrete Planungen (im Sinne<br />
gewachsener Kulturlandschaft),<br />
▪ Gebiete mit hoher Qualität des Landschaftsbildes,<br />
▪ Unzerschnittene, störungsarme Räume (größer 50 qkm).<br />
Durch die Erweiterung der Standorte Wangenheim bis Ballstädt, Roldisleben / Olbersleben und<br />
Eckolstädt ergeben sich signifikante Umweltauswirkungen durch Zerschneidung und visuelle Beeinträchtigungen,<br />
die aufgrund des Zuschnittes der Gebiete und der Größe der Erweiterung erheblich<br />
gegenüber den derzeit bestehenden Anlagen erscheinen. Gleiches muss für den neu ausgewiesenen<br />
Standort Teutleben festgestellt werden. Hier ergeben sich die Umweltauswirkungen aufgrund<br />
bislang nicht vorhandener Vorbelastungen und durch die Größe des Gebietes. Bei den verbleibenden<br />
Standorten muss durch bestehende Windenergieanlagen bzw. weitere signifikante visuelle<br />
Störungen eine erhebliche Vorbelastung konstatiert werden. Im Rahmen des sog. Repowering<br />
ist in den heute bestehenden und durch den Regionalplan festgelegten Vorranggebieten die<br />
Errichtung höherer Anlagen möglich. Für eine zukünftige Gesamthöhe von 150 m wurden die Auswirkungen<br />
auf das Landschaftsbild ermittelt und bewertet und im Falle von erheblichen Auswirkungen<br />
Höhenbeschränkungen festgelegt Regionalplan 3.2.2 / <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2.<br />
Die Gesamtbelastung für das Landschaftsbild durch Vorranggebiete Windenergie auf teilräumlicher<br />
und regionaler Ebene liegt unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, da durch die Ausweisungsmethodik<br />
(umfangreiche Restriktionsflächen und in der Regel 5 km Minimalabstand der Standorte) sichergestellt<br />
werden kann, dass eine Optimierung der umweltrelevanten Auswirkungen erreicht wurde.<br />
Wird ein 5-km-Abstand – ausgehend von den festgelegten Vorranggebieten Windenergie – betrachtet,<br />
so entstehen in Zusammenhang mit bestehenden Windenergieanlagen, die nicht mehr als<br />
35<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
36<br />
Standorte ausgewiesen sind, erhebliche kumulative Wirkungen auf das Landschaftsbild. Dies ist für<br />
die Vorranggebiete W-6 – Eckolstädt, W-8 – Dielsdorf, W-10 – Wundersleben und W-11 – Gangloffsömmern<br />
festzustellen. Die nicht mehr ausgewiesenen Gebiete unterliegen dem Bestandsschutz<br />
und werden je nach Genehmigungszeitpunkt und -dauer noch einige Jahre existieren (Ottenhausen,<br />
Teilflächen von Kleinbrembach im Westen, Wormstedt).<br />
In der Umweltprüfung wurde auch die Summationswirkung durch die regionsübergreifend mit Nordthüringen<br />
ausgewiesenen Standorte Gangloffsömmern und Wangenheim bis Ballstädt berücksichtigt.<br />
Die Umweltauswirkungen auf die gewachsene Kulturlandschaft können insgesamt als unerheblich<br />
eingestuft werden. Einerseits liegen bei einer Vielzahl von Vorranggebieten bestehende Nutzungen<br />
vor, die als Vorbelastung eingestuft werden. Für Vorbehaltsgebiete Rohstoffe, die als Erweiterungsstandorte<br />
bestehender Standorte vorgesehen sind, müssen ebenfalls erhebliche Vorbelastungen<br />
bezüglich ihres Veränderungspotenziales gegenüber den Elementen der Kulturlandschaft in<br />
die Bewertung eingestellt werden. Ausnahmen bilden das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Frankenhain<br />
(nördlich), welches im Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald liegt. Des Weiteren liegen<br />
der Trassenkorridor für die Spange zwischen L 1025 und B 88 (Friedrichroda) sowie die Vorbehaltsgebiete<br />
Rohstoffe h-2 – Luisenthal (Kienberg), h-3 – Neustadt (Ilmsenberg) und h-4 – Möhrenbach<br />
(südlich) im Landschaftsschutzgebiet bzw. Naturpark Thüringer Wald. Zudem liegt das geplante<br />
Rückhaltebecken Bad Berka am Hungerbach im Landschaftsschutzgebiet Ilmtal von Oettern<br />
bis Kranichfeld. Welche Umweltauswirkungen damit konkret verbunden sein können, ist stark abhängig<br />
von der notwendigen Staufläche und der Art der Bauweise. Diese können erst in nachfolgenden<br />
Planungs- und Genehmigungsverfahren festgestellt werden.<br />
Mögliche erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden für die Trassenkorridore der<br />
Ortsumfahrungen Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain im Zuge der B 88 festgestellt. Hier wirkt insbesondere<br />
die Querung des Tales der Wilden Gera mit einem größeren Brückenbauwerk negativ<br />
auf das Landschaftsbild. Der Trassenkorridor für die Spange zwischen L 1025 und B 88 (Friedrichroda)<br />
schneidet den Höhenzug der Hardt zwischen Waltershausen und Wahlwinkel. Für den jeweiligen<br />
Naturraum und auf Regionsebene bleiben die Auswirkungen auf das Landschaftsbild jedoch<br />
unterhalb der Erheblichkeitsschwelle. Die genannten Trassen sind Ergebnis von Raumordnungsverfahren<br />
und Inhalt des Bundesverkehrswegeplanes, daher wird davon ausgegangen, dass Umweltauswirkungen<br />
bereits minimiert sind bzw. auch eine Nullvariante im Regionalplan die vorhersehbaren<br />
Umweltauswirkungen nicht verändern würde. Die benannten Vorbehaltsgebiete bzw.<br />
Grundsätze der Raumordnung sind in nachfolgenden Verfahren einer Abwägung zugänglich.<br />
Unzerschnittene, störungsarme Räume größer 50 qkm werden durch Festlegungen des Regionalplanes<br />
Mittelthüringen nicht nachteilig berührt.<br />
Tab.17 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Landschaft<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Größe von Festlegungen<br />
Vorranggebiet Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-6 – Eckolstädt [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-7 – Roldisleben / Olbersleben [Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie W-12 – Teutleben [Z]<br />
Lage im Landschaftsschutzgebiet<br />
Rückhaltebecken Bad Berka (Hungerbach) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Frankenhain, nördlich [G]<br />
Lage im Landschaftsschutzgebiet / Naturpark<br />
Trassenfreihaltung Straße Spange L 1025 / B 88 (Friedrichroda) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-2 – Luisenthal (Kienberg) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-3 – Neustadt (Ilmsenberg) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-4 – Möhrenbach [G]<br />
Gebiete mit hoher Qualität des Landschaftsbildes<br />
Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße Spange L 1025 / B 88 (Friedrichroda) [G]<br />
Im Einzelfall sind detaillierte Festlegungen z.B. im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 6 und 7<br />
ThürNatG möglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt ohne eine Vorwegnahme von<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
Ergebnissen einer solchen Betrachtung. In <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2 wird zudem auf Möglichkeiten<br />
der Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher negativer Umweltauswirkungen auf<br />
Ebene des Regionalplanes verwiesen.<br />
3.1.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und EU-Vogelschutzgebiete (SPA)<br />
Die Prüfung der möglichen Erheblichkeit von festlegungsbezogenen Auswirkungen auf die Natura-<br />
2<strong>00</strong>0-Gebiete in Mittelthüringen erfolgt auf der Grundlage des § 7 Abs. 7 Satz 4 ThürLPlG i.V.m.<br />
§ 7 Abs. 6 ROG, des aktuellen Sachstandes bzgl. anzunehmender genereller Auswirkungen der jeweiligen<br />
Festlegungen und einer ersten, abschätzenden Beurteilung der Oberen Naturschutzbehörde<br />
(Thüringer Landesverwaltungsamt) hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen von festgelegten<br />
Erhaltungszielen der Natura-2<strong>00</strong>0-Gebiete (FFH-Verträglichkeit) einschließlich des Hinweises<br />
auf weitere Prüferfordernisse.<br />
Im Ergebnis wurden weitere Prüfschritte, z.B. durch Vorortbegehungen oder vertiefende Materialrecherche<br />
im Rahmen der Planwirkungen und einer entsprechenden Verhältnismäßigkeit des diesbezüglichen<br />
Prüfaufwandes abgeleitet und durchgeführt.<br />
Durch die entsprechende Berücksichtigung der festgestellten möglichen Auswirkungen auf die Natura-2<strong>00</strong>0-Gebiete<br />
wird von der Unerheblichkeit des Regionalplanes ausgegangen und die Durchführung<br />
einer FFH-Verträglichkeitsprüfung im eigentlichen Sinne für nicht notwendig erachtet. Diese<br />
Feststellung bezieht sich ausdrücklich nur auf die auf dieser Maßstabsebene grob ermittelbaren<br />
Auswirkungen und entbindet nicht von weiteren Prüfungen auf nachfolgenden Ebenen.<br />
Geprüft wurden unter Berücksichtigung der Aussagen in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2 alle Festlegungen,<br />
bei denen aufgrund ihrer unmittelbaren räumlichen Nähe bzw. der vollständigen oder teilweisen Lage<br />
in Natura-2<strong>00</strong>0-Gebieten die Möglichkeit von erheblichen Auswirkungen prinzipiell als möglich<br />
anzunehmen ist. Dies trifft für den Regionalplan Mittelthüringen für folgende Festlegungen zu:<br />
▪ Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />
▪ Vorranggebieten Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
1.2.3,<br />
▪ Trassenfreihaltung Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />
▪ Vorranggebieten Windenergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />
▪ Standorten für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.8,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9 und<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />
Für Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsflächen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1, zu Brachflächen<br />
und Konversion <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.4 und zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
1.2.6 fehlen aufgrund der mangelnden räumlichen Konkretisierung bzw. der mit der Festlegung<br />
verbundenen Entwicklungsoption die Relevanz für notwendigerweise durchzuführende Prüfschritte<br />
zur Feststellung einer Betroffenheit bzw. der Verträglichkeit mit der Natura-2<strong>00</strong>0-Gebietskulisse.<br />
Die FFH-Vorprüfung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.2 kommt bezüglich der FFH-Gebiete zu dem Ergebnis,<br />
dass für 15 der geprüften Festlegungen (siehe Tab.18) fast ausschließlich indirekte Auswirkungen<br />
auf Lebensraumtypen durch Flächeninanspruchnahme außerhalb der FFH-Gebiete möglich sind.<br />
Für das FFH-Gebiet Hohe Schrecke – Finne kann durch die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes<br />
Rohstoffe k-8 – Schafau II eine direkte Inanspruchnahme innerhalb des FFH-Gebietes erfolgen.<br />
Ebenso stellt es sich mit der Trassenfreihaltung für die Ortsumfahrung Eckartsberga im FFH-Gebiet<br />
Finne-Hänge bei Auerstedt und dem Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg im<br />
FFH-Gebiet Seeberg – Sieblebener Teich dar. Die Ausweisungen des Regionalplanes sind allerdings<br />
als Vorbehaltsgebiete festgelegt und belassen für nachfolgende Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />
entsprechend großen Ermessensspielraum, um die Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen<br />
der FFH-Gebiete gegebenenfalls dann sicherzustellen, wenn die entsprechenden Projektparameter<br />
näher bekannt sind. Die Entscheidungen sind keine regionalplanerischen Letztentscheidungen.<br />
Für die vier Ziele der Raumordnung wurde entweder die Unerheblichkeit in laufenden<br />
oder abgeschlossenen Planungs- und Genehmigungsverfahren festgestellt oder die Verträglichkeitsprüfung<br />
kann erst in diesen Verfahren festgestellt werden und es ist abschätzbar, das entsprechende<br />
Minimierungsmaßnahmen greifen können.<br />
Bezüglich der SPA-Gebiete wurde für 19 regionalplanerische Ausweisungen ein funktionaler Zusammenhang<br />
mit SPA-Gebieten festgestellt. Sie stellen mit Ausnahme von sechs Festlegungen<br />
Vorbehaltsgebiete außerhalb der Gebiete dar und belassen für nachfolgende Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />
entsprechend großen Ermessensspielraum, um die Vereinbarkeit mit den<br />
Erhaltungszielen der SPA-Gebieten gegebenenfalls dann sicherzustellen, wenn die entsprechenden<br />
Projektparameter näher bekannt sind. Für die Ziele der Raumordnung wird davon ausgegan-<br />
37<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
38<br />
gen, dass in nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Minimierungsmaßnahmen<br />
die Vereinbarkeit mir den Erhaltungszielen der SPA-Gebiete hergestellt werden kann.<br />
Für die restlichen in Tab.18 nicht genannten regionalplanerischen Festlegungen ergaben sich in<br />
der Vorprüfung keine Hinweise auf funktionale Zusammenhänge mit FFH-Gebieten oder eventuell<br />
erhebliche Beeinträchtigungen der Gebietes bzw. wurden die damit verbundenen Projekte bereits<br />
in anderen Verfahren geprüft und ihre Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen festgestellt.<br />
Mit dem Ergebnis der FFH-Vorprüfung wird die Verträglichkeit mit den jeweiligen Erhaltungszielen<br />
der FFH-/SPA-Gebiete mit Bezug zur Regelungsbefugnis und dem Konkretisierungsgrad des Regionalplanes<br />
sichergestellt. Im Rahmen der für nachfolgende Planungsebenen eingeräumten Ermessensspielräume<br />
(sachlich-räumliche Konkretisierung) ist diese Verträglichkeitsbeurteilung einschließlich<br />
der Betrachtung möglicher Minimierungsmaßnahmen in Abhängigkeit von den gewählten<br />
Projektparametern neu zu beurteilen. Auf erkennbare Minimierungspotenziale wird unabhängig<br />
von der Erheblichkeitsbeurteilung im Sinne des Vorsorgegedankens bereits an dieser Stelle hingewiesen.<br />
Tab.18 Überblick zur Gefährdungsabschätzung nach § 7 Abs. 7 Satz 4 ThürLPlG i.V.m.<br />
§ 7 Abs. 6 ROG<br />
FFH-/SPA-Gebiet<br />
(Nr., Bezeichnung)<br />
Festlegung im Regionalplan<br />
([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Lage zum/im FFH-/SPA-Gebiet / vorläufiges Prüfergebnis auf Ebene<br />
des Regionalplanes / ggf. Verfahrensstand bzw. Minimierungspotenzial<br />
FFH-Gebiete<br />
4734-320<br />
Hohe Schrecke –<br />
Finne<br />
4835-307<br />
Finne-Hänge bei<br />
Auerstedt<br />
4833-302<br />
Monna und Gräben<br />
bei Leubingen<br />
4931-302<br />
Gräben im Großes<br />
Ried<br />
4932-302<br />
Luisenhall<br />
5030-301<br />
Seeberg – Sieblebener<br />
Teich<br />
5030-302<br />
Apfelstädtaue zwischen<br />
Wechmar und<br />
Neudietendorf<br />
5034-302<br />
Ilmtal zwischen Bad<br />
Berka und Weimar<br />
mit Buchfarter Wald<br />
5130-302<br />
Truppenübungsplatz<br />
Ohrdruf / Jonastal<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
k-8 – Schafau II [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße<br />
Ortsumgehung Eckartsberga<br />
[G]<br />
Vorranggebiet Großflächige<br />
Industrieansiedlungen<br />
IG-3 – Sömmerda / Kölleda [Z]<br />
Trassenfreihaltung Straße<br />
Verbindung Leubingen –<br />
Griefstedt [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
kis-20 – Elxleben, östlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
kis-21 – Elxleben, nordöstlich<br />
[G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
kis-19 – Mittelhausen, nördlich<br />
[G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
wd-1 – Sandstein Seeberg [G]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe<br />
KIS-7 – Wechmar, nordöstlich<br />
[Z]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
wd-4 – Travertin Ehringsdorf,<br />
südlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
kis-8 – Bittstädt, südwestlich<br />
[G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
k-3 – Plaue, nordwestlich [G]<br />
Festlegung liegt innerhalb des FFH-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswirkungen<br />
durch FIächeninanspruchnahme; es bleibt Ermessensspielraum für<br />
nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />
Verfahren)<br />
Festlegung liegt teilweise innerhalb des FFH-Gebietes; mögliche (in)direkte<br />
Auswirkungen durch FIächeninanspruchnahme und Immissionen; es bleibt<br />
Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung<br />
im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
durch Änderung der Wasserführung in Menge, Qualität und Stetigkeit;<br />
Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten auf<br />
Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />
Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
durch hydrologische Veränderungen; Verträglichkeitsprüfung und<br />
Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung<br />
nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren); es<br />
bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten<br />
Festlegungen liegen außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
durch Veränderungen des Wasserhaushaltes auf Erhaltungsziele;<br />
es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung<br />
im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
durch Veränderungen des Wasserhaushaltes auf Erhaltungsziele;<br />
es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung<br />
im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt mit einem kleinen Flächenanteil im FFH-Gebiet; mögliche<br />
(in)direkte Auswirkungen durch FIächeninanspruchnahme, Veränderung<br />
des Wasserhaushaltes und Immissionen; es bleibt Ermessensspielraum für<br />
nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />
Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
durch komplexe hydrologische Situation; Verfahren zum Rahmenbetriebsplan<br />
mit Verträglichkeitsprüfung laufend (offene Sachverhalte bzgl.<br />
FFH wurden geklärt)<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Beeinträchtigung<br />
durch Einfluss auf Wasserhaushalt bzw. durch Immissionen<br />
(z.B. Staub) es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten<br />
(Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
auf Teilbereiche im Nordwesten durch Immissionen (Staub); es<br />
bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (z.B. Puffer)<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
durch Immissionen; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende<br />
Ebenen erhalten; Verträglichkeitsprüfung auf Ebene der Regionalplanung<br />
nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
39<br />
FFH-/SPA-Gebiet<br />
(Nr., Bezeichnung)<br />
Festlegung im Regionalplan<br />
([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Lage zum/im FFH-/SPA-Gebiet / vorläufiges Prüfergebnis auf Ebene<br />
des Regionalplanes / ggf. Verfahrensstand bzw. Minimierungspotenzial<br />
5230-303<br />
Erlebachwiesen bei<br />
Wölfis<br />
5230-305<br />
Wilde Gera bis Plaue<br />
und Reichenbach<br />
5332-301<br />
Pennewitzer Teiche<br />
– Unteres Wohlrosetal<br />
SPA-Gebiete<br />
10<br />
Hohe Schrecke –<br />
Finne<br />
15<br />
Gera-Unstrut-Niederung<br />
um Straußfurt<br />
16<br />
Ackerhügelland<br />
westlich Erfurt mit<br />
Fahnerscher Höhe<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
h-2 – Luisenthal, Kienberg [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
kis-5 – Wölfis, südwestlich [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße<br />
Ortsumfahrung Crawinkel,<br />
Gräfenroda, Frankenhain<br />
(B 88) [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße<br />
Ortsumfahrung Crawinkel,<br />
Gräfenroda, Frankenhain<br />
(B 88) [G]<br />
Vorranggebiet Rohstoffe<br />
WD-2 – Quarzporphyr Frankenhain<br />
[Z]<br />
Trassenfreihaltung Straße<br />
Neutrassierung B 88 Pennewitz<br />
– Ilmenau (A 71-Ost) [Z]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
k-8 – Schafau II [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
kis-19 – Mittelhausen, nördlich<br />
[G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
kis-20 – Elxleben, östlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
kis-21 – Elxleben, nordöstlich<br />
[G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
kis-28 – Vehra / Haßleben,<br />
südlich [G]<br />
Vorranggebiet Windenergie<br />
W-11 – Gangloffsömmern [Z]<br />
Trassenfreihaltung Straße<br />
B 176 Andisleben – Bad<br />
Langensalza [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße<br />
Ortsumfahrung Gotha (B 247 /<br />
B 7), Teilstück Westhausen /<br />
Warza [G]<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
durch Veränderungen des Wasserhaushaltes, Zerschneidung und<br />
Immissionen; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten<br />
(Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
durch Veränderungen der Hydrologie; es bleibt Ermessensspielraum<br />
für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />
Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
durch Veränderungen des Wasserhaushaltes und Immissionen<br />
(Staub, Schadstoffe); es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen<br />
erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />
Mögliche (in)direkte Auswirkungen durch FIächeninanspruchnahme und Immissionen<br />
werden bislang als unerheblich eingeschätzt; erhebliches Minimierungspotenzial<br />
durch Brückenbauwerk existiert; es bleibt Ermessensspielraum<br />
für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im<br />
nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
je nach Abbauumfang und -fortschritt auf hydrologische Gegebenheiten;<br />
Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten<br />
auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im<br />
nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswirkungen<br />
durch FIächeninanspruchnahme, Verstärkung der Zerschneidungsund<br />
Immissionswirkungen; Minimierungsmöglichkeiten in der Feintrassierung<br />
existieren (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt innerhalb des SPA-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswirkungen<br />
durch FIächeninanspruchnahme; es bleibt Ermessensspielraum für<br />
nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />
Verfahren)<br />
Festlegungen liegen außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
durch Flächeninanspruchnahme eines Nahrungsraumes; es<br />
bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung<br />
im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt im SPA-Gebiet; mögliche indirekte Auswirkungen durch<br />
Flächeninanspruchnahme eines Nahrungsraumes und Veränderungen der<br />
hydrologischen Situation im „Haßlebener Ried“; es bleibt Ermessensspielraum<br />
für nachfolgende Ebenen erhalten (Prüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes (mehr als 1 km entfernt); bestehender<br />
Standort, Teil eines grenzübergreifenden Standortes mit Nordthüringen;<br />
die Empfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten<br />
zu Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch<br />
bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher<br />
oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten<br />
werden minimal unterschritten; mögliche indirekte Auswirkungen auf Erhaltungsziele<br />
(unter anderem Rotmilan, Kranich) auch bei einer Nichtausweisung<br />
des W-11 nicht auszuschließen (verbleibender Standort in Nordthüringen);<br />
Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten<br />
auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (weitere Verträglichkeitsprüfung<br />
im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswirkungen<br />
durch FIächeninanspruchnahme in Abhängigkeit der Ausbaurichtung<br />
und durch Immissionen; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende<br />
Ebenen erhalten; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten<br />
auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung<br />
im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt im SPA-Gebiet; mögliche (in)direkte Auswirkungen auf Erhaltungsziele<br />
durch Lebensraumentzug; es bleibt Ermessensspielraum für<br />
nachfolgende Ebene erhalten; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der vorhandenen<br />
Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung nicht<br />
möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
40<br />
FFH-/SPA-Gebiet<br />
(Nr., Bezeichnung)<br />
Festlegung im Regionalplan<br />
([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Lage zum/im FFH-/SPA-Gebiet / vorläufiges Prüfergebnis auf Ebene<br />
des Regionalplanes / ggf. Verfahrensstand bzw. Minimierungspotenzial<br />
17<br />
Ackerhügelland<br />
nördlich Weimar mit<br />
Ettersberg<br />
29<br />
Ohrdrufer Muschelkalkplatte<br />
34<br />
Langer Berg – Buntsandstein-Waldland<br />
um Paulinzella<br />
Vorranggebiet Windenergie<br />
W-1 – Wangenheim bis Ballstädt<br />
[Z]<br />
Vorranggebiet Windenergie<br />
W-8 – Dielsdorf [Z]<br />
Trassenfreihaltung Straße<br />
Ortsumfahrung Buttelstedt<br />
(B 85) [G]<br />
Rückhaltebecken Pfiffelbach<br />
(Pfiffelbach) [G]<br />
Trassenfreihaltung Straße<br />
Ortsumfahrung Crawinkel,<br />
Gräfenroda, Frankenhain<br />
(B 88) [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
kis-5 – Wölfis, südwestlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
k-9 – Frankenhain, nördlich<br />
[G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
k-3 – Plaue, nordwestlich [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
h-2 – Luisenthal, Kienberg [G]<br />
Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />
wd-4 – Ehringsdorf, südlich<br />
[G]<br />
Trassenfreihaltung Straße<br />
Neutrassierung B 88 Pennewitz<br />
– Ilmenau (A 71-Ost) [Z]<br />
Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes (mehr als 1 km entfernt; Rotmilanhorste<br />
ca. 2 km entfernt); teilweise bestehender Standort; die Empfehlungen<br />
der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu Abstandsregelungen<br />
für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen<br />
Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher oder<br />
durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten werden für einen<br />
kleinen Teil des Gebietes unterschritten; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
auf Erhaltungsziele (u.a. Rotmilan) nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung<br />
und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung<br />
nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes (direkt angrenzend; nächster<br />
Rotmilanhorst in mehr als ca. 1,2 km Entfernung); bestehender Standort; die<br />
Empfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu<br />
Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen<br />
Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher<br />
oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten werden<br />
unterschritten; mögliche indirekte Auswirkungen auf Erhaltungsziele (u.a.<br />
Rotmilan) nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der<br />
vorhandenen Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung<br />
nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
auf Erhaltungsziele durch Immissionen und Veränderungen des<br />
Wasserhaushaltes; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen<br />
erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt innerhalb des SPA-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswirkungen<br />
durch FIächeninanspruchnahme; Verträglichkeitsprüfung auf Ebene<br />
der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />
Verfahren), Umweltauswirkungen stark von der konkreten Vorhabensumsetzung<br />
abhängig<br />
Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
auf Erhaltungsziele durch Immissionen und Veränderungen des<br />
Wasserhaushaltes; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen<br />
erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
durch Veränderungen des Wasserhaushaltes (Verkleinerung der<br />
Gebietsfläche gegenüber 1. Entwurf); es bleibt Ermessensspielraum für<br />
nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />
Verfahren)<br />
Festlegung liegt zum Teil im SPA-Gebiet; mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele<br />
durch Lebensraumverluste; es bleibt Ermessensspielraum für<br />
nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />
Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche Auswirkungen auf<br />
Erhaltungsziele durch Lebensraumverlust; es bleibt Ermessensspielraum für<br />
nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />
Verfahren)<br />
Festlegung liegt zum Teil im SPA-Gebiet; mögliche (in)direkte Auswirkungen<br />
durch FIächeninanspruchnahme und Immissionen auf Erhaltungsziele;<br />
es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung<br />
im nachfolgenden Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />
auf Erhaltungsziele durch Veränderungen des Wasserhaushaltes<br />
und Immissionen auf Erhaltungsziele; es bleibt Ermessensspielraum für<br />
nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />
Verfahren)<br />
Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswirkungen<br />
durch FIächeninanspruchnahme, Verstärkung der Zerschneidungsund<br />
Immissionswirkungen; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten<br />
auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung<br />
im nachfolgenden Verfahren); Minimierungsmöglichkeiten in<br />
der Feintrassierung existieren<br />
3.1.4 Wechselwirkungen<br />
Die Betrachtung der Wechselwirkungen umfasst die Wirkungen die durch Wechselbeziehungen<br />
der Umweltfaktoren (Schutzgüter) neben der primären Wirkung auf ein Schutzgut auch sekundäre<br />
Wirkungen bei anderen Schutzgütern hervorrufen und die durch Interaktion oder Kausalwirkungen<br />
von Belastungsfaktoren zu einer verstärkten Belastungswirkung auf ein oder mehrere Schutzgüter<br />
führen können (kumulative Wirkungen). Durch die festlegungstypenübergreifende Betrachtung der<br />
einzelnen Schutzgüter ist bereits der Teil möglicher Wechselwirkungen erfasst worden, der sich auf<br />
ein Schutzgut bezieht <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1 ff.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
Die Grundlage für eine Schutzgut übergreifende Auswirkungsanalyse bildet die Betrachtung von<br />
Wirkpfaden über mehrere Schutzgüter. Die Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen<br />
Umweltfaktoren werden insbesondere dann beurteilungsrelevant, wenn sie durch die Art der Festlegung<br />
standortbezogen Wirkungsketten über mehrer Schutzgüter erwarten lassen oder wenn<br />
mehrere Belastungsfaktoren teilräumlich wirkungsverstärkend in Erscheinung treten könnten (Komplexwirkungen).<br />
Betrachtet werden nur nahe liegende und planrelevante Wirkungsbeziehungen,<br />
die sich etwa aus Analogieschlüssen ableiten lassen (z.B. Veränderung des Wasserhaushaltes<br />
durch die Beseitigung der Deckschichten von oberflächenahen Grundwasserleitern, lokalklimatische<br />
Beeinflussung bei großflächiger Flächeninanspruchnahme des Bodens, räumliche Konzentration<br />
von Festlegungen, die Einfluss auf verschiedene oder gleiche Umweltfaktoren haben können<br />
usw.).<br />
Auf der Grundlage der in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2 aufgeführten Wirkungspfade ist bei folgenden<br />
Festlegungen mit wechselwirkungsrelevanten Folgewirkungen zu rechnen. Bei den in <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
3.1.1 genannten Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen und Vorranggebieten<br />
Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen kann aufgrund ihrer Größe mit<br />
Schutzgut übergreifenden Folgewirkungen durch Flächeninanspruchnahme des Bodens in Verbindung<br />
mit Wirkungen auf den Wasserhaushalt gerechnet werden.<br />
Bei folgenden Vorranggebieten ist zusätzlich mit relevanten Wirkungen auf das Schutzgut Klima /<br />
Luft zu rechnen, da sie in Gebieten mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung liegen:<br />
▪ Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-2 – Andislebener Kreuz [Z] und<br />
▪ Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf /<br />
Gräfenhain [Z].<br />
Durch die Flächeninanspruchnahme des Bodens in Verbindung mit der Inanspruchnahme überschwemmungsgefährdeter<br />
Bereiche sind relevante Wechselwirkungen für folgende Festlegungen<br />
zu erwarten, diese liegen zudem alle im Naturraum Gera-Unstrut-Niederung:<br />
▪ Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-19 – Mittelhausen, nördlich [G],<br />
▪ Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-21 – Elxleben, nordöstlich [G],<br />
▪ Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-23 – Scherndorf [G],<br />
▪ Vorranggebiet Rohstoffe KIS-22 – Elxleben, östlich [Z].<br />
▪ Vorranggebiet Rohstoffe KIS-24 – Leubingen, südwestlich [Z],<br />
▪ Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-4 – Erfurt, Bernauer<br />
Straße [Z].<br />
Durch die Lage der Vorbehaltsgebiete Rohstoffe h 2 – Luisenthal (Kienberg) [G], h 4 – Möhrenbach<br />
(südlich) [G] und k-9 – Frankenhain (nördlich) [G] im Landschaftsschutzgebiete und Naturpark Thüringer<br />
Wald ist mit relevanten schutzgutübergreifenden Wirkungen auf Flora / Fauna und Landschaft<br />
zu rechnen.<br />
Durch die Lage des Vorbehaltsgebiets Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg im Naturschutzgebiet<br />
Seeberg kann auch mit relevanten Wirkungen auf Gebiete mit besonderer Erholungseignung gerechnet<br />
werden.<br />
Aus Tab.19 wird ersichtlich, dass in Naturraumeinheiten, an denen Mittelthüringen einen relativ<br />
kleinen Anteil hat, wie Waltershäuser Vorberge, Saale-Sandsteinplatte und Hainich – Dün – Hainleite,<br />
keine signifikanten Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />
Die Naturräume Hohe Schrecke – Schmücke – Finne, Tannrodaer Waldland und Paulinzellaer<br />
Buntsandstein – Waldland werden jeweils mit einem Flächenanteil von unter 1 % durch regionalplanerische<br />
Festlegungen mit eventuellen negativen Umweltauswirkungen belegt. Dazu gehören<br />
geringe Flächenanteile für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe und Waldmehrung sowie im<br />
letztgenannten auch für Trassenfreihaltung Straße.<br />
Im Naturraum Fahnersche Höhe wird ein geringer Flächenanteil für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
Waldmehrung gesichert.<br />
Im Thüringer Wald wird ein Anteil von unter 1 % mit relevanten Festlegungen, hier insbesondere<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe, ausgewiesen. Eine Konzentration der Festlegungen ist<br />
nicht zu beobachten, zudem befindet sich der überwiegende Teil der Festlegungen bereits in Nutzung.<br />
Für die Naturräume Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte, Innerthüringer Ackerhügelland und Gera-Unstrut-<br />
Niederung kann eine höhere Betroffenheit mit regionalplanerischen Festlegungen anhand der absoluten<br />
Flächengröße konstatiert werden, die sich jedoch in der Regel bei Einbeziehung der Naturraumgröße<br />
zum Teil relativieren. Lediglich für die Gera-Unstrut-Niederung ist eine signifikante Betroffenheit<br />
insbesondere durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe festzustellen. Im Innerthüringer<br />
Ackerhügelland ergeben sich Schwerpunkte auch im Zusammenhang mit bestehenden<br />
Siedlungsschwerpunkten der Region nördlich von Erfurt, im Raum zwischen Gotha, Ohrdruf und<br />
Waltershausen sowie um Arnstadt durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe und zum Teil<br />
41<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
42<br />
durch Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen sowie Regional bedeutsame Industrieund<br />
Gewerbeansiedlungen.<br />
Tab.19<br />
Kumulierte Betroffenheit der Naturräume<br />
Betroffenheit …<br />
durch Vorrang-/Vorbehaltsgebiete … (in %)<br />
Naturraum<br />
gesamt<br />
(ca.<br />
in ha)<br />
gesamt<br />
(in %)<br />
Rohstoffe<br />
Waldmehrung<br />
Windenergie<br />
Trassenfreihaltung<br />
Straße<br />
Großfl. Industrieansiedlungen<br />
/ Reg. bed.<br />
Ind. - u. Gew.-<br />
ansiedlungen<br />
Thüringer Wald 474 0,9 – – 0,9 – –<br />
Hohe Schrecke – Schmücke<br />
– Finne<br />
26 0,5 0,2 – 0,3 – –<br />
Waltershäuser Vorberge 2 < 0,1 – – – < 0,1 –<br />
Tannrodaer Waldland 22 0,4 – – 0,4 – –<br />
Paulinzellaer Buntsandstein<br />
– Waldland<br />
67 0,6 – – 0,5 0,1 –<br />
Saale-Sandsteinplatte – – – – – – –<br />
Hainich – Dün – Hainleite – – – – – – –<br />
Fahnersche Höhe – – – – – – –<br />
Ettersberg 114 2,9 2,9 – – – –<br />
Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte 1.623 2,0 1,2 0,1 0,7 < 0,1 –<br />
Innerthüringer Ackerhügelland<br />
6.753 3,5 0,7 0,8 1,6 – 0,4<br />
Gera-Unstrut-Niederung 1.225 8,7 – – 7,1 < 0,1 1,5<br />
Unstrutaue Mühlhausen –<br />
Bad Langensalza<br />
– – – – – – –<br />
Weißenfelser Lößplatten – – – – – – –<br />
3.2 Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Kompensation<br />
erheblicher negativer Umweltauswirkungen<br />
Alle durch den Regionalplan getroffenen Festlegungen, die nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt<br />
haben könnten, sind auf der Ebene der konkreten Projektgenehmigung in der Regel einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
und/oder in diesem Zusammenhang auch der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung zu unterziehen (s.o.). Damit ist die nochmalige Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen<br />
des Vorhabens verbunden und zusätzlich die Verpflichtung gegeben, maßnahmekonkret<br />
nachzuweisen, dass keine wesentliche Verschlechterung der Umweltsituation (insbesondere<br />
der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes) eintritt. Insofern sind durch<br />
gesetzliche Vorgaben für den Einzelfall Regelungen getroffen, die für den Regelfall der Festlegungen<br />
eine Umweltverträglichkeit bzw. nur unwesentliche Beeinträchtigung des Umweltzustandes sichern<br />
(siehe auch Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Umweltprüfung in der Regionalplanung<br />
– Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 7 Abs. 5-10 ROG, E-Paper der ARL Nr. 1, 2<strong>00</strong>7,<br />
S. 23).<br />
Ziel sollte es in jedem Fall sein, mögliche Vorhaben bzw. nachfolgende Planungen so zu gestalten<br />
bzw. die Kompensationsmaßnahmen so zu steuern, dass die in <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 festgestellte,<br />
relevante<br />
▪ mögliche Betroffenheit besonderer Umweltmerkmale im Rahmen der sachlichen und räumlichen<br />
Konkretisierung der Festlegungen des Regionalplanes und im Rahmen des jeweiligen Ermessensspielraumes<br />
z.B. auch durch die begleitende Landschaftsplanung wenn möglich vermieden<br />
oder zumindest eine wesentliche Beeinträchtigung verhindert wird,<br />
▪ großflächige Inanspruchnahme besonders hinsichtlich der vermeidbaren Wirkungen, etwa<br />
durch die strukturelle Einbindung des Gebietes in die umgebende Landschaft (z.B. Schonung<br />
Landschaftsbild, Einbindung in den lokalen Biotopverbund und in den lokalen Wasserhaushalt),<br />
eine raumrelevante Verschlechterung des Umweltzustandes verhindert oder<br />
▪ mögliche Kumulationswirkung besonders in den vorbelasteten Räumen durch z.B. integrierte<br />
landschaftsplanerische oder städtebauliche Planungskonzepte vermieden wird.<br />
Durch den Regionalplan werden ferner Vorkehrungen für eine Entwicklung getroffen, die ein hohes<br />
Umweltschutzniveau im Sinne der Richtlinie 2<strong>00</strong>1/42/EG sichern. Das heißt, über die Einzelfallbe-<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
trachtung hinaus wird gesamträumlich eine nachhaltige Entwicklung angestrebt, die voraussetzt,<br />
dass die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür geschaffen wurden. Der Regionalplan Mittelthüringen<br />
enthält daher Festlegungen, die geeignet sind, mögliche erhebliche negative Umweltauswirkungen,<br />
die durch die Umsetzung des Regionalplanes entstehen könnten, zu verhindern, zu<br />
verringern oder die Voraussetzungen dafür zu schaffen, mögliche negativen Folgen zu kompensieren<br />
(Abs. 2 Nr. 2 c Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG). Außerdem werden durch die Ausweisung von<br />
Gebieten, die der Sicherung von Freiraumfunktionen dienen, besonders umweltsensible Bereiche<br />
vor einer Inanspruchnahme geschützt. Zu den regionalplanerischen Festlegungen, von denen die<br />
Umwelt entlastende bzw. schützende Wirkungen ausgehen können, zählen:<br />
▪ Brachflächenentwicklung Regionalplan, 2.4,<br />
▪ Siedlungszäsuren Regionalplan, 2.5,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Regionalplan, 4.1,<br />
▪ Sicherung unzerschnittener, störungsarmer Räume Regionalplan, G 4-3,<br />
▪ Fließgewässer- und Auenrevitalisierung Regionalplan, G 4-4,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz Regionalplan, 4.2,<br />
▪ Sicherung von Böden mit hoher Nutzungseignung Regionalplan, 4.3,<br />
▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regionalplan, 4.4,<br />
▪ Folgenutzungen für den Rohstoffabbau Regionalplan, 4.5.3.<br />
Zusätzlich wurden im Prozess der Planaufstellung für die prüfpflichtigen Inhalte des Regionalplanes<br />
Standortkonzepte und Alternativen gewählt, die möglichst wenig oder keine negativen Umweltauswirkungen<br />
entfalten. Dabei wurden im Einzelfall Streichungen bzw. Änderungen von Festlegungen<br />
mit voraussichtlich erheblich negativer Wirkung vorgenommen. Damit wird dem Grundsatz der<br />
Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen Rechnung getragen.<br />
3.2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Zu den in <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1 festgestellten möglichen erheblichen Auswirkungen gibt es auf<br />
regionalplanerischer Ebene keine signifikanten Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und<br />
Kompensation, da wirkungsvolle Maßnahmen außerhalb der Regelungsbefugnis des Regionalplanes<br />
liegen (s.o.).<br />
Eine Ausnahme besteht für die festgestellten Auswirkungen auf Gebiete mit besonderer Erholungseignung<br />
durch das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg. Dies wird näher in<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 3.2.2 erläutert.<br />
Das Vorranggebiet Windenergie W-6 – Eckolstädt wird in der südlichen Teilfläche auf 120 m Gesamthöhe<br />
begrenzt, um die durch Schattenwurf entstehenden Immissionen für die Ortslage Eckolstädt<br />
zu beschränken. Berücksichtigt wurde dabei im Vergleich zu anderen Gebieten die Nähe zur<br />
westlichen Ortslage. Aus Gründen des Denkmalschutzes für das Schloss Friedensstein (einschließlich<br />
Park und Orangerie) wird das Vorranggebiet Windenergie W-3 in seiner Höhe auf<br />
1<strong>00</strong> m begrenzt Regionalplan, 3.2.2.<br />
Die mit den Trassenfreihaltungen Straße verbundenen, positiv zu bewertende Entlastungseffekte<br />
(Lärm, Schadstoffe) der Ortskerne werden im Zuge der Gesamtplanbetrachtung berücksichtigt<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, 5, da im Rahmen des Regionalplanes keine signifikanten Maßnahmen zur Verhinderung,<br />
Verringerung und Vermeidung der negativ betroffenen Siedlungsteile getroffen werden<br />
können. Dies bleibt den nachfolgenden Planungsebenen überlassen.<br />
3.2.2 Natur und Landschaft<br />
Folgende festlegungsbezogene Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Kompensation<br />
erheblicher negativer Umweltauswirkungen ergeben sich auf regionalplanerischer Ebene:<br />
Die Umsetzung der Spange zwischen L 1025 und B 88 (Friedrichroda) als Grundsatz der Raumordnung<br />
steht unter dem Vorbehalt, dass sie nur bei verkehrlicher Notwendigkeit erfolgen soll und<br />
wenn die naturschutzfachlichen Konflikte ausgeräumt werden können Regionalplan, G 3-14.<br />
Für die Umsetzung der Vorranggebiete Windenenergie wird in Regionalplan, 3.2.2 ein Grundsatz<br />
der Raumordnung zur einheitlichen Gestaltung der Anlagengruppen formuliert. Damit kann erreicht<br />
werden, dass die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft verringert werden, weil<br />
die Standorte ein insgesamt ästhetisch ruhigeres Gesamterscheinungsbild vermitteln. Zusätzlich<br />
werden die Vorranggebiete W-2 – Schwabhausen, W-3 – Tüttleben und W-4 – Möbisburg in ihrer<br />
Höhe auf 1<strong>00</strong> m Gesamthöhe begrenzt, um Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verringern<br />
(W-2: Blickbeziehungen zwischen Seeberg und Thüringer Wald, W-3: Blickbeziehungen zwischen<br />
Fahnerscher Höhe und Seeberg und W-4: Blick von der Wachsenburg bzw. vom Steiger).<br />
Für das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 wird in Regionalplan, 4.5 festgelegt, dass nur jene<br />
Bereiche in Anspruch genommen werden sollen, welche den qualitativ hochwertigsten Werk- und<br />
43<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
44<br />
Dekorationsstein und die geringsten negativen Umweltauswirkungen aufweisen. Damit wird dem<br />
hohen naturschutzfachlichen Wert, der hohen Landschaftsbildqualität und der Erholungseignung<br />
des Seeberges in Verbindung mit den Interessen einer materialgerechte Restaurierung von Kulturdenkmalen<br />
Rechnung getragen.<br />
3.2.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und EU-Vogelschutzgebiete (SPA)<br />
Obwohl Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Kompensation Aufgabe weiterer Prüfschritte<br />
sind, erscheint es sinnvoll, bereits im Rahmen der Gefährdungsabschätzung positive Wirkungen<br />
des Regionalplanes aufzuzeigen:<br />
Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung wirken möglichen Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />
unabhängig vom Grad der Erheblichkeit entgegen und tragen gleichzeitig zu einer<br />
Verbesserung der Habitatausstattung und damit der spezifischen Lebensraumqualität dieses Raumes<br />
bei. In den kleinflächigen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung Regionalplan,<br />
4.4, die in den Vogelschutzgebieten (SPA) Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe<br />
und Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg liegen, wird sich die Brutplatzsituation für den<br />
zahlreich vorkommenden und geschützten Rotmilan langfristig bessern. Nördlich der Ortslagen E-<br />
schenbergen, Vippachedelhausen sowie zwischen Klein- und Großobringen werden Vorkommen<br />
des relativ häufigen Neuntöters tangiert. Diese in Thüringen nicht auf der Roten Liste stehende Vogelart<br />
des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie wird durch die Waldmehrung und Sukzession<br />
im ersten Jahrzehnt ebenfalls begünstigt werden.<br />
Für das Vorranggebiet Windenergie W-2 – Schwabhausen wird eine Beschränkung der Anlagenhöhen<br />
auf 1<strong>00</strong> m als Ziel der Raumordnung festgelegt, weil dieses Gebiet innerhalb einer Pufferzone<br />
von 1,5 km zu SPA-Gebieten liegt. Damit kann die Gefährdung relevanter Vogelarten reduziert<br />
werden Regionalplan, 3.2.2.<br />
Generell existieren im Rahmen der Zulassungsverfahren durch die Wahl der Projektparameter<br />
Möglichkeiten, die Erhaltungsziele zu sichern. Ausdrücklichen Niederschlag in den Festlegungen<br />
des Regionalplanes hat dies für das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 gefunden. Hier wird in Regionalplan,<br />
4.5 festgelegt, dass nur jene Bereiche in Anspruch genommen werden sollen, welche<br />
den qualitativ hochwertigsten Werk- und Dekorationsstein und die geringsten negativen Umweltauswirkungen<br />
aufweisen. In <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3 erfolgen Hinweise auf die notwendige Abschichtung<br />
von Prüfungen zu möglichen Minimierungsmaßnahmen im Sinne einer mehrstufigen<br />
Prüfung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.2, die auf der Ebene der Regionalplanung aufgrund der fehlenden<br />
konkreten Projektparameter nicht möglich sind.<br />
3.2.4 Wechselwirkungen<br />
Für die in <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.4 genannten Schwerpunkte der regionalplanerischen Festlegungen<br />
in der Gera-Unstrut-Niederung und im Innerthüringer Ackerhügelland, die insbesondere durch<br />
großflächigen Rohstoffabbau sowie Industrie und Gewerbe belastet werden, greifen besondere<br />
Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher negativer Umweltauswirkungen.<br />
In der Gera-Unstrut-Niederung wird der überwiegende Teil des Naturraumes mit Festlegungen<br />
zum Hochwasserschutz bzw. zur Freiraumsicherung belegt, welche bedeutende Potenziale<br />
zur Sicherung der Freiräume offenlassen oder die Renaturierung von Teilen des Naturraumes<br />
zulassen. Durch die Festlegungen zur Rekultivierung und Folgenutzung von Rohstoffabbau wird eine<br />
sinnvolle Eingliederung des jeweils auslaufenden Rohstoffabbaues in die Umgebung gesichert.<br />
Sie können dazu beitragen, den Naturraum in seinen ökologischen Funktionen zu verbessern. Das<br />
Innerthüringer Ackerhügelland ist durch anthropogene Nutzung bereits stark überprägt (intensive<br />
Landwirtschaft, Siedlungsschwerpunkt der Planungsregion Mittelthüringen <strong>Umweltbericht</strong>, 2.4).<br />
Insbesondere mit Festlegungen zur Freiraumsicherung, Waldmehrung sowie Rekultivierung und<br />
Folgenutzung von Rohstoffabbau kann in diesem Naturraum trotz negativ wirkender regionalplanerischer<br />
Ausweisungen auch eine Verbesserung des ökologischen Zustandes eintreten.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
45<br />
4. Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)<br />
Die Überwachung der prognostizierten erheblichen Umweltauswirkungen des Regionalplanes bei<br />
der Verwirklichung ist vor allem erforderlich, um frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen<br />
zu ermitteln und somit in der Lage zu sein, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Unter<br />
Verwirklichung wird in erster Linie die Umsetzung und Konkretisierung von regionalplanerischen<br />
Festlegungen durch nachfolgende Planungen und Maßnahmen verstanden.<br />
Gegenstand der Umweltüberwachung sind erhebliche bei der Umweltprüfung nicht ermittelte bzw.<br />
erkannte / erkennbare und daher nicht berücksichtigte Umweltauswirkungen. Als unvorhergesehene<br />
Umweltauswirkungen im Sinne des § 12 ThürLPlG kommen daher nur signifikante Veränderungen<br />
der Schutzgüter in Frage, mit denen man aufgrund vorliegender Informationen nicht oder nicht<br />
in der entsprechenden Intensität gerechnet hat. Werden dabei signifikante Umweltbeeinträchtigungen<br />
erkannt, ist deren Ursache (Verursacher) zu ermitteln. Schwierigkeiten bei der Feststellung<br />
von Veränderungen und ihren Ursachen sind häufig auf den nicht eindeutig zu verortenden Verursacher<br />
zurückzuführen. Die plausible Herleitung von Ursache-Wirkungs-Beziehungen wird gerade<br />
auf Ebene der Regionalplanung auch im Zusammenspiel der Festlegungswirkungen daher nur<br />
grob modellhaft zu leisten sein. Basisjahr dieser Betrachtungen sollte das Jahr des In-Kraft-Tretens<br />
des Regionalplanes sein. Der Betrachtungszeitraum soll eine Jahresdekade umfassen, eine Kontrolle<br />
der Entwicklung soll spätestens im Rahmen der Planüberprüfung nach § 14 Abs. 7 ThürLPlG<br />
erfolgen.<br />
Prinzipiell kann das Monitoring in zwei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe werden nachfolgende<br />
Planungen auf eine konforme Umsetzung und darauf geprüft, inwieweit die in der Umweltprüfung<br />
prognostizierten Umweltauswirkungen eingetroffen sind. Dabei kann auf Daten des Raumordnungskatasters<br />
der Oberen Landesplanungsbehörde zurückgegriffen werden bzw. kann dies im<br />
Zuge der Beteiligungsverfahren z.B. bei Raumordnungsverfahren geschehen.<br />
In der zweiten Stufe wird auf vorhandene Instrumente der Umweltbeobachtung und auf die Verwendung<br />
von Umweltleitindikatoren zurückgegriffen, die durch die Regionalplanung durch unmittelbare<br />
Vorgaben oder dem Setzen von wesentlichen Rahmenbedingungen signifikant beeinflussbar<br />
sind (vgl. Tab.20).<br />
Im Rahmen des festgelegten Änderungsturnus des Regionalplanes soll seine Wirksamkeit hinsichtlich<br />
des Erhaltes eines guten Umweltzustandes einschließlich der Rahmen setzenden Sicherungsabsichten<br />
evaluiert werden. Die Ergebnisse sollen dargestellt und bei Bedarf Schlussfolgerungen<br />
für die Änderung des Regionalplanes gezogen werden.<br />
Das Monitoring bezüglich der Umweltauswirkungen auf FFH-/SPA-Gebiete kann an das Gebietsmanagement<br />
der Naturschutzbehörde gekoppelt werden.<br />
Tab.20<br />
Vorläufig ausgewählte Umweltleitindikatoren<br />
Indikator<br />
Umweltziele<br />
(gem. Tab.9)<br />
Regionalplanerische Festlegung –<br />
beschrieben jeweils in …<br />
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche; Anteil an der Regionsfläche<br />
in %<br />
Gesamtfläche der unzerschnittenen, störungsarmen Räume größer<br />
50 qkm in %<br />
1, 3, 9 <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1 – 1.2.5<br />
1, 7, 8, 9 <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1 – 1.2.5<br />
Gesamtfläche schutzwürdiger Böden (selten, naturnah) 1, 3 <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1 – 1.2.5<br />
Gesamtfläche nährstoffreicher Böden (Nutzungseignungsklasse<br />
kleiner 7)<br />
Flächenanteil der Gebiete mit Rohstoffabbau an der Regionsfläche<br />
in %<br />
1, 3 <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1 – 1.2.5<br />
1, 3, 4, 8, 10 <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10<br />
Flächenanteil des erweiterten Retentionsraumes (HQ 2<strong>00</strong> ) in % 1, 2, 5 <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1 – 1.2.10<br />
Anteil klimaökologischer Ausgleichsräume in % 1, 2, 6 <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1 – 1.2.5<br />
Waldanteil in % der Regionsfläche 1, 2, 3, 6, 7, 8 <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1 – 1.2.10<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
46<br />
5. Gesamtplanbetrachtung und allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Im Rahmen der Änderung des Regionalplanes wurde eine Umweltprüfung auf der Grundlage des<br />
§ 8 Abs. 1 Satz 1 ThürLPlG durchgeführt. Ziel der Umweltprüfung ist es, die voraussichtlich erheblichen<br />
Umweltauswirkungen des Regionalplanes zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.<br />
Im Unterschied zur Berücksichtigung der Umweltbelange im bisherigen <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan<br />
Mittelthüringen mündet dies nunmehr in eine eigenständige Dokumentation. Dabei enthält<br />
der <strong>Umweltbericht</strong> die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes, der voraussichtlichen<br />
erheblichen Auswirkungen, die bei der Durchführung und Nichtdurchführung des Regionalplanes<br />
entstehen sowie ggf. vernünftige Alternativen. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird in der Gesamtabwägung<br />
zum Regionalplan berücksichtigt. Das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung bezüglich<br />
der Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2<strong>00</strong>0 muss beachtet werden. D.h.<br />
unter der Voraussetzung der erheblichen Beeinträchtigung kann es nach Abschluss der Prüfung<br />
die Unzulässigkeit einer geplanten Festlegung bedeuten.<br />
Die Festlegung des Untersuchungsrahmens einschließlich relevanter Umweltziele (als Bewertungsmaßstab)<br />
für die Umweltprüfung erfolgte unter Beteiligung der umweltbezogenen Behörden<br />
(Scoping). Maßgebend waren dabei die Reglegungsbefugnis und der Konkretisierungsgrad des<br />
Regionalplans sowie die festgestellte, für eine einheitliche methodische Vorgehensweise geeignete<br />
Datenlage <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 2 und 4.<br />
Von den vorgesehenen regionalplanerischen Festlegungen für Raumnutzungen und -funktionen<br />
wurden sieben Kategorien identifiziert, bei denen erhebliche negative Umweltauswirkungen nicht<br />
auszuschließen sind. Geprüft wurden insgesamt ca. 265 einzelne Festlegungen und ihre Alternativen,<br />
die sich wie folgt auf die verschiedenen prüfpflichtigen Raumnutzungskategorien verteilen:<br />
Tab.21<br />
Übersicht prüfpflichtiger regionalplanerischer Festlegungen<br />
Festlegung<br />
Verweis auf<br />
Regionalplan<br />
Anzahl der<br />
Einzelprüfungen<br />
Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen Regionalplan, 2.2 6<br />
Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen Regionalplan, 2.2.2 8<br />
Trassenfreihaltung Straße Regionalplan, 3.1.2 31<br />
Vorranggebiete Windenergie Regionalplan, 3.2.2 20<br />
Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder Regionalplan, 4.2.3 4<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regionalplan, 4.4 81<br />
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe Regionalplan, 4.5 115<br />
Geprüft wurden die möglichen Auswirkungen auf die Umweltaspekte (synonym: Schutzgüter)<br />
Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Boden, Wasser, Klima / Luft, Biologische Vielfalt / Fauna /<br />
Flora, Landschaft und deren Wechselwirkungen. Dabei stellt die Umweltprüfung gemäß dem allgemeinen<br />
Stand der Technik unter anderem auf eine größenabhängige allgemeine funktionale Wirkung<br />
der Festlegung ab. Zusätzlich werden die o.g. Aspekte durch über 30 Typen von Gebieten mit<br />
besonderer Umweltrelevanz, wie Naturschutzgebiete, Bereiche mit nährstoffreichen Böden, Wasserschutzgebiete<br />
etc. <strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 4, die unter dem Aspekt der Umweltvorsorge<br />
wertvoll und gegen Nutzungsänderungen empfindlich sind, repräsentiert.<br />
Die Umweltprüfung muss sich mit den erheblichen Umweltauswirkungen beschäftigen. Um diese<br />
aus der Vielzahl möglicher Auswirkungen selektieren zu können, wurden für jeden Umweltaspekt,<br />
ausgehend von bekannten Zielen des Umweltschutzes, sog. Erheblichkeitsschwellen definiert. Diese<br />
erlauben die Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes.<br />
Eine Besonderheit der Umweltprüfung besteht darin, dass auf regionalplanerischer Ebene oftmals<br />
die konkreten Ausmaße der möglichen Projekte fehlen bzw. konkrete Maßnahmen zur Verhinderung<br />
und Verringerung von Umweltauswirkungen noch nicht einbezogen werden können. Aus<br />
überörtlicher Sicht wird festgestellt, dass für die Mehrzahl der geplanten Raumnutzungen keine als<br />
erheblich zu bewertenden Umweltauswirkungen prognostiziert werden. Damit wird allerdings eine<br />
detaillierte Umweltprüfung auf der örtlichen Ebene, etwa im Zuge der Bauleitplanung oder Planfeststellung,<br />
nicht vorweggenommen. Diese kann wegen der dann bekannten genauen Ausmaße von<br />
Projekten gegebenenfalls zu anderen Ergebnissen führen. Zudem sind in weiteren Verfahren Maßnahmen<br />
zur Vermeidung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen vorgesehen, denen auf regionalplanerischen<br />
Ebene nicht vorgegriffen werden kann.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
Die Analyse des aktuellen Umweltzustandes zeigt für die Planungsregion Mittelthüringen ausnahmslos<br />
mehr oder weniger vom Menschen beeinflusste Naturräume auf. Neben einer Vielzahl<br />
naturnaher Bereiche, die zum Teil naturschutzfachlich geschützt sind, existieren großflächige Gebiete<br />
mit erheblichen Belastungssituationen für die Umwelt. Ein hoher Grad an Zerschneidung,<br />
Versiegelung und Barrierewirkungen durch Siedlungs- und Verkehrsflächen und vor allem lineare<br />
Infrastruktur ergibt sich entlang der Städtekette, südlich von Erfurt bis Arnstadt, im Raum Waltershausen<br />
bis Ohrdruf entlang der B 88, im Raum Ilmenau und entlang der B 87 Weimar – Apolda bis<br />
zur Regionsgrenze sowie im Raum Sömmerda – Kölleda – Weißensee.<br />
Insbesondere nördlich der Städtekette Gotha – Erfurt – Weimar ist die Planungsregion durch intensive<br />
landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Dies führt zu einem geringem Ausstattungsgrad der<br />
Agrarlandschaft mit naturbetonten terrestrischen Habitaten bei großflächiger Bewirtschaft und vermehrten<br />
diffusen Eintrag von Nährstoffen in die Oberflächengewässer.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei einer Umsetzung der durch den Regionalplan ermöglichten<br />
Vorhaben sowohl negative als auch positive Umweltauswirkungen entstehen können. Negative<br />
Umweltauswirkungen können insbesondere in folgenden Fällen festgestellt werden:<br />
Für den Menschen können erhebliche Umweltauswirkungen durch Lärm, Staub und Schadstoffe<br />
nur lokal in Verbindung mit der Schaffung von Ortsumfahrungen festgestellt werden. Diese unterliegen<br />
bei der späteren Umsetzung den Grenzwerten des Immissionsschutzes, so dass dabei mit der<br />
Minimierung der im <strong>Umweltbericht</strong> prognostizierten Auswirkungen gerechnet werden kann. Gebiete<br />
mit besonderer Erholungseignung werden in einer geringen Fallzahl betroffen, dazu werden zum<br />
Teil in Regionalplan, 4.5 Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen getroffen.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter konnten nicht ermittelt werden.<br />
Der Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche sowie an Abbauflächen durch Rohstoff kann auf<br />
regionaler Ebene als unerheblich bezeichnet werden. Die Siedlungsentwicklung wird grundsätzlich<br />
auf die Zentralen Orte konzentriert. Böden mit hoher Nutzungseignung werden insbesondere im<br />
Erfurter Norden durch Festlegungen zum Rohstoffabbau und an fünf Standorten durch großflächige<br />
Industrie- und Gewerbegebiete betroffen sein.<br />
Überschwemmungsgefährdete Bereiche werden durch Festlegungen zum Rohstoffabbau in der<br />
Gera-Unstrut-Niederung zwischen Erfurt und Sömmerda betroffen sein.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft wurden auf regionaler Ebene als nicht erheblich<br />
eingeschätzt. Sie wurden aber bei der Betrachtung von Wechselwirkungen berücksichtigt.<br />
Wenige regionalplanerische Festlegungen liegen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten bzw. im<br />
Naturpark Thüringer Wald. Dabei handelt es sich um Vorbehaltsgebiete, die der späteren Abwägung<br />
unterliegen, bzw. wurden in Regionalplan, 4.5 entsprechende Plansätze zur Minderung<br />
der eventuellen Umweltauswirkungen aufgenommen.<br />
Wechselwirkungen und Wirkpfade über mehrere Schutzgüter können vor allem durch einige großflächige<br />
Gebietsfestlegungen entstehen. Diese stehen auch im Kontext mit Konzentrationen regionalplanerischer<br />
Festlegungen. Zusammen mit bestehenden Siedlungsschwerpunkten im Innerthüringer<br />
Ackerhügelland, vor allem im Raum nördlich von Erfurt, zwischen Gotha, Ohrdruf und Waltershausen<br />
sowie um Arnstadt lässt sich dies beobachten. Auf Ebene der Naturräume scheint in<br />
Mittelthüringen die Gera-Unstrut-Niederung einer erhöhten Belastung ausgesetzt zu sein. Diese<br />
Wirkungen können allerdings durch intensive Freiraum sichernde Festlegungen und Plansätze zur<br />
Nachnutzung von Rohstoffabbauflächen verringert werden.<br />
Die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2<strong>00</strong>0-Gebiete kann nach Überprüfung der<br />
Festlegungen auf der Ebene des Regionalplanes festgestellt werden.<br />
Positive Umweltauswirkungen können insbesondere in folgenden Fällen festgestellt werden:<br />
Die im Regionalplan Mittelthüringen ausgewiesenen Regional bedeutsamen Konversions- und<br />
Brachflächen Regionalplan, 2.4 sollen überwiegend eine freiräumliche Nachnutzung erfahren.<br />
Dies betrifft ein Flächenpotenzial von ca. 145 ha für freiräumliche Nachnutzung, wie Landwirtschaft<br />
oder Renaturierung, und für ca. 120 ha in Teilen eine solche Nutzung. Damit können ökologische<br />
Bodenfunktionen wiederhergestellt werden bzw. gegenüber dem bisherigen Zustand verbessert<br />
werden. Zudem werden die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild verbessert.<br />
Nach Umsetzung der im Regionalplan festgelegten Ortsumfahrungen Regionalplan, 3.1.2 werden<br />
signifikante Reduktionen beim Durchgangsverkehr erwartet, die eine erhebliche Verringerung<br />
der Lärm- und Schadstoffbelastungen der ansässigen Bevölkerung zur Folge haben. Damit kann in<br />
diesen Siedlungen eine deutliche Verbesserung der Wohn- und Wohnumfeldqualität prognostiziert<br />
werden.<br />
Die Nutzung von Windenergie als regenerative Energiequelle leistet einen Beitrag zur klimaneutralen<br />
Energieerzeugung. Die Festlegungen in Regionalplan, 3.2.2 schaffen die Grundlage für eine<br />
geordnete Nutzung dieser Energieform, indem gleichzeitig Plansätze formuliert werden, die be-<br />
47<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
48<br />
reits auf Ebene der Regionalplanung darauf hinwirken, erheblich negative Umweltauswirkungen<br />
der Vorranggebiete Windenergie zu kompensieren bzw. zu verringern.<br />
Die Ausweisungen des Regionalplanes zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz<br />
Regionalplan, 4.2 dienen dem Schutz der Siedlungsbereiche durch Freihaltung der noch vorhandenen<br />
Flächen für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt (Retention) sowie wasserwirtschaftliche<br />
Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Ebenso schützen auch die Regenrückhaltebecken<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter vor Hochwasserereignissen Regionalplan, 4.2.3.<br />
Mit der Festlegung dieser Gebiete ist auch der Erhalt wichtiger ökologischer und erholungswirksamer<br />
Freiraumfunktionen verbunden, welche aus der besonderen Bedeutung der Auen als wichtiges<br />
Strukturelement für einen funktionsfähigen Naturhaushalt und eine ökologisch leistungsfähige Kulturlandschaft<br />
resultieren. Sie besitzen neben der Hochwasserschutzfunktion auch eine herausragende<br />
Bedeutung als Element des ökologischen Freiraumverbundes und Potenzial zur Renaturierung.<br />
Weiterhin werden im Regionalplan Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung unter anderem<br />
für den Immissions- und Sichtschutz gegenüber Autobahnen und Straßen festgelegt Regionalplan,<br />
4.4. Sie verbessern damit die Wohn- und Wohnumfeldqualität. Dies betrifft insbesondere die<br />
Gemeinden Nesse-Apfelstädt (Ortsteil Apfelstädt), Mellingen (Ortsteil Köttendorf), Magdala (Ortsteil<br />
Maina) und Erfurt (Ortsteil Salomonsborn). Diese Gebiete können zudem bei Umsetzung einen<br />
Beitrag zur Bindung von Kohlendioxid in der Biosphäre (Verringerung des Treibhauseffektes) sowie<br />
zum Wasserrückhalt in der Fläche leisten. Sie übernehmen darüber hinaus die Funktion eines<br />
Frischluftproduzenten und tragen zum klimaökologischen Ausgleich bei. Darüber hinaus dient der<br />
überwiegende Teil der Waldmehrung der Verbesserung des Biotopverbundes bzw. der Schaffung<br />
von ökologischen Trittsteinen sowie der Strukturanreicherung in waldarmen Gebieten.<br />
Die in Regionalplan, 4.5 festgelegten Plansätze zur Rekultivierung und Folgenutzung von Rohstoffabbauflächen<br />
stellen sicher, dass die Gebiete überwiegend einer freiräumlichen Nutzung zu<br />
Gute kommen und damit die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild aufgewertet<br />
werden sowie die Erholungseignung der vom Rohstoffabbau betroffenen Gebiet verbessert<br />
wird.<br />
Gegenüber dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Mittelthüringen 1999 verfolgt der Regionalplan<br />
zudem eine wesentlich umfangreichere Sicherung des Freiraumes. Beispielsweise wird die Siedlungsentwicklung<br />
im Wesentlichen auf Zentrale Orte gelenkt, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
Hochwasserschutz werden erstmals ausgewiesen. Damit werden in Bezug auf die Umwelt positiv<br />
wirkende Instrumente deutlich verstärkt, was bei einer Planverwirklichung ein höheres Umweltschutzniveau<br />
sicherstellt, als dies bei der weiteren Gültigkeit des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes<br />
der Fall wäre.<br />
In der Summe der Umweltauswirkungen regionalplanerischer Festlegungen und bei Umsetzung<br />
der im <strong>Umweltbericht</strong> aufgezeigten Maßnahmen (Vermeidung, Kompensation, Monitoring) ist davon<br />
auszugehen, dass dem Ziel – ein hohes Umweltschutzniveau zu sichern – Rechnung getragen<br />
werden kann. Somit kann der Regionalplan einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung<br />
Mittelthüringens leisten.<br />
Um frühzeitig negative Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln, die im Rahmen der Umweltprüfung<br />
nicht ermittelt werden konnten, werden im <strong>Umweltbericht</strong> geeignete Instrumente der Umweltbeobachtung<br />
aufgezeigt. Damit wird gewährleistet, dass in relevanten Fällen geeignete Mittel zur<br />
Gegensteuerung angewandt werden können <strong>Umweltbericht</strong>, 4.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
Anhang<br />
Anhang 1 Veröffentlichung der Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger .........................................50<br />
Anhang 2 Scoping-Termin – Einladungsschreiben und Protokoll ................................................................52<br />
Anhang 3 Prüfformular (Muster) ...................................................................................................................66<br />
Anhang 4<br />
Anhang 5<br />
Übersicht besonderer Umweltfaktoren zur Abschätzung der erheblichen Umweltauswirkungen<br />
auf Ebene der Regionalplanung......................................................................................67<br />
Prüfschema / Bewertungsmodell Umweltauswirkungen..............................................................68<br />
Anhang 6 Literaturverzeichnis ......................................................................................................................69<br />
49<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
50<br />
Anhang 1<br />
Veröffentlichung der Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
51<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
52<br />
Anhang 2<br />
Scoping-Termin – Einladungsschreiben und Protokoll<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
53<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
54<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
55<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
56<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
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<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
58<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
59<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
60<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
61<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
62<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
63<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
64<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
65<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
66<br />
Anhang 3<br />
Prüfformular (Muster)<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
67<br />
Anhang 4<br />
Übersicht besonderer Umweltfaktoren zur Abschätzung der erheblichen<br />
Umweltauswirkungen auf Ebene der Regionalplanung<br />
Schutzgut / Merkmal<br />
Boden<br />
Schutzwürdige Böden<br />
(selten, naturnah, empfindlich)<br />
Nährstoffreiche Böden<br />
Wasser<br />
Wasserschutzgebiete<br />
Überschwemmungsgebiete (HQ 1<strong>00</strong> )<br />
Überschwemmungsgefährdete Bereiche (HQ 2<strong>00</strong> )<br />
Klima / Luft<br />
Gebiete mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung<br />
Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit<br />
der Kaltluftabflüsse<br />
Biologische Vielfalt / Fauna / Flora<br />
Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete<br />
Quelle / Untersetzung<br />
– Daten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie<br />
– Moore<br />
– Nassstandorte<br />
– Seltene Böden<br />
– Daten der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft<br />
– Nutzungseignungsklassen 4 bis 6<br />
– Daten des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Obere Wasserbehörde)<br />
– Schutzzonen I und II von Trinkwasserschutzzonen<br />
– Heilquellen<br />
– Daten des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Obere Wasserbehörde)<br />
– Daten T<strong>MB</strong>V<br />
– Gebiete mit einer Kaltluftvolumenstromdichte von mehr als<br />
20 m³/m·s<br />
– Daten T<strong>MB</strong>V<br />
– Windgeschwindigkeiten höher als 1,1 m/s<br />
– Daten des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Obere Naturschutzbehörde)<br />
– FFH-Gebiete<br />
– SPA-Gebiete (Stand 02/2<strong>00</strong>7)<br />
– Naturpark<br />
– Landschaftsschutzgebiete<br />
– Naturschutzgebiete<br />
– Biosphärenreservat<br />
Schutzgebiete in Planung – prioritäre Naturschutzgebiete<br />
– Landschaftsschutzgebiete<br />
– Naturpark<br />
Sonstige Gebiete mit besonderer artenschutzrelevanter<br />
Bedeutung<br />
– Wiesenbrüter-Kulisse<br />
– Naturschutzgroßprojekte des Bundes<br />
Waldgebiete mit herausragenden Umweltfunktionen – Daten der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei<br />
Landschaft<br />
Gewachsene Kulturlandschaft<br />
Gebiete mit hoher Qualität des Landschaftsbildes<br />
Unzerschnittene, störungsarme Räume (Räume<br />
größer als 50 qkm)<br />
Mensch<br />
Siedlungsgebiete mit Wohnfunktion<br />
Gebiete mit besonderer Erholungseignung<br />
Kultur- / Sachgüter<br />
Kulturdenkmale /-ensembles<br />
– Daten des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Obere Naturschutzbehörde)<br />
– Biosphärenreservate<br />
– Landschaftsschutzgebiete und Planungen<br />
– Naturpark und Planungen<br />
– eigene Daten aus Gutachten<br />
– Daten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie<br />
– ATKIS ® und kommunale Planungen<br />
– eigene Daten aus Gutachten<br />
– eigene Daten aus Gutachten<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
68<br />
Anhang 5<br />
Prüfschema / Bewertungsmodell Umweltauswirkungen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
Anhang 6<br />
Literaturverzeichnis<br />
Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg., 2<strong>00</strong>7): Umweltprüfung in der Regionalplanung – Arbeitshilfe<br />
zur Umsetzung des § 7 Abs. 5-10 ROG, E-Paper der ARL Nr.1; Hannover<br />
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (2<strong>00</strong>6): Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen, Braunschweig<br />
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnen (2<strong>00</strong>3): Grundlagen für die Zukunft der Mobilität in Deutschland – Bundesverkehrswegeplan<br />
2<strong>00</strong>3, Bonn<br />
Döpel Landschaftsplanung (2<strong>00</strong>6): Untersuchung zur Windenergienutzung in Mittelthüringen unter besonderer Berücksichtigung<br />
des Landschaftsbildes und der Windressourcen; Gutachten im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n Planungsgemeinschaft<br />
Mittelthüringen, Göttingen<br />
Europäische Kommission (2<strong>00</strong>3): Umsetzung der Richtlinie 2<strong>00</strong>1/42/EG über die Prüfung bestimmter Pläne und Programme,<br />
Luxemburg<br />
Gassner, E. / Winkelbrandt, A. (2<strong>00</strong>5): UVP – Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />
Heidelberg<br />
Gassner, E. / Winkelbrandt, A. (2<strong>00</strong>6): UVPG – Kommentar; Heidelberg<br />
GEO-NET Umweltplanung und GIS-Consulting GbR (2<strong>00</strong>2): GIS-basierte Aufbereitung der Modellergebnisse zur Kaltluftsimulation<br />
für die Nutzung im Rahmen der Landes- und Regionalplanung in Thüringen; Gutachten im Auftrag<br />
der Thüringer Staatskanzlei (Abt. Raumordnung und Landesplanung), Hannover<br />
Planungsgruppe Ökologie + Umwelt / Ingenieurbüro für Planung und Umwelt Erfurt (1994): Fachgutachten zum Landschaftsrahmenplan<br />
Mittelthüringen, Gutachten im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Rottenburg /<br />
Erfurt<br />
RoosGrün (2<strong>00</strong>9): Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen im Kontext zu Windenergieanlagen in Mittelthüringen, Gutachten<br />
im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n Planungsgemeinschaft Mittelthüringen, Denstedt<br />
Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie / Bundesverband WindEnergie e.V. / Vereinigung zur Förderung der<br />
Nutzung erneuerbarer Energien e.V. (Hrsg.; 2<strong>00</strong>8): Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2<strong>00</strong>6,<br />
Dresden<br />
Störfall-Kommission – Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (2<strong>00</strong>5): Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen<br />
nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung –<br />
Umsetzung § 50 BImSchG, o.O.<br />
Thüringer Innenministerium (1999): <strong>Regionale</strong>r Raumordnungsplan Mittelthüringen, in: Sonderdruck 2/1999 des Thüringer<br />
Staatsanzeigers als Beilage zu 40/1999, Erfurt<br />
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft (2<strong>00</strong>4a): Entwicklung eines Informationssystems zur Bereitstellung von Parametern<br />
für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der <strong>Regionale</strong>n Raumordnungspläne Thüringens<br />
(Bericht), Unter Mitarbeit von Gullich, P. / Wurlitzer, J. / Winterot, Ch. / Werner, D., Jena<br />
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft (2<strong>00</strong>4b): Kennzeichnung der standörtlichen Nutzungseignung, Unter Mitarbeit<br />
von Gullich, P. / Werner, D. / Winterot, Ch., Jena<br />
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2<strong>00</strong>4a): Die Naturräume Thüringens, Naturschutzreport Heft 21, Jena<br />
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2<strong>00</strong>4b): Pilotstudie Entschneidungskonzepte und Verbesserung von<br />
Wildtierkorridoren in ausgewählten Schwerpunkträumen in Thüringen, Jena<br />
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2<strong>00</strong>5a): Die Datenbank „Raumrelevante Umweltdaten Thüringen“<br />
(RUTH), in: Fachstandpunkte der TLUG, Jena<br />
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2<strong>00</strong>9): Umweltdaten 2<strong>00</strong>9, Jena<br />
Thüringer Landesverwaltungsamt (2<strong>00</strong>6): Luftreinhalteplanung – Aktionsplan zur Reduzierung der Feinstaubbelastung<br />
für die Stadt Weimar (Entwurf 11/2<strong>00</strong>6), Weimar<br />
Thüringer Landesverwaltungsamt (ohne Jahresangabe): Luftreinhalteplan Erfurt, Weimar<br />
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2<strong>00</strong>4a): Umweltschutz in Thüringen, Erfurt<br />
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2<strong>00</strong>4b): Forstbericht 2<strong>00</strong>4, Erfurt<br />
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2<strong>00</strong>5a): Einführungserlass 21-60225-5 des TLMNU –<br />
Hinweise zur Anwendung der §§ 26 a bis 26 c ThürNatG, in: Thüringer Staatsanzeiger Nr.3 / 2<strong>00</strong>5, Erfurt<br />
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (2<strong>00</strong>5b): Zustandsbericht Flüsse, Seen und Grundwasser<br />
2<strong>00</strong>4, Erfurt<br />
Thüringer Ministerium für Umwelt und Landesplanung (1993): Beteiligung der Immissionsschutzbehörden an der Bauleitplanung;<br />
hier: Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung<br />
(Abstandserlass). In: Thüringer Staatsanzeiger Nr. 4 / 1993, Erfurt<br />
Umweltbundesamt (2<strong>00</strong>2): Umsetzung der SUP-RL 2<strong>00</strong>1/42/EG Machbarkeitsstudie für ein Behördenhandbuch „Umweltschutzziele<br />
in Deutschland“, UBA-FB 389, Berlin<br />
69<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen
70<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen