Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
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Die voraussichtliche Wirkzone bzgl. der Wirkeffekte, die über die eigentliche Festlegungsfläche hinausgehen,<br />
wird für die Umweltprüfung mit folgenden standardisierten und im Einzelfall zu prüfenden<br />
Abständen bestimmt:<br />
▪ Lärm-, und Staubimmissionen – bis 3<strong>00</strong> m<br />
▪ Visuelle Beeinträchtigung – bis 5<strong>00</strong> m<br />
Eine allumfassende Prüfung von Bedarfsalternativen für den Abbau oberflächennaher mineralischer<br />
Rohstoffe kann auf der Ebene des Regionalplanes nicht erfolgen. Gründe dafür sind die geringe<br />
Verlässlichkeit von Verbrauchsprognosen in Abhängigkeit vor allem von der Bautätigkeit einerseits<br />
und andererseits der unvollständige Kenntnisstand zur rohstoffgeologischen Bewertung aller<br />
Lagerstätten. Zudem unterliegt der Regionalplan Mittelthüringen dem Auftrag, mittelfristig für eine<br />
bedarfsgerechte und möglichst verbrauchernahe Rohstoffgewinnung zu sorgen und langfristig<br />
die oberflächennahen mineralischen Rohstoffvorräte für die Versorgung zukünftiger Generationen<br />
zu sichern. Durch Substitution können diese Rohstoffe nicht in großem Maße ersetzt werden.<br />
Die mit dem Regionalplan vorgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe bilden ein abgestimmtes<br />
Standortkonzept auf der Basis der regionalplanerisch gesicherte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />
Rohstoffsicherung und -gewinnung des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Mittelthüringen<br />
1999, der Rohstoffsicherungskonzeption für die Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen<br />
(Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2<strong>00</strong>6), der in Abbau befindlichen und rechtlich<br />
genehmigten Abbaugebiete, der Ergebnisse von Raumordnungsverfahren / Landesplanerischen<br />
Abstimmungen, der nachgewiesenen Rohstoffgewinnungs- und Rohstoffsicherungsinteressen zur<br />
Gewährleistung von Planungssicherheit, der räumlichen Verteilung des Rohstoffpotenziales.<br />
Für Neuausweisungen und Erweiterungen wurden vernünftiger Weise in Betracht kommende Alternativen<br />
unter den Prämissen einer nachhaltigen Nutzung der Lagerstätten geprüft. Für Gebiete mit<br />
Bergbauberechtigungen nach Einigungsvertrag bzw. Bundesberggesetz kommen in der Regel keine<br />
Nullvarianten zum Tragen.<br />
1.3 Planrelevante Ziele des Umweltschutzes<br />
Damit die Festlegungen des Regionalplanes einschließlich der Standortalternativen bewertet und<br />
miteinander verglichen sowie im Sinne der Umweltvorsorge optimiert werden können, bedarf es eines<br />
Zielsystemes, das schutzgutbezogen Bewertungsmaßstäbe für die Umweltprüfung festlegt<br />
(Abs. 2 Nr. 1b Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG). Deshalb werden auf der Grundlage einschlägiger<br />
Fachgesetze und des Landesentwicklungsplanes Thüringen 2<strong>00</strong>4 Umweltziele dargestellt, die für<br />
den Regionalplan von Bedeutung sind. Diese wurden mit den relevanten Umweltbehörden abgestimmt<br />
<strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 2.<br />
Ziele des Umweltschutzes sind sämtliche Zielvorgaben, die auf eine Sicherung oder Verbesserung<br />
des Zustandes der Umwelt gerichtet sind. Dies sind insbesondere Aussagen, die für ein Schutzgut<br />
das zu erhaltende oder zu erreichende Niveau angeben und/oder Aussagen zu den hierfür erforderlichen<br />
Maßnahmen. Von Bedeutung sind Ziele des Umweltschutzes, wenn ihnen im Einzelfall<br />
eine sachliche Relevanz zukommt, sie daher für die Inhalte des Regionalplanes eine Rolle spielen<br />
können. Die Umweltprüfung wendet daher bestehende Umweltstandards als Prüfmaßstab an.<br />
Tab.9<br />
Umweltziele<br />
Schutzgutübergreifend<br />
Planrelevante Umweltziele<br />
Quellen<br />
1. Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,<br />
dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes und der Regenerationsfähigkeit und<br />
nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter; Erhalt einer<br />
großräumig, übergreifenden Freiraumstruktur<br />
2. Schutz des Menschen, von Tieren und Pflanzen, des Bodens,<br />
des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen<br />
Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen und<br />
Vorbeugung des Entstehens schädlicher Umwelteinwirkungen<br />
– § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 ROG<br />
– § 1 Abs. 1 ThürLPlG<br />
– § 1 Abs. 1 BNatSchG<br />
– § 1 ThürWaldG<br />
– § 1 WHG<br />
– LEP, 5.1.1<br />
– § 1 Abs. 1 BImSchG<br />
– § 1 WHG<br />
– § 10 Abs. 4 KrW-/AbfG<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen