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Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...

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14<br />

Die voraussichtliche Wirkzone bzgl. der Wirkeffekte, die über die eigentliche Festlegungsfläche hinausgehen,<br />

wird für die Umweltprüfung mit folgenden standardisierten und im Einzelfall zu prüfenden<br />

Abständen bestimmt:<br />

▪ Lärm-, und Staubimmissionen – bis 3<strong>00</strong> m<br />

▪ Visuelle Beeinträchtigung – bis 5<strong>00</strong> m<br />

Eine allumfassende Prüfung von Bedarfsalternativen für den Abbau oberflächennaher mineralischer<br />

Rohstoffe kann auf der Ebene des Regionalplanes nicht erfolgen. Gründe dafür sind die geringe<br />

Verlässlichkeit von Verbrauchsprognosen in Abhängigkeit vor allem von der Bautätigkeit einerseits<br />

und andererseits der unvollständige Kenntnisstand zur rohstoffgeologischen Bewertung aller<br />

Lagerstätten. Zudem unterliegt der Regionalplan Mittelthüringen dem Auftrag, mittelfristig für eine<br />

bedarfsgerechte und möglichst verbrauchernahe Rohstoffgewinnung zu sorgen und langfristig<br />

die oberflächennahen mineralischen Rohstoffvorräte für die Versorgung zukünftiger Generationen<br />

zu sichern. Durch Substitution können diese Rohstoffe nicht in großem Maße ersetzt werden.<br />

Die mit dem Regionalplan vorgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe bilden ein abgestimmtes<br />

Standortkonzept auf der Basis der regionalplanerisch gesicherte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

Rohstoffsicherung und -gewinnung des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Mittelthüringen<br />

1999, der Rohstoffsicherungskonzeption für die Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen<br />

(Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2<strong>00</strong>6), der in Abbau befindlichen und rechtlich<br />

genehmigten Abbaugebiete, der Ergebnisse von Raumordnungsverfahren / Landesplanerischen<br />

Abstimmungen, der nachgewiesenen Rohstoffgewinnungs- und Rohstoffsicherungsinteressen zur<br />

Gewährleistung von Planungssicherheit, der räumlichen Verteilung des Rohstoffpotenziales.<br />

Für Neuausweisungen und Erweiterungen wurden vernünftiger Weise in Betracht kommende Alternativen<br />

unter den Prämissen einer nachhaltigen Nutzung der Lagerstätten geprüft. Für Gebiete mit<br />

Bergbauberechtigungen nach Einigungsvertrag bzw. Bundesberggesetz kommen in der Regel keine<br />

Nullvarianten zum Tragen.<br />

1.3 Planrelevante Ziele des Umweltschutzes<br />

Damit die Festlegungen des Regionalplanes einschließlich der Standortalternativen bewertet und<br />

miteinander verglichen sowie im Sinne der Umweltvorsorge optimiert werden können, bedarf es eines<br />

Zielsystemes, das schutzgutbezogen Bewertungsmaßstäbe für die Umweltprüfung festlegt<br />

(Abs. 2 Nr. 1b Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG). Deshalb werden auf der Grundlage einschlägiger<br />

Fachgesetze und des Landesentwicklungsplanes Thüringen 2<strong>00</strong>4 Umweltziele dargestellt, die für<br />

den Regionalplan von Bedeutung sind. Diese wurden mit den relevanten Umweltbehörden abgestimmt<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, Anhang 2.<br />

Ziele des Umweltschutzes sind sämtliche Zielvorgaben, die auf eine Sicherung oder Verbesserung<br />

des Zustandes der Umwelt gerichtet sind. Dies sind insbesondere Aussagen, die für ein Schutzgut<br />

das zu erhaltende oder zu erreichende Niveau angeben und/oder Aussagen zu den hierfür erforderlichen<br />

Maßnahmen. Von Bedeutung sind Ziele des Umweltschutzes, wenn ihnen im Einzelfall<br />

eine sachliche Relevanz zukommt, sie daher für die Inhalte des Regionalplanes eine Rolle spielen<br />

können. Die Umweltprüfung wendet daher bestehende Umweltstandards als Prüfmaßstab an.<br />

Tab.9<br />

Umweltziele<br />

Schutzgutübergreifend<br />

Planrelevante Umweltziele<br />

Quellen<br />

1. Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,<br />

dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes und der Regenerationsfähigkeit und<br />

nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter; Erhalt einer<br />

großräumig, übergreifenden Freiraumstruktur<br />

2. Schutz des Menschen, von Tieren und Pflanzen, des Bodens,<br />

des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen<br />

Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen und<br />

Vorbeugung des Entstehens schädlicher Umwelteinwirkungen<br />

– § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 ROG<br />

– § 1 Abs. 1 ThürLPlG<br />

– § 1 Abs. 1 BNatSchG<br />

– § 1 ThürWaldG<br />

– § 1 WHG<br />

– LEP, 5.1.1<br />

– § 1 Abs. 1 BImSchG<br />

– § 1 WHG<br />

– § 10 Abs. 4 KrW-/AbfG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen

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