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Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...

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1.2 Inhalt und wichtigste Ziele des Regionalplanes Mittelthüringen<br />

bzgl. der Umweltprüfung / Prüferfordernis<br />

Der Regionalplan Mittelthüringen ist gemäß der Leitvorstellung einer nachhaltigen Entwicklung (§ 1<br />

ROG), den Grundsätzen der Raumordung (§ 2 ROG) und aus dem Landesentwicklungsplan zu<br />

entwickeln (§ 14 Abs. 1 ThürLPlG). Er legt als räumliche und sachliche Ausformung des Landesentwicklungsplanes<br />

für die Planungsregion die räumliche und strukturelle Entwicklung durch Ziele<br />

und Grundsätze der Raumordnung fest.<br />

Damit legt er den Rahmen für eine zusammenfassende, übergeordnete räumliche Entwicklung der<br />

Planungsregion Mittelthüringen fest und trägt durch die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen<br />

und Maßnahmen zur Ordnung, Sicherung und Entwicklung der Raumfunktionen im Sinne einer<br />

nachhaltigen Raumentwicklung in der Planungsregion bei. Er enthält insbesondere Festlegungen<br />

zu den Grundzügen der Siedlungsentwicklung und Zentralen Orten, soweit sie nicht durch den<br />

Landesentwicklungsplan festgelegt sind, der Sicherung und der Entwicklung des Freiraumes sowie<br />

zu regional bedeutsamen Infrastrukturtrassen und -standorten. Der Regionalplan enthält auch<br />

Festlegungen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Fachplanungen.<br />

Gegenüber sonstigen öffentlichen Stellen, der Fachplanung und den Kommunen der Planungsregion<br />

nimmt der Regionalplan Mittelthüringen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen eine<br />

Rahmen setzende Koordinierungsfunktion wahr. Die Bauleitpläne und die Ergebnisse der von den<br />

Gemeinden der Planungsregion beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planungen sind dabei in<br />

der Abwägung zu berücksichtigen (Gegenstromprinzip).<br />

Aufgrund der Aussagen in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1 zu Scoping, relevanten Planinhalten, Abschichtung<br />

und Alternativenbetrachtung wird auf die in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.1 ff beschriebenen Inhalte<br />

des Regionalplanes ein Schwerpunkt in der Umweltprüfung gelegt. Näher betrachtet werden also<br />

insbesondere die Festlegungen, die der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus entgegenstehen<br />

könnten.<br />

Bei den weiteren Inhalten des Regionalplanes kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen<br />

Umweltauswirkungen mit der regionalplanerischen Festlegung verbunden sind bzw. die<br />

für eine Abschätzung der Umweltauswirkungen notwendigen Basisdaten durch die fehlende konkrete<br />

Lokalisierbarkeit nicht ermittelbar sind (Tab.1). Deren zum Teil positive Auswirkungen werden<br />

bei der Betrachtung einer Nichtdurchführung des Regionalplanes eingestellt <strong>Umweltbericht</strong>, 2.5<br />

sowie in der Gesamtplanbetrachtung der Umweltauswirkungen des Regionalplanes Mittelthüringen<br />

berücksichtigt <strong>Umweltbericht</strong>, 5.<br />

Tab.1<br />

Übersicht zu Festlegungstypen des Regionalplanes Mittelthüringen ohne weiteres<br />

Darstellungs-/Prüferfordernis<br />

Kapitel Festlegungstypen Inhalte und Bewertung<br />

5<br />

1. Raumstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />

– Raumstrukturelle Entwicklung<br />

– Zentrale Orte<br />

– Entwicklungsachsen<br />

2. Siedlungsstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />

– Siedlungsentwicklung<br />

3. Infrastruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />

– Soziale Infrastruktur<br />

4. Freiraumstruktur Grundsätze und Ziele zu:<br />

– Tourismus und Erholung<br />

– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischer Funktionszuordnung<br />

oder verbindliche Vorgaben mit raumordnerischen<br />

Funktionszuordnungen ohne konkrete Standortbindung<br />

– keine direkt Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben,<br />

bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />

rechnen ist bzw. sind mögliche Umweltauswirkungen durch<br />

fehlende Parameter / Lokalisierbarkeit nicht beurteilungsadäquat<br />

ermittelbar (Abschichtung)<br />

– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischer Funktionszuordnung<br />

oder verbindliche Vorgaben mit raumordnerischen<br />

Funktionszuordnungen ohne konkrete Standortbindung<br />

– keine Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben,<br />

bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen<br />

ist bzw. sind mögliche Umweltauswirkungen durch fehlende<br />

Parameter / Lokalisierbarkeit nicht beurteilungsadäquat ermittelbar<br />

(Abschichtung)<br />

– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen<br />

– keine direkt Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben,<br />

bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />

rechnen ist<br />

– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischer Funktionszuordnung<br />

oder verbindliche Vorgaben mit raumordnerischen<br />

Funktionszuordnungen ohne konkrete Standortbindung<br />

– keine direkt Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben,<br />

bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />

rechnen ist bzw. sind mögliche Umweltauswirkungen durch<br />

fehlende Parameter / Lokalisierbarkeit nicht beurteilungsadäquat<br />

ermittelbar (Abschichtung)<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen

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