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Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...

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nes grundsätzlich entspricht LEP, 5.2.7. Bei der Ermittlung geeigneter raumbedeutsamer Gebiete<br />

für den Regionalplan erfolgte unter anderem eine Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde,<br />

so dass von einer naturschutzfachlichen Optimierung im Sinne struktureller Alternativüberlegungen<br />

ausgegangen werden kann.<br />

1.2.10 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />

Regionalplan, 4.5<br />

Das Festlegungserfordernis für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe im Regionalplan Mittelthüringen<br />

ergibt sich aus LEP, 5.3.1 und 5.3.3 in Umsetzung des § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG zur<br />

Schaffung von Voraussetzungen zur vorsorgenden Sicherung sowie der geordneten Aufsuchung<br />

und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen.<br />

Im Regionalplan Mittelthüringen werden 52 Vorrang- und 50 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe mit einer<br />

Fläche von insgesamt ca. 4.889 ha ausgewiesen. Schwerpunkträume für die Sicherung des Kiesabbaues<br />

ergeben sich in der Gera-Unstrut-Niederung nördlich Erfurt, im Landkreis Gotha (Flussgebiet<br />

der Hörsel, nördlich und südlich Gotha, Ohra-Apfelstädt-Flusssystem), für den Abbau von Hartgesteinen,<br />

die für die Herstellung von Schotter und Splitt geeignet sind, im Thüringer Wald, für den<br />

Abbau von Kalkstein im mittleren Teil des Ilm-Kreises und im Süden des Landkreises Weimarer<br />

Land. Darüber hinaus gibt es einzelne Festlegungen zur Sicherung der Gewinnung von Werk- und<br />

Dekorationssteinen aus Rät-Sandstein, Travertin und Rhyolith (insbesondere Seeberg, Tambach-<br />

Dietharz, Frankenhain, Weimar).<br />

Eine Ausschlusswirkung für den Abbau von oberflächennahen mineralischen Rohstoffen außerhalb<br />

dieser Gebiete ergibt sich aus den Festlegungen nicht. Ihre Ausweisung erfolgt mit dem Ziel, die<br />

für Wirtschaft und Bevölkerung notwendigen und bedeutsamen Rohstoffe unter Berücksichtigung<br />

anderer Raumnutzungsansprüche und bei möglichst geringer Entfernung zum Einsatzort bedarfsgerecht<br />

verfügbar zu machen.<br />

Die mit der Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe verbundenen Wirkeffekte<br />

werden in Tab.8 dargestellt. Es handelt sich um Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser,<br />

Flora / Fauna und Kultur- und Sachgüter im Wesentlichen durch Flächeninanspruchnahme bzw.<br />

Lebensraumentzug. Durch die Festlegung können visuelle Beeinträchtigungen entstehen, die sich<br />

auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken. Des Weiteren können sie durch zerschneidende<br />

Wirkung auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch<br />

negativ Einfluss nehmen. Die Realisierung der Festlegung geht einher mit Lärm- und Staubimmissionen<br />

und ihren Auswirkungen insbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Mensch.<br />

Tab.8<br />

Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />

Schutzgut<br />

13<br />

Wirkeffekte<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Flora / Fauna / Biologische<br />

Vielfalt<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• • •• •<br />

Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) •• • <br />

Visuelle Beeinträchtigung (VisB) •• •• <br />

Zerschneidung (ZS) • • • <br />

Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />

Lärm- und Staubimmissionen (IM) •• •• •• <br />

••<br />

Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />

• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />

Die Auswirkungen auf Flora / Fauna und Landschaft müssen im Einzelfall nicht irreversibel sein.<br />

Dies gilt insbesondere für Gebiete in strukturarmen Landschaften, wenngleich die Funktionen der<br />

Primärbiotope zumeist nicht erreicht werden kann. Generell muss auf den temporären Charakter<br />

der Abbauflächen hingewiesen werden. So wird in den seltensten Fällen das gesamte ausgewiesene<br />

Vorranggebiet auf einmal in Anspruch genommen, sondern der Abbau und damit die Rekultivierung<br />

schreiten schrittweise voran, so dass entstehende Beeinträchtigungen insbesondere für die<br />

Schutzgüter Flora / Fauna und Landschaft zeitnah wieder ausgeglichen werden können.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen

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