Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
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nes grundsätzlich entspricht LEP, 5.2.7. Bei der Ermittlung geeigneter raumbedeutsamer Gebiete<br />
für den Regionalplan erfolgte unter anderem eine Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde,<br />
so dass von einer naturschutzfachlichen Optimierung im Sinne struktureller Alternativüberlegungen<br />
ausgegangen werden kann.<br />
1.2.10 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />
Regionalplan, 4.5<br />
Das Festlegungserfordernis für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe im Regionalplan Mittelthüringen<br />
ergibt sich aus LEP, 5.3.1 und 5.3.3 in Umsetzung des § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG zur<br />
Schaffung von Voraussetzungen zur vorsorgenden Sicherung sowie der geordneten Aufsuchung<br />
und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen.<br />
Im Regionalplan Mittelthüringen werden 52 Vorrang- und 50 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe mit einer<br />
Fläche von insgesamt ca. 4.889 ha ausgewiesen. Schwerpunkträume für die Sicherung des Kiesabbaues<br />
ergeben sich in der Gera-Unstrut-Niederung nördlich Erfurt, im Landkreis Gotha (Flussgebiet<br />
der Hörsel, nördlich und südlich Gotha, Ohra-Apfelstädt-Flusssystem), für den Abbau von Hartgesteinen,<br />
die für die Herstellung von Schotter und Splitt geeignet sind, im Thüringer Wald, für den<br />
Abbau von Kalkstein im mittleren Teil des Ilm-Kreises und im Süden des Landkreises Weimarer<br />
Land. Darüber hinaus gibt es einzelne Festlegungen zur Sicherung der Gewinnung von Werk- und<br />
Dekorationssteinen aus Rät-Sandstein, Travertin und Rhyolith (insbesondere Seeberg, Tambach-<br />
Dietharz, Frankenhain, Weimar).<br />
Eine Ausschlusswirkung für den Abbau von oberflächennahen mineralischen Rohstoffen außerhalb<br />
dieser Gebiete ergibt sich aus den Festlegungen nicht. Ihre Ausweisung erfolgt mit dem Ziel, die<br />
für Wirtschaft und Bevölkerung notwendigen und bedeutsamen Rohstoffe unter Berücksichtigung<br />
anderer Raumnutzungsansprüche und bei möglichst geringer Entfernung zum Einsatzort bedarfsgerecht<br />
verfügbar zu machen.<br />
Die mit der Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe verbundenen Wirkeffekte<br />
werden in Tab.8 dargestellt. Es handelt sich um Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser,<br />
Flora / Fauna und Kultur- und Sachgüter im Wesentlichen durch Flächeninanspruchnahme bzw.<br />
Lebensraumentzug. Durch die Festlegung können visuelle Beeinträchtigungen entstehen, die sich<br />
auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken. Des Weiteren können sie durch zerschneidende<br />
Wirkung auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch<br />
negativ Einfluss nehmen. Die Realisierung der Festlegung geht einher mit Lärm- und Staubimmissionen<br />
und ihren Auswirkungen insbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Mensch.<br />
Tab.8<br />
Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />
Schutzgut<br />
13<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• • •• •<br />
Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) •• • <br />
Visuelle Beeinträchtigung (VisB) •• •• <br />
Zerschneidung (ZS) • • • <br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />
Lärm- und Staubimmissionen (IM) •• •• •• <br />
••<br />
Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />
Die Auswirkungen auf Flora / Fauna und Landschaft müssen im Einzelfall nicht irreversibel sein.<br />
Dies gilt insbesondere für Gebiete in strukturarmen Landschaften, wenngleich die Funktionen der<br />
Primärbiotope zumeist nicht erreicht werden kann. Generell muss auf den temporären Charakter<br />
der Abbauflächen hingewiesen werden. So wird in den seltensten Fällen das gesamte ausgewiesene<br />
Vorranggebiet auf einmal in Anspruch genommen, sondern der Abbau und damit die Rekultivierung<br />
schreiten schrittweise voran, so dass entstehende Beeinträchtigungen insbesondere für die<br />
Schutzgüter Flora / Fauna und Landschaft zeitnah wieder ausgeglichen werden können.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen