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Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...

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10<br />

Bei Vorhaben, die bereits Ergebnis einer Landesplanerischen Beurteilung innerhalb eines Raumordnungsverfahrens<br />

sind, werden keine Trassenalternativen untersucht, weil eine ausführliche Alternativenprüfung<br />

bereits Gegenstand des Verfahrens war.<br />

Im Regionalplan werden Neu- und Ausbauten von Straßen festgelegt, die zum Teil nicht Gegenstand<br />

eines Raumordnungsverfahrens waren und nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten<br />

sind. Diese Festlegungen werden als Grundsatz getroffen und sind daher auf nachfolgenden Planungsebenen<br />

zu berücksichtigen. Hierfür wurden im Zuge der Planerarbeitung und Umweltprüfung<br />

mögliche Bedarfs- und Trassenvarianten geprüft.<br />

Als übergeordnete Planungsebene enthält der Bundesverkehrswegeplan bereits für einen Teil der<br />

Vorhaben eine Umweltrisikoeinschätzung bzw. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Diese Ergebnisse<br />

werden in der Regel bei der Bewertung der Einzelvorhaben im Zuge der Umweltprüfung berücksichtigt<br />

und anhand der aktuellen Datenlage überprüft.<br />

1.2.6 Ver- und Entsorgungsinfrastruktur<br />

Regionalplan, 3.2<br />

Die durch den Regionalplan auf der Basis der Vorgaben des LEP, 4.2 getroffenen Festlegungen<br />

zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur beinhalten außer bei Vorranggebieten Windenergie <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

1.2.7 keine gebietskonkreten Vorgaben zum Ausbau der jeweiligen Infrastrukturnetze<br />

bzw. wurden Vorhaben mit Planfeststellung als Bestand nachrichtlich dargestellt.<br />

Für eine weitere Prüfung von Festlegungen zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur fehlt daher die<br />

hinreichende Konkretisierung, um verlässliche Aussagen über mögliche Umweltauswirkungen treffen<br />

zu können.<br />

1.2.7 Vorranggebiete Windenergie<br />

Regionalplan, 3.2.2<br />

Entsprechend dem Landesentwicklungsplan sind Vorranggebiete Windenergie auszuweisen, die<br />

zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben LEP, 4.2.8. Durch die Zielfestlegung mit Ausschlusswirkung<br />

werden raumbedeutsame Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete gelenkt, die<br />

sich einerseits durch eine besondere Windhöffigkeit und andererseits durch minimierte Konflikte<br />

zum Freiraum und zum Siedlungsraum auszeichnen. Daher erübrigen sich Bedarfsalternativen im<br />

Sinne einer Nullvariante bzw. muss der Nutzung von Windenergie aufgrund der Privilegierung nach<br />

§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB substanziell Raum verschafft werden.<br />

Durch Ausschluss- und Restriktionskriterien werden umfangreich konfliktrelevante Belange, einschließlich<br />

der Umweltbelange, in die Ausweisungsmethodik eingestellt. Trotzdem können im Einzelfall<br />

aufgrund der konkreten standörtlichen Situation erheblichen Umweltauswirkungen durch<br />

Windkraftanlagen nicht ausgeschlossen werden.<br />

Im Regionalplan Mittelthüringen werden insgesamt 12 Vorranggebiete Windenergie mit einer Fläche<br />

von ca. 1.589 ha ausgewiesen. Dabei handelt es sich um bereits bestehende Standorte, die<br />

zum Teil erweitert werden bzw. es können dort Maßnahmen zum Repowering durchgeführt werden.<br />

Ca. 14 % der Flächen von Vorranggebieten unterliegen einer Höhenbeschränkung von 1<strong>00</strong><br />

bzw. 120 m. Die Begründungen zu den nicht mehr enthaltenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

sind in <strong>Umweltbericht</strong>, 2.5 aufgelistet.<br />

Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkungseffekte (Wirkfaktoren/Auswirkungen) sind in Tab.5<br />

dargestellt. Es handelt es sich im Wesentlichen um:<br />

▪ visuelle Beeinträchtigungen mit Wirkungen auf die Schutzgüter Landschaft, Kultur- und Sachgüter<br />

und Mensch,<br />

▪ Lärm- und Lichtimmissionen und ihren Folgewirkungen insbesondere auf Fauna und Menschen<br />

sowie<br />

▪ artenspezifische Gefährdungen der Avifauna. Die Prüfung der Gefährdung von Fledermäusen<br />

wird auf die nachfolgende Planungs- und Genehmigungsebene abgeschichtet, da auf Ebene<br />

der Regionalplanung die Auswirkungen nur unzureichend eingeschätzt und wirkungsvolle Maßnahmen<br />

zur Verringerung der diesbezüglichen Umweltauswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt<br />

getroffen werden können (Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie / Bundesverband<br />

WindEnergie e.V. / Vereinigung zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien e.V.<br />

(Hrsg.; 2<strong>00</strong>8): Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2<strong>00</strong>6, Dresden).<br />

Positive Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft können sich bei Umsetzung der Festlegungen<br />

durch die klimaneutrale Energieerzeugung ergeben.<br />

Die voraussichtlichen Wirkzonen der Festlegung, die über die eigentliche Festlegungsfläche hinausgehen,<br />

wurden bereits innerhalb der Ausweisungsmethodik eingehend berücksichtigt Regionalplan,<br />

3.2.2.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen

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