Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
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▪ Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet,<br />
Biosphärenreservat, Naturpark) und deren Planungen,<br />
▪ sonstige Gebiete mit besonderer artenschutzrelevanter Bedeutung (z.B. Wiesenbrüter-Kulisse,<br />
Naturschutzgroßprojekte des Bundes) und<br />
▪ Waldgebiete mit herausragenden Umweltfunktionen.<br />
Umweltauswirkungen des Regionalplanes auf Gebiete der Natura-2<strong>00</strong>0-Kulisse (FFH / SPA) werden<br />
aufgrund der unterschiedlichen Rechtswirkung in <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3 behandelt.<br />
Durch die Erweiterung der Vorranggebiete Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt, W-6 –<br />
Eckolstädt und W-7 – Roldisleben / Olbersleben ergeben sich ebenfalls signifikante Umweltauswirkungen<br />
durch Lebensraumentzug und Verluste bzw. Vertreibung von Avifauna, die aufgrund des<br />
Zuschnittes des Gebietes und der Größe der Erweiterung für den Einzelstandort erheblich erscheinen.<br />
Das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 liegt im Naturschutzgebiet Seeberg (Anteil betroffener Fläche<br />
ca. 8 %). Die Waldbiotopkartierung zeigt im betroffenen Gebiet vor allem kulturbestimmte Kiefernmisch-,<br />
Roteichen- und Lärchenwälder, kulturbestimmte Fichtenwälder (Anteil der Fichte mehr als<br />
90 %), Birken-Pionierwald sowie aufgelassenes Grasland. In den betroffenen Gebieten sind besonders<br />
geschützte Weichtier- und Amphibienarten (eventuell Schmale Windelschnecke, Kammmolch)<br />
nach bisherigem Kenntnisstand mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhanden. Deren Lebensraum und<br />
Population im Gesamtgebiet darf durch einen Abbau im Vorbehaltsgebiet nicht gefährdet werden.<br />
Die Art und Weise des Abbaues kann für die Folgenutzung Lebensraum für diese Arten schaffen.<br />
Darüber ist nur in nachfolgenden Verfahren zu entscheiden, da dies nicht der Regelungskompetenz<br />
und dem Konkretisierungsgrad des Regionalplanes entspricht.<br />
Nach § 36a Abs. 1 Nr. 2 ThürNatG ist eine Befreiung von Verboten und Geboten des Naturschutzgebietes<br />
möglich, wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohles die Befreiung erfordern. Diese<br />
liegen nach bisherigem Kenntnisstand in der Argumentation der Standortgebundenheit des Werkund<br />
Dekorationssteines (nach eingehender Prüfung der Abbauwürdigkeit) in Verbindung mit der<br />
herausragenden Bedeutung des Sandsteines für die Bau- und Denkmalpflege (materialgerechte<br />
Restaurierung historischer Bauwerke, Fortsetzung der kulturellen Tradition einer landschaftstypischen<br />
Architektur) vor.<br />
Insgesamt sieben Vorbehaltsgebiete Rohstoffe liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
und Naturparkes Thüringer Wald ohne räumliche Konzentration und betreffen einen Flächenanteil<br />
von weniger 0,1 %. Sie sind damit auf Ebene des Regionalplanes als unerheblich bezüglich ihrer<br />
Umweltauswirkungen zu werten. Für einen möglichen späteren Abbau sind in diesen Fällen allerdings<br />
Befreiungen nach § 36a ThürNatG notwendig (Tab.15). Bereits in Abbau befindliche Vorranggebiete<br />
und deren Erweiterungsstandorte in Form von Vorbehaltsgebieten wurden auch aufgrund<br />
ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet / Naturpark, des bereits stattfindenden Rohstoffabbaues<br />
und der zum Teil vorliegenden Befreiungen als nicht erheblich bzgl. ihrer Umweltauswirkungen<br />
auf die Biologische Vielfalt / Fauna / Flora bewertet.<br />
Durch die Lage des Rückhaltebeckens Bad Berka (Hungerbach) innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
Ilmtal von Oettern bis Kranichfeld besteht je nach Vorhabensgestaltung ein arten- und<br />
biotopschutzrechtliches Konfliktpotenzial.<br />
Wald mit herausragenden Umweltfunktionen wird durch die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes<br />
wd-1 – Sandstein Seeberg betroffen. Die besondere Umweltfunktion des Waldes besteht im konkreten<br />
Fall im Lebensraum für besonders geschützte Weichtier- und Amphibienarten <strong>Umweltbericht</strong>,<br />
3.1.3, der durch Flächeninanspruchnahme reduziert werden kann.<br />
Der Trassenkorridor für die Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) schneidet<br />
auf einer Länge von ca. 3 km ein Wiesenbrütergebiet. Diese Festlegung ist Bestandteil des weiteren<br />
Bedarfes im Bundesverkehrswegeplan und verfügt über ein abgeschlossenes Raumordnungsverfahren.<br />
Dabei wurden vielfältige Varianten untersucht und Minderungsmaßnahmen als Maßgaben<br />
formuliert. Dazu gehört unter anderem die möglichst enge Linienführung entlang der Ortslage<br />
Crawinkel unter Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch und die weitgehende Trassenführung<br />
auf der bestehenden B 88. Der Trassenkorridor für die Spange zwischen L 1025 und B 88 (Friedrichroda)<br />
schneidet auf ca. 7<strong>00</strong> m ein Wiesenbrütergebiet. Dabei ist die Trassenführung bereits<br />
weitgehend im abgeschlossenen Raumordnungsverfahren optimiert worden. Flächeninanspruchnahme<br />
und Immissionen können in beiden Fällen zum Verlust von Lebensraum für Wiesenbrüter<br />
führen.<br />
Die Trassenfreihaltung für die Ortsumfahrung Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) liegt teilweise in der<br />
Planungsregion Mittelthüringen und schneidet einen geplanten Wildtierkorridor für die Leitart Wildkatze.<br />
In nachfolgenden Verfahren können die damit verbundenen Trennwirkungen durch Einrichten<br />
entsprechender Wildzäune in Kombination mit einer Grünbrücke berücksichtigt bzw. bei der<br />
Umsetzung der Maßnahme reduziert werden.<br />
33<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen