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Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...

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▪ Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet,<br />

Biosphärenreservat, Naturpark) und deren Planungen,<br />

▪ sonstige Gebiete mit besonderer artenschutzrelevanter Bedeutung (z.B. Wiesenbrüter-Kulisse,<br />

Naturschutzgroßprojekte des Bundes) und<br />

▪ Waldgebiete mit herausragenden Umweltfunktionen.<br />

Umweltauswirkungen des Regionalplanes auf Gebiete der Natura-2<strong>00</strong>0-Kulisse (FFH / SPA) werden<br />

aufgrund der unterschiedlichen Rechtswirkung in <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3 behandelt.<br />

Durch die Erweiterung der Vorranggebiete Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt, W-6 –<br />

Eckolstädt und W-7 – Roldisleben / Olbersleben ergeben sich ebenfalls signifikante Umweltauswirkungen<br />

durch Lebensraumentzug und Verluste bzw. Vertreibung von Avifauna, die aufgrund des<br />

Zuschnittes des Gebietes und der Größe der Erweiterung für den Einzelstandort erheblich erscheinen.<br />

Das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 liegt im Naturschutzgebiet Seeberg (Anteil betroffener Fläche<br />

ca. 8 %). Die Waldbiotopkartierung zeigt im betroffenen Gebiet vor allem kulturbestimmte Kiefernmisch-,<br />

Roteichen- und Lärchenwälder, kulturbestimmte Fichtenwälder (Anteil der Fichte mehr als<br />

90 %), Birken-Pionierwald sowie aufgelassenes Grasland. In den betroffenen Gebieten sind besonders<br />

geschützte Weichtier- und Amphibienarten (eventuell Schmale Windelschnecke, Kammmolch)<br />

nach bisherigem Kenntnisstand mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhanden. Deren Lebensraum und<br />

Population im Gesamtgebiet darf durch einen Abbau im Vorbehaltsgebiet nicht gefährdet werden.<br />

Die Art und Weise des Abbaues kann für die Folgenutzung Lebensraum für diese Arten schaffen.<br />

Darüber ist nur in nachfolgenden Verfahren zu entscheiden, da dies nicht der Regelungskompetenz<br />

und dem Konkretisierungsgrad des Regionalplanes entspricht.<br />

Nach § 36a Abs. 1 Nr. 2 ThürNatG ist eine Befreiung von Verboten und Geboten des Naturschutzgebietes<br />

möglich, wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohles die Befreiung erfordern. Diese<br />

liegen nach bisherigem Kenntnisstand in der Argumentation der Standortgebundenheit des Werkund<br />

Dekorationssteines (nach eingehender Prüfung der Abbauwürdigkeit) in Verbindung mit der<br />

herausragenden Bedeutung des Sandsteines für die Bau- und Denkmalpflege (materialgerechte<br />

Restaurierung historischer Bauwerke, Fortsetzung der kulturellen Tradition einer landschaftstypischen<br />

Architektur) vor.<br />

Insgesamt sieben Vorbehaltsgebiete Rohstoffe liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />

und Naturparkes Thüringer Wald ohne räumliche Konzentration und betreffen einen Flächenanteil<br />

von weniger 0,1 %. Sie sind damit auf Ebene des Regionalplanes als unerheblich bezüglich ihrer<br />

Umweltauswirkungen zu werten. Für einen möglichen späteren Abbau sind in diesen Fällen allerdings<br />

Befreiungen nach § 36a ThürNatG notwendig (Tab.15). Bereits in Abbau befindliche Vorranggebiete<br />

und deren Erweiterungsstandorte in Form von Vorbehaltsgebieten wurden auch aufgrund<br />

ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet / Naturpark, des bereits stattfindenden Rohstoffabbaues<br />

und der zum Teil vorliegenden Befreiungen als nicht erheblich bzgl. ihrer Umweltauswirkungen<br />

auf die Biologische Vielfalt / Fauna / Flora bewertet.<br />

Durch die Lage des Rückhaltebeckens Bad Berka (Hungerbach) innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />

Ilmtal von Oettern bis Kranichfeld besteht je nach Vorhabensgestaltung ein arten- und<br />

biotopschutzrechtliches Konfliktpotenzial.<br />

Wald mit herausragenden Umweltfunktionen wird durch die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes<br />

wd-1 – Sandstein Seeberg betroffen. Die besondere Umweltfunktion des Waldes besteht im konkreten<br />

Fall im Lebensraum für besonders geschützte Weichtier- und Amphibienarten <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

3.1.3, der durch Flächeninanspruchnahme reduziert werden kann.<br />

Der Trassenkorridor für die Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) schneidet<br />

auf einer Länge von ca. 3 km ein Wiesenbrütergebiet. Diese Festlegung ist Bestandteil des weiteren<br />

Bedarfes im Bundesverkehrswegeplan und verfügt über ein abgeschlossenes Raumordnungsverfahren.<br />

Dabei wurden vielfältige Varianten untersucht und Minderungsmaßnahmen als Maßgaben<br />

formuliert. Dazu gehört unter anderem die möglichst enge Linienführung entlang der Ortslage<br />

Crawinkel unter Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch und die weitgehende Trassenführung<br />

auf der bestehenden B 88. Der Trassenkorridor für die Spange zwischen L 1025 und B 88 (Friedrichroda)<br />

schneidet auf ca. 7<strong>00</strong> m ein Wiesenbrütergebiet. Dabei ist die Trassenführung bereits<br />

weitgehend im abgeschlossenen Raumordnungsverfahren optimiert worden. Flächeninanspruchnahme<br />

und Immissionen können in beiden Fällen zum Verlust von Lebensraum für Wiesenbrüter<br />

führen.<br />

Die Trassenfreihaltung für die Ortsumfahrung Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) liegt teilweise in der<br />

Planungsregion Mittelthüringen und schneidet einen geplanten Wildtierkorridor für die Leitart Wildkatze.<br />

In nachfolgenden Verfahren können die damit verbundenen Trennwirkungen durch Einrichten<br />

entsprechender Wildzäune in Kombination mit einer Grünbrücke berücksichtigt bzw. bei der<br />

Umsetzung der Maßnahme reduziert werden.<br />

33<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen

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