Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
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Klima / Luft<br />
Beeinträchtigungen des Klimas sollen vermieden werden und Gebiete mit hoher Bedeutung für Klima<br />
und Luftreinhaltung sollen erhalten werden <strong>Umweltbericht</strong>, 1.3. Folgende Umweltmerkmale<br />
stehen als Prüfkriterium für das Schutzgut Klima / Luft zur Verfügung: Gebiete mit hoher klimaökologischer<br />
Ausgleichsleistung (Gebiete mit einer Kaltluftvolumenstromdichte von mehr als<br />
20 m³/m·s) und Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit der Kaltluftabflüsse (Windgeschwindigkeit<br />
größer 1,1 m/s).<br />
Insgesamt liegen Anteile bzw. Gesamtflächen von zwei Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen<br />
und Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen mit ca. 220 ha in Gebieten<br />
mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung. Aufgrund ihrer Lage auch innerhalb regionaler<br />
Kaltluftleitbahnen und im Zusammenhang mit den von diesen Räumen abhängigen Siedlungen<br />
kann jedoch eingeschätzt werden, dass die Umweltauswirkungen aufgrund der Flächeninanspruchnahme<br />
und Barrierewirkung auf das Schutzgut Klima / Luft nicht erheblich sein werden.<br />
Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit der Kaltluftabflüsse werden durch regionalplanerische<br />
Festlegungen nicht in erheblichem Maße beeinflusst.<br />
In <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2 wird auf Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation<br />
erheblicher negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen.<br />
Tab.16 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut<br />
Klima / Luft<br />
Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)<br />
Gebiete mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung<br />
Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-2 – Andislebener Kreuz [Z]<br />
Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain [Z]<br />
Landschaft<br />
Als relevante Umweltziele werden in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.3 die Erhaltung bedeutsamer Lebensräume<br />
/ Schutzgebiete, inkl. Sicherung des Biotopverbundes und die dauerhafte Sicherung der biologischen<br />
Vielfalt herausgearbeitet. Darüber hinaus ist die dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (historisch gewachsene<br />
Kulturlandschaft) von hoher Bedeutung. Zerschneidung und Verbrauch der Landschaft sind so<br />
gering wie möglich zu halten.<br />
Bei der Betrachtung der Landschaft als Schutzgut stehen die Aspekte Erholung und Landschaftsbild<br />
im Vordergrund. Aufgrund des Konkretisierungsgrades des Regionalplanes (Projektparameter,<br />
Maßstab) konnten die Aspekte des Landschaftshaushaltes nicht berücksichtigt werden bzw. wurden<br />
bereits in die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die anderen Schutzgüter bzw. der<br />
Wechselwirkungen mit aufgenommen. Als besondere Umweltmerkmale stehen folgende Prüfkriterien<br />
zur Verfügung:<br />
▪ Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenreservat, Naturpark sowie konkrete Planungen (im Sinne<br />
gewachsener Kulturlandschaft),<br />
▪ Gebiete mit hoher Qualität des Landschaftsbildes,<br />
▪ Unzerschnittene, störungsarme Räume (größer 50 qkm).<br />
Durch die Erweiterung der Standorte Wangenheim bis Ballstädt, Roldisleben / Olbersleben und<br />
Eckolstädt ergeben sich signifikante Umweltauswirkungen durch Zerschneidung und visuelle Beeinträchtigungen,<br />
die aufgrund des Zuschnittes der Gebiete und der Größe der Erweiterung erheblich<br />
gegenüber den derzeit bestehenden Anlagen erscheinen. Gleiches muss für den neu ausgewiesenen<br />
Standort Teutleben festgestellt werden. Hier ergeben sich die Umweltauswirkungen aufgrund<br />
bislang nicht vorhandener Vorbelastungen und durch die Größe des Gebietes. Bei den verbleibenden<br />
Standorten muss durch bestehende Windenergieanlagen bzw. weitere signifikante visuelle<br />
Störungen eine erhebliche Vorbelastung konstatiert werden. Im Rahmen des sog. Repowering<br />
ist in den heute bestehenden und durch den Regionalplan festgelegten Vorranggebieten die<br />
Errichtung höherer Anlagen möglich. Für eine zukünftige Gesamthöhe von 150 m wurden die Auswirkungen<br />
auf das Landschaftsbild ermittelt und bewertet und im Falle von erheblichen Auswirkungen<br />
Höhenbeschränkungen festgelegt Regionalplan 3.2.2 / <strong>Umweltbericht</strong>, 3.2.<br />
Die Gesamtbelastung für das Landschaftsbild durch Vorranggebiete Windenergie auf teilräumlicher<br />
und regionaler Ebene liegt unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, da durch die Ausweisungsmethodik<br />
(umfangreiche Restriktionsflächen und in der Regel 5 km Minimalabstand der Standorte) sichergestellt<br />
werden kann, dass eine Optimierung der umweltrelevanten Auswirkungen erreicht wurde.<br />
Wird ein 5-km-Abstand – ausgehend von den festgelegten Vorranggebieten Windenergie – betrachtet,<br />
so entstehen in Zusammenhang mit bestehenden Windenergieanlagen, die nicht mehr als<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen