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Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...

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40<br />

FFH-/SPA-Gebiet<br />

(Nr., Bezeichnung)<br />

Festlegung im Regionalplan<br />

([Z]iel / [G]rundsatz)<br />

Lage zum/im FFH-/SPA-Gebiet / vorläufiges Prüfergebnis auf Ebene<br />

des Regionalplanes / ggf. Verfahrensstand bzw. Minimierungspotenzial<br />

17<br />

Ackerhügelland<br />

nördlich Weimar mit<br />

Ettersberg<br />

29<br />

Ohrdrufer Muschelkalkplatte<br />

34<br />

Langer Berg – Buntsandstein-Waldland<br />

um Paulinzella<br />

Vorranggebiet Windenergie<br />

W-1 – Wangenheim bis Ballstädt<br />

[Z]<br />

Vorranggebiet Windenergie<br />

W-8 – Dielsdorf [Z]<br />

Trassenfreihaltung Straße<br />

Ortsumfahrung Buttelstedt<br />

(B 85) [G]<br />

Rückhaltebecken Pfiffelbach<br />

(Pfiffelbach) [G]<br />

Trassenfreihaltung Straße<br />

Ortsumfahrung Crawinkel,<br />

Gräfenroda, Frankenhain<br />

(B 88) [G]<br />

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />

kis-5 – Wölfis, südwestlich [G]<br />

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />

k-9 – Frankenhain, nördlich<br />

[G]<br />

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />

k-3 – Plaue, nordwestlich [G]<br />

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />

h-2 – Luisenthal, Kienberg [G]<br />

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe<br />

wd-4 – Ehringsdorf, südlich<br />

[G]<br />

Trassenfreihaltung Straße<br />

Neutrassierung B 88 Pennewitz<br />

– Ilmenau (A 71-Ost) [Z]<br />

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes (mehr als 1 km entfernt; Rotmilanhorste<br />

ca. 2 km entfernt); teilweise bestehender Standort; die Empfehlungen<br />

der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu Abstandsregelungen<br />

für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen<br />

Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher oder<br />

durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten werden für einen<br />

kleinen Teil des Gebietes unterschritten; mögliche indirekte Auswirkungen<br />

auf Erhaltungsziele (u.a. Rotmilan) nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung<br />

und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung<br />

nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes (direkt angrenzend; nächster<br />

Rotmilanhorst in mehr als ca. 1,2 km Entfernung); bestehender Standort; die<br />

Empfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu<br />

Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen<br />

Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher<br />

oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten werden<br />

unterschritten; mögliche indirekte Auswirkungen auf Erhaltungsziele (u.a.<br />

Rotmilan) nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der<br />

vorhandenen Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung<br />

nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />

auf Erhaltungsziele durch Immissionen und Veränderungen des<br />

Wasserhaushaltes; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen<br />

erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />

Festlegung liegt innerhalb des SPA-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswirkungen<br />

durch FIächeninanspruchnahme; Verträglichkeitsprüfung auf Ebene<br />

der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />

Verfahren), Umweltauswirkungen stark von der konkreten Vorhabensumsetzung<br />

abhängig<br />

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />

auf Erhaltungsziele durch Immissionen und Veränderungen des<br />

Wasserhaushaltes; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen<br />

erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)<br />

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />

durch Veränderungen des Wasserhaushaltes (Verkleinerung der<br />

Gebietsfläche gegenüber 1. Entwurf); es bleibt Ermessensspielraum für<br />

nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />

Verfahren)<br />

Festlegung liegt zum Teil im SPA-Gebiet; mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele<br />

durch Lebensraumverluste; es bleibt Ermessensspielraum für<br />

nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />

Verfahren)<br />

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche Auswirkungen auf<br />

Erhaltungsziele durch Lebensraumverlust; es bleibt Ermessensspielraum für<br />

nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />

Verfahren)<br />

Festlegung liegt zum Teil im SPA-Gebiet; mögliche (in)direkte Auswirkungen<br />

durch FIächeninanspruchnahme und Immissionen auf Erhaltungsziele;<br />

es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung<br />

im nachfolgenden Verfahren)<br />

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswirkungen<br />

auf Erhaltungsziele durch Veränderungen des Wasserhaushaltes<br />

und Immissionen auf Erhaltungsziele; es bleibt Ermessensspielraum für<br />

nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden<br />

Verfahren)<br />

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswirkungen<br />

durch FIächeninanspruchnahme, Verstärkung der Zerschneidungsund<br />

Immissionswirkungen; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten<br />

auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung<br />

im nachfolgenden Verfahren); Minimierungsmöglichkeiten in<br />

der Feintrassierung existieren<br />

3.1.4 Wechselwirkungen<br />

Die Betrachtung der Wechselwirkungen umfasst die Wirkungen die durch Wechselbeziehungen<br />

der Umweltfaktoren (Schutzgüter) neben der primären Wirkung auf ein Schutzgut auch sekundäre<br />

Wirkungen bei anderen Schutzgütern hervorrufen und die durch Interaktion oder Kausalwirkungen<br />

von Belastungsfaktoren zu einer verstärkten Belastungswirkung auf ein oder mehrere Schutzgüter<br />

führen können (kumulative Wirkungen). Durch die festlegungstypenübergreifende Betrachtung der<br />

einzelnen Schutzgüter ist bereits der Teil möglicher Wechselwirkungen erfasst worden, der sich auf<br />

ein Schutzgut bezieht <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.1 ff.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen

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