Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
Text Umweltbericht (7,00 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1.2.5 Trassenfreihaltung Straße<br />
Regionalplan, 3.1.2<br />
Ein Festlegungserfordernis zur Trassenfreihaltung Straße ergibt sich aus LEP, 4.1.5, wobei dieser<br />
Plansatz offen lässt, auf welche Weise die Festlegung zu erfolgen hat. Im Regionalplan werden<br />
daher zwei Methoden verfolgt:<br />
▪ Kennzeichnung als Trassenlinie bzw. -korridor – aus Gründen der Lesbarkeit, der Anwendbarkeit<br />
und des appellativen Charakters seitens der <strong>Regionale</strong>n Planungsgemeinschaft, bzw.<br />
▪ rein textliche Festlegung – in Einzelfällen ausreichend, insbesondere wenn nicht zu erwarten<br />
ist, dass konkurrierende Nutzungs- und Funktionsansprüche die Realisierung einer Maßnahme<br />
erschweren oder verhindern können oder weil vor allem bei Ortskernumfahrungen im regionalplanerischen<br />
Maßstab ein den lokalen Gegebenheiten angemessener Detaillierungsgrad nicht<br />
erreichbar ist.<br />
Durch die Festlegung zur Trassenfreihaltung Straße werden den Vorhaben entgegenstehende Nutzungen<br />
vermieden und die Vorzugsvariante der <strong>Regionale</strong>n Planungsgemeinschaft zum Ausdruck<br />
gebracht.<br />
Die mit der Festlegung von Trassenlinien bzw. -korridoren verbundenen Wirkeffekte werden in<br />
Tab.4 dargestellt. Es handelt sich um Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna<br />
im Wesentlichen durch Flächeninanspruchnahme bzw. Lebensraumentzug. Durch die Festlegung<br />
können visuelle Beeinträchtigungen entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und<br />
Mensch auswirken. Des Weiteren können sie durch zerschneidende Wirkung auf Lebensräume<br />
von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch negativ Einfluss nehmen. Die Realisierung<br />
der Ausweisung geht einher mit Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen und ihren<br />
Auswirkungen insbesondere auf Flora / Fauna und Menschen.<br />
Positive Auswirkungen durch Trassenfreihaltungen Straße können bei Umsetzung der Festlegung<br />
durch Entlastungen für den Menschen durch geringere Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen<br />
in den betreffenden Ortskernen konstatiert werden.<br />
Die voraussichtliche Wirkzone der von der Festlegung ausgehenden Wirkungen wird entsprechend<br />
der in <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1.2 dargestellten Methode wie folgt festgelegt:<br />
▪<br />
▪<br />
Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissionen – bis 3<strong>00</strong> m<br />
Visuelle Beeinträchtigung – bis 5<strong>00</strong> m<br />
Tab.4<br />
Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Trassenfreihaltung Straße<br />
Schutzgut<br />
9<br />
Wirkeffekte<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Klima / Luft<br />
Flora / Fauna / Biologische<br />
Vielfalt<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• • • •• •<br />
Visuelle Beeinträchtigung (VisB) • • •<br />
Zerschneidung (ZS) • • •• •• •• <br />
Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />
Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM) • • •• •• •• <br />
••<br />
Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />
• Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />
in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen<br />
Die erfolgten Ausweisungen werden eine Flächeninanspruchnahme von ca. 135 ha nach sich ziehen.<br />
Den Schwerpunkt bilden Ortsumfahrungen und Autobahnzubringer im Bereich der A 71.<br />
Räumliche Konzentrationen bilden sich zudem in den südlichen Bereichen der Landkreise Gotha<br />
und Ilm-Kreis, durch den Ausbau der B 7 Mönchenholzhausen über Weimar bis Umpferstedt und<br />
den Ausbau der B 4 Erfurt Richtung Nordthüringen.<br />
Die aus dem Bundesverkehrswegeplan 2<strong>00</strong>3 übernommenen Maßnahmen beruhen auf Entscheidungen<br />
der übergeordneten Planungsebene über den Bedarf eines Projektes gemäß § 1 Abs. 2<br />
FStrAG (Netzverknüpfung, Ausbautyp und Investitionskosten). Eine Entscheidung über die Linienführung<br />
ist mit dem Bundesverkehrswegeplan nicht gegeben, daher sind auf regionalplanerischer<br />
Ebene Trassenalternativen zu prüfen, sofern bislang keine landesplanerische Beurteilung aus einem<br />
Raumordnungsverfahren vorliegt bzw. sich aus den näheren Umständen keine vernünftigerweise<br />
in Betracht kommende Alternative zur dargestellten Festlegung ergibt.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Mittelthüringen