Umweltbericht (7,01 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
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4. Überwachungsmaßnahmen (Monitor<strong>in</strong>g)<br />
Die Überwachung bei der Verwirklichung des Regionalplanes auftretender Umweltauswirkungen (Monitor<strong>in</strong>g) ist vor allem<br />
erforderlich, um frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen zu ermitteln, um ggf. geeignete Gegenmaßnahmen<br />
ergreifen zu können. Unter Verwirklichung wird <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Umsetzung und Konkretisierung von regionalplanerischen<br />
Festlegungen durch nachfolgende Planungen und Maßnahmen verstanden. Gegenstand der Umweltüberwachung<br />
s<strong>in</strong>d erhebliche, bei der Umweltprüfung nicht ermittelte bzw. erkannte oder erkennbare und daher nicht berücksichtigte<br />
Umweltauswirkungen. Als unvorhergesehene Umweltauswirkungen im S<strong>in</strong>ne der Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG kommen<br />
daher nur signifikante Veränderungen der Schutzgüter <strong>in</strong> Frage, mit denen man aufgrund vorliegender Informationen<br />
nicht oder nicht <strong>in</strong> der entsprechenden Intensität gerechnet hat. Werden dabei signifikante Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
erkannt, ist deren Ursache (Verursacher) zu ermitteln. Schwierigkeiten bei der Feststellung von Veränderungen und<br />
ihren Ursachen s<strong>in</strong>d häufig auf den nicht e<strong>in</strong>deutig verortbaren Verursacher zurückzuführen. Die plausible Herleitung von<br />
Ursache-Wirkung-Beziehungen wird gerade auf Ebene der Regionalplanung auch im Zusammenspiel der Festlegungswirkungen<br />
daher nur grob modellhaft zu leisten se<strong>in</strong>. Basisjahr der Betrachtungen ist das Jahr des In-Kraft-Tretens des<br />
Regionalplanes. Der Betrachtungszeitraum soll e<strong>in</strong>e Jahresdekade umfassen, e<strong>in</strong>e Überprüfung der Entwicklung soll<br />
spätestens im Rahmen der Planüberprüfung nach § 14 Abs. 7 ThürLPlG erfolgen.<br />
Pr<strong>in</strong>zipiell kann das Monitor<strong>in</strong>g <strong>in</strong> zwei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe werden nachfolgende Planungen auf e<strong>in</strong>e<br />
konforme Umsetzung und daraufh<strong>in</strong> geprüft, <strong>in</strong>wieweit die <strong>in</strong> der Umweltprüfung prognostizierten Umweltauswirkungen<br />
e<strong>in</strong>getroffen s<strong>in</strong>d. Dabei kann auf Daten des Raumordnungskatasters der Oberen Landesplanungsbehörde zurückgegriffen<br />
werden bzw. kann dies im Zuge der Beteiligungsverfahren z.B. bei Raumordnungsverfahren geschehen. In der zweiten<br />
Stufe wird auf vorhandene Daten der Umweltbeobachtung (obere Landesbehörden mit umweltbezogenen Aufgabenbereich)<br />
und auf die Verwendung von Umweltleit<strong>in</strong>dikatoren zurückgegriffen, die von der Regionalplanung durch unmittelbare<br />
Vorgaben oder dem Setzen von wesentlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen messbar bee<strong>in</strong>flussbar s<strong>in</strong>d (vgl. Tab.8). Dabei<br />
handelt es sich um Indikatoren, die e<strong>in</strong>en unmittelbaren Bezug zu regionalplanerischen Festlegungen sowie Umweltzielen<br />
haben und besonders geeignet s<strong>in</strong>d, durch die Verwirklichung des Regionalplanes den Zustand der Umwelt zu bee<strong>in</strong>flussen.<br />
Tab.8 Umweltleit<strong>in</strong>dikatoren und Zielwerte<br />
Nr.<br />
Indikator<br />
Betrachtungszeitraum<br />
10 Jahre<br />
Regionalplanerische<br />
Festlegungen<br />
Umweltziele<br />
(Tab.7)<br />
1.<br />
Entwicklung der Gesamtfläche für<br />
Siedlung und Verkehr<br />
max. 3 % Zunahme G 2-1, G 2-2, G 2-3 Nrn.1, 3 und 9<br />
2.<br />
Gesamtfläche unzerschnittener, störungsarmer<br />
Räume<br />
unter 1 % Abnahme G 4-4 Nrn.1, 7, 8 und 9<br />
3.<br />
Gesamtfläche schutzwürdiger Böden<br />
(selten, naturnah)<br />
unter 1 % Abnahme Z 4-1, G 4-7 Nrn.1 und 3<br />
4.<br />
Gesamtfläche nährstoffreicher Böden<br />
(Nutzungseignungsklasse unter 10)<br />
unter 1 % Abnahme Z 4-4, G 4-12, G 4-14 Nrn.1 und 3<br />
5. Erweiterter Retentionsraum (HQ200) unter 1 % Abnahme Z 4-2, G 4-9 Nrn.1, 2 und 5<br />
6.<br />
Flächenanteil des Rohstoffabbaues an<br />
der Regionsfläche (%)<br />
unter 1 % Z 4-6, G 4-19, G 4-21, G 4-22 Nrn.1, 3, 4, 8 und 10<br />
7. Waldanteil an der Regionsfläche (%) 44,5 % Z 4-1, Z 4-5, G 4-7, G 4-17 Nrn.1, 2, 3, 6, 7 und 8<br />
Im Rahmen des festgelegten Überprüfungsturnus des Regionalplanes (s.o.) soll se<strong>in</strong>e Wirksamkeit h<strong>in</strong>sichtlich des Erhaltes<br />
e<strong>in</strong>es guten Umweltzustandes e<strong>in</strong>schließlich der Rahmen setzenden Sicherungsabsichten evaluiert werden. Die<br />
Ergebnisse sollen dargestellt und bei Bedarf Schlussfolgerungen für die Änderung des Regionalplanes gezogen werden.<br />
Das Monitor<strong>in</strong>g bezüglich der Umweltauswirkungen auf FFH- und SPA-Gebiete kann an das Gebietsmanagement der<br />
Naturschutzbehörde gekoppelt werden. Gegebenenfalls ist auch e<strong>in</strong>e spätere Anpassung der Überwachungsmechanismen<br />
des Regionalplanes notwendig.<br />
Im Zuge der Abschichtung verbleibt auch e<strong>in</strong> Konkretisierungserfordernis für die Überwachungsmaßnahmen im Rahmen<br />
nachfolgender Plan- und Genehmigungsverfahren. Bei der Umsetzung bzw. Ausformung regionalplanerischer Vorgaben<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abhängigkeit der sachlich-räumlichen Konkretisierung (Maßstabsebene) plan- oder projektbezogen entsprechend<br />
präzisierte bzw. ergänzende Überwachungsmaßnahmen (z.B. avifaunistisches Monitor<strong>in</strong>g an W<strong>in</strong>denergieanlagen) zu<br />
bestimmen, um e<strong>in</strong>e vertikale Funktionsfähigkeit der planbezogenen Umweltüberwachung zu sichern. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />
für die Festlegungstypen / Festlegungen, bei denen ke<strong>in</strong> beurteilungsfähiger Detaillierungsgrad bzw. valide bestimmbarer<br />
Kausalzusammenhang (Ursache-Wirkungs-Beziehung) im Rahmen der Umweltprüfung des Regionalplanes<br />
hergestellt werden konnte <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen