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Umweltbericht (7,01 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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28<br />

biete bzw. auch die großflächige Verr<strong>in</strong>gerung von Lebensraumstrukturen allgeme<strong>in</strong>er Bedeutung Maßstab für die Bewertung<br />

möglicher Umweltauswirkungen. Daher s<strong>in</strong>d die Festlegungen relevant, die bestehende Lebensraumstrukturen<br />

wesentlich verändern könnten. Dazu zählen:<br />

▪ Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.2,<br />

▪ Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.3,<br />

▪ Trassenfreihaltung Schiene und Straße <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.5,<br />

▪ Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.7,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.9 und<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe <strong>Umweltbericht</strong>, 1.2.10.<br />

E<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>flussung vorhandener Lebensräume durch großflächige Versiegelung / strukturelle Veränderungen<br />

ist bei acht Ziel- (IG, RIG-2, RIG-6, W-1, W-5, W-10, W-12, KIS-6) und bei vier Grundsatzfestlegungen (B 62 Schmalkalden<br />

– Benshausen, B 19 Etterw<strong>in</strong>den – Wutha-Farnroda, h-3 und kis-10) möglich. In diesen Räumen ist teilweise durch<br />

bestehende nachbarschaftliche bzw. vorhandene Nutzungen am Standort e<strong>in</strong>e gleichartige Vorbelastung gegeben.<br />

Unter anderem bed<strong>in</strong>gt durch den erheblichen Anteil an Großschutzgebieten (über e<strong>in</strong> Drittel der Regionsfläche, zusätzlich<br />

weitere geplante Großschutzgebiete) führt auch die Ergänzung bzw. Leistungsertüchtigung des bestehenden Verkehrsnetzes<br />

zur Betroffenheit dieser Gebiete. So verlaufen <strong>in</strong>sgesamt neun Trassenkorridore zum<strong>in</strong>dest teilweise durch<br />

bestehende (Landschaftsschutzgebiet / Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Wald und Landschaftsschutzgebiet / Biosphärenreservat<br />

Thür<strong>in</strong>ger Rhön) und drei Trassenkorridore durch geplante Großschutzgebiete. In der Regel s<strong>in</strong>d dies nur ortsnahe Umfahrungen<br />

mit lediglich randlichen Auswirkungen. Auf Grund der Streckenlängen bzw. möglicher Zerschneidungswirkungen<br />

weisen <strong>in</strong>sbesondere vier Trassenkorridore (B 62 Schmalkalden – Benshausen, B 87n Herpf, B 19 Etterw<strong>in</strong>den –<br />

Wutha-Farnroda und bed<strong>in</strong>gt: B 62 Dorndorf – Merkers) e<strong>in</strong> höheres Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial auf. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

können die Trassenkorridore B 19 Witzelroda, B 62 Dorndorf – Merkers, L 1026 Dermbach und e<strong>in</strong> Teilbereich von RIG-<br />

3 (weniger als 10 ha ackerbaulich genutzte Fläche außerhalb der Werraaue) zu e<strong>in</strong>er relevanten Bee<strong>in</strong>trächtigung (z.T.<br />

Zerschneidungswirkung) von artenschutzfachlich maßgeblichen Bereichen (z.B. geplante Naturschutzgebiete, Wiesenbrüterflächen<br />

u.ä.) führen. Die tatsächliche Wirkung hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der jeweiligen Vorhaben<br />

ab, e<strong>in</strong>e Reduzierung etwaiger Umweltauswirkungen ist möglich.<br />

Durch e<strong>in</strong> Vorranggebiet Rohstoffe (H-1) wird e<strong>in</strong> Waldbereich mit hervorragenden Umweltfunktionen großflächig beansprucht<br />

(26 ha). Dieses Vorranggebiet ist vollständig bergrechtlich gesichert und unterliegt e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen Nutzung.<br />

Es ist der e<strong>in</strong>zige Bereich <strong>in</strong> der Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen, bei dem e<strong>in</strong>e relevante Bee<strong>in</strong>flussung von<br />

Wald mit hervorragenden Umweltfunktionen durch e<strong>in</strong>e Zielfestlegung erfolgt.<br />

Naturschutzrechtlich gesicherte Großschutzgebiete werden zum<strong>in</strong>dest teilweise von elf Vorranggebieten und dreizehn<br />

Vorbehaltsgebieten Rohstoffe berührt. Bei nur zwei dieser Gebiete handelt es sich um potenzielle Neuaufschlüsse (h-3,<br />

k-10), die aber dauerhaft ke<strong>in</strong>e wesentliche Veränderung der jeweiligen großräumigen Biotopstruktur bewirken würden<br />

und als Vorbehaltsgebiete Rohstoffe auch e<strong>in</strong>en Ermessensspielraum für nachfolgende Verfahrensentscheidungen belassen.<br />

Die vom Rohstoffabbau ausgehenden Umweltwirkungen bzw. die damit verbundenen strukturellen Änderungen<br />

s<strong>in</strong>d ansonsten zum<strong>in</strong>dest teilweise vorhanden oder haben (bei jetzt ruhendem Abbau) diesen Raum bereits bee<strong>in</strong>flusst.<br />

Naturschutzfachlich geplante Großschutzgebiete werden von acht Vorranggebieten Rohstoffe vollständig oder teilweise<br />

berührt. Bei sechs Gebieten liegt e<strong>in</strong> Aufschluss vor. Beim Gebiet KIS-1 (Ackerflächen) existiert noch ke<strong>in</strong> Aufschluss,<br />

doch bef<strong>in</strong>den sich im Umfeld e<strong>in</strong>ige jetzt zum Teil naturschutzrechtlich gesicherte Tagebaurestseen. Das Gebiet KIS-3<br />

(Ackerflächen) ist bisher ebenfalls ungenutzt. Bei diesen Gebieten ist auf Grund der Größe (<strong>in</strong>sgesamt ca. 60 ha) kaum<br />

e<strong>in</strong>e relevante strukturelle Wirkung zu erwarten, die nicht der großräumigen Lebensraumstruktur e<strong>in</strong>er Aue entspräche.<br />

Neben diesen Vorranggebieten Rohstoffe bef<strong>in</strong>den sich weitere Vorbehaltsgebiete vollständig oder <strong>in</strong> Teilen <strong>in</strong>nerhalb<br />

naturschutzfachlich geplanter Großschutzgebiete. Dies betrifft <strong>in</strong>sgesamt zwölf Gebiete. Auch bei ihnen ist <strong>in</strong> der Regel<br />

bereits e<strong>in</strong>e Veränderung / Vorbelastung der Lebensraumstruktur am Standort oder im Raum (unter 300 m) gegeben o-<br />

der die Auswirkungen s<strong>in</strong>d potenzieller Bestandteil natürlicherweise vorhandener Lebensraumstrukturen (kis-1, kis-2).<br />

Dies gilt nicht oder nur e<strong>in</strong>geschränkt für die mögliche Beanspruchung von Wiesenbrütergebieten mit e<strong>in</strong>er Gesamtgröße<br />

von ca. 73 ha bei zwei Vorranggebieten (KIS-6, WD-1) und von ca. 88 ha bei fünf Vorbehaltsgebieten (kis-2, kis-4, kis-5,<br />

kis-6, kis-7) bei e<strong>in</strong>er Gesamtfläche von ca. 5.280 ha Wiesenbrütergebiete <strong>in</strong> Südwestthür<strong>in</strong>gen. Die Berücksichtigung<br />

raumrelevanter standörtlicher Besonderheiten e<strong>in</strong>schließlich von (ger<strong>in</strong>gfügigen) Betroffenheiten von weiteren naturschutzfachlichen<br />

oder forstlichen Kerngebieten (z.B. Naturschutzgebiet, FND, Wald mit herausragenden Umweltfunktionen<br />

usw.) ist bei den Vorbehaltsgebieten / Trassenkorridoren durch die Grundsatzfestlegung gewahrt.<br />

Für die Ausweisung der Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie wurden im Zuge des fachlichen Gebietsauswahlverfahrens naturschutzrechtliche<br />

Schutzgebiete mit e<strong>in</strong>em zusätzlichen Sicherheitsabstand e<strong>in</strong>gestellt (vgl. u.a. <strong>Umweltbericht</strong>,<br />

3.1.3), so dass von ke<strong>in</strong>en erheblichen Auswirkungen entsprechend des vorliegenden Datenstandes auszugehen ist. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

liegen die Vorranggebiete W-1 – Reitenberg Nord I bei Mihla und W-2 – Reitenberg Nord II bei Eisenach im Bereich<br />

naturschutzfachlich geplanter Großschutzgebiete 1 . Bezogen auf artenschutzfachliche Aspekte ist bei W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

durch den technischen Betrieb immer mit e<strong>in</strong>em gewissen Bee<strong>in</strong>trächtigungspotenzial zu rechen. H<strong>in</strong>weisen<br />

zu möglichen Konflikten aus dem Beteiligungsverfahren <strong>in</strong>sbesondere zur Avifauna und zu Fledermäusen wurde <strong>in</strong> Abstimmung<br />

mit der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde nachgegangen. So wurden z.B. die Standorte Starkenberg /<br />

1<br />

Gemäß der aktuell gültigen Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Ha<strong>in</strong>ich-Werratal liegen W-1 und W-2 nicht mehr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em naturschutzfachlichen<br />

Großschutzgebiet.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen

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