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Umweltbericht (7,01 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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8<br />

Tab.3<br />

Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Trassenfreihaltung Schiene und Straße<br />

Schutzgut<br />

Wirkeffekte<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima / Luft<br />

Flora / Fauna / Biologische<br />

Vielfalt<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) •• • • •• •<br />

Visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung (VisB) • • •<br />

Zerschneidung (ZS) • • •• •• •• <br />

Störung von Kaltluftbahnen (KaL) • • <br />

Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM) • • •• •• •• <br />

•• Umweltauswirkungen <strong>in</strong> der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt)<br />

• Umweltauswirkungen im E<strong>in</strong>zelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

<strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e erheblichen Umweltauswirkungen: nicht zu berücksichtigendes Schutzgut<br />

Aus dem Bundesverkehrswegeplan 2003 übernommene Maßnahmen beruhen auf Entscheidungen der übergeordneten<br />

Planungsebene zum Bedarf e<strong>in</strong>es Projektes (Netzverknüpfung, Ausbautyp und Investitionskosten). E<strong>in</strong>e Nullvariante (im<br />

S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es netzbezogenen Status-Quo-Zustandes) scheidet daher für diese aus, da zudem nach § 1 Abs. 2 FStrAG der<br />

Bedarf für e<strong>in</strong>e Straße abschließend festgestellt wird, wenn diese im Bedarfsplan enthalten ist. Der Bundesverkehrswegeplan<br />

enthält bereits e<strong>in</strong>e Umweltrisikoe<strong>in</strong>schätzung bzw. FFH-Verträglichkeitse<strong>in</strong>schätzung. E<strong>in</strong>e Entscheidung über<br />

die L<strong>in</strong>ienführung ist mit dem Bundesverkehrswegeplan aber nicht gegeben, daher s<strong>in</strong>d auf regionalplanerischer Ebene<br />

Trassenalternativen zu prüfen und ergänzende umwelt-bezogene Betrachtungen anzustellen, sofern bislang ke<strong>in</strong>e landesplanerische<br />

Beurteilung aus e<strong>in</strong>em Raumordnungsverfahren oder e<strong>in</strong>e Beurteilung aus e<strong>in</strong>em L<strong>in</strong>ienbestimmungsverfahren<br />

vorliegt bzw. sich aus den näheren Umständen ke<strong>in</strong>e vernünftigerweise <strong>in</strong> Betracht kommende Alter-native zur<br />

dargestellten Festlegung ergibt. Bei mittels e<strong>in</strong>er Landesplanerischen Beurteilung (im Ergebnis e<strong>in</strong>es Raumordnungsverfahrens)<br />

/ L<strong>in</strong>ienbestimmung konkretisierten Trasse wurden ke<strong>in</strong>e großräumigen Trassenalternativen untersucht, weil e<strong>in</strong>e<br />

ausführliche Alternativenprüfung bereits Gegenstand des Verfahrens war.<br />

Im Regionalplan wurden Trassen für den Neu- und Ausbau von Straßen bestimmt, die z.T. nicht Gegenstand e<strong>in</strong>es<br />

Raumordnungs-/L<strong>in</strong>ienbestimmungsverfahrens waren und nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten s<strong>in</strong>d. Diese Festlegungen<br />

wurden <strong>in</strong> der Regel als Grundsatz getroffen und s<strong>in</strong>d daher auf nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen.<br />

Ihre Alternativenprüfung erfolgte im Zusammenhang mit der räumlichen Bestimmung der jeweiligen Trassenkorridore<br />

durch Betrachtung räumlich getrennter Verläufe der Gesamttrasse oder von Teilabschnitten. Insbesondere die<br />

Festlegung von Trassenkorridoren belässt für die nachfolgenden Verfahren e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> der Regel erheblichen Spielraum zur<br />

Konkretisierung und damit für weitere Alternativenprüfungsmöglichkeiten <strong>in</strong>nerhalb des raumordnerisch gesicherten Bereiches.<br />

Dort, wo auf Grund der spezifischen Lagesituation (z.B. Topographie, verkehrstechnischer Anschluss, Lage zu<br />

Siedlungen etc.) ke<strong>in</strong> vernünftigerweise alternativ <strong>in</strong> Betracht kommender Trassenverlauf erkennbar war, der <strong>in</strong> Bezug<br />

auf die Umweltsituation im Raum <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em relevanten Maße andere (günstigere) Wirkungen zur Folge hätte, wurde <strong>in</strong><br />

Abhängigkeit der Relevanz anderer Belange die Freihaltung von nur e<strong>in</strong>er Trasse als Grundsatz oder als Ziel der Raumordnung<br />

bestimmt (s.o.).<br />

Die Ergebnisse e<strong>in</strong>er durchgeführten projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (e<strong>in</strong>schließlich von Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

im Raumordnungsverfahren) wurden im Rahmen der Abschichtung nicht nochmals geprüft, solange<br />

das Ergebnis nicht zu e<strong>in</strong>er Ablehnung des Projektes geführt hat, die Prüfung nicht länger zurückliegt als zehn Jahre<br />

und ke<strong>in</strong>e grundlegend neueren Erkenntnisse vorliegen. Lediglich die mögliche Betroffenheit der Natura-2000-Kulisse<br />

wurde <strong>in</strong> jedem Fall erneut geprüft.<br />

Bei zeichnerisch dargestellten Trassenkorridoren, bei denen e<strong>in</strong>e Umweltverträglichkeitsprüfung als Bestandteil e<strong>in</strong>es<br />

Plan- oder Genehmigungsverfahrens <strong>in</strong> Erarbeitung ist, wurde im S<strong>in</strong>ne der Vermeidung von Doppelprüfungen entsprechend<br />

des Ergebnisstandes entschieden, ob e<strong>in</strong>e zusätzlich regionalplanerische Prüfnotwendigkeit vorlag.<br />

Die Trassenfreihaltungen für Schienenverb<strong>in</strong>dungen betreffen bis auf kurze Bahnanschlüsse <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den Vorranggebieten<br />

Großflächige Industrieansiedlungen IG – Grabfeld / Thür<strong>in</strong>ger Tor und Regional bedeutsame Industrie- und<br />

Gewerbeansiedlungen RIG-4 nur Trassen im Bestand, so dass die Umweltauswirkungen am Standort gegeben s<strong>in</strong>d<br />

bzw. den Raum mit zeitlicher Unterbrechung bereits bee<strong>in</strong>flusst haben (temporäre Emissionen während des Bahnbetriebes).<br />

Der mögliche E<strong>in</strong>fluss auf den jeweiligen Umweltzustand ist durch die regionalplanerischen Regelungen mit Bezug<br />

zu den Schienenverb<strong>in</strong>dungen daher kaum relevant, so dass unter Berücksichtigung der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 1.1 genannten<br />

Voraussetzungen ke<strong>in</strong> zusätzliches raumordnerisches Prüferfordernis <strong>in</strong> Bezug auf etwaige vom Regionalplan<br />

<strong>in</strong>duzierte erhebliche Umweltauswirkungen entsteht bzw. e<strong>in</strong>e Prüfung im S<strong>in</strong>ne der Abschichtung erst im Zuge örtlichen<br />

und sachlichen Konkretisierung durch nachfolgende Plan- bzw. Genehmigungsverfahren s<strong>in</strong>nvoll vorzunehmen ist.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen

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