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Umweltbericht (7,01 MB) - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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Nachfolgende Planungen (z.B. Bauleitplanung) und Maßnahmen s<strong>in</strong>d nach Möglichkeit so zu gestalten bzw. erforderliche<br />

Kompensationsmaßnahmen so zu steuern, dass die <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 festgestellte, relevante<br />

▪ mögliche Betroffenheit besonderer Umweltmerkmale im Rahmen der sachlichen und räumlichen Konkretisierung der<br />

Festlegungen des Regionalplanes und im Rahmen des jeweiligen Ermessensspielraumes z.B. auch durch die begleitende<br />

Landschaftsplanung möglichst vermieden oder zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>e wesentliche Bee<strong>in</strong>trächtigung verh<strong>in</strong>dert wird,<br />

▪ großflächige Inanspruchnahme besonders h<strong>in</strong>sichtlich der vermeidbaren Wirkungen, z.B. durch die strukturelle E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

des Gebietes <strong>in</strong> die umgebende Landschaft (Schonung Landschaftsbild, E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den lokalen Biotopverbund<br />

und <strong>in</strong> den lokalen Wasserhaushalt usw.), e<strong>in</strong>e raumrelevante Verschlechterung des Umweltzustandes verh<strong>in</strong>dert,<br />

▪ mögliche Kumulationswirkung besonders <strong>in</strong> den vorbelasteten Räumen durch z.B. <strong>in</strong>tegrierte landschaftsplanerische<br />

oder städtebauliche Planungskonzepte vermieden wird.<br />

Durch den Regionalplan werden ferner Vorkehrungen für e<strong>in</strong>e Entwicklung getroffen, die e<strong>in</strong> hohes Umweltschutzniveau<br />

im S<strong>in</strong>ne der Richtl<strong>in</strong>ie 20<strong>01</strong>/42/EG sichert. Das heißt, über die E<strong>in</strong>zelfallbetrachtung h<strong>in</strong>aus wird gesamträumlich e<strong>in</strong>e<br />

nachhaltige Entwicklung angestrebt, die voraussetzt, dass die entsprechenden Rahmenbed<strong>in</strong>gungen dafür geschaffen<br />

wurden. Der Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen enthält daher Festlegungen, die geeignet s<strong>in</strong>d, mögliche erhebliche negative<br />

Umweltauswirkungen, die durch die Umsetzung des Regionalplanes entstehen könnten, zu verh<strong>in</strong>dern, zu verr<strong>in</strong>gern<br />

oder die Voraussetzungen dafür zu schaffen, mögliche negativen Folgen zu kompensieren (Anhang I, Pkt. g der Richtl<strong>in</strong>ie<br />

20<strong>01</strong>/42/EG). Außerdem werden durch die Ausweisung von Gebieten, die der Sicherung von Freiraumfunktionen dienen,<br />

besonders umweltsensible Bereiche vor e<strong>in</strong>er Inanspruchnahme geschützt. Zu den regionalplanerischen Festlegungen,<br />

von denen Umwelt entlastende / schützende Wirkungen ausgehen können, zählen <strong>in</strong>sbesondere:<br />

▪ Reduzierung der Siedlungsflächenneuausweisung Regionalplan, G 2-1, G 2-2, G 2-3<br />

▪ Siedlungszäsuren Regionalplan, Z 2-3,<br />

▪ Landschaftsschonende Energietrassenführung Regionalplan, G 3-21,<br />

▪ Sicherung von erkundeten Grundwasservorkommen Regionalplan, G 3-27 / G 3-28,<br />

▪ Fließgewässer- und Auenrevitalisierung Regionalplan, G 3-29, G 4-6 und G 4-8,<br />

▪ Sicherung regional bedeutsamer gewachsener Kulturlandschaften Regionalplan, G 4-2,<br />

▪ Sicherung unzerschnittener, störungsarmer Räume Regionalplan, G 4-4,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Regionalplan, Z 4-1 / G 4-7,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz Regionalplan, Z 4-2 / G 4-9,<br />

▪ Sicherung besonders ertragreicher Böden Regionalplan, G 4-12,<br />

▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regionalplan, Z 4-5 / G 4-17,<br />

▪ Landschaftsgerechte Anpassung / Folgennutzungen für den Rohstoffabbau Regionalplan, G 4-23 bis G 4-25.<br />

Umweltentlastende Wirkungen (bezogen auf das Schutzgut Mensch) sollen auch die regionalplanerisch gesicherten<br />

Ortsumfahrungen und die funktionsbezogene Steuerung der Siedlungsstrukturentwicklung als Vermeidungsmaßnahmen<br />

für siedlungs<strong>in</strong>duzierte Verkehrsströme entfalten.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wurden im Prozess der Planänderung für die prüfpflichtigen Inhalte des Regionalplanes Standortkonzepte<br />

und Alternativen gewählt, die unter Berücksichtigung des jeweiligen themenbezogenen planerischen Konzeptes möglichst<br />

wenig oder ke<strong>in</strong>e negativen Umweltauswirkungen entfalten bzw. bereits e<strong>in</strong>e entsprechende Vorbelastung aufwiesen<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 1.2. Teilräumliche Kumulationswirkungen konnten so zum Beispiel weitgehend vermieden<br />

werden <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.4. Im E<strong>in</strong>zelfall wurden Streichungen bzw. Änderungen von Festlegungen mit voraussichtlich<br />

erheblich negativer Wirkung vorgenommen (z.B. zum Kiesabbau <strong>in</strong> der Werraaue, Pufferzonen bei W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

<strong>Umweltbericht</strong>, 3.1.3).<br />

Damit wird dem Grundsatz der Vermeidung (Verh<strong>in</strong>derung erheblicher negativer Umweltauswirkungen) Rechnung getragen.<br />

E<strong>in</strong> unmittelbarer Maßnahmebezug zu e<strong>in</strong>zelnen Festlegungen ist auf Grund der pr<strong>in</strong>zipiell Rahmen setzenden<br />

Funktion des Regionalplanes selten möglich. Mit den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Freiraumsicherung wurden aber<br />

z.B. umfassend naturschutzfachlich evaluierte Suchräume und Räume für konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

implizit gesichert. Ca. 4.300 ha der Flächen für konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen s<strong>in</strong>d durch Vorranggebiete<br />

Freiraumsicherung sogar verb<strong>in</strong>dlich gesichert. Durch Regionalplan, Z 2-3 (Siedlungsentwicklung) und Regionalplan,<br />

G 4-23 bis G 4 25 (Rohstoffabbau) wurden auch Vorgaben bestimmt, die unmittelbar mit regionalplanerischen<br />

Festlegungen verbundene negative Umweltwirkungen verh<strong>in</strong>dern bzw. verr<strong>in</strong>gern sollen.<br />

Mit den oben aufgeführten Festlegungen s<strong>in</strong>d die raumordnerischen Voraussetzungen für die Verh<strong>in</strong>derung, Verr<strong>in</strong>gerung<br />

und Kompensation der <strong>in</strong> <strong>Umweltbericht</strong>, 3.1 dargestellten voraussichtlich erheblichen, negativen Umweltauswirkungen<br />

quantitativ und <strong>in</strong> wesentlichen Bereichen auch qualitativ gegeben.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Regionalplan Südwestthür<strong>in</strong>gen

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