Internet-Protokoll (oeff) Plenum - RIS
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Öffentliche Sitzung der Vollversammlung des Stadtrates vom 01. Februar 2012 - 46 -<br />
ches steht ein menschenverachtendes Menschenbild, das nazistische Menschenbild. Es geht eben<br />
nicht von der Universalität der Menschenrechte aus. Es trifft eine rassistische Unterscheidung. Es<br />
stellt das Kollektiv, beispielsweise den Volkskörper, über das Recht des Individuums. Das ist ein<br />
völlig anderes Menschenbild. Es ist nicht das Menschenbild, dem wir folgen. Wir unterscheiden<br />
nicht in wertes und unwertes Leben, sondern wir glauben an diese Allgemeingültigkeit der Rechte<br />
eines jeden Einzelnen. - (Allgemeiner Beifall)<br />
Ich lege besonders großen Wert darauf, dass es genau diesen Konsens gibt zwischen den demokratischen<br />
Kräften in den europäischen Staaten und natürlich auch in unserem Land. Das heißt<br />
nicht, dass man nicht Meinungsverschiedenheiten haben und sich in einer solchen Debatte böse<br />
beharken kann. Aber diese Grundausstattung an Werten müssen wir uns bewahren.<br />
- (StR Dr. Mattar: So ist es!)<br />
Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun zu dem Punkt, warum mich der Antrag der CSU so<br />
verstört hat. Wir haben doch überhaupt nichts davon, wenn wir meinen, wir müssten uns in einen<br />
Wettlauf begeben, wer der aufrechtere Antifaschist und der schnellere und ehrlichere Kämpfer<br />
gegen nazistische Umtriebe in unserem Land ist. Ich halte es für eine sehr große Gefährdung zu<br />
meinen, sich in einen solchen Wettbewerb begeben zu müssen, weil damit einhergeht, dass dieser<br />
Konsens mit dem Beginn eines solchen Wettbewerbes aufgegeben wird.<br />
Kolleginnen und Kollegen, wir wollen und können es uns nicht leisten, diesen demokratischen<br />
Konsens bei uns aufzugeben, auch nicht in diesem Stadtrat. Das ist eine Forderung, die für die<br />
gesamte Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland gilt. Aber sie gilt natürlich für uns als<br />
Stadträtinnen und Stadträte der Landeshauptstadt München, insbesondere auch für die Gesellschaft<br />
in unserer Stadt. Ich halte den Antrag der CSU angesichts des Zeitpunkts der Antragstellung<br />
für einen Versuch, diesen Wettbewerb zu beginnen. Er ist eigentlich überflüssig gewesen. Trotz<br />
vieler politischer Forderungen und Bekenntnisse ist heute noch vollkommen unklar, ob es überhaupt<br />
einen Verbotsantrag eines Verfassungsorgans beim Bundesverfassungsgericht zum Verbot<br />
der NPD geben wird. Selbst wenn wir annehmen, es werde demnächst einen solchen Antrag geben,<br />
können wir davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht eineinhalb, zwei Jahre<br />
oder länger brauchen wird, um sich mit den Unterlagen und den Beweisen des Antragstellers<br />
auseinanderzusetzen, zu verhandeln und ggf. ein Verbot der NPD auszusprechen.<br />
Im Antrag der CSU steht nicht, die BIA zu verbieten, sondern im Falle eines Parteiverbots der NPD<br />
auch die BIA zu verbieten. Das heißt, auch die CSU geht in ihrem Antrag zunächst davon aus,<br />
dass zuerst ein Verbotsantrag gestellt, über diesen Verbotsantrag verhandelt und vom Bundesver-