in göttingen
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RECHT [ SOZIALRECHT ]<br />
Sie am Donnerstag nicht krankenversichert<br />
waren. Denn an diesem Tag hat<br />
ja weder Ihr Arbeitgeber Krankenkassenbeiträge<br />
abgeführt, noch hat die<br />
Krankenkasse dies für Sie übernommen.<br />
Es entsteht also e<strong>in</strong>e Lücke <strong>in</strong><br />
Ihrem Versicherungsverlauf, der die<br />
Krankenkasse dazu berechtigt, Ihnen<br />
die Mitgliedschaft zu kündigen.<br />
Gerade <strong>in</strong> Fällen e<strong>in</strong>er schweren<br />
Krankheit oder nach e<strong>in</strong>em schweren<br />
Unfall werden Versicherte von<br />
den Krankenkassen auch immer<br />
wieder aufgefordert, e<strong>in</strong>en Rentenantrag<br />
zu stellen?<br />
Das ist so weit alles rechtens. Der<br />
Gesetzgeber hat den Krankenkassen<br />
die Möglichkeit eröffnet, den Versicherten<br />
zu zw<strong>in</strong>gen, e<strong>in</strong>en Rentenantrag<br />
zu stellen, wenn zu befürchten<br />
ist, dass er nicht nur vorübergehend<br />
arbeitsunfähig erkrankt ist, sondern<br />
überhaupt nicht mehr <strong>in</strong>s Erwerbsleben<br />
zurückf<strong>in</strong>den wird. Die Krankenkassen<br />
versenden dazu e<strong>in</strong> Schreiben,<br />
<strong>in</strong> dem der Versicherte aufgefordert<br />
wird, e<strong>in</strong>en Rentenantrag zu stellen.<br />
Dazu hat er laut Gesetz dann zehn<br />
Wochen Zeit. E<strong>in</strong>ige Kassen fordern<br />
ihre Versicherten <strong>in</strong> diesen Schreiben<br />
aber unrechtmäßigerweise dazu<br />
auf, den Rentenantrag bereits <strong>in</strong>nerhalb<br />
von 14 Tagen zu stellen. Der<br />
Grund ist klar: Wenn der Rentenantrag<br />
durch die Rentenkasse bewilligt<br />
wird, zahlt diese rückwirkend ab<br />
dem Tag der Antragstellung. Für die<br />
Krankenkassen bedeutet dies, dass<br />
sie gegebenenfalls zwei Monate weniger<br />
Krankengeld bezahlen müssen.<br />
Es geht also auch hier ums Geld. Für<br />
den Versicherten ist das aber meist<br />
von Nachteil, denn <strong>in</strong> der Regel s<strong>in</strong>d<br />
se<strong>in</strong>e Krankengeldzahlungen höher<br />
als se<strong>in</strong>e Rentenansprüche.<br />
Um all diese Fallstricke zu<br />
erkennen, muss man wohl wie<br />
Sie Experte für Sozialrecht se<strong>in</strong>.<br />
Was kann ich als normale<br />
Versicherte tun?<br />
Bei schriftlichen Anfragen durch die<br />
Krankenkassen würde ich immer sofort<br />
e<strong>in</strong>e Beratung, etwa hier beim VDK <strong>in</strong><br />
Anspruch nehmen.<br />
Und im Falle e<strong>in</strong>es Telefonanrufs<br />
durch die Krankenkasse?<br />
Wenn die Krankenkasse nur me<strong>in</strong>e<br />
Kontonummer überprüfen will, weil<br />
das Geld, das sie mir überwiesen hat,<br />
wieder zurückkam, kann man ruhig<br />
mithelfen. Bei allen anderen Fragen<br />
etwa zum Gesundheitszustand, sollte<br />
man das Gespräch höflich, aber bestimmt<br />
beenden und immer auf e<strong>in</strong>e<br />
schriftliche Anfrage der Kasse bestehen.<br />
Liegt e<strong>in</strong>em diese Anfrage dann<br />
vor, sollte man sich zu ihr ebenfalls<br />
beraten lassen.<br />
Informationen zu Beratung<br />
und Mitgliedschaft im VdK:<br />
Gött<strong>in</strong>ger Geschäftsstelle<br />
des Sozialverbands VdK<br />
Haus Maschmühlenweg 8-10<br />
Tel. 0551 58588<br />
www.vdk.de/kv-goett<strong>in</strong>gen<br />
Langzeitpflege · Kurzzeitpflege<br />
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me<strong>in</strong> Leben<br />
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Leben Sie Ihr Leben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Residenz von Pro Seniore!<br />
2 x <strong>in</strong> Gött<strong>in</strong>gen:<br />
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Telefon 0551 4979-0<br />
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