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Inventar - Konkurs Schmid Andrea Leopoldine

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ING. MICHAEL PINCZOLITS<br />

ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER<br />

__________________________________________________________________________<br />

<br />

Hornstein, am 12.06.2013<br />

Gutachten Nr. I/R/SCHMID/1<br />

S C H Ä T Z G U T A C H T E N<br />

V E R K E H R S W E R T<br />

Insolvenzverfahren:<br />

<strong>Andrea</strong> <strong>Leopoldine</strong> SCHMID<br />

Martinsgasse 28<br />

7201 Neudörfl an der Leitha<br />

Insolvenzverwalter:<br />

Dr. <strong>Andrea</strong>s RADEL<br />

Rechtsanwalt<br />

Brunnenplatz 5b<br />

7210 Mattersburg<br />

Aktenzeichen:<br />

26 S 40/13d des LG Eisenstadt<br />

VERKEHRSWERT gesamt € 560,--<br />

( fünfhundertsechzig Euro )<br />

Büro Hornstein Büro Linz tel. +43699/11109878<br />

Rechte Hauptzeile 10 Landstraße 84 e-mail. office@pinczolits.cc<br />

A-7053 Hornstein A-4020 Linz RLB Kto. 1.722.404, BLZ 33000<br />

UID: ATU67612201


ING. MICHAEL PINCZOLITS<br />

ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER<br />

__________________________________________________________________________<br />

1. Auftrag<br />

In gegenständlichem Insolvenzverfahren wurde ich vom Insolvenzverwalter<br />

Dr. <strong>Andrea</strong>s RADEL mit der <strong>Inventar</strong>isierung und Schätzung des beweglichen<br />

Sachanlage- und Umlaufvermögens nach § 96 der IO beauftragt.<br />

2. Unterlagen<br />

Für die Erstattung des Schätzgutachtens standen mir nachfolgende Unterlagen,<br />

Auskünfte und Informationen zur Verfügung:<br />

a) Befundaufnahme in Anwesenheit von Frau <strong>Andrea</strong> SCHMID<br />

b) Eidesstättige Erklärung der unter 2. a) genannten Person<br />

c) Fotodokumentation während der Befundaufnahme<br />

d) Informationen zu Zustand, Funktionalität und Mängel der Fahrnisse durch<br />

den Schuldner<br />

e) Erfahrungswerte, Markterhebungen und Internetrecherche<br />

3. Zweck und Gültigkeit des Gutachtens<br />

Der Zweck des<br />

Gutachtens ist die <strong>Inventar</strong>isierung und Schätzung des<br />

beweglichen Sachanlage- und Umlaufvermögens zu Verkehrs- und Liquidationswerten.<br />

Das Gutachten dient dem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter zur<br />

Wertermittlung. Die Gültigkeit des Gutachtens beträgt 3 Monate, danach ist eine<br />

neuerliche Preisanpassung erforderlich.<br />

4. Bewertungsstichtag<br />

Der Bewertungsstichtag ist jener Tag, zu dem die im Gutachten gelisteten<br />

Fahrnisse bewertet wurden. Der Bewertungsstichtag stimmt, soweit nicht<br />

gesondert beschrieben, mit dem Tag der Gutachtensausfertigung überein.<br />

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5. Befundaufnahme<br />

Die Befundaufnahme erfolgte an den nachfolgend angeführten Standorten:<br />

Datum: 12.06.2013<br />

Ort: 7201 Neudörfl an der Leitha, Martinsgasse 28<br />

Anwesend:<br />

Frau <strong>Andrea</strong> <strong>Leopoldine</strong> <strong>Schmid</strong> (Schuldnerin)<br />

Herr Thomas Svacha (Lebensgefährte der Schuldnerin)<br />

Herr Ing. Michael Pinczolits (SV)<br />

Die Befundaufnahme erfolgte durch Augenschein, ohne Zerlegearbeiten oder<br />

Funktionsüberprüfungen. Die eingeholten Informationen hinsichtlich Zustand,<br />

Einsatz, Verwendung, Vollständigkeit, Funktionalität und Eigentumsverhältnisse<br />

fließen in das Gutachten ein.<br />

6. Anmerkungen<br />

Der unterfertigende Sachverständige steht zu keiner der beteiligten Personen,<br />

Firmen oder dem Auftraggeber in einem Naheverhältnis. Befangenheitsgründe<br />

liegen keine vor. Die Erstattung des Gutachtens erfolgte in Erinnerung an den<br />

geleisteten Eid, sowie nach den Standesregeln der allgemein beeideten und<br />

gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.<br />

Die altersbedingte Abwertung von Maschinen und Anlagen erfolgt, soweit nicht<br />

gesondert erwähnt, anhand der arithmetisch-degressiven Abwertekurve. Die<br />

Einflussgrößen der Wertermittlung sind Neu-/Anschaffungspreis, Alter, Restnutzungsdauer,<br />

Marktlage, Zustand, Verwendung, Mängel und Instandhaltung.<br />

7. Demontage und Räumung<br />

Bei den im Gutachten gelisteten Fahrnissen wurde nach bestem Wissen und<br />

Gewissen darauf geachtet, dass es sich um bewegliche Objekte im Sinne des<br />

§ 293 ABGB handelt. Im Einzelfall obliegt die rechtliche Beurteilung jedoch dem<br />

Insolvenzverwalter.<br />

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Fest verbaute Objekte werden, insofern diese nicht der Liegenschaft zugeordnet<br />

sind, im Verkehrswert unter der Prämisse „bei Verbleib“, im Liquidationswert „bei<br />

Demontage und/oder Abtransport“ bewertet.<br />

Anfallende Kosten für Demontage, Abtransport, Räumung oder Entsorgung,<br />

insbesondere von wertlosen Positionen, werden in der Wertermittlung des<br />

Gutachtens nicht berücksichtigt. Bei der Demontage von Maschinen und Anlagen<br />

ist darauf zu achten, dass es zu keinerlei Beschädigungen am Gebäude kommt.<br />

Die Kosten für bauliche Maßnahmen werden ebenfalls nicht berücksichtigt.<br />

8. Haftung des Sachverständigen<br />

Die Schätzwerte wurden in der Annahme erstellt, dass an den im Gutachten<br />

gelisteten Fahrnissen, soweit nicht gesondert angeführt, keine nennenswerten<br />

Reparaturen durchzuführen, sowie keine nennenswerten Mängel und<br />

Beschädigungen vorhanden sind.<br />

Technische Daten wurden bei der Befundaufnahme ermittelt, den Aussagen der<br />

beteiligten Person(en) (siehe Punkt 2. a) oben), oder den vorgelegten Unterlagen<br />

entnommen. Es wurde keine Funktionsüberprüfung durchgeführt, sodass das<br />

Gutachten keinerlei Garantie auf Zustand oder Funktionalität der Objekte erwirkt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer allfälligen Überschreitung der<br />

Sachverständigenkompetenz für eine abschließende Beurteilung der Befundung<br />

und Gutachtenserstellung einem für diesen Sachbereich zuständigen<br />

Sachverständigen vorbehalten bleibt!<br />

9. Definition Verkehrs- und Liquidationswert<br />

Der Verkehrswert ist jener Wert, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehr erzielt werden kann und ist dem ordentlichen und gemeinen<br />

Wert gleichzustellen. Es werden alle Umstände die den Preis beeinflussen<br />

berücksichtigt, persönliche oder ungewöhnliche Umstände fließen nicht ein.<br />

Aufgrund starker oder geringer Nachfrage, kann es zu entsprechenden Preiskorrekturen<br />

kommen.<br />

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Unter dem Liquidationswert ist jener Wert zu verstehen, der bei der<br />

Zerschlagung eines Unternehmens erzielt werden kann. Es ist festzustellen,<br />

dass unter Druck verkauft wird und die dabei zu erzielenden Erlöse einen<br />

deutlichen Wertverlust gegenüber den Verkehrswerten darstellen. Wertsteigernde<br />

Faktoren werden nicht berücksichtigt.<br />

10. Präambel<br />

Die in Punkt 2. a) oben genannte Person gab mir gegenüber am Ende der<br />

Befundaufnahme eine Eidesstättige Erklärung zu den Punkten Vollständigkeit,<br />

Funktionalität, Mängel, Schäden, Betriebsstunden, Kilometerlaufleistungen,<br />

Anschaffungswerten und Eigentumsverhältnisse, insbesondere wesentliche<br />

Besonderheiten der Fahrnisse (ungewöhnliche oder betriebswesentliche<br />

Eigenschaften), ab. Diese Eidesstättige Erklärung wurde dem Insolvenzverwalter<br />

übermittelt.<br />

11. Befund<br />

Die Schätzung betrifft das bewegliche Sachanlage- und Umlaufvermögen von<br />

Frau <strong>Andrea</strong> <strong>Leopoldine</strong> SCHMID.<br />

Im Eigentum der Schuldnerin steht eine Handelsware, welche über einen<br />

Internetshop vertrieben wurde. Die Handelsware umfasst Spielekonsolen-Figuren<br />

„Skylander Giants“, DVD- und BluRay-Filme, sowie vereinzelte Konsolen und<br />

PC-Spiele.<br />

Als Bewertungsgrundlage galt die mir zur Verfügung gestellte Inventurliste,<br />

welche von Herrn SVACHA erstellt wurde. Der gesamte Einkaufswert beträgt laut<br />

dieser Inventurliste ca. € 2.250,- netto. Das Alter der Handelsware wird mit<br />

durch-schnittlich ca. 3-12 Monate beziffert.<br />

Der Verkehrswertansatz beträgt 25% des Einkaufswertes. Die prozentualen<br />

Abschläge ergeben sich durch Alter, Marktlage und Marktgängigkeit.<br />

Grundsätzlich ist anzumerken, dass derartige Figuren, Spiele, sowie Filme relativ<br />

schnell an Wert verlieren.<br />

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Sonstige Vermögenswerte oder Fahrnisse stehen nach Angaben keine im<br />

Eigentum von Frau SCHMID. Das Wohnungsinventar stellt am Gebrauchtwarenmarkt<br />

keinen Wert dar, die sonstigen EDV-Geräte stehen im behaupteten Fremdeigentum<br />

von Herrn SVACHA.<br />

12. Zusammenfassung der Schätzwerte<br />

VERKEHRSWERT gesamt € 560,--<br />

( fünfhundertsechzig Euro )<br />

Alle angeführten Schätzwerte exklusive steuerlicher Abgaben.<br />

Hornstein, am 12.06.2013<br />

Der Sachverständige<br />

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Pos Menge Beschreibung des Objektes<br />

Schätzwert<br />

HANDELSWARE<br />

1 Die Bewertung der Handelsware erfolgte pauschal anhand 560,00<br />

der mir zur Verfügung gestellten Inventurliste. Die Handelsware<br />

umfasst: DVD- und BluRay-Filme, Spielefiguren<br />

SKYLANDERS GIANTS, vereinzelte PC- und XBOX360<br />

Spiele. Alter der Handelsware ca. 3-12 Monate.<br />

"Seinerzeitiger Einstandswert" ca. € 2.250,- netto<br />

(Spielefiguren in Starter- und Booster-Packs, Einzelfiguren,<br />

sowie Tripple- und Battle-Packs)<br />

Gesamtsumme<br />

560,00<br />

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