Inventar - Konkurs Schmid Andrea Leopoldine
Inventar - Konkurs Schmid Andrea Leopoldine
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ING. MICHAEL PINCZOLITS<br />
ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER<br />
__________________________________________________________________________<br />
<br />
Hornstein, am 12.06.2013<br />
Gutachten Nr. I/R/SCHMID/1<br />
S C H Ä T Z G U T A C H T E N<br />
V E R K E H R S W E R T<br />
Insolvenzverfahren:<br />
<strong>Andrea</strong> <strong>Leopoldine</strong> SCHMID<br />
Martinsgasse 28<br />
7201 Neudörfl an der Leitha<br />
Insolvenzverwalter:<br />
Dr. <strong>Andrea</strong>s RADEL<br />
Rechtsanwalt<br />
Brunnenplatz 5b<br />
7210 Mattersburg<br />
Aktenzeichen:<br />
26 S 40/13d des LG Eisenstadt<br />
VERKEHRSWERT gesamt € 560,--<br />
( fünfhundertsechzig Euro )<br />
Büro Hornstein Büro Linz tel. +43699/11109878<br />
Rechte Hauptzeile 10 Landstraße 84 e-mail. office@pinczolits.cc<br />
A-7053 Hornstein A-4020 Linz RLB Kto. 1.722.404, BLZ 33000<br />
UID: ATU67612201
ING. MICHAEL PINCZOLITS<br />
ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER<br />
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1. Auftrag<br />
In gegenständlichem Insolvenzverfahren wurde ich vom Insolvenzverwalter<br />
Dr. <strong>Andrea</strong>s RADEL mit der <strong>Inventar</strong>isierung und Schätzung des beweglichen<br />
Sachanlage- und Umlaufvermögens nach § 96 der IO beauftragt.<br />
2. Unterlagen<br />
Für die Erstattung des Schätzgutachtens standen mir nachfolgende Unterlagen,<br />
Auskünfte und Informationen zur Verfügung:<br />
a) Befundaufnahme in Anwesenheit von Frau <strong>Andrea</strong> SCHMID<br />
b) Eidesstättige Erklärung der unter 2. a) genannten Person<br />
c) Fotodokumentation während der Befundaufnahme<br />
d) Informationen zu Zustand, Funktionalität und Mängel der Fahrnisse durch<br />
den Schuldner<br />
e) Erfahrungswerte, Markterhebungen und Internetrecherche<br />
3. Zweck und Gültigkeit des Gutachtens<br />
Der Zweck des<br />
Gutachtens ist die <strong>Inventar</strong>isierung und Schätzung des<br />
beweglichen Sachanlage- und Umlaufvermögens zu Verkehrs- und Liquidationswerten.<br />
Das Gutachten dient dem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter zur<br />
Wertermittlung. Die Gültigkeit des Gutachtens beträgt 3 Monate, danach ist eine<br />
neuerliche Preisanpassung erforderlich.<br />
4. Bewertungsstichtag<br />
Der Bewertungsstichtag ist jener Tag, zu dem die im Gutachten gelisteten<br />
Fahrnisse bewertet wurden. Der Bewertungsstichtag stimmt, soweit nicht<br />
gesondert beschrieben, mit dem Tag der Gutachtensausfertigung überein.<br />
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5. Befundaufnahme<br />
Die Befundaufnahme erfolgte an den nachfolgend angeführten Standorten:<br />
Datum: 12.06.2013<br />
Ort: 7201 Neudörfl an der Leitha, Martinsgasse 28<br />
Anwesend:<br />
Frau <strong>Andrea</strong> <strong>Leopoldine</strong> <strong>Schmid</strong> (Schuldnerin)<br />
Herr Thomas Svacha (Lebensgefährte der Schuldnerin)<br />
Herr Ing. Michael Pinczolits (SV)<br />
Die Befundaufnahme erfolgte durch Augenschein, ohne Zerlegearbeiten oder<br />
Funktionsüberprüfungen. Die eingeholten Informationen hinsichtlich Zustand,<br />
Einsatz, Verwendung, Vollständigkeit, Funktionalität und Eigentumsverhältnisse<br />
fließen in das Gutachten ein.<br />
6. Anmerkungen<br />
Der unterfertigende Sachverständige steht zu keiner der beteiligten Personen,<br />
Firmen oder dem Auftraggeber in einem Naheverhältnis. Befangenheitsgründe<br />
liegen keine vor. Die Erstattung des Gutachtens erfolgte in Erinnerung an den<br />
geleisteten Eid, sowie nach den Standesregeln der allgemein beeideten und<br />
gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.<br />
Die altersbedingte Abwertung von Maschinen und Anlagen erfolgt, soweit nicht<br />
gesondert erwähnt, anhand der arithmetisch-degressiven Abwertekurve. Die<br />
Einflussgrößen der Wertermittlung sind Neu-/Anschaffungspreis, Alter, Restnutzungsdauer,<br />
Marktlage, Zustand, Verwendung, Mängel und Instandhaltung.<br />
7. Demontage und Räumung<br />
Bei den im Gutachten gelisteten Fahrnissen wurde nach bestem Wissen und<br />
Gewissen darauf geachtet, dass es sich um bewegliche Objekte im Sinne des<br />
§ 293 ABGB handelt. Im Einzelfall obliegt die rechtliche Beurteilung jedoch dem<br />
Insolvenzverwalter.<br />
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Fest verbaute Objekte werden, insofern diese nicht der Liegenschaft zugeordnet<br />
sind, im Verkehrswert unter der Prämisse „bei Verbleib“, im Liquidationswert „bei<br />
Demontage und/oder Abtransport“ bewertet.<br />
Anfallende Kosten für Demontage, Abtransport, Räumung oder Entsorgung,<br />
insbesondere von wertlosen Positionen, werden in der Wertermittlung des<br />
Gutachtens nicht berücksichtigt. Bei der Demontage von Maschinen und Anlagen<br />
ist darauf zu achten, dass es zu keinerlei Beschädigungen am Gebäude kommt.<br />
Die Kosten für bauliche Maßnahmen werden ebenfalls nicht berücksichtigt.<br />
8. Haftung des Sachverständigen<br />
Die Schätzwerte wurden in der Annahme erstellt, dass an den im Gutachten<br />
gelisteten Fahrnissen, soweit nicht gesondert angeführt, keine nennenswerten<br />
Reparaturen durchzuführen, sowie keine nennenswerten Mängel und<br />
Beschädigungen vorhanden sind.<br />
Technische Daten wurden bei der Befundaufnahme ermittelt, den Aussagen der<br />
beteiligten Person(en) (siehe Punkt 2. a) oben), oder den vorgelegten Unterlagen<br />
entnommen. Es wurde keine Funktionsüberprüfung durchgeführt, sodass das<br />
Gutachten keinerlei Garantie auf Zustand oder Funktionalität der Objekte erwirkt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer allfälligen Überschreitung der<br />
Sachverständigenkompetenz für eine abschließende Beurteilung der Befundung<br />
und Gutachtenserstellung einem für diesen Sachbereich zuständigen<br />
Sachverständigen vorbehalten bleibt!<br />
9. Definition Verkehrs- und Liquidationswert<br />
Der Verkehrswert ist jener Wert, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehr erzielt werden kann und ist dem ordentlichen und gemeinen<br />
Wert gleichzustellen. Es werden alle Umstände die den Preis beeinflussen<br />
berücksichtigt, persönliche oder ungewöhnliche Umstände fließen nicht ein.<br />
Aufgrund starker oder geringer Nachfrage, kann es zu entsprechenden Preiskorrekturen<br />
kommen.<br />
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Unter dem Liquidationswert ist jener Wert zu verstehen, der bei der<br />
Zerschlagung eines Unternehmens erzielt werden kann. Es ist festzustellen,<br />
dass unter Druck verkauft wird und die dabei zu erzielenden Erlöse einen<br />
deutlichen Wertverlust gegenüber den Verkehrswerten darstellen. Wertsteigernde<br />
Faktoren werden nicht berücksichtigt.<br />
10. Präambel<br />
Die in Punkt 2. a) oben genannte Person gab mir gegenüber am Ende der<br />
Befundaufnahme eine Eidesstättige Erklärung zu den Punkten Vollständigkeit,<br />
Funktionalität, Mängel, Schäden, Betriebsstunden, Kilometerlaufleistungen,<br />
Anschaffungswerten und Eigentumsverhältnisse, insbesondere wesentliche<br />
Besonderheiten der Fahrnisse (ungewöhnliche oder betriebswesentliche<br />
Eigenschaften), ab. Diese Eidesstättige Erklärung wurde dem Insolvenzverwalter<br />
übermittelt.<br />
11. Befund<br />
Die Schätzung betrifft das bewegliche Sachanlage- und Umlaufvermögen von<br />
Frau <strong>Andrea</strong> <strong>Leopoldine</strong> SCHMID.<br />
Im Eigentum der Schuldnerin steht eine Handelsware, welche über einen<br />
Internetshop vertrieben wurde. Die Handelsware umfasst Spielekonsolen-Figuren<br />
„Skylander Giants“, DVD- und BluRay-Filme, sowie vereinzelte Konsolen und<br />
PC-Spiele.<br />
Als Bewertungsgrundlage galt die mir zur Verfügung gestellte Inventurliste,<br />
welche von Herrn SVACHA erstellt wurde. Der gesamte Einkaufswert beträgt laut<br />
dieser Inventurliste ca. € 2.250,- netto. Das Alter der Handelsware wird mit<br />
durch-schnittlich ca. 3-12 Monate beziffert.<br />
Der Verkehrswertansatz beträgt 25% des Einkaufswertes. Die prozentualen<br />
Abschläge ergeben sich durch Alter, Marktlage und Marktgängigkeit.<br />
Grundsätzlich ist anzumerken, dass derartige Figuren, Spiele, sowie Filme relativ<br />
schnell an Wert verlieren.<br />
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Sonstige Vermögenswerte oder Fahrnisse stehen nach Angaben keine im<br />
Eigentum von Frau SCHMID. Das Wohnungsinventar stellt am Gebrauchtwarenmarkt<br />
keinen Wert dar, die sonstigen EDV-Geräte stehen im behaupteten Fremdeigentum<br />
von Herrn SVACHA.<br />
12. Zusammenfassung der Schätzwerte<br />
VERKEHRSWERT gesamt € 560,--<br />
( fünfhundertsechzig Euro )<br />
Alle angeführten Schätzwerte exklusive steuerlicher Abgaben.<br />
Hornstein, am 12.06.2013<br />
Der Sachverständige<br />
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Pos Menge Beschreibung des Objektes<br />
Schätzwert<br />
HANDELSWARE<br />
1 Die Bewertung der Handelsware erfolgte pauschal anhand 560,00<br />
der mir zur Verfügung gestellten Inventurliste. Die Handelsware<br />
umfasst: DVD- und BluRay-Filme, Spielefiguren<br />
SKYLANDERS GIANTS, vereinzelte PC- und XBOX360<br />
Spiele. Alter der Handelsware ca. 3-12 Monate.<br />
"Seinerzeitiger Einstandswert" ca. € 2.250,- netto<br />
(Spielefiguren in Starter- und Booster-Packs, Einzelfiguren,<br />
sowie Tripple- und Battle-Packs)<br />
Gesamtsumme<br />
560,00<br />
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