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Agiles Projektmanagement – Projektentwicklung mit Scrum, Kanban & Co.

Das Whitepaper ist vor allem an Entscheider gerichtet und vermittelt einen umfassenden Einblick in die Welt des agilen Projektmanagements. Dabei haben sich insbesondere Scrum und Kanban in jüngerer Zeit etabliert. Im Dokument werden die beiden Ansätze näher vorgestellt. Jetzt Whitepaper kostenlos herunterladen!

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im Rahmen einer klassischen Vorgehensweise stellt jede Flexibilisierung letztlich einen<br />

Fremdköper dar, der den idealtypisch linearen Projektverlauf stört und behindert. Für den<br />

Auftraggeber bedeutet die Flexibilisierung, die er durch die Möglichkeit von Change<br />

Requests erhält, zudem in der Regel vor allem zusätzliche ungeplante Kosten.<br />

9.3. Agile Projektmethoden als Heilsbringer?<br />

An diesen Schwachstellen linearer Entwicklungsmethoden setzt agiles <strong>Projektmanagement</strong><br />

an. Beispielhaft sei hier auf die weit verbreitete <strong>Scrum</strong>-Methode verwiesen: Statt eines<br />

linearen Prozesses, in welchem die Projektplanung abstrahiert vor der Realisierung<br />

stattfindet, werden Planungs- und Umsetzungsphasen gemeinsam in mehreren iterativen<br />

Schleifen wiederholt. Zu Projektbeginn existiert allenfalls eine „grobkörnig“ beschriebene<br />

Projektvision, die sich im Rahmen des Prozesses zu einem detaillierten Projektziel hin<br />

entwickelt. Im Vordergrund steht dabei die enge Zusammenarbeit von Entwickler und<br />

Auftraggeber; alle Entscheidungen sollen gemeinsam besprochen und gemeinsam gefällt<br />

werden. Auf Grundlage der Zwischenergebnisse der Entwicklung werden gemeinsam neue<br />

Ideen entwickelt und ohne „Denkverbote“ diskutiert. Die Flexibilität ist dabei institutionalisiert:<br />

Weiterentwicklungen und Änderungen des Vertragsgegenstandes sind beabsichtigt und<br />

Ausgangspunkt des Verständnisses beider Parteien. Agilität verspricht deswegen ein<br />

besonders bedarfsgerechtes und zeitgemäßes Projektergebnis.<br />

Obschon deshalb agiles <strong>Projektmanagement</strong> dem klassischen Vorgehen überlegen zu sein<br />

scheint, ist absolute Agilität für viele Auftraggeber keine echte Option. Denn aufgrund der<br />

starken Einbeziehung des Auftraggebers über die gesamte Projektlaufzeit hinweg werden<br />

Personalressourcen gebunden. Im Rückblick mag sich dieser Aufwand zwar auszahlen,<br />

wenn das Ergebnis den Bedürfnissen des Auftraggebers in hohem Maße entspricht. Das ist<br />

jedoch zunächst ungewiss. Deswegen scheuen sich viele Auftraggeber, <strong>mit</strong> diesem<br />

Personalaufwand in Vorleistung zu treten. Häufig fehlt es auch schlicht an internen<br />

Ressourcen <strong>mit</strong> ausreichendem Projekt-Know-How.<br />

Ein weiteres wesentliches Problem ist die mangelnde Kostentransparenz: Da nicht feststeht,<br />

was vom Auftragnehmer entwickelt werden soll, kann im vorhinein auch nicht feststehen,<br />

was die Entwicklung am Ende kostet. Häufig wird versucht, diesen Aspekt durch eine<br />

Festpreisvereinbarung zu entschärfen und Kostentransparenz zu schaffen („Agiler<br />

Festpreis“). Daraus folgt jedoch zwingend eine Einschränkung der gestalterischen Freiheit.<br />

Sollen neue Features umgesetzt werden, müssen im Gegenzug alte fallen gelassen werden.<br />

Andernfalls werden die zusätzlichen Kosten <strong>–</strong> entsprechend dem Change Management <strong>–</strong><br />

gesondert berechnet.<br />

9.4. Was bedeutet Agilität rechtlich?<br />

Ungeachtet der Vor- und Nachteile beider Projektmethoden stellt sich aus<br />

vertragsgestalterischer Sicht eine ganz grundlegende Frage: Welchem Vertragstypus sind<br />

Softwareverträge zuzuordnen und unterscheiden sich agile Softwareverträge insoweit vom<br />

klassischen Softwarevertrag?<br />

Die vertragstypologische Einordnung hat ganz entscheidenden Einfluss auf die<br />

Vertragsgestaltung. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für eine Reihe von<br />

Vertragstypen bestimmte Regelungen vor, die Anwendung finden, wenn die Parteien nicht<br />

vertraglich etwas Abweichendes vereinbaren (z. B. in Bezug auf Gewährleistungsregeln oder<br />

Zahlungsmodalitäten). Nur wenn feststeht, um welchen Vertragstyp es sich handelt, können<br />

die Parteien (soweit das Gesetz dies zulässt) bewusst und individuell vom Gesetz<br />

abweichende Vereinbarungen treffen. Außerdem sind <strong>–</strong> und das ist insbesondere für<br />

TechDivision GmbH <strong>–</strong> <strong>Agiles</strong> <strong>Projektmanagement</strong><br />

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