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Agiles Projektmanagement – Projektentwicklung mit Scrum, Kanban & Co.

Das Whitepaper ist vor allem an Entscheider gerichtet und vermittelt einen umfassenden Einblick in die Welt des agilen Projektmanagements. Dabei haben sich insbesondere Scrum und Kanban in jüngerer Zeit etabliert. Im Dokument werden die beiden Ansätze näher vorgestellt. Jetzt Whitepaper kostenlos herunterladen!

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ausdrücklich vereinbart werden, dass der Auftragnehmer keinen Erfolg schuldet, sondern<br />

umgekehrt der Auftraggeber die Verantwortung für den Projekterfolg trägt. Der Auftraggeber<br />

„kauft“ bei dieser Gestaltung also letztlich Programmierzeit des Auftragnehmers, ohne eine<br />

konkrete Zusage für das Ergebnis zu bekommen.<br />

Aus mehreren Gründen ist eine solche Vertragsgestaltung allerdings problematisch: Der<br />

Auftraggeber ist nur in den seltensten Fällen bereit, das alleinige Risiko für den Projekterfolg<br />

zu übernehmen. Es ist auch nicht recht plausibel, dass der Auftraggeber als technischer Laie<br />

die Verantwortung behält und der Auftragnehmer als Experte keine Erfolgsverantwortung<br />

übernimmt. Schließlich passt diese Konstruktion nicht zu dem Umstand, dass in der Regel<br />

der Auftragnehmer das Projekt steuert, wenn auch <strong>mit</strong> Unterstützung des Auftraggebers.<br />

Den Softwareerstellungsvertrag als reinen Dienstvertrag zu gestalten, ist also zwar rechtlich<br />

möglich, allerdings in der Praxis wohl kaum gegenüber dem Auftraggeber durchsetzbar und<br />

in den meisten Fällen nicht interessengerecht.<br />

9.7. Bedarfsgerechte Vertragsgestaltung<br />

Ziel der Vertragsgestaltung muss es deswegen sein, einen gleichermaßen bedürfnis- wie<br />

interessengerechten Zwischenweg zu finden.<br />

Insbesondere bei <strong>Scrum</strong> können etwa die Planung der Sprints („Sprint-Plannings“) und das<br />

„Sprint-Review“ sowie <strong>Scrum</strong>-Meetings auf Ebene eines Dienstvertrages geregelt werden.<br />

Für die einzelnen Sprints kann davon abweichend eine werkvertragliche oder<br />

werkliefervertragliche Gestaltung gewählt werden. Geschuldet ist dann jeweils ein Ergebnis<br />

<strong>mit</strong> der Funktionalität wie im Sprint-Backlog beschrieben.<br />

Die so erzielte Aufspaltung in viele kleinere Werkverträge vermindert das Risiko auf beiden<br />

Seiten. Flexibilität wird dadurch sichergestellt, dass beide Parteien nach jedem oder einer<br />

bestimmten Zahl von Sprints den Vertrag kündigen können. Dabei kann entweder anhand<br />

des voraussichtlichen Aufwands die Vergütung eines einzelnen Sprints jeweils separat<br />

vereinbart, oder vertraglich ein fester Preis pro Sprint festgelegt werden.<br />

Dies führt zwar möglicherweise ideologisch zu einer Vermengung von agiler und klassischer<br />

Entwicklungsweise. Zum einen scheint eine Zwischenlösung jedoch aus<br />

Interessengesichtspunkten sachgerecht und zum anderen ermöglicht sie auch konservativen<br />

Auftraggebern, die Vorteile agiler Entwicklungsmethoden nutzen zu können, ohne vollständig<br />

auf die gewohnte „Projektumgebung“ verzichten zu müssen.<br />

Letztlich ist für die Vertragsgestaltung also nicht die Projektmethode maßgeblich.<br />

Entscheidend ist die Ausgestaltung der Zusammenarbeit für das konkrete Projekt. Erst auf<br />

dieser Basis kann ein sachgerechter Vertrag überhaupt entworfen werden. Inwieweit Werkund<br />

Dienstvertrag diese Gestaltung beeinflussen, ist allein abhängig von dem Parteiwillen<br />

und nicht nur an die Frage der Projektmethode geknüpft.<br />

9.8. Zusammenfassung<br />

Agil oder klassisch? Aus vertragsgestalterischer Sicht ist die Frage nur von untergeordneter<br />

Bedeutung. Entscheidend ist letztlich, dass der Vertrag das von den Parteien beabsichtigte<br />

Vorgehen abbildet und alle wesentlichen rechtlichen Punkte, die da<strong>mit</strong> in Zusammenhang<br />

stehen, regelt. Das setzt voraus, dass sich die Parteien über die grundlegenden Aspekte der<br />

Vorgehensweise bei der Projektumsetzung und über die Verteilung der Verantwortlichkeiten<br />

für den Projekterfolg einig sind. Dazu genügt es nicht, sich auf ein „agiles Vorgehen“ zu<br />

einigen. Denn das sagt noch nichts Konkretes über die Leistungspflichten aus und lässt eine<br />

Einordnung des Vertrages und eine sachgerechte Vertragsgestaltung nicht zu.<br />

TechDivision GmbH <strong>–</strong> <strong>Agiles</strong> <strong>Projektmanagement</strong><br />

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