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Sona Juni 13.indd - Schöfweg

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Geldsegen aus Faschingshochzeit<br />

Die in Schöfweg seit Jahrzehnten wieder stattfindende Faschingshochzeit<br />

heuer erfreute sich an über 1000 Besucher. Die<br />

allermeisten Vereine der Gemeinde Schöfweg unterstützen dieses<br />

Event mit Ehrenamtlicher Tatkraft und einen finanziellen<br />

Einsatz von 100 EURO pro Verein. Nach Rechnungsabschluss<br />

des Organisationskomitees der Faschingshochzeit konnten nicht<br />

nur der Einsatz der 100 EURO wieder ausbezahlt werden, sondern<br />

12 Vereine erhielten durch das positive Ergebnis 180 EURO<br />

oben drein. Bürgermeister Geier bedankte sich namens aller Beteiligten<br />

beim Organisationskomitee, allen voran der Hauptverantwortlichen<br />

und Progoderin Käthi Feuchtmeir für diesen erfreulichen<br />

Geldsegen für die Vereine.<br />

Vollzug der Wassergesetze<br />

(WHG, BayWG);<br />

Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit<br />

biologischer Nachreinigung<br />

Grundstücksbesitzer und Erbbauberechtigte, deren Grundstück<br />

nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen wird, sind<br />

gesetzlich verpflichtet, eine eigene Kläranlage nach dem aktuellen<br />

Stand der Technik zu errichten (§§ 56, 57, 60 WHG) i.V.<br />

mit Art. 34 Abs. 2 BayWG).<br />

Die Abwasserentsorgung dieser Grundstücke muss langfristig<br />

bzw. auf Dauer über Kleinkläranlagen erfolgen. Diese Kleinkläranlagen<br />

sind nach geltendem Recht mit einer biologischen<br />

Reinigungsstufe aus- und/oder nachzurüsten.<br />

Der Freistaat Bayern bietet für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen,<br />

für Anwesen die vor dem 01.01.2002 errichtet wurden,<br />

eine Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu<br />

Kleinkläranlagen (RZKKA) an. Die Förderung ist allerdings<br />

zeitlich begrenzt und deshalb muss bis 2014 nachgerüstet werden.<br />

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die häuslichen Abwässer<br />

nach Vorreinigung in einer Mehrkammergrube und einer<br />

entsprechenden, biologischen Nachreinigung (z.B. Belebungsanlage,<br />

Filterschacht, Tropfkörper, Festbettanlage, Klärteich<br />

oder Pflanzbeet) in ein geeignetes Gewässer oder über einen Sickerschacht<br />

in den Untergrund einzuleiten. Die o.a. Abwassereinleitung<br />

in ein Gewässer oder in den Untergrund stellt eine<br />

Benutzung dar, die gem. §§ 8 und 9 WHG i.V. mit Art. 70 Bay-<br />

WG oder Art. 15 BayWG der gesonderten wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis bedarf.<br />

Für die Antragstellung setzen Sie sich mit einem privaten Sachverständigen<br />

in der Wasserwirtschft oder dem Landratsamt<br />

Freyung-Grafenau in Verbindung.<br />

Eine aktuelle Liste der privaten Sachverständigen in der Wasserwirt-schaft<br />

finden Sie unter www.freyung-grafenau.de –<br />

Formulare/Merkblätter – Wasserrecht – Abwasserbeseitigung<br />

– Sachverständigenliste Kleinkläranlagen<br />

(PSW)

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