Sona Juni 13.indd - Schöfweg
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Geldsegen aus Faschingshochzeit<br />
Die in Schöfweg seit Jahrzehnten wieder stattfindende Faschingshochzeit<br />
heuer erfreute sich an über 1000 Besucher. Die<br />
allermeisten Vereine der Gemeinde Schöfweg unterstützen dieses<br />
Event mit Ehrenamtlicher Tatkraft und einen finanziellen<br />
Einsatz von 100 EURO pro Verein. Nach Rechnungsabschluss<br />
des Organisationskomitees der Faschingshochzeit konnten nicht<br />
nur der Einsatz der 100 EURO wieder ausbezahlt werden, sondern<br />
12 Vereine erhielten durch das positive Ergebnis 180 EURO<br />
oben drein. Bürgermeister Geier bedankte sich namens aller Beteiligten<br />
beim Organisationskomitee, allen voran der Hauptverantwortlichen<br />
und Progoderin Käthi Feuchtmeir für diesen erfreulichen<br />
Geldsegen für die Vereine.<br />
Vollzug der Wassergesetze<br />
(WHG, BayWG);<br />
Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit<br />
biologischer Nachreinigung<br />
Grundstücksbesitzer und Erbbauberechtigte, deren Grundstück<br />
nicht an eine öffentliche Kanalisation angeschlossen wird, sind<br />
gesetzlich verpflichtet, eine eigene Kläranlage nach dem aktuellen<br />
Stand der Technik zu errichten (§§ 56, 57, 60 WHG) i.V.<br />
mit Art. 34 Abs. 2 BayWG).<br />
Die Abwasserentsorgung dieser Grundstücke muss langfristig<br />
bzw. auf Dauer über Kleinkläranlagen erfolgen. Diese Kleinkläranlagen<br />
sind nach geltendem Recht mit einer biologischen<br />
Reinigungsstufe aus- und/oder nachzurüsten.<br />
Der Freistaat Bayern bietet für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen,<br />
für Anwesen die vor dem 01.01.2002 errichtet wurden,<br />
eine Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu<br />
Kleinkläranlagen (RZKKA) an. Die Förderung ist allerdings<br />
zeitlich begrenzt und deshalb muss bis 2014 nachgerüstet werden.<br />
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die häuslichen Abwässer<br />
nach Vorreinigung in einer Mehrkammergrube und einer<br />
entsprechenden, biologischen Nachreinigung (z.B. Belebungsanlage,<br />
Filterschacht, Tropfkörper, Festbettanlage, Klärteich<br />
oder Pflanzbeet) in ein geeignetes Gewässer oder über einen Sickerschacht<br />
in den Untergrund einzuleiten. Die o.a. Abwassereinleitung<br />
in ein Gewässer oder in den Untergrund stellt eine<br />
Benutzung dar, die gem. §§ 8 und 9 WHG i.V. mit Art. 70 Bay-<br />
WG oder Art. 15 BayWG der gesonderten wasserrechtlichen<br />
Erlaubnis bedarf.<br />
Für die Antragstellung setzen Sie sich mit einem privaten Sachverständigen<br />
in der Wasserwirtschft oder dem Landratsamt<br />
Freyung-Grafenau in Verbindung.<br />
Eine aktuelle Liste der privaten Sachverständigen in der Wasserwirt-schaft<br />
finden Sie unter www.freyung-grafenau.de –<br />
Formulare/Merkblätter – Wasserrecht – Abwasserbeseitigung<br />
– Sachverständigenliste Kleinkläranlagen<br />
(PSW)