NOCH 2012 ZUM DPV - Dresdener Pensionskasse VVaG
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LAGEBERICHT<br />
Für Einrichtungen der Betrieblichen Altersversorgung von<br />
besonderem Interesse ist die zurzeit geführte Diskussion<br />
über die Anwendbarkeit der quantitativen Regeln von<br />
Solvency II, also den neuen Regeln zur Kapitalausstattung<br />
von Versicherern. Obwohl die Versicherungswirtschaft<br />
im Allgemeinen die Finanzkrise weitgehend unbeschadet<br />
überstanden hat und für Einrichtungen der<br />
Betrieblichen Altersversorgung im Speziellen bereits<br />
umfangreiche Absicherungen insbesondere aus dem<br />
Arbeits- und Aufsichtsrecht gelten, sind Bestrebungen<br />
seitens der EU-Kommission im Gange, auch <strong>Pensionskasse</strong>n<br />
den schärferen Eigenkapitalanforderungen durch<br />
Solvency II zu unterwerfen. Bei einer 1:1 Übernahme der<br />
Solvency II-Vorschriften für Einrichtungen der betrieblichen<br />
Altersversorgung drohen wegen der Eigenarten des<br />
Geschäfts von Rentenversicherungen überproportional<br />
hohe Eigenkapital zuführungen. Es besteht zu befürch-<br />
ten, dass dies mit sozialpolitisch unerwünschten Aus-<br />
wirkungen auf die betriebliche Altersversorgung und ihre<br />
Durchführungs wege einhergehen wird.<br />
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