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NOCH 2012 ZUM DPV - Dresdener Pensionskasse VVaG

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LAGEBERICHT<br />

Für Einrichtungen der Betrieblichen Altersversorgung von<br />

besonderem Interesse ist die zurzeit geführte Diskussion<br />

über die Anwendbarkeit der quantitativen Regeln von<br />

Solvency II, also den neuen Regeln zur Kapitalausstattung<br />

von Versicherern. Obwohl die Versicherungswirtschaft<br />

im Allgemeinen die Finanzkrise weitgehend unbeschadet<br />

überstanden hat und für Einrichtungen der<br />

Betrieblichen Altersversorgung im Speziellen bereits<br />

umfangreiche Absicherungen insbesondere aus dem<br />

Arbeits- und Aufsichtsrecht gelten, sind Bestrebungen<br />

seitens der EU-Kommission im Gange, auch <strong>Pensionskasse</strong>n<br />

den schärferen Eigenkapitalanforderungen durch<br />

Solvency II zu unterwerfen. Bei einer 1:1 Übernahme der<br />

Solvency II-Vorschriften für Einrichtungen der betrieblichen<br />

Altersversorgung drohen wegen der Eigenarten des<br />

Geschäfts von Rentenversicherungen überproportional<br />

hohe Eigenkapital zuführungen. Es besteht zu befürch-<br />

ten, dass dies mit sozialpolitisch unerwünschten Aus-<br />

wirkungen auf die betriebliche Altersversorgung und ihre<br />

Durchführungs wege einhergehen wird.<br />

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