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NOCH 2012 ZUM DPV - Dresdener Pensionskasse VVaG

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6<br />

Aktuelle Konditionen<br />

sichern!<br />

Zum 01.01.<strong>2012</strong> hat der deutsche Gesetzgeber den<br />

Höchstrechnungszins für Lebensversicherer und<br />

deregulierte <strong>Pensionskasse</strong>n auf 1,75 % abgesenkt.<br />

Der <strong>DPV</strong> als regulierte <strong>Pensionskasse</strong> kann seinen<br />

Mitgliedern bzw. Versicherten <strong>2012</strong> jedoch nach wie vor<br />

alle Tarife mit dem aktuellen Rechnungszins von 2,75 % anbieten!<br />

Wer vor dem 21.12.<strong>2012</strong> seinen Versicherungsvertrag beim <strong>DPV</strong> abschließt, sichert sich das<br />

hervorragende Beitrags-/Leistungsverhältnis über <strong>2012</strong> hinaus. Alle Neuverträge nach<br />

dem 21.12.<strong>2012</strong> dagegen dürfen aufgrund europarechtlicher Vorgaben bei allen Anbietern –<br />

auch beim <strong>DPV</strong> – als sogenannte Unisextarife nur noch mit einem Höchstrechnungszins<br />

von 1,75 % ausgestattet werden.<br />

Rechenbeispiele<br />

Eintrittsalter<br />

Firmenbeitrag und / oder<br />

Entgeltumwandlung<br />

monatlich (€)***<br />

Tarifl eistung<br />

monatlich (€)*<br />

Frau<br />

Tarif WF09<br />

<strong>NOCH</strong><br />

<strong>2012</strong><br />

<strong>ZUM</strong><br />

<strong>DPV</strong><br />

Lebenslange Altersrente<br />

ab dem vollendeten 65. Lebensjahr **<br />

Tarifl eistung<br />

monatlich (€)*<br />

Mann<br />

Tarif WM01<br />

20 50 243 299<br />

30 50 161 197<br />

20 150 729 896<br />

30 150 483 591<br />

40 150 294 358<br />

* auf Basis der aktuellen Konditionen / Beiträge gerundet / Angaben ohne Gewähr / Stand <strong>2012</strong><br />

** ggf. zuzüglich leistungserhöhender Überschussbeteiligung<br />

*** der tatsächliche Eigenaufwand bzw. die Einbuße beim Nettogehalt liegt deutlich niedriger, denn der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung.<br />

Gemäß § 3 Nr. 63 EStG sind Beiträge an eine <strong>Pensionskasse</strong> in der Anwartschaftsphase bis zu 4 % der Beitragsbemessungs grenze<br />

steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt sowohl für Firmenbeiträge als auch für die Entgeltumwandlung. Weitere 1.800 € jährlich sind<br />

6 steuerfrei, aber sozial versicherungs pfl ichtig. Angaben ohne Gewähr / Stand <strong>2012</strong>

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