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Ihr Wille zählt

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|2| Vermögen weitergeben<br />

Mit einem Testament bestimmen Sie, wer erben soll. Doch auch<br />

wenn es sich um <strong>Ihr</strong>en Letzten <strong>Wille</strong>n handelt, können Sie <strong>Ihr</strong>e<br />

nächsten Angehörigen nicht vollständig von der Teilhabe an<br />

<strong>Ihr</strong>em Vermögen im Erbfall ausschließen. Ihnen steht nämlich<br />

ein Pflichtteil zu, den sie einklagen können, wenn sie im<br />

Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil entspricht der<br />

Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser richtet sich nach dem<br />

Verwandtschaftsverhältnis, den weiteren gesetzlichen Erben und<br />

bei Ehegatten nach dem jeweiligen Güterstand (Zugewinngemeinschaft,<br />

Gütertrennung, Gütergemeinschaft).<br />

| Probleme vermeiden |<br />

Verteilen Sie Vermögenswerte nie<br />

ohne Angaben zu den Quoten. Das<br />

kann zu erheblichen Auslegungsschwierigkeiten<br />

führen.<br />

Erben mehrere Personen, bilden<br />

sie eine Erbengemeinschaft.<br />

Das bedeutet, dass sie<br />

den gesamten Nachlass gemeinsam<br />

verwalten und aufteilen<br />

müssen. Da das deutsche<br />

Recht eine Verteilung des Erbes in einzelne Nachlassgegenstände<br />

nicht kennt, wird grundsätzlich nach Quoten* vererbt.<br />

Steht beispielsweise fest, dass ein Erbe die Hälfte und zwei<br />

andere je ein Viertel des Nachlasses erhalten sollen, lässt sich<br />

die Regelung für Barvermögen problemlos umsetzen. Doch bei<br />

Immobilien führt das häufig zum Streit unter den Erben.<br />

* Angehörige, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, erhalten<br />

grundsätzlich als Pflichtteil die Hälfte der Quote, welche ihnen<br />

im Rahmen einer gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte.<br />

| 12 | <strong>Ihr</strong> <strong>Wille</strong> <strong>zählt</strong>

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