Ihr Wille zählt
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|2| Vermögen weitergeben<br />
Mit einem Testament bestimmen Sie, wer erben soll. Doch auch<br />
wenn es sich um <strong>Ihr</strong>en Letzten <strong>Wille</strong>n handelt, können Sie <strong>Ihr</strong>e<br />
nächsten Angehörigen nicht vollständig von der Teilhabe an<br />
<strong>Ihr</strong>em Vermögen im Erbfall ausschließen. Ihnen steht nämlich<br />
ein Pflichtteil zu, den sie einklagen können, wenn sie im<br />
Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil entspricht der<br />
Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser richtet sich nach dem<br />
Verwandtschaftsverhältnis, den weiteren gesetzlichen Erben und<br />
bei Ehegatten nach dem jeweiligen Güterstand (Zugewinngemeinschaft,<br />
Gütertrennung, Gütergemeinschaft).<br />
| Probleme vermeiden |<br />
Verteilen Sie Vermögenswerte nie<br />
ohne Angaben zu den Quoten. Das<br />
kann zu erheblichen Auslegungsschwierigkeiten<br />
führen.<br />
Erben mehrere Personen, bilden<br />
sie eine Erbengemeinschaft.<br />
Das bedeutet, dass sie<br />
den gesamten Nachlass gemeinsam<br />
verwalten und aufteilen<br />
müssen. Da das deutsche<br />
Recht eine Verteilung des Erbes in einzelne Nachlassgegenstände<br />
nicht kennt, wird grundsätzlich nach Quoten* vererbt.<br />
Steht beispielsweise fest, dass ein Erbe die Hälfte und zwei<br />
andere je ein Viertel des Nachlasses erhalten sollen, lässt sich<br />
die Regelung für Barvermögen problemlos umsetzen. Doch bei<br />
Immobilien führt das häufig zum Streit unter den Erben.<br />
* Angehörige, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, erhalten<br />
grundsätzlich als Pflichtteil die Hälfte der Quote, welche ihnen<br />
im Rahmen einer gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte.<br />
| 12 | <strong>Ihr</strong> <strong>Wille</strong> <strong>zählt</strong>