Ihr Wille zählt
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|2| Vermögen weitergeben<br />
Beispiel: Alles bleibt so, wie in unseren obigen Beispielen geschildert,<br />
nur wollen Sie zusätzlich <strong>Ihr</strong>er besten Freundin die<br />
antike Kommode vermachen, für die sie immer so geschwärmt<br />
hat. Im Testament könnte das folgendermaßen lauten: „Zudem<br />
ordne ich folgendes Vermächtnis an: Meine Freundin Susanne<br />
erhält die antike Kommode im Wohnzimmer.“<br />
i<br />
Wenn Sie zusätzlichen Rat und Hilfe brauchen, wenden Sie<br />
sich am besten an einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen<br />
Notar.<br />
2.3 Die Testamentsarten<br />
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seinen Letzten <strong>Wille</strong>n zu<br />
bekunden. Welche für Sie die richtige ist, hängt von <strong>Ihr</strong>er persönlichen<br />
Situation ab. Bei komplizierten Verwandtschaftsverhältnissen<br />
oder anderen erbrechtlichen Fragen empfiehlt es<br />
sich, einen Anwalt oder einen Notar zu Rate zu ziehen.<br />
Es ist grundsätzlich jederzeit möglich, ein Testament zu ändern,<br />
wenn es nicht mehr den aktuellen Lebensumständen entspricht.<br />
Ein neues Testament setzt in der Regel ein älteres außer Kraft.<br />
Das eigenhändige Testament<br />
Ein eigenhändiges bzw. privatschriftliches Testament muss<br />
vollständig handschriftlich verfasst sowie mit Vor- und Zunamen<br />
unterschrieben werden. Vergessen Sie Ort und Datum<br />
nicht und überschreiben Sie das Dokument mit „Testament“<br />
oder „Mein Letzter <strong>Wille</strong>“. Ein mit der Schreibmaschine oder<br />
dem Computer geschriebenes Testament ist ungültig. Wenn<br />
Sie das Testament selbst aufbewahren möchten, sollten Sie<br />
einer Vertrauensperson mitteilen, wo es im Trauerfall zu fin-<br />
| 14 | <strong>Ihr</strong> <strong>Wille</strong> <strong>zählt</strong>