Ihr Wille zählt
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|2| Vermögen weitergeben<br />
Wichtig für Immobilienerben: Die bisherige Sonderregelung für<br />
Immobilien wird entfallen. Nach altem Recht wurde der sogenannte<br />
Ertragswert, der sich aus der durchschnittlichen Jahresmiete<br />
ermittelte, für die Berechnung der Steuerpflicht herangezogen.<br />
Künftig sollen Immobilien, die vererbt oder zu Lebzeiten<br />
verschenkt werden, mit dem Verkehrswert angesetzt werden. Dies<br />
ist der Preis, den das Haus beim Verkauf erzielen könnte. Doch<br />
durch die Erhöhung der Freibeträge bleibt das vererbte Eigenheim<br />
für Ehegatten oder Kinder in der Regel weiterhin steuerfrei.<br />
i<br />
Im Internet finden Sie zahlreiche Erläuterungen zum<br />
neuen Erbrecht und der Reform der Erbschaftsteuer.<br />
Entsprechende Informationen gibt es z. B. beim Deutschen<br />
Forum für Erbrecht e.V., Prannerstraße 6, 80333 München,<br />
www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de<br />
Vermögenspolice<br />
Im Erbfall können kurzfristig hohe finanzielle Belastungen<br />
auf <strong>Ihr</strong>e Erben zukommen – sei es, weil Erbschaftsteuer<br />
anfällt, Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden oder<br />
ein Erbe die anderen auszahlen muss. Um <strong>Ihr</strong>e Angehörigen<br />
abzusichern und <strong>Ihr</strong> angespartes Vermögen möglichst<br />
vollständig an die nächste Generation weiterzugeben,<br />
empfiehlt sich eine Vermögenspolice. Dabei zahlen Sie<br />
entweder in eine klassische Lebensversicherung oder eine<br />
fondsgebundene Versicherung ein. Im Todesfall erhält der<br />
Begünstige eine entsprechende Kapitalzahlung.<br />
i<br />
Erkundigen Sie sich bei <strong>Ihr</strong>er Bank nach der<br />
Möglichkeit einer Vermögenspolice.<br />
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