Ihr Wille zählt
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|3| Vermögen übertragen<br />
3.4 Lebensversicherungen schenken<br />
Wer in der Vergangenheit laufende Lebensversicherungspolicen<br />
verschenkte, sicherte den Beschenkten steuerliche Vorteile.<br />
In diesem Fall brauchte der Begünstigte lediglich zwei Drittel<br />
der eingezahlten Prämie oder den Rückkaufswert der Police zu<br />
versteuern. Das war deutlich günstiger, als später den Auszah-<br />
| Lebensversicherung |<br />
Für Lebensversicherungen gilt das<br />
Gleiche wie für die Weitergabe von<br />
Bargeld oder Immobilien: Nahe Angehörige<br />
profitieren von der Erbschaftsteuerreform,<br />
entferntere<br />
Verwandte zahlen drauf.<br />
lungsbetrag zu verschenken<br />
oder zu vererben. Mit der Erbschaftsteuerreform<br />
soll das<br />
Privileg der günstigeren Zweidrittelbewertung<br />
entfallen. Künftig werden die Ansprüche aus<br />
einer laufenden Lebensversicherung bei einer Schenkung ausschließlich<br />
mit dem höheren Rückkaufswert anzusetzen sein.<br />
Dennoch lohnt sich die Übertragung einer Lebensversicherung<br />
auch in Zukunft. Zumindest dann, wenn Sie diese <strong>Ihr</strong>em Ehepartner,<br />
Kindern oder Enkeln vermachen möchten. Die nach<br />
derzeitiger Planung hohen Freibeträge gewährleisten die steuerfreie<br />
Schenkung einer Lebensversicherung bis zu einer Höhe<br />
von 500.000 Euro für die Gattin oder den Gatten, 400.000<br />
Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkel. Die Freibeträge<br />
können alle zehn Jahre in voller Höhe genutzt werden.<br />
| 28 | <strong>Ihr</strong> <strong>Wille</strong> <strong>zählt</strong>