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Ihr Wille zählt

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|3| Vermögen übertragen<br />

3.4 Lebensversicherungen schenken<br />

Wer in der Vergangenheit laufende Lebensversicherungspolicen<br />

verschenkte, sicherte den Beschenkten steuerliche Vorteile.<br />

In diesem Fall brauchte der Begünstigte lediglich zwei Drittel<br />

der eingezahlten Prämie oder den Rückkaufswert der Police zu<br />

versteuern. Das war deutlich günstiger, als später den Auszah-<br />

| Lebensversicherung |<br />

Für Lebensversicherungen gilt das<br />

Gleiche wie für die Weitergabe von<br />

Bargeld oder Immobilien: Nahe Angehörige<br />

profitieren von der Erbschaftsteuerreform,<br />

entferntere<br />

Verwandte zahlen drauf.<br />

lungsbetrag zu verschenken<br />

oder zu vererben. Mit der Erbschaftsteuerreform<br />

soll das<br />

Privileg der günstigeren Zweidrittelbewertung<br />

entfallen. Künftig werden die Ansprüche aus<br />

einer laufenden Lebensversicherung bei einer Schenkung ausschließlich<br />

mit dem höheren Rückkaufswert anzusetzen sein.<br />

Dennoch lohnt sich die Übertragung einer Lebensversicherung<br />

auch in Zukunft. Zumindest dann, wenn Sie diese <strong>Ihr</strong>em Ehepartner,<br />

Kindern oder Enkeln vermachen möchten. Die nach<br />

derzeitiger Planung hohen Freibeträge gewährleisten die steuerfreie<br />

Schenkung einer Lebensversicherung bis zu einer Höhe<br />

von 500.000 Euro für die Gattin oder den Gatten, 400.000<br />

Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkel. Die Freibeträge<br />

können alle zehn Jahre in voller Höhe genutzt werden.<br />

| 28 | <strong>Ihr</strong> <strong>Wille</strong> <strong>zählt</strong>

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