03.07.2014 Aufrufe

Ihr Wille zählt

Ihr Wille zählt

Ihr Wille zählt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

|3| Vermögen übertragen<br />

3.1 Steuern sparen durch Schenkungen<br />

Jedes Jahr kassiert der Staat rund vier Milliarden Euro an<br />

Erbschaftsteuer. Mehr als die Hälfte könnten die Bundesbürger<br />

sparen, wenn sie sich bereits zu Lebzeiten mit dem<br />

| Freibeträge ausnutzen |<br />

Bei Schenkungen können die Freibeträge<br />

alle zehn Jahre in voller Höhe genutzt<br />

werden. Vor einer Schenkung ist es ratsam,<br />

sich mit einem Experten für Steuerrecht<br />

oder <strong>Ihr</strong>er Bank in Verbindung zu<br />

setzen.<br />

Thema Vermögensübertragung<br />

beschäftigen würden, so die<br />

Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde.<br />

Wer die Freibeträge<br />

geschickt nutzt, sichert sein Vermögen<br />

zu annähernd gleichem<br />

Wert in der Familie.<br />

Reform des Rechtsberatungsgesetzes<br />

Bislang war die Rechtsberatung ausschließlich Rechtsanwälten<br />

vorbehalten. Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz,<br />

das am 1. Juli 2008 in Kraft tritt, erlaubt nun<br />

auch bestimmten Berufsgruppen, juristische Nebenleistungen<br />

zu erbringen, wenn sie zum jeweiligen Berufsbzw.<br />

Tätigkeitsbild gehören. So dürfen Banken z. B.<br />

Testamentsvollstreckungen durchführen und in diesem<br />

Zusammenhang über durchführbare Gestaltungen zu<br />

Vermögens- und Unternehmensnachfolge informieren.<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Wille</strong> <strong>zählt</strong> | 23 |

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!