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Kindesschutz im Kanton St.Gallen - Amt für Soziales - Kanton St ...

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Schulpsychologischer Dienst des <strong>Kanton</strong>s<br />

<strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong><br />

Schulpsychologischer Dienst der <strong>St</strong>adt<br />

<strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong><br />

Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste<br />

Heilpädagogischer Dienst<br />

Zweigstellen in Rorschach, Rebstein,<br />

Sargans, Rapperswil-Jona, Lichtensteig,<br />

Wil, Gossau<br />

<strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong><br />

Zweigstellen in <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong>, Heerbrugg,<br />

Sargans, Uznach, Wattwil, Wil<br />

Zweigstellen<br />

- Ziegelbrücke (Regionen See-Gaster und Werdenberg-Sarganserland)<br />

- <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong> (Regionen <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong>, Rorschach und<br />

Rheintal) und Herisau (Regionen Wil und Toggenburg)<br />

Regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppen<br />

In <strong>Kindesschutz</strong>fällen sind meistens mehrere Institutionen und <strong>St</strong>ellen mit eigenem Auftrag und<br />

spezifischem Know-how involviert.<br />

Um das Vorgehen zu planen und die psychologischen, sozialen, pädagogischen, medizinischen<br />

und juristischen Aspekte beachten zu können, sind in einigen Regionen des <strong>Kanton</strong>s<br />

<strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong> seit Ende der neunziger Jahre Bestrebungen <strong>im</strong> Gange, interdisziplinäre Kinderschutzgruppen<br />

aufzubauen. Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Regionen treffen sich<br />

dazu regelmässig zu einem informellen Austausch. An diesen Sitzungen wurde festgestellt,<br />

dass es schwierig ist, regionale Kinderschutzgruppen aufzubauen, weil keine der Institutionen<br />

dazu einen spezifischen Auftrag hat. In einigen Regionen wurden deshalb solche Bestrebungen<br />

sistiert. Ein flächendeckendes Angebot, bei dem kommunale und kantonale <strong>St</strong>ellen zusammenwirken<br />

sollen, kann nur in einer kantonalen Lösung erfolgreich aufgebaut werden.<br />

Beispiel <strong>für</strong> die Arbeit einer interdisziplinären Kinderschutzgruppe<br />

Ein Hausarzt wendet sich mit der Frage an die regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppe,<br />

wie er sich verhalten soll. Er habe ein Mädchen in Behandlung, welches in seiner Entwicklung<br />

sehr zurück sei. Er habe den Eindruck, dass das Kind nicht gut oder nicht richtig ernährt werde<br />

und einen verwahrlosten Eindruck mache. Das Mädchen habe ihm erzählt, dass es grosse<br />

Schwierigkeiten in der Schule habe, weil es sich nicht konzentrieren könne. Dem Arzt ist schon<br />

von anderen Patienten zugetragen worden, dass es in der Familie des Mädchens drunter und<br />

drüber gehe und die Kinder <strong>im</strong>mer wieder laut schreien würden. Vor kurzem kam das Mädchen<br />

zusammen mit der Lehrerin in die Praxis, weil es auf dem Pausenplatz gestürzt war und sich<br />

verletzt hatte.<br />

Der Arzt erhält von der Kinderschutzgruppe die Bestätigung, dass von einer Gefährdung des<br />

Mädchens ausgegangen werden muss. Er wird auch dahingehend informiert, dass jedermann<br />

– auch Ärzte – bei einer Gefährdung des Kindeswohls eine Meldung an die Vormundschaftsbehörden<br />

machen müssen. Der Arzt wendet sich nach der Besprechung in der Kinderschutzgruppe<br />

an die Lehrerin des Mädchens, um sich ein breiteres Bild der Familiensituation zu machen.<br />

So erfährt er, dass der Schule bekannt ist, dass es dem Mädchen nicht gut geht. Er hört<br />

auch, dass die Vormundschaftsbehörde bereits informiert ist und der Kinder- und Jugendpsychiatrische<br />

Dienst zur Abklärung des Mädchens beigezogen worden ist. Der Arzt meldet<br />

seine Beobachtungen der zuständigen Vormundschaftsbehörde, welche zu prüfen hat, welche<br />

<strong>Kindesschutz</strong>massnahmen zu treffen sind.

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