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Kindesschutz im Kanton St.Gallen - Amt für Soziales - Kanton St ...

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2. Kinder- und Jugendschutz: Bedeutung, rechtliche Grundlagen und<br />

<strong>St</strong>rukturen<br />

2.1. Gesellschaftliche Bedeutung<br />

Jedes Kind hat ein Recht auf die Achtung seiner Integrität und seiner Persönlichkeit. Dieses<br />

Recht wurde in der UNO-Kinderrechtskonvention verankert. Bund, <strong>Kanton</strong>e und Gemeinden<br />

sind verpflichtet alles zu tun, was in ihren jeweiligen Möglichkeiten steht, um Kinder vor Gewalt<br />

und Ausbeutung zu schützen. Im Vordergrund stehen dabei einerseits präventive und familienpolitische<br />

Massnahmen, welche die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> das gesunde Aufwachsen von<br />

Kindern gestalten, andererseits geht es um Beratungsangebote und Interventionen von privaten<br />

und staatlichen <strong>St</strong>ellen, um bereits von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche vor weiterer<br />

Gewalt zu schützen und ihnen Hilfe anzubieten.<br />

Bericht «Kindesmisshandlung in der Schweiz» von 1992<br />

Der erste in der Schweiz zum Thema Kindesmisshandlungen veröffentlichte Bericht zuhanden<br />

des Vorstehers des Eidgenössischen Departementes des Innern zeigte 1992 den erschreckenden<br />

Umfang von Gewalt an Kindern auf. Misshandlungen, insbesondere in Form von körperlicher<br />

oder sexueller Gewalt, häufig begleitet von Vernachlässigung, sind weit verbreitet. Der<br />

Bericht verdeutlicht zudem die Schwierigkeiten, welchen die Berufsgruppen begegnen, die sich<br />

mit dem Problem der Misshandlung konfrontiert sehen. Ein grosses Problem ist, vor allem bei<br />

sehr kleinen Kindern, die Erkennung der Misshandlungsfälle. Der Bericht enthält eine ganze<br />

Reihe konkreter Empfehlungen, die sich sowohl an die <strong>Kanton</strong>s- und Bundesbehörden als auch<br />

an die betroffenen Berufsgruppen richten. In seiner <strong>St</strong>ellungnahme zum Bericht «Kindesmisshandlung<br />

in der Schweiz» bestätigte der Bundesrat 1995, dass Kindesmisshandlungen ein<br />

grosses gesellschaftliches Problem darstellen 2 .<br />

Ausmass von Kindesmisshandlungen<br />

Psychische Gewalt und Vernachlässigung zählen wohl zu den häufigsten Formen von Gewalt<br />

an Kindern. Die Anzahl der betroffenen Kinder lässt sich jedoch nicht beziffern, da zu diesem<br />

Thema keine wissenschaftlichen <strong>St</strong>udien vorliegen. Psychische Misshandlung begleitet oft andere<br />

Gewaltformen wie körperliche Misshandlung und sexuelle Ausbeutung. Bei der sexuellen<br />

Ausbeutung ist davon auszugehen, dass mindestens jedes fünfte Mädchen und jeder zehnte<br />

Knabe vor dem 18. Geburtstag zu den Opfern gehören. Eine von Halpérin et al. 1997 an 1130<br />

Genfer Jugendlichen <strong>im</strong> Alter zwischen 13 und 17 Jahren durchgeführte <strong>St</strong>udie ergab, dass<br />

33,8 Prozent der Mädchen und 10,9 Prozent der Jungen bis zum Alter von 16 Jahren missbraucht<br />

wurden, davon 60,4 Prozent der Mädchen und 30 Prozent der Jungen mit physischem<br />

Kontakt (d.h. 20,5 Prozent der befragten Mädchen und 3,3 Prozent der befragten Jungen).<br />

Während Eltern und Fachpersonen einen Missbrauch durch Fremde besonders <strong>für</strong>chten,<br />

schneller erkennen und darauf <strong>im</strong> Allgemeinen angemessen reagieren (Anzeige, Unterstützung<br />

und Begleitung <strong>für</strong> die Opfer), beträgt der Anteil dieser Fälle "lediglich" 10 Prozent. Dagegen<br />

werden 90 Prozent der sexuellen Ausbeutung von Eltern, Verwandten oder Bekannten des<br />

Kindes begangen. 3 Eine <strong>St</strong>udie zum Bestrafungsverhalten von Eltern wurde 1989/1990 und<br />

2003/2004 vom Departement <strong>für</strong> Psychologie der Universität Fribourg <strong>im</strong> Auftrag des Bundesamtes<br />

<strong>für</strong> Sozialversicherung durchgeführt. Trotz dem Trend zu weniger Gewaltanwendungen<br />

werden laut der neuen <strong>St</strong>udie in der Schweiz über 13'000 Kinder bis zum Alter von zweieinhalb<br />

Jahren geohrfeigt, fast 18'000 an den Haaren gezogen und rund 1‘700 mit Gegenständen geschlagen.<br />

Wenn auch eine klare Abnahme der Häufigkeit von Körperstrafen seit 1990 zu verzeichnen<br />

sei, würden vor allem Kleinkinder in der Schweiz <strong>im</strong>mer noch "in Besorgnis erregendem<br />

Umfang körperlich bestraft", konstatieren die Freiburger Psychologen 4 .<br />

2 Bericht Kindesmisshandlung in der Schweiz. <strong>St</strong>ellungnahme des Bundesrates vom 27. Juni 1995, Nr. 93.034<br />

3 Bundesamt <strong>für</strong> Sozialversicherung, Grundlagentext zu <strong>Kindesschutz</strong> - Kindesmisshandlung – Kinderrechte auf der<br />

Internetseite http://www.bsv.admin.ch/fam/grundlag/d/schutz.htm, eingesehen am 4.11.2005<br />

4 Bericht der Universität Fribourg vom 25.01.2005, auf der Internetseite:<br />

http://www.unifr.ch/main/news/detailD.php?nid=317, eingesehen am 4.11.2005

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