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Kindesschutz im Kanton St.Gallen - Amt für Soziales - Kanton St ...

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In der Beratung erfährt der Berater von In Via, dass der Sohn sexuelle Übergriffe auf seine jüngere<br />

Schwester macht. Um Rollenkonflikte zu vermeiden, übern<strong>im</strong>mt eine andere Beraterin von<br />

In Via die Beratung von Mutter und Tochter. Die Mutter ist mit einer Meldung an die Beiständin<br />

einverstanden. Die Beiständin macht eine <strong>St</strong>rafanzeige. Die <strong>St</strong>rafuntersuchung wird von der<br />

Jugendanwaltschaft durchgeführt.<br />

Inzwischen befassen sich 20 Fachpersonen mit der Fallsituation. Die Mutter rennt von Termin<br />

zu Termin und steht am Rande eines Zusammenbruchs. Die Fachstelle In Via beruft eine<br />

Helferinnenkonferenz ein, um das Hilfssystem zu verkleinern und die Fallführung zu klären.<br />

Weil spezifische Aufträge fehlten und aufgrund der verschiednen Finanzierungsarten der verschiedenen<br />

kantonalen Dienste (Fall- oder zeitbezogene Finanzierungen, Aufteilung auf verschiedene<br />

Kostenträger) ist die Institutionalisierung von Kinderschutzgruppen in den Regionen<br />

weitgehend gescheitert.<br />

Um den verschiedenen Fachpersonen das Mitwirken in Kinderschutzgruppen zu ermöglichen,<br />

ist es notwendig, gesetzliche Anpassungen bei der Anzeigepflicht vorzunehmen.<br />

4. Entwicklung in der Schweiz<br />

Die Empfehlungen des Bundesrates in der <strong>St</strong>ellungnahme zum Bericht «Kindesmisshandlungen<br />

in der Schweiz» 10 bildeten 1995 die Ausgangslage <strong>für</strong> viele <strong>Kanton</strong>e, sich mit der<br />

Verbesserung des <strong>Kindesschutz</strong>es zu befassen. An regelmässigen Sitzungen von Vertreterinnen<br />

und Vertretern von fast allen Deutschschweizer <strong>Kanton</strong>en werden Erfahrungen ausgetauscht<br />

und Konzepte, Berichte und Arbeitspapiere zum <strong>Kindesschutz</strong> zur Verfügung gestellt.<br />

Die meisten <strong>Kanton</strong>e stellten ähnlichen Handlungsbedarf fest: Die Notwendigkeit einer verstärkten<br />

interdisziplinären Zusammenarbeit, die Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um<br />

Kindesmisshandlungen zu erkennen, und die Bedeutung der Unterstützung von Fachpersonen,<br />

welche mit unklaren Verdachtssituationen konfrontiert sind.<br />

Was tun die anderen <strong>Kanton</strong>e<br />

Die <strong>Kanton</strong>e Zürich, Bern, Graubünden, Aargau und Wallis haben eine Kinderschutzkommission<br />

eingesetzt. In diesen Fachkommissionen arbeiten Vertreter und Vertreterinnen des Vormundschaftswesens,<br />

der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Kinderspitäler, der Schulpsychologie,<br />

von Fachstellen <strong>im</strong> <strong>Kindesschutz</strong>, der Justiz und von verschiedenen kantonalen Departementen<br />

mit. Die Kommissionen haben <strong>im</strong> Wesentlichen den Auftrag, die Entwicklungen <strong>im</strong><br />

<strong>Kindesschutz</strong> zu beobachten, Empfehlungen zuhanden von Departementen oder Regierung zu<br />

erarbeiten, Vollzugsdefizite zu ermitteln und Verfahren, Massnahmen und Angebote departementsübergreifend<br />

zu koordinieren. Im <strong>Kanton</strong> Solothurn wurde der Auftrag der kantonalen<br />

Jugendkommission um Aufgaben <strong>im</strong> Kinder- und Jugendschutz erweitert und die Kommission<br />

neu zusammengesetzt.<br />

Im <strong>Kanton</strong> Basel-<strong>St</strong>adt wurde nach einer Projektphase ein Netzwerk <strong>Kindesschutz</strong> eingesetzt.<br />

Dieses Netzwerk wird gebildet durch neun Anlaufstellen <strong>im</strong> <strong>Kindesschutz</strong>: Dem Universitäts-<br />

Kinderspital beider Basel, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Universitätsklinik, dem<br />

Schulärztlichen Dienst, dem Heilpädagogischen Dienst, dem Schulpsychologischen Dienst, der<br />

Abteilung Kindes- und Jugendschutz der Vormundschaftsbehörde, der Opferhilfeberatungsstelle<br />

<strong>für</strong> gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche und der Erziehungs- und Familienberatung.<br />

Das Netzwerk stellt den Fachpersonen <strong>im</strong> <strong>Kindesschutz</strong> verschiedene Angebote zur Verfügung;<br />

eine interdisziplinäre und interinstitutionelle Kinderschutzgruppe (KSG), standardisierte<br />

10 Bericht Kindesmisshandlung in der Schweiz. <strong>St</strong>ellungnahme des Bundesrates vom 27. Juni 1995, Nr. 93.034

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