Kindesschutz im Kanton St.Gallen - Amt für Soziales - Kanton St ...
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Erstbefragungen <strong>im</strong> zivilrechtlichen Rahmen (STEB), Weiterbildungen sowie regelmässige<br />
Informations- und Austauschveranstaltungen.<br />
Für die Unterstützung von Fachpersonen in <strong>Kindesschutz</strong>fällen, insbesondere in Verdachtssituationen,<br />
haben die <strong>Kanton</strong>e Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Basel-<strong>St</strong>adt,<br />
Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Unterwalden, Uri, Zug<br />
und Zürich interdisziplinäre Kinderschutzgruppen aufgebaut. Die Konzepte dieser Kinderschutzgruppen<br />
unterscheiden sich und bilden die jeweiligen kantonalen Gegebenheiten ab.<br />
Kernauftrag der interdisziplinären Kinderschutzgruppen sind die interdisziplinären Fallbesprechungen<br />
und die Unterstützung der fallführenden Fachpersonen. In kleineren <strong>Kanton</strong>en nehmen<br />
die Kinderschutzgruppen auch Vernetzungs- und Koordinationsaufgaben wahr oder übernehmen<br />
als Fachstelle auch die Verantwortung <strong>für</strong> die Einleitung von Massnahmen.<br />
Im <strong>Kanton</strong> Appenzell Ausserrhoden besteht seit Januar 2001 unter der Trägerschaft des <strong>Kanton</strong>s<br />
eine Kinderschutzgruppe. Die Kinderschutzgruppe besteht aus sechs Fachpersonen aus<br />
den Fachbereichen Soziale Dienste, Pädiatrie, Kinderpsychologie, Kinderpsychiatrie, <strong>St</strong>rafverfolgungsbehörden<br />
und Erziehungsberatung. Das Konzept der Kinderschutzgruppe Appenzell<br />
Ausserrhoden vom August 2000 diente unter anderem als Grundlage <strong>für</strong> die Erarbeitung eines<br />
Konzeptes «regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppen» <strong>für</strong> den <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong>.<br />
Im Rahmen von Massnahmen zur Verbesserung des <strong>Kindesschutz</strong>es haben einige <strong>Kanton</strong>e in<br />
den letzten Jahren spezialisierte Fachstellen <strong>für</strong> den <strong>Kindesschutz</strong> eingerichtet. Diese Fachstellen<br />
ergänzen die Angebote der Erziehungs- und Familienberatung. Sie arbeiten in der Regel<br />
eng mit den interdisziplinären Kinderschutzgruppen zusammen.<br />
5. Fazit und weiteres Vorgehen<br />
Vorrangiges Ziel aller Massnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindesschutz</strong> ist es, Gewalt an Kindern zu vermeiden,<br />
frühzeitig zu erkennen und betroffenen Kindern und Jugendlichen mit der gebotenen Sorgfalt<br />
und Achtung professionell zu helfen. Die vorhandenen rechtlichen Grundlagen genügen grundsätzlich,<br />
um einen effizienten Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Die dazu in Art. 317<br />
ZGB geforderte Zusammenarbeit in der Jugendhilfe ist <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong> nach Einschätzung<br />
der Projektgruppe nicht gegeben. Zwar ist vielfältiges Fachwissen vorhanden und sind einige<br />
wichtige Massnahmen bereits ergriffen worden, um den Schutz von Kindern zu verbessern.<br />
Diese Massnahmen genügen aber nicht. Insbesondere ist es notwendig, die einzelnen Massnahmen<br />
kontinuierlich aufeinander abzust<strong>im</strong>men und die Verfahren und Abläufe <strong>im</strong><br />
<strong>Kindesschutz</strong> in einer verbindlichen, institutionalisierten Zusammenarbeit aller Akteure zu regeln.<br />
Unter diesen Voraussetzungen wäre es auch möglich, einen Leitfaden <strong>für</strong> <strong>Kindesschutz</strong>verfahren<br />
zu erarbeiten und herauszugeben.<br />
Die Projektgruppe ist zum Schluss gekommen, dass es <strong>für</strong> die Unterstützung der Fachpersonen<br />
<strong>im</strong> ganzen <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong> unerlässlich ist, regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppen<br />
aufzubauen und übergeordnete <strong>St</strong>rukturen zu schaffen, die eine abgest<strong>im</strong>mte und<br />
zielgerichtete Weiterentwicklung des <strong>Kindesschutz</strong>es ermöglichen. Der der Projektgruppe als<br />
Arbeitsgrundlage dienende Konzeptentwurf «Regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppen»<br />
wurde überarbeitet und in ein Gesamtkonzept «<strong>Kindesschutz</strong>» integriert. Als weitere Teile eines<br />
Gesamtkonzepts wurden das Konzept <strong>für</strong> eine standardisierte Erstbefragung «STEB»,<br />
weitere Massnahmen <strong>für</strong> die Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit und eine kontinuierliche<br />
Schulung und Weiterbildung von Fachpersonen vereinbart. Eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit<br />
und eine Verbesserung von unterstützenden Angeboten sowie Weiterbildungen<br />
<strong>für</strong> Fachpersonen verschiedenster Fachdisziplinen werden zu einer vermehrten Aufdeckung<br />
von Gewalt an Kindern führen. Damit rechtzeitige und angemessene Interventionen möglich<br />
werden, müssen die zuständigen <strong>St</strong>ellen und Institutionen die notwendigen Ressourcen<br />
bereitstellen können und kontinuierlich zusammenarbeiten