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Kindesschutz im Kanton St.Gallen - Amt für Soziales - Kanton St ...

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Erstbefragungen <strong>im</strong> zivilrechtlichen Rahmen (STEB), Weiterbildungen sowie regelmässige<br />

Informations- und Austauschveranstaltungen.<br />

Für die Unterstützung von Fachpersonen in <strong>Kindesschutz</strong>fällen, insbesondere in Verdachtssituationen,<br />

haben die <strong>Kanton</strong>e Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Basel-<strong>St</strong>adt,<br />

Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Unterwalden, Uri, Zug<br />

und Zürich interdisziplinäre Kinderschutzgruppen aufgebaut. Die Konzepte dieser Kinderschutzgruppen<br />

unterscheiden sich und bilden die jeweiligen kantonalen Gegebenheiten ab.<br />

Kernauftrag der interdisziplinären Kinderschutzgruppen sind die interdisziplinären Fallbesprechungen<br />

und die Unterstützung der fallführenden Fachpersonen. In kleineren <strong>Kanton</strong>en nehmen<br />

die Kinderschutzgruppen auch Vernetzungs- und Koordinationsaufgaben wahr oder übernehmen<br />

als Fachstelle auch die Verantwortung <strong>für</strong> die Einleitung von Massnahmen.<br />

Im <strong>Kanton</strong> Appenzell Ausserrhoden besteht seit Januar 2001 unter der Trägerschaft des <strong>Kanton</strong>s<br />

eine Kinderschutzgruppe. Die Kinderschutzgruppe besteht aus sechs Fachpersonen aus<br />

den Fachbereichen Soziale Dienste, Pädiatrie, Kinderpsychologie, Kinderpsychiatrie, <strong>St</strong>rafverfolgungsbehörden<br />

und Erziehungsberatung. Das Konzept der Kinderschutzgruppe Appenzell<br />

Ausserrhoden vom August 2000 diente unter anderem als Grundlage <strong>für</strong> die Erarbeitung eines<br />

Konzeptes «regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppen» <strong>für</strong> den <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong>.<br />

Im Rahmen von Massnahmen zur Verbesserung des <strong>Kindesschutz</strong>es haben einige <strong>Kanton</strong>e in<br />

den letzten Jahren spezialisierte Fachstellen <strong>für</strong> den <strong>Kindesschutz</strong> eingerichtet. Diese Fachstellen<br />

ergänzen die Angebote der Erziehungs- und Familienberatung. Sie arbeiten in der Regel<br />

eng mit den interdisziplinären Kinderschutzgruppen zusammen.<br />

5. Fazit und weiteres Vorgehen<br />

Vorrangiges Ziel aller Massnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindesschutz</strong> ist es, Gewalt an Kindern zu vermeiden,<br />

frühzeitig zu erkennen und betroffenen Kindern und Jugendlichen mit der gebotenen Sorgfalt<br />

und Achtung professionell zu helfen. Die vorhandenen rechtlichen Grundlagen genügen grundsätzlich,<br />

um einen effizienten Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Die dazu in Art. 317<br />

ZGB geforderte Zusammenarbeit in der Jugendhilfe ist <strong>im</strong> <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong> nach Einschätzung<br />

der Projektgruppe nicht gegeben. Zwar ist vielfältiges Fachwissen vorhanden und sind einige<br />

wichtige Massnahmen bereits ergriffen worden, um den Schutz von Kindern zu verbessern.<br />

Diese Massnahmen genügen aber nicht. Insbesondere ist es notwendig, die einzelnen Massnahmen<br />

kontinuierlich aufeinander abzust<strong>im</strong>men und die Verfahren und Abläufe <strong>im</strong><br />

<strong>Kindesschutz</strong> in einer verbindlichen, institutionalisierten Zusammenarbeit aller Akteure zu regeln.<br />

Unter diesen Voraussetzungen wäre es auch möglich, einen Leitfaden <strong>für</strong> <strong>Kindesschutz</strong>verfahren<br />

zu erarbeiten und herauszugeben.<br />

Die Projektgruppe ist zum Schluss gekommen, dass es <strong>für</strong> die Unterstützung der Fachpersonen<br />

<strong>im</strong> ganzen <strong>Kanton</strong> <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong> unerlässlich ist, regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppen<br />

aufzubauen und übergeordnete <strong>St</strong>rukturen zu schaffen, die eine abgest<strong>im</strong>mte und<br />

zielgerichtete Weiterentwicklung des <strong>Kindesschutz</strong>es ermöglichen. Der der Projektgruppe als<br />

Arbeitsgrundlage dienende Konzeptentwurf «Regionale interdisziplinäre Kinderschutzgruppen»<br />

wurde überarbeitet und in ein Gesamtkonzept «<strong>Kindesschutz</strong>» integriert. Als weitere Teile eines<br />

Gesamtkonzepts wurden das Konzept <strong>für</strong> eine standardisierte Erstbefragung «STEB»,<br />

weitere Massnahmen <strong>für</strong> die Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit und eine kontinuierliche<br />

Schulung und Weiterbildung von Fachpersonen vereinbart. Eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit<br />

und eine Verbesserung von unterstützenden Angeboten sowie Weiterbildungen<br />

<strong>für</strong> Fachpersonen verschiedenster Fachdisziplinen werden zu einer vermehrten Aufdeckung<br />

von Gewalt an Kindern führen. Damit rechtzeitige und angemessene Interventionen möglich<br />

werden, müssen die zuständigen <strong>St</strong>ellen und Institutionen die notwendigen Ressourcen<br />

bereitstellen können und kontinuierlich zusammenarbeiten

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