18.07.2014 Aufrufe

Bericht und Entwurf PKV vom 26. November 2012 (315 kB, PDF)

Bericht und Entwurf PKV vom 26. November 2012 (315 kB, PDF)

Bericht und Entwurf PKV vom 26. November 2012 (315 kB, PDF)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Bewilligung gilt nach der Mitteilung einer Platzierung in eine als geeignet bescheinigte<br />

Familie als erteilt, wenn die Aufnahme nicht innert kurzer Frist untersagt wird. Das Amt für<br />

Soziales beaufsichtigt die Pflegefamilien nach den b<strong>und</strong>esrechtlichen Vorgaben. Der Kanton<br />

konzentriert sich damit auf die generelle Eignung der Pflegefamilien <strong>und</strong> eine übergeordnete<br />

Aufsicht. Dies korrespondiert auch mit den Aufgaben des Kantons in der Heimpflege.<br />

Daneben übernehmen, wie bisher, neben den Pflegefamilien <strong>und</strong> den abgebenden<br />

Eltern auch platzierende Behörden, Mandatsträgerinnen <strong>und</strong> -träger sowie Fachorganisationen<br />

grosse Verantwortung für das Gelingen von Pflegeverhältnissen.<br />

In der Tagespflege wird mit einem stärkeren Fokus der Verfahren auf die generelle Eignung<br />

der Tageseltern eine seit längerem von Fachorganisationen <strong>und</strong> Gemeinden erwünschte<br />

Vereinfachung erwirkt.<br />

1 Ausgangslage<br />

Auf B<strong>und</strong>esebene wurde im Jahr 1977 die Verordnung über die Aufnahme von Kindern<br />

zur Pflege <strong>und</strong> zur Adoption (SR 211.222.338; abgekürzt PAVO) <strong>und</strong> im Kanton St.Gallen<br />

im Jahr 1978 die Pflegekinderverordnung (sGS 912.3; abgekürzt <strong>PKV</strong>) erlassen. Damit<br />

wurden bedeutende Schritte für den Schutz von Kindern, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen,<br />

gemacht. Seither haben sich die Vorstellungen darüber, was dem Schutz <strong>und</strong><br />

dem Wohl des Kindes dient, stark gewandelt <strong>und</strong> die Betreuungsformen sind vielfältiger<br />

geworden. Der B<strong>und</strong> plante deshalb die eidgenössische Pflegekinderverordnung PAVO<br />

umfassend zu revidieren <strong>und</strong> stellte eine neue Kinderbetreuungsverordnung zur Diskussion,<br />

die u.a. eine Kantonalisierung der Bewilligung <strong>und</strong> Aufsicht von <strong>und</strong> über Pflegeeltern<br />

vorsah.<br />

Die Notwendigkeit, Kinder, die dauerhaft in Pflegefamilien leben, besser zu schützen <strong>und</strong><br />

die Verfahren konsequent auf das Wohl des Kindes auszurichten, war dabei unbestritten.<br />

Zu den konkreten Regelungen des Vorentwurfs gab es zwar nicht zur Dauerpflege (nachfolgend<br />

Familienpflege genannt), aber insbesondere zur Tagespflege stark divergierende<br />

Stellungnahmen. Die Vorlage wurde überarbeitet <strong>und</strong> im Jahr 2010 in eine zweite Vernehmlassung<br />

geschickt. Die widersprüchlichen Anliegen <strong>und</strong> Vorstellungen blieben jedoch<br />

bestehen, so dass sich der B<strong>und</strong>esrat entschied, sich auf eine minimale Revision<br />

des geltenden Rechts zu beschränken <strong>und</strong> darin die schwerwiegendsten Mängel zu beseitigen.<br />

Mit Beschluss <strong>vom</strong> 10. Oktober <strong>2012</strong> passte der B<strong>und</strong>esrat die PAVO demgemäss<br />

an (AS <strong>2012</strong>, 5801; abgekürzt nPAVO). Der B<strong>und</strong> verzichtet dabei auf eine umfassende<br />

Regelung der familienergänzenden Betreuung. Da für diese Teilrevision aber keine<br />

Vernehmlassung durchgeführt wurde, waren den Kantonen die Änderungen vor Beschluss<br />

des B<strong>und</strong>esrates am 10. Oktober <strong>2012</strong> nicht bekannt.<br />

Der Kanton St.Gallen hat im Einführungsgesetz zur B<strong>und</strong>esgesetzgebung über das Kindes-<br />

<strong>und</strong> Erwachsenenschutzrecht <strong>vom</strong> 22. Februar <strong>2012</strong> (sGS 912.5; abgekürzt EG-<br />

KES) die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen für die Organisation <strong>und</strong> das Verfahren des Kindes- <strong>und</strong><br />

Erwachsenenschutzes geschaffen. In diesem Zusammenhang mussten die Zuständigkeiten<br />

für Bewilligung <strong>und</strong> Aufsicht in der Tages- <strong>und</strong> Familienpflege ohnehin neu zugeteilt<br />

werden, da die bisher zuständigen weitgehend kommunalen Vorm<strong>und</strong>schaftsbehörden<br />

nicht mehr fortbestehen.<br />

3/31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!