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PrivatRente - Sparkasse Dortmund

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Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

mit erweitertem Leistungsumfang (Stand 01.12.2012)<br />

Ablauf der Beitragszahlungsdauer<br />

(9) Besteht die Zusatzversicherung zu einer betrieblich veranlassten<br />

Rentenversicherung oder Kapital bildenden Lebensversicherung<br />

und ist eine Berufsunfähigkeit bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer<br />

dieser Zusatzversicherung nicht eingetreten, wird der<br />

frei werdende Zusatzbeitrag weitergezahlt und ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

zur Erhöhung der Leistung aus der Hauptversicherung<br />

verwendet, sofern weiterhin Beitragszahlungspflicht<br />

für die Hauptversicherung besteht und Sie nicht bis zum Ende des<br />

zweiten Monats nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer dieser Zusatzversicherung<br />

widersprechen.<br />

Diese Erhöhung erfolgt im Falle einer betrieblich veranlassten Kapital<br />

bildenden Lebensversicherung jedoch nur, wenn deren restliche<br />

Laufzeit noch mindestens drei Jahre beträgt. Die Leistungen<br />

aus weiteren gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen<br />

- mit Ausnahme einer Risiko-Zusatzversicherung - werden<br />

im gleichen Verhältnis wie die der Hauptversicherung erhöht.<br />

Die Berechnung der erhöhten Leistungen erfolgt nach anerkannten<br />

Regeln der Versicherungsmathematik unter Berücksichtigung<br />

des am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alters*)<br />

der versicherten Person, der restlichen Laufzeit bzw. Aufschubzeit<br />

der Hauptversicherung und der ursprünglichen Annahmebedingungen.<br />

Erfolgt keine Erhöhung, reduziert sich der Gesamtbeitrag<br />

um den wegfallenden Beitrag für diese Zusatzversicherung.<br />

Versicherungsbedingungen<br />

(10) Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmt<br />

ist, finden die Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung<br />

sinngemäß Anwendung.<br />

§ 12 Welche ergänzenden Bestimmungen gelten zur Überschussbeteiligung?<br />

(1) Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß §<br />

153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den Überschüssen, die<br />

jährlich im Rahmen unseres handelsrechtlichen Jahresabschlusses<br />

festgestellt werden. Die Zusatzversicherung gehört demselben<br />

Überschussverband an wie die Hauptversicherung.<br />

Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht.<br />

Die Bemessungsgrundlagen für die Beteiligung<br />

am Überschuss und die Verwendung der Überschussanteile ergeben<br />

sich aus den beigefügten Bestimmungen zur Überschussbeteiligung<br />

(zusätzliche Angaben). Die Bestimmungen zur Überschussbeteiligung<br />

sind Bestandteil dieser Bedingungen.<br />

(2) Die Beiträge von Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind<br />

so kalkuliert, dass die zu erwartenden Aufwendungen für Leistungsfälle<br />

und Kosten gedeckt werden können, ohne dass darüber<br />

hinaus ein Kapitalbetrag angespart wird, der bei Erleben des<br />

Ablaufs der Versicherung auszuzahlen wäre. Weil aus den Beiträgen<br />

von Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen keine Beträge<br />

zur nachhaltigen Bildung von Kapitalanlagen zur Verfügung stehen,<br />

entfallen bei einer gemäß § 153 Absatz 3 VVG vorzunehmenden<br />

verursachungsorientierten Zuordnung der in den Kapitalanlagen<br />

enthaltenen Bewertungsreserven keine Bewertungsreserven<br />

auf Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen<br />

erhalten daher keine Beteiligung an<br />

den Bewertungsreserven.<br />

*) Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person ergibt sich<br />

aus der Summe von rechnungsmäßigem Eintrittsalter für die<br />

Hauptversicherung (vgl. Versicherungsantrag) und ihrer abgelaufenen<br />

Dauer zum Erhöhungstermin.

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