PrivatRente - Sparkasse Dortmund
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Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
mit erweitertem Leistungsumfang (Stand 01.12.2012)<br />
Ablauf der Beitragszahlungsdauer<br />
(9) Besteht die Zusatzversicherung zu einer betrieblich veranlassten<br />
Rentenversicherung oder Kapital bildenden Lebensversicherung<br />
und ist eine Berufsunfähigkeit bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer<br />
dieser Zusatzversicherung nicht eingetreten, wird der<br />
frei werdende Zusatzbeitrag weitergezahlt und ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
zur Erhöhung der Leistung aus der Hauptversicherung<br />
verwendet, sofern weiterhin Beitragszahlungspflicht<br />
für die Hauptversicherung besteht und Sie nicht bis zum Ende des<br />
zweiten Monats nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer dieser Zusatzversicherung<br />
widersprechen.<br />
Diese Erhöhung erfolgt im Falle einer betrieblich veranlassten Kapital<br />
bildenden Lebensversicherung jedoch nur, wenn deren restliche<br />
Laufzeit noch mindestens drei Jahre beträgt. Die Leistungen<br />
aus weiteren gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen<br />
- mit Ausnahme einer Risiko-Zusatzversicherung - werden<br />
im gleichen Verhältnis wie die der Hauptversicherung erhöht.<br />
Die Berechnung der erhöhten Leistungen erfolgt nach anerkannten<br />
Regeln der Versicherungsmathematik unter Berücksichtigung<br />
des am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alters*)<br />
der versicherten Person, der restlichen Laufzeit bzw. Aufschubzeit<br />
der Hauptversicherung und der ursprünglichen Annahmebedingungen.<br />
Erfolgt keine Erhöhung, reduziert sich der Gesamtbeitrag<br />
um den wegfallenden Beitrag für diese Zusatzversicherung.<br />
Versicherungsbedingungen<br />
(10) Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmt<br />
ist, finden die Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung<br />
sinngemäß Anwendung.<br />
§ 12 Welche ergänzenden Bestimmungen gelten zur Überschussbeteiligung?<br />
(1) Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß §<br />
153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an den Überschüssen, die<br />
jährlich im Rahmen unseres handelsrechtlichen Jahresabschlusses<br />
festgestellt werden. Die Zusatzversicherung gehört demselben<br />
Überschussverband an wie die Hauptversicherung.<br />
Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht.<br />
Die Bemessungsgrundlagen für die Beteiligung<br />
am Überschuss und die Verwendung der Überschussanteile ergeben<br />
sich aus den beigefügten Bestimmungen zur Überschussbeteiligung<br />
(zusätzliche Angaben). Die Bestimmungen zur Überschussbeteiligung<br />
sind Bestandteil dieser Bedingungen.<br />
(2) Die Beiträge von Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind<br />
so kalkuliert, dass die zu erwartenden Aufwendungen für Leistungsfälle<br />
und Kosten gedeckt werden können, ohne dass darüber<br />
hinaus ein Kapitalbetrag angespart wird, der bei Erleben des<br />
Ablaufs der Versicherung auszuzahlen wäre. Weil aus den Beiträgen<br />
von Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen keine Beträge<br />
zur nachhaltigen Bildung von Kapitalanlagen zur Verfügung stehen,<br />
entfallen bei einer gemäß § 153 Absatz 3 VVG vorzunehmenden<br />
verursachungsorientierten Zuordnung der in den Kapitalanlagen<br />
enthaltenen Bewertungsreserven keine Bewertungsreserven<br />
auf Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen<br />
erhalten daher keine Beteiligung an<br />
den Bewertungsreserven.<br />
*) Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person ergibt sich<br />
aus der Summe von rechnungsmäßigem Eintrittsalter für die<br />
Hauptversicherung (vgl. Versicherungsantrag) und ihrer abgelaufenen<br />
Dauer zum Erhöhungstermin.