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PrivatRente - Sparkasse Dortmund

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Besondere Bedingungen für das persönliche Anpassungsrecht bei Rentenversicherungen<br />

(Stand 01.12.2012)<br />

Die Beitragslücke ist durch Nachentrichtung der Beiträge in einem<br />

Betrag zu schließen.<br />

(2) Die Wiederherstellung des Versicherungsschutzes errechnet sich<br />

nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Berücksichtigung<br />

des zum Zeitpunkt der Wiederherstellung erreichten<br />

rechnungsmäßigen Alters*) der versicherten Person und der<br />

restlichen Aufschubzeit.<br />

*) Das erreichte rechnungsmäßige Alter der versicherten Person ergibt<br />

sich aus der Summe von rechnungsmäßigem Eintrittsalter für<br />

die Hauptversicherung (vgl. Versicherungsantrag) und ihrer abgelaufenen<br />

Dauer zum Erhöhungstermin.

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