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PrivatRente - Sparkasse Dortmund

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Besondere Bedingungen für die Lebens- und Rentenversicherung mit planmäßiger Erhöhung<br />

der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (Stand 01.12.2012)<br />

tere Erhöhungen; es kann jedoch mit unserer Zustimmung neu<br />

begründet werden.<br />

(4) Ist in Ihrer Versicherung das Berufsunfähigkeits-Risiko mit eingeschlossen,<br />

erfolgen im Rahmen dieser Besonderen Bedingungen<br />

keine Erhöhungen, solange wegen Berufsunfähigkeit Ihre Beitragszahlungspflicht<br />

ganz oder teilweise entfällt.<br />

*) Das erreichte rechnungsmäßige Alter der versicherten Person ist<br />

die Differenz zwischen dem Kalenderjahr, in dem der Erhöhungsteil<br />

in Kraft tritt, und dem Geburtsjahr der versicherten Person.<br />

**) Eine Deckungsrückstellung müssen wir für jeden Versicherungsvertrag<br />

bilden, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz<br />

gewährleisten zu können. Deren Berechnung wird nach § 65 des<br />

Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und § 341e und § 341f des<br />

Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen<br />

geregelt.

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