PrivatRente - Sparkasse Dortmund
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Besondere Bedingungen für die Lebens- und Rentenversicherung mit planmäßiger Erhöhung<br />
der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (Stand 01.12.2012)<br />
tere Erhöhungen; es kann jedoch mit unserer Zustimmung neu<br />
begründet werden.<br />
(4) Ist in Ihrer Versicherung das Berufsunfähigkeits-Risiko mit eingeschlossen,<br />
erfolgen im Rahmen dieser Besonderen Bedingungen<br />
keine Erhöhungen, solange wegen Berufsunfähigkeit Ihre Beitragszahlungspflicht<br />
ganz oder teilweise entfällt.<br />
*) Das erreichte rechnungsmäßige Alter der versicherten Person ist<br />
die Differenz zwischen dem Kalenderjahr, in dem der Erhöhungsteil<br />
in Kraft tritt, und dem Geburtsjahr der versicherten Person.<br />
**) Eine Deckungsrückstellung müssen wir für jeden Versicherungsvertrag<br />
bilden, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz<br />
gewährleisten zu können. Deren Berechnung wird nach § 65 des<br />
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und § 341e und § 341f des<br />
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen<br />
geregelt.