Sparkasse im Kreis Herford Offenlegungsbericht nach § 26a KWG ...
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11 Derivative Adressenausfallrisikopositionen<br />
(<strong>§</strong> 326 SolvV)<br />
Derivative Instrumente werden zur Steuerung des Zinsänderungs- bzw. des Fremdwährungsrisikos<br />
eingesetzt.<br />
Die von der <strong>Sparkasse</strong> getätigten Geschäfte werden gemäß <strong>§</strong> 18 SolvV <strong>nach</strong> dem marktbewerteten<br />
Wiedereindeckungsaufwand bewertet.<br />
Derivate werden mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag auf die genehmigten Kontrahentenl<strong>im</strong>ite<br />
angerechnet, die auf Grund der Bonitätsschätzung diesen eingeräumt werden. Korrelationen von<br />
Markt- und Kontrahentenrisiken werden nicht berücksichtigt.<br />
Das Kontrahentenrisiko ist die Gefahr, dass bei Ausfall des Kontrahenten neben den<br />
möglicherweise noch ausstehenden Zinszahlungen ein Wiedereindeckungsrisiko besteht.<br />
Ein Wiedereindeckungsrisiko besteht darin, dass durch Veränderung der Marktpreise gegenüber<br />
dem ursprünglichen Abschluss höhere oder niedrigere Zinsen für die Festzinsseite zu zahlen sind.<br />
Im Verhältnis zum gesamten Adressenausfallrisiko der <strong>Sparkasse</strong> hat dieses Risiko eine<br />
untergeordnete Bedeutung. Es bestehen nur unwesentliche Risiken.<br />
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