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Sparkasse im Kreis Herford Offenlegungsbericht nach § 26a KWG ...

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11 Derivative Adressenausfallrisikopositionen<br />

(<strong>§</strong> 326 SolvV)<br />

Derivative Instrumente werden zur Steuerung des Zinsänderungs- bzw. des Fremdwährungsrisikos<br />

eingesetzt.<br />

Die von der <strong>Sparkasse</strong> getätigten Geschäfte werden gemäß <strong>§</strong> 18 SolvV <strong>nach</strong> dem marktbewerteten<br />

Wiedereindeckungsaufwand bewertet.<br />

Derivate werden mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag auf die genehmigten Kontrahentenl<strong>im</strong>ite<br />

angerechnet, die auf Grund der Bonitätsschätzung diesen eingeräumt werden. Korrelationen von<br />

Markt- und Kontrahentenrisiken werden nicht berücksichtigt.<br />

Das Kontrahentenrisiko ist die Gefahr, dass bei Ausfall des Kontrahenten neben den<br />

möglicherweise noch ausstehenden Zinszahlungen ein Wiedereindeckungsrisiko besteht.<br />

Ein Wiedereindeckungsrisiko besteht darin, dass durch Veränderung der Marktpreise gegenüber<br />

dem ursprünglichen Abschluss höhere oder niedrigere Zinsen für die Festzinsseite zu zahlen sind.<br />

Im Verhältnis zum gesamten Adressenausfallrisiko der <strong>Sparkasse</strong> hat dieses Risiko eine<br />

untergeordnete Bedeutung. Es bestehen nur unwesentliche Risiken.<br />

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