ARBEITSPROGRAMM - Sportjugend Hessen
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Kindeswohl<br />
Kinder gehen gerne in den Sportverein. Sie sollen dort einen Platz vorfinden, an dem sie<br />
sich geschützt entwickeln können. Unser Verständnis von „Kindeswohl“ berücksichtigt das<br />
gesamte Wohlergehen des Kindes und Jugendlichen sowie deren Entwicklung.<br />
Ein Recht auf Kindheit<br />
Die Lebensphase „Kindheit“ sehen wir verbunden mit dem Recht der Kinder auf einen<br />
zweckfreien Entfaltungs- und Gestaltungsspielraum und informelle Bildungsprozesse nicht<br />
unter dem Aspekt der Verwertbarkeit von Wissen und Fähigkeiten in der Zukunft. Frühkindliche<br />
Bildung soll Kindern kreative Entfaltungs- und Erlebnismöglichkeiten bieten, in denen<br />
sie sich ausprobieren, erfahren und weiterentwickeln können.<br />
Wohlergehen und ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung im Leistungssport<br />
Kinder messen sich gern mit anderen Kindern und der Leistungssport bietet ihnen ein Feld,<br />
in dem sie ihre persönlichen Fortschritte und auch ihre sportliche Leistung im Vergleich<br />
zu anderen austesten können. Bei allem Streben nach sportlichem Erfolg und Leistungssteigerungen<br />
sollten das Wohlergehen und die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung<br />
der Kinder und Jugendlichen nicht aus dem Blick geraten. Aus diesem Grund unterstützt<br />
die <strong>Sportjugend</strong> <strong>Hessen</strong> Vereine/Verbände dabei, ihre Trainer/innen im Bereich Soziale<br />
Kompetenzen durch Seminare für ihre pädagogische Verantwortung gegenüber den jungen<br />
Sportlern zu sensibilisieren und zu stärken.<br />
Schutz vor Missbrauch, Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt<br />
Auch wenn Sportvereine Kinder und Jugendliche nur stundenweise betreuen, können hier<br />
Fälle von Kindeswohlgefährdung auftreten oder sichtbar werden. Um Kinder und Jugendliche<br />
bestmöglich vor Missbrauch, Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt zu schützen,<br />
braucht es eine Kultur des Hinsehens im Sport, damit betroffene Kinder und Jugendliche<br />
einerseits Ansprechpersonen finden können, und Vereine andererseits durch präventive<br />
Maßnahmen unattraktiv für potentielle Täter werden.<br />
Die <strong>Sportjugend</strong> als Kinder- und Jugendverband<br />
mit Bildungsauftrag<br />
Die <strong>Sportjugend</strong> als Kinder- und Jugendverband ist anerkannte Trägerin der freien Kinderund<br />
Jugendhilfe. Der gesetzliche Auftrag der <strong>Sportjugend</strong> leitet sich aus dem Sozialgesetzbuch<br />
(§ 11, SGB VIII) ab.<br />
Hier wird festgelegt, dass jungen Menschen die für ihre Entwicklung erforderlichen Angebote<br />
zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie sollen sie mitbestimmen und gestalten<br />
und so die Fähigkeit zur Selbstbestimmung entwickeln. Dabei geht es darum, junge Menschen<br />
zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und<br />
zu befähigen. Ein wichtiges Feld, in dem dies umgesetzt wird, ist die außerschulische<br />
Jugendbildung.<br />
Sie unterscheidet sich bewusst von schulischer Bildung. Während schulisches Lernen eher<br />
ein formales Lernen anhand von Lehrplänen und messbaren Zielen darstellt, zeichnen sich<br />
non-formale und informelle Bildungsprozesse in der freien Jugendarbeit durch Freiwilligkeit,<br />
Eigenaktivität, Selbstbestimmung, Gruppenorientierung und Selbstorganisation aus<br />
und erfolgen als individuelle Aneignungsprozesse.<br />
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