Kindergarten St. Martin, Stand 01.09.09.pdf - Stadt Gemünden am ...
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Abmeldung, Ummeldung und Kündigung:<br />
Kündigung durch die Eltern:<br />
Aus wichtigen Gründen können die Eltern das Vertragsverhältnis mit einer Frist<br />
von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Für die letzten beiden<br />
Monate des <strong>Kindergarten</strong>jahres vor Übertritt in die Schule ist eine Kündigung<br />
nicht zulässig.<br />
Kündigung durch den <strong>Kindergarten</strong>/Träger:<br />
Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier<br />
Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.<br />
Kündigungsgründe können sein:<br />
‣ Wenn die <strong>Kindergarten</strong>gebühr 14 Tage nach Fälligkeit noch nicht entrichtet<br />
ist.<br />
‣ Wenn das Kind unentschuldigt über einen längeren Zeitraum fehlt.<br />
‣ Wenn die in dieser Konzeption aufgeführten Pflichten der Eltern trotz<br />
schriftlicher Abmahnung wiederholt nicht beachtet werden.<br />
‣ Wenn eine sinnvolle pädagogische Förderung des Kindes nicht mehr möglich<br />
erscheint.<br />
Bringen und Abholen<br />
Wir haben flexible Öffnungszeiten:<br />
Bringzeit von 7.30 Uhr bis 8.15 Uhr<br />
Abholzeit ab 12.15 Uhr bis 16.30 Uhr<br />
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