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Kindergarten St. Martin, Stand 01.09.09.pdf - Stadt Gemünden am ...

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Abmeldung, Ummeldung und Kündigung:<br />

Kündigung durch die Eltern:<br />

Aus wichtigen Gründen können die Eltern das Vertragsverhältnis mit einer Frist<br />

von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Für die letzten beiden<br />

Monate des <strong>Kindergarten</strong>jahres vor Übertritt in die Schule ist eine Kündigung<br />

nicht zulässig.<br />

Kündigung durch den <strong>Kindergarten</strong>/Träger:<br />

Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier<br />

Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.<br />

Kündigungsgründe können sein:<br />

‣ Wenn die <strong>Kindergarten</strong>gebühr 14 Tage nach Fälligkeit noch nicht entrichtet<br />

ist.<br />

‣ Wenn das Kind unentschuldigt über einen längeren Zeitraum fehlt.<br />

‣ Wenn die in dieser Konzeption aufgeführten Pflichten der Eltern trotz<br />

schriftlicher Abmahnung wiederholt nicht beachtet werden.<br />

‣ Wenn eine sinnvolle pädagogische Förderung des Kindes nicht mehr möglich<br />

erscheint.<br />

Bringen und Abholen<br />

Wir haben flexible Öffnungszeiten:<br />

Bringzeit von 7.30 Uhr bis 8.15 Uhr<br />

Abholzeit ab 12.15 Uhr bis 16.30 Uhr<br />

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