Kindergarten St. Martin, Stand 01.09.09.pdf - Stadt Gemünden am ...
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3. Pädagogische Arbeit<br />
3.1 Auftrag des <strong>Kindergarten</strong>s<br />
Laut Bayerischem Kinderbildungs- und -Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist der<br />
Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen im 4.<br />
Teil Art. 10 folgendermaßen definiert:<br />
(1) Kindertageseinrichtungen bieten jedem einzelnen Kind vielfältige<br />
und der Entwicklung angemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten,<br />
um beste Bildungs- und Entwicklungschancen<br />
zu gewährleisten, frühzeitig entgegenzuwirken<br />
sowie zur Integration zu befähigen…<br />
Für unsere Einrichtung bedeutet dies konkret:<br />
Unser <strong>Kindergarten</strong> ist eine F<strong>am</strong>ilien ergänzende Einrichtung für Kinder, dessen<br />
Aufgabe es ist, die Erziehungsarbeit der Eltern zu unterstützen aber<br />
nicht zu ersetzen.<br />
Unser <strong>Kindergarten</strong> bietet den Kindern die Atomsphäre, in der sie sich angenommen,<br />
wertgeschätzt und geborgen fühlen und den Raum, sowie Impulse<br />
zur eigenen Entfaltung erhalten.<br />
Dies versuchen wir durch das Prinzip der ganzheitlichen Erziehung zu verwirklichen.<br />
Das heißt: Die sinnliche, motorische, kognitive, moralische, ästhetische,<br />
emotionale und soziale Entwicklung der Kinder wird gleichermaßen unterstützt.<br />
Verständnis, Abstraktionsfähigkeit und Begriffsbildung werden<br />
gefördert. Die Kinder entwickeln Urteilsvermögen und Kommunikationsfertigkeiten,<br />
erwerben Wissen und eine Vielzahl von Kompetenzen. Die gemachten<br />
Erfahrungen führen zu einem positiven Selbstbild, zu Eigenverantwortung und<br />
Selbstsicherheit, zu Lebenstüchtigkeit, Mündigkeit und Selbständigkeit und<br />
d<strong>am</strong>it zur Schulreife.<br />
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