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Satzung der Daimler BKK

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<strong>Daimler</strong> Betriebskrankenkasse <strong>Satzung</strong><br />

9. Personen, die eine in Studien- o<strong>der</strong> Prüfungsordnungen<br />

vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit verrichten,<br />

10. Personen, die eine Rente aus <strong>der</strong> Rentenversicherung <strong>der</strong><br />

Arbeiter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rentenversicherung <strong>der</strong> Angestellten beantragt<br />

haben und die Voraussetzungen für den<br />

Rentenbezug erfüllen,<br />

11. Personen, die eine Rente <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

beantragt haben, die für die Versicherungspflicht<br />

gefor<strong>der</strong>ten Voraussetzungen, jedoch nicht die Voraussetzungen<br />

für den Bezug <strong>der</strong> Rente erfüllen.<br />

12. Versicherungspflichtige,<br />

- bei denen vor Beginn <strong>der</strong> Versicherungspflicht zuletzt<br />

eine Mitgliedschaft o<strong>der</strong> eine Familienversicherung<br />

nach § 10 SGB V bei <strong>der</strong> <strong>BKK</strong> bestanden hat o<strong>der</strong><br />

- <strong>der</strong>en Ehegatte bei <strong>der</strong> Betriebskrankenkasse versichert<br />

ist.<br />

13. Personen, die keinen an<strong>der</strong>weitigen Anspruch auf<br />

Absicherung im Krankheitsfall haben und<br />

a) zuletzt gesetzlich krankenversichert o<strong>der</strong><br />

b) bisher nicht gesetzlich o<strong>der</strong> privat versichert waren, es<br />

sei denn, dass sie zu den in § 5 Absatz 5 o<strong>der</strong> den in § 6<br />

Absatz 1 o<strong>der</strong> 2 SGB V genannten Personen gehören<br />

o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland<br />

gehört hätten.<br />

II. Freiwillige Mitglie<strong>der</strong><br />

Die Mitgliedschaft zur Betriebskrankenkasse können unter den<br />

im Gesetz und in <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> genannten Voraussetzungen<br />

wählen:<br />

1. Personen, die als Mitglie<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />

ausgeschieden sind,<br />

Seite 14 Stand: 01.01.2012

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