Satzung der Daimler BKK
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<strong>Daimler</strong> Betriebskrankenkasse <strong>Satzung</strong><br />
9. Personen, die eine in Studien- o<strong>der</strong> Prüfungsordnungen<br />
vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit verrichten,<br />
10. Personen, die eine Rente aus <strong>der</strong> Rentenversicherung <strong>der</strong><br />
Arbeiter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rentenversicherung <strong>der</strong> Angestellten beantragt<br />
haben und die Voraussetzungen für den<br />
Rentenbezug erfüllen,<br />
11. Personen, die eine Rente <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />
beantragt haben, die für die Versicherungspflicht<br />
gefor<strong>der</strong>ten Voraussetzungen, jedoch nicht die Voraussetzungen<br />
für den Bezug <strong>der</strong> Rente erfüllen.<br />
12. Versicherungspflichtige,<br />
- bei denen vor Beginn <strong>der</strong> Versicherungspflicht zuletzt<br />
eine Mitgliedschaft o<strong>der</strong> eine Familienversicherung<br />
nach § 10 SGB V bei <strong>der</strong> <strong>BKK</strong> bestanden hat o<strong>der</strong><br />
- <strong>der</strong>en Ehegatte bei <strong>der</strong> Betriebskrankenkasse versichert<br />
ist.<br />
13. Personen, die keinen an<strong>der</strong>weitigen Anspruch auf<br />
Absicherung im Krankheitsfall haben und<br />
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert o<strong>der</strong><br />
b) bisher nicht gesetzlich o<strong>der</strong> privat versichert waren, es<br />
sei denn, dass sie zu den in § 5 Absatz 5 o<strong>der</strong> den in § 6<br />
Absatz 1 o<strong>der</strong> 2 SGB V genannten Personen gehören<br />
o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland<br />
gehört hätten.<br />
II. Freiwillige Mitglie<strong>der</strong><br />
Die Mitgliedschaft zur Betriebskrankenkasse können unter den<br />
im Gesetz und in <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> genannten Voraussetzungen<br />
wählen:<br />
1. Personen, die als Mitglie<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />
ausgeschieden sind,<br />
Seite 14 Stand: 01.01.2012