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Satzung der Daimler BKK

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<strong>Daimler</strong> Betriebskrankenkasse <strong>Satzung</strong><br />

Zuzahlungsregelung nach § 37 Absatz 5 i.V.m. § 61 Satz 3<br />

SGB V.<br />

III. Haushaltshilfe<br />

1. Die Betriebskrankenkasse gewährt, soweit nicht arbeitsrechtliche<br />

Regelungen eine entsprechende Leistung vorsehen,<br />

auch dann Haushaltshilfe, wenn<br />

a) durch die Haushaltshilfe Krankenhauspflege o<strong>der</strong><br />

stationäre Entbindung nicht erfor<strong>der</strong>lich wird und eine<br />

im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht<br />

weiterführen kann. Die Haushaltshilfe wird für die<br />

Dauer <strong>der</strong> sonst notwendigen Krankenhauspflege<br />

o<strong>der</strong> stationären Entbindung gewährt.<br />

b) im Haushalt ein Kind lebt, dass das 14. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet hat o<strong>der</strong> das behin<strong>der</strong>t und auf<br />

Hilfe angewiesen ist und dem Versicherten die<br />

Weiterführung des Haushaltes nach ärztlicher<br />

Bescheinigung allein wegen einer Krankheit nicht<br />

möglich ist und eine an<strong>der</strong>e im Haushalt lebende<br />

Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die<br />

Haushaltshilfe wird für die Dauer <strong>der</strong> Krankheit,<br />

längstens für einen Zeitraum von 52 Wochen<br />

gewährt. In begründeten Einzelfällen kann zur<br />

Vermeidung von sozialen Härten Haushaltshilfe auch<br />

über einen Zeitraum von 52 Wochen hinaus gewährt<br />

werden.<br />

2. Als Haushaltshilfe ist eine Ersatzkraft zu stellen. Kann eine<br />

Ersatzkraft nicht gestellt werden o<strong>der</strong> besteht Grund, von<br />

<strong>der</strong> Gestellung einer Ersatzkraft abzusehen, so sind die<br />

Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener<br />

Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte<br />

bis zum 2. Grade werden keine Kosten erstattet;<br />

die Krankenkasse kann jedoch die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die<br />

Seite 26 Stand: 01.01.2012

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