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EINBLICKE - Stadtmission Nürnberg

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Pflegestufe beantragen<br />

Sehr geehrte Angehörige,<br />

sehr geehrte Betreuer/-innen,<br />

Sie haben sich für einen Platz in unserem<br />

Haus entschieden. Unser Anliegen ist<br />

es nun, Ihr Familienmitglied bzw. Ihren<br />

Klienten nach hohen Qualitätsansprüchen<br />

zu betreuen und zu pflegen. Damit<br />

verbunden ist die Aufgabe, die adäquate<br />

Bezuschussung durch die Pflegekasse zu<br />

sichern. Das macht die Ermittlung oder<br />

Überprüfung der entsprechenden Pflegestufe<br />

notwendig.<br />

Im Folgenden möchte ich Ihnen darlegen,<br />

wie dieser Prozess in stationären Einrichtungen<br />

üblicherweise verläuft.<br />

Die Menschen, die zu uns kommen, haben<br />

meist einen gesteigerten Pflegebedarf,<br />

welcher der zugeteilten Pflegestufe nicht<br />

mehr entspricht. Deshalb beobachten und<br />

ermitteln wir die Fähigkeiten und Ressourcen<br />

des Einzelnen. Wir erstellen einen<br />

Pflegeplan und prüfen auch, ob wir vielleicht<br />

mit entsprechenden Maßnahmen<br />

die Fähigkeiten erhalten oder verbessern<br />

können.<br />

Dies geschieht nicht innerhalb einiger<br />

Tage, sondern bedarf einer längeren<br />

Beobachtung und Dokumentation. Wenn<br />

wir nach reiflicher Überlegung zu dem<br />

Schluss kommen, dass die bestehende<br />

Pflegestufe nicht dem tatsächlichen<br />

Pflegeaufwand entspricht, bekommen die<br />

Betreuer/-innen einen Antrag auf Erhöhung<br />

der Pflegestufe zugeschickt. Erst<br />

wenn dieser von Ihnen unterschrieben<br />

zurückgeschickt wurde, wird die zuständige<br />

Pflegekasse benachrichtigt. Je nach<br />

Krankenkasse kann es mehrere Tage oder<br />

Wochen dauern, bis wir oder auch Sie<br />

Nachricht bekommen, wann die Begutachtung<br />

im Haus erfolgt.<br />

Sollten nur wir informiert werden, ist es<br />

an uns Sie zu benachrichtigen, wann der<br />

MDK kommt. Sie haben das Recht bei<br />

der Begutachtung dabei zu sein. Jedoch<br />

ist der Termin meistens vormittags<br />

und damit für berufstätige Angehörige<br />

nicht immer wahrnehmbar. Auch der/die<br />

Bewohner/-in wird informiert, wann der<br />

MDK zu Besuch kommt.<br />

Die Begutachtung<br />

Der Besuch des MDK unterliegt Begutachtungsrichtlinien,<br />

nach denen der/die<br />

Bewohner/-in und die Dokumentation der<br />

Einrichtung angesehen wird.<br />

In der Regel meldet sich der Gutachter<br />

auf Station bei der Wohnbereichsleitung<br />

bzw. Schichtleitung (diese ist immer eine<br />

examinierte Fachkraft). Die Reihenfolge,<br />

ob zuerst der/die Bewohner/-in oder die<br />

Dokumentation angesehen wird, ist von<br />

Prüfer zu Prüfer unterschiedlich. Geht<br />

der Mitarbeitende des MDK zum/zur<br />

Bewohner/-in, so unterhält er sich erst<br />

ungezwungen mit diesem/dieser. Dann<br />

wird meist nach körperlichen Beschwerden<br />

gefragt. Um einen Eindruck der<br />

körperlichen Fähigkeiten zu bekommen,<br />

wird der Prüfer in der Regel einige kleine<br />

Bewegungen von der/dem Bewohner/-in<br />

verlangen, z.B. Hände hinter den Kopf verschränken<br />

(er/sie könnte sich dann evtl.<br />

selbst die Haare kämmen) oder im Sitzen<br />

mit den Händen an die Füße fassen (er/sie<br />

könnte sich selbst die Schuhe anziehen).<br />

Meist lässt sich der Prüfer, soweit es dem/<br />

der Bewohner/-in noch möglich ist zu<br />

Fachliches<br />

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