Geschäftsbericht 2012 - Stadtwerke Lemgo
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<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Lemgo</strong> GmbH<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
46<br />
47<br />
Anhang<br />
für das Geschäftsjahr 2010 (01.01. bis 31.12.)<br />
I. Allgemeine Angaben<br />
1. Grundlagen, Anwendung HGB-Vorschriften<br />
Der Jahresabschluss der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Lemgo</strong> GmbH für<br />
das Geschäftsjahr <strong>2012</strong> ist nach den gesetzlichen Vorschriften<br />
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-<br />
Gesetzes aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine<br />
große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.<br />
Besonderheiten der Versorgungswirtschaft sind in der<br />
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Hinzufügen<br />
oder Untergliederung einzelner Posten berücksichtigt.<br />
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde<br />
das Gesamtkostenverfahren gewählt.<br />
2. Rechtliche Verhältnisse<br />
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Lemgo</strong> GmbH wurde 1972 als GmbH,<br />
vormals Eigenbetrieb der Stadt <strong>Lemgo</strong>, gegründet und<br />
am 19. Dezember 1972 im Handelsregister des Amtsgerichts<br />
<strong>Lemgo</strong> unter HRB 1127 eingetragen. Gesellschaftsgegenstand<br />
sind die Versorgung und der Handel<br />
mit Strom, Wasser, Gas (einschließlich Flüssiggas),<br />
Fernwärme, der öffentliche Personennahverkehr, der<br />
Bäderbetrieb, die Verwaltung und Dienstleistung für<br />
Parkhäuser und Parkflächen und der Vertrieb von Telekommunikationsleistungen<br />
aller Art sowie dazugehörige<br />
und ähnliche Geschäfte. Alleiniger Gesellschafter ist<br />
die Stadt <strong>Lemgo</strong>.<br />
II. Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsgrundsätze<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen<br />
denen des Vorjahres, soweit auf Abweichungen<br />
nicht nachfolgend hingewiesen wird.<br />
Anlagevermögen<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden<br />
linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />
abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist auf<br />
der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
bewertet, wobei auf die eigenen Leistungen auch<br />
Lohn- und Materialgemeinkostenzuschläge berechnet<br />
wurden. Kapitalzuschüsse werden im Jahr des Zugangs<br />
von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt.<br />
Nach § 253 Abs. 2 HGB notwendige Abschreibungen<br />
wurden vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen<br />
liegen die voraussichtlichen wirtschaftlichen und<br />
technischen Nutzungsdauern zugrunde, wobei alle<br />
Anlagenzugänge bis zum 31.12.2007 - soweit zulässig -<br />
degressiv abgeschrieben wurden. Lediglich die Zugänge<br />
beim Bäderbetrieb, bei der Parkraumbewirtschaftung<br />
sowie die Zugänge der Wasserversorgung werden linear<br />
abgeschrieben. Ab 2008 werden Anlagenzugänge grundsätzlich<br />
linear abgeschrieben. Auf alle Zugänge von<br />
Vermögensgegenständen des unbeweglichen und beweglichen<br />
Anlagevermögens wird die Abschreibung pro<br />
rata temporis verrechnet.<br />
Seit 2008 werden selbständig nutzbare Vermögensgegenstände,<br />
deren Anschaffungswerte 150 EUR nicht<br />
übersteigen, im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand<br />
abgezogen. Für selbständig nutzbare Vermögensgegenstände,<br />
deren Anschaffungskosten mehr als 150 EUR<br />
und bis zu 1.000 EUR betragen, wird seit 2008 ein Sammelposten<br />
gebildet. Dieser Posten wird im Geschäftsjahr<br />
der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren<br />
mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.<br />
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.<br />
Soweit Wertminderungen von Dauer sind, werden<br />
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert<br />
am Bilanzstichtag vorgenommen.<br />
Die sämtlich verzinslichen Ausleihungen sind mit dem<br />
Nennwert bilanziert.<br />
Umlaufvermögen<br />
Die Vorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen<br />
Einstandspreisen oder zum niedrigeren letzten Einkaufspreis<br />
bewertet. Die durch das Gesetz über den Handel<br />
mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen<br />
(TEHG) unentgeltlich ausgegebene CO2 Werte für den<br />
Emissionshandel sind mit dem Erinnerungswert (1 EUR)<br />
bilanziert, während der Zeitwert zum Bilanzstichtag<br />
387 TEUR (Vorjahr 188 TEUR) beträgt.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind<br />
grundsätzlich mit ihrem Nennwert ausgewiesen; erkennbare<br />
Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko sind<br />
durch angemessene Einzel- und die Bildung einer Pauschalwertberichtigung<br />
(27 TEUR) berücksichtigt. Forderungen<br />
und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen,<br />
Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht sowie gegenüber dem Gesellschafter<br />
werden bei Bestehen einer Aufrechnungslage im Sinne<br />
des § 387 BGB saldiert.<br />
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten<br />
werden mit ihrem Nominalwert angesetzt.<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend<br />
der periodengerechten Abgrenzung der Aufwendungen<br />
ermittelt.<br />
Eigenkapital<br />
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 15.000<br />
TEUR und ist in voller Höhe eingezahlt.<br />
Empfangene Ertragszuschüsse<br />
Die bis zum 31.12.2002 empfangenen Ertragszuschüsse<br />
werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren<br />
ergebniswirksam aufgelöst. Nach dem 31.12.2002 zugeflossene<br />
Ertragszuschüsse werden gemäß den geänderten<br />
gesetzlichen Rahmenbedingungen ab dem Kalenderjahr<br />
2004 von den Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
abgesetzt.<br />
Rückstellungen<br />
Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen<br />
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen<br />
Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt nach § 253<br />
Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB, nach denen Rückstellungen<br />
zum laufzeitäquilent abgezinsten notwendigen<br />
Erfüllungsbetrag anzusetzen sind.<br />
Für die Rückstellung von Verpflichtungen nach dem<br />
Altersteilzeitsgesetz wurde ein versicherungsmathematisches<br />
Gutachten anhand der ©Richttafeln 2005 G von<br />
Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 5,05 %<br />
zu Grunde gelegt. Der Rechnungszins wurde gemäß<br />
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung<br />
ermittelt. In der Berechnung wurde die Fluktuation nicht<br />
berücksichtigt und ein Gehaltstrend von 2,00 % p.a.<br />
angenommen.<br />
Von den in Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB gewährten<br />
Übergangsvorschriften zum Beibehaltungswahlrecht für<br />
Rückstellungen gemäß §§ 249 Abs. 2 HGB a.F. wurde<br />
Gebrauch gemacht. Vor dem 01.01.2010 gebildete Aufwandsrückstellungen<br />
für Abbruchkosten wurden im<br />
Berichtsjahr unter Anwendung der für sie geltenden<br />
Vorschriften in der bis zum 29.05.2009 geltenden HGB-<br />
Fassung beibehalten und werden daher im laufenden<br />
Kalenderjahr und in den kommenden Jahren nach den<br />
allgemeinen Grundsätzen fortgeführt.<br />
Die Gesellschaft ist Mitglied der Versorgungsanstalt des<br />
Bundes und der Länder (VBL), Karlsruhe. Gegenüber<br />
den Arbeitnehmern besteht für den Fall, dass die Versorgungsanstalt<br />
nicht mehr ihren Verpflichtungen nachkommen<br />
kann, eine mittelbare Einstandspflicht der<br />
Gesellschaft. Da die Finanzierung der Versorgungsleistungen<br />
im sogenannten Umlageverfahren erfolgt, bestehen<br />
Unterdeckungen für zukünftige Versorgungslasten.<br />
Nach Auffassung des IDW liegt für diese Art der<br />
Zusatzversorgung eine mittelbare Pensionsverpflichtung<br />
vor, für die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht<br />
besteht.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.<br />
Die Abgabeverpflichtung der im Kalenderjahr kostenlos<br />
zugeteilten CO2-Emissionsrechte (TEHG) ist mit<br />
dem Erinnerungswert (1 EUR) bilanziert, während der