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Geschäftsbericht 2012 - Stadtwerke Lemgo

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<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Lemgo</strong> GmbH<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

46<br />

47<br />

Anhang<br />

für das Geschäftsjahr 2010 (01.01. bis 31.12.)<br />

I. Allgemeine Angaben<br />

1. Grundlagen, Anwendung HGB-Vorschriften<br />

Der Jahresabschluss der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Lemgo</strong> GmbH für<br />

das Geschäftsjahr <strong>2012</strong> ist nach den gesetzlichen Vorschriften<br />

des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-<br />

Gesetzes aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine<br />

große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.<br />

Besonderheiten der Versorgungswirtschaft sind in der<br />

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Hinzufügen<br />

oder Untergliederung einzelner Posten berücksichtigt.<br />

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde<br />

das Gesamtkostenverfahren gewählt.<br />

2. Rechtliche Verhältnisse<br />

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Lemgo</strong> GmbH wurde 1972 als GmbH,<br />

vormals Eigenbetrieb der Stadt <strong>Lemgo</strong>, gegründet und<br />

am 19. Dezember 1972 im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

<strong>Lemgo</strong> unter HRB 1127 eingetragen. Gesellschaftsgegenstand<br />

sind die Versorgung und der Handel<br />

mit Strom, Wasser, Gas (einschließlich Flüssiggas),<br />

Fernwärme, der öffentliche Personennahverkehr, der<br />

Bäderbetrieb, die Verwaltung und Dienstleistung für<br />

Parkhäuser und Parkflächen und der Vertrieb von Telekommunikationsleistungen<br />

aller Art sowie dazugehörige<br />

und ähnliche Geschäfte. Alleiniger Gesellschafter ist<br />

die Stadt <strong>Lemgo</strong>.<br />

II. Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsgrundsätze<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen<br />

denen des Vorjahres, soweit auf Abweichungen<br />

nicht nachfolgend hingewiesen wird.<br />

Anlagevermögen<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden<br />

linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist auf<br />

der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

bewertet, wobei auf die eigenen Leistungen auch<br />

Lohn- und Materialgemeinkostenzuschläge berechnet<br />

wurden. Kapitalzuschüsse werden im Jahr des Zugangs<br />

von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt.<br />

Nach § 253 Abs. 2 HGB notwendige Abschreibungen<br />

wurden vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen<br />

liegen die voraussichtlichen wirtschaftlichen und<br />

technischen Nutzungsdauern zugrunde, wobei alle<br />

Anlagenzugänge bis zum 31.12.2007 - soweit zulässig -<br />

degressiv abgeschrieben wurden. Lediglich die Zugänge<br />

beim Bäderbetrieb, bei der Parkraumbewirtschaftung<br />

sowie die Zugänge der Wasserversorgung werden linear<br />

abgeschrieben. Ab 2008 werden Anlagenzugänge grundsätzlich<br />

linear abgeschrieben. Auf alle Zugänge von<br />

Vermögensgegenständen des unbeweglichen und beweglichen<br />

Anlagevermögens wird die Abschreibung pro<br />

rata temporis verrechnet.<br />

Seit 2008 werden selbständig nutzbare Vermögensgegenstände,<br />

deren Anschaffungswerte 150 EUR nicht<br />

übersteigen, im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand<br />

abgezogen. Für selbständig nutzbare Vermögensgegenstände,<br />

deren Anschaffungskosten mehr als 150 EUR<br />

und bis zu 1.000 EUR betragen, wird seit 2008 ein Sammelposten<br />

gebildet. Dieser Posten wird im Geschäftsjahr<br />

der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren<br />

mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.<br />

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.<br />

Soweit Wertminderungen von Dauer sind, werden<br />

Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert<br />

am Bilanzstichtag vorgenommen.<br />

Die sämtlich verzinslichen Ausleihungen sind mit dem<br />

Nennwert bilanziert.<br />

Umlaufvermögen<br />

Die Vorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen<br />

Einstandspreisen oder zum niedrigeren letzten Einkaufspreis<br />

bewertet. Die durch das Gesetz über den Handel<br />

mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen<br />

(TEHG) unentgeltlich ausgegebene CO2 Werte für den<br />

Emissionshandel sind mit dem Erinnerungswert (1 EUR)<br />

bilanziert, während der Zeitwert zum Bilanzstichtag<br />

387 TEUR (Vorjahr 188 TEUR) beträgt.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind<br />

grundsätzlich mit ihrem Nennwert ausgewiesen; erkennbare<br />

Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko sind<br />

durch angemessene Einzel- und die Bildung einer Pauschalwertberichtigung<br />

(27 TEUR) berücksichtigt. Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen,<br />

Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht sowie gegenüber dem Gesellschafter<br />

werden bei Bestehen einer Aufrechnungslage im Sinne<br />

des § 387 BGB saldiert.<br />

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten<br />

werden mit ihrem Nominalwert angesetzt.<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend<br />

der periodengerechten Abgrenzung der Aufwendungen<br />

ermittelt.<br />

Eigenkapital<br />

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 15.000<br />

TEUR und ist in voller Höhe eingezahlt.<br />

Empfangene Ertragszuschüsse<br />

Die bis zum 31.12.2002 empfangenen Ertragszuschüsse<br />

werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren<br />

ergebniswirksam aufgelöst. Nach dem 31.12.2002 zugeflossene<br />

Ertragszuschüsse werden gemäß den geänderten<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen ab dem Kalenderjahr<br />

2004 von den Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

abgesetzt.<br />

Rückstellungen<br />

Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen<br />

berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen<br />

Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt nach § 253<br />

Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB, nach denen Rückstellungen<br />

zum laufzeitäquilent abgezinsten notwendigen<br />

Erfüllungsbetrag anzusetzen sind.<br />

Für die Rückstellung von Verpflichtungen nach dem<br />

Altersteilzeitsgesetz wurde ein versicherungsmathematisches<br />

Gutachten anhand der ©Richttafeln 2005 G von<br />

Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 5,05 %<br />

zu Grunde gelegt. Der Rechnungszins wurde gemäß<br />

§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung<br />

ermittelt. In der Berechnung wurde die Fluktuation nicht<br />

berücksichtigt und ein Gehaltstrend von 2,00 % p.a.<br />

angenommen.<br />

Von den in Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB gewährten<br />

Übergangsvorschriften zum Beibehaltungswahlrecht für<br />

Rückstellungen gemäß §§ 249 Abs. 2 HGB a.F. wurde<br />

Gebrauch gemacht. Vor dem 01.01.2010 gebildete Aufwandsrückstellungen<br />

für Abbruchkosten wurden im<br />

Berichtsjahr unter Anwendung der für sie geltenden<br />

Vorschriften in der bis zum 29.05.2009 geltenden HGB-<br />

Fassung beibehalten und werden daher im laufenden<br />

Kalenderjahr und in den kommenden Jahren nach den<br />

allgemeinen Grundsätzen fortgeführt.<br />

Die Gesellschaft ist Mitglied der Versorgungsanstalt des<br />

Bundes und der Länder (VBL), Karlsruhe. Gegenüber<br />

den Arbeitnehmern besteht für den Fall, dass die Versorgungsanstalt<br />

nicht mehr ihren Verpflichtungen nachkommen<br />

kann, eine mittelbare Einstandspflicht der<br />

Gesellschaft. Da die Finanzierung der Versorgungsleistungen<br />

im sogenannten Umlageverfahren erfolgt, bestehen<br />

Unterdeckungen für zukünftige Versorgungslasten.<br />

Nach Auffassung des IDW liegt für diese Art der<br />

Zusatzversorgung eine mittelbare Pensionsverpflichtung<br />

vor, für die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht<br />

besteht.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.<br />

Die Abgabeverpflichtung der im Kalenderjahr kostenlos<br />

zugeteilten CO2-Emissionsrechte (TEHG) ist mit<br />

dem Erinnerungswert (1 EUR) bilanziert, während der

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