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Einhaltung von EMV-Schutzzielen in Niederspannungs-Schaltanlagen

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DIN-VDE-Bestimmungen gelten als allgeme<strong>in</strong> anerkannte Regeln der Technik<br />

Für die Sicherheit <strong>in</strong> der Elektrotechnik s<strong>in</strong>d als allgeme<strong>in</strong> anerkannte Regeln der Technik vor allem die Festlegungen <strong>von</strong> Bedeutung, die<br />

<strong>von</strong> der Deutschen Elektrotechnischen Kommission (DKE) im DIN und VDE erarbeitet und als DIN-VDE-Bestimmungen <strong>in</strong> das VDE-<br />

Vorschriftenwerk und gleichzeitig <strong>in</strong> das deutsche Normenwerk aufgenommen werden. Die DKE ist heute als zuständige deutsche Stelle für<br />

die Harmonisierung der elektrotechnischen Normen im Rahmen der Europäischen Union für e<strong>in</strong> elektrotechnisches Normenwerk <strong>von</strong> über<br />

57.000 Seiten mit steigender Tendenz verantwortlich.<br />

Rechtsvorschriften s<strong>in</strong>d <strong>von</strong> besonderer Bedeutung<br />

Neben den oben aufgeführten gesetzlichen Vorschriften s<strong>in</strong>d heute weiterh<strong>in</strong> <strong>von</strong> Bedeutung:<br />

das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) <strong>in</strong> der gültigen Fassung<br />

vom 07.07.2005<br />

das Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit <strong>von</strong> technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten – hier Geräte- und<br />

Produktsicherheitsgesetz (GPSG) – <strong>in</strong> der heute gültigen Fassung vom 01.05.2004<br />

die berufsgenossenschaftliche Vorschrift „BGV A3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ gültig ab 01.04.1979 (UVV VBG 4) <strong>in</strong><br />

der neuen Fassung (BGV A3) vom 01.01.2005<br />

Energiewirtschaftsgesetz (Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts)<br />

In der Durchführungsverordnung des Energiewirtschaftsgesetzes (DVO) <strong>von</strong> 1935 wurde bereits der quasi rechtsverb<strong>in</strong>dliche Status der DIN-<br />

VDE-Bestimmungen präzisiert:<br />

Energieerzeugungs-, Verteilungs- und Verbrauchsanlagen müssen nach anerkannten Regeln der Technik errichtet werden und<br />

„als solche gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker“.<br />

<strong>E<strong>in</strong>haltung</strong> der allgeme<strong>in</strong> anerkannten Regeln der Technik<br />

Entsprechend dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurden die<br />

Anforderungen an Energieanlagen im Teil 6 <strong>in</strong> § 49 nochmals klar def<strong>in</strong>iert und gefordert (siehe Tab. 1).<br />

Tab. 1: Auszug aus dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 49 EnWG)<br />

Teil 6: Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung<br />

㤠49 Anforderungen an Energieanlagen<br />

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung<br />

(1) Energieanlagen s<strong>in</strong>d so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei s<strong>in</strong>d vorbehaltlich sonstiger<br />

Rechtsvorschriften die allgeme<strong>in</strong> anerkannten Regeln der Technik zu beachten.<br />

(2) Die <strong>E<strong>in</strong>haltung</strong> der allgeme<strong>in</strong> anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe <strong>von</strong><br />

1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,<br />

2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vere<strong>in</strong>igung des Gas- und Wasserfaches<br />

e<strong>in</strong>gehalten worden s<strong>in</strong>d.

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