Einhaltung von EMV-Schutzzielen in Niederspannungs-Schaltanlagen
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E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong> Betriebsmitteln mit CE-Kennzeichen bevorzugen<br />
Für e<strong>in</strong>en <strong>EMV</strong>-gerechten Schaltschrankaufbau sollte die ausschließliche Verwendung <strong>von</strong> Baugruppen und Geräten mit CE-Kennzeichen<br />
<strong>von</strong> ausschlaggebender Bedeutung se<strong>in</strong>.<br />
Das „CE-Zeichen“ besche<strong>in</strong>igt unter anderem e<strong>in</strong>e <strong>EMV</strong>-Prüfung.<br />
Damit ist gewährleistet, dass diese Geräte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em normalen <strong>EMV</strong>-Umfeld e<strong>in</strong> angemessenes Störfestigkeitsniveau aufweisen und ohne<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen betrieben werden können. Hierbei bedürfen Anlagen, die erst am Betriebsort zusammengesetzt werden, ke<strong>in</strong>er weiteren<br />
Besche<strong>in</strong>igung e<strong>in</strong>er zuständigen Stelle, ke<strong>in</strong>er Baumusterbesche<strong>in</strong>igung und auch ke<strong>in</strong>er separaten Konformitätserklärung.<br />
E<strong>in</strong>e Anlage wird als Komb<strong>in</strong>ation <strong>von</strong> Baugruppen, Geräten und Systemen e<strong>in</strong>schließlich zugehöriger Verdrahtung (Zusammenschaltung)<br />
zu e<strong>in</strong>em bestimmten Zweck an e<strong>in</strong>em gegebenen Ort def<strong>in</strong>iert.<br />
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung<br />
Seit dem 01.01.1997 dürfen elektrische Betriebsmittel – <strong>von</strong> der Baugruppe oder vom Schalter bis zur kompletten Schaltanlage – nur noch<br />
<strong>in</strong> Verkehr gebracht werden, wenn sie der zugehörigen Richtl<strong>in</strong>ie entsprechen und mit der CE-Kennzeichnung versehen s<strong>in</strong>d; das CE-<br />
Zeichen ist das juristische Zeichen der Erfüllung des Gesetzes.<br />
CE-Kennzeichnung besche<strong>in</strong>igt Konformität mit den EG-Richtl<strong>in</strong>ien<br />
Das CE-Kennzeichen besche<strong>in</strong>igt die Konformität e<strong>in</strong>es Erzeugnisses mit allen dieses Produkt betreffenden EG-Richtl<strong>in</strong>ien, seien es e<strong>in</strong>e<br />
oder mehrere. Hierbei relevant s<strong>in</strong>d:<br />
die <strong>Niederspannungs</strong>-Richtl<strong>in</strong>ie, welche die Gefährdungen durch den elektrischen Strom zum Gegenstand hat,<br />
die <strong>EMV</strong>-Richtl<strong>in</strong>ie, welche die Wechselwirkungen auf der Basis <strong>von</strong> elektrischen und elektromagnetischen Wellen oder<br />
Leitungswellen beschreibt, sowie<br />
die Masch<strong>in</strong>en-Richtl<strong>in</strong>ie für alle Anordnungen, bei denen durch bewegliche Teile oder Gegebenheiten e<strong>in</strong>e Gefährdung entstehen<br />
kann,<br />
deren <strong>E<strong>in</strong>haltung</strong> mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert wird.<br />
Beachtung der Bestimmungen, Bauanweisungen und zugehörige Kennzeichnung<br />
Besonders zu beachten s<strong>in</strong>d ...<br />
bei der Projektierung:<br />
die Beachtung und <strong>E<strong>in</strong>haltung</strong> zugehöriger Normen und Bestimmungen.<br />
bei der Geräteauswahl:<br />
die auf den e<strong>in</strong>zelnen elektrischen und elektronischen Betriebsmitteln vorhandene CE-Kennzeichnung, welche dokumentiert, dass das<br />
Betriebsmittel die jeweils relevanten Richtl<strong>in</strong>ien erfüllt.<br />
bei der Montage, Verdrahtung und Errichtung:<br />
die Beachtung zugehöriger Bauanweisungen der Betriebsmittelhersteller.<br />
Unter Berücksichtigung dieser genannten E<strong>in</strong>zelheiten kann damit der Hersteller die nachstehend beschriebene Richtl<strong>in</strong>ienkonformität mit<br />
e<strong>in</strong>er Konformitätserklärung und zugehöriger CE-Kennzeichnung besche<strong>in</strong>igen.<br />
Konformitäts-Bewertungsverfahren<br />
Konformitäts-Nachweis unter Berücksichtigung zugehöriger Richtl<strong>in</strong>ien<br />
Für den Nachweis der Übere<strong>in</strong>stimmung e<strong>in</strong>es Produkts mit der bzw. den Richtl<strong>in</strong>ien wurden im Konformitäts-Bewertungsverfahren nach<br />
93/465/EWG vom 22.07.1993 sogenannte Module festgelegt, welche die besonderen Prüfschritte zur CE-Kennzeichnung im E<strong>in</strong>zelnen<br />
festlegen.<br />
Unter Berücksichtigung der für die <strong>Niederspannungs</strong>anlagen der Energie- und Automatisierungstechnik zu beachtenden<br />
<strong>Niederspannungs</strong>-Richtl<strong>in</strong>ie (2006/95/EG vom 12.12.2006 – Titel: NS-RL (1. GSGV)),<br />
<strong>EMV</strong>-Richtl<strong>in</strong>ie (2004/108/EG vom 01.03.2005 – Titel: <strong>EMV</strong>-RL (<strong>EMV</strong>-Gesetz)),<br />
Masch<strong>in</strong>en-Richtl<strong>in</strong>ie (1998/37/EG und 2006/42/EG vom 09.06.2006, letztere verb<strong>in</strong>dlich ab 28.12.2009 – Titel: M-RL (9. GSGV,<br />
Masch<strong>in</strong>enverordnung))<br />
wird entsprechend e<strong>in</strong>er Checkliste für den zu liefernden Gegenstand (Schaltanlage / Verteilersystem / Steuerungsanlage) das<br />
Konformitäts-Bewertungsverfahren anhand durchzuführender Überprüfungen bzw. Kontrollen absolviert.<br />
Vorlage technischer Unterlagen und Dokumentationen durch den Hersteller<br />
Neben der Zuordnung des Produkts zu e<strong>in</strong>er der zugehörigen gültigen europäischen Normen (EN-Norm) oder nationalen Bestimmungen<br />
(VDE-Bestimmung) steht das<br />
Erstellen der technischen Unterlagen bzw. der technischen Dokumentationen<br />
zum Nachweis, dass die grundlegenden Anforderungen der Richtl<strong>in</strong>ien <strong>von</strong> diesem Produkt (z.B. Schaltgerätekomb<strong>in</strong>ation oder<br />
Steuerungsanlage) erfüllt werden, im Vordergrund.<br />
Dokumentations-Aufbewahrungspflicht des Herstellers